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Die Europäische Union und die Rechte des Kindes

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes – KOM(2011) 60 endgültig

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

In der Mitteilung wird eine Agenda zur Stärkung und zum Schutz der Rechte des Kindes gemäß der Grundsätze der EU-Grundrechtecharta und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) präsentiert. Alle EU-Politikbereiche, die Kinder betreffen, müssen deren Rechte respektieren.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Rechte des Kindes sollten fester Bestandteil der Politikgestaltung der EU sein. Dies bedeutet, dass ein „Grundrechtscheck“ Bestandteil jedes Gesetzesentwurfs ist.

Die verschiedenen Justizsysteme der EU müssen kindgerechter werden. Dies gilt für folgende Bereiche:

familienrechtliche Streitigkeiten,

Registrierung von Dokumenten,

Sorgerecht,

Strafverfahren und Strafvollzug,

Personenstand und

Behandlung von Kindern als schutzlose Zeugen.

Besonders schutzbedürftige Kinder benötigen Schutz, seien sie

behindert,

von Armut bedroht,

Opfer von sexueller Ausbeutung und Menschenhandel,

Asyl suchend oder

auf sich gestellt.

Erfahrene, gut ausgebildete Fachleute, die Kindern bei der Traumabewältigung helfen können, sollten über die Rechte und Bedürfnisse von Kindern verschiedener Altersklassen aufgeklärt werden.

Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei Roma-Kindern in der EU zukommen, da diese besonders schutzbedürftig und bestimmten Gefahren ausgesetzt sind.

Die EU betreibt eine Hotline (Nr.: 116 000) für vermisste Kinder.

Die EU hat sich der Stärkung der Rechte des Kindes weltweit verschrieben, um Kinder vor Gefahren wie Gewalt, Kinderarbeit, bewaffnete Konflikte und Sextourismus zu schützen.

Die EU stellt sicher, dass

Kinder sich ihrer Rechte bewusst sind;

Kinder ihre Meinung äußern können;

Kinder angehört werden und

Kinder über EU-Politiken, die sie betreffen könnten, informiert werden.

HINTERGRUND

Der Schutz der Rechte des Kindes wird im Vertrag von Lissabon (Artikel 3 Absatz 3) und in der EU-Grundrechtecharta (Artikel 24) anerkannt.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes (KOM(2011) 60 endgültig vom 15.2.2011)

Letzte Aktualisierung: 25.01.2016

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