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„Der Europäische Konsens" für die Entwicklung
Die Europäische Union (EU) ist weltweit führend auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe, da sie 55 % der Mittel in diesem Bereich bereitstellt. Dennoch kann und muss die Wirksamkeit der Gemeinschaftshilfe durch weitere Koordinierungs- und Harmonisierungsanstrengungen gesteigert werden. Die nachstehend zusammengefasste Erklärung vermittelt eine gemeinsame Vision für das Handeln der EU im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit sowohl auf der Ebene der Mitgliedstaaten als auch auf Gemeinschaftsebene. Sie legt darüber hinaus die konkreten Maßnahmen dar, die zur Umsetzung dieser Vision auf Ebene der Gemeinschaft ergriffen werden müssen.
RECHTSAKT
Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: „Der Europäische Konsens" [Amtsblatt C 46/1 vom 24.2.2006].
ZUSAMMENFASSUNG
Am 20. Dezember 2005 unterzeichneten die Präsidenten der Kommission, des Parlaments und des Rates die neue Erklärung zur Entwicklungspolitik der EU, den „Europäischen Konsens". Der Konsens legt zum ersten Mal in der fünfzigjährigen Geschichte der Entwicklungszusammenarbeit gemeinsame Prinzipien fest, auf deren Grundlage die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre jeweilige Entwicklungspolitik im Geiste der Komplementarität künftig umsetzen werden.
Erster Teil: Die Vision der Europäischen Union im Bereich Entwicklung
In diesem ersten Teil der Erklärung werden die Ziele und Prinzipien erläutert, für die sich die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft im Rahmen ihrer gemeinsamen Vision einsetzen. Da das oberste Ziel der EU die Verringerung der weltweiten Armut im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung ist, verpflichtet sich die Union nachdrücklich, die von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen angenommenen Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) bis 2015 umzusetzen. Diese Ziele lauten:
Die EU vertritt darüber hinaus die Ansicht, dass das grundlegende Ziel der Armutsbekämpfung ohne die ergänzenden Ziele der Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung und der Wahrung der Menschenrechte undenkbar ist, die als gemeinsame Werte die Grundlage der Europäischen Union bilden. Die Bekämpfung der Armut erfordert auch, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Maßnahmen zur Förderung der menschlichen Entwicklung und zum Schutz natürlicher Ressourcen einerseits und Maßnahmen zur Schaffung von Wirtschaftswachstum und von Wohlstand für die Armen andererseits hergestellt wird.
Die gemeinsamen Grundsätze, auf denen die Maßnahmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit aufbauen, sind Eigenverantwortung, Partnerschaft, ein vertiefter politischer Dialog, die Beteiligung der Zivilgesellschaft, die Gleichstellung der Geschlechter sowie ein anhaltendes Engagement, um der Fragilität von Staaten entgegenzuwirken. Die Entwicklungsländer sind in erster Linie selbst für ihre Entwicklung verantwortlich, doch die EU nimmt ihren Teil der Verantwortung wahr, indem sie sich im Rahmen der Partnerschaft an den gemeinsamen Bemühungen beteiligt.
Die EU hat sich verpflichtet, die für die Entwicklungshilfe bereitgestellten Mittel bis zum Jahr 2015 auf 0,7 % des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen, und strebt bis zum Jahr 2010 eine Anhebung auf 0,56 % des BNE als Zwischenziel an. Die Hälfte dieser Aufstockung ist für Afrika vorgesehen. Die EU wird weiterhin vorrangig die am wenigsten entwickelten Länder unterstützen, also Länder mit niedrigem oder mittlerem Einkommen. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden nach objektiven und transparenten Kriterien zugeteilt und richten sich nach Bedarf und Leistungsfähigkeit. Bei allen Länder- und Regionalprogrammen der Gemeinschaft kommt der Grundsatz der Schwerpunktsetzung zum Tragen, d.h. die Gemeinschaft entscheidet sich für eine begrenzte Anzahl vorrangiger Aktionsfelder.
Da die Qualität der Hilfe für die EU im Vordergrund steht, wird sie die Wirksamkeit ihrer Hilfe überwachen und für 2010 konkrete Ziele festlegen. Nationale Eigenverantwortung, die schon vor Ort beginnende Koordinierung und Harmonisierung auf der Geberseite, Anpassung an die Systeme in den Empfängerländern und ergebnisorientiertes Handeln sind hier die entscheidenden Grundsätze. Um den Partnerländern eine effiziente Planung zu ermöglichen, werden verstärkt besser vorhersehbare Hilfemechanismen eingesetzt.
Die EU wird eine bessere Koordinierung und Komplementarität zwischen den Gebern vorantreiben, indem sie auf eine gemeinsame mehrjährige Programmplanung hinarbeiten wird, die sich auf Strategien und Verfahren der Partnerländer, gemeinsame Durchführungsmechanismen und Kofinanzierungsvereinbarungen stützt. Die EU wird darüber hinaus auch die Kohärenz der Entwicklungspolitik in zahlreichen Bereichen fördern.
Zweiter Teil: Die Umsetzung der Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft
Die Entwicklungspolitik der Gemeinschaft und die Entwicklungspolitik der einzelnen Mitgliedstaaten müssen sich ergänzen. Der Mehrwert der Entwicklungspolitik der Gemeinschaft ist auf ihre weltweite Präsenz, ihr Know-how bei der Umsetzung von Hilfemaßnahmen, ihre Rolle bei der Förderung der Politikkohärenz, bewährter Verfahren wie auch der Koordinierung und Harmonisierung, ihren Einsatz für Demokratie, Menschenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung und Achtung des Völkerrechtes sowie die Förderung der Beteiligung der Zivilgesellschaft und der Solidarität zwischen Norden und Süden zurückzuführen.
Die Entwicklungszusammenarbeit ist ein wesentlicher Teil eines breiten Spektrums von Maßnahmen im Rahmen des außenpolitischen Handelns; diese Maßnahmen müssen kohärent und komplementär sein. Die länderspezifischen, regionalen oder thematischen Strategiepapiere spiegeln diese politischen Strategien wider und gewährleisten ihre Kohärenz.
Um den von den Partnerländern geäußerten Bedürfnissen gerecht zu werden, wird die Gemeinschaft vor allem in den folgenden Bereichen tätig werden:
Bei bestimmten Problemen wird die Gemeinschaft verstärkt den Weg des „Mainstreaming" beschreiten, da sie allgemeine, für alle Initiativen geltende Prinzipien berühren und daher Anstrengungen über mehrere Sektoren hinweg erfordern. Dies betrifft die Themen Demokratie, verantwortungsvolle Staatsführung, Menschenrechte, die Rechte von Kindern und indigenen Völkern, die Gleichstellung von Männern und Frauen, ökologische Nachhaltigkeit und den Kampf gegen HIV/AIDS.
Die Modalitäten der Hilfe werden an die Bedürfnisse und die Realitäten eines jeden Landes angepasst, wobei Hilfe für den Haushalt bevorzugt wird, wenn es die Gegebenheiten zulassen. Die Gemeinschaft wird einen ergebnisorientierten und auf Leistungsindikatoren gestützten Ansatz verfolgen. Die Gemeinschaftshilfe wird weiterhin hauptsächlich in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen bereitgestellt, was sich insbesondere für die ärmsten Länder und Länder mit begrenzten Rückzahlungskapazitäten eignet.
Dank der im Jahr 2000 von der Kommission eingeleiteten Reform der Außenhilfe der Gemeinschaft konnten die Gemeinschaftshilfe insgesamt und die Qualität der Hilfeleistungen verbessert werden. Weitere Verbesserungen wird es beispielsweise im Bereich der Informationssysteme geben, und die Verwaltung der Hilfe wird in zunehmendem Maße den Delegationen übertragen. Die Kommission wird Lehren aus der im Jahr 2000 angenommenen Bewertung der Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft ziehen und sicherstellen, dass der „Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik" in den Entwicklungsprogrammen der Gemeinschaft für alle Entwicklungsländer umgesetzt wird.
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 21. Juni 2007 - Jahresbericht 2007 über die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft und die Umsetzung der Außenhilfe im Jahr 2006 [KOM(2007) 349 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]
2006 stellte die EU 9,8 Mrd. Euro für die öffentliche Entwicklungshilfe bereit. Im selben Jahr nahm die EU wichtige Veränderungen bei der Gestaltung ihrer Entwicklungszusammenarbeit vor. Dazu zählen der Beschluss, im Interesse der Entwicklung besonders auf die Politikkohärenz zu achten, die Annahme regionaler Strategien, die die wichtigsten Prioritäten der EU widerspiegeln, die Vereinfachung der Außenhilfeinstrumente (vor allem die Einführung des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit und des Instruments für Demokratie und Menschenrechte), die Schaffung der Grundlagen für die Erhöhung der Wirksamkeit der Hilfe und die Verbesserung der Methode zur Bewertung der Ergebnisse.
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 22. Juni 2006 - Jahresbericht 2006 über die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft und die Umsetzung der Außenhilfe im Jahr 2005 [KOM(2006) 326 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]
2005 verpflichtete sich die EU, ihre öffentliche Entwicklungshilfe bis 2010 auf das Doppelte aufzustocken und zahlte Hilfe in Höhe von 6,2 Mrd. EUR aus. In der jährlichen Strategieplanung für 2005 nannte die Kommission als Entwicklungsziele die Überprüfung und Erhöhung des EU-Beitrags zu den MDG sowie die Schaffung einer Wasserfazilität.
Darüber hinaus haben die EG und die Mitgliedstaaten die Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe (pdf) unterzeichnet sowie eine neue Dreiererklärung über die Entwicklungshilfepolitik angenommen (Euorpäischer Konsens über die Entwicklung). 2005 stand Afrika im Mittelpunkt der Entwicklungsanstrengungen, da das Cotonou-Abkommen überarbeitet, die Friedensfazilität umgesetzt und die Strategie der Europäischen Union für Afrika ausgearbeitet wurde.
Letzte Änderung: 28.11.2007