EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52017IP0274

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2017 zur Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (2017/2733(RSP))

ABl. C 331 vom 18.9.2018, p. 150–150 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.9.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 331/150


P8_TA(2017)0274

Statut und Finanzierung europäischer politischer Parteien und Stiftungen

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2017 zur Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (2017/2733(RSP))

(2018/C 331/21)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (1),

gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass transnationale politische Parteien und transnationale politische Stiftungen zur Herausbildung eines größeren europäischen politischen Bewusstseins und zum Ausdruck des Willens der Bürger der Union beitragen;

B.

in der Erwägung, dass mit der Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen politische Tätigkeiten im Einklang mit den Grundsätzen der Union unterstützt werden sollten und dass die Finanzierung transparent sein und keine Möglichkeit des Missbrauchs bieten sollte;

C.

in der Erwägung, dass mit Artikel 6 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 eine Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen eingerichtet wird, wobei in der Verordnung festgelegt ist, dass sie bis spätestens 1. September 2016 eingerichtet wird, und sie die Aufgabe hat, zu entscheiden, ob die Registrierung oder Löschung von europäischen politischen Parteien und europäischen politischen Stiftungen in das bzw. aus dem Register im Einklang mit den in der Verordnung festgelegten Verfahren und Bedingungen stehen;

1.

bedauert die zahlreichen Unzulänglichkeiten der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014, insbesondere was die Höhe der Kofinanzierung (Eigenmittel) betrifft, und in Zusammenhang mit der Möglichkeit für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, Mitglied in mehreren Parteien zu sein;

2.

fordert die Kommission auf, sämtliche Unzulänglichkeiten genauer zu prüfen und so bald wie möglich eine Überarbeitung der Verordnung vorzuschlagen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1)  ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 1.


Top