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Neuer Schwung für den Handel

In dieser Mitteilung werden vier Maßnahmen zur Erleichterung des freien Warenverkehrs sowie zur Modernisierung des Rechtsrahmens für den Binnenmarkt vorgeschlagen. Diese Vorschläge bilden ein grundlegendes Element der neuen Strategie der Kommission für den Binnenmarkt im 21. Jahrhundert.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 14. Februar 2007: Der Binnenmarkt für Waren als Eckpfeiler der Wettbewerbsfähigkeit der EU [KOM(2007) 35 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Verbesserung des Binnenmarktes ist ein kontinuierlich fortschreitender Prozess, der laufend Anpassungen an die aktuellen technischen Fortschritte, die weltweiten Zusammenhänge sowie die Bedürfnisse der Verbraucher erforderlich macht.

Die Kommission hat anhand einer vor kurzem durchgeführten Konsultation festgestellt, dass zum einen Zufriedenheit mit den beachtlichen Fortschritten vorliegt, es zum anderen aber zwei große Probleme gibt:

  • Bestimmte nationale technische Vorschriften behindern heute in großem Maße den freien Warenverkehr in der EU, besonders in den nicht harmonisierten Sektoren;
  • einige europäische Vorschriften erschweren den Handel und erweisen sich als inkohärent.

Die kleinen und mittleren Unternehmen sind die Wirtschaftsteilnehmer, die am meisten von diesem Problem, das sich in Prüfungen und zusätzlichen Tests durch die Verwaltung niederschlägt, betroffen sind.

Die Kommission schlägt vier Maßnahmen vor:

  • gegenseitige AnerkennungEin Verordnungsvorschlag zur Festlegung der Verfahren, die die nationalen Behörden befolgen müssen, wenn sie nationale technische Vorschriften auf Produkte anwenden, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig vermarktet werden. In diesem Vorschlag ist außerdem die Einrichtung von nationalen „Produktinfostellen" vorgesehen, bei denen Auskünfte über die geltenden technischen Vorschriften eingeholt werden können.Mit diesem Verordnungsvorschlag sollen die Transparenz und die Wirksamkeit der Maßnahme erhöht werden: Die Transparenz des Informationsaustauschs zwischen den Unternehmen und den nationalen Behörden und die Wirksamkeit durch Abschaffung der doppelt vorgenommenen Prüfungen und Tests;
  • Bewertung und ÜberwachungEin Verordnungsvorschlag mit den Vorschriften betreffend die Zulassung und die Marktaufsicht im Rahmen des Inverkehrbringens der Produkte. Mit dieser Maßnahme wird die Marktaufsicht gestärkt - damit die nicht konformen Produkte schnell aus dem Verkehr gezogen werden können - und darüber hinaus die Konformitätsbewertung der Waren erleichtert. Zu diesem Zweck müssen die von den zugelassenen Laboratorien und Testzentren ausgestellten Bescheinigungen in der gesamten EU akzeptiert werden;
  • ÜbereinstimmungEin Vorschlag für eine Entscheidung über einen gemeinsamen Rahmen für die Vermarktung der Produkte, mit dem die verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren für die Produkte vereinfacht werden sollen;
  • Zulassung von Kraftfahrzeugeneine erläuternde Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden. Diese Dokument soll als Grundlage für die Erstellung eines Bürgerleitfadens über den Transfer von Kraftfahrzeugen innerhalb der EU dienen, der derzeit aufgrund bürokratischer Zulassungsformalitäten zahlreiche praktische Probleme mit sich bringt.

Hintergrund

Diese Mitteilung steht im Zusammenhang mit der Überprüfung des Binnenmarktes im 21. Jahrhundert durch die Kommission, die sich auf eine im April 2006 eingeleitete öffentliche Konsultation stützt. Im Rahmen dieser Überprüfung soll eine Gesamtanalyse der vier Freiheiten des Binnenmarktes durchgeführt werden, und in einem Abschlussbericht sollen Initiativen zur Ergänzung der in diesem Bericht beschriebenen Maßnahmen vorgestellt werden.

See also

Weiterführende Informationen:

Website der Generaldirektion Unternehmen und Industrie über die gegenseitige Anerkennung.

Letzte Änderung: 19.02.2007

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