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Bordeigenes Notrufsystem "eCall" (Zweite eSafety-Mitteilung)
„eCall" ist die Bezeichnung für ein paneuropäisches bordeigenes Notrufsystem in Fahrzeugen, das bei einem Unfall die europäische Notrufnummer 112 nutzt. In der hier vorgestellten Mitteilung fordert die Kommission die nationalen und regionalen Behörden nachdrücklich dazu auf, Maßnahmen für die Anwendung des eCall-Systems zu ergreifen und die hierfür erforderlichen Investitionen zu tätigen.
Das Ziel ist die flächendeckende Einführung dieses Systems im Jahr 2009.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission vom 14. September 2005: Zweite eSafety-Mitteilung - Verbreitung des eCall-Systems unter den Bürgern [KOM(2005) 431 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]
ZUSAMMENFASSUNG
FUNKTIONSWEISE DES eCALL-SYSTEMS
Bei einem Unfall setzt das im Fahrzeug eingebaute eCall-Gerät einen Notruf an die nächstgelegene Notrufzentrale (PSAP - Public Service Answering Point) ab und übermittelt gleichzeitig einige Daten über das Fahrzeug (insbesondere den genauen Standort).
Das System basiert auf der Nutzung der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 *, die die Interoperabilität des Systems in der gesamten Europäischen Union (EU) gewährleistet.
Der Notruf kann von den Insassen des Fahrzeugs manuell ausgelöst werden, wird aber bei einem schweren Unfall durch im Fahrzeug angebrachte Sensoren automatisch gesendet.
Nutzen des Systems
Der Hauptnutzen des Systems ist die Tatsache, dass es die Notdienste sofort über den genauen Unfallort informiert. Auf diese Weise lässt sich die Wartezeit bis zum Eintreffen der Rettungsdienste deutlich verkürzen. Studien belegen, dass die Wartezeit bis zum Eintreffen der Rettungsdienste im ländlichen Raum um 50 % und in städtischen Gebieten um 40 % verkürzt werden könnte.
Schätzungen zufolge könnte das eCall-System bis zu 2500 Menschenleben pro Jahr in der EU retten und vor allem die Schwere der Unfallverletzungen in 15 % der Fälle deutlich mindern.
Durch die Verkürzung der Zeit der Rettungsmaßnahmen kann das Gerät auch dazu beitragen, Staus durch Verkehrsunfälle zu reduzieren.
Kosten/Nutzen-Verhältnis
Für den Betrieb des eCall-Systems ist die Aufrüstung der Notrufzentralen erforderlich, um sie in die Lage zu versetzen, die von den Fahrzeugen automatisch gemeldeten Daten verarbeiten zu können. Diese Maßnahmen erfordern beträchtliche Investitionen.
Die jährlichen Kosten für die Anwendung des Systems werden auf 4,55 Mrd. EUR geschätzt. Hierunter fallen vor allem der Einbau des Geräts in die Fahrzeuge und die Aufrüstung der Notrufzentralen. Auf der Grundlage dieser Schätzungen ergibt sich ein sehr günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis für das eCall-System. Die Einsparungen, die das System jedes Jahr ermöglichen würde, werden auf zirka 26 Mrd. EUR geschätzt (Einsparungen bei den durch Unfälle und Staus verursachten Kosten).
FAHRPLAN
Die Beteiligten haben vereinbart, einen Fahrplan für die Einführung des eCall-Systems aufzustellen. Im Folgenden werden die wichtigsten Etappen dieses Fahrplans aufgeführt:
MASSNAHMEN
Die wirksame Einführung des eCall-Systems erfordert den vollen Einsatz der Mitgliedstaaten. Darüber hinaus müssen alle Beteiligten ihre Kräfte bündeln, um das System in nationalen und internationalen Gremien zu fördern.
Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Um die Durchführung des eCall-Systems nach dem vorgegebenen Zeitplan sicherzustellen werden die Mitgliedstaaten ersucht,
Förderung des eCall-Systems in nationalen und internationalen Gremien
Zur Förderung des eCall-Geräts empfiehlt die Kommission insbesondere die folgenden Maßnahmen:
Die Zusammenkünfte im Rahmen des eSafety-Forums * ermöglichen es den Beteiligten auch, die Fortschritte bei der Einführung des eCall-Systems mitzuverfolgen und erforderlichenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Hintergrund
Die groß angelegte Einführung des eCall-Systems gehört zu den vorrangigen Zielen der Initiative „eSafety". In der ersten eSafety-Mitteilung wurde bereits die Einrichtung eines einheitlichen paneuropäischen in die Fahrzeuge eingebauten Notrufsystems empfohlen.
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2002 den Startschuss für die Initiative „eSafety" gegeben. In dieser Initiative arbeiten die Behörden von Union und Mitgliedstaaten sowie der Privatsektor gemeinsam an der Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit in Europa.
Die Initiative „eSafety" ist Bestandteil der Strategie i2010 der EU, mit der die Entwicklung der Informationsgesellschaft in Europa gefördert werden soll. Mit dieser Initiative wird auch das Weißbuch aus dem Jahr 2001 über die Weichenstellungen für die Verkehrspolitik bis 2010 fortgeschrieben. In diesem Weißbuch ist unter anderem das Ziel festgeschrieben, die Zahl der Verkehrstoten auf den Straßen bis 2010 zu halbieren.
Schlüsselwörter des Rechtsakts
VERBUNDENE RECHTSAKTE
NEUE eCALL-INITIATIVEN
Mitteilung der Kommission vom 23. November 2006 - Neue Impulse für eCall - ein Aktionsplan [KOM(2006) 723 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Mit dieser Mitteilung möchte die Kommission die Initiativen zur Einführung des eCall-Systems, die in einigen Mitgliedstaaten zum Stillstand gekommen sind, neu beleben. In dem Text benennt sie die Maßnahmen, die notwendig sind, um diesen Stillstand zu überwinden und die eCall-Einführung wieder in Gang zu bringen, damit eine Einführung im Jahr 2010 möglich wird. Die Kommission schlägt zwei parallele Vorgehensweisen vor:
eSAFETY-MITTEILUNGEN
Dritte eSafety-Mitteilung: Mitteilung der Kommission vom 15. Februar 2006 über die Initiative „Intelligentes Fahrzeug": Sensibilisierung für die Bedeutung der IKT für intelligentere, sicherere und sauberere Fahrzeuge [KOM(2006) 59 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]
Diese dritte eSafety-Mitteilung resultiert aus der „eCall"-Initiative. Diese Initiative zielt auf die Förderung und Entwicklung „intelligenter Fahrzeuge" ab, das heißt auf die Verwendung neuer Technologien, um Kraftfahrzeuge sicherer, sauberer und leistungsfähiger zu machen. Die Initiative möchte Antworten auf mit dem Straßenverkehr zusammenhängende gesellschaftliche Probleme aufzeigen, insbesondere was Verkehrsunfälle und Verkehrsstaus angeht.
Erste eSafety-Mitteilung: Mitteilung der Kommission vom 15. September 2003: Informations- und Kommunikationstechnologien für sichere und intelligente Fahrzeuge [KOM(2003) 542 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]
In dieser Mitteilung schlägt die Kommission vor, IKT systematisch für die Entwicklung sichererer und intelligenterer Fahrzeuge einzusetzen. Zu diesem Zweck sollen drei Kategorien von Maßnahmen durchgeführt werden: Förderung intelligenter Sicherheitssysteme, Anpassung von Rechtsvorschriften und Normungsverfahren sowie Beseitigung gesellschaftlicher und kommerzieller Hindernisse.
Weitere Informationen können auf der Website „eSafety" (EN) der Europäischen Kommission aufgerufen werden.
Letzte Änderung: 12.04.2007