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Die GAP bis 2020
Die künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) sollte auf die Unterstützung einer wirtschaftlich und ökologisch leistungsfähigen Landwirtschaft und auf die Erhaltung eines soliden EU-weiten Agrarsektors ausgerichtet sein. Die Europäische Union (EU) muss für eine starke Gemeinsame Agrarpolitik sorgen, um ein nachhaltiges, intelligentes und integratives Wachstum für den ländlichen Raum zu ermöglichen.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission vom 18. November 2010 „Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete – die künftigen Herausforderungen“ [KOM(2010) 672 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
ZUSAMMENFASSUNG
Die Mitteilung nennt die Herausforderungen, mit denen die Landwirtschaft und die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in den kommenden Jahren konfrontiert sind. Diese Herausforderungen wurden auf der Grundlage einer Analyse der bisherigen Erfahrungen, der derzeitigen Konjunktur und einer umfassenden öffentlichen Konsultation im Jahr 2010 ermittelt.
Mit dieser Mitteilung stößt die Kommission Überlegungen über die Zukunft der GAP an. Sie schlägt vor, die Ziele der GAP an die neuen Herausforderungen anzupassen. So sollte der Schwerpunkt vor allem auf der Entwicklung von starken landwirtschaftlichen Qualitätsprodukten, auf dem Schutz natürlicher Ressourcen und einer nachhaltigen Landwirtschaft in ganz Europa liegen.
Darüber hinaus erläutert die Kommission, mit welchen Instrumenten die festgelegten Ziele erreicht werden können. Mit diesen Instrumenten soll die GAP umweltfreundlicher, fairer, effizienter und wirksamer werden.
ZIELE
Ernährungssicherheit
Die weltweite Nachfrage wird in den nächsten Jahrzehnten weiter zunehmen. Die EU sollte in der Lage sein, zur Deckung dieses wachsenden Nahrungsmittelbedarfs beizutragen. Daher ist es wichtig, dass die EU ihre Produktionskapazität behält und erhöht.
Die Europäer verlangen eine hohe Qualität und ein breites Angebot an Lebensmittelerzeugnissen, die strengen Sicherheits-, Qualitäts- und Tierschutzstandards gerecht werden. Ein starker Agrarsektor ist unverzichtbar, damit die äußerst wettbewerbsfähige Lebensmittelindustrie ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaft und des Handels der EU bleiben kann, die der weltweit größte Exporteur von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, bei denen es sich größtenteils um Verarbeitungserzeugnisse mit hohem Mehrwert handelt, ist.
Natürliche Ressourcen
Die Landwirtschaft kann zum einen Umweltbelastungen (Wasserverschmutzung, Bodenverarmung, Wasserknappheit, Verlust von Lebensräumen) verursachen und zum anderen positive Auswirkungen (Klimastabilität, biologische Vielfalt, Landschaften, Widerstandsfähigkeit gegenüber Überflutungen) haben.
Die EU muss sich darum bemühen, die negativen Auswirkungen zu begrenzen und den positiven Beitrag der Landwirtschaft zu stärken. Die künftige GAP soll Energieeffizienz, CO2-Abscheidung, Biomasseerzeugung, die Erzeugung erneuerbarer Energien und ganz allgemein die Innovation fördern.
Ausgewogene räumliche Entwicklung
Die Landwirtschaft bleibt in einem großen Teil der EU immer noch die wesentliche Triebfeder für die ländliche Wirtschaft. Ein wettbewerbsfähiger und dynamischer Agrarsektor, der für Junglandwirte attraktiv ist, garantiert die Lebensfähigkeit und das Potenzial ländlicher Gebiete in Europa.
INSTRUMENTE
Direktzahlungen
Um die weiter oben genannten Ziele zu erreichen, möchte die Kommission die Direktzahlungsregelung anpassen, damit die Direktzahlungen besser verteilt und besser fokussiert werden.
Die Kommission schlägt vor, dass die Direktzahlungen künftig durch Gewährung einer entkoppelten Basis-Direktzahlung in Form einer Grundsicherung für die Einkommen der Landwirte gezahlt werden. Hierbei sollen Obergrenzen gelten, eine Ausrichtung auf „aktive Landwirte“ erfolgen, für Kleinlandwirte eine einfache Unterstützung gezahlt und Gebiete mit besonderen natürlichen Einschränkungen besonders berücksichtigt werden.
Durch die Einführung einer obligatorischen Ökologisierungskomponente beabsichtigt die Kommission, verstärkt Umweltkriterien bei der Vergabe der Direktzahlungen zu berücksichtigen. Diese Komponente ist auf Bewirtschaftungsweisen ausgerichtet, die klima- und umweltpolitische Ziele verfolgen (Dauergrünland, Gründecke, Fruchtfolge, ökologische Flächenstilllegung usw.).
Marktbezogene Maßnahmen
Die Kommission erläutert, dass die GAP an ihrer Marktorientierung festhalten und gleichzeitig die Marktverwaltungsinstrumente beibehalten soll, die sich in Krisenzeiten und bei Marktstörungen bewährt haben. In den kommenden Jahren sind in einigen Bereichen Anpassungen erforderlich; dies betrifft vor allem die Regelung für Zucker, die 2014/2015 ausläuft.
Die Kommission ist der Ansicht, dass allgemeine Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Lebensmittelversorgungskette zu verbessern, die transparenter werden und sich durch ausgewogenere Verhandlungspositionen entlang der Kette auszeichnen sollte.
Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums
Ferner unterstreicht die Kommission die Bedeutung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums, die Bestandteil der GAP ist. Sie schlägt eine Stärkung der Umweltaspekte vor sowie eine verbesserte Koordinierung dieser Politik mit den übrigen EU-Politiken.
Die Kommission schlägt vor, den Schwerpunkt auf die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu legen, indem durch die Stärkung lokaler Initiativen Innovation, die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und eine ausgewogene räumliche Entwicklung gefördert werden.
Neben Absatzförderung und Qualitätspolitik sollte nach Ansicht der Kommission ein Instrumentarium für das Risikomanagement eingeführt werden, damit effizienter auf Einkommensunsicherheiten und Marktschwankungen eingegangen werden kann.
Letzte Änderung: 01.03.2011