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Bekämpfung des Hungers: Ernährungssicherungsstrategie

Zur Verwirklichung des ersten Milllenniumsentwicklungsziels, das die Bekämpfung des Hungers betrifft, hat die Europäische Union ein Programm erstellt, dessen spezifisches Ziel es ist, die Politik der Gemeinschaft im Bereich der Ernährungssicherung insbesondere zugunsten der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen durch ein Bündel prioritärer Maßnahmen und Aktionen zu verbessern, die die nationalen Programme ergänzen und ihre Kohärenz erhöhen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission - Eine thematische Strategie für Ernährungssicherheit: Unterstützung der Agenda für Ernährungssicherheit im Hinblick auf die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele [KOM(2006) 21 endg.- Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Im Rahmen der mit den Maßnahmen der Gemeinschaft im Außenbereich verbundenen thematischen Programme hat die Kommission ein Ernährungssicherungsprogramm erstellt. Die Rechtsgrundlagen dieses Programms sind das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit sowie das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument.

Obwohl die Bekämpfung der Ernährungsunsicherheit im ersten Millenniumsentwicklungsziel festgeschrieben ist, bleibt sie trotz der weltweit bei der Bekämpfung des Hungers erzielten Fortschritte unzureichend. Die Ernährungsunsicherheit wird in der Regel durch Umweltschäden, mangelhafte Produktionssysteme, schlecht funktionierende Märkte sowie durch begrenzte Humankapazitäten und je nach Geschlecht, Alter und ethnischer Zugehörigkeit durch ungleiche Ansprüche auf Nahrungsmittel verschärft.

Ernährungsunsicherheit herrscht vor allem in einer Reihe von Staaten mit schwachen Institutionen, deren politische Instabilität die Verwirklichung der Ziele deren Ernährungssicherheit praktisch unmöglich macht.

Politische Leitlinien für die Bekämpfung des Hungers

Die Politik der Gemeinschaft zur Erhöhung der Ernährungssicherheit hat sich seit ihrer Einführung weiter entwickelt. Sie unterstützt heute breit angelegte nationale, regionale und globale Ernährungssicherungsstrategien und stellt nicht einfach nur Nahrungsmittelhilfe bereit. Die Ernährungssicherung ist nach wie eine Priorität der europäischen Entwicklungspolitik.

Die Politik der Gemeinschaft misst den auf nationaler Ebene konzipierten Strategien zur Verwirklichung der langfristigen Ernährungssicherheit größte Bedeutung bei und betrachtet die Bekämpfung des Hungers als oberste Priorität der Artmutsbekämpfung.

Im Jahr 2004 bestätigte eine externe Evaluierung die Zweckmäßigkeit der gewählten Strategie. Es wurde darauf hingewiesen, dass Ernährungssicherheit nur erreicht werden kann, wenn die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln, der Zugang zu Nahrung, die Ernährungsqualität und die Verhinderung von Ernährungskrisen gewährleistet sind. In dieser Evaluierung wurde auch auf den zusätzlichen Wert hingewiesen, der sich aus der Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung ergibt.

In der Evaluierung wurden folgende Bereiche aufgeführt, in denen Verbesserungen erreicht werden könnten:

  • Ein systematischerer Ansatz bei der Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung könnte dem dynamischen und mehrdimensionalen Charakter der Ernährungsunsicherheit besser gerecht werden.
  • Die Ernährungssicherheit sollte stärker als Schwerpunktbereich in die Armutsbekämpfungsstrategien einbezogen werden.
  • Ein intensiver Dialog zwischen den Regierungen über eine langfristige Politik zur Förderung der Ernährungssicherheit sollte unterstützt werden.
  • Die Kohärenz auf nationaler Ebene sollte verbessert werden.

Bevorzugtes thematisches Konzept

Die Konzipierung einer nationalen Politik sowie von Systemen zur Überwachung der Ernährungssicherheit kann durch das thematische Programm unterstützt werden. So wird gewährleistet, dass ein strategisches Ernährungssicherungskonzept den nationalen Armutsbekämpfungsstrategien zugrunde liegt. Geografische Programme sollen als Standardinstrumente für die Umsetzung der Ernährungssicherungspolitik der Gemeinschaft weltweit und, sofern es keinen funktionierenden Rahmen gibt, in Zusammenarbeit mit den betreffenden Regierungen genutzt werden.

Ein Übergang von der humanitären Hilfe zum thematischen Programm nach Abschluss einer Soforthilfe ist in folgenden Fällen gerechtfertigt:

  • in Fällen, in denen Ernährungssicherungsmaßnahmen mit den Partnerregierungen schwer zu vereinbaren sind, weil andere Prioritäten gesetzt wurden; so kann Ernährungssicherheit auf bestimmte (nicht von der Regierung kontrollierte) Gebiete oder bestimmte Gruppen (Binnenvertriebene) konzentriert sein;
  • in Ländern, mit denen die Zusammenarbeit ausgesetzt wurde oder in denen kein Rahmen für die Zusammenarbeit besteht; gibt es kein funktionierendes Staatswesen, so kommt den Maßnahmen der Zivilgesellschaft und der multilateralen Organisationen eine größere Bedeutung zu (z. B. in Somalia);
  • in „vergessenen Krisen", in denen die Aufnahme der Zusammenarbeit mit nationalen Regierungen im Rahmen geografischer Instrumente Schwierigkeiten bereiten kann.
  • Anwendungsbereich des thematischen Programms zur Förderung der Ernährungssicherheit

Das thematische Programm sieht Folgendes vor: i) Unterstützung der Bereitstellung internationaler Kollektivgüter, die unmittelbar der Ernährungssicherheit dienen, sowie der Finanzierung globaler Programme; ii) Behebung der Ernährungsunsicherheit in Ländern oder Regionen, in denen entweder keine Regierung im Amt ist oder die Regierung Teile des Landes nicht unter Kontrolle hat oder kein Länderstrategierahmen funktioniert; iii) Förderung innovativer politischer Maßnahmen und Strategien im Bereich der Ernährungssicherheit.

Der Anwendungsbereich des thematischen Programms hängt von den einzelnen Komponenten ab:

  • Die erste Komponente ist eine globale Komponente, die in erster Linie auf kontinentaler, interregionaler und regionaler Ebene ansetzt und ihren Schwerpunkt in Afrika hat.
  • Die zweite Komponente soll vorwiegend auf nationaler und lokaler Ebene umgesetzt werden mit dem Ziel, das geografische Instrument im Bedarfsfall zu ergänzen.
  • Die dritte Komponente unterstützt innovative politische Strategien und Konzepte unabhängig von der geographischen Ebene.

Programmierungsgrundsätze

Bei der Planung des thematischen Programms werden folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität: Die aus Mitteln der geografischen Programme zu finanzierende langfristige Strukturhilfe kommt nicht in Betracht. Im Rahmen des Programms können innovative Pilotprojekte auf regionaler, nationaler und lokaler Ebene unterstützt werden;
  • ausreichende Flexibilität um auf rasche Veränderungen des Umfelds reagieren zu können;
  • Unterstützung der Eigenverantwortung sowie der Rolle regionaler und kontinentaler Organisationen, die im Bereich der Ernährungssicherheit tätig sind, und zwar in Ergänzung zu anderen Partnern und Instrumenten;
  • Förderung eines partizipativen Ansatzes durch die Vertiefung der Partnerschaft mit Organisationen der Zivilgesellschaft vor allem aus Entwicklungsländern durch einen Dialog mit organisierten Netzwerken und Berufsverbänden;
  • Förderung der internen Kohärenz durch Gewährleistung der Zusammenarbeit mit anderen Kommissionsdienststellen sowie der externen Kohärenz durch Komplementarität gemäß der Pariser Erklärung zur Wirksamkeit der Entwicklungshilfe (PDF) mit Unterstützung der UN-Organisationen sowie anderer mit der Ernährungssicherheit befasster internationaler Organisationen;
  • Gezielte Ausrichtung auf die bedürftigsten Gebiete und Gruppen auf der Grundlage von Analysen zur Ernährungssicherheit und in Koordinierung mit anderen Akteuren;
  • Sicherung der Nachhaltigkeit der Aktionen sowie ihre Auswirkungen.

Die Durchführung des Programms, das auf einer mehrjährigen Programmierung beruht, wird im ersten Dreijahreszeitraum (2007-2009) einer externen Evaluierung unterzogen, so dass die dabei gewonnenen Erkenntnisse für die Vorbereitung des zweiten thematischen Strategiepapiers (2011-2013) genutzt werden können.

Strategische Prioritäten

Nach internen und externen Konsultationen wurden folgende Prioritäten ermittelt:

  • Bereitstellung internationaler öffentlicher Güter
  • Finanzierung globaler Programme.

Die internationalen öffentlichen Güter betreffen auf die Armen ausgerichtete und bedarfsorientierte Forschung und technologische Innovationen, vor allem in der Landwirtschaft. Im Rahmen von globalen Programmen werden gemeinsame überregionale Ansätze in bestimmten für die Ernährungssicherheit maßgeblichen Bereichen entwickelt.

Die Ernährungssicherheit soll weiterhin auf internationaler Ebene erörtert und die Harmonisierung und Abstimmung mit den Entwicklungspartnern, darunter wichtigen zivilgesellschaftlichen Organisationen, und den Gebern gefördert werden.

Ernährungsunsicherheit in außergewöhnlichen Übergangssituationen und instabilen Staaten. Mit Hilfe des Programms werden in den begünstigten Ländern während einer Übergangsphase Folgemaßnahmen zu den aus Mitteln des Instruments für humanitäre Hilfe finanzierten Maßnahmen durchgeführt, bevor im Rahmen der geografischen Entwicklungsprogramme ein schrittweiser Übergang auf langfristige Ernährungssicherungsmaßnahmen erfolgt.

Im Rahmen des thematischen Programms können die Entwicklung, Erprobung und Förderung innovativer Strategien unterstützt werden. Das Programm ergänzt somit die Maßnahmen der zivilgesellschaftlichen Akteure und leistet Hilfe, indem es auf vorhandenen Kapazitäten und innovativen Lösungen aufbaut.

Das Programm zielt auf die Verringerung der Ernährungsunsicherheit ab und hat aufgrund der Aufteilung in drei Programmkomponenten viele verschiedene Begünstigte. Folgende Gruppen erhalten Priorität: Kinder unter fünf Jahren, Gemeinschaften mit Mitgliedern, die unter HIV/Aids oder anderen chronischen Krankheiten leiden, von Kriegen betroffene Gemeinschaften und Gruppen sowie Binnenvertriebene, Frauen, Viehhalter, Kleinbauern und Fischer, Landlose und Landarbeiter sowie in äußerster Armut lebende Bewohner städtischer Gebiete.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Beschluss 2000/421/EG des Rates vom 13. Juni 2000 über den Abschluss des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 im Namen der Europäischen Gemeinschaft - [Amtsblatt L 163 vom 4.7.2000].

Verordnung (EG) Nr. 1292/96 des Rates vom 27. Juni 1996 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung sowie über spezifische Maßnahmen zur Erhöhung der Ernährungssicherheit - [Amtsblatt L 166 vom 5.7.1996].

Letzte Änderung: 02.07.2007

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