EUROPÄISCHE KOMMISSION
Straßburg, den 17.4.2018
COM(2018) 450 final
ANHÄNGE
zur
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Mitteilung 2018 zur Erweiterungsstrategie der EU
{SWD(2018) 150 final}
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Anhang 1 – Zusammenfassung der Feststellungen in den Berichten
Türkei
Der nach dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 ausgerufene Ausnahmezustand ist weiter in Kraft. Er zielt auf die Zerschlagung der Gülen-Bewegung ab, die von der Regierung als für den Putschversuch verantwortliche Terrororganisation bezeichnet wird, und soll vor dem Hintergrund wiederholter Anschläge in der Türkei die Bekämpfung des Terrorismus unterstützen.
Die EU, die den Putschversuch umgehend auf das Schärfste verurteilt hatte, bekräftigte ihre volle Unterstützung für die demokratischen Institutionen des Landes und erkannte die legitime Notwendigkeit an, dass die Türkei rasche und verhältnismäßige Maßnahmen angesichts einer solch ernsthaften Bedrohung ergreift. Das Ausmaß, der kollektive Charakter und die Unverhältnismäßigkeit der seit dem Putschversuch im Rahmen des Ausnahmezustands ergriffenen Maßnahmen, wie die umfangreichen Entlassungen, Festnahmen und Inhaftierungen, geben jedoch weiterhin Anlass zu ernster Besorgnis. Die Türkei sollte den Ausnahmezustand unverzüglich aufheben.
Bei den 31 bisher im Rahmen des Ausnahmezustands erlassenen Dekreten sind erhebliche Mängel festzustellen. Sie wurden keiner sorgfältigen und wirksamen Kontrolle durch das Parlament unterzogen. Folglich unterliegen sie nicht der gerichtlichen Überprüfung und bislang war keines von ihnen Gegenstand einer Entscheidung des Verfassungsgerichts. Durch diese Notstandsdekrete werden vor allem bestimmte bürgerliche und politische Rechte beschnitten, einschließlich der Meinungs- und der Versammlungsfreiheit sowie der Verteidigungsrechte. Außerdem wurden dadurch wichtige Rechtsvorschriften geändert, die auch nach Aufhebung des Ausnahmezustands Rechtswirkung haben werden.
Seit der Verhängung des Ausnahmezustands wurden mehr als 150 000 Personen in Gewahrsam genommen, 78 000 wurden verhaftet und mehr als 110 000 Beamte wurden entlassen, wovon nach Angaben der Behörden 40 000 wieder eingestellt wurden, etwa 3 600 per Dekret.
Eine Kommission für Beschwerden im Rahmen des Ausnahmezustands nahm ihre Tätigkeit auf und hat insgesamt rund 107 000 Beschwerden erhalten. Sie begann erst im Dezember 2017 mit der Beschlussfassung und hat bislang nur wenigen Antragstellern zur Wiedergutmachung verholfen. Ihre Beschlüsse können gerichtlich überprüft werden. Die Beschwerdekommission muss noch zu einer wirksamen und transparenten Hilfsinstanz für Personen ausgebaut werden, die zu Unrecht von im Rahmen des Ausnahmezustands getroffenen Maßnahmen betroffen sind.
Abgesehen von der Beschwerdekommission wurde die Fähigkeit der Türkei zur Gewährleistung eines wirksamen innerstaatlichen Rechtsbehelfs im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch eine Reihe bedauerlicher Präzedenzfälle weiter untergraben. In einem Fall weigerte sich ein untergeordnetes Gericht, ein Urteil des Verfassungsgerichts in einem emblematischen Fall anzuerkennen. Bei einem Angeklagten wurde das Urteil des Verfassungsgerichts schließlich doch von einem untergeordneten Gericht vollzogen. Mehrere für prominente Angeklagte, darunter Menschenrechtsaktivisten, günstig ausfallende Gerichtsurteile wurden rasch durch andere Gerichte oder sogar dasselbe Gericht rückgängig gemacht, in einigen Fällen infolge von Bemerkungen der Exekutive.
Wichtige Empfehlungen des Europarats und seiner Gremien müssen von der Türkei noch umgesetzt werden. Vorwürfe wegen Fehlverhaltens müssen in transparenten Verfahren auf Einzelfallbasis erstellt werden. Die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit kann nur unter uneingeschränkter Achtung der Gewaltenteilung, der vollständigen Unabhängigkeit der Justiz und des Rechts des Einzelnen auf ein faires Verfahren beurteilt werden. Die Türkei sollte den Ausnahmezustand unverzüglich aufheben.
Im April 2017 führte die Türkei ein Referendum durch, bei dem eine knappe Mehrheit für Verfassungsänderungen stimmte, durch die ein Präsidialsystem eingeführt wurde. Die Venedig-Kommission, die diese Änderungen überprüft hat, kam zu dem Schluss, dass sie keine ausreichende gegenseitige Kontrolle vorsehen und die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative gefährden. Das Referendum führte zu erheblichen Bedenken in Bezug auf die nachteiligen Folgen des Ausnahmezustands, die ungleichen Wettbewerbsbedingungen für die Kampagnen der beiden Lager und die Schmälerung der Garantie für die Integrität der Wahlen.
Im Rahmen des Ausnahmezustands wurde die zentrale Funktion des Parlaments als Legislative eingeschränkt, da die Regierung auch in Angelegenheiten, die im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren hätten behandelt werden sollen, auf Dekrete „mit Gesetzeskraft“ zurückgriff. Durch die zunehmenden politischen Spannungen im Land wurde der Spielraum für einen Dialog zwischen den politischen Parteien im Parlament weiter eingeschränkt. Im Anschluss an die Aufhebung der Immunität von Abgeordneten im Mai 2016 wurden zahlreiche Angehörige der Oppositionspartei HDP verhaftet und zehn von ihnen wurden ihre Sitze entzogen.
Die Rolle des Präsidenten gegenüber der Exekutive wurde verstärkt, indem der Präsidentschaft mehrfach durch Notstandsdekrete weitere Befugnisse übertragen wurden. Die Ernennung von Treuhändern als Ersatz für Mitglieder von Gemeindeorganen und gewählte Vertreter führte zu einer erheblichen Schwächung der Demokratie auf lokaler Ebene.
Die Zivilgesellschaft geriet zunehmend unter Druck, vor allem angesichts der zahlreichen Verhaftungen von Aktivisten, einschließlich Menschenrechtsaktivisten, und der wiederholten Verbote von Demonstrationen und anderen Arten von Versammlungen, wodurch die Möglichkeiten für ein Eintreten für Grundrechte und Grundfreiheiten zunehmend schwanden. Viele Organisationen, die sich für Rechte einsetzen, blieben infolge der Maßnahmen im Rahmen des Ausnahmezustands geschlossen und es gab keinen wirksamen Rechtsbehelf in Bezug auf Beschlagnahmen.
Die Regierung überarbeitete den Rechtsrahmen für die Beziehungen zwischen Militär und Zivilsektor und weitete die Befugnisse der Exekutive gegenüber dem Militär erheblich aus, wodurch die zivile Kontrolle gestärkt wurde. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Änderungen wurden die hohen Militärgerichte abgeschafft. Die Rechenschaftspflicht der Streitkräfte und der Nachrichtendienste gegenüber dem Parlament ist nach wie vor unzureichend.
Die Lage im Südosten stellte nach wie vor eine der dringendsten Herausforderungen für das Land dar. Die Verschlechterung der Sicherheitslage hat teilweise auf die ländlichen Gebiete übergegriffen. Die Ankündigung der Regierung, sie werde die Sicherheitsoperationen vor dem Hintergrund wiederkehrender Gewalttaten der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK), die nach wie vor auf der EU-Liste der an terroristischen Handlungen beteiligten Personen, Gruppen und Organisationen steht, fortsetzen, ist immer noch ein maßgeblicher Faktor für die Lage in der Region. Die Regierung hat zwar ein legitimes Recht, gegen Terrorismus vorzugehen, ist jedoch auch dafür verantwortlich, dass dies im Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit, den Menschenrechten und den Grundfreiheiten geschieht. Bei der Terrorismusbekämpfung muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Der Investitionsplan der Regierung für den Wiederaufbau zerstörter Gebiete im Südosten hat zum noch laufenden Bau von Tausenden von Wohnungen geführt, doch nur wenige Binnenflüchtlinge haben bisher eine Entschädigung erhalten. Es gab keine Entwicklungen bei der Rückkehr zu einem glaubwürdigen politischen Prozess, der notwendig ist, um eine friedliche und nachhaltige Lösung zu erreichen.
Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung sind die Vorbereitungen der Türkei auf einem etwa mittleren Stand, wobei ein starker Wille zu einer offeneren Verwaltung und zur Nutzung von elektronischen Behördendiensten besteht. Allerdings gab es gravierende Rückschritte: Sie betreffen den öffentlichen Dienst und die Verwaltung der Humanressourcen sowie die Rechenschaftspflicht der Verwaltung hinsichtlich des Rechts auf Zugang zur Verwaltungsgerichtsbarkeit und des Rechts auf Schadenersatz. Es besteht nach wie vor kein transparenter und wirksamer Rechtsbehelf im Zusammenhang mit den Massenentlassungen.
Beim Justizsystem befindet sich die Türkei in einem frühen Vorbereitungsstadium. Im vergangenen Jahr waren weitere gravierende Rückschritte zu verzeichnen, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz. Durch das Inkrafttreten der Verfassungsänderungen bezüglich des Rats der Richter und Staatsanwälte wurde dessen Unabhängigkeit von der Exekutive weiter untergraben. Der Rat setzte die Suspendierungen und Versetzungen von Richtern und Staatsanwälten in großem Maßstab fort. Es wurden keine Anstrengungen unternommen, um den Mangel an objektiven, leistungsbasierten, einheitlichen und im Voraus festgelegten Kriterien für die Einstellung und Beförderung von Richtern und Staatsanwälten zu beheben.
Bei der Korruptionsbekämpfung sind die Vorbereitungen des Landes auf einem gewissen Stand, weitere Fortschritte wurden jedoch nicht erzielt. Der rechtliche und institutionelle Rahmen muss stärker an internationale Standards angeglichen werden; er ermöglicht derzeit nach wie vor eine ungebührliche Einflussnahme der Exekutive auf Ermittlungen und Anklageerhebungen in prominenten Korruptionsfällen. Die Erfolgsbilanz der Türkei bei Ermittlungen, Anklageerhebungen und Verurteilungen in Korruptionsfällen war weiterhin begrenzt, insbesondere bei Fällen von Korruption auf hoher Ebene. Keine Fortschritte wurden bei der Verbesserung der Rechenschaftspflicht und der Transparenz der Arbeit öffentlicher Einrichtungen verzeichnet. Es bedarf eines breiten politischen Konsenses zwischen den Parteien und eines starken politischen Willens, um entschlossen gegen die Korruption vorzugehen. Die Türkei muss noch zu beinahe allen Empfehlungen der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption Folgemaßnahmen ergreifen. Korruption ist in vielen Bereichen nach wie vor weitverbreitet und stellt weiterhin ein schwerwiegendes Problem dar. Die Korruptionswahrnehmung ist ebenfalls immer noch auf einem hohen Niveau.
Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität haben die Vorbereitungen der Türkei einen gewissen Stand erreicht und es wurden einige Fortschritte durch die Annahme einer neuen Strategie und den Ausbau der institutionellen Kapazitäten erzielt. Die Türkei muss ihre Rechtsvorschriften über die Cyberkriminalität, die Einziehung von Vermögenswerten und den Zeugenschutz verbessern. Datenschutzvorschriften sind vorhanden, stehen jedoch nicht im Einklang mit den europäischen Standards. Von Finanzermittlungen wird nach wie vor nicht ausreichend Gebrauch gemacht. Es kommt selten zum vorsorglichen Einfrieren von Vermögenswerten, und der Umfang der eingezogenen Vermögenswerte ist gering. Im Bereich der Terrorismusbekämpfung wurde ein umfassender Rechtsrahmen betreffend die Terrorismusfinanzierung geschaffen. Sowohl die Straf- als auch die Antiterrorgesetzgebung müssen an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angeglichen werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss in der Praxis gewahrt werden.
Die Türkei erzielte gute Fortschritte im Bereich der Migrations- und Asylpolitik und setzte die Erklärung EU-Türkei vom März 2016 über die wirksame Steuerung der Migrationsströme entlang der östlichen Mittelmeerroute weiter entschlossen um. Was die Umsetzung des Fahrplans für die Visaliberalisierung betrifft, so legte die Türkei der Kommission Anfang Februar einen Arbeitsplan vor, indem dargelegt wird, wie die Türkei die sieben noch ausstehenden Vorgaben für die Visaliberalisierung zu erfüllen gedenkt. Die Kommission prüft die Vorschläge der Türkei, und weitere Konsultationen mit den türkischen Gesprächspartnern werden folgen.
Der türkische Rechtsrahmen sieht allgemeine Garantien für die Achtung der Menschenrechte und Grundrechte vor, die jedoch durch eine Reihe von Notstandsdekreten infrage gestellt und untergraben wurden. Die gravierenden Rückschritte im Bereich der Meinungsfreiheit, in dem die Türkei sich in einem frühen Vorbereitungsstadium befindet, setzten sich fort. Die Maßnahmen im Rahmen des Ausnahmezustands wurden entgegen dem Verhältnismäßigkeitsprinzip auf zahlreiche kritische Stimmen, unter anderem in Medien- und Wissenschaftskreisen, ausgeweitet. Strafverfahren gegen Journalisten (mehr als 150 sind weiterhin in Haft), Menschenrechtsaktivisten, Schriftsteller und Nutzer von sozialen Medien, die Entziehung von Presseausweisen und die Schließung zahlreicher Medienunternehmen bzw. die Ernennung von Treuhändern für ihre Verwaltung geben Anlass zu ernster Besorgnis; sie stützen sich meistens auf eine selektive und willkürliche Anwendung der Gesetze, insbesondere der Vorschriften über nationale Sicherheit und Terrorismusbekämpfung. Das Internet-Gesetz und der allgemeine Rechtsrahmen versetzen die Exekutive nach wie vor in die Lage, Online-Inhalte auf der Grundlage eines unangemessen breiten Spektrums von Gründen ohne richterlichen Beschluss zu sperren. Auch in den Bereichen Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Verfahrens- und Eigentumsrechte waren gravierende Rückschritte zu verzeichnen. Die Versammlungsfreiheit wird nach wie vor in Recht und Praxis übermäßig eingeschränkt. Durch die im Rahmen des Ausnahmezustands ergriffenen Maßnahmen wurden wichtige Bestimmungen über den Schutz von Häftlingen vor Missbrauch aufgehoben, wodurch die Gefahr der Straflosigkeit noch erhöht wurde, und dies in einem Kontext, in dem Vorwürfe wegen Misshandlungen und Folter zugenommen haben. Die Verfahrensrechte, einschließlich der Verteidigungsrechte, wurde durch Notstandsdekrete weiter eingeschränkt. Die Durchsetzung von Rechten wird durch die Zersplitterung und das begrenzte Mandat der für Menschenrechte und Grundfreiheiten zuständigen Behörden sowie die geschwächte Unabhängigkeit der Justiz beeinträchtigt. Viele Roma-Haushalte in der Türkei leiden nach wie vor unter extremer Armut und Unterversorgung. Die Rechte der schutzbedürftigsten Gruppen und der Angehörigen von Minderheiten sollten ausreichend geschützt werden. Geschlechtsspezifische Gewalt, Diskriminierung, Hetze gegen Minderheiten, Hassverbrechen und Verletzungen der Menschenrechte von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen geben nach wie vor Anlass zu ernster Sorge.
Die Türkei bekundete Unterstützung für die Gespräche über die Zypernfrage zwischen den Führern der beiden Gemeinschaften und für die Bemühungen des VN-Generalsekretärs und seines Sonderberaters. Eine Konferenz zum Thema Zypern, die im Januar 2017 in Genf und im Juli 2017 in Crans-Montana stattfand, wurde ohne Einigung beendet. Die Türkei hat ihre Verpflichtung, das Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen vollständig und ohne Diskriminierung umzusetzen, noch nicht erfüllt und auch die Hindernisse für den freien Warenverkehr, einschließlich der Beschränkungen bei den direkten Verkehrsverbindungen mit Zypern, nicht vollständig beseitigt. Bei der Normalisierung der bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern gab es keine Fortschritte. Die Schlussfolgerungen zur Türkei, die im Dezember 2006 vom Rat der Europäischen Union verabschiedet und vom Europäischen Rat bestätigt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Darin ist festgelegt, dass über acht die Restriktionen der Türkei gegenüber der Republik Zypern betreffende Kapitel
keine Verhandlungen aufgenommen und auch keine Kapitel vorläufig geschlossen werden, bis von der Kommission bestätigt wird, dass die Türkei das Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen vollständig umgesetzt hat.
Die Zusammenarbeit mit Griechenland und Bulgarien im Bereich der Migration wurde weiter intensiviert. Allerdings waren die Spannungen in der Ägäis und im östlichen Mittelmeer nicht förderlich für gutnachbarliche Beziehungen und unterminierten die regionale Stabilität und Sicherheit. Die bilateralen Beziehungen zu mehreren EU-Mitgliedstaaten verschlechterten sich, u. a. durch eine beleidigende und inakzeptable Rhetorik. Im März 2018 verurteilte der Europäische Rat scharf die fortgesetzten gesetzwidrigen Handlungen der Türkei in der Ägäis und im östlichen Mittelmeer und erinnerte an die Verpflichtung der Türkei zur Achtung des Völkerrechts und der gutnachbarlichen Beziehungen und zur Normalisierung der Beziehungen zwischen der Türkei und allen Mitgliedstaaten der EU. Darüber hinaus brachte der Europäische Rat seine tiefe Besorgnis über die fortgesetzte Inhaftierung von Bürgerinnen und Bürgern der EU in der Türkei, darunter zwei griechische Soldaten, zum Ausdruck und forderte eine rasche und positive Lösung dieser Probleme im Rahmen eines Dialogs mit den Mitgliedstaaten.
Die Türkei muss sich eindeutig zu gutnachbarlichen Beziehungen, zu internationalen Übereinkünften und zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen bekennen, wobei sie erforderlichenfalls den Internationalen Gerichtshof anrufen kann. In dieser Hinsicht zeigte sich die EU erneut äußerst besorgt und forderte die Türkei auf, alle gegen einen Mitgliedstaat gerichteten Drohungen oder Handlungen sowie Irritationen oder Handlungen, welche die gutnachbarlichen Beziehungen und die friedliche Beilegung von Streitigkeiten beeinträchtigen, zu unterlassen.
Was die wirtschaftlichen Kriterien betrifft, so befindet sich die türkische Wirtschaft in einem weit fortgeschrittenen Stadium und kann als funktionierende Marktwirtschaft angesehen werden. Die Wirtschaft konnte sich dank Konjunkturmaßnahmen der Regierung von der Rezession kurz nach dem Putschversuch von 2016 erholen und verzeichnete 2017 ein starkes Wachstum. Das hohe Wachstum ist allerdings mit erheblichen makroökonomischen Ungleichheiten verknüpft. Das Leistungsbilanzdefizit ist unverändert hoch und stieg gegen Ende 2017 noch weiter an, sodass das Land von Kapitalzuflüssen abhängig und für externe Schocks anfällig ist. Die Inflationsrate kletterte 2017 in den zweistelligen Bereich (11,7 %) und die Abwertung der türkischen Lira setzte sich fort, was Bedenken hinsichtlich des Engagements der für die Geldpolitik zuständigen Entscheidungsträger für die Preisstabilität aufwarf. Die Wirtschaft der Türkei ist nach wie vor durch einen großen informellen Sektor gekennzeichnet. In diesem Bereich waren generell Rückschritte zu verzeichnen. Die Tendenz zur Verschärfung der staatlichen Kontrollen im Wirtschaftsbereich und Maßnahmen, die sich gegen Unternehmen, Geschäftsleute und politische Oppositionelle und deren Geschäftstätigkeiten richten, haben die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beeinträchtigt.
Die Wirtschaft hat einen guten Vorbereitungsstand in Bezug auf die Fähigkeit erreicht, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Die Türkei ist im Hinblick auf Handel und Investitionen gut in den EU-Markt integriert. Einige Fortschritte wurden im Energiesektor, insbesondere auf dem Erdgasmarkt, und bei der Erhöhung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung erzielt. Bei der Qualität der Bildung bestehen jedoch weiter erhebliche Mängel. Keine Fortschritte waren bei der Verbesserung der Transparenz staatlicher Beihilfen zu verzeichnen.
In Bezug auf ihre Fähigkeit zur Übernahme der aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen hat die Türkei die Angleichung an den Besitzstand fortgesetzt, allerdings mit mäßigem Tempo. Bei einigen wichtigen Aspekten in den Bereichen Informationsgesellschaft, Sozialpolitik und Beschäftigung sowie auswärtige Beziehungen waren weitere Rückschritte zu verzeichnen. In den Bereichen Gesellschaftsrecht, transeuropäische Netze sowie Wissenschaft und Forschung sind die Vorbereitungen der Türkei weit fortgeschritten, und in den Bereichen freier Warenverkehr, Rechte des geistigen Eigentums, Finanzdienstleistungen, Unternehmens- und Industriepolitik, Verbraucher- und Gesundheitsschutz, Zollunion, und Finanzkontrolle sind sie auf einem guten Stand. Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens sind die Vorbereitungen der Türkei nur auf einem etwa mittleren Stand, denn die Angleichung ist noch sehr lückenhaft. Auch in den Bereichen Statistik und Verkehrspolitik hat die Türkei einen etwa mittleren Stand erreicht, doch es sind durchweg weitere erhebliche Anstrengungen erforderlich. Beim Umwelt- und Klimaschutz sind die Vorbereitungen der Türkei nur auf einem gewissen Stand; hier müssen noch ehrgeizigere und besser abgestimmte Maßnahmen festgelegt und umgesetzt werden. In allen Bereichen muss der Rechtsdurchsetzung mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. In vielen Bereichen sind zur vollständigen Rechtsangleichung an den EU-Besitzstand erhebliche weitere Fortschritte erforderlich.
Montenegro
Was die politischen Kriterien anbelangt, so war der Berichtszeitraum von dem geringen Vertrauen in das Wahlsystem und dem anhaltenden Parlamentsboykott durch die gesamte Opposition seit den Parlamentswahlen vom Oktober 2016 geprägt. Alle politischen Akteure sind für die Rückkehr zu einer politischen Debatte im Parlament verantwortlich. Teile der Opposition kehrten im Dezember 2017 ins Parlament zurück, doch diese teilweise und selektive Beendigung des Boykotts hat sich noch nicht in einer Verbesserung des parlamentarischen Dialogs und der parlamentarischen Kontrolle niedergeschlagen. Die politische Landschaft ist nach wie vor fragmentiert, polarisiert und von mangelndem politischen Dialog gekennzeichnet, insbesondere in den demokratischen Institutionen.
Die Gesetzgebungskapazität des Parlaments und seine Kontrolle über die Exekutive müssen weiter verbessert werden. Das Parlament setzt die Feststellungen der staatlichen Rechnungsprüfungsbehörde weiterhin nur in begrenztem Maße um, und eine Diskussion oder Berichterstattung über die Umsetzung von wichtigen Politikkonzepten und Rechtsvorschriften findet nicht statt. Im Dezember 2017 verabschiedete das Parlament ohne angemessene Konsultation der Öffentlichkeit eine Reihe von Rechtsvorschriften, die nur teilweise den Empfehlungen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa entsprechen. Eine umfassende Reform des Wahlsystems sollte in Erwägung gezogen werden. Im Berichtszeitraum wurden 8 Kommunalwahlen durchgeführt. Kommunalwahlen finden nicht am selben Tag statt, sondern nach und nach, sodass die politische Landschaft über einen längeren Zeitraum von starken Personalisierungen im Wahlkampf und einer entsprechenden Stimmung geprägt ist. Aufgrund des Wahlzyklus gestaltet sich die Wahlbeobachtung schwierig, insbesondere für internationale Beobachter, und lässt breiten Raum für Beschwerden über Unregelmäßigkeiten, deren unabhängige Beurteilung nicht möglich ist. Es gab keine neuen Entwicklungen bei der politischen und justiziellen Aufarbeitung des mutmaßlichen Missbrauchs öffentlicher Mittel für parteipolitische Zwecke im Jahr 2012 („Tonaufnahmen-Affäre“).
Was die Regierungsführung betrifft, so ist es notwendig, die Transparenz, die Beteiligung der Interessenträger und die Fähigkeit der Regierung zur Umsetzung von Reformen zu stärken. Die Kohärenz der Politikgestaltung sollte durch eine koordinierte Politikformulierung sichergestellt werden. Mechanismen für die Konsultation zivilgesellschaftlicher Organisationen sind vorhanden, aber sie bedürfen klarer Regeln und eines effektiven Engagements beider Seiten.
Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung haben die Vorbereitungen Montenegros einen etwa mittleren Stand erreicht. Es wurden gute Fortschritte erzielt, insbesondere durch die Verabschiedung neuer Gesetze über Beamte und staatliche Bedienstete sowie über die lokale Selbstverwaltung, die auf leistungsbezogene Einstellungsverfahren in der öffentlichen Verwaltung abzielen. Es bedarf nach wie vor eines starken politischen Willens, um die Entpolitisierung des öffentlichen Dienstes und die Optimierung der staatlichen Verwaltung wirksam anzugehen sowie eine effiziente Umsetzung und finanzielle Nachhaltigkeit der Reformen zu gewährleisten.
In Bezug auf das Justizsystem Montenegros haben die Vorbereitungen einen etwa mittleren Stand erreicht und es wurden einige Fortschritte erzielt. Der Rechtsrahmen für die Justiz, der auf eine größere Unabhängigkeit und Professionalität abzielt, muss noch vollständig umgesetzt werden. Die institutionellen Kapazitäten wurden ausgebaut.
Bei der Bekämpfung der Korruption sind die Vorbereitungen Montenegros auf einem gewissen Stand. Trotz einiger Fortschritte ist die Korruption in vielen Bereichen noch weitverbreitet und bietet weiterhin Anlass zu Besorgnis. Die Leistungsfähigkeit der Institutionen hat sich verbessert, allerdings sollten alle Institutionen eine proaktivere Haltung an den Tag legen. Die Herausforderungen in Bezug auf die Glaubwürdigkeit, die Unabhängigkeit und die Prioritätensetzung der Korruptionsbekämpfungsbehörde müssen angegangen werden. Die Finanzermittlungen und die Beschlagnahme und Einziehung von Vermögenswerten müssen noch verbessert werden. Eine erste Erfolgsbilanz in Bezug auf Ermittlungen, Strafverfolgungen und rechtskräftige Verurteilungen in Fällen von Korruption auf hoher Ebene wurde geschaffen, muss jedoch weiter ausgebaut werden. Weitere Verbesserungen der Erfolgsbilanz der Ermittlungen und Verurteilungen sind nur in einem Umfeld möglich, in dem unabhängige Einrichtungen vor jeglicher ungebührlicher Einflussnahme geschützt sind und Anreize für die uneingeschränkte Nutzung ihrer Befugnisse erhalten.
In Bezug auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität gibt es erste Erfolge bei den Strafverfolgungen im Bereich der Schleusung von Migranten und des Drogenhandels. Weitere Ergebnisse sind jedoch erforderlich, um eine überzeugende Erfolgsbilanz vorzuweisen, vor allem bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Menschenhandel.
Im Bereich der Grundrechte hat Montenegro seine Rechtsvorschriften weiter an die EU-Standards angeglichen. Insbesondere die Arbeit des Bürgerbeauftragten wurde verbessert, doch es bedarf noch weiterer Anstrengungen bei der Stärkung des institutionellen Rahmens sowie beim wirksamen Schutz der Menschenrechte. Im Anschluss an die Fortschritte Montenegros bei den Rechtsvorschriften über die Bekämpfung von Diskriminierung muss das Land nun sicherstellen, dass geeignete institutionelle Mechanismen für den Schutz benachteiligter Gruppen vor Diskriminierung vorhanden sind. Die Umsetzung der Rechtsvorschriften ist weiterhin unzureichend und die institutionellen Kapazitäten im Bereich der Menschenrechte müssen gestärkt werden. Die Roma
-Minderheit ist nach wie vor die schutzbedürftigste und am stärksten diskriminierte Gemeinschaft. Die geschlechtsbezogene Gewalt und die Gewalt gegen Kinder stellen immer noch ein gravierendes Problem dar.
Im Bereich der Meinungsfreiheit sind die Vorbereitungen Montenegros auf einem gewissen Stand, wenngleich im Berichtszeitraum keine Fortschritte erzielt wurden. Keine nennenswerten Entwicklungen gab es bei der Untersuchung älterer Fälle von Gewalt gegen Journalisten. Die jüngste politische Einmischung in den Rat für öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Agentur für elektronische Medien gibt Anlass zu großer Sorge. Der Medienbereich ist nach wie vor stark polarisiert und das Verständnis der Rolle der freien Medien stellt immer noch eine Herausforderung dar. Die Zahl der Verleumdungsfälle ist weiterhin hoch, u. a. aufgrund unzulänglicher Selbstregulierungsmechanismen.
Montenegro setzte sich weiter konstruktiv für die bilateralen Beziehungen zu anderen Erweiterungsländern und benachbarten EU-Mitgliedstaaten ein und beteiligte sich aktiv an der regionalen Zusammenarbeit.
Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat Montenegro einige Fortschritte erzielt und im Hinblick auf den Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft einen etwa mittleren Vorbereitungsstand erreicht. Die makroökonomische und die finanzpolitische Stabilität wurden gestärkt, jedoch bedarf es weiterer Bemühungen, um die fortbestehenden Herausforderungen anzugehen, insbesondere die hohe öffentliche Verschuldung. Die Wirtschaft ist seit 2013 kontinuierlich gewachsen, wobei die Inflation niedrig bis moderat blieb. Die Solvenz und Liquidität des Finanzsektors wurden verbessert. Die Exportbasis muss allerdings ausgeweitet und qualitativ verbessert werden, um das Handelsdefizit zu verringern. Schwachstellen in der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich des unlauteren Wettbewerbs durch die Schattenwirtschaft, wirken sich negativ auf die Rahmenbedingungen für Unternehmen aus. Der Arbeitsmarkt ist mit strukturellen Herausforderungen konfrontiert, die sich in einer niedrigen Beschäftigungsquote und hoher Arbeitslosigkeit widerspiegeln.
Was die Fähigkeit angeht, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, so hat Montenegro einige Fortschritte erzielt und bei den Vorbereitungen einen etwa mittleren Stand erreicht. Durch den Bau wichtiger Infrastrukturen in einer Reihe von Bereichen und die Entwicklung des Humankapitals wurde die Grundlage für mehr Wettbewerbsfähigkeit geschaffen. Die Bildungsreform ist im Gange, doch bedarf es zusätzlicher Anstrengungen, um das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage anzugehen. KMU sehen sich nach wie vor zahlreichen Herausforderungen gegenüber, z. B. hinsichtlich des Zugangs zu Finanzierungsmitteln oder der Komplexität der Rechtsvorschriften. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Exportleistung der lokalen Unternehmen insgesamt zu verbessern.
In Bezug auf Montenegros Fähigkeit zur Übernahme der aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen wurden in den meisten Bereichen wichtige Arbeiten zur Angleichung an den Besitzstand und Vorbereitung auf seine Umsetzung durchgeführt. Das Land hat einen guten Vorbereitungsstand in Bereichen wie Gesellschaftsrecht sowie Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik erreicht. Bei vielen Kapiteln wie freier Warenverkehr, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik hat Montenegro einen mittleren Vorbereitungsstand erreicht. In den Bereichen Fischerei bzw. Finanz- und Haushaltsbestimmungen befinden sich die Vorbereitungen Montenegros in einem frühen Stadium, in den Bereichen Umwelt und Klimawandel, Statistik, Sozialpolitik und Beschäftigung haben die Vorbereitungen einen gewissen Stand erreicht. Gute Fortschritte wurden in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Lebensmittelsicherheit sowie Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik erzielt. Rückschritte wurden im öffentlichen Auftragswesen verzeichnet. Mit Blick auf die Zukunft sollte Montenegro den Schwerpunkt insbesondere auf die Bereiche Wettbewerbspolitik, Umweltschutz und Klimawandel sowie öffentliches Auftragswesen legen. Die Stärkung der für die Anwendung des Besitzstands nötigen Verwaltungskapazitäten stellt nach wie vor eine erhebliche Herausforderung für Montenegro dar. Das Land hat sich weiterhin allen Standpunkten und Erklärungen der EU im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik angeschlossen.
Auch wenn Montenegro bisher außerhalb der zentralen Westbalkanroute für die Migration in die EU blieb, erlebte das Land eine Zunahme der Anzahl von Migranten und Asylsuchenden, die in sein Hoheitsgebiet gelangten, und muss daher seine Fähigkeit zur Bewältigung der plötzlichen Erhöhung des Migrationsdrucks stärken. Montenegro erzielte weitere Fortschritte, insbesondere in Bezug auf den rechtlichen Rahmen für Migrationsangelegenheiten. Die Kapazitäten Montenegros zur Bearbeitung von Asylanträgen haben bisher ausgereicht, doch das Land könnte nun mit folgenden Herausforderungen konfrontiert werden: i) mit einer wachsenden Anzahl von Asylbewerbern und einer längeren Dauer ihres Aufenthalts, in einigen Fällen aufgrund langwieriger Rechtsbehelfsverfahren, und ii) mit der Einführung strengerer Asylverfahren im Einklang mit den EU-Standards. Montenegro muss in diesem Zusammenhang einen Rückführungsmechanismus für irreguläre Migranten einführen, der im Einklang mit dem EU-Besitzstand steht, und muss seine Visumpolitik schrittweise an die der EU angleichen. Montenegro sollte zusätzliche, den geforderten Standards entsprechende Aufnahmeeinrichtungen schaffen und die Verwaltung aller derartigen Einrichtungen verbessern. Nach Annahme des Schengen-Aktionsplans im Februar 2017 hat Montenegro seine Rechtsvorschriften weiter an den EU-Besitzstand im Visumbereich angeglichen.
Serbien
Was die politischen Kriterien anbelangt, so führte Serbien im April 2017 Präsidentschaftswahlen durch. Internationale Beobachter stellten fest, dass die Wahlen den Wählern zwar eine echte Auswahl an Kandidaten boten, die Wettbewerbsbedingungen jedoch durch mehrere Faktoren beeinträchtigt waren. Die Empfehlungen der internationalen Beobachter müssen vollständig umgesetzt werden, auch im Zusammenhang mit der Transparenz und Integrität des Wahlverfahrens während der Wahlkampagne.
Im Anschluss an den Rücktritt von Ministerpräsident Vučić nach seiner Wahl zum Präsidenten trat die neue Regierung unter Führung von Ana Brnabić im Juni 2017 ihr Amt an. Damit wurde erstmals eine Frau zur Ministerpräsidentin gewählt. Das Parlament übt immer noch keine wirksame Kontrolle über die Exekutive aus. Die Transparenz, Inklusivität und Qualität der Rechtsetzung müssen gestärkt und der parteiübergreifenden Dialog muss verbessert werden. Die Anwendung von Dringlichkeitsverfahren sollte eingeschränkt werden. Maßnahmen, durch die die Fähigkeit des Parlaments zur wirksamen Kontrolle der Gesetzgebung eingeschränkt wird, müssen vermieden werden. Die Rolle der unabhängigen Regulierungsstellen muss umfassend anerkannt werden. Auf einigen Gebieten sind für die Angleichung an die EU-Standards Verfassungsreformen erforderlich.
Im Bereich der Reform der öffentlichen Verwaltung haben die Vorbereitungen Serbiens einen etwa mittleren Stand erreicht. Einige Fortschritte wurden hinsichtlich der Erbringung von Dienstleistungen und durch die Annahme mehrerer neuer Gesetze erzielt. Serbien muss seine Reformziele umsetzen, die Verwaltung professionalisieren und entpolitisieren (insbesondere in Bezug auf Führungspositionen) und eine systematische Koordinierung und Überwachung des Reformprogramms 2016-20 für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen gewährleisten. Die Fähigkeit Serbiens, in den für EU-Angelegenheiten zuständigen Verwaltungsstellen qualifiziertes Personal heranzuziehen und zu halten, ist von entscheidender Bedeutung.
Im Justizbereich haben die Vorbereitungen Serbiens einen gewissen Stand erreicht. Einige Fortschritte wurden erzielt, vor allem durch den Abbau des Rückstandes bei älteren Vollstreckungsverfahren und durch die Einführung von Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Gerichtspraxis. Es wurden verbesserte Regeln für die Beurteilung der beruflichen Leistung von Richtern und Staatsanwälten angenommen. Die Möglichkeiten für eine politische Einflussnahme auf die Justiz geben weiterhin Anlass zur Besorgnis. Im Januar 2018 wurde ein neuer Entwurf zur Änderung der Verfassung im Bereich der Justiz vorgelegt und öffentlich zur Diskussion gestellt, bevor er an die Venedig-Kommission zur Stellungnahme weitergeleitet wird.
Bei der Korruptionsbekämpfung haben die Vorbereitungen Serbiens einen gewissen Stand erreicht. Es wurden einige Fortschritte erzielt, insbesondere bei der Annahme von Änderungen des Strafgesetzbuchs in Bezug auf wirtschaftliche Straftaten, des Gesetzes über die Organisation der staatlichen Behörden im Bereich der Bekämpfung von Korruption, organisierter Kriminalität und Terrorismus sowie des Gesetzes über die Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten. Allerdings gibt es erhebliche Verzögerungen bei der Verabschiedung des neuen Gesetzes über die Korruptionsbekämpfungsbehörde. Korruption ist in vielen Bereichen nach wie vor weitverbreitet und stellt weiterhin ein schwerwiegendes Problem dar. Die Leistungsfähigkeit der einschlägigen Einrichtungen ist immer noch uneinheitlich. Die Strafverfolgungs- und Justizbehörden müssen noch nachweisen, dass sie in der Lage sind, Ermittlungen, Strafverfolgungen und Verurteilungen in sämtlichen Korruptionsfällen auf hoher Ebene unparteiisch und unabhängig durchzuführen.
Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität haben die Vorbereitungen Serbiens einen gewissen Stand erreicht. Einige Fortschritte wurden in Bereichen wie der Verwaltung der Humanressourcen im Innenministerium und im Polizeidienst erzielt. Die Leistungsfähigkeit der Staatsanwaltschaft für organisierte Kriminalität und der Staatsanwaltschaft für die Bekämpfung von Cyberkriminalität wurde verbessert. Es wurden eine neue Strategie und ein Aktionsplan zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels angenommen, ein nationaler Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels ernannt und ein neues Gesetz über die Prävention der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verabschiedet. Allerdings muss Serbien noch eine Erfolgsbilanz bei wirksamen Finanzermittlungen sowie bei Ermittlungen, Anklageerhebungen und rechtskräftigen Verurteilungen in Geldwäschefällen aufbauen. Die Zahl der Verurteilungen in Fällen organisierter Kriminalität ist nach wie vor gering. Serbien muss einen Schwerpunkt auf die Umsetzung des mit der Financial Action Task Force vereinbarten Aktionsplans legen.
Der rechtliche und institutionelle Rahmen für die Wahrung der Grundrechte ist vorhanden. Seine einheitliche Anwendung in allen Landesteilen muss gewährleistet werden, auch im Hinblick auf den Schutz von Minderheiten. Die Vorbereitungen Serbiens haben zwar einen gewissen Stand erreicht, doch im Bereich der Meinungsfreiheit wurden keine Fortschritte erzielt, sodass hier die Besorgnis wächst. Weitere nachhaltige Anstrengungen sind erforderlich, um die Lage der am stärksten diskriminierten Gruppen (Roma, lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen, Personen mit Behinderungen, Personen mit HIV/Aids und andere sozial benachteiligte Gruppen) zu verbessern. Es muss ein Gesetz zur Gleichstellung der Geschlechter verabschiedet werden.
Serbien setzte sich insgesamt weiter konstruktiv für die bilateralen Beziehungen zu anderen Erweiterungsländern und benachbarten EU-Mitgliedstaaten ein und beteiligte sich aktiv an der regionalen Zusammenarbeit.
Was die Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo betrifft, so beteiligte sich Serbien weiterhin am Dialog. Das Land muss jedoch weitere erhebliche Bemühungen um die Umsetzung bestehender Vereinbarungen unternehmen und zur Schaffung förderlicher Rahmenbedingungen für die vollständige Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo beitragen, über die eine rechtsverbindliche Vereinbarung geschlossen werden sollte.
Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat Serbien gute Fortschritte erzielt und im Hinblick auf den Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft einen etwa mittleren Vorbereitungsstand erreicht. Einige politische Schwächen, vor allem im Zusammenhang mit dem Haushaltsdefizit, wurden angegangen. Die Wachstumsgrundlagen sind solide und die makroökonomische Stabilität blieb gewahrt. Die Inflation wurde eingedämmt und die Geldpolitik hat das Wachstum gefördert. Die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt verbesserten sich weiter. Die öffentliche Verschuldung wurde zwar gesenkt, ist jedoch weiterhin hoch und der Haushaltsrahmen sowie die haushaltspolitische Steuerung müssen gestärkt werden. Wichtige Strukturreformen für die öffentliche Verwaltung, die Steuerbehörde und die staatseigenen Unternehmen wurden noch immer nicht vollständig umgesetzt. Informelle Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit sind nach wie vor sehr hoch, insbesondere bei Frauen und Jugendlichen. Der Privatsektor ist unterentwickelt und leidet unter rechtsstaatlichen Defiziten und der mangelnden Durchsetzung eines fairen Wettbewerbs.
Hinsichtlich der Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhalten zu können, haben die Vorbereitungen Serbiens einen etwa mittleren Stand erreicht. Einige Fortschritte wurden bei der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit erreicht. Das Investitionsniveau liegt allerdings nach wie vor unter den Bedürfnissen der Wirtschaft. Trotz einiger Verbesserungen sehen sich die Unternehmen einer Reihe von Herausforderungen gegenüber, darunter ein schwieriges Unternehmensumfeld, hohe parafiskalische Abgaben sowie ein schwieriger und teurer Zugang zu Finanzmitteln.
Was die Fähigkeit zur Übernahme der aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen betrifft, so hat Serbien die Rechtsangleichung an den EU-Besitzstand in allen Bereichen fortgesetzt. Für die Beibehaltung des Reformtempos werden angemessene finanzielle und personelle Ressourcen und solide strategische Vorgaben von zentraler Bedeutung sein. Die Vorbereitungen Serbiens haben in Bereichen wie Gesellschaftsrecht, geistiges Eigentum, Wissenschaft und Forschung, Bildung, Kultur und Zoll einen guten Stand erreicht. Serbien hat seine Investitionsplanung mit dem Haushaltsvollzug verknüpft, muss jedoch im Einklang mit dem Reformprogramm der Regierung für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen noch einen einheitlichen Mechanismus der Prioritätensetzung für alle Investitionen, unabhängig von ihrer Quelle, entwickeln. In Bereichen wie öffentliches Auftragswesen, Statistik, Geldpolitik und Finanzkontrolle haben die Vorbereitungen Serbiens einen etwa mittleren Stand erreicht. In der Zeit bis zum Beitritt muss Serbien seine Außen- und Sicherheitspolitik an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union angleichen. Serbien muss Probleme der Nichteinhaltung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens vorrangig angehen, darunter die Beschränkungen des Kapitalverkehrs, die Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen, die steuerliche Diskriminierung bei eingeführten Spirituosen und die Beschränkungen der Ausfuhr von Abfällen.
Serbien hat sich weiter mit den Auswirkungen der Migrations- und Flüchtlingskrise befasst. Serbien verhandelt derzeit mit der EU über eine Statusvereinbarung über Tätigkeiten der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Serbien. Serbien hat ein neues Gesetz über Asyl und vorübergehenden Schutz, ein Ausländergesetz und ein Gesetz über Grenzkontrollen verabschiedet. Eine Strategie und ein Aktionsplan zur Bekämpfung der irregulären Migration im Zeitraum 2017–2020 müssen noch angenommen werden. Serbien muss in diesem Zusammenhang einen robusten Rückführungsmechanismus im Einklang mit den Anforderungen der EU einführen und seine Visumpolitik schrittweise an die der EU angleichen. Eine stärkere Koordinierung zwischen den verschiedenen beteiligten staatlichen Behörden im Bereich der Migrationssteuerung muss gewährleistet werden. Serbien hat weiterhin mit den Nachbarländern und den Mitgliedstaaten zusammengearbeitet, insbesondere auf technischer Ebene, und erhebliche Anstrengungen unternommen, um Unterkünfte und humanitäre Hilfsgüter bereitzustellen, größtenteils mit Unterstützung der EU. Serbien muss seine Kapazitäten zur Berücksichtigung der besonderen Aufnahmebedürfnisse unbegleiteter Minderjähriger ausbauen.
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Was die politischen Kriterien betrifft, so hat das Land die schwerste politische Krise, die es seit 2001 erlebt hat, schließlich überwunden. Der schwierige Prozess der Regierungsbildung gipfelte in den Angriffen vom 27. April 2017 im Parlament, die von der internationalen Gemeinschaft auf das Schärfste verurteilt wurden. Seit Mai 2017 hat die neue reformorientierte Regierung Maßnahmen ergriffen, um gegen die Vereinnahmung des Staates vorzugehen, indem sie die gegenseitige Kontrolle der Gewalten schrittweise wiedereingeführt und die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit gestärkt hat. Das Land durchläuft derzeit tief greifende Veränderungen, wobei das politische Klima von mehr Inklusivität und Offenheit gekennzeichnet ist. Die Kommunalwahlen im Oktober 2017 haben bestätigt, dass die Bürger die EU-orientierte Politik der Regierungskoalition unterstützen. Das Funktionieren des Parlaments wurde aufrechterhalten und Oppositionsparteien haben den Vorsitz wichtiger parlamentarischer Ausschüsse übernommen. Das Parlament muss seine Kontroll- und Gesetzgebungsfunktionen stärken, indem unter anderem der Rückgriff auf beschleunigte Verfahren eingeschränkt wird.
Die Beziehungen zwischen den Volksgruppen sind fragil, doch die Lage blieb insgesamt ruhig. Auf die Überprüfung der Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid, mit dem der Konflikt von 2001 beendet wurde und das den Rahmen für die Beziehungen zwischen den Volksgruppen bildet, müssen transparente und alle Seiten einbeziehende Maßnahmen folgen. Die Regierung hat sich entschlossen gezeigt, das Vertrauen zwischen den Volksgruppen zu verbessern.
Die Zivilgesellschaft spielte weiter eine konstruktive Rolle bei der Unterstützung demokratischer Prozesse und der Gewährleistung einer besseren gegenseitigen Kontrolle der Gewalten. Seit dem zweiten Halbjahr 2017 hat sich das Klima für die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen verbessert und die Regierung hat ihren Willen zu Dialog und Inklusion gezeigt.
Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung haben die Vorbereitungen des Landes einen etwa mittleren Stand erreicht. Gute Fortschritte wurden durch die Annahme der Strategie zur Reform der öffentlichen Verwaltung und des Reformprogramms für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen erzielt. Es wurden konkrete Anstrengungen unternommen, um die Transparenz und Rechenschaftspflicht zu erhöhen und externe Akteure in die Politikgestaltung einzubeziehen. Die Fähigkeit des Ministeriums für Informationsgesellschaft und öffentliche Verwaltung zur Steuerung und Koordinierung der Reform der öffentlichen Verwaltung muss verbessert werden. Nach wie vor ist ein starkes politisches Engagement unerlässlich, um die Professionalität der öffentlichen Verwaltung – insbesondere hinsichtlich Ernennungen auf der höheren Führungsebene – sowie die Achtung der Grundsätze der Transparenz, Leistung und ausgewogenen Vertretung im Einklang mit Sinn und Wortlaut der Gesetzgebung zu gewährleisten.
In Bezug auf das Justizsystem haben die Vorbereitungen des Landes einen gewissen Stand erreicht und es wurden vor allem in den letzten Teil des Berichtszeitraums gute Fortschritte erzielt. Die Rückschritte der letzten Jahre konnten durch entscheidende Maßnahmen in den vergangenen Monaten teilweise wieder ausgeglichen werden, indem vor allem mit der Wiederherstellung der Unabhängigkeit der Justiz begonnen wurde. Das Land verabschiedete eine glaubwürdige neue Strategie für die Justizreform, die die Grundlage für weitere Reformen in diesem Bereich bildet. Darüber hinaus wurden wichtige Rechtsvorschriften im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission und den „Dringenden Reformprioritäten“ geändert. Die Sonderstaatsanwaltschaft kann effizienter arbeiten, da sie mit weniger Behinderungen durch die Gerichte konfrontiert ist. Es bedarf anhaltender Bemühungen, um die noch ausstehenden Empfehlungen umzusetzen und dafür zu sorgen, dass die Justiz frei von ungebührlicher Einflussnahme funktionieren kann.
Bei der Korruptionsbekämpfung haben die Vorbereitungen des Landes einen gewissen Stand erreicht. Der rechtliche und institutionelle Rahmen sowie eine Erfolgsbilanz hinsichtlich Prävention und strafrechtlicher Verfolgung sind vorhanden, doch die Anzahl rechtskräftiger Urteile in Korruptionsfällen auf hoher Ebene ist nach wie vor begrenzt. Korruption ist in vielen Bereichen nach wie vor weitverbreitet und stellt weiterhin ein schwerwiegendes Problem dar. Die Fähigkeit der Institutionen, wirksam gegen Korruption vorzugehen, ist von strukturellen und operationellen Mängeln geprägt. Es besteht nach wie vor das Risiko einer politischen Einflussnahme.
Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität haben die Vorbereitungen des Landes einen gewissen Stand erreicht. Der Rechtsrahmen steht weitgehend im Einklang mit den europäischen Normen und die Bemühungen zur Umsetzung der Strategien müssen fortgesetzt werden. Das Land hat Maßnahmen zur Reform des Systems der Überwachung des Telekommunikationsverkehrs und zur Umsetzung der damit zusammenhängenden „Dringenden Reformprioritäten“ ergriffen. Es muss mehr getan werden, um bestimmte Formen der Kriminalität wie Geldwäsche und Finanzkriminalität wirksamer zu bekämpfen. Die Koordinierung zwischen allen einschlägigen Akteuren ist von wesentlicher Bedeutung. Die Bilanz in Bezug auf Ermittlungen, Strafverfolgungen und Verurteilungen bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität muss verbessert werden. Die Zahl der Verurteilungen ist nach wie vor gering.
Der rechtliche und institutionelle Rahmen für den Schutz der Grundrechte ist weitgehend vorhanden und die Einhaltung der europäischen Menschenrechtsstandards wurde durch Reformen verbessert. Für die vollständige Umsetzung sind kontinuierliche Bemühungen erforderlich. Begrüßenswert ist, dass das Land das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Übereinkommen von Istanbul“) ratifiziert und die erforderlichen rechtlichen Reformen für die Einführung einer externen Überwachung der Strafverfolgungsbehörden eingeleitet sowie die Änderungen des Rechtsrahmens für die Nichtdiskriminierung in einer alle Seiten einbeziehenden Weise ausgearbeitet hat. Die Lage in Haftanstalten und psychiatrischen Einrichtungen muss angegangen werden. Fälle von Hassverbrechen und Hetze müssen weiterverfolgt und die für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zuständigen Stellen gestärkt werden. Im Hinblick auf die Inklusion der Roma sind weitere Anstrengungen erforderlich. Was die Meinungsfreiheit betrifft, so hat das Land einen gewissen Vorbereitungsstand erreicht und gute Fortschritte erzielt, vor allem durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Medien und die Verringerung des Drucks auf Journalisten. Das Land muss die verbleibenden Herausforderungen in Angriff nehmen, einschließlich der Reform der öffentlichen Rundfunkanstalt.
Was die regionale Zusammenarbeit betrifft, so pflegte das Land weiterhin gute Beziehungen zu den anderen Erweiterungsländern und beteiligte sich aktiv an regionalen Initiativen. Entscheidende Schritte wurden unternommen, um die gutnachbarlichen Beziehungen zu verbessern, darunter das Inkraftsetzen des bilateralen Abkommens mit Bulgarien. Die „Namensfrage“ muss dringend geklärt werden. Die Gespräche über den „Namensstreit“ wurden unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen vertieft. In konstruktiven Gesprächen auf Ebene der Ministerpräsidenten und Außenminister wurden die Fortschritte bei der Umsetzung vertrauensbildender Maßnahmen positiv bewertet. Die gemeinsame Ankündigung der Ministerpräsidenten von Griechenland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien vom Januar 2018, wonach der Flughafen von Skopje und eine Autobahn umbenannt und einige aufgeschobene EU-Initiativen nun in Gang gesetzt werden, war ein konkretes Anzeichen für die Verbesserung des gegenseitigen Vertrauens.
Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien im Hinblick auf den Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft einige Fortschritte erzielt und einen guten Vorbereitungsstand erreicht. Trotz des politischen Stillstands in der ersten Jahreshälfte wurden bemerkenswerte Verbesserungen erreicht, insbesondere bei der Verwaltung und Transparenz der öffentlichen Finanzen. Die Wirtschaft weist immer noch einige wesentliche Schwachstellen auf, darunter Mängel in den Rahmenbedingungen für Unternehmen wie beispielsweise die unzureichende Durchsetzung von Verträgen und die umfangreiche Schattenwirtschaft. Die strukturellen Probleme auf dem Arbeitsmarkt spiegeln sich in niedriger Erwerbstätigkeit und hohen Arbeitslosenquoten wider. Das makroökonomische Umfeld hat sich im ersten Halbjahr 2017 verschlechtert, da sich die langanhaltende politische Krise nachteilig auf die Investitionen auswirkte. Die Finanzpolitik ist auf kurzfristige Maßnahmen ausgerichtet, während ein nachhaltiger Konsolidierungsplan fehlt.
In der Wirtschaft wurden einige Fortschritte verzeichnet und die Vorbereitungen hinsichtlich der Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standhalten zu können, haben einen etwa mittleren Stand erreicht. Weitere Fortschritte wurden bei der Diversifizierung der Exporte und der Steigerung der Wertschöpfung im verarbeitenden Gewerbe erzielt. Die Handels- und Investitionsbeziehungen zur EU wurden weiter gestärkt. Schwächen in Lehrplänen, niedrige Innovationsraten und ein erheblicher Investitionsbedarf, u. a. bei öffentlichen Infrastrukturen, wirken sich weiterhin negativ auf die Wirtschaft aus.
Was die Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen betrifft, so haben die Vorbereitungen des Landes in den meisten Bereichen, darunter Wettbewerb, Verkehr und Energie, einen etwa mittleren Stand erreicht. Einen guten Vorbereitungsstand verzeichnet das Land in Bereichen wie Gesellschaftsrecht, Zollunion, transeuropäische Netze sowie Wissenschaft und Forschung. Insgesamt sind durchweg weitere Anstrengungen erforderlich, insbesondere aber in den wenigen Bereichen, in denen das Land noch in einem frühen Vorbereitungsstadium ist, beispielsweise bei der Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Mehr Gewicht muss auch auf den Aufbau von Verwaltungskapazitäten und eine effiziente Umsetzung gelegt werden. Das Land hat die Angleichung an die Erklärungen der EU und die Beschlüsse des Rates im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik weiter verbessert.
Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat sich weiter mit den Auswirkungen der Migrations- und Flüchtlingskrise befasst. Sie verhandelt derzeit mit der EU über eine Statusvereinbarung über künftige Tätigkeiten der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache im Land. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat Anstrengungen unternommen, um ihren Rechtsrahmen zu verbessern. Arbeiten an der Änderung des Ausländergesetzes sind im Gange. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat ihre Entschließung über die Migrationspolitik weiter umgesetzt. Sie hat ihre Bemühungen um die Verbesserung des Asylsystems und der Migrationssteuerung fortgesetzt. Es bedarf noch einer systematischen Registrierung von Migranten und einer schutzbedarfsgerechten Profilerstellung, um sicherzustellen, dass auf die Bedürfnisse dieser Personen eingegangen wird. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien muss in diesem Zusammenhang einen Rückführungsmechanismus für irreguläre Migranten einführen, der im Einklang mit dem EU-Besitzstand steht, und muss ihre Visumpolitik schrittweise an die der EU angleichen.Das Land hat weiter mit den Nachbarländern und den Mitgliedstaaten zusammengearbeitet, insbesondere auf technischer Ebene, und erhebliche Anstrengungen unternommen, um Unterkünfte und humanitäre Hilfsgüter bereitzustellen, größtenteils mit Unterstützung der EU.
Albanien
Was die politischen Kriterien anbelangt, so herrscht immer noch eine starke Polarisierung im politischen Establishment vor. Die parlamentarische Arbeit wurde durch einen Boykott der Opposition Anfang 2017 behindert, der auch zu Verzögerungen bei der Benennung der Überprüfungseinrichtungen für Richter und Staatsanwälte führte. Im Mai konnte das Parlament dank einer Einigung zwischen Regierungspartei und Opposition seine Tätigkeit wiederaufnehmen und nahm einige Änderungen am Rechtsrahmen für Wahlen vor. Dies ermöglichte die reibungslose Organisation der Parlamentswahlen im Juni, wenngleich eine Reihe von Empfehlungen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa noch nicht umgesetzt wurde. Einige Fortschritte wurden bei der Verbesserung der Funktionsweise des Nationalen Rates für die Zivilgesellschaft erzielt. Weitere Bemühungen sind erforderlich, um die zivilgesellschaftlichen Organisationen besser mit in einen inklusiven politischen Dialog einzubeziehen.
Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung haben die Vorbereitungen Albaniens einen etwa mittleren Stand erreicht. Dank der Fortsetzung der Anstrengungen wurden einige Fortschritte bei der Effizienz und Transparenz der öffentlichen Dienstleistungen, der Ausbildung von Beamten, der Transparenz der Einstellungsverfahren und der allgemeinen Stärkung der leistungsorientierten Verfahren des öffentlichen Dienstes erzielt. Diese Errungenschaften sollten nun weiter konsolidiert werden, um eine effizientere, entpolitisierte und professionelle öffentliche Verwaltung aufzubauen.
Im Justizbereich haben die Vorbereitungen Albaniens einen gewissen Stand erreicht. Die Umsetzung der umfassenden und gründlichen Justizreform wurde fortgesetzt, wodurch insgesamt gute Fortschritte erzielt wurden. Die Neubewertung aller Richter und Staatsanwälte („Überprüfung“) hat begonnen und erste konkrete Ergebnisse erbracht. Für diesen Prozess gibt es parteienübergreifende Unterstützung und er wird von einer unabhängigen Behörde durchgeführt, unterliegt internationaler Überwachung und die Venedig-Kommission hat seine Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention bestätigt. Unter der Schirmherrschaft der Europäischen Kommission wurde eine internationale Beobachtungsmission entsandt, die das Verfahren während des gesamten Durchführungszeitraums überwachen soll. Die Einrichtungen, die den Prozess unterstützen, haben ihre ersten Berichte über die Eignungs- und Hintergrundüberprüfungen sowie über die Vermögenserklärungen abgeschlossen.
Im Bereich der Korruptionsbekämpfung sind die Vorbereitungen Albaniens nach wie vor auf einem gewissen Stand. Gute Fortschritte wurden insbesondere durch die Verabschiedung von Änderungen der Strafprozessordnung erzielt. Der Aufbau einer Kette spezialisierter Korruptionsbekämpfungsstellen, einschließlich einer Sonderstaatsanwaltschaft, ist im Gange. Die Anzahl der rechtskräftigen Verurteilungen in Fällen, in die Beamte unteren oder mittleren Ranges involviert sind, hat sich gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum erhöht. Zu Verurteilungen hoher Beamter kam es vor allem im Justizbereich (Richter und Staatsanwälte); allerdings ist die Rate rechtskräftiger Verurteilungen hoher Beamter insgesamt weiterhin sehr niedrig. Korruption ist in vielen Bereichen nach wie vor weitverbreitet und stellt weiterhin ein schwerwiegendes Problem dar.
Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität haben die Vorbereitungen Albaniens einen gewissen Stand erreicht. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum einige Fortschritte erzielt, insbesondere beim Vorgehen gegen den Anbau von Cannabis. Albanien muss auf den konkreten Ergebnissen in diesem Bereich aufbauen, indem es die Einziehung von Vermögenswerten von kriminellen Banden verstärkt und die Vernichtung aller bestehenden Cannabis-Bestände fortsetzt. Durch Änderungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Mafia und Änderungen der Strafprozessordnung wurden die Voraussetzungen für eine gesteigerte Effizienz der strafrechtlichen Ermittlungen geschaffen. Albanien hat sich erfolgreich an der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit beteiligt, wobei es vor allem die Interaktion mit den Mitgliedstaaten der EU verstärkte. Auf nationaler Ebene muss die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft noch wirksamer werden. Was die Erfolgsbilanz anbelangt, so sind nur geringe Fortschritte bei der Zerschlagung organisierter krimineller Gruppen zu verzeichnen. Die Anzahl der rechtskräftigen Verurteilungen in Fällen organisierter Kriminalität blieb trotz einer geringfügigen Zunahme sehr niedrig. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um gegen Geldwäsche, Erträge aus Straftaten und ungerechtfertigte Bereicherungen vorzugehen.
Albanien hat die meisten internationalen Menschenrechtsübereinkommen ratifiziert und einen Rechtsrahmen im Einklang mit den europäischen Standards entwickelt. Die Durchsetzung und Überwachung von Mechanismen für den Schutz der Menschenrechte müssen jedoch noch gestärkt werden. Im Bereich der Meinungsfreiheit haben die Vorbereitungen Albaniens einen gewissen Stand/einen etwa mittleren Stand erreicht. Es gab einige Fortschritte bei der Stärkung der Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, doch die Transparenz staatlicher Werbekampagnen in den Medien muss noch verbessert werden. Fortschritte im Bereich der Eigentumsrechte durch eine Aktualisierung der geltenden Rechtsvorschriften und eine Verstärkung der institutionellen Koordinierung stehen noch aus. Die institutionellen Mechanismen für den Schutz der Rechte von Kindern und die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt sind weiterhin unzureichend. Es wurden wichtige Schritte unternommen, um den rechtlichen Rahmen für die Achtung und den Schutz von Minderheiten zu verbessern, doch die zugehörigen sekundären Rechtsvorschriften müssen noch ausgearbeitet werden. Die Lebensbedingungen der Roma und der Balkan-Ägypter müssen verbessert werden.
Albanien hat sich weiterhin aktiv an der regionalen Zusammenarbeit beteiligt und gute Beziehungen zu den Nachbarländern gepflegt. Entscheidende Schritte wurden unternommen, um die bilateralen Fragen mit Griechenland zu klären.
Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat Albanien im Hinblick auf den Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft einige Fortschritte erzielt und einen etwa mittleren Vorbereitungsstand erreicht. Die öffentliche Schuldenquote und das Leistungsbilanzdefizit wurden verringert. Das Wirtschaftswachstum nahm weiter zu und die Arbeitslosigkeit ging zurück, ist aber immer noch hoch. Die Anzahl notleidender Kredite im Bankensektor wurde gesenkt, doch die Kreditvergabe der Banken an Unternehmen gestaltet sich schwerfällig. Bei den wesentlichen Reformen für die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurden Fortschritte erzielt, doch sind weitere Anstrengungen erforderlich, einschließlich der Reduzierung der Schattenwirtschaft. Die umfassende Reform des Justizwesens schritt voran, muss jedoch noch vollständig umgesetzt werden. Durch das Inkrafttreten des neuen Insolvenzgesetzes dürfte das Insolvenzrecht gestärkt werden. Allerdings gelten für Unternehmen nach wie vor beschwerliche Regelungen und durch Defizite bei der Rechtsstaatlichkeit werden weiterhin Unternehmen behindert und Investoren abgeschreckt.
Was die Fähigkeit angeht, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten, so hat Albanien einige Fortschritte erzielt und bei den Vorbereitungen einen gewissen Stand erreicht. Insbesondere wurden Fortschritte in Bezug auf die Energie- und Verkehrsinfrastruktur und die Digitalisierung verzeichnet, wenngleich nach wie vor Schwachstellen bestehen, die die Wettbewerbsfähigkeit Albaniens und seine Handelstätigkeiten behindern. Die Qualität der Bildung muss auf allen Ebenen verbessert werden, um unter anderem die Bevölkerung besser mit den auf dem Arbeitsmarkt benötigten Qualifikationen auszustatten. Der Außenhandel bleibt hinter seinem Potenzial zurück und beschränkt sich auf wenige Sektoren. Die Kapazitäten Albaniens in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation sind nach wie vor gering.
Albanien hat die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an die Anforderungen der EU in einer Reihe von Bereichen fortgesetzt und damit seine Fähigkeit zur Übernahme der aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen gestärkt. In vielen Bereichen haben die Vorbereitungen des Landes einen etwa mittleren Stand (z. B. Finanzkontrolle, Bildung und Kultur) oder einen gewissen Stand (z. B. öffentliches Auftragswesen und Statistik) erreicht. Was die Vorbereitungen auf die Übernahme und Umsetzung des EU-Besitzstands anbelangt, wird Albanien weiterhin Anstrengungen unternehmen müssen. Das Land sollte die Arbeiten am Ausbau des Verkehrs- und des Energienetzes fortsetzen, auch mit Blick auf eine verbesserte Vernetzung in der gesamten Region. Die Verwaltungskapazitäten und professionellen Standards der mit der Anwendung des Besitzstands zu beauftragenden Stellen müssen gestärkt und die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden muss gesichert werden. Die Verbesserung der Transparenz und Rechenschaftspflicht, insbesondere in Bezug auf das wirksame, effektive und transparente Funktionieren des öffentlichen Auftragswesens und der Verwaltung der öffentlichen Finanzen, bleibt unerlässlich. Albanien hat sich weiterhin allen Standpunkten und Erklärungen der EU im Bereich der der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik vollständig angeschlossen.
Die Zahl ungerechtfertigter Asylanträge, die von albanischen Staatsangehörigen in den EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Schengen-Ländern gestellt werden, ist nach wie vor hoch. Albanien hat Entschlossenheit gezeigt und eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, darunter die Vertiefung der bilateralen Zusammenarbeit mit den betreffenden EU-Mitgliedstaaten. Diese Maßnahmen haben zu positiven Ergebnissen geführt. Es sollte weiter entschlossen gehandelt werden, auch im Rahmen des Überwachungsmechanismus für die Zeit nach der Visaliberalisierung, um dem Phänomen der ungerechtfertigten Anträge entgegenzuwirken. Albanien muss einen Rückführungsmechanismus für irreguläre Migranten einführen, der im Einklang mit dem EU-Besitzstand steht, und muss seine Visumpolitik schrittweise an die der EU angleichen.
Bosnien und Herzegowina
Was die politischen Kriterien betrifft, so müssen die Wahlvorschriften dringend geändert werden, um eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen im Oktober 2018 und eine reibungslose Umsetzung ihrer Ergebnisse sicherzustellen. In diesem Zusammenhang müssen alle politischen Entscheidungsträger ihrer Verantwortung nachkommen und zu einer Lösung in Bezug auf die Völkerkammer der Föderation gelangen. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 über die Achtung des grundlegenden demokratischen Rechts der Bürger von Mostar, bei Kommunalwahlen zu wählen, muss noch umgesetzt werden. Die Annahme von in der Reformagenda vorgesehenen Rechtsvorschriften, darunter des Verbrauchsteuergesetzes, wurde durch Spannungen zwischen den Parteien der Regierungskoalition und Blockaden seitens der Oppositionsparteien in den Parlamenten auf Ebene des Zentralstaats und der Entitäten beeinträchtigt, die eine Verlangsamung des Reformtempos mit sich brachten. Wo Zentralstaat und Entitäten in koordinierter Weise zusammengearbeitet haben, konnte die Reformagenda wirksam umgesetzt werden. Die Verfassung Bosnien und Herzegowinas verstößt nach wie vor gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, wie im Rahmen der Rechtssache „Sejdić-Finci“ und damit zusammenhängenden Fällen festgestellt.
Die Arbeit des Staatspräsidiums von Bosnien und Herzegowina wurde durch die Äußerung unterschiedlicher Standpunkte seiner einzelnen Mitglieder in einer Reihe von Fragen der Außenpolitik behindert, die unter seine Zuständigkeit fällt. Der Ministerrat nahm weitere landesweite Strategien in Bereichen wie Umwelt und Entwicklung des ländlichen Raums an. Mit Ausnahme einiger weniger Reformen und der lobenswerten Verabschiedung der Verbrauchsteuervorschriften wurde die Durchführung von Reformen durch einen mangelnden Konsens zwischen den Mitgliedern der Regierungskoalition verzögert. Landesweite Strategien in Bereichen wie Energie, Beschäftigung oder öffentliche Finanzverwaltung müssen noch verabschiedet werden. Der Koordinierungsmechanismus für EU-Angelegenheiten nahm im Juni 2017 seine Tätigkeit auf und arbeitete die Antworten des Landes auf den Fragebogen in der Stellungnahme der Kommission aus. Ein nationales Programm für die Angleichung der Rechtsvorschriften des Landes an den EU-Besitzstand muss noch verabschiedet werden.
Bosnien und Herzegowina befindet sich bei der Reform der öffentlichen Verwaltung in einem frühen Stadium und erzielte im vergangenen Jahr keine Fortschritte. Eine landesweite Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung wird ausgearbeitet und muss noch verabschiedet werden. Durch eine weitere Fragmentierung des öffentlichen Dienstes in der Föderation und auf kantonaler Ebene hat sich das Risiko der Politisierung erhöht. In Bezug auf das Justizsystem haben die Vorbereitungen Bosnien und Herzegowinas einen gewissen Stand erreicht. Einige Fortschritte wurden im Gerichtswesen erzielt, doch insgesamt kommen die Reformen schleppend voran. Jede Änderung der Strafprozessordnung sollte im Einklang mit internationalen Standards stehen und nicht die Fähigkeit der Einrichtungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Korruption oder anderer Bedrohungen des Rechtsstaats aushöhlen. Auch bei der Bekämpfung der Korruption sind die Vorbereitungen auf einem gewissen Stand. Dennoch ist die Korruption weitverbreitet und gibt nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität haben die Vorbereitungen Bosnien und Herzegowinas ebenfalls einen gewissen Stand erreicht. Einige Fortschritte wurden erzielt, insbesondere durch die Annahme neuer Strategien für die Bekämpfung und Ausmerzung der organisierten Kriminalität sowie durch die Umsetzung des Aktionsplans zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, dank dessen Bosnien und Herzegowina nicht mehr von der Financial Action Task Force überwacht wird. Allerdings bedarf es erheblicher Anstrengungen im Hinblick auf Finanzermittlungen, den Ausbau der Kapazitäten für die Terrorismusbekämpfung und die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Nachbarländern in Fragen des Grenzmanagements.
Einige Fortschritte wurden in den Bereichen Menschenrechte und Minderheitenfragen erzielt. Der strategische, rechtliche, institutionelle und politische Rahmen für die Achtung der Menschenrechte muss jedoch erheblich verbessert werden. Dies betrifft auch die Meinungsfreiheit, denn Journalisten sind immer noch politischem Druck und Einschüchterungen ausgesetzt, einschließlich körperlicher und verbaler Angriffe. Das Fehlen einer wirksamen Umsetzung der Rechtsvorschriften über die Verhütung von und den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere häuslicher Gewalt, bietet nach wie vor Anlass zur Besorgnis. Es bedarf eines umfassenderen und stärker integrierten Konzepts für die Gemeinschaft der Roma, um ihre soziale Inklusion zu fördern.
Bosnien und Herzegowina muss die Angleichung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU noch verbessern.
Was die wirtschaftliche Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit betrifft, so hat Bosnien und Herzegowina einige Fortschritte erzielt, befindet sich jedoch beim Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft immer noch in einem frühen Vorbereitungsstadium. Einige Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Unternehmen wurden erreicht und der Finanzsektor wurde gestärkt. Zu den wesentlichsten noch nicht beseitigten Mängeln zählen die schwach ausgeprägte Rechtsstaatlichkeit, die immer noch ungünstigen Rahmenbedingungen für Unternehmen, eine fragmentierte und ineffiziente öffentliche Verwaltung sowie große Arbeitsmarktungleichgewichte, die auf ein schlechtes Bildungssystem, unzureichende institutionelle Kapazitäten und ein wenig förderliches Investitionsklima zurückzuführen sind. Darüber hinaus existiert nach wie vor eine umfangreiche Schattenwirtschaft.
Hinsichtlich der Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhalten zu können, hat Bosnien und Herzegowina einige Fortschritte erzielt, befindet sich jedoch weiterhin in einem frühen Stadium. Das Gesamtniveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und die Ausgaben für Forschung und Entwicklung blieben niedrig. Die Qualität des Sachkapitals wird durch einen Investitionsmangel beeinträchtigt. Die Verkehrs- und Energieinfrastruktur ist immer noch unzureichend entwickelt. Die strukturelle Anpassung kam nur schleppend voran, obwohl eine gewisse Diversifizierung der regionalen Handelsstruktur des Landes stattfand.
Die Kapazitäten für die Steuerung der Migration müssen weiter gestärkt werden, insbesondere was den Umgang mit schutzbedürftigen Gruppen anbelangt. Bosnien und Herzegowina muss einen Rückführungsmechanismus für irreguläre Migranten einführen,
Das Kosovo
Was die politischen Kriterien anbelangt, so führte das Kosovo im Juni 2017 vorgezogene Wahlen durch. Im September nahmen ein neues Parlament und eine neue Regierung ihre Arbeit auf. Bislang ist die neue Regierungskoalition jedoch bei der Umsetzung der EU-bezogenen Reformen und der Erzielung von Einvernehmen in den für das Kosovo zentralen strategischen Fragen kaum vorangekommen. Die anhaltende politische Fragmentierung und Polarisierung haben sich negativ auf die Rolle des Parlaments ausgewirkt und das wirksame Arbeiten der Regierung behindert. Das obstruktive Verhalten einiger Abgeordneter, einschließlich des Einsatzes von Tränengas, behinderte die Arbeit des Parlaments. Die Ratifizierung des Grenzabkommens mit Montenegro im März 2018 war ein wichtiger Durchbruch.
Die 2017 durchgeführten Parlaments- und Kommunalwahlen entsprachen insgesamt dem Grundsatz des Parteienwettbewerbs und waren größtenteils gut organisiert. Wiederholte Einschüchterungen in vielen Gemeinden der Kosovo-Serben, vor allem gegenüber Kandidaten, die nicht zur Partei Srpska Lista gehörten, gaben jedoch Anlass zur Besorgnis.
Die Lage im Norden des Kosovo bringt besondere Herausforderungen mit sich. Die Untersuchung der Ermordung des kosovo-serbischen Politikers Oliver Ivanović im Januar 2018 wird fortgesetzt.
Versuche von Mitgliedern des Parlaments, im Dezember 2017 das Gesetz über die Sondertribunale und die Sonderstaatsanwaltschaft aufzuheben, warfen ernste Besorgnis auf. Es ist unerlässlich, dass das Kosovo seine internationalen Verpflichtungen durch eine uneingeschränkte und entschiedene Unterstützung für die weitere Arbeit der Sondertribunale und der Sonderstaatsanwaltschaft vollständig erfüllt und sich umfassend und eindeutig zu diesen Einrichtungen bekennt.
Im Bereich der Reform der öffentlichen Verwaltung haben die Vorbereitungen einen gewissen Stand erreicht. Einige Fortschritte wurden insbesondere bei der Überprüfung der Agenturen und (halb‑)unabhängigen Stellen erzielt. Die anhaltende Politisierung der öffentlichen Verwaltung gibt nach wie vor Anlass zur Besorgnis und beeinträchtigt die Effizienz und Unabhängigkeit der öffentlichen Verwaltung.
Das Justizsystem des Kosovo befindet sich noch in einem frühen Stadium. Einige Fortschritte wurden bei der Umsetzung des 2015 verabschiedeten Gesetzespakets für das Justizwesen verzeichnet. 2017 wurden im gesamten Kosovo alle kosovo-serbischen Richter und Staatsanwälte, einschließlich ihres Unterstützungspersonals, in das kosovarische Justizsystem eingegliedert. Dies stellt eine große Errungenschaft des Jahres dar. Die Justiz ist weiterhin anfällig gegenüber ungebührlicher politischer Einflussnahme und es bedarf kontinuierlicher Bemühungen um den Aufbau der Kapazitäten der rechtsstaatlichen Institutionen. Die Justizverwaltung ist nach wie vor langsam und ineffizient.
Bei der Korruptionsbekämpfung befinden sich die Vorbereitungen des Kosovo in einem frühen Stadium/haben die Vorbereitungen des Kosovo einen gewissen Stand erreicht. Das Kosovo hat einige Fortschritte in Bezug auf die Erfolgsbilanz bei der Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung von Korruption auf hoher Ebene und von organisierter Kriminalität erzielt, einschließlich rechtskräftiger Verurteilungen. Fortschritte wurden auch bei der vorläufigen Einziehung von Vermögenswerten verzeichnet, wobei die Anzahl endgültiger Einziehungen allerdings nach wie vor niedrig ist. Korruption ist weitverbreitet und gibt nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Es sind konzertierte Bemühungen erforderlich, um dieses Problem in umfassender und strategischer Weise anzugehen.
Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität befindet sich das Kosovo noch in einem frühen Stadium. Einige Fortschritte wurden in Bezug auf die Erfolgsbilanz bei Fällen von Korruption und organisierter Kriminalität auf hoher Ebene erzielt. Die vorläufige Einziehung von Vermögenswerten hat zwar zugenommen, doch die Anzahl der rechtskräftigen Verurteilungen, Finanzermittlungen und endgültigen Einziehungen von Vermögenswerten ist nach wie vor niedrig. Die Strafverfolgungsbehörden haben Schwierigkeiten bei der wirksamen Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Norden des Kosovo. Einige Fortschritte wurden bei der Terrorismusbekämpfung erzielt, u. a. beim Vorgehen gegen gewaltbereiten Extremismus und Radikalisierung sowie bei der Verhinderung der Beteiligung kosovarischer Bürger an Konflikten im Ausland. Die Behörden des Kosovo müssen sich wirksamer um die Bekämpfung der Geldwäsche bemühen, und die einschlägigen Rechtsvorschriften sollten mit dem Besitzstand der EU und den internationalen Standards in Einklang gebracht werden.
Der Rechtsrahmen garantiert weitgehend einen Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Einklang mit europäischen Standards. Allerdings sind zusätzliche Anstrengungen bei der Durchsetzung erforderlich. Die Umsetzung der Menschenrechtsstrategien und -vorschriften wird häufig durch unzureichende finanzielle und sonstige Ressourcen – vor allem auf lokaler Ebene – sowie durch begrenzte politische Prioritätensetzung und mangelnde Koordinierung behindert. Es muss mehr getan werden, um die Rechte der Angehörigen von Minderheiten, einschließlich Roma, Aschkali und Vertriebener, zu gewährleisten, die Gleichstellung der Geschlechter in der Praxis sicherzustellen, ein integriertes Kinderschutzsystem einzuführen und den Schutz des kulturellen Erbes zu fördern. Im Bereich der Meinungsfreiheit, die in der Verfassung verankert ist, sind die Vorbereitungen des Kosovo auf einem gewissen Stand. Das Kosovo erfreut sich einer pluralistischen und lebendigen Medienlandschaft. Dennoch waren Journalisten weiter Opfer von Drohungen und Angriffen. Das Parlament zeigte nur begrenztes Engagement bei der Suche nach einer Lösung für die nachhaltige Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, was diese anfällig für politischen Druck macht.
Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat das Kosovo im Hinblick auf den Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft gute Fortschritte erzielt und befindet sich in einem frühen Stadium. Die Rahmenbedingungen für Unternehmen wurden verbessert und die Regierung hielt sich an die Haushaltsregel für das Haushaltsdefizit; allerdings stellen die Leistungen für Kriegsveteranen weiterhin eine Herausforderung für die öffentlichen Finanzen dar. Es existiert nach wie vor eine umfangreiche Schattenwirtschaft. Die Erhöhung der Erwerbsquote ging nicht mit einem Beschäftigungswachstum einher, sondern die Arbeitslosenquote stieg weiter an. Davon sind vor allem Frauen sowie junge und ungelernte Arbeitskräfte betroffen. Trotz eines starken Exportwachstums spiegelt das hohe Handelsbilanzdefizit die unzureichende Produktionsbasis wider.
Was die Fähigkeit angeht, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, so hat das Kosovo einige Fortschritte erzielt und befindet sich in einem frühen Stadium. Keine Fortschritte wurden bei der Verbesserung der Qualität der Bildung und der Beseitigung der Qualifikationslücken auf dem Arbeitsmarkt verzeichnet. Bei der Verbesserung der Straßeninfrastruktur erzielte das Kosovo einige Fortschritte, doch im Schienenverkehr und im Energiesektor gibt es noch große Infrastrukturlücken. Strukturelle Veränderungen in der Wirtschaft schreiten nur langsam voran, da sie vom Einzelhandelssektor abhängig ist. Die Integration in die EU wird durch die schleppende Umsetzung des SAA behindert.
Das Kosovo setzte seine Bemühungen um gute und konstruktive bilaterale Beziehungen zu anderen Erweiterungsländern fort. Das Kosovo ist in den meisten regionalen Organisationen vertreten, die in den Anwendungsbereich der 2012 zwischen Belgrad und Pristina geschlossenen Vereinbarungen über regionale Vertretung und Kooperation fallen.
Was die Normalisierung der Beziehungen zu Serbien betrifft, so beteiligte sich das Kosovo weiterhin am Dialog. Das Kosovo muss jedoch weitere erhebliche Bemühungen um die Umsetzung bestehender Vereinbarungen unternehmen und zur Schaffung förderlicher Rahmenbedingungen für die vollständige Normalisierung der Beziehungen zu Serbien, über die eine rechtsverbindliche Vereinbarung geschlossen werden sollte.
Hinsichtlich der Angleichung an die europäischen Standards befindet sich das Kosovo in einem frühen Stadium. In einigen Bereichen wurde die Rechtsangleichung fortgesetzt, die Umsetzung ist jedoch unzureichend. Einige Fortschritte wurden in den Bereichen freier Waren- und Dienstleistungsverkehr, öffentliches Auftragswesen und Wettbewerb sowie bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen verzeichnet. Im Bereich Steuern und Zoll wurden einige Fortschritte bei der Steuererhebung und der Vereinfachung der Verwaltungsverfahren erzielt, doch das Kosovo muss die Bekämpfung der Schattenwirtschaft und der Steuerhinterziehung verstärken. Der Energiesektor steht weiterhin vor großen Herausforderungen. Keine Fortschritte wurden bei der Inangriffnahme der Umweltprobleme verzeichnet. Insgesamt muss das Kosovo in allen Sektoren die Verwaltungskapazitäten und die Koordinierung verbessern, um die wirksame Anwendung des Besitzstands sicherzustellen.
Die Behörden haben Fortschritte bei der Bewältigung der regulären und der irregulären Migration erzielt. Diese Bemühungen sollten fortgesetzt und ausgebaut werden. Das Kosovo muss einen Rückführungsmechanismus für irreguläre Migranten einführen,
ANHANG 2 – Wichtige Statistiken
STATISTISCHE DATEN (Stand 15.2.2018)
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Demografie
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Montenegro
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Ehemalige
jugoslawische Republik
Mazedonien
|
Albanien
|
Serbien
|
Türkei
|
Bosnien und
Herzegowina
|
Kosovo*
|
EU-28
|
|
Fußnote
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2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
Gesamtbevölkerung (in Tausend)
|
|
622,1
|
622,2
|
2 069,2
|
2 071,3
|
2 892,3e
|
2 886,0
|
7 114,4
|
7 076,4
|
77 696
|
78 741
|
3 825,3
|
3 516,0p
|
1 804,9
|
1 771,6
|
508 504p
|
510 279bp
|
Anteil der 15-64-Jährigen an der Gesamtbevölkerung (in %)
|
|
67,8
|
67,6
|
70,5
|
70,3
|
69,1e
|
69,5
|
67,1
|
66,6
|
67,8
|
67,8
|
:
|
:
|
:
|
65,6p
|
65,5ep
|
65,3bep
|
Bruttoziffer der natürlichen Bevölkerungsänderung (pro 1 000 EW)
|
|
1,7
|
1,8
|
1,3
|
1,2
|
3,6e
|
:
|
-5,4
|
-5,1
|
11,8
|
11,2
|
:
|
-1,8p
|
9,2p
|
:
|
-0,2ep
|
0,0bep
|
Lebenserwartung bei Geburt, männlich (Jahre)
|
|
74,4
|
:
|
73,5
|
:
|
76,2e
|
:
|
72,8
|
:
|
75,4
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
77,9ep
|
:
|
Lebenserwartung bei Geburt, weiblich (Jahre)
|
|
78,6
|
:
|
77,4
|
:
|
79,7e
|
:
|
77,9
|
:
|
81,0
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
83,3ep
|
:
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Arbeitsmarkt
|
Fußnote
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
Erwerbsquote für die 20-bis 64-Jährigen: Anteil der Erwerbspersonen an der Bevölkerung im Alter von 20-64 Jahren (%)
|
1)
|
68,5
|
69,1
|
70,2
|
69,6
|
71,3e
|
73,3e
|
68,1
|
70,0
|
59,9
|
60,9
|
59,2
|
58,8
|
42,8
|
44,0
|
77,1
|
77,5
|
Erwerbsquote für 20-64-jährige Männer: Anteil der Erwerbspersonen an der männlichen Bevölkerung im Alter von 20-64 Jahren (%)
|
1)
|
74,9
|
76,7
|
83,8
|
83,8
|
81,8e
|
82,5e
|
76,7
|
78,0
|
82,7
|
83,3
|
71,9
|
72,0
|
65,1
|
66,8
|
83,4
|
83,7
|
Erwerbsquote für 20-64-jährige Frauen: Anteil der Erwerbspersonen an der weiblichen Bevölkerung im Alter von 20-64 Jahren (%)
|
1)
|
62,1
|
61,6
|
56,2
|
54,9
|
61,1e
|
64,2e
|
59,5
|
62,0
|
37,3
|
38,5
|
46,3
|
45,3
|
20,4
|
20,9
|
70,8
|
71,4
|
Erwerbstätigenquote für die 20-64-Jährigen (in % der Bevölkerung)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Insgesamt
|
|
56,7
|
57,1
|
51,9
|
53,3
|
59,3e
|
62,1e
|
56,0
|
59,1
|
53,9
|
54,3
|
43,2
|
44,2
|
29,1
|
32,3
|
70,0
|
71,0
|
Männer
|
|
61,9
|
51,3
|
61,5
|
63,7
|
68,1e
|
69,4e
|
63,7
|
66,3
|
75,3
|
75,5
|
53,9
|
56,4
|
44,9
|
49,9
|
75,8
|
76,8
|
Frauen
|
|
51,5
|
63,0
|
42,1
|
42,5
|
50,7e
|
55,0e
|
48,3
|
51,9
|
32,6
|
33,2
|
32,4
|
32,0
|
13,2
|
14,6
|
64,2
|
65,3
|
15-24-Jährige, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (in % der Bevölkerung in dieser Altersgruppe)
|
|
19,1
|
18,4
|
:
|
:
|
29,6
|
26,9e
|
19,9
|
17,7
|
24,0
|
24,0
|
27,7
|
26,4
|
31,4
|
30,1
|
12,0
|
11,6
|
15-29-Jährige, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (in % der Bevölkerung in dieser Altersgruppe)
|
|
23,4
|
22,3
|
:
|
:
|
32,8
|
30,0e
|
24,5
|
22,3
|
28,0
|
27,8
|
32,8
|
31,4
|
39,2
|
37,3
|
14,8
|
14,2
|
Beschäftigung nach Hauptwirtschaftssektoren
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (%)
|
|
7,7
|
7,7
|
17,9
|
16,6
|
41,3e
|
40,2e
|
19,4
|
18,6
|
20,6
|
19,5
|
17,9
|
18,0
|
2,3
|
4,2
|
4,5
|
4,3
|
Industrie (%)
|
|
10,8
|
9,8
|
23,4
|
23,1
|
11,6e
|
12,8e
|
19,9
|
20,2
|
20,0
|
19,5
|
22,0
|
22,7
|
18,7
|
18,0
|
17,3
|
17,3
|
Baugewerbe (%)
|
|
6,6
|
7,7
|
7,1
|
7,2
|
6,9e
|
6,5e
|
4,5
|
4,3
|
7,2
|
7,3
|
7,5
|
8,6
|
9,5
|
11,5
|
6,8
|
6,7
|
Dienstleistungen (%)
|
|
74,8
|
74,8
|
51,6
|
53,1
|
40,2
|
40,5
|
56,1
|
57,0
|
52,2
|
53,7
|
52,6
|
50,8
|
69,5
|
66,3
|
71,4
|
71,6
|
Anteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst an der Erwerbsbevölkerung im Alter von 20-64 Jahren insgesamt (%)
|
2)
|
32,4
|
31,2
|
:
|
:
|
16,7e
|
15,6e
|
29,7
|
28,3
|
13,5
|
13,8
|
31,2
|
29,0
|
32,6
|
30,8
|
:
|
:
|
Anteil der Beschäftigten in der Privatwirtschaft an der Erwerbsbevölkerung im Alter von 20-64 Jahren insgesamt (%)
|
2)
|
46,6
|
47,0
|
:
|
:
|
83,3e
|
84,4e
|
70,3
|
71,7
|
86,5
|
86,2
|
63,2
|
65,9
|
67,4
|
69,2
|
:
|
:
|
Arbeitslosenquoten in % der Erwerbsbevölkerung
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Insgesamt
|
1)
|
17,5
|
17,8
|
26,1
|
23,7
|
17,1e
|
15,2e
|
17,8
|
15,4
|
10,3
|
10,9
|
27,9
|
25,5
|
32,9
|
27,5
|
9,4
|
8,6
|
Männer
|
1)
|
17,7
|
18,3
|
26,7
|
24,4
|
17,1e
|
15,9e
|
16,9
|
14,8
|
9,3
|
9,6
|
25,9
|
22,6
|
31,8
|
26,2
|
9,3
|
8,4
|
Frauen
|
1)
|
17,3
|
17,1
|
25,1
|
22,7
|
17,1e
|
14,4e
|
18,8
|
16,2
|
12,6
|
13,6
|
30,9
|
30,2
|
36,6
|
31,7
|
9,5
|
8,8
|
Jugendliche von 15–24 Jahren
|
1)
|
37,6
|
35,9
|
47,3
|
48,2
|
39,8e
|
36,5e
|
43,2
|
34,9
|
18,4
|
19,5
|
62,3
|
54,3
|
57,7
|
52,4
|
20,3
|
18,7
|
Langzeitarbeitslose (> 12 Monate)
|
1)
|
13,6
|
13,4
|
21,3
|
19,2
|
11,3e
|
10,1e
|
11,4
|
10,0
|
2,2
|
2,2
|
22,8
|
21,7
|
23,8
|
18,0
|
4,5
|
4,0
|
Mittlere nominale Monatslöhne und -gehälter (EUR)
|
3)
|
480
|
499
|
356
|
363
|
386
|
397
|
506
|
516
|
604
|
:
|
424
|
429
|
:
|
:
|
:
|
:
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Bildung
|
Fußnote
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
Frühe Schulabgänger und Ausbildungsabbrecher: Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 18-24 Jahren mit höchstens unterer Sekundarbildung und ohne weiterführende Bildung (%)
|
|
5,7
|
5,5
|
11,3p
|
9,9
|
21,3e
|
19,6e
|
7,4
|
7,0
|
36,7
|
34,3
|
5,2
|
4,9
|
14,5
|
12,7
|
11,0
|
10,7
|
Öffentliche Bildungsausgaben, relativ zum BIP (%)
|
|
:
|
:
|
:
|
:
|
3,1p
|
3,1p
|
4,0
|
3,9
|
4,3
|
4,6
|
:
|
:
|
4,5
|
4,7p
|
:
|
:
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höchstens Sekundarbildung, insgesamt
|
|
6,6
|
6,8
|
:
|
:
|
:
|
:
|
8,6
|
7,8
|
46,5
|
43,9
|
6,2u
|
5,8u
|
:
|
14,6
|
17,2
|
16,8
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höchstens Sekundarbildung, Männer
|
|
6,9
|
5,8
|
:
|
:
|
:
|
:
|
9,3
|
8,6
|
46,2
|
44,2
|
5,6u
|
5,5u
|
:
|
12,5
|
19,4
|
19,1
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höchstens Sekundarbildung, Frauen
|
|
6,3
|
7,9
|
:
|
:
|
:
|
:
|
7,9
|
7,0
|
46,8
|
43,7
|
6,9u
|
6,3u
|
:
|
17,0
|
14,9
|
14,4
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höherer Sekundarbildung oder postsekundärer nicht-tertiärer Bildung, insgesamt
|
|
80,6
|
82,2
|
:
|
:
|
:
|
:
|
83,2
|
84,9
|
34,9
|
35,7
|
86,3
|
86,6
|
:
|
70,5
|
65,2
|
65,3
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höherer Sekundarbildung oder postsekundärer nicht-tertiärer Bildung, Männer
|
|
85,3
|
86,9
|
:
|
:
|
:
|
:
|
84,5
|
86,3
|
37,8
|
38,3
|
88,6
|
89,0
|
:
|
74,5
|
65,9
|
66,1
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höherer Sekundarbildung oder postsekundärer nicht-tertiärer Bildung, Frauen
|
|
75,7
|
77,2
|
:
|
:
|
:
|
:
|
81,7
|
83,3
|
32,2
|
33,3
|
83,5
|
83,7
|
:
|
66,0
|
64,5
|
64,5
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 30-34 Jahren mit Hochschulbildung, insgesamt
|
|
31,0
|
33,9
|
28,6
|
29,1
|
22,1e
|
20,9e
|
28,9
|
29,9
|
23,5
|
26,5
|
17,2
|
23,1
|
17,2
|
19,1
|
38,6
|
39,0
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 30-34 Jahren mit Hochschulbildung, Männer
|
|
29,9
|
31,8
|
23,1
|
24,5
|
19,6e
|
18,0e
|
24,2
|
24,7
|
25,0
|
28,3
|
13,4u
|
16,6u
|
19,5
|
18,9
|
33,9
|
34,3
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 30-34 Jahren mit Hochschulbildung, Frauen
|
|
32,2
|
35,9
|
34,5
|
33,8
|
24,7e
|
23,9e
|
33,7
|
35,3
|
22,1
|
24,6
|
21,3
|
29,4
|
14,7
|
19,4
|
43,3
|
43,8
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
|
Fußnote
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
Bruttoinlandsprodukt
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
In jeweiligen Preisen (Mrd. EUR)
|
|
3,7
|
4,0
|
9,1
|
9,7p
|
10,2p
|
10,7p
|
33,5
|
34,6
|
773,0
|
780,2
|
14,6
|
15,3
|
5,8
|
6,0p
|
14 797,4
|
14 907,9
|
pro Kopf (EUR)
|
|
5 827
|
6 355
|
4 382
|
4 691
|
3 547
|
3 728
|
4 720
|
4 904
|
9 949
|
9 909
|
4 312
|
4 494
|
3 278
|
3 304
|
29 033
|
29 148
|
In Kaufkraftstandards (KKS) pro Kopf
|
|
12 200
|
13 000
|
10 500
|
10 900
|
8 500
|
8 500
|
10 500
|
10 700
|
18 900
|
18 800
|
9 100
|
9 300
|
:
|
:
|
29 000
|
29 100
|
In Kaufkraftstandards (KKS) pro Kopf, im Verhältnis zum EU-Durchschnitt (EU-28 = 100)
|
|
42
|
45
|
36
|
37
|
29
|
29
|
36
|
37
|
65
|
64
|
31
|
32
|
:
|
:
|
-
|
-
|
Reale jährliche Änderungsrate (Volumen) im Vergleich zum Vorjahr (%)
|
|
3,4
|
2,9
|
3,9
|
2,9p
|
2,2p
|
3,4p
|
0,8
|
2,8
|
6,1
|
3,2
|
3,1
|
3,3
|
4,1
|
3,4p
|
2,3
|
2,0
|
Bruttowertschöpfung nach Hauptwirtschaftssektoren
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (%)
|
|
9,7
|
9,0
|
11,1
|
10,5p
|
22,9p
|
22,9p
|
8,2
|
7,9
|
7,8
|
7,0
|
7,3
|
:
|
12,6
|
13,4p
|
1,5
|
1,5
|
Industrie (%)
|
|
12,8
|
12,3
|
19,3
|
19,9p
|
13,9p
|
13,2p
|
25,9
|
25,9
|
22,4
|
22,3
|
21,9
|
:
|
20,8
|
21,1p
|
19,4
|
19,4
|
Baugewerbe (%)
|
|
4,5
|
6,8
|
8,1
|
8,6p
|
10,2p
|
10,5p
|
5,5
|
5,4
|
9,3
|
9,7
|
4,6
|
:
|
8,4
|
8,2p
|
5,3
|
5,3
|
Dienstleistungen (%)
|
|
73,0
|
71,9
|
61,5
|
61,0p
|
53,0p
|
53,4p
|
60,4
|
60,8
|
60,5
|
61,0
|
66,2
|
:
|
58,2
|
57,3p
|
73,8
|
73,8
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zahlungsbilanz
|
Fußnote
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
Ausländische Nettodirektinvestitionen (ADI) (Zu- und Abflüsse) (Mio. EUR)
|
|
619,3
|
371,6
|
202,8
|
316,9
|
818,4
|
936,5
|
1 803,8
|
1 899,2
|
:
|
:
|
248,9
|
240,5
|
271,8
|
177,2
|
-129 867
|
-116 465
|
Ausländische Nettodirektinvestitionen (ADI) (Zu- und Abflüsse) (in % des BIP)
|
|
16,9
|
9,4
|
2,2
|
3,3p
|
8,0p
|
8,7p
|
5,4
|
5,5
|
:
|
:
|
1,7
|
1,6
|
4,7
|
3,0p
|
-0,9
|
-0,8
|
Ausländische Nettodirektinvestitionen (ADI) (Zu- und Abflüsse) im Verhältnis zu EU-28 (Mio. EUR)
|
|
403,0
|
-32,5
|
-20,7
|
199,1
|
:
|
:
|
1 480,4
|
1 304,4
|
:
|
:
|
160,5
|
190,9
|
11,2
|
15,6
|
-
|
-
|
Ausländische Nettodirektinvestitionen (ADI) (Zu- und Abflüsse) im Verhältnis zu EU-28 (% des BIP)
|
|
11,0
|
-0,8
|
-0,2
|
2,0p
|
:
|
:
|
4,4
|
3,8
|
:
|
:
|
1,1
|
1,2
|
0,2
|
0,3p
|
-
|
-
|
Heimatüberweisungen in % des BIP
|
|
1,2
|
1,0
|
2,3
|
2,0p
|
5,9p
|
5,7p
|
8,5
|
7,8
|
:
|
:
|
8,3
|
8,2
|
11,5
|
11,5p
|
0,1
|
0,1
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Außenhandel (Waren)
|
Fußnote
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
Internationaler Handel (Waren)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anteil der Exporte in EU-28-Staaten am Wert der Gesamtexporte (%)
|
|
35,6
|
37,4
|
77,0
|
79,9
|
75,4
|
77,9
|
67,0
|
67,6
|
44,5
|
47,9
|
71,6
|
71,3
|
32,6
|
22,6
|
-
|
-
|
Anteil der Importe aus EU-28-Staaten am Wert der Gesamtimporte (%)
|
|
41,3
|
48,2
|
62,0
|
62,0
|
61,8
|
63,1
|
57,3
|
58,7
|
38,0
|
39,0
|
60,8
|
61,9
|
42,2
|
43,1
|
-
|
-
|
Handelsbilanzsaldo (Mio. EUR)
|
|
-1 524
|
-1 736
|
-1 714
|
-1 777
|
-2 154
|
-2 399
|
-2 978
|
-2 483
|
-56 981
|
-50 676
|
-3 510
|
-3 448
|
-2 309
|
-2 480
|
59 553
|
32 002
|
Internationaler Waren- und Dienstleistungsverkehr, im Vergleich zum BIP
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Importe (in % des BIP)
|
|
60,6
|
62,9
|
65,0
|
64,7p
|
44,7p
|
:
|
56,4
|
57,5
|
26,0
|
24,9
|
53,2
|
52,3
|
49,5
|
51,3p
|
40,3
|
40,5
|
Exporte (in % des BIP)
|
|
42,1
|
40,5
|
48,7
|
50,0p
|
27,4p
|
:
|
46,7
|
50,0
|
23,3
|
22,0
|
34,6
|
35,4
|
19,3
|
22,5p
|
43,8
|
44,0
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Öffentliche Finanzen
|
Fußnote
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
Staatliche Finanzstatistik, im Verhältnis zum BIP
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
**Überschuss (+)/Defizit (–) des Sektors Staat (%)
|
|
-7,4
|
-2,8
|
-3,5
|
-2,7
|
-4,1
|
-1,8
|
-3,7
|
-1,3
|
1,3
|
:
|
0,7
|
1,2
|
:
|
:
|
-2,4
|
-1,7
|
** Verschuldung des Sektors Staat (%)
|
|
66,2
|
64,4
|
38,1
|
39,6
|
69,1
|
68,7
|
76,0
|
73,0
|
27,5
|
:
|
41,9
|
40,5
|
12,8
|
:
|
84,5
|
83,2
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzindikatoren
|
Fußnote
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
Jahresänderungsrate der Verbraucherpreise (%)
|
4)
|
1,4
|
0,1
|
-0,3
|
-0,2
|
2,0
|
2,5
|
1,5
|
1,3
|
7,7
|
7,7
|
-1,0
|
-1,1
|
-0,5
|
0,3
|
0,0
|
0,3
|
Auslandsverschuldung insgesamt, in % des BIP
|
|
:
|
:
|
69,3
|
74,2p
|
74,7p
|
73,5p
|
78,3
|
76,5
|
47,1
|
:
|
72,2
|
71,0
|
33,3
|
33,7p
|
:
|
:
|
Kreditzinssatz (ein Jahr), pro Jahr (%)
|
5)
|
:
|
:
|
:
|
:
|
74,7
|
73,5
|
:
|
:
|
53,0
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
Einlagenzinssatz (ein Jahr), pro Jahr (%)
|
6)
|
8,53
|
7,45
|
3,75
|
4,25
|
7,77
|
5,89
|
6,50
|
5,50
|
10,79
|
:
|
5,74
|
4,97
|
8,32
|
7,47
|
:
|
:
|
Wert der Währungsreserven (einschließlich Gold) (Mio. EUR)
|
7)
|
1,23
|
0,93
|
0,25
|
0,25
|
1,35
|
0,80
|
2,50
|
2,50
|
7,27
|
:
|
0,09
|
0,09
|
0,90
|
1,01
|
:
|
:
|
Währungsreserven - in monatlichen Importen
|
|
673,7
|
803,0
|
2 261,8
|
2 613,4
|
2 880,0
|
2 945,0
|
10 378,0
|
10204,6
|
99 619,6
|
:
|
4 414,6
|
4 887,4
|
706,4
|
605,1
|
:
|
:
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Unternehmen
|
Fußnote
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
Index der Industrieproduktion (2010 = 100)
|
8)
|
88,3
|
84,4
|
118,0
|
122,0
|
161,7
|
130,5
|
107,1
|
112,1
|
124,1
|
126,3
|
107,4
|
112,0
|
:
|
:
|
103,9
|
105,6
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Infrastruktur
|
Fußnote
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
Dichte des Eisenbahnnetzes (in Betrieb befindliche Strecken pro 1000 km²)
|
|
18,1
|
18,1
|
28,1
|
27,4
|
13,8
|
12,2
|
48,6
|
48,6
|
13,2
|
:
|
20,1
|
21,9
|
30,9
|
30,9
|
:
|
:
|
Autobahnlänge (km)
|
|
0
|
0
|
259
|
259
|
:
|
:
|
693
|
741
|
2 282
|
2 542
|
128
|
:
|
80
|
98
|
:
|
:
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Energie
|
Fußnote
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
2015
|
2016
|
Nettoenergieimporte in % des BIP
|
|
4,2
|
3,4
|
6,4
|
5,1p
|
0,8p
|
1,3p
|
4,8
|
3,6
|
1,2
|
1,0
|
5,3
|
4,3
|
5,4
|
4,1p
|
1,6
|
1,3
|
|
: = nicht verfügbar
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
b = Zeitreihenbruch
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
e = Schätzung
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
p = vorläufig
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
u = geringe Zuverlässigkeit
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
- = entfällt
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
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* = Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.
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** = Die Angaben zum Haushaltsdefizit und zur Staatsverschuldung der Erweiterungsländer werden ungeprüft und ohne Gewähr ihrer Qualität und Konformität mit den ESVG-Vorschriften wiedergegeben.
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Fußnoten:
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1)
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Türkei: Arbeitslosigkeit auf der Grundlage des 4-Wochen-Kriteriums + ausschließlich aktive Arbeitssuche.
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2)
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Bosnien und Herzegowina: die Anteile ergeben nicht 100 %, da andere Eigentumsformen ausgeschlossen werden. Montenegro: ohne NRO; die Angaben beziehen sich auf die Zahl der Beschäftigten (im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft) als Anteil an der Erwerbsbevölkerung insgesamt
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3)
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Albanien: öffentlicher Sektor. Bosnien und Herzegowina: Nettoeinkünfte. Serbien: an die Beschäftigten von juristischen Personen und von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit gezahlte Löhne und Gehälter.
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4)
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Harmonisierter Verbraucherpreisindex außer für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Bosnien und Herzegowina sowie die 2015 betreffenden Daten zu Albanien. Albanien: Abweichung zwischen Dezember eines Jahres und Dezember des Vorjahres.
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5)
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Auslandsverschuldung Albanien (einschl. ADI).
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6)
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Albanien: gewichteter Durchschnittszinssatz für neue Anleihen mit zwölfmonatiger Laufzeit im jeweiligen Monat, bei Fälligkeit nach zwölf Monaten. Bosnien und Herzegowina: kurzfristige Zinsen der Kreditaufnahme nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften in nationaler Währung (gewichtetes Mittel). Montenegro: gewichtetes Mittel des Effektivzinses, offene Forderungen, Jahresabschluss. Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien: Jahresende (31. Dezember).
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7)
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Albanien: Der Einlagenzinssatz entspricht dem gewichteten Durchschnittszinssatz für neue Einlagen mit zwölfmonatiger Laufzeit im jeweiligen Monat, bei Fälligkeit nach zwölf Monaten. Bosnien und Herzegowina: Einlagenzinssätze auf Sichteinlagen der Haushalte in nationaler Währung (gewichtetes Mittel). Montenegro: gewichtetes Mittel des Effektivzinses, offene Forderungen, Jahresabschluss. Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien: Jahresende (31. Dezember). Türkei: Tagesgeldfazilität.
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8)
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Montenegro und Serbien: Bruttoreihe, nicht kalenderbereinigt.
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