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Document 52018DC0450

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Mitteilung 2018 zur Erweiterungspolitik der EU

COM/2018/450 final

Straßburg, den 17.4.2018

COM(2018) 450 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Mitteilung 2018 zur Erweiterungspolitik der EU

{SWD(2018) 150 final}
{SWD(2018) 151 final}
{SWD(2018) 152 final}
{SWD(2018) 153 final}
{SWD(2018) 154 final}
{SWD(2018) 155 final}
{SWD(2018) 156 final}


I.    EINLEITUNG

Im November 2015 hat die Europäische Kommission eine mittelfristige Strategie für die EU-Erweiterungspolitik dargelegt, die nach wie vor Gültigkeit hat. Die vorliegende Mitteilung enthält eine Bilanz der Fortschritte bei der Umsetzung der Erweiterungspolitik bis Ende Januar 2018. Darin werden die betreffenden Länder ermutigt, ihre Modernisierung durch politische und wirtschaftliche Reformen im Einklang mit den Beitrittskriterien fortzusetzen.

Der Erweiterungsprozess stützt sich nach wie vor auf festgelegte Kriterien und strenge, aber faire Bedingungen. Jedes Land wird anhand seiner eigenen Leistungen beurteilt. Die Bewertung der erzielten Fortschritte und die Ermittlung von Mängeln zielen darauf ab, den Ländern Anreize und Orientierungshilfen für die Fortsetzung der notwendigen weitreichenden Reformen zu bieten. Damit aus der Erweiterungsperspektive Wirklichkeit werden kann, bleibt ein festes Bekenntnis zu dem Grundsatz „Wesentliches zuerst“ unerlässlich. Nach wie vor bestehen strukturelle Defizite, die sich insbesondere in den Schlüsselbereichen Rechtsstaatlichkeit und Wirtschaft bemerkbar machen. Die Beitrittskandidaten müssen Ergebnisse in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Justizreform, Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, Sicherheit, Grundrechte, demokratische Institutionen und Reformen der öffentlichen Verwaltung sowie wirtschaftliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit vorweisen. Aufgrund der Komplexität der notwendigen Reformen handelt es sich um einen langfristigen Prozess.

Es ist festzuhalten, dass die Beitrittsverhandlungen nach wie vor kein Selbstzweck sind, sondern vielmehr Teil eines umfassenderen Modernisierungs- und Reformprozesses. Die Regierungen der Erweiterungsländer müssen die notwendigen Reformen aktiver angehen und sie zum festen Bestandteil ihrer politischen Agenda machen – nicht weil die EU es von ihnen verlangt, sondern weil es im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger liegt. Auch das Bekenntnis zu anderen zentralen europäischen Werten wie der Rechtsstaatlichkeit ist von entscheidender Bedeutung im Rahmen der Generationenentscheidung, eine Mitgliedschaft in der EU anzustreben. Inwieweit die Öffentlichkeit künftigen Erweiterungen wohlwollend gegenübersteht, wird vom Vorbereitungsstand der Kandidatenländer abhängen. Die durch den EU-Beitrittsprozess angestoßenen Reformen sollten dazu beitragen, in den EU-Mitgliedstaaten wie auch in den Kandidatenländern das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.

Im Februar 2018 bekräftigte die Europäische Kommission die feste, aber leistungsbezogene Aussicht des westlichen Balkans auf eine EU-Mitgliedschaft in ihrer Mitteilung Eine glaubwürdige Erweiterungsperspektive für und ein verstärktes Engagement der EU gegenüber dem westlichen Balkan 1 . Damit setzte sie ein deutliches Signal der Ermutigung für die gesamte Westbalkanregion und ein Zeichen für die Entschlossenheit der EU, ihre europäische Zukunft zu unterstützen. Die politischen Entscheidungsträger in der Region dürfen keine Zweifel hinsichtlich ihres strategischen Ziels und ihres Engagements aufkommen lassen. Regionale Zusammenarbeit und gutnachbarliche Beziehungen sind wichtige Voraussetzungen für weitere Fortschritte auf dem Weg in die EU. Die Europäische Kommission stellte außerdem fest, dass unsere Union stärker und solider werden muss, bevor sie größer werden kann. Aus diesem Grund wird die Kommission im Einklang mit ihrem Fahrplan für eine enger vereinte, stärkere und demokratischere Union 2 im Laufe dieses Jahres eine Reihe von Initiativen vorlegen, die darauf abzielen, den demokratischen, institutionellen und politischen Rahmen der Union bis 2025 auf der Grundlage der geltenden Verträge zu verbessern.

Die Türkei ist ein wichtiger Partner für die EU und ein Kandidatenland, mit dem der Dialog auf hoher Ebene und die Zusammenarbeit in Bereichen von gemeinsamem Interesse fortgesetzt wurden, einschließlich der Unterstützung für syrische Flüchtlinge. Die Kommission erkannte die legitime Notwendigkeit an, dass die Türkei angesichts des gescheiterten Putschversuchs vom Juli 2016 rasche und verhältnismäßige Maßnahmen ergriff. Allerdings hat sich die Türkei erheblich von der Europäischen Union weg bewegt, vor allem in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte sowie durch die Schwächung der gegenseitigen Kontrollen im politischen System. Die Europäische Kommission hat die Türkei wiederholt aufgefordert, der Umkehrung dieser negativen Tendenzen Priorität einzuräumen.

II.    UMSETZUNG DER ERWEITERUNGSSTRATEGIE 2015

Die Umsetzung von Reformen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und gute Regierungsführung stellt nach wie vor das dringendste Anliegen für die Erweiterungsländer dar. Sie ist auch der wichtigste Maßstab, an dem die EU die Aussichten dieser Länder messen wird. Diese müssen sich die grundlegenden Werte der EU wesentlich nachdrücklicher und glaubwürdiger zu eigen machen, denn ihre Missachtung schreckt unter anderem Investoren ab und bremst den Handel. Bei der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit geht es nicht nur um institutionelle Fragen, sondern auch um einen gesellschaftlichen Wandel.

a) Rechtsstaatlichkeit

Trotz der zunehmenden Fokussierung auf Reformen der Rechtsstaatlichkeit waren die Fortschritte in den Erweiterungsländern nach wie vor uneinheitlich. In der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien hatte das starke Engagement der neuen Regierung für die Umsetzung der „Dringenden Reformprioritäten“ positive Auswirkungen auf die Rechtsstaatlichkeit. Im Anschluss an den Putschversuch vom Juli 2016 hat sich die Lage hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei weiter verschlechtert.

Die erfolgreiche Reform eines Justizsystems ist ein langfristiger Prozess, der einen nachhaltigen politischen Willen des gesamten politischen Spektrums erfordert, sodass viel Arbeit vor den Erweiterungsländern liegt. In Albanien wird erwartet, dass der beispiellose laufende Prozess der Überprüfung von Richtern und Staatsanwälten das Justizsystem hinsichtlich Professionalität, Unabhängigkeit und Integrität erheblich stärken wird. In der Türkei haben die Massenentlassungen von Richtern und Staatsanwälten sowie die Verfassungsänderungen die Effizienz und Unabhängigkeit der Justiz weiter geschwächt.

Die EU-Länder müssen die Korruption kompromisslos an der Wurzel beseitigen und jegliches Element der Vereinnahmung des Staates ausmerzen. Die Korruption ist trotz fortgesetzter Anstrengungen, die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen mit dem EU-Besitzstand und den europäischen Standards in Einklang zu bringen, nach wie vor weitverbreitet. Starke und unabhängige Institutionen sind von entscheidender Bedeutung für die Prävention und Bekämpfung der Korruption – vor allem auf hoher Ebene – sowie für wirksamere Ermittlungen und eine wirksamere Strafverfolgung, die zu rechtskräftigen Gerichtsurteilen führt, die auch durchgesetzt werden und abschreckende Sanktionen umfassen. Bei der Verwaltung öffentlicher Mittel, insbesondere in allen Phasen der öffentlichen Auftragsvergabe, die besonders korruptionsanfällig ist, bedarf es einer größeren Transparenz.

Spezialisierte Stellen sind vorhanden, doch Fälle von Vermögen ungeklärter Herkunft bei politisch exponierten Personen werden nur selten untersucht. Die begrenzten Fortschritte zeigen, dass ein Mangel an echtem politischem Willen besteht, gepaart mit immer noch begrenzten Verwaltungskapazitäten. Mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht, eine echte Gewaltenteilung und stärkere unabhängige Aufsichtsgremien sind nach wie vor von wesentlicher Bedeutung. Die 2017 in Triest eingeleiteten Bemühungen um eine Einigung auf ein regionales Instrument für den Datenaustausch über Vermögenswerte und Interessenkonflikte könnten zur Verbesserung der Erfolgsbilanz bei der Bearbeitung von Korruptionsfällen im westlichen Balkan beitragen.

Die organisierte Kriminalität ist in den Erweiterungsländern weiterhin fest etabliert. Nach wie vor operieren mächtige kriminelle Gruppen innerhalb der westlichen Balkanländer und der Türkei sowie von diesen Ländern aus. Die Region bleibt eine wichtige Route für den Handel mit illegalen Gütern, insbesondere Drogen und Waffen, sowie für die Schleusung von Menschen in die EU. Die Erweiterungsländer arbeiten in zunehmendem Maße mit Strafverfolgungsbehörden der EU wie Europol und Eurojust zusammen und verbessern schrittweise ihre Kapazitäten zur Bekämpfung bestimmter Formen der organisierten Kriminalität, einschließlich des Drogenhandels. In Albanien führten großangelegte Rechtsdurchsetzungsmaßnahmen zu erfolgreichen Beschlagnahmungen erheblicher Mengen von Cannabis und unlängst auch von Kokain aus Lateinamerika. Nach wie vor bestehen in der Region jedoch Probleme bei der angemessenen Personalausstattung und der Achtung der operativen Unabhängigkeit der Strafverfolgungsbehörden. Die operativen Prioritäten im Bereich der organisierten Kriminalität sind nicht ausreichend auf die ermittelten Bedrohungen abgestimmt, wodurch die Erfolgsquote bei der Zerschlagung krimineller Gruppen beeinträchtigt wird. Die Behörden müssen außerdem mit Finanzermittlungen im Einklang mit der Methodik der Financial Action Task Force beginnen und die Ergebnisse bei der Einziehung von Erträgen aus Straftaten verbessern. Durch den Auf- und Ausbau zentraler Stellen für die Ermittlung und das Aufspüren von illegal erlangten Vermögensgegenständen (Vermögensabschöpfungsstellen) in den Erweiterungsländern könnten die nationalen Vermögensabschöpfungssysteme wirksamer gestaltet und die operative Zusammenarbeit mit den Vermögensabschöpfungsstellen der EU-Mitgliedstaaten erleichtert werden. Hinsichtlich der Bekämpfung der Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung sollten die Erweiterungsländer als Priorität ihre Rechtsvorschriften und Vorgehensweisen an die Empfehlungen der Financial Action Task Force anpassen. Eine konkrete und kontinuierliche Erfolgsbilanz bei der Bekämpfung von Korruption, Geldwäsche und organisierter Kriminalität ist dringend notwendig.

Zur Bekämpfung von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus, Radikalisierung und insbesondere des Phänomens der (rückkehrenden) ausländischen terroristischen Kämpfer hat die EU ihre operative Zusammenarbeit mit jedem der Erweiterungsländer intensiviert. Alle Länder haben weiterhin nennenswerte Anstrengungen zur Angleichung der Rechtsvorschriften und Vorgehensweisen im Bereich der Terrorismusbekämpfung und der Bekämpfung der Radikalisierung im Einklang mit den Standards und Vorgehensweisen der EU unternommen. Dennoch besteht Spielraum für wirksamere Strukturen auf nationaler und regionaler Ebene, um für konkrete Ergebnisse zu sorgen, insbesondere in Bezug auf die Prävention von gewalttätigem Extremismus, den illegalen Waffenhandel, die Geldwäsche, die Finanzierung des Terrorismus, den Informationsaustausch und Maßnahmen gegen Radikalisierung. Das EU-Aufklärungsnetz gegen Radikalisierung unterstützt einen Großteil dieser Arbeiten. Die Bekämpfung des Terrorismus muss mit allen Partnern im westlichen Balkan und der Türkei weiter intensiviert werden. Die Standards für den Schutz personenbezogener Daten sollten mit den EU-Standards in Einklang gebracht werden, damit Kooperationsvereinbarungen mit Eurojust geschlossen werden können. In Anlehnung an frühere gemeinsame Arbeiten zur Terrorismusbekämpfung einigten sich die EU und die Partnerländer des westlichen Balkans im Jahr 2017 auf das neue Konzept „Western Balkans Integrated Internal Security Governance“ (Integrative Governance des Westbalkans im Bereich innere Sicherheit) für den Kapazitätsaufbau und Reformen auf dem Gebiet der Sicherheitsgovernance in der Region.

b) Grundrechte

Im westlichen Balkan sind die Grundrechte zwar größtenteils gesetzlich verankert, doch sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, damit sie auch in der Praxis in vollem Umfang geachtet werden. In der Türkei wurden im Berichtszeitraum weiterhin Verschlechterungen in zentralen Bereichen der Menschenrechte festgestellt.

Besonderes Augenmerk muss in der gesamten Region auf die Wahrung der Meinungsfreiheit und der Unabhängigkeit der Medien als Grundpfeiler der Demokratie gelegt werden. In einigen Ländern wurde eine erhebliche Verschlechterung in diesem Bereich verzeichnet, einschließlich gravierender Rückschritte in der Türkei, wo mehr als 150 Journalisten nach wie vor inhaftiert sind. In anderen Ländern wurden bestenfalls begrenzte Fortschritte erzielt. Angriffe und Drohungen gegen Journalisten wurden fortgesetzt, während Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen nur schleppend vorankamen. Versuche der Einflussnahme auf die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die intransparente öffentliche Finanzierung der Medien sind in allen Ländern immer noch weitverbreitet. Diese Missstände untergraben nicht nur das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, sondern auch die Demokratie in der Region. Die Regierungen müssen dringend konkrete Schritte zur Umsetzung der bestehenden Rechtsrahmen für die Meinungsfreiheit und zur Verbesserung der allgemeinen Bedingungen für die Medienfreiheit unternehmen. Die EU leistet große Unterstützung für zivilgesellschaftliche Organisationen, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten und unabhängige Medien, die häufig Opfer von Einschüchterungen sind. Ihr Beitrag ist von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung der staatlichen Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Meinungsfreiheit sowie alle anderen Grundrechte.

In allen Erweiterungsländern bedarf es verstärkter Bemühungen um ein wirksames Vorgehen gegen die nach wie vor verbreiteten Verletzungen der Rechte von Kindern. Darüber hinaus müssen die Regierungen vorrangig Maßnahmen gegen die Diskriminierung von Personen mit Behinderungen, Minderheiten und anderen sozial schwachen Gruppen ergreifen. Es muss mehr getan werden, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und Gewalt gegen Frauen zu verhindern und zu bekämpfen. Auch wenn im westlichen Balkan Fortschritte bei den Rechten von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen erzielt wurden, sind weitere Anstrengungen erforderlich, um Diskriminierungen, Drohungen und Gewalt zu beenden. Auch der prekären Lage der Roma muss Priorität eingeräumt werden, da sie nach wie vor mit sozialer Ausgrenzung, Marginalisierung und Diskriminierung konfrontiert sind. Die Haftbedingungen müssen verbessert werden und die Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten sowie die Rechte von Opfern sollten an den EU-Besitzstand angeglichen werden. Durch die in der Türkei im Rahmen des Ausnahmezustands erlassenen Dekrete wurden wichtige Verfahrensrechte, einschließlich des Rechts auf Verteidigung, beschnitten.

c) Funktionieren der demokratischen Institutionen und Reform der öffentlichen Verwaltung

Das ordnungsgemäße Funktionieren der demokratischen Institutionen stellt für eine Reihe von Ländern immer noch eine große Herausforderung dar. Dazu gehört die Gewährleistung eines konstruktiven Dialogs unter Einbeziehung des gesamten politischen Spektrums, vor allem innerhalb der Parlamente. Trotz einiger Fortschritte werfen mehrere grundlegende Aspekte bei der Durchführung demokratischer Wahlen nach wie vor Herausforderungen auf. Die Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmissionen sollten ordnungsgemäß umgesetzt werden. Die parlamentarische Rechenschaftspflicht sollte als wesentlicher Bestandteil einer gut funktionierenden Demokratie in der politischen Kultur verankert werden.

Was die Türkei betrifft, so wurde es zwar als legitime Notwendigkeit anerkannt, dass sie angesichts des gescheiterten Putschversuchs vom Juli 2016 rasche und verhältnismäßige Maßnahmen ergriffen hat, doch bestehen ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, die im Rahmen des immer noch geltenden Ausnahmezustands getroffen wurden und die zentrale Legislativfunktion des Parlaments beschnitten haben, während gleichzeitig der Raum für den Dialog zwischen den politischen Parteien noch weiter eingeschränkt wurde. Die weitreichenden Verfassungsänderungen, die laut Beurteilung des Europarats keine ausreichende gegenseitige Kontrolle vorsehen und die Gewaltenteilung gefährden, wurden durch ein im Rahmen des Ausnahmezustands veranstaltetes Referendum gebilligt.

In den westlichen Balkanländern wird die Fähigkeit der nationalen Parlamente zur Ausübung ihrer zentralen Legislativ- und Kontrollfunktion durch das Fehlen eines politischen Dialogs, den übermäßigen Rückgriff auf parlamentarische Dringlichkeitsverfahren und das Fehlen eines konstruktiven Engagements aller Parteien untergraben.  Die politische Kultur ist nach wie vor von Spaltungen geprägt, obwohl einige Boykottsituationen überwunden wurden. In Albanien hat die parteiübergreifende politische Einigung vom Mai 2017 die Wiederaufnahme der Arbeit des Parlaments vor der Wahlpause ermöglicht. In der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien bemühte sich das neu gewählte Parlament, die Kontrolle über die Exekutive wiederzuerlangen. In Montenegro jedoch boykottiert die Opposition seit der Einberufung des Parlaments im November 2016 die gesetzgeberische Tätigkeit. In Serbien werden die Wirksamkeit der parlamentarischen Arbeit und die Qualität der Rechtsvorschriften dadurch behindert, dass keine ordnungsgemäße parlamentarische Kontrolle von Gesetzentwürfen existiert. Im Kosovo 3* war die Arbeit des Parlaments sowohl unter der früheren als auch unter der derzeitigen Regierungskoalition durch politische Polarisierung und Stillstand geprägt, wenngleich das Parlament unlängst das mit Montenegro geschlossene Abkommen über den Grenzverlauf ratifiziert hat. In Bosnien und Herzegowina wurde die Annahme von in der Reformagenda vorgesehenen Rechtsvorschriften durch Spannungen zwischen den Parteien der Regierungskoalition beeinträchtigt, die eine Verlangsamung des Reformprozesses mit sich brachten. Auch wenn Wahlen an sich in der Region weitgehend ohne größere Zwischenfälle verlaufen, haben erhebliche Mängel, darunter die Politisierung der Wahlgremien, der Missbrauch staatlicher Mittel und die mangelnde Transparenz bei der Parteien- und Wahlkampffinanzierung, Auswirkungen auf das Vertrauen der Bürger in Wahlprozesse.

Eine Reform der öffentlichen Verwaltung ist von entscheidender Bedeutung für die Verbesserung des staatlichen Handelns auf allen Ebenen. Hierzu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität, zur Stärkung der Rechenschaftspflicht, zur Erhöhung der Professionalität, zur Entpolitisierung und zur Stärkung der Transparenz der Verwaltung, auch in Bezug auf Einstellungen und Entlassungen, sowie Maßnahmen zur transparenteren Verwaltung der öffentlichen Finanzen und zur besseren Dienstleistungserbringung zugunsten der Bürger. Auch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der zentralen, der regionalen und der lokalen Verwaltungsebene muss gefunden werden. Während in den westlichen Balkanländern in einigen Bereichen moderate Fortschritte erzielt wurden, sind in der Türkei in Bezug auf den öffentlichen Dienst, die Verwaltung der Humanressourcen und die Rechenschaftspflicht gravierende Rückschritte zu verzeichnen. 

Umfassende Reformstrategien für die öffentliche Verwaltung und die Verwaltung der öffentlichen Finanzen sind inzwischen vorhanden, außer in Bosnien und Herzegowina und der Türkei. Verzögerungen bei der Umsetzung und mangelnde finanzielle Nachhaltigkeit der Reformen geben weiterhin Anlass zur Besorgnis. Die Haushaltstransparenz hat sich in vielen Fällen gebessert. In den westlichen Balkanländern müssen die Qualität der strategischen Planung der Zentralregierungen und ihre Verknüpfung mit der sektoralen Planung erheblich verbessert werden. Politikkonzepte, Rechtsvorschriften und öffentliche Investitionen werden immer noch häufig ohne systematische Folgenabschätzungen und Konsultationen vorbereitet. Eines der Schlüsselprobleme in den meisten Ländern ist die extensive Nutzung von Dringlichkeitsverfahren für die Gesetzgebung. Die Professionalisierung des öffentlichen Dienstes muss noch in allen Ländern gewährleistet werden. Obwohl moderne Rechtsvorschriften für den öffentlichen Dienst vorhanden sind, werden diese insbesondere bei Ernennungen oder Entlassungen hoher Beamter häufig durch Ausnahmereglungen umgangen.

In allen Erweiterungsländern muss die Struktur der staatlichen Verwaltung weiter gestrafft werden. In den westlichen Balkanländern haben vergleichbare Verwaltungsstellen einen unterschiedlichen Status, und viele von ihnen erstatten unmittelbar der Regierung oder dem Parlament statt den zuständigen Fachministerien Bericht. Die Rechenschaftspflicht und Berichterstattung der untergeordneten Stellen gegenüber den übergeordneten Einrichtungen sind unzureichend. Um die Bereitstellung von Dienstleistungen zu verbessern, konzentrieren sich die meisten Erweiterungsländer auf die Einführung elektronischer Behördendienste, doch den Initiativen mangelt es häufig an strategischer Lenkung und Koordinierung. Die meisten Länder haben auch Fortschritte durch die Verabschiedung moderner Gesetze über allgemeine Verwaltungsverfahren erzielt, doch in vielen Ländern muss noch eine erhebliche Anzahl sektoraler Rechtsvorschriften geändert werden, um die Sonderverwaltungsverfahren auf ein Minimum zu reduzieren.

d) Migration    

Die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise und der irregulären Migration stehen im Mittelpunkt der Zusammenarbeit der EU mit den Erweiterungsländern. Fortschritte wurden durch die gemeinsamen Arbeiten bezüglich der Migrationsrouten (Mittelmeerroute/Westbalkanroute) erzielt. Die Schleusung von Migranten und der Menschenhandel geben nach wie vor Anlass zur Sorge. Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Länder besser für die Herausforderungen der Migration zu wappnen, unter anderem mit Blick auf die Eindämmung der irregulären Migration, Rückkehr-/Rückführungsmaßnahmen, den Schutz der Grenzen und die Verhinderung irregulärer Migration sowie den Kapazitätsaufbau in den Bereichen Asyl, soziale Inklusion und Integration im Einklang mit dem Besitzstand der EU.

Die Anstrengungen der Türkei, die derzeit mehr als 3,5 Millionen registrierte syrische Flüchtlinge beherbergt, sind herausragend, und die EU ist nach wie vor entschlossen, das Land bei der Bewältigung dieser Herausforderung zu unterstützen. Die Zusammenarbeit im Rahmen der Erklärung EU-Türkei hat weiter zu konkreten Ergebnissen geführt. Der Trend zu einer beträchtlichen Verringerung irregulärer und gefährlicher Überquerungen der Ägäis hat sich konsolidiert und auch zu einer sinkenden Anzahl von Todesopfern geführt. 2017 kamen 42 319 irreguläre Migranten über die östliche Mittelmeerroute, was verglichen mit 182 277 im Jahr 2016 einem Rückgang von fast 77 % entspricht. Die türkische Küstenwache bemühte sich weiter, konsequente Patrouillen durchzuführen und irreguläre Überquerungen und die Entstehung neuer Routen zu verhindern. Die EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei trägt weiterhin dazu bei, auf die Bedürfnisse der Flüchtlinge einzugehen und die Aufnahmegemeinschaften zu unterstützen. Die erste Tranche aus der Fazilität in Höhe von 3 Mrd. EUR wurde vollständig vertraglich vergeben. Von diesem Gesamtbetrag wurden bisher 1,9 Mrd. EUR ausgezahlt. Mit der Mobilisierung der zweiten Tranche der Fazilität wurde im Einklang mit der Erklärung EU-Türkei begonnen. Die Fazilität hat sich als einer der schnellsten und wirksamsten Unterstützungsmechanismen der EU erwiesen und fast 1,2 Millionen der bedürftigsten Flüchtlinge mit monatlichen Bargeldtransfers im Rahmen des Sozialen Sicherheitsnetzes für Notsituationen versorgt. Mehr als 312 000 Kinder erhielten Türkischunterricht und mit der Bereitstellung von Schreibwaren und Büchern für 500 000 Schüler wurde begonnen. Flüchtlinge nahmen im Rahmen der medizinischen Grundversorgung über 763 000 Konsultationen in Anspruch, und mehr als 217 000 syrische Flüchtlingskinder im Kleinkindalter wurden geimpft.

Die von der EU koordinierten Maßnahmen zur Unterstützung der nationalen Bemühungen führten 2017 zu einer Verringerung der durch die westlichen Balkanstaaten führenden irregulären Migrationsströme um 91 % und zu einer allgemeinen Stabilisierung der Lage an den Grenzen. Vor allem die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien haben sich auf diesem Gebiet als zuverlässige Partner der EU erwiesen. Dennoch sind die Länder weiter in Mitleidenschaft gezogen und ihre Fähigkeit zur Bewältigung von Krisensituationen wird laufend einer Belastungsprobe unterzogen. In der gesamten Region müssen Verwaltungskapazitäten und Infrastrukturen weiter ausgebaut werden. Die EU ist entschlossen, die Anstrengungen der Partnerländer des westlichen Balkans zu unterstützen. Die Kommission handelt Statusvereinbarungen zwischen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und den westlichen Balkanländern aus. Diese werden es ermöglichen, dass dort Teams der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache mit Exekutivbefugnissen in den Gebieten an den EU-Außengrenzen eingesetzt werden, um die nationalen Grenzbehörden zu unterstützen.

e)    Wirtschaft

Die westlichen Balkanländer und die Türkei verfügen über ein erhebliches wirtschaftliches Potenzial. Steigende Wachstumsraten in den letzten Jahren haben zur Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Bereichen geführt. Trotz einiger Fortschritte stehen alle Regierungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht vor großen strukturellen Herausforderungen durch hohe Arbeitslosenquoten, insbesondere bei Jugendlichen, ein beträchtliches Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und nachfrage, einen anhaltend hohen Anteil der Schattenwirtschaft, schlechte Rahmenbedingungen für Unternehmen mit Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln sowie ein geringes Maß an Innovation und regionaler Vernetzung. Das Investitionsklima in den westlichen Balkanländern wird weiterhin durch die Anzeichen einer Vereinnahmung des Staates beeinträchtigt, insbesondere wegen der fehlenden Unabhängigkeit und Effizienz der Gerichtsbarkeit und der nicht einheitlichen Durchsetzung der Wettbewerbsregeln. In der Region ist der staatliche Einfluss auf die Wirtschaft hoch, wobei das Korruptionsrisiko durch eine unzulängliche Verwaltung der öffentlichen Finanzen sowie häufige Änderungen bei Genehmigungen und Steuern erhöht wird. Die Corporate-Governance-Rahmen müssen gestärkt und der Privatisierungsprozess muss abgeschlossen werden. Die Infrastrukturen und die Bildungssysteme müssen verbessert werden. Infrastrukturinvestitionen in der Region sollten im Einklang mit den Prioritäten der EU stehen, insbesondere hinsichtlich der Ausweitung der transeuropäischen Verkehrsnetze auf den westlichen Balkan. In der Türkei hat das Wirtschaftswachstum wieder kräftig angezogen, doch das Unternehmensumfeld verschlechterte sich weiter und die Wirtschaft bleibt anfällig für finanzielle Unsicherheit, Änderungen im Vertrauen der internationalen Investoren und anhaltende politische Risiken.

Die EU unterstützt die Verbesserung der Politikformulierung und der wirtschaftspolitischen Steuerung durch das Wirtschaftsreformprogramm, das einen festen Bestandteil des Heranführungsprozesses darstellt. Es ist zum wichtigsten Instrument für die Formulierung und Durchführung makroökonomischer und struktureller Reformen geworden und unterstützt so die Stärkung eines langfristigen und nachhaltigen Wachstums und der entsprechenden Konvergenz, erleichtert die Politikplanung und ermöglicht Fortschritte bei der Erfüllung der wirtschaftlichen Kriterien von Kopenhagen. Alle Regierungen sind aufgefordert, jährliche Wirtschaftsreformprogramme vorzulegen. Nun bedarf es seitens der Regierungen eines starken politischen Drucks und der Übernahme von Eigenverantwortung, damit die Reformen umgesetzt werden Die EU unterstützt auch die Verbesserung des Investitionsklimas in den westlichen Balkanländern durch die Vertiefung eines regionalen Wirtschaftsraums mit dem Ziel, Hindernisse für Mobilität und Investitionen in der gesamten Region abzubauen. Im Dezember 2016 nahm die Kommission eine Empfehlung zur Aufnahme von Verhandlungen über die mögliche Ausweitung und Modernisierung der Zollunion zwischen der EU und der Türkei an, die noch vom Rat geprüft wird.

f)    Regionale Zusammenarbeit und gutnachbarliche Beziehungen

Die regionale Zusammenarbeit ist von zentraler Bedeutung für die Sicherstellung der politischen Stabilisierung und die Schaffung wirtschaftlicher Chancen. Vor allem die Konnektivitätsagenda der EU hat der regionalen Zusammenarbeit im westlichen Balkan eine neue Dynamik verliehen. Im Jahr 2017 haben die Staats- und Regierungschefs der Region in Triest einen Aktionsplan für den regionalen Wirtschaftsraum gebilligt und den Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft unterzeichnet. Der Südosteuropäische Kooperationsprozess und andere regionale Initiativen haben die Stabilisierung und die Zusammenarbeit ebenfalls weiter gefördert. Das Regionale Büro für Jugendzusammenarbeit wurde eingerichtet und hat die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mit dem Ziel eingeleitet, die Zusammenarbeit zwischen den Menschen weiter zu fördern. Das Programm Erasmus+ hat weiter den interkulturellen Dialog im Hochschulwesen und zwischen jungen Menschen gefördert und Maßnahmen zur Erleichterung der Internationalisierung und Modernisierung von Hochschuleinrichtungen und -systemen unterstützt. Einige Fortschritte wurden bei der Durchführung von Konnektivitätsprojekten vor Ort erzielt. Der Aktionsplan zur EU-Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer hat zur Förderung der Entwicklung gemeinsamer Projekte beigetragen und die weitere Angleichung an den Besitzstand in den teilnehmenden Ländern unterstützt. Allerdings wurde eine zu hohe Anzahl von Verpflichtungen aus regionalen Abkommen und anderen Zusagen noch nicht erfüllt. Wenn die Bürger die Vorteile der regionalen Zusammenarbeit erkennen sollen, sind weitere Anstrengungen zur effektiven Umsetzung dieser Abkommen und Zusagen erforderlich, einschließlich der Durchführung der 2015 vereinbarten Maßnahmen zur Reform der Konnektivität.

Gutnachbarliche Beziehungen und regionale Zusammenarbeit sind wesentliche Elemente des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und des Erweiterungsprozesses. Zwar gibt es laufende, regelmäßige Kontakte zwischen den Regierungen und eine Zusammenarbeit auf bilateraler und regionaler Ebene, doch müssen mehr Bemühungen in besonders sensiblen Bereichen unternommen werden, wie Kriegsverbrechen, vermisste Personen, organisierte Kriminalität sowie justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit. Eine Ausnahme bildet die Rückkehr von Flüchtlingen aus den Balkankriegen: Hier zeigt das Regionale Wohnungsbauprogramm positive Ergebnisse. Stellungnahmen, die sich negativ auf die gutnachbarlichen Beziehungen auswirken, sollten vermieden werden. Zur Förderung der Stabilität und zur Schaffung eines positiven Umfelds für Vergangenheitsbewältigung und Aussöhnung bedarf es einer verantwortungsbewussten politischen Führung und erheblicher weiterer Anstrengungen. Der Freundschaftsvertrag zwischen Bulgarien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien stellt in diesem Zusammenhang ein positives Beispiel dar.

Die Erweiterungspolitik der EU muss weiterhin dazu dienen, Stabilität zu exportieren. Die EU kann und wird daher keine bilateralen Streitigkeiten importieren. Diese müssen dringend von den jeweiligen Streitparteien beigelegt werden. In dieser Hinsicht wurden nur begrenzte Ergebnisse erzielt. Daher sind in der gesamten Balkanregion weitere Anstrengungen erforderlich. Im von der EU unterstützten Dialog über die vollständige Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo müssen dringend Fortschritte erzielt werden, die zum Abschluss und zur Umsetzung eines umfassenden, rechtsverbindlichen Abkommens über die Normalisierung führen sollten. Was die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien anbelangt, so sollte auf den guten Fortschritten bei einer für beide Seiten akzeptablen Lösung in der Frage des Ländernamens unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen sowie auf den Fortschritten bei den gutnachbarlichen Beziehungen aufgebaut werden. Albanien hat außerdem eine Reihe von Schritten unternommen, um langjährige bilaterale Streitigkeiten beizulegen.

Auch wenn die erneuten Bemühungen in den von den Vereinten Nationen geleiteten Gesprächen über die Zypernfrage nicht zu einer Einigung geführt haben, ist es wichtig, die bisher erzielten Fortschritte zu bewahren und die Vorbereitungen auf eine gerechte, umfassende und tragfähige Lösung, die auch den externen Aspekten Rechnung trägt, fortzusetzen. Ein kontinuierliches Engagement der Türkei und konkrete Beiträge des Landes zu den Verhandlungen über eine gerechte, umfassende und tragfähige Lösung der Zypernfrage im Rahmen der Vereinten Nationen sind von größter Bedeutung. Die Türkei muss ihrer Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung des Zusatzprotokolls dringend nachkommen und bei der Normalisierung der Beziehungen zur Republik Zypern weiter vorankommen. Die Kommission ruft zur Vermeidung jeglicher Drohung, Irritation oder provokativen Handlung auf, die die gutnachbarlichen Beziehungen und die friedliche Streitbeilegung beeinträchtigen könnten. Die Kommission weist nachdrücklich auf sämtliche Hoheitsrechte der EU-Mitgliedstaaten hin, zu denen unter anderem das Recht auf den Abschluss bilateraler Abkommen sowie die Exploration und Nutzung ihrer natürlichen Ressourcen im Einklang mit dem EU-Besitzstand und dem Völkerrecht, u. a. dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über das Seerecht, gehören. Die Maßnahmen und Äußerungen der Türkei gegen mehrere EU-Mitgliedstaaten haben ebenfalls Spannungen mit sich gebracht, die sich negativ auf die Beziehungen des Landes zur EU auswirken. Die Lösung dieser bilateralen Probleme ist ein vorrangiges Ziel.

III.    SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN

Auf der Grundlage der vorstehenden Analyse und der Bewertungen in den im Anhang beigefügten Zusammenfassungen für die einzelnen Länder gelangt die Kommission zu folgenden Schlussfolgerungen und gibt folgende Empfehlungen ab:

I

1.Die Erweiterungspolitik der EU ist eine Investition in Frieden, Sicherheit, Wohlstand und damit auch in die Stabilität in Europa. Sie bietet verstärkte Wirtschafts- und Handelschancen zum beiderseitigen Nutzen der EU und der beitrittswilligen Länder. Die feste Aussicht auf die EU-Mitgliedschaft ist, wie von der EU und ihren Mitgliedstaaten stets bekräftigt, nach wie vor Motor für den Wandel und zugleich Anker der Stabilität in den Ländern Südosteuropas.

2.Der Erweiterungsprozess stützt sich nach wie vor auf festgelegte Kriterien und strenge, aber faire Bedingungen. Jedes Land wird anhand seiner eigenen Leistungen beurteilt, um Anreize für weitreichende Reformen zu schaffen. Damit aus der Erweiterungsperspektive Wirklichkeit werden kann, bleibt ein festes Bekenntnis zu dem Grundsatz „Wesentliches zuerst“ unerlässlich.

3.Die im Februar 2018 angenommene Strategie der Kommission für den westlichen Balkan bietet die historische Gelegenheit, die Zukunft der Region fest und eindeutig mit der Zukunft der Europäischen Union zu verknüpfen. Die Länder in der Region müssen nun mit Entschlossenheit handeln, um einerseits ihren Transformationsprozess tatkräftig voranzutreiben und unumkehrbar zu machen und andererseits die bestehende Defizite, vor allem in Bezug auf die rechtsstaatlichen Grundsätze, die Grundrechte, die demokratischen Institutionen, die Reform der öffentlichen Verwaltung sowie die Wirtschaft, anzugehen.

II

4.Die Türkei ist ein wichtiger Partner der Europäischen Union. Die EU, die den Putschversuch vom Juli 2016 umgehend auf das Schärfste verurteilt hatte, bekräftigte ihre volle Unterstützung für die demokratischen Institutionen des Landes und erkannte die legitime Notwendigkeit an, dass die Türkei rasche und verhältnismäßige Maßnahmen angesichts einer solch ernsthaften Bedrohung ergreift. Allerdings geben das Ausmaß und der kollektive Charakter der seit dem Putschversuch ergriffenen Maßnahmen, wie die massenhaften Entlassungen, Festnahmen und Inhaftierungen, weiterhin Anlass zu ernsten Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen im Rahmen des Ausnahmezustands, der nach wie vor in Kraft ist. Die türkische Regierung hat ihr Engagement für den Beitritt zur EU zwar erneut bekräftigt, jedoch nicht durch entsprechende Maßnahmen und Reformen untermauert. Im Gegenteil – die Türkei hat sich erheblich von der EU wegbewegt. Unter den derzeit herrschenden Umständen wird nicht in Betracht gezogen, neue Kapitel zu eröffnen. Die Türkei muss vorrangig den derzeitigen negativen Trend im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte umkehren und dazu zunächst den Ausnahmezustand aufheben und die weitere Aushöhlung der gegenseitigen Kontrollen im politischen System unter anderem durch verstärkte Zusammenarbeit mit dem Europarat verhindern.

In den Schlüsselbereichen Justiz, Reform der öffentlichen Verwaltung, Grundrechte und Meinungsfreiheit kam es zu gravierenden Rückschritten, und auch in einer wachsenden Zahl anderer Bereiche waren weitere Rückschritte zu verzeichnen. Die uneingeschränkte Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte und -freiheiten ist eine wesentliche Verpflichtung im Rahmen des Beitrittsprozesses. Seit Verhängung des Ausnahmezustands wurden mehr als 150 000 Personen in Gewahrsam genommen und 78 000 Personen verhaftet. Mehr als 150 Journalisten und unzählige Schriftsteller, Menschenrechtler, Anwälte und gewählte Volksvertreter sind nach wie vor in Haft. Viele türkische Bürgerinnen und Bürger wurden festgenommen, weil sie ihre politischen Ansichten in den sozialen Medien zum Ausdruck gebracht haben. Auf der Grundlage der 31 Dekrete, die bislang im Rahmen des Ausnahmezustands erlassen wurden und von der gerichtlichen Überprüfung und der wirksamen Kontrolle durch das Parlament ausgenommen sind, wurden wesentliche bürgerliche und politische Rechte, darunter die Freiheit der Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit und die Verteidigungsrechte, eingeschränkt. Eine Kommission für den Ausnahmezustand hat zwar ihre Arbeit aufgenommen, doch sie muss sich erst noch zu einer effizienten und glaubwürdigen Beschwerdeinstanz entwickeln, und dies in einem Kontext, in dem die Fähigkeit der Türkei zur Gewährleistung eines wirksamen interstaatlichen Rechtsbehelfs im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch eine Reihe problematischer Gerichtsurteile weiter untergraben wurde.

In einem während des Ausnahmezustands durchgeführten Referendum wurden weitreichende Verfassungsänderungen, mit denen ein Präsidialsystem eingeführt werden soll, mit knapper Mehrheit gebilligt. Die Venedig-Kommission, die diese Änderungen überprüft hat, kam zu dem Schluss, dass sie keine ausreichenden gegenseitigen Kontrollen vorsehen und die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative gefährden. Die zentrale Rolle des Parlaments als Gesetzgeber und der Raum für den Dialog zwischen den politischen Parteien im Parlament wurden weiter eingeschränkt. Weitere Abgeordnete der HDP wurden verhaftet und zehn von ihnen wurde der Parlamentssitz entzogen. Die Ernennung von Treuhändern als Ersatz für gewählte Volksvertreter führte zu einer erheblichen Schwächung der Demokratie auf lokaler Ebene. Die Zivilgesellschaft geriet durch die zahlreichen Verhaftungen von Aktivisten, einschließlich Menschenrechtsaktivisten, zunehmend unter Druck. Dies führte rasch zur Einschränkung ihres Handlungsspielraums beim Eintreten für Grundrechte und Grundfreiheiten. Die Lage im Südosten stellt nach wie vor eine der größten Herausforderungen im Hinblick auf die eigene Stabilität der Türkei dar. Es gab keine Entwicklungen bei der Rückkehr zu einem glaubwürdigen politischen Prozess, der notwendig ist, um eine friedliche und nachhaltige Lösung zu erreichen.

Das Wirtschaftswachstum zog im Jahr 2017 zwar kräftig wieder an, doch bleibt die Wirtschaft solange anfällig, bis die Türkei die makroökonomischen Ungleichgewichte angeht, weitere Strukturreformen durchführt und die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert. Politische Unsicherheit, verstärkte staatliche Eingriffe in die Wirtschaft und Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz führten zu einem weniger berechenbaren Investitionsklima, einer Abwertung der Landeswährung und einem spürbaren Rückgang der europäischen Direktinvestitionen.

Die EU und die Türkei haben ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit in den Bereichen von gemeinsamem Interesse u. a. mit einer Reihe von Besuchen auf hoher Ebene, mit Treffen der Staats- und Regierungschefs im Mai 2017 und im März 2018 fortgesetzt. Weiterhin wurden die Dialoge auf hoher Ebene über Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich Terrorismusbekämpfung, Verkehr und Wirtschaft fortgeführt. Die Europäische Kommission betont die Bedeutung ihrer Vorschläge an den Rat für den Ausbau und die Modernisierung der Zollunion zwischen der EU und der Türkei, die für beide Seiten von Vorteil wären.

Die Türkei hat weitere herausragende Anstrengungen unternommen, um mehr als 3,5 Millionen Flüchtlingen aus Syrien und 365 000 irakischen Flüchtlingen Schutz zu bieten. Die Zusammenarbeit mit der EU im Bereich der Migration hat zu konkreten und beachtlichen Ergebnissen bei der Verringerung irregulärer und gefährlicher Grenzübertritte und der Rettung von Menschenleben in der Ägäis geführt. Die EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei trägt weiterhin dazu bei, auf die Bedürfnisse der Flüchtlinge einzugehen und die Aufnahmegemeinschaften zu unterstützen. Hinsichtlich der Umsetzung des Fahrplans für die Visaliberalisierung legte die Türkei der Europäischen Kommission Anfang Februar einen Arbeitsplan vor, aus dem hervorgeht, wie die Türkei die noch ausstehenden sieben Vorgaben für die Visaliberalisierung erreichen will. Die Kommission prüft derzeit die Vorschläge der Türkei, weitere Konsultationen mit den türkischen Amtskollegen werden folgen.

Die Türkei hat im Norden Syriens eine militärische Operation eingeleitet. Auch wenn die Türkei das Recht hat, terroristische Anschläge gegen das Land zu verhindern, ließ die Operation unmittelbar humanitäre Bedenken aufkommen und verstärkte die Sorge vor einer erneuten Eskalation der Gewalt.

Im Einklang mit den wiederholten Stellungnahmen des Rates und der Kommission aus den Vorjahren muss die Türkei nun dringend ihrer Verpflichtung nachkommen, das Zusatzprotokoll vollständig umzusetzen, und Fortschritte bei der Normalisierung ihrer bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern erzielen. Obwohl auf der Konferenz zu Zypern, die im Juli 2017 zu diesem Thema stattfand, keine entsprechende Vereinbarung erreicht wurde, ist es wichtig, die bisher erzielten Fortschritte zu bewahren und die Vorbereitungen auf eine gerechte, umfassende und tragfähige Lösung, die auch den externen Aspekten Rechnung trägt, fortzusetzen. Das anhaltende Engagement der Türkei und der konkrete Beitrag des Landes zu einer solchen gerechten, umfassenden und tragfähigen Lösung sind nach wie vor von entscheidender Bedeutung.

Die Zusammenarbeit mit Griechenland und Bulgarien im Bereich der Migration wurde weiter intensiviert. Allerdings waren die Spannungen in der Ägäis und im östlichen Mittelmeer nicht förderlich für gutnachbarliche Beziehungen und unterminierten die regionale Stabilität und Sicherheit. Die bilateralen Beziehungen mit mehreren EU-Mitgliedstaaten haben sich verschlechtert, auch weil sich die Türkei einer beleidigenden und inakzeptablen Rhetorik bediente. Die EU forderte die Türkei auf, alle gegen einen Mitgliedstaat gerichteten Drohungen oder Handlungen sowie Irritationen oder Handlungen, welche die gutnachbarlichen Beziehungen und die friedliche Beilegung von Streitigkeiten beeinträchtigen könnten, zu unterlassen. Im März 2018 verurteilte der Europäische Rat außerdem scharf die fortgesetzten rechtswidrigen Handlungen der Türkei in der Ägäis und im östlichen Mittelmeer und erinnerte an die Verpflichtung der Türkei zur Achtung des Völkerrechts und der gutnachbarlichen Beziehungen und zur Normalisierung der Beziehungen zwischen der Türkei und allen Mitgliedstaaten der EU.

5.Montenegro führte im April 2018 Präsidentschaftswahlen durch. Es wurden erste Schritte unternommen, um die Empfehlungen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa umzusetzen, die diese nach den Parlamentswahlen von 2016 ausgesprochen hatte. Allerdings ist die gerichtliche Weiterverfolgung der gemeldeten Unregelmäßigkeiten weiterhin sehr unzulänglich. Weitere Maßnahmen sind erforderlich, um das Vertrauen in das Wahlsystem zu stärken. Alle Parteien sind für die Rückkehr zu einer politischen Debatte im Parlament verantwortlich.

Die Beitrittsverhandlungen mit der EU sind vorangekommen, wobei 30 Kapitel geöffnet und drei von ihnen vorläufig abgeschlossen wurden. Im Bereich der Rechtsstaatlichkeit hat Montenegro Fortschritte gemacht, insbesondere bei dem rechtlichen und institutionellen Rahmen, auch wenn die konkreten Auswirkungen der Reformen bislang noch nicht ausreichend sichtbar sind, und es wurden keine Fortschritte im Bereich der freien Meinungsäußerung erzielt. Nun muss das gesamte rechtsstaatliche System, insbesondere die Justiz, mehr Ergebnisse hervorbringen Die Fortschritte bei den Kapiteln über die Rechtsstaatlichkeit wurden durch greifbare Ergebnisse, vor allem bei der Stärkung der Freiheit der Meinungsäußerung und der Medien und der Erfolgsbilanz bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, Geldwäsche und des Menschenhandels belegt, und werden weiterhin das Tempo der Beitrittsverhandlungen insgesamt bestimmen.

Gute Fortschritte wurden bei den Rechtsvorschriften verzeichnet, die auf leistungsbezogene Einstellungsverfahren in der öffentlichen Verwaltung abzielen, und jetzt umgesetzt werden müssen. Montenegro hat mit der Einleitung einer Strategie für die mittelfristige Haushaltskonsolidierung Fortschritte bei der Stärkung der makroökonomischen und finanzpolitischen Stabilität erzielt. Der öffentliche Schuldenstand ist hoch und nimmt weiter zu. Die derzeitigen Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur und des Bildungssystems müssen durch eine Arbeitsmarktreform, den Abbau von Fehlanreizen, die die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme beeinträchtigen, und die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen exportorientierten Industrie ergänzt werden.

6.Serbien führte im April 2017 Präsidentschaftswahlen durch. Im Anschluss an den Rücktritt des Ministerpräsidenten nach seiner Wahl zum Präsidenten trat die neue Regierung im Juni 2017 ihr Amt an. Sie blieb zur Integration in die EU entschlossen.

Die Beitrittsverhandlungen mit der EU sind vorangekommen, wobei 12 Kapitel geöffnet und zwei von ihnen vorläufig abgeschlossen wurden. Das Gesamttempo der Verhandlungen wird weiterhin von den Reformfortschritten Serbiens und vor allem von einem rascheren Tempo bei der Reform auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit und bei der Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo abhängen. Auch wenn einige Fortschritte hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit erzielt wurden, muss Serbien nun seine Anstrengungen verstärken und mehr Ergebnisse vorweisen, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung förderlicher Rahmenbedingungen für die Meinungsfreiheit und die Stärkung der Unabhängigkeit und Effizienz des Justizsystems sowie durch nachhaltige Fortschritte bei der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität, einschließlich der Geldwäsche. Die wirtschaftlichen Reformen haben weiterhin Ergebnisse erbracht, vor allem hinsichtlich der makroökonomischen Stabilisierung. Allerdings sind öffentliche und private Investitionen nach wie vor auf einem niedrigen Niveau, und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen müssen weiter verbessert werden. Wichtige Strukturreformen für die öffentliche Verwaltung, die Steuerbehörde und die staatseigenen Unternehmen wurden noch immer nicht vollständig umgesetzt. Im Kontext der Beitrittsverhandlungen ist es unerlässlich, dass Serbien mehr Kapazitäten der für EU-Angelegenheiten zuständigen Verwaltungsstellen aufbaut und aufrecht erhält.

Serbien muss sein Engagement im Dialog mit dem Kosovo deutlich steigern, u. a. durch die Umsetzung sämtlicher Vereinbarungen, insbesondere der Vereinbarungen über Energie, die Brücke von Mitrovica, das integrierte Grenzmanagement und die Anerkennung von Diplomen. Die Initiative des Präsidenten, einen internen Dialog über das Kosovo einzuleiten, wird begrüßt. Serbien sollte in der Region weiterhin eine positive Rolle bei der Verbesserung der regionalen Beziehungen und der Erhaltung der Stabilität spielen.

7.Nach einer schwierigen Zeit hat die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien mit Unterstützung der EU und internationaler Hilfe schließlich die schwere politische Krise überwunden. Ein politischer Wille zu Fortschritten ist nun eindeutig wieder vorhanden, und in allen Teilen der Gesellschaft ist ein positiver Wandel in der politischen Einstellung zu beobachten. Dies hatte in den letzten Jahren gefehlt und ein großes Reformhindernis dargestellt. Die Durchführung der notwendigen strukturellen Reformen ist ein langfristiger Prozess.

Die Kommission begrüßt, dass das Pržino-Abkommen weitgehend umgesetzt wurde, selbst unter schwierigen politischen Bedingungen.

Seit dem Sommer 2017 wurden dank eines echten Reformwillens beträchtliche Anstrengungen unternommen, um die „Dringenden Reformprioritäten“ umzusetzen, gefolgt von der Ausarbeitung längst fälliger Strategien und Rechtsvorschriften sowie von Konsultationen aller Interessenträger, einschließlich der Opposition, wobei Inklusivität und Transparenz Rechnung getragen wurde. Zwischen November 2017 und Februar 2018 wurde eine Reihe von Strategien und Gesetzen angenommen, vor allem im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, und zahlreiche weitere werden für die Verabschiedung in den kommenden Monaten vorbereitet. Allerdings bestehen nach wie vor strukturelle Herausforderungen, insbesondere im Bereich der Justiz.

Angesichts der erzielten Fortschritte empfiehlt die Kommission dem Rat, zu beschließen, dass Beitrittsverhandlungen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien aufgenommen werden, wobei die derzeitige Reformdynamik in Bezug auf die dringenden Reformprioritäten aufrechtzuerhalten und zu verstärken ist, was entscheidend für weitere Fortschritte des Landes ist. Um dies zu unterstützen, würde die Kommission das verstärkte Konzept für die Verhandlungskapitel über Justiz und Grundrechte sowie über Recht, Freiheit und Sicherheit im Land anwenden.

8.Albanien hat weiterhin stetige Fortschritte bei der Umsetzung aller fünf Schlüsselprioritäten für die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen erzielt. Die Reform der öffentlichen Verwaltung wurde konsolidiert, um die Professionalität und Entpolitisierung der Verwaltung zu verbessern. Weitere Maßnahmen wurden ergriffen, um die Unabhängigkeit, Effizienz und Rechenschaftspflicht der Justizeinrichtungen zu stärken, insbesondere durch das Vorantreiben einer umfassenden Justizreform. Dazu zählen erste konkrete Ergebnisse der Neubewertung aller Richter und Staatsanwälte („Überprüfung“), die zum Rücktritt von 15 hochrangigen Richtern und Staatsanwälten führten, und ersten Anhörungen, in deren Folge ein Richter des Verfassungsgerichts entlassen wurde, während ein weiterer im Amt bestätigt wurde.

Es wurden weitere entschlossene Bemühungen um die Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität unternommen, auch um die Bekämpfung des Drogenhandels und -anbaus, was zur Schaffung einer soliden Erfolgsbilanz in Bezug auf proaktive Ermittlungen, Anklageerhebungen und Verurteilungen beitrug. Zusätzliche Maßnahmen wurden getroffen, um einen wirksamen Schutz der Menschenrechte – einschließlich der Rechte der Angehörigen von Minderheiten und der Roma – zu gewährleisten, die Diskriminierung zu bekämpfen und die Eigentumsrechte durchzusetzen.

Angesichts der erzielten Fortschritte empfiehlt die Kommission dem Rat, zu beschließen, dass Beitrittsverhandlungen mit Albanien aufgenommen werden, wobei die derzeitige Reformdynamik im wichtigen Bereich der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere in Bezug auf alle fünf Schlüsselprioritäten, aufrechtzuerhalten und zu verstärken ist und weiter konkrete und greifbare Ergebnisse bei der Neubewertung der Richter und Staatsanwälte („Überprüfung“) zu erzielen sind. Um dies zu unterstützen, würde die Kommission das verstärkte Konzept für die Verhandlungskapitel über Justiz und Grundrechte sowie über Recht, Freiheit und Sicherheit im Land anwenden.

9.Bosnien und Herzegowina erzielte im gesamten Jahr 2017 mit langsamem Tempo Ergebnisse hinsichtlich der Prioritäten seines Reformprozesses, insbesondere in Bezug auf die Reformagenda. Die auf die EU ausgerichteten Reformanstrengungen müssen verstärkt werden, um die tief verwurzelten strukturellen Probleme anzugehen, die die Entwicklung des Landes behindern. Die Wahlvorschriften müssen dringend geändert werden, um eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen im Oktober 2018 und eine reibungslose Umsetzung ihrer Ergebnisse sicherzustellen. In diesem Zusammenhang müssen alle politischen Entscheidungsträger ihrer Verantwortung nachkommen und zu einer Lösung in Bezug auf die Völkerkammer der Föderation gelangen, um die EU-Perspektive des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger nicht zu untergraben. Weitere sozio-ökonomische Reformen, die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der öffentlichen Verwaltung im Einklang mit europäischen Standards auf allen Regierungsebenen sowie die weitere Verbesserung der Zusammenarbeit aller Ebenen bleiben Prioritäten. Der Koordinierungsmechanismus für EU-Angelegenheiten hat wirksam eine Reihe koordinierter Antworten geliefert, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Stellungnahme der Kommission zum Antrag Bosnien und Herzegowinas auf EU-Mitgliedschaft benötigt wurden. Das reibungslose Funktionieren des Mechanismus ist auch weiterhin von wesentlicher Bedeutung, um das Land in die Lage zu versetzen, den wachsenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der Integration in die EU, darunter die Annahme weiterer landesweiter Strategien und eines strategischen Programms für die Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand der EU, zu begegnen. Die wirtschaftliche Entwicklung schreitet nach wie vor langsam voran und leidet unter einer schwach ausgeprägten Rechtsstaatlichkeit, immer noch unzureichenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, einer ineffizienten und fragmentierten öffentlichen Verwaltung, großen Arbeitsmarktungleichgewichten und einem ungünstigen Investitionsklima.

10.Im Kosovo verlangsamten sich die EU-bezogenen Reformen wegen einer langwierigen Wahlperiode im Jahr 2017 und eines schwierigen innenpolitischen Kontexts, der die parlamentarische Arbeit beeinträchtigte. Alle politischen Akteure müssen zu einem konstruktiven Dialog mit dem Parlament als dem zentralen Forum für die politische Debatte zurückkehren. Die neue Regierung und das Parlament sollten vorrangig die Reformen vorantreiben und zu einem Einvernehmen über wichtige strategische Fragen für das Kosovo gelangen. Die Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens und der zugehörigen europäischen Reformagenda sollte beschleunigt werden. Fortschritte gab es in Bezug auf die Wirtschaft, vor allem bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen. Allerdings sollten Maßnahmen ergriffen werden, um gegen die umfangreiche Schattenwirtschaft und die hohe Arbeitslosigkeit vorzugehen. Die Lage im Norden des Kosovo bringt nach wie vor besondere Herausforderungen mit sich. Die jüngste Ratifizierung des Grenzabkommens mit Montenegro stellt ein wichtiges Ergebnis im Sinne gutnachbarlicher Beziehungen dar und ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Visaliberalisierung. Die Kommission prüft die Erfolgsbilanz des Kosovo in Bezug auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption.

Der Versuch von 43 Mitgliedern des kosovarischen Parlaments, im Dezember 2017 das Gesetz über die Sondertribunale und die Sonderstaatsanwaltschaft aufzuheben, warf ernste Besorgnis auf. Es ist von zentraler Bedeutung, dass das Kosovo seinen internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Sondertribunale und der Sonderstaatsanwaltschaft, die zur Beurteilung bestimmter mutmaßlicher Völkerrechtsverbrechen im Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt eingesetzt wurden, uneingeschränkt nachkommt.

Das Kosovo muss sein Engagement im Dialog mit Serbien deutlich steigern, u. a. durch die Umsetzung sämtlicher Vereinbarungen, insbesondere der Vereinbarung über den Verband und die Gemeinschaft der Kommunen mit serbischer Mehrheit. Die am 4. April eingeleiteten Arbeiten des Managementteams müssen in vollem Einklang mit den 2013 und 2015 in Brüssel unterzeichneten Abkommen intensiviert werden.



IV. ANHÄNGE

1. Zusammenfassung der Feststellungen in den Berichten 4

2. Statistische Anhänge

(1)

  COM(2018) 65 final

(2)

  https://ec.europa.eu/commission/sites/beta -political/files/roadmap-factsheet-tallinn_en.pdf

(3)

*Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

(4)

Angabe der Nummern der Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen

Top

Straßburg, den 17.4.2018

COM(2018) 450 final

ANHÄNGE

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Mitteilung 2018 zur Erweiterungsstrategie der EU

{SWD(2018) 150 final}
{SWD(2018) 151 final}
{SWD(2018) 152 final}
{SWD(2018) 153 final}
{SWD(2018) 154 final}
{SWD(2018) 155 final}
{SWD(2018) 156 final}


Anhang 1 – Zusammenfassung der Feststellungen in den Berichten

Türkei

Der nach dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 ausgerufene Ausnahmezustand ist weiter in Kraft. Er zielt auf die Zerschlagung der Gülen-Bewegung ab, die von der Regierung als für den Putschversuch verantwortliche Terrororganisation bezeichnet wird, und soll vor dem Hintergrund wiederholter Anschläge in der Türkei die Bekämpfung des Terrorismus unterstützen.

Die EU, die den Putschversuch umgehend auf das Schärfste verurteilt hatte, bekräftigte ihre volle Unterstützung für die demokratischen Institutionen des Landes und erkannte die legitime Notwendigkeit an, dass die Türkei rasche und verhältnismäßige Maßnahmen angesichts einer solch ernsthaften Bedrohung ergreift. Das Ausmaß, der kollektive Charakter und die Unverhältnismäßigkeit der seit dem Putschversuch im Rahmen des Ausnahmezustands ergriffenen Maßnahmen, wie die umfangreichen Entlassungen, Festnahmen und Inhaftierungen, geben jedoch weiterhin Anlass zu ernster Besorgnis. Die Türkei sollte den Ausnahmezustand unverzüglich aufheben.

Bei den 31 bisher im Rahmen des Ausnahmezustands erlassenen Dekreten sind erhebliche Mängel festzustellen. Sie wurden keiner sorgfältigen und wirksamen Kontrolle durch das Parlament unterzogen. Folglich unterliegen sie nicht der gerichtlichen Überprüfung und bislang war keines von ihnen Gegenstand einer Entscheidung des Verfassungsgerichts. Durch diese Notstandsdekrete werden vor allem bestimmte bürgerliche und politische Rechte beschnitten, einschließlich der Meinungs- und der Versammlungsfreiheit sowie der Verteidigungsrechte. Außerdem wurden dadurch wichtige Rechtsvorschriften geändert, die auch nach Aufhebung des Ausnahmezustands Rechtswirkung haben werden.

Seit der Verhängung des Ausnahmezustands wurden mehr als 150 000 Personen in Gewahrsam genommen, 78 000 wurden verhaftet und mehr als 110 000 Beamte wurden entlassen, wovon nach Angaben der Behörden 40 000 wieder eingestellt wurden, etwa 3 600 per Dekret.

Eine Kommission für Beschwerden im Rahmen des Ausnahmezustands nahm ihre Tätigkeit auf und hat insgesamt rund 107 000 Beschwerden erhalten. Sie begann erst im Dezember 2017 mit der Beschlussfassung und hat bislang nur wenigen Antragstellern zur Wiedergutmachung verholfen. Ihre Beschlüsse können gerichtlich überprüft werden. Die Beschwerdekommission muss noch zu einer wirksamen und transparenten Hilfsinstanz für Personen ausgebaut werden, die zu Unrecht von im Rahmen des Ausnahmezustands getroffenen Maßnahmen betroffen sind.

Abgesehen von der Beschwerdekommission wurde die Fähigkeit der Türkei zur Gewährleistung eines wirksamen innerstaatlichen Rechtsbehelfs im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch eine Reihe bedauerlicher Präzedenzfälle weiter untergraben. In einem Fall weigerte sich ein untergeordnetes Gericht, ein Urteil des Verfassungsgerichts in einem emblematischen Fall anzuerkennen. Bei einem Angeklagten wurde das Urteil des Verfassungsgerichts schließlich doch von einem untergeordneten Gericht vollzogen. Mehrere für prominente Angeklagte, darunter Menschenrechtsaktivisten, günstig ausfallende Gerichtsurteile wurden rasch durch andere Gerichte oder sogar dasselbe Gericht rückgängig gemacht, in einigen Fällen infolge von Bemerkungen der Exekutive.

Wichtige Empfehlungen des Europarats und seiner Gremien müssen von der Türkei noch umgesetzt werden. Vorwürfe wegen Fehlverhaltens müssen in transparenten Verfahren auf Einzelfallbasis erstellt werden. Die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit kann nur unter uneingeschränkter Achtung der Gewaltenteilung, der vollständigen Unabhängigkeit der Justiz und des Rechts des Einzelnen auf ein faires Verfahren beurteilt werden. Die Türkei sollte den Ausnahmezustand unverzüglich aufheben.

Im April 2017 führte die Türkei ein Referendum durch, bei dem eine knappe Mehrheit für Verfassungsänderungen stimmte, durch die ein Präsidialsystem eingeführt wurde. Die Venedig-Kommission, die diese Änderungen überprüft hat, kam zu dem Schluss, dass sie keine ausreichende gegenseitige Kontrolle vorsehen und die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative gefährden. Das Referendum führte zu erheblichen Bedenken in Bezug auf die nachteiligen Folgen des Ausnahmezustands, die ungleichen Wettbewerbsbedingungen für die Kampagnen der beiden Lager und die Schmälerung der Garantie für die Integrität der Wahlen.

Im Rahmen des Ausnahmezustands wurde die zentrale Funktion des Parlaments als Legislative eingeschränkt, da die Regierung auch in Angelegenheiten, die im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren hätten behandelt werden sollen, auf Dekrete „mit Gesetzeskraft“ zurückgriff. Durch die zunehmenden politischen Spannungen im Land wurde der Spielraum für einen Dialog zwischen den politischen Parteien im Parlament weiter eingeschränkt. Im Anschluss an die Aufhebung der Immunität von Abgeordneten im Mai 2016 wurden zahlreiche Angehörige der Oppositionspartei HDP verhaftet und zehn von ihnen wurden ihre Sitze entzogen.

Die Rolle des Präsidenten gegenüber der Exekutive wurde verstärkt, indem der Präsidentschaft mehrfach durch Notstandsdekrete weitere Befugnisse übertragen wurden. Die Ernennung von Treuhändern als Ersatz für Mitglieder von Gemeindeorganen und gewählte Vertreter führte zu einer erheblichen Schwächung der Demokratie auf lokaler Ebene.

Die Zivilgesellschaft geriet zunehmend unter Druck, vor allem angesichts der zahlreichen Verhaftungen von Aktivisten, einschließlich Menschenrechtsaktivisten, und der wiederholten Verbote von Demonstrationen und anderen Arten von Versammlungen, wodurch die Möglichkeiten für ein Eintreten für Grundrechte und Grundfreiheiten zunehmend schwanden. Viele Organisationen, die sich für Rechte einsetzen, blieben infolge der Maßnahmen im Rahmen des Ausnahmezustands geschlossen und es gab keinen wirksamen Rechtsbehelf in Bezug auf Beschlagnahmen.

Die Regierung überarbeitete den Rechtsrahmen für die Beziehungen zwischen Militär und Zivilsektor und weitete die Befugnisse der Exekutive gegenüber dem Militär erheblich aus, wodurch die zivile Kontrolle gestärkt wurde. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Änderungen wurden die hohen Militärgerichte abgeschafft. Die Rechenschaftspflicht der Streitkräfte und der Nachrichtendienste gegenüber dem Parlament ist nach wie vor unzureichend.

Die Lage im Südosten stellte nach wie vor eine der dringendsten Herausforderungen für das Land dar. Die Verschlechterung der Sicherheitslage hat teilweise auf die ländlichen Gebiete übergegriffen. Die Ankündigung der Regierung, sie werde die Sicherheitsoperationen vor dem Hintergrund wiederkehrender Gewalttaten der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK), die nach wie vor auf der EU-Liste der an terroristischen Handlungen beteiligten Personen, Gruppen und Organisationen steht, fortsetzen, ist immer noch ein maßgeblicher Faktor für die Lage in der Region. Die Regierung hat zwar ein legitimes Recht, gegen Terrorismus vorzugehen, ist jedoch auch dafür verantwortlich, dass dies im Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit, den Menschenrechten und den Grundfreiheiten geschieht. Bei der Terrorismusbekämpfung muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Der Investitionsplan der Regierung für den Wiederaufbau zerstörter Gebiete im Südosten hat zum noch laufenden Bau von Tausenden von Wohnungen geführt, doch nur wenige Binnenflüchtlinge haben bisher eine Entschädigung erhalten. Es gab keine Entwicklungen bei der Rückkehr zu einem glaubwürdigen politischen Prozess, der notwendig ist, um eine friedliche und nachhaltige Lösung zu erreichen.

Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung sind die Vorbereitungen der Türkei auf einem etwa mittleren Stand, wobei ein starker Wille zu einer offeneren Verwaltung und zur Nutzung von elektronischen Behördendiensten besteht. Allerdings gab es gravierende Rückschritte: Sie betreffen den öffentlichen Dienst und die Verwaltung der Humanressourcen sowie die Rechenschaftspflicht der Verwaltung hinsichtlich des Rechts auf Zugang zur Verwaltungsgerichtsbarkeit und des Rechts auf Schadenersatz. Es besteht nach wie vor kein transparenter und wirksamer Rechtsbehelf im Zusammenhang mit den Massenentlassungen.

Beim Justizsystem befindet sich die Türkei in einem frühen Vorbereitungsstadium. Im vergangenen Jahr waren weitere gravierende Rückschritte zu verzeichnen, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz. Durch das Inkrafttreten der Verfassungsänderungen bezüglich des Rats der Richter und Staatsanwälte wurde dessen Unabhängigkeit von der Exekutive weiter untergraben. Der Rat setzte die Suspendierungen und Versetzungen von Richtern und Staatsanwälten in großem Maßstab fort. Es wurden keine Anstrengungen unternommen, um den Mangel an objektiven, leistungsbasierten, einheitlichen und im Voraus festgelegten Kriterien für die Einstellung und Beförderung von Richtern und Staatsanwälten zu beheben.

Bei der Korruptionsbekämpfung sind die Vorbereitungen des Landes auf einem gewissen Stand, weitere Fortschritte wurden jedoch nicht erzielt. Der rechtliche und institutionelle Rahmen muss stärker an internationale Standards angeglichen werden; er ermöglicht derzeit nach wie vor eine ungebührliche Einflussnahme der Exekutive auf Ermittlungen und Anklageerhebungen in prominenten Korruptionsfällen. Die Erfolgsbilanz der Türkei bei Ermittlungen, Anklageerhebungen und Verurteilungen in Korruptionsfällen war weiterhin begrenzt, insbesondere bei Fällen von Korruption auf hoher Ebene. Keine Fortschritte wurden bei der Verbesserung der Rechenschaftspflicht und der Transparenz der Arbeit öffentlicher Einrichtungen verzeichnet. Es bedarf eines breiten politischen Konsenses zwischen den Parteien und eines starken politischen Willens, um entschlossen gegen die Korruption vorzugehen. Die Türkei muss noch zu beinahe allen Empfehlungen der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption Folgemaßnahmen ergreifen. Korruption ist in vielen Bereichen nach wie vor weitverbreitet und stellt weiterhin ein schwerwiegendes Problem dar. Die Korruptionswahrnehmung ist ebenfalls immer noch auf einem hohen Niveau.

Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität haben die Vorbereitungen der Türkei einen gewissen Stand erreicht und es wurden einige Fortschritte durch die Annahme einer neuen Strategie und den Ausbau der institutionellen Kapazitäten erzielt. Die Türkei muss ihre Rechtsvorschriften über die Cyberkriminalität, die Einziehung von Vermögenswerten und den Zeugenschutz verbessern. Datenschutzvorschriften sind vorhanden, stehen jedoch nicht im Einklang mit den europäischen Standards. Von Finanzermittlungen wird nach wie vor nicht ausreichend Gebrauch gemacht. Es kommt selten zum vorsorglichen Einfrieren von Vermögenswerten, und der Umfang der eingezogenen Vermögenswerte ist gering. Im Bereich der Terrorismusbekämpfung wurde ein umfassender Rechtsrahmen betreffend die Terrorismusfinanzierung geschaffen. Sowohl die Straf- als auch die Antiterrorgesetzgebung müssen an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angeglichen werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss in der Praxis gewahrt werden.

Die Türkei erzielte gute Fortschritte im Bereich der Migrations- und Asylpolitik und setzte die Erklärung EU-Türkei vom März 2016 über die wirksame Steuerung der Migrationsströme entlang der östlichen Mittelmeerroute weiter entschlossen um. Was die Umsetzung des Fahrplans für die Visaliberalisierung betrifft, so legte die Türkei der Kommission Anfang Februar einen Arbeitsplan vor, indem dargelegt wird, wie die Türkei die sieben noch ausstehenden Vorgaben für die Visaliberalisierung zu erfüllen gedenkt. Die Kommission prüft die Vorschläge der Türkei, und weitere Konsultationen mit den türkischen Gesprächspartnern werden folgen.

Der türkische Rechtsrahmen sieht allgemeine Garantien für die Achtung der Menschenrechte und Grundrechte vor, die jedoch durch eine Reihe von Notstandsdekreten infrage gestellt und untergraben wurden. Die gravierenden Rückschritte im Bereich der Meinungsfreiheit, in dem die Türkei sich in einem frühen Vorbereitungsstadium befindet, setzten sich fort. Die Maßnahmen im Rahmen des Ausnahmezustands wurden entgegen dem Verhältnismäßigkeitsprinzip auf zahlreiche kritische Stimmen, unter anderem in Medien- und Wissenschaftskreisen, ausgeweitet. Strafverfahren gegen Journalisten (mehr als 150 sind weiterhin in Haft), Menschenrechtsaktivisten, Schriftsteller und Nutzer von sozialen Medien, die Entziehung von Presseausweisen und die Schließung zahlreicher Medienunternehmen bzw. die Ernennung von Treuhändern für ihre Verwaltung geben Anlass zu ernster Besorgnis; sie stützen sich meistens auf eine selektive und willkürliche Anwendung der Gesetze, insbesondere der Vorschriften über nationale Sicherheit und Terrorismusbekämpfung. Das Internet-Gesetz und der allgemeine Rechtsrahmen versetzen die Exekutive nach wie vor in die Lage, Online-Inhalte auf der Grundlage eines unangemessen breiten Spektrums von Gründen ohne richterlichen Beschluss zu sperren. Auch in den Bereichen Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Verfahrens- und Eigentumsrechte waren gravierende Rückschritte zu verzeichnen. Die Versammlungsfreiheit wird nach wie vor in Recht und Praxis übermäßig eingeschränkt. Durch die im Rahmen des Ausnahmezustands ergriffenen Maßnahmen wurden wichtige Bestimmungen über den Schutz von Häftlingen vor Missbrauch aufgehoben, wodurch die Gefahr der Straflosigkeit noch erhöht wurde, und dies in einem Kontext, in dem Vorwürfe wegen Misshandlungen und Folter zugenommen haben. Die Verfahrensrechte, einschließlich der Verteidigungsrechte, wurde durch Notstandsdekrete weiter eingeschränkt. Die Durchsetzung von Rechten wird durch die Zersplitterung und das begrenzte Mandat der für Menschenrechte und Grundfreiheiten zuständigen Behörden sowie die geschwächte Unabhängigkeit der Justiz beeinträchtigt. Viele Roma-Haushalte in der Türkei leiden nach wie vor unter extremer Armut und Unterversorgung. Die Rechte der schutzbedürftigsten Gruppen und der Angehörigen von Minderheiten sollten ausreichend geschützt werden. Geschlechtsspezifische Gewalt, Diskriminierung, Hetze gegen Minderheiten, Hassverbrechen und Verletzungen der Menschenrechte von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen geben nach wie vor Anlass zu ernster Sorge.

Die Türkei bekundete Unterstützung für die Gespräche über die Zypernfrage zwischen den Führern der beiden Gemeinschaften und für die Bemühungen des VN-Generalsekretärs und seines Sonderberaters. Eine Konferenz zum Thema Zypern, die im Januar 2017 in Genf und im Juli 2017 in Crans-Montana stattfand, wurde ohne Einigung beendet. Die Türkei hat ihre Verpflichtung, das Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen vollständig und ohne Diskriminierung umzusetzen, noch nicht erfüllt und auch die Hindernisse für den freien Warenverkehr, einschließlich der Beschränkungen bei den direkten Verkehrsverbindungen mit Zypern, nicht vollständig beseitigt. Bei der Normalisierung der bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern gab es keine Fortschritte. Die Schlussfolgerungen zur Türkei, die im Dezember 2006 vom Rat der Europäischen Union verabschiedet und vom Europäischen Rat bestätigt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Darin ist festgelegt, dass über acht die Restriktionen der Türkei gegenüber der Republik Zypern betreffende Kapitel 1 keine Verhandlungen aufgenommen und auch keine Kapitel vorläufig geschlossen werden, bis von der Kommission bestätigt wird, dass die Türkei das Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen vollständig umgesetzt hat.

Die Zusammenarbeit mit Griechenland und Bulgarien im Bereich der Migration wurde weiter intensiviert. Allerdings waren die Spannungen in der Ägäis und im östlichen Mittelmeer nicht förderlich für gutnachbarliche Beziehungen und unterminierten die regionale Stabilität und Sicherheit. Die bilateralen Beziehungen zu mehreren EU-Mitgliedstaaten verschlechterten sich, u. a. durch eine beleidigende und inakzeptable Rhetorik. Im März 2018 verurteilte der Europäische Rat scharf die fortgesetzten gesetzwidrigen Handlungen der Türkei in der Ägäis und im östlichen Mittelmeer und erinnerte an die Verpflichtung der Türkei zur Achtung des Völkerrechts und der gutnachbarlichen Beziehungen und zur Normalisierung der Beziehungen zwischen der Türkei und allen Mitgliedstaaten der EU. Darüber hinaus brachte der Europäische Rat seine tiefe Besorgnis über die fortgesetzte Inhaftierung von Bürgerinnen und Bürgern der EU in der Türkei, darunter zwei griechische Soldaten, zum Ausdruck und forderte eine rasche und positive Lösung dieser Probleme im Rahmen eines Dialogs mit den Mitgliedstaaten.

Die Türkei muss sich eindeutig zu gutnachbarlichen Beziehungen, zu internationalen Übereinkünften und zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen bekennen, wobei sie erforderlichenfalls den Internationalen Gerichtshof anrufen kann. In dieser Hinsicht zeigte sich die EU erneut äußerst besorgt und forderte die Türkei auf, alle gegen einen Mitgliedstaat gerichteten Drohungen oder Handlungen sowie Irritationen oder Handlungen, welche die gutnachbarlichen Beziehungen und die friedliche Beilegung von Streitigkeiten beeinträchtigen, zu unterlassen.

Was die wirtschaftlichen Kriterien betrifft, so befindet sich die türkische Wirtschaft in einem weit fortgeschrittenen Stadium und kann als funktionierende Marktwirtschaft angesehen werden. Die Wirtschaft konnte sich dank Konjunkturmaßnahmen der Regierung von der Rezession kurz nach dem Putschversuch von 2016 erholen und verzeichnete 2017 ein starkes Wachstum. Das hohe Wachstum ist allerdings mit erheblichen makroökonomischen Ungleichheiten verknüpft. Das Leistungsbilanzdefizit ist unverändert hoch und stieg gegen Ende 2017 noch weiter an, sodass das Land von Kapitalzuflüssen abhängig und für externe Schocks anfällig ist. Die Inflationsrate kletterte 2017 in den zweistelligen Bereich (11,7 %) und die Abwertung der türkischen Lira setzte sich fort, was Bedenken hinsichtlich des Engagements der für die Geldpolitik zuständigen Entscheidungsträger für die Preisstabilität aufwarf. Die Wirtschaft der Türkei ist nach wie vor durch einen großen informellen Sektor gekennzeichnet. In diesem Bereich waren generell Rückschritte zu verzeichnen. Die Tendenz zur Verschärfung der staatlichen Kontrollen im Wirtschaftsbereich und Maßnahmen, die sich gegen Unternehmen, Geschäftsleute und politische Oppositionelle und deren Geschäftstätigkeiten richten, haben die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beeinträchtigt.

Die Wirtschaft hat einen guten Vorbereitungsstand in Bezug auf die Fähigkeit erreicht, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Die Türkei ist im Hinblick auf Handel und Investitionen gut in den EU-Markt integriert. Einige Fortschritte wurden im Energiesektor, insbesondere auf dem Erdgasmarkt, und bei der Erhöhung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung erzielt. Bei der Qualität der Bildung bestehen jedoch weiter erhebliche Mängel. Keine Fortschritte waren bei der Verbesserung der Transparenz staatlicher Beihilfen zu verzeichnen.

In Bezug auf ihre Fähigkeit zur Übernahme der aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen hat die Türkei die Angleichung an den Besitzstand fortgesetzt, allerdings mit mäßigem Tempo. Bei einigen wichtigen Aspekten in den Bereichen Informationsgesellschaft, Sozialpolitik und Beschäftigung sowie auswärtige Beziehungen waren weitere Rückschritte zu verzeichnen. In den Bereichen Gesellschaftsrecht, transeuropäische Netze sowie Wissenschaft und Forschung sind die Vorbereitungen der Türkei weit fortgeschritten, und in den Bereichen freier Warenverkehr, Rechte des geistigen Eigentums, Finanzdienstleistungen, Unternehmens- und Industriepolitik, Verbraucher- und Gesundheitsschutz, Zollunion, und Finanzkontrolle sind sie auf einem guten Stand. Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens sind die Vorbereitungen der Türkei nur auf einem etwa mittleren Stand, denn die Angleichung ist noch sehr lückenhaft. Auch in den Bereichen Statistik und Verkehrspolitik hat die Türkei einen etwa mittleren Stand erreicht, doch es sind durchweg weitere erhebliche Anstrengungen erforderlich. Beim Umwelt- und Klimaschutz sind die Vorbereitungen der Türkei nur auf einem gewissen Stand; hier müssen noch ehrgeizigere und besser abgestimmte Maßnahmen festgelegt und umgesetzt werden. In allen Bereichen muss der Rechtsdurchsetzung mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. In vielen Bereichen sind zur vollständigen Rechtsangleichung an den EU-Besitzstand erhebliche weitere Fortschritte erforderlich.

Montenegro

Was die politischen Kriterien anbelangt, so war der Berichtszeitraum von dem geringen Vertrauen in das Wahlsystem und dem anhaltenden Parlamentsboykott durch die gesamte Opposition seit den Parlamentswahlen vom Oktober 2016 geprägt. Alle politischen Akteure sind für die Rückkehr zu einer politischen Debatte im Parlament verantwortlich. Teile der Opposition kehrten im Dezember 2017 ins Parlament zurück, doch diese teilweise und selektive Beendigung des Boykotts hat sich noch nicht in einer Verbesserung des parlamentarischen Dialogs und der parlamentarischen Kontrolle niedergeschlagen. Die politische Landschaft ist nach wie vor fragmentiert, polarisiert und von mangelndem politischen Dialog gekennzeichnet, insbesondere in den demokratischen Institutionen.

Die Gesetzgebungskapazität des Parlaments und seine Kontrolle über die Exekutive müssen weiter verbessert werden. Das Parlament setzt die Feststellungen der staatlichen Rechnungsprüfungsbehörde weiterhin nur in begrenztem Maße um, und eine Diskussion oder Berichterstattung über die Umsetzung von wichtigen Politikkonzepten und Rechtsvorschriften findet nicht statt. Im Dezember 2017 verabschiedete das Parlament ohne angemessene Konsultation der Öffentlichkeit eine Reihe von Rechtsvorschriften, die nur teilweise den Empfehlungen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa entsprechen. Eine umfassende Reform des Wahlsystems sollte in Erwägung gezogen werden. Im Berichtszeitraum wurden 8 Kommunalwahlen durchgeführt. Kommunalwahlen finden nicht am selben Tag statt, sondern nach und nach, sodass die politische Landschaft über einen längeren Zeitraum von starken Personalisierungen im Wahlkampf und einer entsprechenden Stimmung geprägt ist. Aufgrund des Wahlzyklus gestaltet sich die Wahlbeobachtung schwierig, insbesondere für internationale Beobachter, und lässt breiten Raum für Beschwerden über Unregelmäßigkeiten, deren unabhängige Beurteilung nicht möglich ist. Es gab keine neuen Entwicklungen bei der politischen und justiziellen Aufarbeitung des mutmaßlichen Missbrauchs öffentlicher Mittel für parteipolitische Zwecke im Jahr 2012 („Tonaufnahmen-Affäre“).

Was die Regierungsführung betrifft, so ist es notwendig, die Transparenz, die Beteiligung der Interessenträger und die Fähigkeit der Regierung zur Umsetzung von Reformen zu stärken. Die Kohärenz der Politikgestaltung sollte durch eine koordinierte Politikformulierung sichergestellt werden. Mechanismen für die Konsultation zivilgesellschaftlicher Organisationen sind vorhanden, aber sie bedürfen klarer Regeln und eines effektiven Engagements beider Seiten.

Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung haben die Vorbereitungen Montenegros einen etwa mittleren Stand erreicht. Es wurden gute Fortschritte erzielt, insbesondere durch die Verabschiedung neuer Gesetze über Beamte und staatliche Bedienstete sowie über die lokale Selbstverwaltung, die auf leistungsbezogene Einstellungsverfahren in der öffentlichen Verwaltung abzielen. Es bedarf nach wie vor eines starken politischen Willens, um die Entpolitisierung des öffentlichen Dienstes und die Optimierung der staatlichen Verwaltung wirksam anzugehen sowie eine effiziente Umsetzung und finanzielle Nachhaltigkeit der Reformen zu gewährleisten.

In Bezug auf das Justizsystem Montenegros haben die Vorbereitungen einen etwa mittleren Stand erreicht und es wurden einige Fortschritte erzielt. Der Rechtsrahmen für die Justiz, der auf eine größere Unabhängigkeit und Professionalität abzielt, muss noch vollständig umgesetzt werden. Die institutionellen Kapazitäten wurden ausgebaut.

Bei der Bekämpfung der Korruption sind die Vorbereitungen Montenegros auf einem gewissen Stand. Trotz einiger Fortschritte ist die Korruption in vielen Bereichen noch weitverbreitet und bietet weiterhin Anlass zu Besorgnis. Die Leistungsfähigkeit der Institutionen hat sich verbessert, allerdings sollten alle Institutionen eine proaktivere Haltung an den Tag legen. Die Herausforderungen in Bezug auf die Glaubwürdigkeit, die Unabhängigkeit und die Prioritätensetzung der Korruptionsbekämpfungsbehörde müssen angegangen werden. Die Finanzermittlungen und die Beschlagnahme und Einziehung von Vermögenswerten müssen noch verbessert werden. Eine erste Erfolgsbilanz in Bezug auf Ermittlungen, Strafverfolgungen und rechtskräftige Verurteilungen in Fällen von Korruption auf hoher Ebene wurde geschaffen, muss jedoch weiter ausgebaut werden. Weitere Verbesserungen der Erfolgsbilanz der Ermittlungen und Verurteilungen sind nur in einem Umfeld möglich, in dem unabhängige Einrichtungen vor jeglicher ungebührlicher Einflussnahme geschützt sind und Anreize für die uneingeschränkte Nutzung ihrer Befugnisse erhalten.

In Bezug auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität gibt es erste Erfolge bei den Strafverfolgungen im Bereich der Schleusung von Migranten und des Drogenhandels. Weitere Ergebnisse sind jedoch erforderlich, um eine überzeugende Erfolgsbilanz vorzuweisen, vor allem bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Menschenhandel.

Im Bereich der Grundrechte hat Montenegro seine Rechtsvorschriften weiter an die EU-Standards angeglichen. Insbesondere die Arbeit des Bürgerbeauftragten wurde verbessert, doch es bedarf noch weiterer Anstrengungen bei der Stärkung des institutionellen Rahmens sowie beim wirksamen Schutz der Menschenrechte. Im Anschluss an die Fortschritte Montenegros bei den Rechtsvorschriften über die Bekämpfung von Diskriminierung muss das Land nun sicherstellen, dass geeignete institutionelle Mechanismen für den Schutz benachteiligter Gruppen vor Diskriminierung vorhanden sind. Die Umsetzung der Rechtsvorschriften ist weiterhin unzureichend und die institutionellen Kapazitäten im Bereich der Menschenrechte müssen gestärkt werden. Die Roma 2 -Minderheit ist nach wie vor die schutzbedürftigste und am stärksten diskriminierte Gemeinschaft. Die geschlechtsbezogene Gewalt und die Gewalt gegen Kinder stellen immer noch ein gravierendes Problem dar.

Im Bereich der Meinungsfreiheit sind die Vorbereitungen Montenegros auf einem gewissen Stand, wenngleich im Berichtszeitraum keine Fortschritte erzielt wurden. Keine nennenswerten Entwicklungen gab es bei der Untersuchung älterer Fälle von Gewalt gegen Journalisten. Die jüngste politische Einmischung in den Rat für öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Agentur für elektronische Medien gibt Anlass zu großer Sorge. Der Medienbereich ist nach wie vor stark polarisiert und das Verständnis der Rolle der freien Medien stellt immer noch eine Herausforderung dar. Die Zahl der Verleumdungsfälle ist weiterhin hoch, u. a. aufgrund unzulänglicher Selbstregulierungsmechanismen.

Montenegro setzte sich weiter konstruktiv für die bilateralen Beziehungen zu anderen Erweiterungsländern und benachbarten EU-Mitgliedstaaten ein und beteiligte sich aktiv an der regionalen Zusammenarbeit.

Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat Montenegro einige Fortschritte erzielt und im Hinblick auf den Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft einen etwa mittleren Vorbereitungsstand erreicht. Die makroökonomische und die finanzpolitische Stabilität wurden gestärkt, jedoch bedarf es weiterer Bemühungen, um die fortbestehenden Herausforderungen anzugehen, insbesondere die hohe öffentliche Verschuldung. Die Wirtschaft ist seit 2013 kontinuierlich gewachsen, wobei die Inflation niedrig bis moderat blieb. Die Solvenz und Liquidität des Finanzsektors wurden verbessert. Die Exportbasis muss allerdings ausgeweitet und qualitativ verbessert werden, um das Handelsdefizit zu verringern. Schwachstellen in der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich des unlauteren Wettbewerbs durch die Schattenwirtschaft, wirken sich negativ auf die Rahmenbedingungen für Unternehmen aus. Der Arbeitsmarkt ist mit strukturellen Herausforderungen konfrontiert, die sich in einer niedrigen Beschäftigungsquote und hoher Arbeitslosigkeit widerspiegeln.

Was die Fähigkeit angeht, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, so hat Montenegro einige Fortschritte erzielt und bei den Vorbereitungen einen etwa mittleren Stand erreicht. Durch den Bau wichtiger Infrastrukturen in einer Reihe von Bereichen und die Entwicklung des Humankapitals wurde die Grundlage für mehr Wettbewerbsfähigkeit geschaffen. Die Bildungsreform ist im Gange, doch bedarf es zusätzlicher Anstrengungen, um das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage anzugehen. KMU sehen sich nach wie vor zahlreichen Herausforderungen gegenüber, z. B. hinsichtlich des Zugangs zu Finanzierungsmitteln oder der Komplexität der Rechtsvorschriften. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Exportleistung der lokalen Unternehmen insgesamt zu verbessern.

In Bezug auf Montenegros Fähigkeit zur Übernahme der aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen wurden in den meisten Bereichen wichtige Arbeiten zur Angleichung an den Besitzstand und Vorbereitung auf seine Umsetzung durchgeführt. Das Land hat einen guten Vorbereitungsstand in Bereichen wie Gesellschaftsrecht sowie Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik erreicht. Bei vielen Kapiteln wie freier Warenverkehr, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik hat Montenegro einen mittleren Vorbereitungsstand erreicht. In den Bereichen Fischerei bzw. Finanz- und Haushaltsbestimmungen befinden sich die Vorbereitungen Montenegros in einem frühen Stadium, in den Bereichen Umwelt und Klimawandel, Statistik, Sozialpolitik und Beschäftigung haben die Vorbereitungen einen gewissen Stand erreicht. Gute Fortschritte wurden in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Lebensmittelsicherheit sowie Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik erzielt. Rückschritte wurden im öffentlichen Auftragswesen verzeichnet. Mit Blick auf die Zukunft sollte Montenegro den Schwerpunkt insbesondere auf die Bereiche Wettbewerbspolitik, Umweltschutz und Klimawandel sowie öffentliches Auftragswesen legen. Die Stärkung der für die Anwendung des Besitzstands nötigen Verwaltungskapazitäten stellt nach wie vor eine erhebliche Herausforderung für Montenegro dar. Das Land hat sich weiterhin allen Standpunkten und Erklärungen der EU im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik angeschlossen.

Auch wenn Montenegro bisher außerhalb der zentralen Westbalkanroute für die Migration in die EU blieb, erlebte das Land eine Zunahme der Anzahl von Migranten und Asylsuchenden, die in sein Hoheitsgebiet gelangten, und muss daher seine Fähigkeit zur Bewältigung der plötzlichen Erhöhung des Migrationsdrucks stärken. Montenegro erzielte weitere Fortschritte, insbesondere in Bezug auf den rechtlichen Rahmen für Migrationsangelegenheiten. Die Kapazitäten Montenegros zur Bearbeitung von Asylanträgen haben bisher ausgereicht, doch das Land könnte nun mit folgenden Herausforderungen konfrontiert werden: i) mit einer wachsenden Anzahl von Asylbewerbern und einer längeren Dauer ihres Aufenthalts, in einigen Fällen aufgrund langwieriger Rechtsbehelfsverfahren, und ii) mit der Einführung strengerer Asylverfahren im Einklang mit den EU-Standards. Montenegro muss in diesem Zusammenhang einen Rückführungsmechanismus für irreguläre Migranten einführen, der im Einklang mit dem EU-Besitzstand steht, und muss seine Visumpolitik schrittweise an die der EU angleichen. Montenegro sollte zusätzliche, den geforderten Standards entsprechende Aufnahmeeinrichtungen schaffen und die Verwaltung aller derartigen Einrichtungen verbessern. Nach Annahme des Schengen-Aktionsplans im Februar 2017 hat Montenegro seine Rechtsvorschriften weiter an den EU-Besitzstand im Visumbereich angeglichen.



Serbien

Was die politischen Kriterien anbelangt, so führte Serbien im April 2017 Präsidentschaftswahlen durch. Internationale Beobachter stellten fest, dass die Wahlen den Wählern zwar eine echte Auswahl an Kandidaten boten, die Wettbewerbsbedingungen jedoch durch mehrere Faktoren beeinträchtigt waren. Die Empfehlungen der internationalen Beobachter müssen vollständig umgesetzt werden, auch im Zusammenhang mit der Transparenz und Integrität des Wahlverfahrens während der Wahlkampagne.

Im Anschluss an den Rücktritt von Ministerpräsident Vučić nach seiner Wahl zum Präsidenten trat die neue Regierung unter Führung von Ana Brnabić im Juni 2017 ihr Amt an. Damit wurde erstmals eine Frau zur Ministerpräsidentin gewählt. Das Parlament übt immer noch keine wirksame Kontrolle über die Exekutive aus. Die Transparenz, Inklusivität und Qualität der Rechtsetzung müssen gestärkt und der parteiübergreifenden Dialog muss verbessert werden. Die Anwendung von Dringlichkeitsverfahren sollte eingeschränkt werden. Maßnahmen, durch die die Fähigkeit des Parlaments zur wirksamen Kontrolle der Gesetzgebung eingeschränkt wird, müssen vermieden werden. Die Rolle der unabhängigen Regulierungsstellen muss umfassend anerkannt werden. Auf einigen Gebieten sind für die Angleichung an die EU-Standards Verfassungsreformen erforderlich.

Im Bereich der Reform der öffentlichen Verwaltung haben die Vorbereitungen Serbiens einen etwa mittleren Stand erreicht. Einige Fortschritte wurden hinsichtlich der Erbringung von Dienstleistungen und durch die Annahme mehrerer neuer Gesetze erzielt. Serbien muss seine Reformziele umsetzen, die Verwaltung professionalisieren und entpolitisieren (insbesondere in Bezug auf Führungspositionen) und eine systematische Koordinierung und Überwachung des Reformprogramms 2016-20 für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen gewährleisten. Die Fähigkeit Serbiens, in den für EU-Angelegenheiten zuständigen Verwaltungsstellen qualifiziertes Personal heranzuziehen und zu halten, ist von entscheidender Bedeutung.

Im Justizbereich haben die Vorbereitungen Serbiens einen gewissen Stand erreicht. Einige Fortschritte wurden erzielt, vor allem durch den Abbau des Rückstandes bei älteren Vollstreckungsverfahren und durch die Einführung von Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Gerichtspraxis. Es wurden verbesserte Regeln für die Beurteilung der beruflichen Leistung von Richtern und Staatsanwälten angenommen. Die Möglichkeiten für eine politische Einflussnahme auf die Justiz geben weiterhin Anlass zur Besorgnis. Im Januar 2018 wurde ein neuer Entwurf zur Änderung der Verfassung im Bereich der Justiz vorgelegt und öffentlich zur Diskussion gestellt, bevor er an die Venedig-Kommission zur Stellungnahme weitergeleitet wird.

Bei der Korruptionsbekämpfung haben die Vorbereitungen Serbiens einen gewissen Stand erreicht. Es wurden einige Fortschritte erzielt, insbesondere bei der Annahme von Änderungen des Strafgesetzbuchs in Bezug auf wirtschaftliche Straftaten, des Gesetzes über die Organisation der staatlichen Behörden im Bereich der Bekämpfung von Korruption, organisierter Kriminalität und Terrorismus sowie des Gesetzes über die Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten. Allerdings gibt es erhebliche Verzögerungen bei der Verabschiedung des neuen Gesetzes über die Korruptionsbekämpfungsbehörde. Korruption ist in vielen Bereichen nach wie vor weitverbreitet und stellt weiterhin ein schwerwiegendes Problem dar. Die Leistungsfähigkeit der einschlägigen Einrichtungen ist immer noch uneinheitlich. Die Strafverfolgungs- und Justizbehörden müssen noch nachweisen, dass sie in der Lage sind, Ermittlungen, Strafverfolgungen und Verurteilungen in sämtlichen Korruptionsfällen auf hoher Ebene unparteiisch und unabhängig durchzuführen.

Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität haben die Vorbereitungen Serbiens einen gewissen Stand erreicht. Einige Fortschritte wurden in Bereichen wie der Verwaltung der Humanressourcen im Innenministerium und im Polizeidienst erzielt. Die Leistungsfähigkeit der Staatsanwaltschaft für organisierte Kriminalität und der Staatsanwaltschaft für die Bekämpfung von Cyberkriminalität wurde verbessert. Es wurden eine neue Strategie und ein Aktionsplan zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels angenommen, ein nationaler Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels ernannt und ein neues Gesetz über die Prävention der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verabschiedet. Allerdings muss Serbien noch eine Erfolgsbilanz bei wirksamen Finanzermittlungen sowie bei Ermittlungen, Anklageerhebungen und rechtskräftigen Verurteilungen in Geldwäschefällen aufbauen. Die Zahl der Verurteilungen in Fällen organisierter Kriminalität ist nach wie vor gering. Serbien muss einen Schwerpunkt auf die Umsetzung des mit der Financial Action Task Force vereinbarten Aktionsplans legen.

Der rechtliche und institutionelle Rahmen für die Wahrung der Grundrechte ist vorhanden. Seine einheitliche Anwendung in allen Landesteilen muss gewährleistet werden, auch im Hinblick auf den Schutz von Minderheiten. Die Vorbereitungen Serbiens haben zwar einen gewissen Stand erreicht, doch im Bereich der Meinungsfreiheit wurden keine Fortschritte erzielt, sodass hier die Besorgnis wächst. Weitere nachhaltige Anstrengungen sind erforderlich, um die Lage der am stärksten diskriminierten Gruppen (Roma, lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen, Personen mit Behinderungen, Personen mit HIV/Aids und andere sozial benachteiligte Gruppen) zu verbessern. Es muss ein Gesetz zur Gleichstellung der Geschlechter verabschiedet werden.

Serbien setzte sich insgesamt weiter konstruktiv für die bilateralen Beziehungen zu anderen Erweiterungsländern und benachbarten EU-Mitgliedstaaten ein und beteiligte sich aktiv an der regionalen Zusammenarbeit.

Was die Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo betrifft, so beteiligte sich Serbien weiterhin am Dialog. Das Land muss jedoch weitere erhebliche Bemühungen um die Umsetzung bestehender Vereinbarungen unternehmen und zur Schaffung förderlicher Rahmenbedingungen für die vollständige Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo beitragen, über die eine rechtsverbindliche Vereinbarung geschlossen werden sollte.

Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat Serbien gute Fortschritte erzielt und im Hinblick auf den Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft einen etwa mittleren Vorbereitungsstand erreicht. Einige politische Schwächen, vor allem im Zusammenhang mit dem Haushaltsdefizit, wurden angegangen. Die Wachstumsgrundlagen sind solide und die makroökonomische Stabilität blieb gewahrt. Die Inflation wurde eingedämmt und die Geldpolitik hat das Wachstum gefördert. Die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt verbesserten sich weiter. Die öffentliche Verschuldung wurde zwar gesenkt, ist jedoch weiterhin hoch und der Haushaltsrahmen sowie die haushaltspolitische Steuerung müssen gestärkt werden. Wichtige Strukturreformen für die öffentliche Verwaltung, die Steuerbehörde und die staatseigenen Unternehmen wurden noch immer nicht vollständig umgesetzt. Informelle Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit sind nach wie vor sehr hoch, insbesondere bei Frauen und Jugendlichen. Der Privatsektor ist unterentwickelt und leidet unter rechtsstaatlichen Defiziten und der mangelnden Durchsetzung eines fairen Wettbewerbs.

Hinsichtlich der Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhalten zu können, haben die Vorbereitungen Serbiens einen etwa mittleren Stand erreicht. Einige Fortschritte wurden bei der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit erreicht. Das Investitionsniveau liegt allerdings nach wie vor unter den Bedürfnissen der Wirtschaft. Trotz einiger Verbesserungen sehen sich die Unternehmen einer Reihe von Herausforderungen gegenüber, darunter ein schwieriges Unternehmensumfeld, hohe parafiskalische Abgaben sowie ein schwieriger und teurer Zugang zu Finanzmitteln.

Was die Fähigkeit zur Übernahme der aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen betrifft, so hat Serbien die Rechtsangleichung an den EU-Besitzstand in allen Bereichen fortgesetzt. Für die Beibehaltung des Reformtempos werden angemessene finanzielle und personelle Ressourcen und solide strategische Vorgaben von zentraler Bedeutung sein. Die Vorbereitungen Serbiens haben in Bereichen wie Gesellschaftsrecht, geistiges Eigentum, Wissenschaft und Forschung, Bildung, Kultur und Zoll einen guten Stand erreicht. Serbien hat seine Investitionsplanung mit dem Haushaltsvollzug verknüpft, muss jedoch im Einklang mit dem Reformprogramm der Regierung für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen noch einen einheitlichen Mechanismus der Prioritätensetzung für alle Investitionen, unabhängig von ihrer Quelle, entwickeln. In Bereichen wie öffentliches Auftragswesen, Statistik, Geldpolitik und Finanzkontrolle haben die Vorbereitungen Serbiens einen etwa mittleren Stand erreicht. In der Zeit bis zum Beitritt muss Serbien seine Außen- und Sicherheitspolitik an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union angleichen. Serbien muss Probleme der Nichteinhaltung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens vorrangig angehen, darunter die Beschränkungen des Kapitalverkehrs, die Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen, die steuerliche Diskriminierung bei eingeführten Spirituosen und die Beschränkungen der Ausfuhr von Abfällen.

Serbien hat sich weiter mit den Auswirkungen der Migrations- und Flüchtlingskrise befasst. Serbien verhandelt derzeit mit der EU über eine Statusvereinbarung über Tätigkeiten der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Serbien. Serbien hat ein neues Gesetz über Asyl und vorübergehenden Schutz, ein Ausländergesetz und ein Gesetz über Grenzkontrollen verabschiedet. Eine Strategie und ein Aktionsplan zur Bekämpfung der irregulären Migration im Zeitraum 2017–2020 müssen noch angenommen werden. Serbien muss in diesem Zusammenhang einen robusten Rückführungsmechanismus im Einklang mit den Anforderungen der EU einführen und seine Visumpolitik schrittweise an die der EU angleichen. Eine stärkere Koordinierung zwischen den verschiedenen beteiligten staatlichen Behörden im Bereich der Migrationssteuerung muss gewährleistet werden. Serbien hat weiterhin mit den Nachbarländern und den Mitgliedstaaten zusammengearbeitet, insbesondere auf technischer Ebene, und erhebliche Anstrengungen unternommen, um Unterkünfte und humanitäre Hilfsgüter bereitzustellen, größtenteils mit Unterstützung der EU. Serbien muss seine Kapazitäten zur Berücksichtigung der besonderen Aufnahmebedürfnisse unbegleiteter Minderjähriger ausbauen.

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 

Was die politischen Kriterien betrifft, so hat das Land die schwerste politische Krise, die es seit 2001 erlebt hat, schließlich überwunden. Der schwierige Prozess der Regierungsbildung gipfelte in den Angriffen vom 27. April 2017 im Parlament, die von der internationalen Gemeinschaft auf das Schärfste verurteilt wurden. Seit Mai 2017 hat die neue reformorientierte Regierung Maßnahmen ergriffen, um gegen die Vereinnahmung des Staates vorzugehen, indem sie die gegenseitige Kontrolle der Gewalten schrittweise wiedereingeführt und die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit gestärkt hat. Das Land durchläuft derzeit tief greifende Veränderungen, wobei das politische Klima von mehr Inklusivität und Offenheit gekennzeichnet ist. Die Kommunalwahlen im Oktober 2017 haben bestätigt, dass die Bürger die EU-orientierte Politik der Regierungskoalition unterstützen. Das Funktionieren des Parlaments wurde aufrechterhalten und Oppositionsparteien haben den Vorsitz wichtiger parlamentarischer Ausschüsse übernommen. Das Parlament muss seine Kontroll- und Gesetzgebungsfunktionen stärken, indem unter anderem der Rückgriff auf beschleunigte Verfahren eingeschränkt wird.

Die Beziehungen zwischen den Volksgruppen sind fragil, doch die Lage blieb insgesamt ruhig. Auf die Überprüfung der Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid, mit dem der Konflikt von 2001 beendet wurde und das den Rahmen für die Beziehungen zwischen den Volksgruppen bildet, müssen transparente und alle Seiten einbeziehende Maßnahmen folgen. Die Regierung hat sich entschlossen gezeigt, das Vertrauen zwischen den Volksgruppen zu verbessern.

Die Zivilgesellschaft spielte weiter eine konstruktive Rolle bei der Unterstützung demokratischer Prozesse und der Gewährleistung einer besseren gegenseitigen Kontrolle der Gewalten. Seit dem zweiten Halbjahr 2017 hat sich das Klima für die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen verbessert und die Regierung hat ihren Willen zu Dialog und Inklusion gezeigt.

Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung haben die Vorbereitungen des Landes einen etwa mittleren Stand erreicht. Gute Fortschritte wurden durch die Annahme der Strategie zur Reform der öffentlichen Verwaltung und des Reformprogramms für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen erzielt. Es wurden konkrete Anstrengungen unternommen, um die Transparenz und Rechenschaftspflicht zu erhöhen und externe Akteure in die Politikgestaltung einzubeziehen. Die Fähigkeit des Ministeriums für Informationsgesellschaft und öffentliche Verwaltung zur Steuerung und Koordinierung der Reform der öffentlichen Verwaltung muss verbessert werden. Nach wie vor ist ein starkes politisches Engagement unerlässlich, um die Professionalität der öffentlichen Verwaltung – insbesondere hinsichtlich Ernennungen auf der höheren Führungsebene – sowie die Achtung der Grundsätze der Transparenz, Leistung und ausgewogenen Vertretung im Einklang mit Sinn und Wortlaut der Gesetzgebung zu gewährleisten.

In Bezug auf das Justizsystem haben die Vorbereitungen des Landes einen gewissen Stand erreicht und es wurden vor allem in den letzten Teil des Berichtszeitraums gute Fortschritte erzielt. Die Rückschritte der letzten Jahre konnten durch entscheidende Maßnahmen in den vergangenen Monaten teilweise wieder ausgeglichen werden, indem vor allem mit der Wiederherstellung der Unabhängigkeit der Justiz begonnen wurde. Das Land verabschiedete eine glaubwürdige neue Strategie für die Justizreform, die die Grundlage für weitere Reformen in diesem Bereich bildet. Darüber hinaus wurden wichtige Rechtsvorschriften im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission und den „Dringenden Reformprioritäten“ geändert. Die Sonderstaatsanwaltschaft kann effizienter arbeiten, da sie mit weniger Behinderungen durch die Gerichte konfrontiert ist. Es bedarf anhaltender Bemühungen, um die noch ausstehenden Empfehlungen umzusetzen und dafür zu sorgen, dass die Justiz frei von ungebührlicher Einflussnahme funktionieren kann.

Bei der Korruptionsbekämpfung haben die Vorbereitungen des Landes einen gewissen Stand erreicht. Der rechtliche und institutionelle Rahmen sowie eine Erfolgsbilanz hinsichtlich Prävention und strafrechtlicher Verfolgung sind vorhanden, doch die Anzahl rechtskräftiger Urteile in Korruptionsfällen auf hoher Ebene ist nach wie vor begrenzt. Korruption ist in vielen Bereichen nach wie vor weitverbreitet und stellt weiterhin ein schwerwiegendes Problem dar. Die Fähigkeit der Institutionen, wirksam gegen Korruption vorzugehen, ist von strukturellen und operationellen Mängeln geprägt. Es besteht nach wie vor das Risiko einer politischen Einflussnahme.

Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität haben die Vorbereitungen des Landes einen gewissen Stand erreicht. Der Rechtsrahmen steht weitgehend im Einklang mit den europäischen Normen und die Bemühungen zur Umsetzung der Strategien müssen fortgesetzt werden. Das Land hat Maßnahmen zur Reform des Systems der Überwachung des Telekommunikationsverkehrs und zur Umsetzung der damit zusammenhängenden „Dringenden Reformprioritäten“ ergriffen. Es muss mehr getan werden, um bestimmte Formen der Kriminalität wie Geldwäsche und Finanzkriminalität wirksamer zu bekämpfen. Die Koordinierung zwischen allen einschlägigen Akteuren ist von wesentlicher Bedeutung. Die Bilanz in Bezug auf Ermittlungen, Strafverfolgungen und Verurteilungen bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität muss verbessert werden. Die Zahl der Verurteilungen ist nach wie vor gering.

Der rechtliche und institutionelle Rahmen für den Schutz der Grundrechte ist weitgehend vorhanden und die Einhaltung der europäischen Menschenrechtsstandards wurde durch Reformen verbessert. Für die vollständige Umsetzung sind kontinuierliche Bemühungen erforderlich. Begrüßenswert ist, dass das Land das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Übereinkommen von Istanbul“) ratifiziert und die erforderlichen rechtlichen Reformen für die Einführung einer externen Überwachung der Strafverfolgungsbehörden eingeleitet sowie die Änderungen des Rechtsrahmens für die Nichtdiskriminierung in einer alle Seiten einbeziehenden Weise ausgearbeitet hat. Die Lage in Haftanstalten und psychiatrischen Einrichtungen muss angegangen werden. Fälle von Hassverbrechen und Hetze müssen weiterverfolgt und die für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zuständigen Stellen gestärkt werden. Im Hinblick auf die Inklusion der Roma sind weitere Anstrengungen erforderlich. Was die Meinungsfreiheit betrifft, so hat das Land einen gewissen Vorbereitungsstand erreicht und gute Fortschritte erzielt, vor allem durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Medien und die Verringerung des Drucks auf Journalisten. Das Land muss die verbleibenden Herausforderungen in Angriff nehmen, einschließlich der Reform der öffentlichen Rundfunkanstalt.

Was die regionale Zusammenarbeit betrifft, so pflegte das Land weiterhin gute Beziehungen zu den anderen Erweiterungsländern und beteiligte sich aktiv an regionalen Initiativen. Entscheidende Schritte wurden unternommen, um die gutnachbarlichen Beziehungen zu verbessern, darunter das Inkraftsetzen des bilateralen Abkommens mit Bulgarien. Die „Namensfrage“ muss dringend geklärt werden. Die Gespräche über den „Namensstreit“ wurden unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen vertieft. In konstruktiven Gesprächen auf Ebene der Ministerpräsidenten und Außenminister wurden die Fortschritte bei der Umsetzung vertrauensbildender Maßnahmen positiv bewertet. Die gemeinsame Ankündigung der Ministerpräsidenten von Griechenland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien vom Januar 2018, wonach der Flughafen von Skopje und eine Autobahn umbenannt und einige aufgeschobene EU-Initiativen nun in Gang gesetzt werden, war ein konkretes Anzeichen für die Verbesserung des gegenseitigen Vertrauens.

Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien im Hinblick auf den Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft einige Fortschritte erzielt und einen guten Vorbereitungsstand erreicht. Trotz des politischen Stillstands in der ersten Jahreshälfte wurden bemerkenswerte Verbesserungen erreicht, insbesondere bei der Verwaltung und Transparenz der öffentlichen Finanzen. Die Wirtschaft weist immer noch einige wesentliche Schwachstellen auf, darunter Mängel in den Rahmenbedingungen für Unternehmen wie beispielsweise die unzureichende Durchsetzung von Verträgen und die umfangreiche Schattenwirtschaft. Die strukturellen Probleme auf dem Arbeitsmarkt spiegeln sich in niedriger Erwerbstätigkeit und hohen Arbeitslosenquoten wider. Das makroökonomische Umfeld hat sich im ersten Halbjahr 2017 verschlechtert, da sich die langanhaltende politische Krise nachteilig auf die Investitionen auswirkte. Die Finanzpolitik ist auf kurzfristige Maßnahmen ausgerichtet, während ein nachhaltiger Konsolidierungsplan fehlt.

In der Wirtschaft wurden einige Fortschritte verzeichnet und die Vorbereitungen hinsichtlich der Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standhalten zu können, haben einen etwa mittleren Stand erreicht. Weitere Fortschritte wurden bei der Diversifizierung der Exporte und der Steigerung der Wertschöpfung im verarbeitenden Gewerbe erzielt. Die Handels- und Investitionsbeziehungen zur EU wurden weiter gestärkt. Schwächen in Lehrplänen, niedrige Innovationsraten und ein erheblicher Investitionsbedarf, u. a. bei öffentlichen Infrastrukturen, wirken sich weiterhin negativ auf die Wirtschaft aus.

Was die Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen betrifft, so haben die Vorbereitungen des Landes in den meisten Bereichen, darunter Wettbewerb, Verkehr und Energie, einen etwa mittleren Stand erreicht. Einen guten Vorbereitungsstand verzeichnet das Land in Bereichen wie Gesellschaftsrecht, Zollunion, transeuropäische Netze sowie Wissenschaft und Forschung. Insgesamt sind durchweg weitere Anstrengungen erforderlich, insbesondere aber in den wenigen Bereichen, in denen das Land noch in einem frühen Vorbereitungsstadium ist, beispielsweise bei der Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Mehr Gewicht muss auch auf den Aufbau von Verwaltungskapazitäten und eine effiziente Umsetzung gelegt werden. Das Land hat die Angleichung an die Erklärungen der EU und die Beschlüsse des Rates im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik weiter verbessert.  

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat sich weiter mit den Auswirkungen der Migrations- und Flüchtlingskrise befasst. Sie verhandelt derzeit mit der EU über eine Statusvereinbarung über künftige Tätigkeiten der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache im Land. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat Anstrengungen unternommen, um ihren Rechtsrahmen zu verbessern. Arbeiten an der Änderung des Ausländergesetzes sind im Gange. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat ihre Entschließung über die Migrationspolitik weiter umgesetzt. Sie hat ihre Bemühungen um die Verbesserung des Asylsystems und der Migrationssteuerung fortgesetzt. Es bedarf noch einer systematischen Registrierung von Migranten und einer schutzbedarfsgerechten Profilerstellung, um sicherzustellen, dass auf die Bedürfnisse dieser Personen eingegangen wird. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien muss in diesem Zusammenhang einen Rückführungsmechanismus für irreguläre Migranten einführen, der im Einklang mit dem EU-Besitzstand steht, und muss ihre Visumpolitik schrittweise an die der EU angleichen.Das Land hat weiter mit den Nachbarländern und den Mitgliedstaaten zusammengearbeitet, insbesondere auf technischer Ebene, und erhebliche Anstrengungen unternommen, um Unterkünfte und humanitäre Hilfsgüter bereitzustellen, größtenteils mit Unterstützung der EU.

Albanien

Was die politischen Kriterien anbelangt, so herrscht immer noch eine starke Polarisierung im politischen Establishment vor. Die parlamentarische Arbeit wurde durch einen Boykott der Opposition Anfang 2017 behindert, der auch zu Verzögerungen bei der Benennung der Überprüfungseinrichtungen für Richter und Staatsanwälte führte. Im Mai konnte das Parlament dank einer Einigung zwischen Regierungspartei und Opposition seine Tätigkeit wiederaufnehmen und nahm einige Änderungen am Rechtsrahmen für Wahlen vor. Dies ermöglichte die reibungslose Organisation der Parlamentswahlen im Juni, wenngleich eine Reihe von Empfehlungen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa noch nicht umgesetzt wurde. Einige Fortschritte wurden bei der Verbesserung der Funktionsweise des Nationalen Rates für die Zivilgesellschaft erzielt. Weitere Bemühungen sind erforderlich, um die zivilgesellschaftlichen Organisationen besser mit in einen inklusiven politischen Dialog einzubeziehen.

Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung haben die Vorbereitungen Albaniens einen etwa mittleren Stand erreicht. Dank der Fortsetzung der Anstrengungen wurden einige Fortschritte bei der Effizienz und Transparenz der öffentlichen Dienstleistungen, der Ausbildung von Beamten, der Transparenz der Einstellungsverfahren und der allgemeinen Stärkung der leistungsorientierten Verfahren des öffentlichen Dienstes erzielt. Diese Errungenschaften sollten nun weiter konsolidiert werden, um eine effizientere, entpolitisierte und professionelle öffentliche Verwaltung aufzubauen.

Im Justizbereich haben die Vorbereitungen Albaniens einen gewissen Stand erreicht. Die Umsetzung der umfassenden und gründlichen Justizreform wurde fortgesetzt, wodurch insgesamt gute Fortschritte erzielt wurden. Die Neubewertung aller Richter und Staatsanwälte („Überprüfung“) hat begonnen und erste konkrete Ergebnisse erbracht. Für diesen Prozess gibt es parteienübergreifende Unterstützung und er wird von einer unabhängigen Behörde durchgeführt, unterliegt internationaler Überwachung und die Venedig-Kommission hat seine Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention bestätigt. Unter der Schirmherrschaft der Europäischen Kommission wurde eine internationale Beobachtungsmission entsandt, die das Verfahren während des gesamten Durchführungszeitraums überwachen soll. Die Einrichtungen, die den Prozess unterstützen, haben ihre ersten Berichte über die Eignungs- und Hintergrundüberprüfungen sowie über die Vermögenserklärungen abgeschlossen.

Im Bereich der Korruptionsbekämpfung sind die Vorbereitungen Albaniens nach wie vor auf einem gewissen Stand. Gute Fortschritte wurden insbesondere durch die Verabschiedung von Änderungen der Strafprozessordnung erzielt. Der Aufbau einer Kette spezialisierter Korruptionsbekämpfungsstellen, einschließlich einer Sonderstaatsanwaltschaft, ist im Gange. Die Anzahl der rechtskräftigen Verurteilungen in Fällen, in die Beamte unteren oder mittleren Ranges involviert sind, hat sich gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum erhöht. Zu Verurteilungen hoher Beamter kam es vor allem im Justizbereich (Richter und Staatsanwälte); allerdings ist die Rate rechtskräftiger Verurteilungen hoher Beamter insgesamt weiterhin sehr niedrig. Korruption ist in vielen Bereichen nach wie vor weitverbreitet und stellt weiterhin ein schwerwiegendes Problem dar.

Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität haben die Vorbereitungen Albaniens einen gewissen Stand erreicht. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum einige Fortschritte erzielt, insbesondere beim Vorgehen gegen den Anbau von Cannabis. Albanien muss auf den konkreten Ergebnissen in diesem Bereich aufbauen, indem es die Einziehung von Vermögenswerten von kriminellen Banden verstärkt und die Vernichtung aller bestehenden Cannabis-Bestände fortsetzt. Durch Änderungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Mafia und Änderungen der Strafprozessordnung wurden die Voraussetzungen für eine gesteigerte Effizienz der strafrechtlichen Ermittlungen geschaffen. Albanien hat sich erfolgreich an der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit beteiligt, wobei es vor allem die Interaktion mit den Mitgliedstaaten der EU verstärkte. Auf nationaler Ebene muss die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft noch wirksamer werden. Was die Erfolgsbilanz anbelangt, so sind nur geringe Fortschritte bei der Zerschlagung organisierter krimineller Gruppen zu verzeichnen. Die Anzahl der rechtskräftigen Verurteilungen in Fällen organisierter Kriminalität blieb trotz einer geringfügigen Zunahme sehr niedrig. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um gegen Geldwäsche, Erträge aus Straftaten und ungerechtfertigte Bereicherungen vorzugehen.

Albanien hat die meisten internationalen Menschenrechtsübereinkommen ratifiziert und einen Rechtsrahmen im Einklang mit den europäischen Standards entwickelt. Die Durchsetzung und Überwachung von Mechanismen für den Schutz der Menschenrechte müssen jedoch noch gestärkt werden. Im Bereich der Meinungsfreiheit haben die Vorbereitungen Albaniens einen gewissen Stand/einen etwa mittleren Stand erreicht. Es gab einige Fortschritte bei der Stärkung der Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, doch die Transparenz staatlicher Werbekampagnen in den Medien muss noch verbessert werden. Fortschritte im Bereich der Eigentumsrechte durch eine Aktualisierung der geltenden Rechtsvorschriften und eine Verstärkung der institutionellen Koordinierung stehen noch aus. Die institutionellen Mechanismen für den Schutz der Rechte von Kindern und die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt sind weiterhin unzureichend. Es wurden wichtige Schritte unternommen, um den rechtlichen Rahmen für die Achtung und den Schutz von Minderheiten zu verbessern, doch die zugehörigen sekundären Rechtsvorschriften müssen noch ausgearbeitet werden. Die Lebensbedingungen der Roma und der Balkan-Ägypter müssen verbessert werden.

Albanien hat sich weiterhin aktiv an der regionalen Zusammenarbeit beteiligt und gute Beziehungen zu den Nachbarländern gepflegt. Entscheidende Schritte wurden unternommen, um die bilateralen Fragen mit Griechenland zu klären.

Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat Albanien im Hinblick auf den Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft einige Fortschritte erzielt und einen etwa mittleren Vorbereitungsstand erreicht. Die öffentliche Schuldenquote und das Leistungsbilanzdefizit wurden verringert. Das Wirtschaftswachstum nahm weiter zu und die Arbeitslosigkeit ging zurück, ist aber immer noch hoch. Die Anzahl notleidender Kredite im Bankensektor wurde gesenkt, doch die Kreditvergabe der Banken an Unternehmen gestaltet sich schwerfällig. Bei den wesentlichen Reformen für die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurden Fortschritte erzielt, doch sind weitere Anstrengungen erforderlich, einschließlich der Reduzierung der Schattenwirtschaft. Die umfassende Reform des Justizwesens schritt voran, muss jedoch noch vollständig umgesetzt werden. Durch das Inkrafttreten des neuen Insolvenzgesetzes dürfte das Insolvenzrecht gestärkt werden. Allerdings gelten für Unternehmen nach wie vor beschwerliche Regelungen und durch Defizite bei der Rechtsstaatlichkeit werden weiterhin Unternehmen behindert und Investoren abgeschreckt.

Was die Fähigkeit angeht, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten, so hat Albanien einige Fortschritte erzielt und bei den Vorbereitungen einen gewissen Stand erreicht. Insbesondere wurden Fortschritte in Bezug auf die Energie- und Verkehrsinfrastruktur und die Digitalisierung verzeichnet, wenngleich nach wie vor Schwachstellen bestehen, die die Wettbewerbsfähigkeit Albaniens und seine Handelstätigkeiten behindern. Die Qualität der Bildung muss auf allen Ebenen verbessert werden, um unter anderem die Bevölkerung besser mit den auf dem Arbeitsmarkt benötigten Qualifikationen auszustatten. Der Außenhandel bleibt hinter seinem Potenzial zurück und beschränkt sich auf wenige Sektoren. Die Kapazitäten Albaniens in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation sind nach wie vor gering.

Albanien hat die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an die Anforderungen der EU in einer Reihe von Bereichen fortgesetzt und damit seine Fähigkeit zur Übernahme der aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen gestärkt. In vielen Bereichen haben die Vorbereitungen des Landes einen etwa mittleren Stand (z. B. Finanzkontrolle, Bildung und Kultur) oder einen gewissen Stand (z. B. öffentliches Auftragswesen und Statistik) erreicht. Was die Vorbereitungen auf die Übernahme und Umsetzung des EU-Besitzstands anbelangt, wird Albanien weiterhin Anstrengungen unternehmen müssen. Das Land sollte die Arbeiten am Ausbau des Verkehrs- und des Energienetzes fortsetzen, auch mit Blick auf eine verbesserte Vernetzung in der gesamten Region. Die Verwaltungskapazitäten und professionellen Standards der mit der Anwendung des Besitzstands zu beauftragenden Stellen müssen gestärkt und die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden muss gesichert werden. Die Verbesserung der Transparenz und Rechenschaftspflicht, insbesondere in Bezug auf das wirksame, effektive und transparente Funktionieren des öffentlichen Auftragswesens und der Verwaltung der öffentlichen Finanzen, bleibt unerlässlich. Albanien hat sich weiterhin allen Standpunkten und Erklärungen der EU im Bereich der der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik vollständig angeschlossen.

Die Zahl ungerechtfertigter Asylanträge, die von albanischen Staatsangehörigen in den EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Schengen-Ländern gestellt werden, ist nach wie vor hoch. Albanien hat Entschlossenheit gezeigt und eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, darunter die Vertiefung der bilateralen Zusammenarbeit mit den betreffenden EU-Mitgliedstaaten. Diese Maßnahmen haben zu positiven Ergebnissen geführt. Es sollte weiter entschlossen gehandelt werden, auch im Rahmen des Überwachungsmechanismus für die Zeit nach der Visaliberalisierung, um dem Phänomen der ungerechtfertigten Anträge entgegenzuwirken. Albanien muss einen Rückführungsmechanismus für irreguläre Migranten einführen, der im Einklang mit dem EU-Besitzstand steht, und muss seine Visumpolitik schrittweise an die der EU angleichen. 

Bosnien und Herzegowina

Was die politischen Kriterien betrifft, so müssen die Wahlvorschriften dringend geändert werden, um eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen im Oktober 2018 und eine reibungslose Umsetzung ihrer Ergebnisse sicherzustellen. In diesem Zusammenhang müssen alle politischen Entscheidungsträger ihrer Verantwortung nachkommen und zu einer Lösung in Bezug auf die Völkerkammer der Föderation gelangen. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 über die Achtung des grundlegenden demokratischen Rechts der Bürger von Mostar, bei Kommunalwahlen zu wählen, muss noch umgesetzt werden. Die Annahme von in der Reformagenda vorgesehenen Rechtsvorschriften, darunter des Verbrauchsteuergesetzes, wurde durch Spannungen zwischen den Parteien der Regierungskoalition und Blockaden seitens der Oppositionsparteien in den Parlamenten auf Ebene des Zentralstaats und der Entitäten beeinträchtigt, die eine Verlangsamung des Reformtempos mit sich brachten. Wo Zentralstaat und Entitäten in koordinierter Weise zusammengearbeitet haben, konnte die Reformagenda wirksam umgesetzt werden. Die Verfassung Bosnien und Herzegowinas verstößt nach wie vor gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, wie im Rahmen der Rechtssache „Sejdić-Finci“ und damit zusammenhängenden Fällen festgestellt.

Die Arbeit des Staatspräsidiums von Bosnien und Herzegowina wurde durch die Äußerung unterschiedlicher Standpunkte seiner einzelnen Mitglieder in einer Reihe von Fragen der Außenpolitik behindert, die unter seine Zuständigkeit fällt. Der Ministerrat nahm weitere landesweite Strategien in Bereichen wie Umwelt und Entwicklung des ländlichen Raums an. Mit Ausnahme einiger weniger Reformen und der lobenswerten Verabschiedung der Verbrauchsteuervorschriften wurde die Durchführung von Reformen durch einen mangelnden Konsens zwischen den Mitgliedern der Regierungskoalition verzögert. Landesweite Strategien in Bereichen wie Energie, Beschäftigung oder öffentliche Finanzverwaltung müssen noch verabschiedet werden. Der Koordinierungsmechanismus für EU-Angelegenheiten nahm im Juni 2017 seine Tätigkeit auf und arbeitete die Antworten des Landes auf den Fragebogen in der Stellungnahme der Kommission aus. Ein nationales Programm für die Angleichung der Rechtsvorschriften des Landes an den EU-Besitzstand muss noch verabschiedet werden.

Bosnien und Herzegowina befindet sich bei der Reform der öffentlichen Verwaltung in einem frühen Stadium und erzielte im vergangenen Jahr keine Fortschritte. Eine landesweite Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung wird ausgearbeitet und muss noch verabschiedet werden. Durch eine weitere Fragmentierung des öffentlichen Dienstes in der Föderation und auf kantonaler Ebene hat sich das Risiko der Politisierung erhöht. In Bezug auf das Justizsystem haben die Vorbereitungen Bosnien und Herzegowinas einen gewissen Stand erreicht. Einige Fortschritte wurden im Gerichtswesen erzielt, doch insgesamt kommen die Reformen schleppend voran. Jede Änderung der Strafprozessordnung sollte im Einklang mit internationalen Standards stehen und nicht die Fähigkeit der Einrichtungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Korruption oder anderer Bedrohungen des Rechtsstaats aushöhlen. Auch bei der Bekämpfung der Korruption sind die Vorbereitungen auf einem gewissen Stand. Dennoch ist die Korruption weitverbreitet und gibt nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität haben die Vorbereitungen Bosnien und Herzegowinas ebenfalls einen gewissen Stand erreicht. Einige Fortschritte wurden erzielt, insbesondere durch die Annahme neuer Strategien für die Bekämpfung und Ausmerzung der organisierten Kriminalität sowie durch die Umsetzung des Aktionsplans zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, dank dessen Bosnien und Herzegowina nicht mehr von der Financial Action Task Force überwacht wird. Allerdings bedarf es erheblicher Anstrengungen im Hinblick auf Finanzermittlungen, den Ausbau der Kapazitäten für die Terrorismusbekämpfung und die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Nachbarländern in Fragen des Grenzmanagements.

Einige Fortschritte wurden in den Bereichen Menschenrechte und Minderheitenfragen erzielt. Der strategische, rechtliche, institutionelle und politische Rahmen für die Achtung der Menschenrechte muss jedoch erheblich verbessert werden. Dies betrifft auch die Meinungsfreiheit, denn Journalisten sind immer noch politischem Druck und Einschüchterungen ausgesetzt, einschließlich körperlicher und verbaler Angriffe. Das Fehlen einer wirksamen Umsetzung der Rechtsvorschriften über die Verhütung von und den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere häuslicher Gewalt, bietet nach wie vor Anlass zur Besorgnis. Es bedarf eines umfassenderen und stärker integrierten Konzepts für die Gemeinschaft der Roma, um ihre soziale Inklusion zu fördern.

Bosnien und Herzegowina muss die Angleichung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU noch verbessern.

Was die wirtschaftliche Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit betrifft, so hat Bosnien und Herzegowina einige Fortschritte erzielt, befindet sich jedoch beim Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft immer noch in einem frühen Vorbereitungsstadium. Einige Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Unternehmen wurden erreicht und der Finanzsektor wurde gestärkt. Zu den wesentlichsten noch nicht beseitigten Mängeln zählen die schwach ausgeprägte Rechtsstaatlichkeit, die immer noch ungünstigen Rahmenbedingungen für Unternehmen, eine fragmentierte und ineffiziente öffentliche Verwaltung sowie große Arbeitsmarktungleichgewichte, die auf ein schlechtes Bildungssystem, unzureichende institutionelle Kapazitäten und ein wenig förderliches Investitionsklima zurückzuführen sind. Darüber hinaus existiert nach wie vor eine umfangreiche Schattenwirtschaft.

Hinsichtlich der Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhalten zu können, hat Bosnien und Herzegowina einige Fortschritte erzielt, befindet sich jedoch weiterhin in einem frühen Stadium. Das Gesamtniveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und die Ausgaben für Forschung und Entwicklung blieben niedrig. Die Qualität des Sachkapitals wird durch einen Investitionsmangel beeinträchtigt. Die Verkehrs- und Energieinfrastruktur ist immer noch unzureichend entwickelt. Die strukturelle Anpassung kam nur schleppend voran, obwohl eine gewisse Diversifizierung der regionalen Handelsstruktur des Landes stattfand.

Die Kapazitäten für die Steuerung der Migration müssen weiter gestärkt werden, insbesondere was den Umgang mit schutzbedürftigen Gruppen anbelangt. Bosnien und Herzegowina muss einen Rückführungsmechanismus für irreguläre Migranten einführen, 

Das Kosovo

Was die politischen Kriterien anbelangt, so führte das Kosovo im Juni 2017 vorgezogene Wahlen durch. Im September nahmen ein neues Parlament und eine neue Regierung ihre Arbeit auf. Bislang ist die neue Regierungskoalition jedoch bei der Umsetzung der EU-bezogenen Reformen und der Erzielung von Einvernehmen in den für das Kosovo zentralen strategischen Fragen kaum vorangekommen. Die anhaltende politische Fragmentierung und Polarisierung haben sich negativ auf die Rolle des Parlaments ausgewirkt und das wirksame Arbeiten der Regierung behindert. Das obstruktive Verhalten einiger Abgeordneter, einschließlich des Einsatzes von Tränengas, behinderte die Arbeit des Parlaments. Die Ratifizierung des Grenzabkommens mit Montenegro im März 2018 war ein wichtiger Durchbruch.

Die 2017 durchgeführten Parlaments- und Kommunalwahlen entsprachen insgesamt dem Grundsatz des Parteienwettbewerbs und waren größtenteils gut organisiert. Wiederholte Einschüchterungen in vielen Gemeinden der Kosovo-Serben, vor allem gegenüber Kandidaten, die nicht zur Partei Srpska Lista gehörten, gaben jedoch Anlass zur Besorgnis.

Die Lage im Norden des Kosovo bringt besondere Herausforderungen mit sich. Die Untersuchung der Ermordung des kosovo-serbischen Politikers Oliver Ivanović im Januar 2018 wird fortgesetzt.

Versuche von Mitgliedern des Parlaments, im Dezember 2017 das Gesetz über die Sondertribunale und die Sonderstaatsanwaltschaft aufzuheben, warfen ernste Besorgnis auf. Es ist unerlässlich, dass das Kosovo seine internationalen Verpflichtungen durch eine uneingeschränkte und entschiedene Unterstützung für die weitere Arbeit der Sondertribunale und der Sonderstaatsanwaltschaft vollständig erfüllt und sich umfassend und eindeutig zu diesen Einrichtungen bekennt.

Im Bereich der Reform der öffentlichen Verwaltung haben die Vorbereitungen einen gewissen Stand erreicht. Einige Fortschritte wurden insbesondere bei der Überprüfung der Agenturen und (halb)unabhängigen Stellen erzielt. Die anhaltende Politisierung der öffentlichen Verwaltung gibt nach wie vor Anlass zur Besorgnis und beeinträchtigt die Effizienz und Unabhängigkeit der öffentlichen Verwaltung.

Das Justizsystem des Kosovo befindet sich noch in einem frühen Stadium. Einige Fortschritte wurden bei der Umsetzung des 2015 verabschiedeten Gesetzespakets für das Justizwesen verzeichnet. 2017 wurden im gesamten Kosovo alle kosovo-serbischen Richter und Staatsanwälte, einschließlich ihres Unterstützungspersonals, in das kosovarische Justizsystem eingegliedert. Dies stellt eine große Errungenschaft des Jahres dar. Die Justiz ist weiterhin anfällig gegenüber ungebührlicher politischer Einflussnahme und es bedarf kontinuierlicher Bemühungen um den Aufbau der Kapazitäten der rechtsstaatlichen Institutionen. Die Justizverwaltung ist nach wie vor langsam und ineffizient.

Bei der Korruptionsbekämpfung befinden sich die Vorbereitungen des Kosovo in einem frühen Stadium/haben die Vorbereitungen des Kosovo einen gewissen Stand erreicht. Das Kosovo hat einige Fortschritte in Bezug auf die Erfolgsbilanz bei der Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung von Korruption auf hoher Ebene und von organisierter Kriminalität erzielt, einschließlich rechtskräftiger Verurteilungen. Fortschritte wurden auch bei der vorläufigen Einziehung von Vermögenswerten verzeichnet, wobei die Anzahl endgültiger Einziehungen allerdings nach wie vor niedrig ist. Korruption ist weitverbreitet und gibt nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Es sind konzertierte Bemühungen erforderlich, um dieses Problem in umfassender und strategischer Weise anzugehen.

Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität befindet sich das Kosovo noch in einem frühen Stadium. Einige Fortschritte wurden in Bezug auf die Erfolgsbilanz bei Fällen von Korruption und organisierter Kriminalität auf hoher Ebene erzielt. Die vorläufige Einziehung von Vermögenswerten hat zwar zugenommen, doch die Anzahl der rechtskräftigen Verurteilungen, Finanzermittlungen und endgültigen Einziehungen von Vermögenswerten ist nach wie vor niedrig. Die Strafverfolgungsbehörden haben Schwierigkeiten bei der wirksamen Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Norden des Kosovo. Einige Fortschritte wurden bei der Terrorismusbekämpfung erzielt, u. a. beim Vorgehen gegen gewaltbereiten Extremismus und Radikalisierung sowie bei der Verhinderung der Beteiligung kosovarischer Bürger an Konflikten im Ausland. Die Behörden des Kosovo müssen sich wirksamer um die Bekämpfung der Geldwäsche bemühen, und die einschlägigen Rechtsvorschriften sollten mit dem Besitzstand der EU und den internationalen Standards in Einklang gebracht werden.

Der Rechtsrahmen garantiert weitgehend einen Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Einklang mit europäischen Standards. Allerdings sind zusätzliche Anstrengungen bei der Durchsetzung erforderlich. Die Umsetzung der Menschenrechtsstrategien und -vorschriften wird häufig durch unzureichende finanzielle und sonstige Ressourcen – vor allem auf lokaler Ebene – sowie durch begrenzte politische Prioritätensetzung und mangelnde Koordinierung behindert. Es muss mehr getan werden, um die Rechte der Angehörigen von Minderheiten, einschließlich Roma, Aschkali und Vertriebener, zu gewährleisten, die Gleichstellung der Geschlechter in der Praxis sicherzustellen, ein integriertes Kinderschutzsystem einzuführen und den Schutz des kulturellen Erbes zu fördern. Im Bereich der Meinungsfreiheit, die in der Verfassung verankert ist, sind die Vorbereitungen des Kosovo auf einem gewissen Stand. Das Kosovo erfreut sich einer pluralistischen und lebendigen Medienlandschaft. Dennoch waren Journalisten weiter Opfer von Drohungen und Angriffen. Das Parlament zeigte nur begrenztes Engagement bei der Suche nach einer Lösung für die nachhaltige Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, was diese anfällig für politischen Druck macht.

Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat das Kosovo im Hinblick auf den Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft gute Fortschritte erzielt und befindet sich in einem frühen Stadium. Die Rahmenbedingungen für Unternehmen wurden verbessert und die Regierung hielt sich an die Haushaltsregel für das Haushaltsdefizit; allerdings stellen die Leistungen für Kriegsveteranen weiterhin eine Herausforderung für die öffentlichen Finanzen dar. Es existiert nach wie vor eine umfangreiche Schattenwirtschaft. Die Erhöhung der Erwerbsquote ging nicht mit einem Beschäftigungswachstum einher, sondern die Arbeitslosenquote stieg weiter an. Davon sind vor allem Frauen sowie junge und ungelernte Arbeitskräfte betroffen. Trotz eines starken Exportwachstums spiegelt das hohe Handelsbilanzdefizit die unzureichende Produktionsbasis wider.

Was die Fähigkeit angeht, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, so hat das Kosovo einige Fortschritte erzielt und befindet sich in einem frühen Stadium. Keine Fortschritte wurden bei der Verbesserung der Qualität der Bildung und der Beseitigung der Qualifikationslücken auf dem Arbeitsmarkt verzeichnet. Bei der Verbesserung der Straßeninfrastruktur erzielte das Kosovo einige Fortschritte, doch im Schienenverkehr und im Energiesektor gibt es noch große Infrastrukturlücken. Strukturelle Veränderungen in der Wirtschaft schreiten nur langsam voran, da sie vom Einzelhandelssektor abhängig ist. Die Integration in die EU wird durch die schleppende Umsetzung des SAA behindert.

Das Kosovo setzte seine Bemühungen um gute und konstruktive bilaterale Beziehungen zu anderen Erweiterungsländern fort. Das Kosovo ist in den meisten regionalen Organisationen vertreten, die in den Anwendungsbereich der 2012 zwischen Belgrad und Pristina geschlossenen Vereinbarungen über regionale Vertretung und Kooperation fallen.

Was die Normalisierung der Beziehungen zu Serbien betrifft, so beteiligte sich das Kosovo weiterhin am Dialog. Das Kosovo muss jedoch weitere erhebliche Bemühungen um die Umsetzung bestehender Vereinbarungen unternehmen und zur Schaffung förderlicher Rahmenbedingungen für die vollständige Normalisierung der Beziehungen zu Serbien, über die eine rechtsverbindliche Vereinbarung geschlossen werden sollte.

Hinsichtlich der Angleichung an die europäischen Standards befindet sich das Kosovo in einem frühen Stadium. In einigen Bereichen wurde die Rechtsangleichung fortgesetzt, die Umsetzung ist jedoch unzureichend. Einige Fortschritte wurden in den Bereichen freier Waren- und Dienstleistungsverkehr, öffentliches Auftragswesen und Wettbewerb sowie bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen verzeichnet. Im Bereich Steuern und Zoll wurden einige Fortschritte bei der Steuererhebung und der Vereinfachung der Verwaltungsverfahren erzielt, doch das Kosovo muss die Bekämpfung der Schattenwirtschaft und der Steuerhinterziehung verstärken. Der Energiesektor steht weiterhin vor großen Herausforderungen. Keine Fortschritte wurden bei der Inangriffnahme der Umweltprobleme verzeichnet. Insgesamt muss das Kosovo in allen Sektoren die Verwaltungskapazitäten und die Koordinierung verbessern, um die wirksame Anwendung des Besitzstands sicherzustellen.

Die Behörden haben Fortschritte bei der Bewältigung der regulären und der irregulären Migration erzielt. Diese Bemühungen sollten fortgesetzt und ausgebaut werden. Das Kosovo muss einen Rückführungsmechanismus für irreguläre Migranten einführen, 

ANHANG 2 – Wichtige Statistiken

STATISTISCHE DATEN (Stand 15.2.2018)

Demografie

 

Montenegro

Ehemalige
jugoslawische Republik
Mazedonien

Albanien

Serbien

Türkei

Bosnien und
Herzegowina

Kosovo*

EU-28

Fußnote

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

Gesamtbevölkerung (in Tausend)

622,1

622,2

2 069,2

2 071,3

2 892,3e

2 886,0

7 114,4

7 076,4

77 696

78 741

3 825,3

3 516,0p

1 804,9

1 771,6

508 504p

510 279bp

Anteil der 15-64-Jährigen an der Gesamtbevölkerung (in %)

67,8

67,6

70,5

70,3

69,1e

69,5

67,1

66,6

67,8

67,8

:

:

:

65,6p

65,5ep

65,3bep

Bruttoziffer der natürlichen Bevölkerungsänderung (pro 1 000 EW)

1,7

1,8

1,3

1,2

3,6e

:

-5,4

-5,1

11,8

11,2

:

-1,8p

9,2p

:

-0,2ep

0,0bep

Lebenserwartung bei Geburt, männlich (Jahre)

74,4

:

73,5

:

76,2e

:

72,8

:

75,4

:

:

:

:

:

77,9ep

:

Lebenserwartung bei Geburt, weiblich (Jahre)

78,6

:

77,4

:

79,7e

:

77,9

:

81,0

:

:

:

:

:

83,3ep

:

Arbeitsmarkt

Fußnote

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

Erwerbsquote für die 20-bis 64-Jährigen: Anteil der Erwerbspersonen an der Bevölkerung im Alter von 20-64 Jahren (%)

1)

68,5

69,1

70,2

69,6

71,3e

73,3e

68,1

70,0

59,9

60,9

59,2

58,8

42,8

44,0

77,1

77,5

Erwerbsquote für 20-64-jährige Männer: Anteil der Erwerbspersonen an der männlichen Bevölkerung im Alter von 20-64 Jahren (%)

1)

74,9

76,7

83,8

83,8

81,8e

82,5e

76,7

78,0

82,7

83,3

71,9

72,0

65,1

66,8

83,4

83,7

Erwerbsquote für 20-64-jährige Frauen: Anteil der Erwerbspersonen an der weiblichen Bevölkerung im Alter von 20-64 Jahren (%)

1)

62,1

61,6

56,2

54,9

61,1e

64,2e

59,5

62,0

37,3

38,5

46,3

45,3

20,4

20,9

70,8

71,4

Erwerbstätigenquote für die 20-64-Jährigen (in % der Bevölkerung)

Insgesamt

56,7

57,1

51,9

53,3

59,3e

62,1e

56,0

59,1

53,9

54,3

43,2

44,2

29,1

32,3

70,0

71,0

Männer

61,9

51,3

61,5

63,7

68,1e

69,4e

63,7

66,3

75,3

75,5

53,9

56,4

44,9

49,9

75,8

76,8

Frauen

51,5

63,0

42,1

42,5

50,7e

55,0e

48,3

51,9

32,6

33,2

32,4

32,0

13,2

14,6

64,2

65,3

15-24-Jährige, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (in % der Bevölkerung in dieser Altersgruppe)

19,1

18,4

:

:

29,6

26,9e

19,9

17,7

24,0

24,0

27,7

26,4

31,4

30,1

12,0

11,6

15-29-Jährige, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (in % der Bevölkerung in dieser Altersgruppe)

23,4

22,3

:

:

32,8

30,0e

24,5

22,3

28,0

27,8

32,8

31,4

39,2

37,3

14,8

14,2

Beschäftigung nach Hauptwirtschaftssektoren

Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (%)

7,7

7,7

17,9

16,6

41,3e

40,2e

19,4

18,6

20,6

19,5

17,9

18,0

2,3

4,2

4,5

4,3

Industrie (%)

10,8

9,8

23,4

23,1

11,6e

12,8e

19,9

20,2

20,0

19,5

22,0

22,7

18,7

18,0

17,3

17,3

Baugewerbe (%)

6,6

7,7

7,1

7,2

6,9e

6,5e

4,5

4,3

7,2

7,3

7,5

8,6

9,5

11,5

6,8

6,7

Dienstleistungen (%)

74,8

74,8

51,6

53,1

40,2

40,5

56,1

57,0

52,2

53,7

52,6

50,8

69,5

66,3

71,4

71,6

Anteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst an der Erwerbsbevölkerung im Alter von 20-64 Jahren insgesamt (%)

2)

32,4

31,2

:

:

16,7e

15,6e

29,7

28,3

13,5

13,8

31,2

29,0

32,6

30,8

:

:

Anteil der Beschäftigten in der Privatwirtschaft an der Erwerbsbevölkerung im Alter von 20-64 Jahren insgesamt (%)

2)

46,6

47,0

:

:

83,3e

84,4e

70,3

71,7

86,5

86,2

63,2

65,9

67,4

69,2

:

:

Arbeitslosenquoten in % der Erwerbsbevölkerung

Insgesamt

1)

17,5

17,8

26,1

23,7

17,1e

15,2e

17,8

15,4

10,3

10,9

27,9

25,5

32,9

27,5

9,4

8,6

Männer

1)

17,7

18,3

26,7

24,4

17,1e

15,9e

16,9

14,8

9,3

9,6

25,9

22,6

31,8

26,2

9,3

8,4

Frauen

1)

17,3

17,1

25,1

22,7

17,1e

14,4e

18,8

16,2

12,6

13,6

30,9

30,2

36,6

31,7

9,5

8,8

Jugendliche von 15–24 Jahren

1)

37,6

35,9

47,3

48,2

39,8e

36,5e

43,2

34,9

18,4

19,5

62,3

54,3

57,7

52,4

20,3

18,7

Langzeitarbeitslose (> 12 Monate)

1)

13,6

13,4

21,3

19,2

11,3e

10,1e

11,4

10,0

2,2

2,2

22,8

21,7

23,8

18,0

4,5

4,0

Mittlere nominale Monatslöhne und -gehälter (EUR)

3)

480

499

356

363

386

397

506

516

604

:

424

429

:

:

:

:

Bildung

Fußnote

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

Frühe Schulabgänger und Ausbildungsabbrecher: Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 18-24 Jahren mit höchstens unterer Sekundarbildung und ohne weiterführende Bildung (%)

5,7

5,5

11,3p

9,9

21,3e

19,6e

7,4

7,0

36,7

34,3

5,2

4,9

14,5

12,7

11,0

10,7

Öffentliche Bildungsausgaben, relativ zum BIP (%)

:

:

:

:

3,1p

3,1p

4,0

3,9

4,3

4,6

:

:

4,5

4,7p

:

:

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höchstens Sekundarbildung, insgesamt

6,6

6,8

:

:

:

:

8,6

7,8

46,5

43,9

6,2u

5,8u

:

14,6

17,2

16,8

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höchstens Sekundarbildung, Männer

6,9

5,8

:

:

:

:

9,3

8,6

46,2

44,2

5,6u

5,5u

:

12,5

19,4

19,1

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höchstens Sekundarbildung, Frauen

6,3

7,9

:

:

:

:

7,9

7,0

46,8

43,7

6,9u

6,3u

:

17,0

14,9

14,4

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höherer Sekundarbildung oder postsekundärer nicht-tertiärer Bildung, insgesamt

80,6

82,2

:

:

:

:

83,2

84,9

34,9

35,7

86,3

86,6

:

70,5

65,2

65,3

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höherer Sekundarbildung oder postsekundärer nicht-tertiärer Bildung, Männer

85,3

86,9

:

:

:

:

84,5

86,3

37,8

38,3

88,6

89,0

:

74,5

65,9

66,1

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höherer Sekundarbildung oder postsekundärer nicht-tertiärer Bildung, Frauen

75,7

77,2

:

:

:

:

81,7

83,3

32,2

33,3

83,5

83,7

:

66,0

64,5

64,5

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 30-34 Jahren mit Hochschulbildung, insgesamt

31,0

33,9

28,6

29,1

22,1e

20,9e

28,9

29,9

23,5

26,5

17,2

23,1

17,2

19,1

38,6

39,0

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 30-34 Jahren mit Hochschulbildung, Männer

29,9

31,8

23,1

24,5

19,6e

18,0e

24,2

24,7

25,0

28,3

13,4u

16,6u

19,5

18,9

33,9

34,3

Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 30-34 Jahren mit Hochschulbildung, Frauen

32,2

35,9

34,5

33,8

24,7e

23,9e

33,7

35,3

22,1

24,6

21,3

29,4

14,7

19,4

43,3

43,8

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Fußnote

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

Bruttoinlandsprodukt

In jeweiligen Preisen (Mrd. EUR)

3,7

4,0

9,1

9,7p

10,2p

10,7p

33,5

34,6

773,0

780,2

14,6

15,3

5,8

6,0p

14 797,4

14 907,9

pro Kopf (EUR)

5 827

6 355

4 382

4 691

3 547

3 728

4 720

4 904

9 949

9 909

4 312

4 494

3 278

3 304

29 033

29 148

In Kaufkraftstandards (KKS) pro Kopf

12 200

13 000

10 500

10 900

8 500

8 500

10 500

10 700

18 900

18 800

9 100

9 300

:

:

29 000

29 100

In Kaufkraftstandards (KKS) pro Kopf, im Verhältnis zum EU-Durchschnitt (EU-28 = 100)

42

45

36

37

29

29

36

37

65

64

31

32

:

:

-

-

Reale jährliche Änderungsrate (Volumen) im Vergleich zum Vorjahr (%)

3,4

2,9

3,9

2,9p

2,2p

3,4p

0,8

2,8

6,1

3,2

3,1

3,3

4,1

3,4p

2,3

2,0

Bruttowertschöpfung nach Hauptwirtschaftssektoren

Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (%)

9,7

9,0

11,1

10,5p

22,9p

22,9p

8,2

7,9

7,8

7,0

7,3

:

12,6

13,4p

1,5

1,5

Industrie (%)

12,8

12,3

19,3

19,9p

13,9p

13,2p

25,9

25,9

22,4

22,3

21,9

:

20,8

21,1p

19,4

19,4

Baugewerbe (%)

4,5

6,8

8,1

8,6p

10,2p

10,5p

5,5

5,4

9,3

9,7

4,6

:

8,4

8,2p

5,3

5,3

Dienstleistungen (%)

73,0

71,9

61,5

61,0p

53,0p

53,4p

60,4

60,8

60,5

61,0

66,2

:

58,2

57,3p

73,8

73,8

Zahlungsbilanz

Fußnote

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

Ausländische Nettodirektinvestitionen (ADI) (Zu- und Abflüsse) (Mio. EUR)

619,3

371,6

202,8

316,9

818,4

936,5

1 803,8

1 899,2

:

:

248,9

240,5

271,8

177,2

-129 867

-116 465

Ausländische Nettodirektinvestitionen (ADI) (Zu- und Abflüsse) (in % des BIP)

16,9

9,4

2,2

3,3p

8,0p

8,7p

5,4

5,5

:

:

1,7

1,6

4,7

3,0p

-0,9

-0,8

Ausländische Nettodirektinvestitionen (ADI) (Zu- und Abflüsse) im Verhältnis zu EU-28 (Mio. EUR)

403,0

-32,5

-20,7

199,1

:

:

1 480,4

1 304,4

:

:

160,5

190,9

11,2

15,6

-

-

Ausländische Nettodirektinvestitionen (ADI) (Zu- und Abflüsse) im Verhältnis zu EU-28 (% des BIP)

11,0

-0,8

-0,2

2,0p

:

:

4,4

3,8

:

:

1,1

1,2

0,2

0,3p

-

-

Heimatüberweisungen in % des BIP

1,2

1,0

2,3

2,0p

5,9p

5,7p

8,5

7,8

:

:

8,3

8,2

11,5

11,5p

0,1

0,1

Außenhandel (Waren)

Fußnote

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

Internationaler Handel (Waren)

Anteil der Exporte in EU-28-Staaten am Wert der Gesamtexporte (%)

35,6

37,4

77,0

79,9

75,4

77,9

67,0

67,6

44,5

47,9

71,6

71,3

32,6

22,6

-

-

Anteil der Importe aus EU-28-Staaten am Wert der Gesamtimporte (%)

41,3

48,2

62,0

62,0

61,8

63,1

57,3

58,7

38,0

39,0

60,8

61,9

42,2

43,1

-

-

Handelsbilanzsaldo (Mio. EUR)

-1 524

-1 736

-1 714

-1 777

-2 154

-2 399

-2 978

-2 483

-56 981

-50 676

-3 510

-3 448

-2 309

-2 480

59 553

32 002

Internationaler Waren- und Dienstleistungsverkehr, im Vergleich zum BIP

Importe (in % des BIP)

60,6

62,9

65,0

64,7p

44,7p

:

56,4

57,5

26,0

24,9

53,2

52,3

49,5

51,3p

40,3

40,5

Exporte (in % des BIP)

42,1

40,5

48,7

50,0p

27,4p

:

46,7

50,0

23,3

22,0

34,6

35,4

19,3

22,5p

43,8

44,0

Öffentliche Finanzen

Fußnote

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

Staatliche Finanzstatistik, im Verhältnis zum BIP

**Überschuss (+)/Defizit (–) des Sektors Staat (%)

-7,4

-2,8

-3,5

-2,7

-4,1

-1,8

-3,7

-1,3

1,3

:

0,7

1,2

:

:

-2,4

-1,7

** Verschuldung des Sektors Staat (%)

66,2

64,4

38,1

39,6

69,1

68,7

76,0

73,0

27,5

:

41,9

40,5

12,8

:

84,5

83,2

Finanzindikatoren

Fußnote

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

Jahresänderungsrate der Verbraucherpreise (%)

4)

1,4

0,1

-0,3

-0,2

2,0

2,5

1,5

1,3

7,7

7,7

-1,0

-1,1

-0,5

0,3

0,0

0,3

Auslandsverschuldung insgesamt, in % des BIP

:

:

69,3

74,2p

74,7p

73,5p

78,3

76,5

47,1

:

72,2

71,0

33,3

33,7p

:

:

Kreditzinssatz (ein Jahr), pro Jahr (%)

5)

:

:

:

:

74,7

73,5

:

:

53,0

:

:

:

:

:

:

:

Einlagenzinssatz (ein Jahr), pro Jahr (%)

6)

8,53

7,45

3,75

4,25

7,77

5,89

6,50

5,50

10,79

:

5,74

4,97

8,32

7,47

:

:

Wert der Währungsreserven (einschließlich Gold) (Mio. EUR)

7)

1,23

0,93

0,25

0,25

1,35

0,80

2,50

2,50

7,27

:

0,09

0,09

0,90

1,01

:

:

Währungsreserven - in monatlichen Importen

673,7

803,0

2 261,8

2 613,4

2 880,0

2 945,0

10 378,0

10204,6

99 619,6

:

4 414,6

4 887,4

706,4

605,1

:

:

Unternehmen

Fußnote

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

Index der Industrieproduktion (2010 = 100)

8)

88,3

84,4

118,0

122,0

161,7

130,5

107,1

112,1

124,1

126,3

107,4

112,0

:

:

103,9

105,6

Infrastruktur

Fußnote

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

Dichte des Eisenbahnnetzes (in Betrieb befindliche Strecken pro 1000 km²)

18,1

18,1

28,1

27,4

13,8

12,2

48,6

48,6

13,2

:

20,1

21,9

30,9

30,9

:

:

Autobahnlänge (km)

0

0

259

259

:

:

693

741

2 282

2 542

128

:

80

98

:

:

Energie

Fußnote

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

2015

2016

Nettoenergieimporte in % des BIP

4,2

3,4

6,4

5,1p

0,8p

1,3p

4,8

3,6

1,2

1,0

5,3

4,3

5,4

4,1p

1,6

1,3

: = nicht verfügbar

b = Zeitreihenbruch

e = Schätzung

p = vorläufig

u = geringe Zuverlässigkeit

- = entfällt

* = Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.

** = Die Angaben zum Haushaltsdefizit und zur Staatsverschuldung der Erweiterungsländer werden ungeprüft und ohne Gewähr ihrer Qualität und Konformität mit den ESVG-Vorschriften wiedergegeben.

Fußnoten:

1)

Türkei: Arbeitslosigkeit auf der Grundlage des 4-Wochen-Kriteriums + ausschließlich aktive Arbeitssuche.

2)

Bosnien und Herzegowina: die Anteile ergeben nicht 100 %, da andere Eigentumsformen ausgeschlossen werden. Montenegro: ohne NRO; die Angaben beziehen sich auf die Zahl der Beschäftigten (im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft) als Anteil an der Erwerbsbevölkerung insgesamt

3)

Albanien: öffentlicher Sektor. Bosnien und Herzegowina: Nettoeinkünfte. Serbien: an die Beschäftigten von juristischen Personen und von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit gezahlte Löhne und Gehälter.

4)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex außer für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Bosnien und Herzegowina sowie die 2015 betreffenden Daten zu Albanien. Albanien: Abweichung zwischen Dezember eines Jahres und Dezember des Vorjahres.

5)

Auslandsverschuldung Albanien (einschl. ADI).

6)

Albanien: gewichteter Durchschnittszinssatz für neue Anleihen mit zwölfmonatiger Laufzeit im jeweiligen Monat, bei Fälligkeit nach zwölf Monaten. Bosnien und Herzegowina: kurzfristige Zinsen der Kreditaufnahme nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften in nationaler Währung (gewichtetes Mittel). Montenegro: gewichtetes Mittel des Effektivzinses, offene Forderungen, Jahresabschluss. Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien: Jahresende (31. Dezember).

7)

Albanien: Der Einlagenzinssatz entspricht dem gewichteten Durchschnittszinssatz für neue Einlagen mit zwölfmonatiger Laufzeit im jeweiligen Monat, bei Fälligkeit nach zwölf Monaten. Bosnien und Herzegowina: Einlagenzinssätze auf Sichteinlagen der Haushalte in nationaler Währung (gewichtetes Mittel). Montenegro: gewichtetes Mittel des Effektivzinses, offene Forderungen, Jahresabschluss. Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien: Jahresende (31. Dezember). Türkei: Tagesgeldfazilität.

8)

Montenegro und Serbien: Bruttoreihe, nicht kalenderbereinigt.

(1)

Freier Warenverkehr, Niederlassungsrecht und Dienstleistungsfreiheit, Finanzdienstleistungen, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Fischerei, Verkehrspolitik, Zollunion und Außenbeziehungen.

(2)

Für diese Gruppen wird der umfassendere Oberbegriff „Roma“ im Sinne des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma verwendet.

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