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Die Europäische Union und die Rechte des Kindes
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes – KOM(2011) 60 endgültig
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?
In der Mitteilung wird eine Agenda zur Stärkung und zum Schutz der Rechte des Kindes gemäß der Grundsätze der EU-Grundrechtecharta und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) präsentiert. Alle EU-Politikbereiche, die Kinder betreffen, müssen deren Rechte respektieren.
WICHTIGE ECKPUNKTE
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Die Rechte des Kindes sollten fester Bestandteil der Politikgestaltung der EU sein. Dies bedeutet, dass ein „Grundrechtscheck“ Bestandteil jedes Gesetzesentwurfs ist.
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Die verschiedenen Justizsysteme der EU müssen kindgerechter werden. Dies gilt für folgende Bereiche:
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Besonders schutzbedürftige Kinder benötigen Schutz, seien sie
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Erfahrene, gut ausgebildete Fachleute, die Kindern bei der Traumabewältigung helfen können, sollten über die Rechte und Bedürfnisse von Kindern verschiedener Altersklassen aufgeklärt werden.
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Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei Roma-Kindern in der EU zukommen, da diese besonders schutzbedürftig und bestimmten Gefahren ausgesetzt sind.
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Die EU betreibt eine Hotline (Nr.: 116 000) für vermisste Kinder.
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Die EU hat sich der Stärkung der Rechte des Kindes weltweit verschrieben, um Kinder vor Gefahren wie Gewalt, Kinderarbeit, bewaffnete Konflikte und Sextourismus zu schützen.
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Die EU stellt sicher, dass
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HINTERGRUND
Der Schutz der Rechte des Kindes wird im Vertrag von Lissabon (Artikel 3 Absatz 3) und in der EU-Grundrechtecharta (Artikel 24) anerkannt.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes (KOM(2011) 60 endgültig vom 15.2.2011)
Letzte Aktualisierung: 25.01.2016