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Document 52022DC0625

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Schwedens 2022 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Schwedens 2022

COM/2022/625 final

Brüssel, den 23.5.2022

COM(2022) 625 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Schwedens 2022 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Schwedens 2022

{SWD(2022) 625 final} - {SWD(2022) 640 final}


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Schwedens 2022 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Schwedens 2022

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte 2 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 3 trat am 19. Februar 2021 in Kraft. Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität wird finanzielle Unterstützung für Reformen und Investitionen bereitgestellt und so für einen — durch die Union finanzierten — fiskalischen Impuls gesorgt. Die Fazilität trägt zur wirtschaftlichen Erholung und zur Durchführung nachhaltiger und wachstumsfördernder Reformen und Investitionen bei, die insbesondere auf die Förderung des ökologischen und des digitalen Wandels ausgerichtet sind und die Widerstandsfähigkeit und das Potenzialwachstum der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten stärken sollen. Sie wird außerdem mittel- und langfristig zur Stärkung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sowie zum Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Der maximale finanzielle Beitrag, der jedem Mitgliedstaat im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität gewährt werden kann, [wurde] gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 am [XX]. Juni 2022 angepasst.

(2)Am 24. November 2021 nahm die Kommission den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum an, mit dem das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2022 eingeleitet wurde. Darin trug sie der im Mai 2021 auf dem Sozialgipfel von Porto bekräftigten gemeinsamen Verpflichtung Rechnung, die vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission am 17. November 2017 proklamierte europäische Säule sozialer Rechte weiter umzusetzen. Der Europäische Rat billigte die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts 2022 am 25. März 2022. Am 24. November 2021 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht an, in dem Schweden als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung 4 durchzuführen sei. Am selben Tag nahm die Kommission auch den Vorschlag für den gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2022 an, in dem die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte analysiert wird und der am 14. März 2022 vom Rat angenommen wurde.

(3)Russlands Invasion der Ukraine, die unmittelbar nach der weltweiten Pandemie erfolgte, hat den geopolitischen und wirtschaftlichen Kontext erheblich verändert. Sie hat auch die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten in Mitleidenschaft gezogen, indem sie beispielsweise die Energie- und Lebensmittelpreise hat steigen lassen und die Wachstumsaussichten verschlechtert hat. Die höheren Energiepreise belasten insbesondere die finanziell schwachen Haushalte, die von Energiearmut bedroht sind oder bereits darunter leiden. Des Weiteren erlebt die EU einen beispiellosen Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine. In diesem Zusammenhang kam am 4. März 2022 erstmals die Richtlinie über vorübergehenden Schutz zur Anwendung 5 und wurde aus der Ukraine vertriebenen Menschen das Aufenthaltsrecht in der EU sowie das Recht auf Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung, zum Arbeitsmarkt, zur Gesundheitsversorgung, zu Wohnungs- und Sozialleistungen gewährt.

(4)Angesichts der sich rasch wandelnden wirtschaftlichen und geopolitischen Lage wird im Rahmen des Europäischen Semesters im Jahr 2022 die umfassende Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik weitergeführt und gleichzeitig, wie im Jahreswachstumsbericht 2022 dargelegt, den Anforderungen an die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität Rechnung getragen. Die Durchführung der angenommenen Aufbau- und Resilienzpläne ist für die Verwirklichung der politischen Prioritäten im Rahmen des Europäischen Semesters von entscheidender Bedeutung, da von diesen Plänen alle oder zumindest wesentliche Teile der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen aus den Jahren 2019 und 2020 erfasst werden. Die länderspezifischen Empfehlungen der Jahre 2019 und 2020 bleiben auch für die Aufbau- und Resilienzpläne, die gemäß den Artikeln 14, 18 und 21 der Verordnung (EU) 2021/241 überarbeitet, aktualisiert oder geändert werden, relevant; hinzu kommen gegebenenfalls weitere länderspezifische Empfehlungen, die bis zur Vorlage des geänderten Plans formuliert wurden.

(5)Die allgemeine Ausweichklausel ist seit März 2020 aktiviert. 6 In ihrer Mitteilung vom 3. März 2021 7 vertrat die Kommission zudem die Auffassung, dass der Beschluss über die Deaktivierung oder weitere Anwendung der allgemeinen Ausweichklausel eine Gesamtbewertung der Wirtschaftslage darstellen sollte, wobei das Niveau der Wirtschaftstätigkeit in der EU oder im Euro-Währungsgebiet im Vergleich zum Vorkrisenniveau (Ende 2019) als zentrales quantitatives Kriterium zu betrachten sei. Die gestiegene Unsicherheit und starke Abwärtsrisiken bei den wirtschaftlichen Aussichten angesichts des Krieges in Europa, des beispiellosen Anstiegs der Energiepreise und der fortgesetzten Unregelmäßigkeiten in den Lieferketten rechtfertigen die Verlängerung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts bis einschließlich 2023.

(6)Im Einklang mit dem Ansatz in der Stellungnahme des Rates vom 18. Juni 2021 zum Konvergenzprogramm 2021 wird der haushaltspolitische Kurs derzeit am besten als Veränderung der Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) ohne durch die COVID-19-Krise bedingte befristete Sofortmaßnahmen und einschließlich der durch nicht rückzahlbaren Hilfen (Zuschüsse) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und aus anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben im Verhältnis zum mittelfristigen Potenzialwachstum gemessen. 8 Neben dem fiskalischen Gesamtkurs wird bei der Bewertung, ob die nationale Finanzpolitik vorsichtig ist und ihre Zusammensetzung eine nachhaltige Erholung begünstigt, die mit dem ökologischen und dem digitalen Wandel im Einklang steht, auch der Entwicklung der national finanzierten 9 laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen und durch die COVID-19-Krise bedingte befristete Sofortmaßnahmen) und Investitionen Aufmerksamkeit geschenkt.

(7)Am 2. März 2022 nahm die Kommission eine Mitteilung mit allgemeinen Leitlinien für die Haushaltspolitik im Jahr 2023 an, mit der die Ausarbeitung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme der Mitgliedstaaten unterstützt und somit die politische Koordinierung gestärkt werden soll. 10 Ausgehend von dem makroökonomischen Ausblick der Winterprognose 2022 hält es die Kommission für angemessen, von einem insgesamt stützenden haushaltspolitischen Kurs in den Jahren 2020-2022 zu einem insgesamt weitgehend neutralen haushaltspolitischen Kurs im Jahr 2023 überzugehen, gleichzeitig aber die Bereitschaft zu erhalten, auf die sich weiterentwickelnde Wirtschaftslage zu reagieren. Die Kommission hielt fest, dass bei den haushaltspolitischen Empfehlungen für 2023 weiterhin zwischen den Mitgliedstaaten differenziert und möglichen länderübergreifenden Spillover-Effekten Rechnung getragen werden sollte. Die Kommission forderte die Mitgliedstaaten auf, diese Leitlinien in ihren Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen zu berücksichtigen. Die Kommission sicherte zu, die wirtschaftlichen Entwicklungen genau zu beobachten und ihre politischen Leitlinien erforderlichenfalls anzupassen, spätestens jedoch ihr Frühjahrspaket zum Europäischen Semester Ende Mai 2022.

(8)Was die haushaltspolitischen Leitlinien vom 2. März 2022 betrifft, so tragen die haushaltspolitischen Empfehlungen für 2023 den schlechteren Konjunkturaussichten, der erhöhten Unsicherheit und weiteren Abwärtsrisiken sowie der höheren Inflation im Vergleich zur Winterprognose Rechnung. Vor diesem Hintergrund müssen im Rahmen der fiskalpolitischen Reaktion die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und digitalen Wandel und die Energieversorgungssicherheit erhöht und die Kaufkraft der am stärksten gefährdeten Haushalte gestützt werden, um die Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise abzufedern und durch gezielte und befristete Maßnahmen dazu beizutragen, den Inflationsdruck aus Zweitrundeneffekten zu begrenzen. Die Haushaltspolitik muss flexibel bleiben, damit sie sich an die sich rasch wandelnden Rahmenbedingungen anpassen kann, und sie muss nach Ländern differenziert werden, wobei die jeweilige Haushalts- und Wirtschaftslage – auch im Hinblick auf die Anfälligkeit für die Krise und den Zustrom von Vertriebenen aus der Ukraine – zu berücksichtigen ist.

(9)Am 28. Mai 2021 legte Schweden der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. Gemäß Artikel 19 jener Verordnung hat die Kommission die Aufbau- und Resilienzpläne auf der Grundlage der in Anhang V der Verordnung enthaltenen Bewertungsleitlinien im Hinblick auf deren Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz bewertet. Am 4. Mai nahm der Rat den Durchführungsbeschluss zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Schwedens 11 an. Die Freigabe der Tranchen erfolgt vorbehaltlich eines Beschlusses der Kommission nach Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241, wonach Schweden in zufriedenstellender Weise die einschlägigen, im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten Etappenziele und Zielwerte erreicht hat. Eine zufriedenstellende Erfüllung setzt immer voraus, dass von zuvor erreichten Etappenzielen und Zielwerten nicht wieder abgewichen wurde.

(10)Am 29. April 2022 übermittelte Schweden sein nationales Reformprogramm 2022 und sein Konvergenzprogramm 2022 nach der in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 festgelegten Frist. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. Im Einklang mit Artikel 27 der Verordnung (EU) 2021/241 wird im nationalen Reformprogramm 2022 auch der halbjährlichen Berichterstattung von Schweden über die Fortschritte bei der Durchführung seines Aufbau- und Resilienzplans Rechnung getragen.

(11)Am 23. Mai 2022 veröffentlichte die Kommission den Länderbericht für Schweden 2022 12 . Darin werden die Fortschritte Schwedens bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Jahre 2019, 2020 und 2021 bewertet und der Stand der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Schwedens anhand des Aufbau- und Resilienzscoreboards dargestellt. Basierend auf dieser Bewertung wird im Länderbericht Handlungsbedarf in Bezug auf Herausforderungen aufgezeigt, die im Aufbau- und Resilienzplan nicht oder nur teilweise angegangen werden, und es werden neu entstandene und sich derzeit abzeichnende Herausforderungen, die sich beispielsweise aus Russlands Invasion der Ukraine ergeben, genannt. Ferner werden in dem Bericht die Fortschritte Schwedens bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, bei der Verwirklichung der Kernziele der EU in den Bereichen Beschäftigung, Qualifikationen und Armutsbekämpfung sowie im Hinblick auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bewertet.

(12)Die Kommission nahm eine eingehende Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 für Schweden vor, deren Ergebnisse am 23. Mai 2022 veröffentlicht wurden 13 . Die Kommission stellte in Schweden makroökonomische Ungleichgewichte fest. Die Schwachstellen betreffen hohe und steigende Wohnimmobilienpreise sowie eine hohe Verschuldung der privaten Haushalte. Die Privatverschuldung ist 2020 auf 216 % des BIP gestiegen, was aufgrund des hohen Anteils der Schulden, der für den Erwerb von Immobilien verwendet wird, Anlass zur Sorge gibt. Finanzinstitute sind durch Hypothekarkredite und Kredite an gewerbliche Immobilien- und Bauunternehmen mit dem Immobilienmarkt verbunden. Aufgrund des Wohnungsmangels, des überregulierten Mietwohnungsmarkts, der steuerlichen Anreize für die Aufnahme von Hypothekarkrediten und der sinkenden Zinssätze haben private Haushalte zunehmend Schulden aufgenommen, um Immobilienkäufe zu finanzieren. Sie sind dadurch den Risiken potenzieller Zinsänderungen ausgesetzt. Die Verschuldung der privaten Haushalte belief sich Ende 2020 auf 188 % des verfügbaren Einkommens und 95 % des BIP. Eine Korrektur könnte nachteilige Auswirkungen auf die Wirtschaft und auf den Bankensektor haben. Dies könnte sich wiederum auf Länder auswirken, die eine Verbindung zur schwedischen Wirtschaft bzw. zum schwedischen Bankensektor haben. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um diese Ungleichgewichte zu beheben; allerdings hatten die Maßnahmen nur begrenzte Auswirkungen. Nach wie vor bestehen wesentliche Politikdefizite, insbesondere in Bezug auf Steueranreize für fremdfinanziertes Wohneigentum, das Angebot an Wohnimmobilien und den Mietwohnungsmarkt.

(13)Am 20. Juli 2020 empfahl der Rat Schweden, im Einklang mit der allgemeinen Ausweichklausel in den Jahren 2020 und 2021 alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und die anschließende Erholung zu fördern. Er empfahl Schweden ferner, sobald die wirtschaftlichen Bedingungen es zulassen, eine Haushaltspolitik zu verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten, und gleichzeitig die Investitionen zu erhöhen. Den von Eurostat validierten Daten zufolge ging das gesamtstaatliche Defizit Schwedens 2021 von 2,7 % des BIP im Jahr 2020 auf 0,2 % im Jahr 2021 zurück. Die fiskalpolitische Reaktion Schwedens unterstützte 2021 die wirtschaftliche Erholung, während die befristeten Soforthilfemaßnahmen von 3,3 % des BIP im Jahr 2020 auf 2,2 % im Jahr 2021 zurückgingen. Die von Schweden 2021 getroffenen Maßnahmen stehen mit der Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020 in Einklang. Die von der Regierung in den Jahren 2020 und 2021 verabschiedeten diskretionären haushaltspolitischen Maßnahmen waren größtenteils befristet. Gleichzeitig waren einige der im Zeitraum 2020-2021 ergriffenen diskretionären Maßnahmen nicht befristet und wurden nicht durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert; dabei ging es hauptsächlich um mehrere ausgabenseitige Maßnahmen sowie Einkommensteuerermäßigungen. Nach den von Eurostat validierten Daten belief sich der gesamtstaatliche Schuldenstand 2021 auf 36,7 % des BIP.

(14)Das den budgetären Projektionen des Konvergenzprogramms 2022 zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist realistisch. Die Regierung geht von einem Wachstum des realen BIP um 3,1 % im Jahr 2022 und um 1,6 % im Jahr 2023 aus. Im Vergleich dazu geht die Frühjahrsprognose 2022 der Kommission von einem geringeren realen BIP-Wachstum von 2,3 % im Jahr 2022 und von 1,4 % im Jahr 2023 aus. Die Regierung rechnet mit einem Anstieg des Gesamtdefizits auf 0,5 % des BIP im Jahr 2022 und einem Überschuss von 0,5 % im Jahr 2023. Der Anstieg im Jahr 2022 ist in erster Linie auf ein schwächeres Wirtschaftswachstum und zusätzliche Ausgabenprioritäten zurückzuführen, die zusammen die Aufhebung der Sofortmaßnahmen dominieren. Dem Programm zufolge soll die gesamtstaatliche Schuldenquote 2022 auf 33,5 % sinken und 2023 weiter auf 30,7 % des BIP zurückgehen. Auf der Grundlage der zum Stichtag der Prognose bekannten politischen Maßnahmen geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2022 für 2022 von einem öffentlichen Defizit von 0,5 % bzw. für 2023 von einem Überschuss von 0,5 % des BIP aus. Dies steht im Einklang mit dem im Konvergenzprogramm 2022 prognostizierten Defizit. In ihrer Frühjahrsprognose 2022 geht die Kommission von einer ähnlichen gesamtstaatlichen Schuldenquote von 33,8 % im Jahr 2022 und von 30,5 % im Jahr 2023 aus.

Auf Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission liegt das geschätzte potenzielle Wirtschaftswachstum mittelfristig (im Zehn-Jahres-Durchschnitt) bei 1,9 %. Diese Schätzung lässt jedoch die Auswirkungen der im Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Reformen unberücksichtigt, die dem Potenzialwachstum Schwedens einen Schub verleihen können.

(15)2022 ließ die Regierung die meisten in Reaktion auf die COVID-19-Krise ergriffenen Maßnahmen auslaufen, sodass mit einem Rückgang der befristeten Soforthilfemaßnahmen von 2,2 % des BIP im Jahr 2021 auf 1,2 % im Jahr 2022 gerechnet wird. Das gesamtstaatliche Saldo wird von den Maßnahmen beeinflusst, die ergriffen wurden, um den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise entgegenzuwirken; sie werden in der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission für 2022 auf 0,4 % des BIP und für 2023 auf 0,0 % des BIP geschätzt. 14 Im Vergleich zum EU-Durchschnitt ist Schwedens Wirtschaft weniger energieintensiv, und Schwedens Anteil der Energieausgaben privater Haushalte ist geringer. 15 Diese Maßnahmen umfassen soziale Transferleistungen an private Haushalte als Ausgleich für höhere Strompreise und Kürzungen bei Kraftstoffsteuern in der Land-und Forstwirtschaft und Fischerei. Diese Maßnahmen sind laut Ankündigung befristeter Art. Sollten die Energiepreise aber auch 2023 hoch bleiben, könnten einige dieser Maßnahmen fortgeführt werden. Einige dieser Maßnahmen – insbesondere die Transferleistungen an private Haushalte als Ausgleich für höhere Strompreise – sind nicht zielgerichtet. Die Kosten für den vorübergehenden Schutz Vertriebener aus der Ukraine dürften nach der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission in den Jahren 2022 und 2023 bei 0,1 % des BIP liegen 16 ; die angestiegenen Kosten der Verteidigungsausgaben im Jahr 2022 dürften sich auf knapp 0,1 % des BIP belaufen.

(16)Am 18. Juni 2021 empfahl der Rat Schweden 17 , im Jahr 2022 einen stützenden fiskalischen Kurs zu beizubehalten, wobei der von der Aufbau- und Resilienzfazilität ausgehende Impuls zu berücksichtigen ist, und die national finanzierten Investitionen aufrechtzuerhalten. Überdies empfahl er Schweden, sobald die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, eine Haushaltspolitik zu verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten und gleichzeitig zur Steigerung des Wachstumspotenzials die Investitionen zu erhöhen.

(17)Für 2022 wird laut Frühjahrsprognose der Kommission 2022 unter Berücksichtigung der im Konvergenzprogramm Schwedens 2022 enthaltenen Informationen davon ausgegangen, dass der haushaltspolitische Kurs, wie vom Rat empfohlen 18 , unterstützend bei -0,6 % des BIP liegen wird. Schweden sieht weiterhin Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung der Erholung vor und beabsichtigt gemäß der Empfehlung des Rates, zusätzliche Impulse mithilfe der Aufbau- und Resilienzfazilität zu finanzieren. Der positive Beitrag zur Wirtschaftstätigkeit der durch Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Mittel finanzierten Ausgaben wird sich im Vergleich zu 2021 voraussichtlich um 0,1 BIP-Prozentpunkte erhöhen. Den Projektionen zufolge werden die national finanzierten Investitionen 2022 einen neutralen Beitrag zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. 19 Daher plant Schweden, gemäß der Empfehlung des Rates national finanzierte Investitionen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig wird erwartet, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne neue einnahmenseitige Maßnahmen) im Jahr 2022 einen expansiven Beitrag von 0,4 BIP-Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten wird. Dies umfasst die zusätzlichen Auswirkungen der oben genannten Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (0,4 % des BIP) sowie die Kosten für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine (0,1 % des BIP).

(18)Für 2023 wird der haushaltspolitische Kurs in der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission unter der Annahme einer unveränderten Politik mit +1,3 % des BIP veranschlagt. 20 Es wird davon ausgegangen, dass Schweden im Jahr 2023 weiterhin die Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität nutzt, um zusätzliche Unterstützung der Erholung zu finanzieren. Der positive Beitrag zur Wirtschaftstätigkeit der durch Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Mittel finanzierten Ausgaben wird sich im Vergleich zu 2022 voraussichtlich um 0,1 BIP-Prozentpunkte erhöhen. Den Projektionen zufolge werden die national finanzierten Investitionen 2023 einen leicht kontraktiven Beitrag von 0,1 Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. 21 Gleichzeitig wird erwartet, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne neue einnahmenseitige Maßnahmen) im Jahr 2023 einen kontraktiven Beitrag von 1,1 BIP-Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten wird. Dabei sind auch die Auswirkungen des Auslaufens der Maßnahmen zur Bewältigung der gestiegenen Energiepreise (0,4 % des BIP) berücksichtigt.

(19)Dem Konvergenzprogramm 2022 zufolge soll der gesamtstaatliche Überschuss im Jahr 2024 schrittweise auf 0,8 % des BIP und bis 2025 auf 1,4 % des BIP steigen. Daher soll das gesamtstaatliche Defizit während der Programmlaufzeit unter 3 % des BIP bleiben. Dem Programm zufolge dürfte die gesamtstaatliche Schuldenquote weiter zurückgehen, und zwar 2024 auf 28,9 % und 2025 weiter auf 26,4 %. Nach Analyse der Kommission scheinen die Risiken für die Schuldentragfähigkeit mittelfristig gering zu sein.

(20)Die Kombination aus den hohen Wohnimmobilienpreisen und der Verschuldung der privaten Haushalte birgt die Gefahr einer ungeordneten Korrektur. Schweden hat in den letzten Jahren mehrere makroprudenzielle Maßnahmen ergriffen, um die Verschuldung der privaten Haushalte im Verhältnis zum Einkommen und zum Wert der hypothekarisch belasteten Immobilien zu verringern. Es gibt jedoch nach wie vor andere Anreize zur Kreditaufnahme und zur Aufnahme von Schulden. Demnach hatten die bisherigen Maßnahmen offenbar nur begrenzte Auswirkungen auf das Wachstum der Hypothekendarlehen. Die Wohnimmobilienpreise sind seit Mitte der Neunzigerjahre gestiegen – schneller als das Haushaltseinkommen. Dieser Trend beschleunigte sich 2021 mit einem Anstieg der nominalen Wohnimmobilienpreise im dritten Quartal um 11,3 % gegenüber dem Vorjahreswert. Zu den Hauptgründen hierfür gehören steuerliche Begünstigung von Wohneigentum und Hypothekenschulden, günstige Kreditbedingungen und relativ niedrige Sätze für die Hypothekenrückzahlung. Die Gesamtsteuerbelastung von Immobilien ist in Schweden aufgrund großzügiger steuerlicher Abzüge von Hypothekenzinsen und niedriger periodischer Immobiliensteuern relativ gering. Die Kapitalertragsteuer wurde zwar in den Jahren 2020 und 2021 gesenkt, um die Kosten von Hauseigentümern für den Hauskauf und Umzug zu senken, jedoch könnte diese Änderung die Eintrittsbarriere für Erstkäufer aufgrund eines Anstiegs der Wohnimmobilienpreise leicht erhöht haben. Obwohl die Neubautätigkeit in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat und auch die Zahl der erteilten Baugenehmigungen gestiegen ist, wird in den kommenden Jahren mit einem anhaltenden Wohnungsmangel gerechnet. Darüber hinaus wird der vorhandene Wohnungsbestand nicht effizient genutzt. In der Summe erschwert dies den Menschen den Arbeitsplatzwechsel und trägt wahrscheinlich zur Ungleichheit zwischen den Generationen bei. Auf dem Mietwohnungsmarkt kommen regulierte Mieten unterhalb der marktüblichen Preise einer begrenzten Gruppe von Haushalten zugute. Es besteht kein Zusammenhang zwischen der Miete und den Bedürfnissen und dem Einkommen des Haushalts. Durch stärker an den Marktpreisen orientierte Mieten und eine auf Einkommen und Nettovermögen basierende Mietunterstützung ließen sich Effizienzgewinne erzielen.

(21)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe b und des Anhangs V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 umfasst der Aufbau- und Resilienzplan eine Vielzahl sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die bis 2026 durchgeführt werden sollen. Diese tragen dazu bei, alle oder einen wesentlichen Teil der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen zu bewältigen, die der Rat in den Jahren 2019 und 2020 im Rahmen des Europäischen Semesters in seinen Empfehlungen an Schweden sowie gegebenenfalls in weiteren bis zur Annahme des Plans abgegebenen länderspezifischen Empfehlungen dargelegt hat. Insbesondere umfasst der Plan Reformen und Investitionen, mit denen der ökologische und der digitale Wandel unterstützt, das Gesundheitssystem widerstandsfähiger gemacht, das Risiko der Geldwäsche verringert und das Bildungs- und Qualifikationsniveau angehoben werden soll.

(22)Mit der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Schwedens dürften der ökologische und der digitale Wandel weiter gefördert werden. Der Betrag, der Maßnahmen zur Verwirklichung der Klimaschutzziele in Schweden zugewiesen wird, entspricht 44 % der Gesamtmittelausstattung des Plans, während die Maßnahmen zur Unterstützung der Ziele im Digitalbereich 21 % ausmachen. Die vollständige Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans gemäß den einschlägigen Etappenzielen und Zielwerten wird Schweden dabei helfen, die Folgen der COVID-19-Krise rasch zu überwinden und gleichzeitig seine Resilienz zu stärken. Die systematische Einbeziehung der Sozialpartner und anderer einschlägiger Interessenträger ist für die erfolgreiche Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans sowie anderer, nicht im Plan enthaltener wirtschafts- oder beschäftigungspolitischer Maßnahmen nach wie vor wichtig, da nur so ein umfassendes Engagement für das politische Gesamtkonzept gewährleistet werden kann.

(23)Schweden übermittelte die Programmunterlagen der Kohäsionspolitik zwischen November 2021 und Februar 2022 vorgelegt. 22 Entsprechend der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 wird Schweden die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen bei der Programmplanung 20212027 der Kohäsionsfondsmittel berücksichtigen. Dies ist unabdingbar, um die Wirksamkeit der finanziellen Unterstützung aus den Kohäsionsfonds zu verbessern, ihren Mehrwert zu maximieren und dabei gleichzeitig die Koordinierung, Komplementarität und Kohärenz zwischen diesen Fonds und anderen Unionsinstrumenten und -mitteln zu fördern. Die erfolgreiche Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität und der kohäsionspolitischen Programme setzt zudem voraus, dass die Engpässe bei den Investitionen zur Förderung des ökologischen und des digitalen Wandels und der ausgewogenen territorialen Entwicklung beseitigt werden.

(24)Neben den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, die mit dem Aufbau- und Resilienzplan angegangen werden, sieht sich Schweden mit einer Reihe zusätzlicher Herausforderungen konfrontiert, die mit Folgendem im Zusammenhang stehen: i) überbewertete Preise für Wohnimmobilien verbunden mit der weiter zunehmenden Verschuldung der Privathaushalte; ii) ungleiche Bildungschancen für Schüler aus benachteiligten Verhältnissen und mit Migrationshintergrund sowie Notwendigkeit einer besseren Integration benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt und iii) Notwendigkeit, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, auch von Russland, weiter zu verringern.

(25)Trotz insgesamt guter Ergebnisse wirken sich Ungleichheiten im schwedischen Bildungssystem auf das Niveau an Grundfertigkeiten von Schülern aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen und mit Migrationshintergrund aus. Der Leistungsunterschied zwischen in Schweden geborenen Schülern und im Ausland geborenen Schülern hat sich vor dem Hintergrund einer Verdoppelung der Zahl der Schüler mit Migrationshintergrund zwischen 2009 und 2018 deutlich erhöht. Obwohl internationale Testergebnisse zeigen, dass sich die Grundfertigkeiten insgesamt verbessert haben, gehören die Unterschiede bei den Lesekompetenzen zwischen Schülern mit und ohne Migrationshintergrund zu den höchsten in der EU. Darüber hinaus ist der Anteil früher Schulabgänger bei im Ausland geborenen Schülern viel höher. Die Ungleichheiten in der Bildung nehmen zu und stehen häufig im Zusammenhang mit den eingeschränkten Möglichkeiten bei der Schulwahl für Schüler mit Migrationshintergrund. Die Unterschiede bei den Bildungsergebnissen wirken sich stark auf die Chancen benachteiligter Schüler aus, die für eine Beschäftigung relevanten Kompetenzen zu entwickeln. Es gibt Möglichkeiten, den Aufbau und die Verwaltung des Bildungssystems, einschließlich des Einschulungsprozesses, zu verbessern und den anhaltenden Mangel an qualifizierten Lehrkräften zu beheben, um die Qualität und Gerechtigkeit des Bildungssystems zu fördern. Schweden steht auch vor Herausforderungen im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktintegration von erwachsenen Geringqualifizierten und im Ausland geborenen Personen. Insgesamt trägt dies zu anhaltenden Lücken bei der Erwerbsbeteiligung und bei den Qualifikationen einer beträchtlichen Zahl von Arbeitnehmern bei.

(26)Im Anschluss an den Auftrag, den die Staats- und Regierungschefs der EU in der Erklärung von Versailles formuliert haben, wurde der REPowerEU-Plan aufgestellt, um die Abhängigkeit der Europäischen Union von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland so bald wie möglich zu beenden. Zu diesem Zweck werden im Dialog mit den Mitgliedstaaten optimal geeignete Projekte, Investitionen und Reformen auf nationaler, regionaler und Unionsebene ermittelt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt zu verringern und fossile Brennstoffe zunehmend von anderen Exportländern als Russland zu beziehen.

(27)Die Anstrengungen zur Erreichung der im nationalen Energie- und Klimaplan festgelegten Ziele für erneuerbare Energien müssen unbedingt intensiviert werden. Schweden hat zwar den höchsten Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch in der EU (51,1 % im Jahr 2020), gehört aber zu den Mitgliedstaaten mit dem höchsten Energieverbrauch pro Person. Darüber hinaus entfällt ein großer Teil der schwedischen Treibhausgasemissionen auf den Verkehrssektor, insbesondere auf den Straßenverkehr. Dieser Sektor ist nach wie vor stark von Erdöl abhängig, das 17,7 % des Gesamtenergiemixes ausmacht. Darüber hinaus nahmen die Strom- und Netzkapazitätsengpässe, insbesondere in Südschweden, im Jahr 2021 weiter zu, wodurch die Ausweitung und Ansiedlung kommerzieller Tätigkeiten dort eingeschränkt werden. Dieses Problem wird durch den Mangel an Übertragungskapazitäten zwischen Nord und Süd noch verschärft. Zusätzliche Investitionen in erneuerbare Energien, Netzkapazität und Verbundfähigkeit zwischen den Regionen des Landes sind erforderlich, um das nationale Ziel einer 100%igen Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen bis 2040 und CO2-Neutralität bis 2045 zu erreichen. Die mit dem Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere der Windkraft, verbundene Belastung ließe sich durch eine weitere Straffung der Genehmigungsverfahren verringern. Darüber hinaus ist die Senkung des Energieverbrauchs durch Steigerung der Energieeffizienz von entscheidender Bedeutung, um die CO2-Emissionen und die Energiekosten für Verbraucher und Unternehmen zu senken. Die Erhöhung der Investitionen in erneuerbare Energien und Elektrifizierung, die Beseitigung von Infrastrukturengpässen, die Steigerung der Energieeffizienz und die Senkung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe im Verkehrssektor werden dazu beitragen, die allgemeine Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, auch von Russland, zu verringern. Die Bedeutung fossiler Brennstoffe (2,6 % Gas, 3,2 % Kohle und 17,7 % Öl im Jahr 2020) im schwedischen Energiemix liegt deutlich unter dem EU-Durchschnitt (24,4 % Gas, 10,8 % Kohle und 32,7 % Erdöl im Jahr 2020). Die Abhängigkeit Schwedens von fossilen Brennstoffen aus Russland kann jedoch noch weiter verringert werden. Dies gilt insbesondere für Erdöl (2020 stammten 20 % der Einfuhren von raffiniertem Öl und 8 % der gesamten Rohöleinfuhren aus Russland) und Gas (13 % der gesamten Gaseinfuhren im Jahr 2020 kamen aus Russland). Die Abhängigkeit von russischem Gas und Erdöl ist zwar erheblich, liegt aber unter dem EU-Durchschnitt (44 % für Gaseinfuhren, 23 % für Rohöleinfuhren und 35 % für Einfuhren von raffiniertem Öl). 23 Darüber hinaus könnte vor dem Hintergrund der jüngsten geopolitischen Ereignisse die Förderung von Verbundprojekten mit Nachbarländern die Sicherheit der Energieversorgung Schwedens und seine Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche regionale Gegebenheiten erhöhen. Damit Schweden das Ziel „Fit für 55“ erfüllt, müssen die Zielsetzungen im Hinblick auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz ambitionierter gestaltet werden.

(28)Der beschleunigte Übergang zur Klimaneutralität mit der Abkehr von fossilen Brennstoffen wird zwar in einigen Sektoren erhebliche Restrukturierungskosten verursachen, doch kann Schweden im Rahmen der kohäsionspolitischen Programmplanung den Mechanismus für einen gerechten Übergang nutzen, um die sozioökonomischen Auswirkungen des Übergangs in den am meisten betroffenen Regionen zu verringern. Darüber hinaus kann Schweden den Europäischen Sozialfonds Plus nutzen, um die Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.

(29)Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm 2022 geprüft; seine Stellungnahme 24 hierzu spiegelt sich in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.

(30)Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung analysierte der Rat das nationale Reformprogramm 2022 und das Konvergenzprogramm 2022. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 und 2 wider. Die in den Empfehlungen 1 und 2 genannten Maßnahmen tragen unter anderem dazu bei, Ungleichgewichte im Zusammenhang mit dem schlecht funktionierenden Wohnungsmarkt, den überbewerteten Wohnimmobilienpreisen und dem anhaltenden Anstieg der Verschuldung der privaten Haushalte anzugehen.

EMPFIEHLT, dass Schweden 2022 und 2023

1.dafür sorgt, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Ausgaben 2023 mit einem weitgehend neutralen politischen Kurs im Einklang steht, unter Berücksichtigung der fortgesetzten befristeten und gezielten Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen sowie die aus der Ukraine flüchtenden Menschen; in Bereitschaft bleibt, die laufenden Ausgaben an die sich wandelnde Situation anzupassen; die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energiesicherheit ausweitet, unter anderem durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität, von RePowerEU und anderen EU-Mitteln; für die Zeit nach 2023 eine Finanzpolitik verfolgt, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen; die Risiken im Zusammenhang mit hoher Verschuldung der privaten Haushalte und Ungleichgewichten auf dem Wohnungsmarkt reduziert, indem es die steuerliche Abzugsfähigkeit von Hypothekenzinsen verringert oder periodische Immobiliensteuern erhöht; Investitionen in den Wohnungsbau fördert, um die dringendsten Engpässe zu schließen, insbesondere durch den Abbau struktureller Hürden im Bauwesen und durch die Sicherstellung von Bauflächen; die Effizienz des Wohnungsmarkts verbessert, unter anderem durch Reformen des Mietmarkts;

2.seinen Aufbau- und Resilienzplan gemäß den im Durchführungsbeschluss des Rates vom 4. Mai 2022 festgelegten Etappenzielen und Zielwerten weiter durchführt; die Verhandlungen mit der Kommission über die Programmunterlagen der Kohäsionspolitik für 20212027 rasch abschließt, um mit deren Umsetzung beginnen zu können;

3.die Auswirkungen mindert, die der sozioökonomische Hintergrund und der Migrationshintergrund von Schülern auf ihre Bildungsergebnisse haben, indem gleiche Zugangsmöglichkeiten zu Schulen geschaffen werden und der Mangel an qualifizierten Lehrkräften behoben wird; die Kompetenzen benachteiligter Gruppen entwickelt, u. a. von Menschen mit Migrationshintergrund, indem Ressourcen und Methoden an ihre Bedürfnisse angepasst werden, um ihnen so die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern;

4.die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt verringert, indem der Einsatz erneuerbarer Energien beschleunigt und ergänzende Investitionen in die Netzinfrastruktur gefördert werden, interne Netze innerhalb des Landes im Hinblick auf die Gewährleistung ausreichender Netzkapazitäten gestärkt werden, die Energieeffizienz verbessert wird und die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien weiter gestrafft werden.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2)    ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.
(3)    Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17).
(4)    Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25).
(5)    Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes, ABl. L 71 vom 4.3.2022, S. 1.
(6)    Mitteilung der Kommission an den Rat über die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel
des Stabilitäts- und Wachstumspakt, Brüssel, COM(2020) 123 final vom 20.3.2020.
(7)    Mitteilung der Kommission an den Rat – Ein Jahr nach dem Ausbruch von COVID-19 – die fiskalpolitische Reaktion, Brüssel, COM(2021) 105 final vom 3.3.2021.
(8)    Bei den Schätzungen zum finanzpolitischen Kurs und seinen Komponenten in dieser Empfehlung handelt es sich um Schätzungen der Kommission, die auf den Annahmen beruhen, die der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission zugrunde liegen. Die von der Kommission vorgenommenen Schätzungen des mittelfristigen Potenzialwachstums lassen die positiven Auswirkungen der im Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Reformen unberücksichtigt, die dem Potenzialwachstum einen Schub verleihen könnten.
(9)    Nicht durch Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und aus anderen EU-Fonds finanziert.
(10)    Mitteilung der Kommission an den Rat: Haushaltspolitische Leitlinien für 2023, Brüssel, COM(2022) 85 final vom 2.3.2022.
(11)    Durchführungsbeschluss des Rates vom 4. Mai 2022 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Schwedens (ST 7772/2022; ST 7772/2022 ADD 1).
(12)    SWD(2022) 625 final.
(13)    SWD(2022) 639 final.
(14)    Die Zahlen geben die Höhe der jährlichen Haushaltskosten für die seit Herbst 2021 ergriffenen Maßnahmen wieder, einschließlich laufender Einnahmen und Ausgaben sowie gegebenenfalls Investitionsausgaben.
(15)    Der Anteil der Energieausgaben privater Haushalte wird anhand des Gewichts der Energiekomponente im HVPI-Warenkorb gemessen.
(16)    Es wird davon ausgegangen, dass die Gesamtzahl der aus der Ukraine Vertriebenen in der EU bis Ende 2022 sukzessive auf sechs Millionen steigen wird; ihre geografische Verteilung wird auf Grundlage der bestehenden Diaspora, der relativen Einwohnerzahl des aufnehmenden Mitgliedstaates und der tatsächlichen Verteilung der aus der Ukraine Vertriebenen in der EU Ende März 2022 geschätzt. Für die Haushaltskosten pro Person basieren die Schätzungen auf dem Euromod-Mikrosimulationsmodell der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission, wobei sowohl etwaige zustehende Geldleistungen als auch Sachleistungen wie Bildung und Gesundheitsversorgung berücksichtigt werden.
(17)    Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Schwedens 2021 (ABl. C 304 vom 29.7.2021, S. 131).
(18)    Ein negatives (positives) Vorzeichen des Indikators bedeutet, dass das Wachstum der Primärausgaben über (unter) dem mittelfristigen Wirtschaftswachstum liegt, was auf eine expansive (kontraktive) Haushaltspolitik hinweist.
(19)    Von sonstigen national finanzierten Investitionsausgaben wird ein neutraler Beitrag von 0,0 BIP-Prozentpunkten erwartet.
(20)    Ein negatives (positives) Vorzeichen des Indikators bedeutet, dass das Wachstum der Primärausgaben über (unter) dem mittelfristigen Wirtschaftswachstum liegt, was auf eine expansive (kontraktive) Haushaltspolitik hinweist.
(21)    Von sonstigen national finanzierten Investitionsausgaben wird ein neutraler Beitrag von 0,0 BIP-Prozentpunkten erwartet.
(22)    Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159).
(23)    Eurostat (2020), Anteil der russischen Einfuhren an den Gesamteinfuhren von Erdgas, Rohöl und Steinkohle. Für den EU-27-Durchschnitt werden die Gesamteinfuhren der EU-27 aus Drittländern berücksichtigt. Für Schweden umfassen die Gesamteinfuhren auch Einfuhren aus Mitgliedstaaten. Rohöl umfasst nicht raffinierte Ölerzeugnisse.
(24)    Nach Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.
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