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In die Forschung investieren: Aktionsplan für Europa

Die Europäische Union (EU) muss die öffentliche Forschung auf eine solidere Grundlage stellen, um private Investitionen anzuziehen und so ihr Ziel zu erreichen, den Anteil der Forschung am BIP (Bruttoinlandsprodukt) bis 2010 auf 3 % zu steigern.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission - „In die Forschung investieren: Aktionsplan für Europa" [KOM(2003) 226 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Im März 2000 legte der Europäische Rat von Barcelona das Ziel fest, die Investitionen in die Forschung und technologische Entwicklung zu erhöhen und den Investitionsrückstand gegenüber Europas größten Konkurrenten aufzuholen. Bis 2010 sollen diese Investitionen von 1,9 % auf 3 % des BIP der EU steigen, wovon zwei Drittel von Unternehmen getragen werden sollen.

Der Unterschied zwischen den Forschungsinvestitionen der EU und denen der Vereinigten Staaten beträgt bereits mehr als 130 Milliarden Euro pro Jahr und wird stetig größer.

Um das Ziel von 3 % des BIP im Jahr 2010 zu erreichen, davon zwei Drittel durch Unternehmen finanziert, müssen der öffentliche und der private Sektor ihre Forschungsinvestitionen in Europa um durchschnittlich 6,5 % bzw. 9,5 % pro Jahr erhöhen.

Diese Initiative bildet die politische Antwort der Kommission auf das im März 2000 vom Europäischen Rat von Lissabon beschlossene Ziel, die Union bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Sie ergänzt eine Reihe von europäischen Initiativen im Bereich der Innovationspolitik für Unternehmen sowie der Strukturreformen der Finanz-, Arbeits-, Güter- und Dienstleistungsmärkte.

AKTIONSPLAN

Der Aktionsplan umfasst vier Hauptreihen von Aktionen:

GEWÄHRLEISTUNG EINES PROZESSES DER EUROPÄISCHEN KOORDINIERUNG

Dieser Koordinierungsprozess soll dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten ihre Erfahrungen teilen und ihre Maßnahmen miteinander vereinbar sind.

  • Förderung einer kohärenten Entwicklung der Politik auf nationaler und europäischer Ebene Ziel: Den Mitgliedstaaten soll ein wechselseitiges Lernen bei ihren Bemühungen um eine Erhöhung und Verbesserung der Forschungsinvestitionen erleichtert werden.Maßnahmen: Schaffung eines offenen Koordinierungsprozesses für Maßnahmen, die auf eine Steigerung der Investitionen im Forschungsbereich abzielen, und Einleitung eines weiteren Prozesses für Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Humanressourcen in Wissenschaft und Technologie.
  • Eine gemeinsame Vision der Entwicklung und des Einsatzes von Schlüsseltechnologien Ziel: Förderung effizienter öffentlich-privater Partnerschaften zwischen der öffentlichen Forschung, der Industrie, den Finanzinstituten, den Nutzern und den politisch Verantwortlichen.Maßnahmen: Schaffung europäischer Technologieplattformen, um alle Interessengruppen mit dem Ziel der Entwicklung eines langfristigen Plans für Schlüsseltechnologien zusammenzubringen.
  • Vorteile für alle Regionen durch höhere Investitionen in die Forschung Ziel: Ermutigung der Regionen, ihre eigenen Innovationsstrategien zu entwickeln, um sie für die Bedeutung von Forschung und Innovation zu sensibilisieren.Maßnahmen: Einrichtung einer Plattform für das gegenseitige Lernen unter Einbeziehung aller Interessengruppen (Forschung, Industrie, öffentlicher Sektor, Finanzsektor, Nutzer und Verbraucher).
  • Entwicklung einer kohärenten Kombination politischer Instrumente Ziel: Erleichterung des Zugangs der Unternehmen zu ausreichenden, qualifizierten Humanressourcen sowie zu einer leistungsfähigeren und enger mit dem privaten Sektor zusammenarbeitenden öffentlichen Forschung.Maßnahmen: Kohärenter Einsatz verschiedener politischer Maßnahmen und Förderung der Wechselwirkungen der Maßnahmen der einzelnen Länder (Forschung, Innovation, Wirtschaft und Finanzen, Einwanderung, Wettbewerb usw.)

BESSERE ÖFFENTLICHE UNTERSTÜTZUNG VON FORSCHUNG UND INNOVATION

Im Mittelpunkt des Aktionsplans steht die Notwendigkeit, die Humanressourcen zu erweitern und zu verbessern, die öffentliche Forschung zu stärken und die Wirksamkeit der verschiedenen öffentlichen Finanzinstrumente zu verbessern.

  • Humanressourcen Ziel: Mehr Studenten, vor allem Frauen, sollen für die Forschung gewonnen, Europa für internationale Forscher attraktiv gemacht, die Mobilität zwischen Hochschulen und Industrie gefördert sowie Forscher durch interessante berufliche Aussichten in ihrer Laufbahn und im Europäischen Forschungsraum gehalten werden.Maßnahmen: Ausarbeitung von Vorschlägen für die Forscherlaufbahn mit dem Ziel, die Liberalisierung der nationalen Regelungen für die Einstellung von Forschern zu erleichtern, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen für Forscher in der EU zu fördern sowie Maßnahmen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu treffen.
  • Öffentliche Forschung und ihre Verbindungen zur Industrie Ziel: Förderung von Partnerschaften mit öffentlichen Forschungseinrichtungen, die über Fachwissen, Kenntnisse und zusätzliche Ressourcen verfügen, die in der Industrie oft nicht vorhanden sindMaßnahmen: Durchführung der erforderlichen rechtlichen und administrativen Reformen, um den öffentlichen Forschungseinrichtungen die Möglichkeit effizienter Verbindungen mit der Industrie, insbesondere mit KMU, zu bieten, Beteiligung der Industrie an der öffentlichen Forschung sowie Entwicklung und Überprüfung der innerstaatlichen Regelungen des Eigentums, der Übertragung und der Nutzung von Urheberrechten.
  • Verbesserung der Kombination staatlicher Finanzinstrumente und ihrer Wirksamkeit Ziel: Verstärkung der staatlichen Forschungs- und Innovationsförderung bei besserer Ausnutzung der verschiedenen öffentlichen Finanzinstrumente: Direktmaßnahmen, steuerliche Anreize, Garantieregelungen und Unterstützung von Risikokapital.Direktmaßnahmen und steuerliche Anreize sind sowohl bei großen Unternehmen als auch bei KMU angebracht, während Garantien und Risikokapital vor allem für KMU interessant sind.Maßnahmen: Vorrangige Behandlung des Themas Forschung und Innovation in den Strukturfonds, Straffung der Finanzierung gemeinsamer Projekte im Rahmen von EUREKA, Optimierung der Kombination von Finanzinstrumenten und Ausbau der Zusammenarbeit zwischen dem sechsten Forschungsrahmenprogramm und der EBWE (Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung).

NEUAUSRICHTUNG DER ÖFFENTLICHEN AUSGABEN AUF FORSCHUNG UND INNOVATION

Angesichts des momentanen wirtschaftlichen Abschwungs muss die Haushaltspolitik Investitionen begünstigen, die zu einem stärkeren künftigen Wachstum führen.

  • Stabilitäts- und Wachstumspakt und Grundzüge der Wirtschaftspolitik Ziel: Konzentration des öffentlichen Mitteleinsatzes im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts auf produktivere Investitionen, vor allem im Forschungs- und Innovationsbereich.Maßnahmen: Unterstützung und Überwachung der Neuorientierung der öffentlichen Ausgaben auf wissensintensive Bereiche, insbesondere die Forschung und Innovation.
  • Gleichgewicht zwischen nationaler und gemeinschaftlicher öffentlicher Finanzierung bis 2010 Ziel: Überprüfung der Mittel, die im Haushalt der Europäischen Union zur Förderung von Forschung und Innovation vorgesehen sind, unter Berücksichtigung des langfristigen gemeinsamen Zieles, 3 % des BIP für die Forschung aufzuwenden. Maßnahmen: Prüfung und Diskussion der notwendigen Haushaltsmittel mit den Mitgliedstaaten und Beitrittsländern.
  • Beihilferegelungen Ziel: Stärkung der öffentlichen Förderung, Herstellung eines Gleichgewichts zwischen der erforderlichen Beschränkung von Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Maßnahmen: Klärung der Modalitäten staatlicher Maßnahmen zur Forschungsförderung, die keine Wettbewerbsverzerrungen bewirken, und Sensibilisierung für solche Formen der Förderung, Vorbereitung der Überarbeitung der gemeinschaftlichen Rahmenregelung für staatliche Forschungsbeihilfen und Neuausrichtung solcher Beihilfen.
  • Öffentliche Auftragsvergabe Ziel: Es soll dafür gesorgt werden, dass öffentliche Beschaffer das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis wählen können, damit die Technologie der Produkte und Dienste genau ihren Anforderungen entspricht und ihnen die Möglichkeiten bewusst werden, die ihnen der Rechtsrahmen bietet.Maßnahmen: Förderung der Ausarbeitung und Weitergabe von Informationen über die besten verfügbaren Technologien für maßgebliche Produktkategorien, damit die öffentlichen Beschaffer Technologien erwerben können, die ihren Anforderungen am besten entsprechen.

VERBESSERUNG DER RAHMENBEDINGUNGEN FÜR PRIVATE INVESTITIONEN IN DIE FORSCHUNG

Der Aktionsplan zielt darauf ab, das Umfeld für Forschung und technologische Innovation in Europa zu verbessern: Schutz geistigen Eigentums, Rechtsvorschriften für Produkte, Wettbewerbsregeln, Finanzmärkte, steuerliches Umfeld sowie Berücksichtigung der Forschung durch Management und Rechtsabteilungen in Unternehmen.

  • Geistiges Eigentum Ziel: Maßnahmen, um einen optimalen Einsatz der Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums vor allem in Hochschuleinrichtungen und KMU in Europa zu gewährleisten.Maßnahmen: Unterstützung einer EU-weiten koordinierten Aufklärung und Schulung über Urheberrechte, Klärung spezieller forschungsrelevanter Aspekte des Urheberrechts und Sicherstellung, dass alle Absolventen aus den Bereichen Wissenschaft, Technik und Wirtschaft grundlegende Informationen über geistiges Eigentum und Technologietransfer erhalten.
  • Rechtsvorschriften und Normen für Produkte Ziel: Es soll sichergestellt werden, dass die Regelung die wichtigsten Anforderungen enthält, die zum Schutz des öffentlichen Interesses wesentlich sind, und die technische Umsetzung dieser Anforderungen den europäischen Normenorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) überlassen wird, die diese in einem Konsensverfahren erarbeiten. Die Anstrengungen müssen sich auf einen zügigen, effizienten, offenen, transparenten und technologieneutralen Normungsprozess konzentrieren.Maßnahmen: Feststellung, in welchen technologischen Bereichen geltende Rechtsvorschriften oder Gesetzeslücken die Entwicklung neuer Technologien behindern und Stärkung der Beziehungen zwischen dem sechsten Forschungsrahmenprogramm und europäischen Normenorganisationen.
  • Wettbewerbsregeln Ziel: Überarbeitung der europäischen Wettbewerbsregeln dahingehend, dass den Forschungs- und Innovationsaspekten bei der Bewertung der Marktdynamik und der Wettbewerbsbedingungen besser Rechnung getragen werden kann.Maßnahmen: Ausarbeitung von Leitlinien über die Berücksichtigung möglicher Effizienzgewinne durch technologischen Fortschritt bei Fusionsentscheidungen.
  • Finanzmärkte Ziel: Erleichterung der Anwendung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen, vor allem in Bezug auf die Integration von Kapitalmärkten in Europa und den Ausbau von Beurteilungsmechanismen, die für forschungsintensive Unternehmen (einschließlich KMU) geeignet sind. Auch der steuerliche und rechtliche Rahmen für Risikokapital muss berücksichtigt werden, da Investoren, und hier wiederum vor allem institutionelle Investoren, sehr sensibel auf Kosten und komplexe Bedingungen reagieren und ihre Investitionen rasch verlagern können.Maßnahmen: Änderung der steuerlichen Behandlung von Risikokapital zwecks Vermeidung der Doppelbesteuerung von Investoren und Fonds sowie Sicherstellung, dass die Gesetzgebung der Gemeinschaft die Bedürfnisse der Risikokapitalgeber angemessen einbezieht.
  • Steuerliches Umfeld Ziel: Beseitigung von steuerlichen Hindernissen bei grenzüberschreitenden Aktivitäten im Binnenmarkt durch Verabschiedung spezieller Gesetze, die auf die Beseitigung einzelner Hindernisse gerichtet sind, und Schaffung einer konsolidierten Steuerbemessungsgrundlage für die grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeit.
  • Forschungsstrategie, Management und Finanzberichterstattung in Unternehmen Ziel: Aufklärungsarbeit in Unternehmen, vor allem in KMU, über die Vorteile und Möglichkeiten, Forschung und Innovation in ihre Unternehmensstrategie und ihr Management zu integrieren. Beispielsweise sollten die betriebswirtschaftlichen Fakultäten dem integrierten Konzept des Forschungsmanagements im Rahmen der Unternehmensstrategie mehr Beachtung schenken.Maßnahmen: Einführung einer Überwachung der industriellen Forschung, einschließlich eines Bewertungsgremiums zur Untersuchung der Trends der Forschungsinvestitionen und Förderung des betrieblichen Bewertungs- und Berichtwesens über Forschung und andere Formen intellektuellen Kapitals.

DERZEITIGE LAGE

Nach Angaben von Eurostat im März 2005 betrugen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (gemessen als Anteil der Forschungsausgaben am BIP) im Jahre 2002 in der EU-25 1,93 %, gegenüber 1,82 % im Jahre 1998. Die Forschungsausgaben sind von 1999 bis 2002 um durchschnittlich 4 % pro Jahr gestiegen. Dagegen gaben die USA 2003 2,76 % des BIP für Forschung aus, und Japan 3,12 % im Jahre 2002.

Laut Eurostat trug die Privatwirtschaft 2001 55 % zu den gesamten Forschungsausgaben der EU-25 bei, während die entsprechende Zahl für die USA und Japan im Jahre 2002 74 % beträgt. Am höchsten waren die Forschungsausgaben 2003 in Schweden (4,27 % des BIP im Jahre 2001) und Finnland (3,51 %), gefolgt von Dänemark (2,60 %), Deutschland (2,50 %), Belgien (2,33 %), Frankreich und Österreich (je 2,19 %).

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Vorlage eines Vorschlags für eine Richtlinie und zwei Vorschläge für eine Empfehlung zur Erleichterung der Zulassung von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Gemeinschaft zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung [KOM(2004) 178 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates: „Die Lissabon-Strategie realisieren - Reformen für die erweiterte Union" [KOM(2004) 29 endg./2 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission: „Wissenschaft und Technologie: Schlüssel zur Zukunft Europas - Leitlinien für die Forschungsförderung der Europäischen Union" [KOM(2004) 353 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 30.07.2007

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