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Freiwilliges Engagement junger Menschen

1) ZIEL

Förderung des Austauschs junger „Freiwilliger" sowie des Austauschs sozialpädagogischer Betreuer

2) RECHTSAKT

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 14. Februar 2002 zum Mehrwert, den das freiwillige Engagement junger Menschen im Rahmen der Entwicklung der Gemeinschaftsaktion zugunsten der Jugend bietet [Amtsblatt C 50 vom 23.2.2002].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Kontext

Die Entschließung ist zum einen vor dem Hintergrund einer Initiative der Vereinten Nationen zu sehen, die das Jahr 2001 zum „Internationalen Jahr der Freiwilligen" ausgerufen hatten, zum anderen im Kontext des Programms JUGEND, innerhalb dessen ein Aktionsbereich dem Europäischen Freiwilligendienst gewidmet ist. Darüber hinaus wird in der Entschließung Bezug genommen auf verschiedene andere Entschließungen und sonstige Rechtsakte des Rates, die die Förderung der Mobilität junger Menschen zum Gegenstand haben.

Förderung des freiwilligen Engagements in Europa

Der Rat erkennt an, dass durch die unterschiedlichen Formen des freiwilligen Engagements junger Menschen und die aktive Beteiligung von Jugendorganisationen, Nichtregierungsorganisationen und der jungen „Freiwilligen" selbst an verschiedenen Initiativen wichtige gesellschaftliche und menschliche Werte gefördert werden. Der Rat

  • fordert die Mitgliedstaaten auf, Hindernisse rechtlicher und administrativer Art, die einem freiwilligen Engagement entgegenstehen könnten, aus dem Weg zu räumen und gleichzeitig zu verhindern, dass das freiwillige Engagement junger Menschen zu Lasten des Arbeitsmarktes geht;
  • fordert Kommission und Mitgliedstaaten auf, im Bereich des freiwilligen Engagements junger Menschen eine Politik auszuarbeiten und die europäische Zusammenarbeit zu stärken, mit dem Ziel, den Zugang zu Informationen zu erleichtern, Schulungsmaßnahmen für Freiwillige zu unterstützen, sämtliche Akteure zu vernetzen und bewährte Praktiken auszutauschen;
  • fordert die Kommission auf, Synergien innerhalb der EU sowie mit dem Europarat und anderen internationalen Einrichtungen zur entwickeln.

Unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips gilt es, den durch das freiwillige Engagement junger Menschen geschaffenen Mehrwert anzuerkennen und die jungen Menschen dazu zu ermutigen und dabei zu unterstützen, an der Zivilgesellschaft zu partizipieren.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 27. Juni 2002 zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa [Amtsblatt C168 vom 13.7.2002]

Weissbuch der Europäischen Kommission - Neuer Schwung für die Jugend Europas [KOM(2001) 681 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Letzte Änderung: 23.09.2002

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