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Schritte zur Entwicklung eines umfassenden europäischen Migrationskonzepts

Diese Mitteilung dient zwei Zielen. Erstens ist sie die Antwort auf die Aufforderung des Europäischen Rates an die Kommission, vor Ende 2006 über die Fortschritte bei der Umsetzung der ersten Phase des Gesamtansatzes und der vorrangigen Maßnahmen mit Schwerpunkt Afrika und Mittelmeerraum Bericht zu erstatten. Zweitens zeigt sie auf, wie das Konzept der Europäischen Union wirklich umfassend gestaltet werden kann.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Der Gesamtansatz zur Migrationsfrage nach einem Jahr: Schritte zur Entwicklung eines umfassenden europäischen Migrationskonzepts [KOM(2006) 735 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

2006 wurde mit Afrika ein Arbeitsprogramm ausgearbeitet. Im letzten Juli trafen auf einer Ministerkonferenz zum Thema Migration und Entwicklung in Rabat die Vertreter von rund 60 Ländern zusammen, durch die die west- und zentralafrikanischen Migrationsrouten verlaufen. Libyen veranstaltete im November eine weitere Ministerkonferenz, auf der zum ersten Mal ein gemeinsames Konzept für die Migration zwischen der EU und dem gesamten afrikanischen Kontinent formuliert werden sollte.

Neben diesen Konferenzen wurde die Frage der Migration auch in folgenden Rahmen angesprochen:

  • europäische Nachbarschaftspolitik
  • Euromed-Forum
  • Treffen mit hohen Vertretern der Afrikanischen Union und den Regionalorganisationen.

Ende 2006 hat die Grenzagentur FRONTEX mehrere gemeinsame Seeoperationen im Atlantik und Mittelmeer gestartet und koordiniert; ebenso wurden die Risikoanalyse betreffend Afrika und Durchführbarkeitsstudien über die Einrichtung eines Küstenpatrouillennetzes für das Mittelmeer und eines Überwachungssystems, das alle südlichen Seegrenzen der EU und das Mittelmeer abdeckt, abgeschlossen. An den wichtigsten Migrationsrouten, die quer durch Afrika verlaufen, werden regionale Netzwerke von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen aufgebaut. Die Kommission hat einen Vorschlag für die Aufstellung von Soforteinsatzteams an den Grenzen vorgelegt und eine Analyse des internationalen Seerechts durchgeführt.

Verbesserung der Kohärenz: Ein umfassendes europäisches Migrationskonzept

Zur Verstärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit den afrikanischen Herkunfts- und Transitländern erklärt die Kommission, dass die EU auf Grundlage der bisherigen Arbeiten zu Migrationsrouten eine gezieltere Zusammenarbeit mit verschiedenen Regionen Afrikas fördern wird. Kooperationsplattformen sollen afrikanischen Ländern, den EU-Mitgliedstaaten und internationalen Organisation ermöglichen, im Interesse aller gemeinsame Anstrengungen zur wirkungsvolleren Migrationssteuerung zu unternehmen. Dieser gemeinsame Rahmen könnte zur Ausarbeitung regionaler Abkommen mit betroffenen afrikanischen Ländern führen.

Außerdem dürfte im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und im Zusammenhang mit EUROMED in der zweiten Jahreshälfte 2007 eine Ministerkonferenz zum Thema Migration einberufen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass 2007 „Artikel-13-Missionen", an denen wichtige afrikanische Länder wie Kamerun, Äthiopien, Ghana und Nigeria teilnehmen, stattfinden werden. Diese Missionen, von denen drei 2006 stattfanden, werden von der Kommission auf Grundlage von Artikel 13 des Cotonou-Abkommens unter Beteiligung der Botschaften des Vorsitzes in den betreffenden Ländern und interessierter Mitgliedstaaten durchgeführt. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe EU-ECOWAS (Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten) zum Thema Migration soll erstmals 2007 zusammentreffen.

Für die erste Phase des Arbeitsprogramms zur Migration und Entwicklung wird die Kommission 40 Mio. EUR (Mittel des 9. EEF) bereitstellen, die durch Beiträge der Mitgliedstaaten aufgestockt werden sollen. Geografisch zielt diese Initiative, die ernsthaft den Mangel an akzeptablen Arbeitsplätzen in Afrika bekämpfen soll, auf die afrikanischen Staaten südlich der Sahara ab, doch können die Maßnahmen auf ganz bestimmte Länder oder Regionen, in der ersten Phase insbesondere auf Westafrika, ausgerichtet werden. Die Kommission erklärt überdies, dass sie darauf hinwirken wird, dass die Mitgliedstaaten diese Maßnahmen gemeinsam mit der Kommission planen.

Die EU muss den afrikanischen Staaten weiter beim Aufbau von Kapazitäten zur Steuerung von Migration und Asyl helfen. Wichtige Initiativen werden in den ENP-Ländern ergriffen, insbesondere bezüglich des Grenzschutzes und der institutionellen Unterstützung, um die Aufnahme von Migranten und den Schutz ihrer Rechte zu verbessern. Darüber hinaus hat die Kommission vorgeschlagen, für alle betroffenen Entwicklungsländer Migrationsprofile zu entwickeln. Auf mittlere Sicht sollten solche Profile für alle relevanten Partnerländer erstellt werden. Die Kommission hat auch vorgeschlagen, Migrationsunterstützungsteams (MUT) einzurichten, die aus Sachverständigen der EU-Mitgliedstaaten gebildet sind und die erforderliche Unterstützung für ersuchende afrikanische Staaten bereitstellen könnten.

Entsprechend hat sich die Kommission Folgendes zum Ziel gesetzt:

  • Unterstützung von Initiativen zur Förderung der Errichtung eines panafrikanischen Netzwerks von Beobachtungsstellen für Migration und/oder Forschungsinstituten für Migration;
  • Maßnahmen zur Bildung von Partnerschaften, bei denen EU-Mittel dazu verwendet werden sollten, afrikanische Länder bei der Entwicklung ihrer Migrations- und Asylpolitik zu unterstützen;
  • Bestimmung einer Kontaktperson für Migrationsfragen in allen Delegationen (und in den Missionen der Mitgliedstaaten) in afrikanischen Ländern.

Zur legalen Migration schlägt die Kommission vor:

  • Einrichtung aus EU-Mitteln unterstützter besonderer Migrationszentren in Partnerländern zur Erleichterung der Steuerung des Zustroms von Saisonarbeitnehmern, des Austauschs von Studenten und Forschern und anderer Formen der legalen Einreise;
  • Unterstützung von Maßnahmen wie Stärkung der für die Steuerung von Arbeitsmigration zuständigen Verwaltungen in Drittländern, Kapazitätenaufbau der nationalen Arbeitsämter in Drittländern, Entwicklung von Vermittlungsstellen sowie Umsetzung von Vor-Migrations-Maßnahmen in den Herkunftsländern;
  • Vereinbarung von Mobilitätspaketen, die einen besseren Zugang zur EU ermöglichen würden (sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind wie Zusammenarbeit im Bereich der illegalen Zuwanderung und wirksame Rückübernahmeverfahren).

Außerdem sollten Initiativen ergriffen werden, um Gefahren wie dem Defizit an Fertigkeiten und dem Braindrain in bestimmten Bereichen entgegenzuwirken. Es sollten Maßnahmen getroffen werden, um nachteilige Auswirkungen einer übermäßigen Abwanderung von Fachkräften auf die Herkunftsländer zu vermeiden.

Im Bereich der Integration und des interkulturellen Dialogs wird die Kommission Instrumente zur verstärkten Einbindung der Akteure, einschließlich der Migranten selbst, entwickeln und so zur Herausbildung einer wirksamen Integrationsstrategie beitragen. Im einzelnen plant sie folgendes:

  • Einrichtung einer „Integrationsplattform" für den regelmäßigen Meinungsaustausch zwischen den betroffenen Partnern;
  • ausgehend vom Erfolg der Konferenz von Rotterdam vom 9. und 10. Oktober 2006 Festigung der Rolle der Gebietskörperschaften;
  • Einrichtung einer Website „Integration", Neuauflagen des Handbuchs für Integration und des Jahresberichts über Migration und Integration.

Die hochrangige Expertengruppe für die Eingliederung ethnischer Minderheiten in Gesellschaft und Arbeitsmarkt wird 2007 voraussichtlich Empfehlungen vorlegen, die für die vorhandenen Konzepte wertvoll sein können. Die Kommission spricht sich für weitere Maßnahmen aus, um zu gewährleisten, dass die Migranten an Schulungen in Staatsbürgerkunde teilnehmen, die die Grundwerte der EU vermitteln, und die Sprache des Aufnahmelands erlernen. Darüber hinaus muss die EU weiterhin Projekte in den Bereichen interkulturelle Erziehung, allgemeine Bildung von Migranten und Integration benachteiligter Jugendlicher im Rahmen der einschlägigen Programme fördern.

Bekämpfung der illegalen Zuwanderung und des Menschenhandels:

  • neue Rechtsvorschriften über Sanktionen für Arbeitgeber, die illegale Zuwanderer beschäftigen, werden im Frühjahr 2007 vorgeschlagen;
  • Europol wird das Augenmerk auf den Kampf gegen die Beihilfe zur illegalen Zuwanderung und den Menschenhandel legen;
  • die Agentur FRONTEX sollte im Rahmen der Außenpolitik der EU mit Drittländern technische Arbeitsvereinbarungen über gemeinsame Operationen schließen;
  • die ILO-Netzwerke müssen dahingehend verstärkt werden, dass in jedem afrikanischen Land, das als Herkunftsland oder Transitland von Bedeutung ist, mindestens ein Verbindungsbeamter tätig ist; die Mitgliedstaaten müssen bei der Konzipierung und Durchführung von Programmen zur freiwilligen und zur erzwungenen Rückkehr, einschließlich zur Durchführung gemeinsamer Abschiebungsflüge, unterstützt werden. Ebenfalls wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Vorschlag für eine Richtlinie über gemeinsame Normen für die Rückkehrverfahren der Mitgliedstaaten so rasch wie möglich angenommen wird;
  • die Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Drittländern sind fortzusetzen.

Im Bereich Asyl und Flüchtlingsschutz schlägt die Kommission vor, die Umsetzung der Regionalen Schutzprogramme und die in anderen Gebieten ergriffenen Maßnahmen zur Unterstützung von Asylbewerbern und Personen, die internationalen Schutz brauchen, z.B. in Mauretanien und Südafrika, fortzusetzen. Schließlich werden auch Mittel für ein Projekt des UNHCR bereitgestellt werden, das schutzbezogene Maßnahmen in den Ländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums (Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Jordanien, Syrien und Libanon) vorsieht.

Finanzmittel für eine umfassende europäische Migrationspolitik

Die Kommission bekräftigt ihre Absicht, im Rahmen der Beziehungen zu Drittländern die finanzielle Unterstützung in migrationsrelevanten Bereichen zu verstärken, unter anderem durch Bereitstellung von bis zu 3 % des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI).

Inwieweit Mittel aus dem 10. EEF bereitgestellt werden, hängt vom Ergebnis des Dialogs der Kommission mit dem betreffenden Partnerland über die bisherigen Fortschritte im Hinblick auf eine verantwortungsvolle Staatsführung, einschließlich der Migration, sowie den künftigen Verpflichtungen ab.

Bei der Ausarbeitung des neuen thematischen Migrations- und Asylprogramms wurden auch die Erfahrungen mit dem Programm Aeneas berücksichtigt.

Im Bereich der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten hat die Haushaltsbehörde das Rahmenprogramm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme" für den Zeitraum 2007-2013 mit insgesamt 4,020 Mio. EUR ausgestattet, die im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung größtenteils direkt an die Mitgliedstaaten ausgezahlt werden.

Die Kommission spricht sich dafür aus, dass die Mitgliedstaaten für die Verwendung dieser Mittel einen strategischen und langfristigen Ansatz wählen. Das Rahmenprogramm zielt zwar im Wesentlichen auf eine verstärkte Umsetzung der internen Dimension der Gemeinschaftspolitik ab, doch viele der vorgesehenen Maßnahmen dürften auch zur Verwirklichung der in dieser Mitteilung dargelegten Ziele beitragen.

Schließlich wird die Kommission alle Möglichkeiten ausloten, wie mit den Fonds durch finanzielle Vereinbarungen mit anderen Akteuren, z.B. der Europäischen Investitionsbank, eine Hebelwirkung erzielt werden kann.

Hintergrund

Im Dezember 2005 billigte der Europäische Rat den Gesamtansatz zur Migrationsfrage. Dieser Gesamtansatz mit Schwerpunkt Afrika und Mittelmeerraum enthält kohärente Strategien und Maßnahmen zur Migrationsthematik, die unterschiedlichste migrationsrelevante Fragen betreffen und verbundene Politikbereiche wie Außenbeziehungen, Entwicklung, Beschäftigung sowie Justiz, Freiheit und Sicherheit einbeziehen.

Die Mitteilung verfolgt zwei Ziele:

  • sie ist die Antwort auf die Aufforderung des Europäischen Rates an die Kommission, vor Ende 2006 über die Fortschritte bei der Umsetzung der ersten Phase des Gesamtansatzes und der vorrangigen Maßnahmen mit Schwerpunkt Afrika und Mittelmeerraum Bericht zu erstatten;
  • sie zeigt auf, wie das Konzept der Europäischen Union wirklich umfassend gestaltet werden kann.

Zwar liegt der Schwerpunkt dieser Mitteilung auf Afrika und dem Mittelmeerraum, doch schlägt die Kommission eine Ausweitung auf andere Regionen vor, wie insbesondere die Länder an den östlichen und südöstlichen EU-Außengrenzen.

Letzte Änderung: 07.01.2007

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