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Staatliche Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten

Die Europäische Kommission hat ihre Regeln zur Festsetzung der staatlichen Beihilfen (öffentliche Zuschüsse) der einzelnen Länder der Europäischen Union (EU) überarbeitet, mit denen Unternehmen in Schwierigkeiten unterstützt werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass öffentliche Gelder dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden, und dass Inhaber von Unternehmen einen angemessenen Anteil an den Umstrukturierungskosten tragen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014, S. 1-28).

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Kommission hat ihre Regeln zur Festsetzung der staatlichen Beihilfen (öffentliche Zuschüsse) der einzelnen Länder der Europäischen Union (EU) überarbeitet, mit denen Unternehmen in Schwierigkeiten unterstützt werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass öffentliche Gelder dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden, und dass Inhaber von Unternehmen einen angemessenen Anteil an den Umstrukturierungskosten tragen.

WAS IST DER ZWECK DIESER LEITLINIEN?

Staatliche Beihilfen verschaffen Unternehmen in Schwierigkeiten einen Vorteil gegenüber gesünderen, effizienter agierenden Wettbewerbern, die keine Beihilfen erhalten (d. h., sie können den Wettbewerb verzerren). Sie können außerdem eine bremsende Wirkung auf das Wirtschaftswachstum haben, da sie Steuergelder von anderen, möglicherweise produktiveren Einsatzzwecken wegleiten. Die Leitlinien regeln die Gewährung von staatlichen Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten unter Auflage strenger Kriterien.

Ziel der Leitlinien ist es, zu gewährleisten, dass die von den EU-Ländern gewährten staatlichen Beihilfen im öffentlichen Interesse liegen. Ein Beispiel dafür wäre etwa die Rettung eines Unternehmens, wenn diese soziale Härten abwenden könnte, die bei einer Schließung in einer Region mit einer bereits hohen Arbeitslosenquote entstehen würden. Die Leitlinien umfassen Beispielszenarien, die veranschaulichen, wo Beihilfen gerechtfertigt sind.

Zusätzlich müssen diejenigen, die Beihilfen gewähren, belegen, dass die Beihilfe einen Unterschied machen wird. Zu diesem Zweck muss ein Vergleich mit einem realistischen alternativen Szenario ohne staatliche Beihilfen vorgelegt werden.

Die Rettungsbeihilfe ermöglicht es Unternehmen, denen der Konkurs droht, lange genug zu überleben, um einen Umstrukturierungsplan auszuarbeiten. Dieser Plan muss in der Form einer Liquiditätshilfe (Darlehen oder Bürgschaften) durchgeführt werden und darf höchstens 6 Monate dauern.

Nach diesem sechsmonatigen Zeitraum ist die Beihilfe entweder zurückzuzahlen oder der Kommission muss ein Umstrukturierungsplan vorgelegt werden, um die Beihilfe als „Umstrukturierungsbeihilfe“ genehmigen zu lassen.

Die Umstrukturierungsbeihilfe darf nur einmal in 10 Jahren gewährt werden („Grundsatz der einmaligen Beihilfe“). Der Umstrukturierungsplan muss darlegen, wie die langfristige Rentabilität des Unternehmens ohne weitere staatliche Unterstützung wiederhergestellt werden wird.

Als Voraussetzung für die Gewährung der Umstrukturierungsbeihilfe und um den Anteil der Steuergelder zu ihrer Finanzierung zu verringern, schreiben die Leitlinien vor, dass die Verluste zwischen den vorhandenen Anteilseignern und nachrangigen Gläubigern aufzuteilen sind.

Das Unternehmen muss außerdem vereinbaren, wie es die durch die Beihilfe entstehenden Wettbewerbsverzerrungen beschränken kann. (Dies kann zum Beispiel den Verkauf rentabler Unternehmensteile bedeuten.)

Ein Unternehmen, das nach Erhalt staatlicher Beihilfe seine Rentabilität wiedererlangt hat, muss zustimmen, einen Anteil seiner Gewinne an den Staat abzuführen.

WANN TRETEN DIE LEITLINIEN IN KRAFT?

Die Leitlinien gelten ab dem 1. August 2014 bis zum 31. Dezember 2020. Sie ersetzen ähnliche Leitlinien, die 2004 verabschiedet wurden.

HINTERGRUND

Mitteilung der Kommission Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19

SCHLÜSSELBEGRIFFE

*Grundsatz der einmaligen Beihilfe: Die Beihilfe darf nur einmal in 10 Jahren gewährt werden.

Letzte Aktualisierung: 07.04.2020

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