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Hippokrates
1) ZIEL
Weiterentwicklung der europäischen Strategie zur Kriminalitätsprävention durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen öffentlichen und privaten Einrichtungen.
2) RECHTSAKT
Beschluss des Rates vom 28. Juni 2001 über ein Programm für die Förderung, den Austausch, die Aus- und Fortbildung sowie die Zusammenarbeit im Bereich der Kriminalitätsprävention (Hippokrates) [Amtsblatt L 186 vom 7.7.2001].
3) ZUSAMMENFASSUNG
Die Mitteilung (2000) 786 endgültig, die die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt hat, zielt auf die Entwicklung einer europäischen Strategie zur Kriminalitätsprävention. In der Mitteilung wird die Möglichkeit in Betracht gezogen, die Union mit einem Finanzinstrument auszustatten, das eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den an der Kriminalitätsprävention beteiligten öffentlichen und privaten Einrichtungen der Mitgliedstaaten erlaubt. Die Kommission hat vorgeschlagen, das Programm nach Hippokrates, dem legendären Begründer der Medizin, der der Prävention den Vorzug vor der Therapie gab, zu benennen.
Aufgrund der Vielschichtigkeit der kriminellen Aktivitäten und der Vielfalt der politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Kriminalitätsbekämpfung ist ein multidisziplinärer Ansatz erforderlich. Der Beschluss stützt sich auf die Erfahrungen der Kommission mit der Durchführung vergleichbarer Programme im Bereich Justiz und Inneres (Oisin, Falcone, Stop oder Grotius).
Der Beschluss sieht eine Laufzeit von zwei Jahren (1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2002) für das Programm Hippokrates vor.
Die beitrittswilligen Länder und Drittländer können an den im Rahmen des Programms unterstützten Projekten teilnehmen. Für eine Kofinanzierung kommen ausschließlich Projekte in Frage, an denen mindestens drei Mitgliedstaaten beteiligt sind.
Im Rahmen des Programms können Einzelmaßnahmen, die in Bezug auf die Programmschwerpunkte von besonderem Interesse sind, finanziert werden sowie ergänzende Maßnahmen (Seminare, Sachverständigensitzungen,der Informationsverbreitung dienende Maßnahmen).
Das Programm umfasst Maßnahmen in folgenden Kategorien:
Die Kommission ist für die Verwaltung und Durchführung des Programms in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten verantwortlich. Sie erarbeitet ein jährliches Arbeitsprogramm mit Einzelzielen und Schwerpunktthemen.
Die Kommission bewertet die von den Einrichtungen vorgelegten Projekte und trifft eine Auswahl. Dabei legt sie unter anderem folgende Kriterien zu Grunde: europäische Ausrichtung, Möglichkeit der Beteiligung beitrittswilliger Länder, Ergänzung zu anderen Kooperationsprojekten, Qualität des Projekts in Bezug auf die Konzeption und die Präsentation der erwarteten Ergebnisse.
Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt (HIPPOKRATES-Ausschuss), der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt. Dieser kann Vertreter der beitrittswilligen Länder zu Informationstreffen, die nach den Ausschusssitzungen stattfinden, einladen.
Die Kommission nimmt jährlich eine Bewertung der Maßnahmen zur Durchführung des Programms vor. Sie erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich Bericht über die Durchführung des Programms. Der erste Bericht ist vor dem 31. Juli 2002 vorzulegen.
Der vorliegende Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
4) weitere arbeiten
5) durchführungsmassnahmen
Letzte Änderung: 08.07.2001