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Forststrategie der Europäischen Union
Der Wald leistet einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele von Lissabon *, nämlich Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit, wie auch zur Verwirklichung der Ziele von Göteborg * im Zusammenhang mit der Erhaltung der natürlichen Ressourcen. Damit diese Beiträge auch in Zukunft geleistet werden können, ist es wichtig, die Forststrategie der Europäischen Union (EU) einem sich immer weiter öffnenden und globalisierten Markt sowie den derzeitigen politischen Gegebenheiten anzupassen. Zu diesem Zweck schlägt die Kommission einen Aktionsplan der Gemeinschaft für eine dauerhafte und multifunktionale Bewirtschaftung der Wälder der EU vor.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 10. März 2005 - Bericht über die Durchführung der EU-Forststrategie [KOM(2005) 84 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]
ZUSAMMENFASSUNG
In der genannten Mitteilung analysiert die Kommission die Fortschritte, die seit der Einleitung der Forststrategie der Europäischen Union (EU) im Jahr 1998 erzielt wurden, sowie die neuen Probleme, denen dieser Sektor heute gegenüber steht. Die Kommission behält die in der Forststrategie 1998 formulierten grundlegenden Prinzipien bei, steht jedoch auf dem Standpunkt, dass sich die Bedingungen seither beträchtlich verändert haben, und schlägt daher neue Maßnahmen für die Zukunft vor.
Die Forstwirtschaft in der EU
Zirka 35 % des Gebiets der EU, das entspricht ungefähr 160 Mio. ha, sind von Wald und anderen bewaldeten Flächen bedeckt. Sie tragen zur Erhaltung der Biodiversität und zum Schutz von Wasser und Boden bei. Darüber hinaus geben die Forstwirtschaft und die hiermit zusammenhängenden Wirtschaftszweige zirka 3,4 Mio. Menschen Arbeit. Die EU ist einer der größten Produzenten, Händler und Verbraucher von Holzprodukten der Welt.
Mehrere Faktoren schaden dem Wald: Verschmutzung, Stürme, Waldbrände sowie biotische Faktoren und die mit der Beweidung verbundenen Probleme.
Die Forstpolitik der EU
Die Zuständigkeit für die Forstpolitik liegt bei den Mitgliedstaaten. Dennoch kann die EU nach dem Subsidiaritätsprinzip und dem Konzept der Mitverantwortung durch gemeinsame Maßnahmen einen Beitrag zur Durchführung der Forstpolitik leisten. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung basiert somit auf der Koordinierung der Politiken der Mitgliedstaaten mit den Politiken und Initiativen der Gemeinschaft.
Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Die Instrumente zur Durchführung der Forstpolitik in den Mitgliedstaaten sind die nationalen Forstprogramme (NFP). Die NFP berühren mehrere Themen wie die Produktionsfunktion von Wäldern, ihren Beitrag zur Entwicklung des ländlichen Raums, ihre Aufgabe in Bezug auf den Schutz und die Steigerung der Biodiversität sowie die hiermit zusammenhängenden sozialen, rekreativen und kulturellen Aspekte. Zur Verbesserung der sektorübergreifenden Zusammenarbeit müssen die nationalen Forstprogramme vollständig in die nationalen Strategien für eine nachhaltige Entwicklung eingebettet werden.
Maßnahmen der Gemeinschaft
Die Gemeinschaftsmaßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung decken mehrere Bereiche ab, insbesondere:
Hierbei berücksichtigen die Mitgliedstaaten und die EU die Verpflichtungen, die aus der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung im Jahr 1992 (UNCED) * und ihre Folgekonferenzen und die Ministerkonferenzen zum Schutz der Wälder in Europa (MCPFE) * erwachsen.
Ein EU-Aktionsplan für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung
Für die Ausarbeitung einer wirksamen Strategie für nachhaltige Waldbewirtschaftung erachtet es die Kommission für notwendig,
Die Entwicklung eines EU-Aktionsplans für nachhaltige Waldbewirtschaftung sollte einen geeigneten Rahmen bieten, um die Grundlagen für einen dynamischen Prozess zu legen, der in Einklang mit den aktuellen politischen Rahmenbedingungen und mit den Strategien von Lissabon und Göteborg steht. Der Plan sollte einen kohärenten Rahmen für die Durchführung von forstbezogenen Maßnahmen bieten und als Instrument für die Koordinierung von Gemeinschaftsmaßnahmen mit den forstbezogenen Politiken in den Mitgliedstaaten dienen. Die auf gemeinschaftlicher Ebene zu treffenden Maßnahmen sollten mehrere Bereiche umfassen, angefangen bei sozialen und wirtschaftlichen Themen über Umweltthemen bis hin zur Verwendung von Holz als Energiequelle. Außerdem sollte der Plan Fragen der Verwaltungspraxis, horizontale Maßnahmen und Fragen in Zusammenhang mit der Koordination, Kommunikation und Kooperation behandeln.
Die Kommission beabsichtigt, diesen Aktionsplan im Jahr 2006 vorzulegen.
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VERWANDTE RECHTSAKTE
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 3. November 1998 über eine Strategie der Europäischen Union für die Forstwirtschaft [KOM(1998) 649 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]
In dieser Mitteilung legt die Kommission einen kohärenten Plan für eine Strategie der Europäischen Union für die Forstwirtschaft vor, deren übergeordnetes Ziel die nachhaltige Waldbewirtschaftung ist. Dieses Konzept wird mithilfe von nationalen oder subnationalen Programmen für die Forstwirtschaft konkretisiert und umgesetzt.
Schlussfolgerungen des Rates vom 30. Mai 2005 betreffend einen Waldaktionsplan der Europäischen Union [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]
Der Rat steht auf dem Standpunkt, dass die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekte der nachhaltigen Waldbewirtschaftung auch im internationalen Rahmen in dem Aktionsplan in ausgewogener Art und Weise behandelt werden sollten. Er geht davon aus, dass in dem Aktionsplan sowohl die forstwirtschaftlichen Maßnahmen der Gemeinschaft als auch die der Mitgliedstaaten wie auch die nationalen Waldbewirtschaftungsprogramme berücksichtigt werden sollten.
Weitere Informationen können von der Website der Generaldirektion Landwirtschaft (Webseite über forstwirtschaftliche Maßnahmen) der Europäischen Kommission abgerufen werden.
Letzte Änderung: 29.11.2005