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EU-Leitlinien zur Todesstrafe

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee – EU-Leitlinien zur Todesstrafe – Gemeinsame Leitlinien

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER LEITLINIEN?

Sie schaffen ein operatives Instrument, das die EU bei ihren Bemühungen zur Abschaffung der Todesstrafe weltweit einsetzen kann. Die EU drängt außerdem Nicht-EU-Länder, in denen es die Todesstrafe noch gibt, diese einzuschränken und ihren Einsatz neu zu überdenken.

Die Leitlinien bilden einen wesentlichen Bestandteil des Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie der EU.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Die EU drängt Nicht-EU-Länder, in denen es die Todesstrafe noch gibt, diese einzuschränken, indem diese Länder bestimmte Mindestanforderungen einhalten, zum Beispiel die Todesstrafe nicht für Verbrechen zu verhängen, die keine Gewaltverbrechen sind, oder sie nicht als zwingendes Strafmaß zu verhängen.
  • Die EU greift (durch öffentliche Stellungnahmen und diplomatische Vertretungen) sowohl in Einzelfällen als auch auf allgemeiner politischer Ebene ein, wenn ein Nicht-EU-Land seine Haltung zugunsten des Einsatzes der Todesstrafe ändert.
  • EU-Mittel ermöglichen Nichtregierungsorganisationen das Eintreten und den Kampf für die Abschaffung der Todesstrafe.
  • Die EU ergreift alle angemessenen Gelegenheiten, um das Thema der Abschaffung der Todesstrafe in einschlägigen multilateralen Foren zur Sprache zu bringen (z. B. beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen).

HINTERGRUND

Nach Auffassung der EU stellt die Todesstrafe einen schweren Verstoß gegen die Menschenrechte und die Menschenwürde dar. Es gibt keine überzeugenden Nachweise für die abschreckende Wirkung der Todesstrafe gegen Verbrechen. Darüber hinaus kann sie den Tod unschuldiger Menschen bedeuten (im Falle der Aufhebung von Urteilen).

Als einen ersten Schritt in Richtung einer Abschaffung setzt sich die EU für ein Moratorium für die Todesstrafe ein. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete dazu 2007, 2008, 2010 und 2012 Resolutionen, die weltweit impulsgebend sind.

RECHTSAKT

Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee – EU-Leitlinien zur Todesstrafe – Gemeinsame Leitlinien vom 12. April 2013

Letzte Aktualisierung: 07.03.2016

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