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Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU

Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ist die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU. Sie bildet einen integralen Bestandteil der EU-Außenpolitik, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).

ZUSAMMENFASSUNG

Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ist die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU. Sie bildet einen integralen Bestandteil der EU-Außenpolitik, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).

WAS IST DER ZWECK DER GSVP?

Sie schafft einen Rahmen für die militärischen und Verteidigungsaspekte der EU-Politik. Die 2009 mit der Unterschrift des Vertrags von Lissabon ins Leben gerufene GSVP ersetzt und erweitert die frühere Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Ziel dieser Politik ist der Aufbau gemeinsamer europäischer Verteidigungskapazitäten.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Für die Umsetzung der GSVP müssen die EU-Länder der EU zivile und militärische Kapazitäten zur Verfügung stellen.
  • Die GSVP geht mit einer schrittweisen Festlegung einer gemeinsamen EU-Verteidigungspolitik einher. Daraus resultiert eine gemeinsame Verteidigung, wenn der Europäische Rat dies einstimmig beschließt. Die EU-Politik berührt nicht den besonderen Charakter der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik bestimmter EU-Länder und achtet die Verpflichtungen bestimmter EU-Länder gemäß ihrer Mitgliedschaft in der NATO. Der Vertrag von Lissabon hat eine Klausel über die gegenseitige Verteidigung eingeführt, die ein wesentlicher Bestandteil der GSVP ist.
  • Die EU-Länder ergreifen Maßnahmen, um ihre militärischen Kapazitäten zu verbessern. Die Europäische Verteidigungsagentur (EVA) ist das Organ, das diese Maßnahmen unterstützt. Sie berichtet an den Rat der Europäischen Union über ihre Arbeit, die sich um folgende Aspekte dreht:
    • Festlegung gemeinsamer Ziele der EU-Länder im Bereich der militärischen Kapazitäten;
    • Einrichtung und Verwaltung von Programmen, um die festgelegten Ziele zu erreichen;
    • Harmonisierung des operativen Bedarfs der EU-Länder durch die Idee der „Zusammenlegung und gemeinsamen Nutzung“ militärischer Kapazitäten;
    • Steuerung der Forschungsaktivitäten auf dem Gebiet der Verteidigungstechnologie (22 Schwerpunktbereiche, unter anderem Elektronikhardware, Anti-Minen-Systeme und physischer Schutz);
    • Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors; und
    • wirkungsvollerer Einsatz der Verteidigungsausgaben.
  • Die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit bei der Verteidigung (die auch dem Vertrag von Lissabon hinzugefügt wurde - Artikel 42 und 46 des Vertrags über die Europäische Union) erwähnt eine tiefergehende Form der Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern. In diesem Rahmen verpflichten sich die EU-Länder, ihre Verteidigungsfähigkeit intensiver zu entwickeln und bewaffnete Einheiten für geplante Missionen bereitzustellen. Die EVA bewertet die Beiträge, während der Rat die Zusammenarbeit bewilligt.
  • Die EU kann zivile und militärische Mittel außerhalb der EU zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung und zur Stärkung der internationalen Sicherheit einsetzen. Folgende Arten von Missionen können im Rahmen der GSVP durchgeführt werden:
    • humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze;
    • Konfliktverhütung;
    • Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung;
    • gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen;
    • Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung; und
    • Aufgaben zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten.
  • Der Rat der EU definiert die Ziele dieser Missionen und die Modalitäten für ihre Durchführung. Er kann die Durchführung von Missionen an EU-Länder delegieren, die hierzu bereit und fähig sind. Die für die Durchführung der Missionen zuständigen EU-Länder müssen gemeinsam mit dem Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik handeln und den Rat regelmäßig über ihre Fortschritte unterrichten.

HINTERGRUND

Die Idee einer gemeinsamen Verteidigungspolitik für Europa stammt aus dem Jahr 1948, als der Brüsseler Vertrag vom Vereinigten Königreich (1), von Frankreich und von den Benelux-Staaten unterzeichnet wurde, der eine Klausel über die gegenseitige Verteidigung enthielt und somit den Weg für die Westeuropäische Union (WEU) ebnete. Seitdem hat die europäische Verteidigungspolitik mehrere verschiedene Wege eingeschlagen und sich zeitgleich mit der WEU, der NATO und der EU weiterentwickelt.

Weiterführende Informationen: Sicherheit und Verteidigung - GSVP.

Letzte Aktualisierung: 16.09.2015



(1) Zum 1. Februar 2020 tritt das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus und ist dann ein Drittland (Nicht-EU-Land).

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