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Document 52016JC0052

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Eine erneuerte Partnerschaft mit den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean

JOIN/2016/052 final

Straßburg, den 22.11.2016

JOIN(2016) 52 final

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Eine erneuerte Partnerschaft mit den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean

{SWD(2016) 380 final}
{SWD(2016) 381 final}


Inhalt

1. Einleitung    

2. Strategische Interessen der EU    

3. Eine politische Partnerschaft auf der Grundlage spezifischer Prioritäten    

3.1 Prioritäten der EU für die Partnerländer    

3.1.1 Förderung friedlicher und demokratischer Gesellschaften, einer guten Regierungsführung, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte für alle

3.1.2 Förderung eines inklusiven, nachhaltigen Wachstums und menschenwürdiger Arbeit für alle

3.1.3 Nutzung der Chancen, die sich aus Migration und Mobilität ergeben, und gemeinsame Bewältigung der Herausforderungen

3.1.4 Gewährleistung der menschlichen Entwicklung und der Menschenwürde

3.1.5 Schutz der Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels

3.1.6 Allianz zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen

3.2. Auf die Regionen zugeschnittene Prioritäten der EU    

3.2.1 Afrika

a) Frieden und Sicherheit, Stabilität, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, gute Regierungsführung und Menschenrechte

b) Beiderseitige wirtschaftliche Chancen für eine nachhaltige Entwicklung

c) Steuerung der Migration und Mobilität

d) Menschliche Entwicklung

3.2.2 Karibik

a) Frieden und menschliche Sicherheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, gute Regierungsführung und Menschenrechte

b) Regionale Integration, inklusives, nachhaltiges Wachstum, Handel und Beschäftigung

c) Menschliche Entwicklung

d) Klimawandel und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

3.2.3 Pazifik

a) Gute Regierungsführung, Menschenrechte und Gleichstellung der Geschlechter

b) Inklusives und nachhaltiges Wachstum

c) Klimawandel und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

4. Eine gezieltere und flexiblere Partnerschaft    

4.1 Lehren aus dem CPA    

4.2 Eine flexible Partnerschaft auf der Grundlage eines stark regional ausgerichteten Ansatzes    

4.2.1 Optionen

4.2.2 Die vorgeschlagene Option

4.2.3 Erweiterung des Radius über die AKP-Staaten hinaus

4.3 Eine Partnerschaft mit verschiedenen Ebenen und Akteuren und grundlegenden Prinzipien für die Zusammenarbeit    

4.3.1 Grundprinzipien der Zusammenarbeit

4.3.2 Subsidiarität und Komplementarität

4.3.3 Akteure

4.4 Eine erfolgreichere Partnerschaft    

4.4.1 Eine diversifizierte Partnerschaft

4.4.2 Umsetzungsmittel

4.5 Unterstützung der Partnerschaft durch geeignete institutionelle Strukturen    

4.6 Rechtsrahmen der Partnerschaft    

4.7 Nächste Schritte    

 

1. Einleitung

Das im Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits 1 läuft im Februar 2020 aus. Die Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien, in denen sie prüfen, welche Bestimmungen anschließend für ihre Beziehungen gelten sollen, müssen spätestens im August 2018 beginnen. 2 Das Auslaufen des Partnerschaftsabkommens, im Folgenden „Cotonou-Partnerschaftsabkommen“ (CPA), das auf 100 Länder mit einer Bevölkerung von insgesamt 1,5 Milliarden Menschen Anwendung findet, ist eine strategische Gelegenheit zur Erneuerung der Beziehungen der EU zu ihren Partnern in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean. Dabei ist der veränderte globale Kontext zu berücksichtigen und die Partnerschaft schwerpunktmäßig auf die gemeinsamen Interessen, Ziele und Verantwortlichkeiten auszurichten.

In dieser Mitteilung werden die Ideen und vorgeschlagenen Bausteine für eine politische Partnerschaft mit den AKP-Staaten vorgestellt. Sie baut auf der international vereinbarten Agenda 2030 der Vereinten Nationen 3 auf, die einen allgemeingültigen Katalog gemeinsamer Ziele enthält, und auf der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU 4 mit strategischen Leitlinien für die externen Interessen und Zielsetzungen der EU. Die Mitteilung steht auch im Einklang mit dem Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik 5 .

Die EU geht auf Partner, gleich gesinnte Länder und regionale Gruppierungen zu, um mit ihnen gemeinsame Ziele zu verfolgen. Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik wollen in echte Partnerschaften investieren, die auf dem Grundsatz der gemeinsamen Verantwortung beruhen. Dies setzt ein konstruktives Engagement und ähnliche Ambitionen aufseiten der Partnerländer voraus.

Die langjährigen Beziehungen zu den AKP-Staaten bilden eine gute Grundlage für den Aufbau einer erneuerten politischen Partnerschaft. Auf beiden Seiten müssen die Partner erhebliche Veränderungen vornehmen, um ihre künftigen Beziehungen an die Herausforderungen der heutigen Welt anzupassen und ein starkes Bündnis zu schmieden, das die Umsetzung zentraler Prioritäten ermöglicht. In Anbetracht der Prioritäten, der veränderten Rahmenbedingungen und der Erkenntnisse aus der Umsetzung des CPA würde es nicht ausreichen, das Abkommen nur zu verlängern. Die Kommission und die Hohe Vertreterin sind der Auffassung, dass die Beschlussfassung und Umsetzung in nennenswertem Maße auf die regionale Ebene verlagert werden müssen. Darüber hinaus sollten die künftigen Beziehungen so gestaltet werden, dass zwischen AKP-Staaten und benachbarten Regionen, die in das gegenwärtige CPA nicht einbezogen sind, aber eine wichtige Rolle für die Verwirklichung der Zielsetzungen der EU spielen, Verbindungen hergestellt werden.

In Vorbereitung auf den Prozess zur Definition der Beziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten nach 2020 haben die Kommission und die Hohe Vertreterin 2015 einen Reflexionsprozess und zu diesem Zweck eine öffentliche Konsultation eingeleitet. 6 Darüber hinaus fanden Gespräche mit wichtigen Interessenträgern statt und im Juli 2016 wurde eine Bewertung der ersten 15 Jahre der Durchführung des CPA veröffentlicht 7 . In einer Folgenabschätzung 8 (Begleitdokument zu dieser Mitteilung) wurden die verschiedenen Optionen für die künftigen Beziehungen untersucht. Auf dieser Grundlage wurde die vorliegende Mitteilung erstellt.

2. Strategische Interessen der EU

Der globale Kontext hat sich seit dem Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommens von Cotonou, das im Jahr 2000 auf das Abkommen von Lomé aus dem Jahr 1975 folgte, stark verändert. Das Auslaufen des CPA ist eine gute Gelegenheit, um die Partnerschaft neu auszurichten, sodass sie den heutigen Herausforderungen in einer veränderten Welt gewachsen ist. Erstens wurde in der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU ein Rahmen für ein entschlosseneres Auftreten der EU in der Welt abgesteckt. Mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) der Agenda 2030 und dem Aktionsplan von Addis Abeba 9 wurde eine ehrgeizige und umfassende universale Reformagenda auf den Weg gebracht.

Heutzutage bestehen vielerorts Situationen chronischer Fragilität und Vulnerabilität, die Länder verzeichnen ungleiche Fortschritte (sowohl intern als auch im internationalen Vergleich) und die negativen Auswirkungen des Klimawandels und der Umweltzerstörung nehmen rasch zu und untergraben die soziale und wirtschaftliche Stabilität in verschiedenen Teilen der Welt. Insbesondere stehen zahlreiche AKP-Staaten vor erheblichen Problemen: Konflikte, Armut, Arbeitslosigkeit und Mangel an menschenwürdiger Arbeit, zunehmende Ungleichheiten, Menschenrechtsverletzungen, Korruption, negative Auswirkungen des Klimawandels, Druck auf die knappen natürlichen Ressourcen, Schädigung der Ökosysteme und ungleiche Integration in die Weltwirtschaft. Fragile Staaten sind nach wie vor in besonderem Maße von extremer und chronischer Armut betroffen. Strukturelle und immer wieder auftretende Krisen verursachen weiterhin gravierende humanitäre Notlagen, die ganze Länder und Gesellschaften schwer belasten. Auch wächst die Bevölkerung in vielen Partnerländern rascher als die Wirtschaft. All dies wirkt sich nachteilig auf ein nachhaltiges und inklusives Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen aus, die benötigt werden, um positive Lebensperspektiven und echte Chancen zu bieten, vor allem für junge und besonders benachteiligte Menschen.

Diese schwierigen Rahmenbedingungen sind der Nährboden für Extremismus, Terrorismus und sonstige Formen der organisierten Kriminalität wie Menschen-, Drogen- und Waffenhandel sowie Cyberkriminalität. Diese Phänomene haben negative Auswirkungen auf die Sicherheit und den wirtschaftlichen Wohlstand der EU und ihrer Bürger. Darüber hinaus liegt hier eine der Ursachen von irregulärer Migration und Flucht. Ein klarer Rahmen wird durch die Europäische Migrationsagenda 10 abgesteckt, durch die gemeinsame Erklärung von Valletta und den dazugehörigen Aktionsplan vom November 2015 11 und auch durch die Mitteilung über einen neuen Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext der Europäischen Migrationsagenda 12 .

Die Bewertung des CPA zeigt, dass es einen erheblichen Beitrag zur Beseitigung der Armut und zu einem besseren und gerechteren Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen geleistet hat. Allerdings bietet sich ein uneinheitliches Bild, was die Beachtung der wesentlichen Elemente (Menschenrechte, demokratische Grundsätze und Rechtsstaatsprinzip) durch die AKP-Partner angeht. Außerdem wurden für grundlegende Herausforderungen wie Migration und Mobilität keine überzeugenden gemeinsamen Antworten gegeben.

Gleichzeitig war in vielen AKP-Staaten ein bedeutendes Wirtschaftswachstum zu verzeichnen. Die zunehmende Vernetzung und Interdependenz, der wissenschaftliche und technologische Fortschritt und der verstärkte Handel haben neue Möglichkeiten zur Steigerung des weltweiten Wohlstands eröffnet. Immer mehr AKP-Volkswirtschaften bieten ein immer breiteres Spektrum an Möglichkeiten für rentable Investitionen – auch für europäische Unternehmen. Aus der Bewertung des CPA geht hervor, dass das Abkommen Fortschritte bei der Integration der Partnerländer in die Weltwirtschaft ermöglicht hat. Die Handelsströme in die und aus den AKP-Staaten haben zugenommen, immer mehr AKP-Staaten sind Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) und sie spielen eine wachsende Rolle in den internationalen Handelsverhandlungen. Der Abschluss und die Umsetzung von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen waren wichtige Meilensteine. Das bisher Erreichte ist jedoch nicht zufriedenstellend, was die stärkere Diversifizierung der Wirtschaft, die Steigerung der Wertschöpfung, die Verringerung der Abhängigkeit von einer schmalen Bandbreite von Waren und die Umverteilung der Gewinne angeht. Das Ergebnis sind wachsende Ungleichheiten.

Eine weitere neue Realität hängt mit der größeren regionalen Dynamik und der Bedeutung regionaler Organisationen und – im Falle Afrikas – einer kontinentalen Organisation, der Afrikanischen Union, zusammen. Die Bewertung des CPA zeigt, dass es mit dem Abkommen nicht gelungen ist, diesen wichtigen Entwicklungen Rechnung zu tragen. In den künftigen Entscheidungsstrukturen und dem institutionellen Gefüge der Partnerschaft sollte dies in jedem Fall berücksichtigt werden.

Schließlich spielen die Partnerländer eine zunehmend wichtige Rolle bei der Bewältigung globaler Herausforderungen, die per definitionem nicht von der EU alleine angegangen werden können. In dieser Hinsicht gehört der Klimawandel weiterhin zu den Faktoren, die die Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung in der EU und der Welt am unmittelbarsten bedrohen. Der Aufstieg neuer Mächte, die sich nicht immer für die gleichen Werte und Ziele einsetzen, spricht ebenfalls dafür, die Bemühungen zu verstärken, um einen Konsens mit den Partnern der EU über wichtige Fragen von globalem Interesse zu erzielen und gemeinsam eine positive Agenda voranzubringen. Die Intensivierung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten ist daher entscheidend, wenn die EU Einfluss auf eine multilaterale und auf Regeln basierende Ordnung nehmen und diese fördern will. Die Bewertung macht jedoch deutlich, dass dies mit der Partnerschaft nicht in ausreichendem Maße erreicht wurde. Was die Ergebnisse betrifft, so hat es an Flexibilität und echter Zusammenarbeit zwischen den Partnern in wichtigen internationalen Debatten gemangelt.

Diese Herausforderungen und Chancen sind mittelfristig von so großer Tragweite, dass gemeinsam mit den Partnern dringend entschlossen gehandelt werden muss.

Es liegt im Interesse der EU, eine neue politische Partnerschaft anzustreben, die sich auf den Aufbau friedlicher, stabiler, gut regierter, wohlhabender und widerstandsfähiger Staaten und Gesellschaften in der Nachbarschaft der EU und darüber hinaus konzentriert. Eine Gesellschaft, in der Demokratie, Vertrauen in die Institutionen und eine nachhaltige Entwicklung gegeben sind, bildet die Grundlage für einen widerstandsfähigen Staat.

Außerdem liegt es im Interesse der EU, eine neue politische Partnerschaft anzustreben, mit der das Ziel einer multilateralen, auf Regeln basierenden Ordnung zur Bewältigung globaler Herausforderungen verwirklicht werden kann. Die erfolgreichen Verhandlungen über das Pariser Klimaschutzübereinkommen 13 haben gezeigt, dass sich solche strategischen Bündnisse positiv auf das Ergebnis internationaler Verhandlungen auswirken.

Um diesen Interessen der EU gerecht zu werden, sollte sich die EU-Strategie auf die folgenden spezifischen Prioritäten konzentrieren, die eng miteinander verbunden sind und sich gegenseitig verstärken:

Spezifische Prioritäten

1

Förderung friedlicher und demokratischer Gesellschaften, einer guten Regierungsführung, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte für alle

2

Förderung eines inklusiven, nachhaltigen Wachstums und menschenwürdiger Arbeit für alle

3

Nutzung der Chancen, die sich aus Mobilität und Migration ergeben, und gemeinsame Bewältigung der Herausforderungen

4

Förderung der menschlichen Entwicklung und der Menschenwürde

5

Schutz der Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels

6

Schulterschluss auf der Weltbühne in Bereichen von gemeinsamem Interesse

Die wichtigsten Bausteine für eine künftige Partnerschaft werden im Folgenden beschrieben.

3. Eine politische Partnerschaft auf der Grundlage spezifischer Prioritäten

Als erster Baustein für eine neue politische Partnerschaft sollten gemeinsam vereinbarte Ziele, Werte, Grundsätze und Verpflichtungen festgelegt werden, die dann auf die verschiedenen Regionen zugeschnitten werden müssen, um deren Besonderheiten Rechnung zu tragen. Es sollte aktiv ausgelotet werden, in welchem Maße auf andere interessierte Partner außerhalb der AKP-Gruppe zugegangen werden sollte (siehe Abschnitt 4.2.3).

3.1 Prioritäten der EU für die Partnerländer

3.1.1 Förderung friedlicher und demokratischer Gesellschaften, einer guten Regierungsführung, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte für alle

Die künftige Partnerschaft sollte auf einem entschlossenen gemeinsamen Engagement für die Förderung und Achtung der demokratischen Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit, der allgemeingültigen Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle, für die Achtung der Menschenwürde und der Grundsätze der Gleichheit und Solidarität sowie für eine gute Regierungsführung beruhen. Bei den gegenseitigen Bemühungen um Förderung einer demokratischen Regierungsführung und der Menschenrechte für alle sollte der Gleichstellung der Geschlechter, den am stärksten benachteiligten Menschen und den Perspektiven für junge Menschen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. In vielen Partnerländern sind diese Elemente bereits fest verankert oder gerade dabei, sich zu etablieren. Allerdings wurden bisher zu wenige Fortschritte gemacht, als dass die Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung durchgehend zum Tragen kommen könnten.

Die EU setzt sich für eine auf Regeln basierende Weltordnung mit Multilateralismus als Grundprinzip und den Vereinten Nationen (UN) als Kernstück ein, durch die für die Verfügbarkeit globaler öffentlicher Güter gesorgt und zu einer friedlichen und nachhaltigen Welt beigetragen wird. Die Partnerschaft sollte sich daher auf die uneingeschränkte Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts stützen und in diesem Rahmen eine aktive Rolle spielen.

Mit der Partnerschaft sollten Frieden, Stabilität und Sicherheit gefördert werden, einschließlich der menschlichen Sicherheit und Resilienz als entscheidende Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung und dauerhaften Wohlstand. Eine nachhaltige Entwicklung ohne Frieden und Sicherheit kann es nicht geben, und ohne Entwicklung und Beseitigung der Armut wird es keinen dauerhaften Frieden geben. Die Bekämpfung von Destabilisierung und ihrer Ursachen ist zudem von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit und den Wohlstand der EU selbst. Die Sicherheit innerhalb der EU hängt vom Frieden jenseits ihrer Grenzen ab. In dieser Hinsicht sollte die künftige Partnerschaft der Notwendigkeit eines umfassenden Konzepts für Konflikte und Krisen Rechnung tragen, auch für deren Verhütung und Bewältigung, wobei sowohl die militärischen als auch die zivilen Fähigkeiten (und deren Interaktion) zu berücksichtigen sind. Die Partner sollten die vielfältigen Dimensionen von Konflikten beachten und in allen Phasen des Konfliktzyklus in enger Zusammenarbeit mit kontinentalen und regionalen Organisationen sowie den Vereinten Nationen handeln.

Ein Schwerpunkt der Partnerschaft sollte die Rechtsstaatlichkeit sein. Dies ist ein grundlegender Wert, eine Grundvoraussetzung für nachhaltige Entwicklung, ein zentrales Element für die Konfliktprävention und die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit in anderen Bereichen, die für die EU von Interesse sind. Um hier Ergebnisse zu erreichen, bedarf es eines klaren Bekenntnisses zur Förderung eines wirksamen und unabhängigen Justizwesens für die Bürger und Unternehmen. Die Beseitigung der Straflosigkeit für die schwersten Verbrechen von internationaler Tragweite, u. a. durch Anerkennung der Komplementarität der Aufgaben der nationalen Strafgerichtsbarkeit und des Internationalen Strafgerichtshof im Hinblick auf Gerechtigkeit und Aussöhnung, ist ebenfalls erforderlich. Die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität ist ebenfalls wesentlich für das wirksame Funktionieren der demokratischen Institutionen, ein günstiges Unternehmensumfeld und eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, einschließlich der Bodenschätze.

Die Partnerschaft sollte es ermöglichen, gemeinsam gegen die zunehmend globalen Bedrohungen, denen sowohl Europa als auch die Partnerländer ausgesetzt sind, vorzugehen, insbesondere was Terrorismus und Extremismus sowie alle Formen der organisierten Kriminalität und des illegalen Handels betrifft, einschließlich des Menschenhandels und illegalen Artenhandels sowie des Handels mit Drogen und gefährlichen Stoffen. Ferner sollte sie zur Förderung der Cybersicherheit, zum Schutz kritischer Infrastrukturen sowie zur Sicherheit der Zivilluftfahrt und des Seeverkehrs beitragen. Ebenso sollte die Partnerschaft ein stärkeres gemeinsames Engagement für die Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen mit sich bringen, einschließlich der Kontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und des Kampfes gegen die illegale Herstellung, Weitergabe, Zirkulation, übermäßige Anhäufung und unkontrollierte Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen.

Die Partnerschaft sollte wirksame Maßnahmen auf allen Ebenen (lokal, national, regional, kontinental und international) fördern und eine systematische Zusammenarbeit mit allen Interessenträgern im Hinblick auf die Einhaltung der Grundsätze und Verpflichtungen vorsehen. Die neue Partnerschaft sollte auf den Erfahrungen aufbauen, die mit dem politischen Dialog als einem soliden und flexiblen Verfahren gewonnen wurden, das der Herbeiführung eines kontinuierlichen, umfassenden und breit angelegten Engagements auf allen Ebenen und in allen Fragen von Interesse dient. Der Rückgriff auf einen intensivierten politischen Dialog sollte weiterhin möglich sein und ein Konsultationsverfahren zu sensiblen Fragen im Zusammenhang mit der Achtung der demokratischen Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit, den Menschenrechten für alle und der guten Regierungsführung sollte vorgesehen werden, mit der Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Aussetzung der Beziehungen als letztes Mittel. Die neue Partnerschaft sollte eine engere Zusammenarbeit mit einer Vielzahl nichtstaatlicher Akteure, etwa aus Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft, erleichtern.

3.1.2 Förderung eines inklusiven, nachhaltigen Wachstums und menschenwürdiger Arbeit für alle

In vielen Partnerländern war das Wirtschaftswachstum in den letzten zehn Jahren beeindruckend. Oft verzeichneten sie ein rasches Wachstum, allerdings ausgehend von einem niedrigen Niveau. In den meisten Ländern ist die Wirtschaft wenig diversifiziert und entwickelt. Die meisten Volkswirtschaften sind nach wie vor sehr anfällig für wirtschaftliche und natürliche Schocks und generieren nicht die notwendigen Arbeitsplätze. Darüber hinaus entwickeln sie sich noch nicht in ausreichendem Maße in Richtung auf ein inklusives, nachhaltiges Wachstum, insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeit von Verbrauch und Produktion und der Ressourceneffizienz. Die Integration der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft durch verstärkten Handel und Einbindung in die globalen Wertschöpfungsketten hat nicht das erwartete Niveau erreicht. Die Schaffung von inklusivem und nachhaltigem Wachstum und menschenwürdigen Arbeitsplätzen ist von entscheidender Bedeutung für die Stabilität und den Wohlstand der Partner – eine Erkenntnis, die sich auch in den Zielen für nachhaltige Entwicklung niedergeschlagen hat. Dies ist auch für die Erzeugung positiver Spill-over-Effekte auf die EU wichtig. Daher sollte sich die Partnerschaft auf die wichtigsten Faktoren für ein inklusives und nachhaltiges Wachstum konzentrieren.

Die Förderung der makroökonomischen Stabilität, einschließlich der Stabilität des Finanzsystems, ist eine Grundvoraussetzung für ein inklusives, nachhaltiges Wachstum. Dies ist besonders relevant im Kontext einer zunehmend vernetzten Wirtschafts- und Finanzwelt mit zahlreichen aufstrebenden Volkswirtschaften und entsprechenden Finanzmärkten. Untragbare Haushalts- und Leistungsbilanzdefizite, übermäßige Wechselkursschwankungen sowie Inflation oder hohe Volatilität der Wirtschaftstätigkeit erschweren es Investoren, zu planen und wirtschaftliche Chancen vorherzusehen. Unter solchen Rahmenbedingungen ist es für die Regierungen schwierig, eine kohärente Politik zu verfolgen und den Staatshaushalt zu verwalten.

Die Förderung einer soliden Verwaltung der öffentlichen Finanzen und die effektive Kontrolle der Verwendung der öffentlichen Mittel sind in dieser Hinsicht von entscheidender Bedeutung. Dazu gehören die Förderung wirksamer, effizienter, gerechter und transparenter Steuersysteme und die Bekämpfung von Betrug und illegalen Finanzströmen. Eine solide Verwaltung der öffentlichen Finanzen ist ein Schlüsselelement der guten Regierungsführung und eine wichtige Grundlage für einen leistungs- und widerstandsfähigen öffentlichen Sektor. Die Finanzen sollten so verwaltet werden, dass sich ein Anstieg der Einnahmen eines Landes effizient und effektiv in der Verfügbarkeit öffentlicher Güter und Dienstleistungen niederschlägt.

Die neue Partnerschaft sollte auch die Rolle des Privatsektors bei der Schaffung von inklusivem und nachhaltigem Wachstum und Beschäftigung fördern. Dies setzt ein stärkeres Engagement zur Verbesserung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen und des Geschäftsklimas voraus. Besonderes Augenmerk sollte dem Investitionsklima und der Notwendigkeit verstärkter Investitionen gelten.

Der Förderung gut funktionierender Arbeitsmärkte sollte in der neuen Partnerschaft ein hoher Stellenwert eingeräumt werden. Sie werden gebraucht, um menschenwürdige Arbeit zu generieren, unter anderem indem von der informellen zur formellen Wirtschaft übergegangen wird und die Arbeitsbedingungen, die Voraussetzungen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie der Zugang zu sozialem Schutz verbessert werden.

Besondere Aufmerksamkeit sollte einer nachhaltigen und umweltverträglichen Land- und Ernährungswirtschaft gewidmet werden. In den Partnerländern ist dieser Sektor nach wie vor eine wesentliche Triebkraft für nachhaltige Entwicklung und insbesondere für die Ernährungssicherung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Beseitigung der Armut. Gleichzeitig ist er durch den Klimawandel besonders gefährdet.

Dieser nachhaltige Ansatz gilt auch für die Fischerei und die Aquakultur. Eine bessere globale Meerespolitik ist von entscheidender Bedeutung für die Förderung eines inklusiven, nachhaltigen Wachstums im Bereich der maritimen Wirtschaftstätigkeiten und die gleichzeitige Gewährleistung gesunder, sauberer und sicherer Meere. In diesem Zusammenhang sollte die Partnerschaft zur Gestaltung der internationalen Meerespolitik in den Vereinten Nationen und anderen einschlägigen multilateralen Gremien beitragen. Die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei sollte verstärkt gemeinsam bekämpft werden.

Die Entwicklung von Infrastrukturen, einschließlich nachhaltiger Verkehrs- und Energienetze, ist ein wichtiger Faktor für inklusives, nachhaltiges Wachstum. Dies gilt insbesondere für diejenigen Infrastrukturen, die erforderlich sind, um die regionale wirtschaftliche Integration zu fördern, den Zugang zu den Weltmärkten zu ermöglichen, besonders abgelegene Gebiete anzubinden und die Mobilität in dicht besiedelten städtischen Gebieten zu erleichtern. Besondere Aufmerksamkeit sollte sowohl der Entwicklung und Verbreitung von Informations- und Kommunikationstechnologien gewidmet werden, indem erschwingliche Vernetzungsmöglichkeiten und ein besserer Zugang aller zu digitalen Anwendungen geschaffen werden, als auch der Förderung von Wissenschaft und Technologie, Forschung und Innovation, die auch für Investitionen in die Wirtschaft und die Beschleunigung der Entwicklung von entscheidender Bedeutung sind.

Im Rahmen der Partnerschaft sollte auf den Zugang aller zu einer sauberen, modernen, erschwinglichen, sicheren und zuverlässigen Energieversorgung hingewirkt werden. Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energien sollten gefördert werden, auch im Hinblick auf die globalen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel.

Da mit der Partnerschaft ein inklusives, nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen angestrebt werden, sollte der Handel gefördert werden, der ein starker Motor für die wirtschaftliche Entwicklung sein kann, womit auch zur Integration und politischen Stabilität beigetragen wird. Der Handel eröffnet den Unternehmen der EU und der Partnerländer Chancen, ihre Absatzmärkte zu erweitern, sodass die Menschen die besten Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen erhalten können.

Die künftigen Handelsbeziehungen zu den Partnerländern sollten den multilateralen Regeln folgen. WTO-kompatible Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit gemeinsamen Organen und Verpflichtungen, die an Neuentwicklungen angepasst werden können, sollten weiterhin zentrale Instrumente für den Handel zwischen den AKP-Staaten und der EU sein. Die bestehenden WPA können auf weitere Länder in den WPA-Regionen ausgeweitet werden und die Vertragsparteien können vereinbaren, mehr Themenbereiche aufzunehmen.

Angesichts der Globalisierung, der Entstehung globaler Wertschöpfungsketten und der zunehmenden Bedeutung nichttarifärer Fragen müssen der gesamte Handel und alle damit zusammenhängenden Bereiche ganzheitlich angegangen werden. Daher sollte die neue Partnerschaft zum Ausbau der Zusammenarbeit und des Dialogs zwischen den Vertragsparteien im Bereich des Handels mit Dienstleistungen und in anderen handelsbezogenen Bereichen wie Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse, regulatorische Harmonisierung, Investitionen, Wettbewerbspolitik, Rechte des geistigen Eigentums und Arbeitnehmerrechte beitragen.

Zwar sieht jedes WPA eigene Gremien zur Überprüfung der Umsetzung und zur Erörterung von Handelsfragen vor, doch sollte es auch weiterhin einen übergreifenden Dialog über Handelsfragen und die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Partnerländern im Handelsbereich geben, damit Themen von gemeinsamem Interesse angegangen werden können, vor allem im Hinblick auf die Zusammenarbeit im Rahmen der WTO. Der Politikdialog über den Handel sollte auch auf nationaler Ebene fortgesetzt werden, wo dies angebracht ist.

3.1.3 Nutzung der Chancen, die sich aus Migration und Mobilität ergeben, und gemeinsame Bewältigung der Herausforderungen

Migration und Mobilität können für die EU und die Partnerländer von großem Vorteil sein, wenn sie richtig gesteuert werden. Das CPA war in dieser zentralen Frage zu schwerfällig und hat nicht in ausreichendem Maße ein zügiges und entschlossenes Handeln ermöglicht. Zu der eigentlich obligatorischen Rückübernahme von Staatsangehörigen, die sich irregulär im Gebiet der anderen Vertragspartei aufhalten, kam es vielfach nicht.

In Zukunft sollte die Partnerschaft die Intensivierung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien vorsehen, und zwar zu allen Aspekten der Migration. Leitprinzipien sollten dabei Solidarität, Partnerschaft, gemeinsame Verantwortung, gegenseitige Rechenschaftspflicht und die Achtung der Menschenrechte sein. Die Partnerschaft sollte auf den vereinbarten Grundsätzen und Verpflichtungen nach Artikel 13 CPA aufbauen und diese erweitern, um den Entwicklungen im Bereich der Migration und der EU-Migrationspolitik in vollem Umfang Rechnung zu tragen. Außerdem sollte die operative Zusammenarbeit ausgebaut werden, insbesondere in Bezug auf die Mechanismen zur Durchsetzung der vereinbarten Grundsätze. Ferner sollten die wesentlichen politischen Entwicklungen wie die Europäische Migrationsagenda und der damit verbundene Partnerschaftsrahmen einbezogen werden, deren Ziel es ist, durch sofortige und messbare Ergebnisse zur Krisenbewältigung beizutragen, aber auch das Fundament für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Herkunfts-, Transit- und Zielländern zu legen, deren Kernstück eine gut gesteuerte Migrations- und Mobilitätspolitik bildet. Auch die auf dem Gipfeltreffen von Valletta abgegebene Erklärung und der dazugehörige Aktionsplan sollten berücksichtigt werden. Die Partnerländer werden in ihren Bemühungen unterstützt werden, eine wirksame Migrations- und Asylpolitik zu entwickeln. Die Ursachen von irregulärer Migration und Flucht müssen durch konsequente kurz-, mittel- und langfristige Strategien angegangen und die vorhandenen Verfahren besser genutzt werden. Gegenstand der Partnerschaft sollte auch der Schutz von Flüchtlingen und Asylsuchenden sein, wobei gefährdeten Gruppen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. Außerdem sollten die Resilienz von Langzeitflüchtlingen und deren Eingliederung in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben der Aufnahmeländer gefördert werden.

Die EU sollte mit den Partnerländern spezifische Verpflichtungen zu einer wirksameren Verhütung und Bekämpfung der irregulären Migration anstreben. Dazu sollten auch die Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels, der Schleusung von Migranten und der damit verbundenen kriminellen Netze sowie die Sensibilisierung für die Gefahren der irregulären Migration gehören. Aufbauend auf den Grundsätzen und Verpflichtungen nach Artikel 13 CPA müssen Mechanismen vereinbart werden, mit denen die Zusammenarbeit im Bereich Rückkehr und Rückübernahme sowie die operative Umsetzung der internationalen Verpflichtungen zur Rückübernahme eigener Staatsbürger ohne Aufenthaltsrecht in der EU verbessert werden können.

Gleichzeitig müssen die positiven Seiten der Migration – wie Heimatüberweisungen oder „Brain Circulation“ – genutzt werden, die einen wichtigen Beitrag zur Inklusivität und Nachhaltigkeit des Wachstums und der Entwicklung in der EU und den Partnerländern leisten können. Daher will die EU diese Chancen nutzen, indem die legalen Migrations- und Mobilitätsmöglichkeiten ausgebaut werden, insbesondere zu wissenschaftlichen, kulturellen, beruflichen und Bildungszwecken, was mit positiven Auswirkungen für die Volkswirtschaft und die Gesellschaft gleichermaßen verbunden sein kann.

3.1.4 Gewährleistung der menschlichen Entwicklung und der Menschenwürde

Die Partnerschaft sollte zu mehr Wohlstand in der Bevölkerung durch Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung führen. Die EU sollte ein starkes politisches Engagement mit den Partnerländern anstreben, damit die Bedürfnisse aller – insbesondere der ärmsten und schwächsten Bevölkerungsgruppen – gedeckt werden, sodass sichergestellt ist, dass alle Menschen ihr Potenzial in Würde und Gleichheit und in einer gesunden Umwelt ausschöpfen können. Reformen sollten unterstützt werden, die darauf abzielen, die Armut zu beseitigen, Ungleichheiten zu bekämpfen, Vulnerabilität zu verhindern und für einen gleichberechtigten Zugang zu menschenwürdiger Arbeit, zu sozialen Dienstleistungen (insbesondere in den Bereichen Bildung und Gesundheit) und zu sozialem Schutz zu sorgen. Die Maßnahmen zur Armutsbeseitigung sollten sich auf die ärmsten und am stärksten gefährdeten Länder konzentrieren, darunter die am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries – LDC) und fragile und von Konflikten betroffene Länder, in denen auch künftig mit Schwierigkeiten zu rechnen ist und demografische Faktoren erschwerend hinzukommen und bei denen eine stärkere Fokussierung auf die menschliche Entwicklung weiterhin von entscheidender Bedeutung ist. Die Partnerschaft sollte zur Verbesserung der Resilienz beitragen und das Problem der chronischen Vulnerabilität angehen, indem die Synergien zwischen lebensrettender Hilfe und langfristiger Entwicklungshilfe verbessert werden.

Die EU sollte darauf bestehen, dass eine gemeinsame Verpflichtung eingegangen wird, die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen uneingeschränkt zu verteidigen, zu fördern und zu verwirklichen. Außerdem wünscht die EU die gemeinsame Anerkennung des wichtigen Beitrags von Frauen und Mädchen zu Frieden und Staatsaufbau, zu Wirtschaftswachstum, zur technologischen Entwicklung, zur Verringerung von Armut, zu Gesundheit und Wohlergehen, zur Kultur und zur menschlichen Entwicklung. Wie in der Agenda 2030 betont wurde, ist die Gleichstellung der Geschlechter von großer Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung.

Junge Menschen sind die Triebfeder für das künftige soziale, wirtschaftliche und ökologische Wohlergehen der Gesellschaft. Ihr Beitrag ist wesentlich, damit die Chancen des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts (z. B. der digitalen Revolution) in vollem Umfang genutzt und die demokratischen Institutionen und Werte langfristig gestärkt werden können. Der Zugang zu einer hochwertigen und effektiven Bildung und Qualifizierung wird von größter Bedeutung für die Beschäftigungsfähigkeit, die gesellschaftliche Entwicklung und die Resilienz sein.

Darüber hinaus sollte die Partnerschaft ein gemeinsames Engagement für den interkulturellen Dialog, den Schutz der kulturellen Vielfalt und die Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft umfassen. Kultur ist ein wirkungsvolles Instrument, um Brücken zwischen Menschen – vor allem jungen Menschen – zu bauen und das gegenseitige Verständnis zu verbessern. Sie ist auch ein wichtiges Werkzeug für die Bekämpfung von Radikalisierung und Gewaltbereitschaft sowie ein Motor für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung.

3.1.5 Schutz der Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels

Nachhaltige Entwicklung und menschliches Wohlergehen hängen von gesunden Ökosystemen und einer intakten Umwelt ab. Der Klimawandel und die Umweltzerstörung drohen, wirtschaftliche Fortschritte zunichte zu machen, gefährden Frieden und Stabilität und verursachen massive Migrationsströme.

Im Mittelpunkt der Partnerschaft sollte daher die Erreichung der einschlägigen Ziele für nachhaltige Entwicklung (z. B. saubere Energie, nachhaltige Städte und Gemeinden und verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster) sowie die Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens stehen. Außerdem sollte eine Verpflichtung zu breitenwirksamen Klimaresilienzstrategien fester Bestandteil der Partnerschaft sein und der Übergang zu einer inklusiven grünen und blauen Wirtschaft gefördert werden, insbesondere durch Anwendung von nachhaltigen Verbrauchs- und Produktionsmustern durch einen verantwortungsvollen Privatsektor. Die Partnerschaft sollte ein nachdrückliches Engagement für die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen (einschließlich der Wälder, der wild lebenden Tiere und Pflanzen und der Bodenschätze), die Erhaltung der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt (auch der Meere), die Ermittlung ihres Werts und ihre nachhaltige Nutzung sowie die Umsetzung von Maßnahmen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel beinhalten. Zudem setzt ein verantwortungsvoller Umgang mit den natürlichen Ressourcen sichere und faire Zugangsrechte voraus. Eine bessere Katastrophenvorsorge, eine geringere Exposition und Anfälligkeit und die Fähigkeit, sich von Katastrophen zu erholen, sind ganz wesentlich, damit Verluste an Menschenleben und Existenzgrundlagen vermieden werden können.

In der Agenda 2030 werden dringende Anstrengungen aller im Bereich der globalen öffentlichen Güter gefordert, u. a. bei der Reduzierung der Emissionen und dem Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft. In der neuen Partnerschaft sollte sich das entschlossene Eintreten der Partner und ihrer regionalen Organisationen für die Umsetzung effizienter Strategien für nachhaltige Energienutzung widerspiegeln, die den Zielen der Verringerung der Treibhausgasemissionen gerecht werden. Die Energieerzeugung hängt direkt mit den Fragen des Klimawandels und der nachhaltigen Entwicklung zusammen. Die Vertragsparteien haben ein grundlegendes Interesse an einem Wandel in diesem Sektor: Neben dem schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe sollten verstärkt die heimischen erneuerbaren Ressourcen mobilisiert und die Energieeffizienz in den Partnerländern verbessert werden, damit rasch zu nachhaltigen und modernen Energiedienstleistungen übergegangen und das Wirtschaftswachstum vom Energieverbrauch abgekoppelt werden kann. Darüber hinaus sollte die Zusammenarbeit in diesem Sektor zur Förderung hoher Standards im Bereich der nuklearen Sicherheit beitragen. Zu diesem Zweck sollte die EU weiterhin mit den Partnerländern daran arbeiten, ein günstiges Regelungsumfeld und Reformen in diesem Bereich zu fördern. Die Partnerschaft sollte zu einem stärker strategisch ausgerichteten und maßgeschneiderten Ansatz für Investitionen in nachhaltige Energie führen, wobei Privatinvestitionen und moderne Technologien eine wichtige Rolle dabei spielen, den Umbau der Energieerzeugung und die Änderung der Verbrauchsmuster in den Partnerländern zu beschleunigen.

Nachhaltigkeit setzt auch Partner voraus, die sich für die Bewältigung der Herausforderungen des städtischen Lebens einsetzen. Angesichts der Auswirkungen der großen Bevölkerungsverschiebungen muss von traditionellen Konzepten der Stadtpolitik abgerückt und ein klarer Wandel hin zu intelligenten und nachhaltigen Städten eingeleitet werden.

3.1.6 Allianz zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen

Die Partnerschaft sollte die EU und ihre Partner in die Lage versetzen, ihre Kräfte besser zu bündeln, um in globalen und multilateralen Foren eine gemeinsame Agenda voranzubringen. Das diesbezügliche Potenzial wurde kaum genutzt und es sollten viel konkretere Ergebnisse erreicht werden. Die Zusammenarbeit auf der internationalen Bühne dürfte ein Bereich sein, in dem eine neue Partnerschaft einen erheblichen Mehrwert erbringen kann.

Die Grundlage für ein verstärktes Vorgehen in diesem Bereich ist ein erneutes Bekenntnis zu einem auf Regeln basierenden wirksamen Multilateralismus, in dessen Zentrum die Vereinten Nationen stehen. Im Rahmen der Partnerschaft sollte die Weltordnungspolitik unterstützt werden, indem Reform-, Umsetzungs- und Weiterentwicklungsmaßnahmen für die multilateralen Institutionen, Übereinkommen und Normen angestrebt werden. Ein solches Engagement für die Weltordnungspolitik muss sich in einem verstärkten Dialog und einer wirksamen Zusammenarbeit in internationalen Foren (u. a. UN-Sicherheitsrat, UN-Generalversammlung, UN-Menschenrechtsrat, UNFCCC 14 ) sowie in der Entschlossenheit zur Reform der Vereinten Nationen, einschließlich des Sicherheitsrats, niederschlagen.

Aufbauend auf den Erfahrungen der „Koalition der hohen Ambitionen“, die auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP 21) 15 den Weg für das Pariser Klimaschutzübereinkommen von 2015 16 geebnet hat, müssen im Rahmen der Partnerschaft aktiv Bereiche ermittelt werden, in denen die EU und die Partnerländer wichtige gemeinsame Interessen haben und globale Maßnahmen vorantreiben könnten. Daher sollten sie an einem Strang ziehen, wenn wichtige Entscheidungen anstehen. Ein Verfahren sollte festgelegt werden, mit dem regelmäßig auf höchster politischer Ebene die gemeinsamen Interessen ermittelt werden können, sodass eine rechtzeitige Vorbereitung und ein koordiniertes Vorgehen und Abstimmungsverhalten in den einschlägigen internationalen Gremien und Strukturen ermöglicht werden. Zu den infrage kommenden Bereichen gehören u. a.: Klimawandel, nachhaltige Entwicklung, blaue und grüne Wirtschaft, Schutz der biologischen Vielfalt, globale digitale Wirtschaft, die Bekämpfung illegaler Finanzströme und das reibungslose Funktionieren der Rohstoffmärkte. Ein Ziel der Partnerschaft sollte es auch sein, in der WTO für die gemeinsamen Interessen einzutreten. Des Weiteren bietet sich eine engere Zusammenarbeit in den internationalen Finanzinstitutionen an.

Zur Stärkung solcher strategischer Allianzen auf der internationalen Bühne sollte auch die Einbeziehung von nordafrikanischen Ländern, am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) und kleinen Inselentwicklungsländern (SIDS), die keine AKP-Staaten sind, gefördert werden.

3.2. Auf die Regionen zugeschnittene Prioritäten der EU

Die Prioritäten der Partnerschaft sollten überall umgesetzt werden. Um ihre wirksame Umsetzung zu gewährleisten, sollten die regionalen Besonderheiten, die eigenen Entwicklungsvorgaben der Partner und die unterschiedlichen Prioritäten der gemeinsamen Agenda der EU mit den Partnern in Afrika, dem karibischen Raum und dem Pazifischen Ozean angemessen berücksichtigt werden. Für jede der Regionen können die Prioritäten auf ihre Besonderheiten zugeschnitten und detailliert angepasst werden, indem die Ziele und die geplanten Maßnahmen präzisiert werden.

3.2.1 Afrika

Der afrikanische Kontinent bietet enorme Chancen. Bis 2050 werden dort fast 25 % der Weltbevölkerung leben. In Afrika befinden sich einige der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften der Welt und der Kontinent verfügt über umfangreiche natürliche und landwirtschaftliche Ressourcen. Afrika hat immenses Potenzial für Handel, Innovation und Investitionen und will es auch ausschöpfen. Für die meisten afrikanischen Länder ist die EU der wichtigste Partner, was Politik, Entwicklungshilfe, Handel und Investitionen angeht. In den letzten Jahren haben die EU und Afrika eine tiefere, stärker politisch ausgerichtete Partnerschaft auf der Grundlage gemeinsamer Werte und Interessen aufgebaut. Eine wachsende Zahl afrikanischer Regierungen und regionaler Organisationen übernehmen eine führende Rolle bei der Inangriffnahme der politischen, sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen innerhalb ihrer Grenzen und darüber hinaus. Die Afrikanische Union und ihre Agenda 2063 17 sorgen für eine ehrgeizige, zielstrebige Dynamik.

Ob Afrika sein Potenzial wird ausschöpfen können, hängt von den Anstrengungen der afrikanischen Länder in den Bereichen Regierungsführung, Menschenrechte, Konfliktprävention und Konfliktlösung, Kampf gegen die organisiertes Kriminalität sowie inklusives, nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung ab. Eine Reihe von Ländern sind immer noch nicht in der Lage, sich von Krisen zu erholen und Reformen durchzuführen. Mit anderen Worten, es mangelt ihnen an Resilienz und sie leiden unter Fragilität. Armut, Arbeitslosigkeit und Ungleichheit sind nach wie vor hoch und gehen nur langsam zurück. Das Bevölkerungswachstum stellt eine zusätzliche enorme Herausforderung dar. Außerdem stecken viele Länder in langwierigen Konflikten fest und länderübergreifende Sicherheitsprobleme bedrohen die regionale Stabilität und die nachhaltige Entwicklung. Die Umweltzerstörung und die Auswirkungen des Klimawandels gefährden außerdem den wirtschaftlichen Fortschritt wie auch Frieden und Stabilität. All dies trägt zu verschärften humanitären Notsituationen und zu Flüchtlingsströmen und irregulärer Migration innerhalb der Regionen und nach Europa bei. 

Die Schaffung von mehr Chancen und die Bewältigung der Herausforderungen sind für die Sicherheit und den Wohlstand in Afrika und der EU ganz entscheidend. Daher sollten unter Berücksichtigung der Prioritäten der EU und der eigenen Verpflichtungen und der Reformagenda Afrikas sowie aufbauend auf der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU 18 die folgenden Ziele in den Mittelpunkt einer erneuerten Partnerschaft mit den afrikanischen Ländern gerückt werden.

a) Frieden und Sicherheit, Stabilität, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, gute Regierungsführung und Menschenrechte

Investitionen in den Frieden, die Stabilität und die Entwicklung in Afrika kommen nicht nur unseren Partnern zugute, sondern sind auch eine Investition in die Sicherheit und den Wohlstand in der EU. Konflikte und Fragilität stellen nach wie in ein massives Hindernis für die Entwicklung Afrikas dar. Daher muss in wichtigen Fragen wie Stabilisierung, Sicherheit und Stärkung der Resilienz auch auf Nicht-AKP-Staaten zugegangen werden.

Spezifische Ziele

-Förderung eines integrierten Ansatzes für Konfliktverhütung und Konfliktlösung, Friedenskonsolidierung und menschliche Sicherheit auf nationaler, regionaler und kontinentaler Ebene mit größerer Eigenverantwortung, Solidarität und Kapazität aufseiten Afrikas.

-Verbesserung der Sicherheit, darunter auch der maritimen Sicherheit, Ausbau der Zusammenarbeit und Förderung von Reformen des Sicherheitssektors durch verstärkte Sicherheitspartnerschaften auf nationaler, regionaler und kontinentaler Ebene sowie in enger Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen. Die volle Einsatzfähigkeit der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA) 19 ist ein wichtiges Ziel.

-Förderung der Demokratie und Verpflichtung zur Achtung der demokratischen Grundsätze, der Verfassung, des Wahlzyklus und der Wahlergebnisse. In diesem Zusammenhang wird es wichtig sein, weiterhin die Afrikanische Governance-Architektur (AGA) 20 und die demokratische Entwicklung der Institutionen auf lokaler, nationaler und regionaler Ebene zu unterstützen und mit diesen Akteuren zusammenzuarbeiten, insbesondere durch Anwendung der Afrikanischen Charta für Demokratie, Wahlen und Regierungsführung 21 . Außerdem sollte ein Schwerpunkt darauf liegen, zivilgesellschaftliches Engagement im Bereich der Interessenvertretung und Politikgestaltung zu erleichtern, den Spielraum hierfür zu erhalten und zu erweitern und außerdem einen intensiveren Dialog mit den lokalen Behörden zu fördern.

-Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der guten Regierungsführung, einschließlich eines funktionierenden und unabhängigen Justizwesens für Bürger und Unternehmen. Eine solide Verwaltung der öffentlichen Finanzen bleibt ein Schlüsselelement der guten Regierungsführung und eine wichtige Grundlage für makroökonomische Stabilität und einen widerstandsfähigen öffentlichen Sektor.

-Förderung und Schutz der Menschenrechte, auch durch Unterstützung der Tätigkeit von einschlägigen Menschenrechtsinstitutionen beider Kontinente und durch Förderung des Dialogs mit ihnen sowie mit einschlägigen nationalen Institutionen (z. B. nationalen Parlamenten), der Zivilgesellschaft und lokalen Behörden.

-Förderung und Schutz der humanitären Grundsätze und des humanitären Völkerrechts.

-Förderung des Kampfes gegen die organisierte und grenzüberschreitende Kriminalität, gegen Terrorismus und Radikalisierung, gegen den Menschenhandel, den illegalen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen, Drogen und gefährlichen Stoffen sowie gegen die damit zusammenhängenden illegalen Finanzströme.

b) Beiderseitige wirtschaftliche Chancen für eine nachhaltige Entwicklung

Die Förderung eines inklusiven, nachhaltigen Wachstums wird es Afrika ermöglichen, seine demografische Entwicklung so zu nutzen, dass sich daraus Chancen ergeben, die auch mit positiven Effekten für die EU verbunden sind.

Spezifische Ziele

-Förderung menschenwürdiger Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere für junge Menschen und Frauen.

-Gewährleistung günstiger Rahmenbedingungen für Handel, verantwortliche Investitionen und die Entwicklung des Privatsektors, wobei das Augenmerk vor allem auf der Land- und Ernährungswirtschaft liegen sollte, die für einen Großteil der afrikanischen Bevölkerung die Existenzgrundlage bildet.

-Förderung der wirksamen Umsetzung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) in Afrika, damit die Wirtschaftsteilnehmer in den vollen Genuss der Vorteile kommen, die die Abkommen bieten.

-Fortschritte in folgenden Bereichen: regionale Integration in Afrika auf kontinentaler und regionaler Ebene im Einklang mit der afrikanischen Agenda 2063 22 und den Zielen der verschiedenen Regionen, mit besonderem Schwerpunkt auf der Erleichterung des Handels, der Modernisierung des Zollwesens und der Harmonisierung von Normen; Kohärenz in Regulierungsfragen; nachhaltige, effiziente Infrastrukturen, die die Interoperabilität, Auslandsinvestitionen und den Zugang zu den regionalen und globalen Märkten erleichtern.

-Unterstützung neuer Investitionsmöglichkeiten, einschließlich Investitionen hoher Qualität, die zur Mobilisierung zusätzlicher Kapitalmarktressourcen führen, Förderung von Partnerschaften zwischen privatwirtschaftlichen Akteuren beider Kontinente und Weiterentwicklung von Initiativen wie dem Wirtschaftsforum EU-Afrika.

-Förderung der grünen und blauen Wirtschaft und umweltfreundlicher Konzepte für ein inklusives, nachhaltiges Wachstum, das die Umwelt nicht belastet, insbesondere durch Förderung von nachhaltigen Verbrauchs- und Produktionsmustern.

-Im Hinblick auf die Umsetzung des Übereinkommens von Paris Gewährleistung des Zugangs aller zu erschwinglicher, verlässlicher und moderner Energie, um ein inklusives, nachhaltiges Wachstum zu fördern.

c) Steuerung der Migration und Mobilität

Damit die Vorteile der Migration genutzt und ihre Herausforderungen bewältigt werden können, bedarf es eines stärker koordinierten, systematischen und strukturierten Ansatzes, der den Interessen der EU und Afrikas entspricht. Die Migrationsströme müssen wieder geordnet und die Mobilität muss erleichtert werden. Grundlage hierfür muss ein gut gesteuertes, rechtebasiertes Migrationskonzept sein, das mit der Europäischen Migrationsagenda und dem dazugehörigen neuen Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern, der EU-Afrika-Erklärung zu Migration und Mobilität aus dem Jahr 2014 sowie der Erklärung des Gipfeltreffens von Valletta und dem entsprechenden Aktionsplan im Einklang steht. 

Spezifische Ziele

-Förderung der Gestaltung und Umsetzung der Migrationspolitik durch Verbesserung der legalen Migrationsmöglichkeiten und Bekämpfung der irregulären Migrationsströme, u.a. durch Maßnahmen im Bereich Rückkehr und Rückübernahme.

-Bessere Organisation der intra- und der interregionalen Mobilität der Arbeitskräfte, indem der institutionelle Dialog und die institutionelle Zusammenarbeit entlang der Migrationsrouten ausgebaut werden und die „Brain Circulation“ durch Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen, Visadialoge und die Förderung der Mobilität von Studierenden, Forschern und Wissenschaftlern erleichtert wird. Senkung der Kosten für Heimatüberweisungen und Stärkung der Rolle und des Engagements der Diasporagemeinschaften.

-Angehen der irregulären Migration durch geeignete Präventionsmaßnahmen, einschließlich der Bekämpfung des Menschenhandels und der Schleusung von Migranten durch integriertes Grenzmanagement und die Förderung von Alternativen zur irregulären Migration.

-Wirksamere und effizientere Maßnahmen in den Bereichen Rückkehr, Rückübernahme und Wiedereingliederung. Nachdrückliches Engagement beider Seiten, einschließlich der erforderlichen operativen Zusammenarbeit. Insbesondere hinsichtlich der Rückübernahme müssen die bisherigen Bestimmungen des Artikels 13 CPA ausgebaut und durchsetzbar gemacht werden.

-Angehen des Problems von Flucht und Vertreibung und Eintreten für internationalen Schutz gemäß dem Grundsatz der gemeinsamen Verantwortung, indem dazu beigetragen wird, das menschliche Kapital derer, die aus ihrer Heimat fliehen mussten, zu bewahren und zu verbessern, den Schutz dieser Menschen zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass sich für Geflüchtete und ihre Aufnahmegemeinschaften letztlich Entwicklungsvorteile ergeben. Dies gilt sowohl für Personen, die aus ihrem Heimatland ins Ausland geflohen sind, als auch für Binnenvertriebene.

d) Menschliche Entwicklung

Armut, geringe Qualifizierung und Ungleichheit stellen nach wie vor große Probleme dar, bei denen sich nur langsam Verbesserungen abzeichnen und die durch das starke Bevölkerungswachstum in Afrika noch verschärft werden.

Spezifische Ziele

-Stärkung der Rolle von Frauen, jungen Menschen und benachteiligten Gruppen, indem Folgendes gefördert wird: ein gleichberechtigter Zugang zu einer hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung, zu sozialem Schutz und zur Gesundheitsversorgung (auch im Bereich der reproduktiven Gesundheit), die Teilhabe von Frauen und Mädchen an politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen sowie ein günstiges Umfeld für junge Menschen, in dem sie ihr Potenzial ausschöpfen, ihre Menschenrechte wahrnehmen und sich verantwortungsvoll engagieren können.

-Vorgehen gegen soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten durch eine Steuer-, Lohn- und Sozialschutzpolitik, die u. a. auf die Gewährleistung des Zugangs aller zu grundlegenden hochwertigen Sozialdienstleistungen und die Förderung eines auf nationaler Ebene festgelegten Mindesteinkommens ausgerichtet ist. Besonderer Stellenwert sollte auch der Ernährungssicherung durch höhere Investitionen in die ländliche Infrastruktur, die Agrarforschung, die technologische Entwicklung und die soziale Innovation zukommen.

-Förderung der Wissensentwicklung durch Bereitstellung qualitativ hochwertiger Bildung, einschließlich beruflicher Aus- und Weiterbildung und der Entwicklung von Kompetenzen gemäß den Arbeitsmarkterfordernissen, sowie aktive Förderung von digitaler Wirtschaft und Gesellschaft, Wissenschaft und Technologie, Forschung und Innovation, um deutliche und nachhaltige Verbesserungen für das Leben der Menschen und die Beschäftigungsfähigkeit der lokalen Arbeitskräfte sowohl in Ballungsräumen als auch in ländlichen Gebieten zu erreichen.

-Verringerung der Anfälligkeit für makroökonomische und andere Schocks wie Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit und Seuchen, Stärkung der Gesundheitssysteme, damit alle Menschen in den Genuss einer hochwertigen Gesundheitsversorgung kommen, und Verhinderung bzw. Eindämmung der negativen Folgen von Krankheiten, Mangelernährung, Nahrungsmittelknappheit, Naturkatastrophen und dem Klimawandel.

-Verbesserung des Zugangs zu Trinkwasser und zur Sanitärversorgung, Förderung der Verfügbarkeit und der nachhaltigen Bewirtschaftung von Wasserressourcen und Verhinderung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten. Förderung der Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltigen Nutzung von Ökosystemen und natürlichen Ressourcen sowie der Umsetzung von „naturbasierten Lösungen“.

-Gestaltung von Städten und Siedlungen mit dem Ziel ihrer Inklusivität, Sicherheit, Resilienz und Nachhaltigkeit.

3.2.2 Karibik

Die EU und die Staaten im karibischen Raum blicken auf eine lange gemeinsame Geschichte zurück, haben kulturelle Gemeinsamkeiten und teilen grundlegende gemeinsame Wertvorstellungen. Durch ihre Gebiete in äußerster Randlage und die assoziierten überseeischen Ländern und Gebiete (ÜLG) ist die EU auch physisch Teil des karibischen Raums. Die karibischen Staaten verfolgen zum Teil die gleichen politischen Ziele wie die EU und stehen vor Herausforderungen, an deren Bewältigung auch die EU ein Interesse hat (wie Klimawandel, Umweltschutz, Kriminalität und andere Sicherheitsprobleme). In einigen Fällen ergeben sich daraus Marktzugangsmöglichkeiten (z. B. im Bereich der nachhaltigen Energie).

Unter Berücksichtigung der Prioritäten der EU und des besonderen Kontextes sollten aufbauend auf der gemeinsamen strategischen Partnerschaft zwischen der EU und dem karibischen Raum die folgenden Ziele in den Mittelpunkt einer erneuerten Partnerschaft mit den karibischen Staaten gerückt werden.

a) Frieden und menschliche Sicherheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, gute Regierungsführung und Menschenrechte

Der karibische Raum ist eine stabile Region, in der die meisten Länder über funktionierende Demokratien verfügen, auch wenn eine gute Regierungsführung und die Achtung der Menschenrechte nicht überall in gleichem Maße gegeben sind. Der Schutz und die Förderung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze sind entscheidend für die Stabilität und den Wohlstand in der Region. Dies ist außerdem im Hinblick auf die assoziierten überseeischen Länder und Gebiete und die EU-Gebiete in äußerster Randlage von Bedeutung. Durch den karibischen Raum verlaufen zudem die Drogenrouten nach Nordamerika und Europa. Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, der Terrorismusfinanzierung, der Steuerumgehung und der Geldwäsche und die Notwendigkeit, für mehr finanzielle Transparenz zu sorgen, sind zentrale Herausforderungen für beide Regionen.

Spezifische Ziele

-Konsolidierung der Funktionsweise der demokratischen Institutionen, Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, Verbesserung des Zugangs zu einer funktionierenden und unabhängigen Justiz und Erhöhung der menschlichen Sicherheit. Ergänzend dazu bedarf es eines präventiven Ansatzes zur Beseitigung von Ursachen wie Armut, sozialer Ausgrenzung, Diskriminierung und Straflosigkeit.

-Verbesserung des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte für alle. Dabei sollte der Schwerpunkt auf Folgendem liegen: Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Rechte der indigenen Bevölkerung, Vorgehen gegen häusliche Gewalt, Kindesmissbrauch und körperliche Züchtigung, gegen Menschenhandel und die Diskriminierung von Minderheiten, Verbesserung der Haftbedingungen und des Verhaltens der Polizei sowie Befassung mit der Frage der Todesstrafe.

-Förderung einer guten wirtschaftspolitischen Steuerung, einschließlich einer soliden Verwaltung der öffentlichen Finanzen, der Transparenz und der Rechenschaftspflicht. Dazu gehört eine verstärkte Bekämpfung von Korruption, Geldwäsche, illegalen Finanzströmen und Steueroasen.

b) Regionale Integration, inklusives, nachhaltiges Wachstum, Handel und Beschäftigung

Alle fraglichen Staaten – mit Ausnahme Haitis – sind mittlerweile in die Gruppe der Länder mit mittlerem bis hohem Einkommen aufgestiegen. Dennoch sind für diese Volkswirtschaften in der Regel stark begrenzte heimische Märkte, eine hohe Verschuldung und eine wenig diversifizierte Produktionsbasis charakteristisch, wodurch sich ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Schocks reduziert.

Spezifische Ziele

-Weitere Fortschritte bei der regionalen Integration und bei Kooperationsinitiativen und strategien, u. a. zur Entwicklung von Infrastrukturnetzen und zur Förderung der Interkonnektivität, um den Handel und die Mobilität auf intraregionaler und internationaler Ebene zu erleichtern.

-Vorrang für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Förderung von Investitionen des Privatsektors durch Schaffung eines günstigen Unternehmensumfelds, Stärkung der regionalen Integration und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, Förderung der sozialen Verantwortung der Unternehmen und bewährter Geschäftspraktiken, einschließlich der Digitalisierung, sowie Unterstützung der Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), auch im Bereich der Sozial- und Solidarwirtschaft.

-Förderung der effektiven Umsetzung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den Cariforum-Staaten und der EU, damit die Wirtschaftsteilnehmer in den vollen Genuss der Vorteile kommen, die das Abkommen bietet.

-Stärkung der breiter angelegten regionalen Initiativen und Süd-Süd-Initiativen mit Lateinamerika sowie mit den EU-Gebieten in äußerster Randlage und den assoziierten ÜLG, um die Zusammenarbeit und den Handel im Süden zu erleichtern und zu intensivieren.

c) Menschliche Entwicklung

Bei den Indikatoren der menschlichen Entwicklung waren in den meisten karibischen Staaten in den letzten Jahrzehnten Verbesserungen zu verzeichnen. Trotz dieser positiven Entwicklungen ist Armut bzw. extreme Armut in den karibischen Staaten, insbesondere in Haiti, weiterhin präsent. Dies hängt mit den extremen sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten zusammen.

Spezifische Ziele

-Anstrengungen auf allen Ebenen zur Beseitigung der Armut, zur Bekämpfung von Ungleichheiten und zur Förderung von menschenwürdiger Arbeit für alle.

-Förderung des Zugangs aller zu qualitativ hochwertigen Gesundheits- und Sozialdiensten, einschließlich einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung, Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich Bildung, lebenslanges Lernen und Aus- und Weiterbildung, um arbeitsmarktgerechte Kompetenzen aufzubauen und die Abwanderung von Fachkräften zu verhindern.

-Verbesserung der Ernährungssicherheit und der Ernährung sowie Förderung einer nachhaltigen, auf Wertschöpfung ausgerichteten Landwirtschaft und Agrarindustrie, wobei der Schwerpunkt auf der kleinbäuerlichen Landwirtschaft liegen sollte, um so die karibischen Volkswirtschaften zu diversifizieren und zu vermeiden, dass Kleinerzeuger ihre Existenzgrundlage verlieren.

d) Klimawandel und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

Bei den karibischen Staaten handelt es sich um kleine Inselentwicklungsländer (SIDS) mit tiefliegenden Küstengebieten. Sie sind der Gefahr von Naturkatastrophen wie Erdbeben und Wirbelstürmen und den Auswirkungen des Klimawandels wie dem Anstieg des Meeresspiegels besonders stark ausgesetzt. Da sie zum einen für die Folgen des Klimawandels sehr anfällig sind und zum anderen nur über eine schmale wirtschaftliche Basis verfügen, mangelt es ihnen an der nötigen Resilienz, um die zunehmenden Auswirkungen von Naturkatastrophen, des Verlusts an biologischer Vielfalt oder der Wasserknappheit bewältigen zu können. Zudem hängen die karibischen Inseln stark von der Einfuhr fossiler Brennstoffe ab, obwohl sie über reichhaltige natürliche Ressourcen und Möglichkeiten zur Entwicklung erneuerbarer Energiequellen verfügen.

Spezifische Ziele

-Förderung des Dialogs und gemeinsamer Konzepte zur Stärkung der Resilienz und der Fähigkeit der Staaten im karibischen Raum zur Eindämmung von Naturkatastrophen und des Klimawandels und zur Anpassung an ihre Folgen und Gefahren, u. a. durch Katastrophenvorsorge.

-Im Hinblick auf die Umsetzung des Übereinkommens von Paris verstärkte Entwicklung von Maßnahmen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen und zur Verbesserung der Energieeffizienz, indem bewährte Verfahrensweisen weitergegeben und Investitionen in umweltfreundliche Infrastrukturen und Technologien gefördert werden.

-Unterstützung der Umsetzung von politischen Maßnahmen, die zur Entstehung einer grünen und blauen Wirtschaft und zur Förderung nachhaltiger Produktions- und Verbrauchsmuster beitragen.

-Schutz und Wiederherstellung von Land-, Meeres- und Küstenökosystemen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie Förderung der nachhaltigen Nutzung ihrer natürlichen Ressourcen, auch durch naturbasierte Lösungen, und der Ökosystemdienstleistungen.

-Ausbau der Zusammenarbeit bei der Bewirtschaftung der Wasserressourcen, u. a. in Bezug auf den Zugang zu sauberem Wasser, die Sanitärversorgung und eine effizientere Wassernutzung, Verbesserung der Abfallbewirtschaftung, einschließlich Recycling/Wiederverwendung.

3.2.3 Pazifik

Die EU und die Staaten im Pazifischen Ozean blicken auf eine lange gemeinsame Geschichte zurück, sind heutzutage eng miteinander verbunden und teilen grundlegende gemeinsame Wertvorstellungen. Abgesehen von diesen bilateralen Banden ist die Pazifik-Region wegen ihrer zahlreichen Inselstaaten und ihrer riesigen Seegebiete für die EU ein wichtiger Akteur bei der Bewältigung der globalen Herausforderungen. Die pazifischen Länder und Gebiete sind zum Teil mit den gleichen grundlegenden Problemen konfrontiert, vor allem was ihre Bedrohung durch Naturkatastrophen und den Klimawandel und eine Reihe allgemeiner Entwicklungsziele angeht, die mit ihrer geringen Größe und ihrer geografischen Isolierung zusammenhängen.

In der Pazifik-Region leben rund 500 000 EU-Bürger (rund 5 % der Gesamtbevölkerung dieser Region). Neben der weltweiten Unterstützung für ÜLG setzt sich die EU für die Integration der ÜLG innerhalb der Pazifik-Region ein, damit sie einen möglichst großen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Region leisten und von der regionalen Integration profitieren können. Neukaledonien und Französisch-Polynesien wurden im September 2016 als Mitglieder des Pacific Islands Forum, des wichtigsten regionalen politischen Gremiums für die Pazifik-Region, zugelassen.

Unter Berücksichtigung der Prioritäten der EU und des besonderes Kontextes sollten aufbauend auf der EU-Strategie für eine verstärkte Partnerschaft mit den Pazifik-Inseln die nachstehenden Ziele in den Mittelpunkt einer erneuerten Partnerschaft mit den pazifischen Staaten gerückt werden. Zusätzlich zu diesen spezifischen Zielen sollten im Rahmen der erneuerten EU-Pazifik-Partnerschaft die Bemühungen der pazifischen Staaten um regionale Integration anerkannt und unterstützt werden, die sich nicht nur auf die Pazifik-Region selbst, sondern auch – zumindest im Falle einzelner Länder – auf den asiatisch-pazifischen Raum, insbesondere den ASEAN, beziehen. Des Weiteren sollte den pazifischen Staaten dabei geholfen werden, die Herausforderungen im Sicherheitsbereich, die in den kommenden Jahrzehnten auf sie zukommen, zu bewältigen.

a) Gute Regierungsführung, Menschenrechte und Gleichstellung der Geschlechter

Trotz der beachtlichen Fortschritte der letzten Jahrzehnte bestehen noch Schwachstellen, die die Entwicklung der Region bremsen. Sie betreffen die gute Regierungsführung auf nationaler und regionaler Ebene und die Notwendigkeit, beim Schutz der Menschenrechte und der Gleichstellung der Geschlechter weitere Fortschritte zu erzielen.

Spezifische Ziele

-Sicherstellung der Ratifizierung und Umsetzung der wichtigsten Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die begrenzte Umsetzung einschlägiger Übereinkommen häufig eher am Fehlen geeigneter Verwaltungsstrukturen als an mangelndem politischem Willen liegt.

-Eintreten für einen wirksamen Schutz der Menschenrechte, wobei der Schwerpunkt auf der Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt und der Förderung der Kinderrechte durch Interessenvertretung und Sensibilisierungsmaßnahmen liegen sollte.

-Förderung einer guten Regierungsführung, einschließlich einer soliden Verwaltung der öffentlichen Finanzen, der Transparenz und der Rechenschaftspflicht, wobei auch neue Probleme wie Steueroasen und Geldwäsche angegangen werden sollen. Beitrag zur weiteren Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit und des Zugangs zu einer funktionierenden und unabhängigen Justiz.

-Stärkung der Rolle der organisierten Zivilgesellschaft, insbesondere bei der Förderung grundlegender Werte und der Verbesserung der Geschlechtergleichstellung.

-Bessere Durchführung des politischen Dialogs und des sektorspezifischen Politikdialogs mit Ergebnissen auf lokaler, nationaler und regionaler Ebene.

b) Inklusives und nachhaltiges Wachstum

In der Pazifik-Region befinden sich große ausschließliche Wirtschaftszonen mit reichhaltigen Meeresressourcen. Rund ein Drittel des weltweit gefangenen Thunfischs stammt aus dem Pazifik. Die EU ist zwar kaum am Thunfischfang im Pazifik beteiligt, doch beim Fischkonsum ist sie weltweit führend. Sie ist ein sehr bedeutender Exportmarkt, insbesondere für die Fischereierzeugnisse aus dem Pazifik. Daher hat die EU ein Interesse daran, den internationalen Kampf gegen die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei in der Region voranzubringen, um für die künftigen Generationen gesunde Fischbestände zu erhalten.

Die Meeresressourcen sind jedoch nicht nur für die Fischerei relevant. Sie bergen enorme Chancen für die Entwicklung einer nachhaltigen blauen und grünen Wirtschaft. Die EU hat ein Interesse an einer verantwortungsvolleren Meerespolitik, die eine nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen gewährleistet 23 .

Darüber hinaus sollte die Entwicklung in anderen Wirtschaftszweigen wie etwa dem Tourismus auf ein inklusives, nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen ausgerichtet werden.

Spezifische Ziele

-Wirksame Umsetzung von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den betreffenden Regionen und Ländern.

-Förderung der Entwicklung des Privatsektors, insbesondere der KMU, und Verbesserung der Investitionsbedingungen.

-Stärkung von regionalen, nationalen und lokalen Initiativen für eine nachhaltige Fischerei, Förderung der Umsetzung und Einhaltung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen 24 und der dazugehörigen Durchführungsübereinkommen sowie sonstiger relevanter internationaler Übereinkünfte. Entwicklung und Förderung einer verantwortungsvollen Meerespolitik und Unterstützung von Initiativen im Bereich der blauen und grünen Wirtschaft, z. B. zur sicheren Nutzung des Tiefseebergbaus unter Einbeziehung aller betroffenen Akteure.

-Förderung menschenwürdiger Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere für junge Menschen und Frauen.

c) Klimawandel und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

Der Klimawandel ist eine zentrale Sorge der EU wie auch der Partnerländer und gebiete der Pazifik-Region.

Spezifische Ziele

-Verbesserung der Vorbereitung auf Naturkatastrophen wie tropische Wirbelstürme und der anschließenden Erholung, um die Resilienz gegenüber solchen Ereignissen zu stärken.

-Im Hinblick auf die Umsetzung des Übereinkommens von Paris verstärkte Entwicklung von Maßnahmen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie und zur Verbesserung der Energieeffizienz, indem bewährte Verfahrensweisen – auch im Bereich des Seeverkehrs – weitergegeben und Investitionen in umweltfreundliche Infrastrukturen und Technologien gefördert werden.

-Unterstützung der Durchführung von politischen Maßnahmen, die zur Entstehung einer grünen Wirtschaft (z. B. durch nachhaltige ländliche Entwicklung und eine für den Klimawandel gerüstete Land- und Forstwirtschaft) beitragen und nachhaltige Produktions- und Verbrauchsmuster fördern.

-Verbesserung des Umweltschutzes und der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen, auch in den Bereichen Abfallbewirtschaftung sowie Wasser, Sanitärversorgung und Gesundheit.

-Schutz und Wiederherstellung von Land-, Meeres- und Küstenökosystemen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie Förderung der nachhaltigen Nutzung ihrer natürlichen Ressourcen und Ökosystemdienstleistungen.

4. Eine gezieltere und flexiblere Partnerschaft

Zur Verwirklichung der strategischen Interessen muss die EU festlegen, wie die Beziehungen zu ihren Partnern in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean noch besser organisiert und geregelt werden sollen. Dieser Baustein einer politischen Partnerschaft betrifft viele Aspekte, die auch ausführliche Konsultationen mit den Partnerländern erfordern. Dazu gehören das Format der Beziehungen, die einzubeziehenden Akteure, die Grundsätze für die Zusammenarbeit, die zur Erzielung besserer Ergebnisse notwendigen Mechanismen sowie die Frage, welche institutionellen Strukturen und welcher rechtliche Status für die Umsetzung der Partnerschaft geeignet sind. In dieser Hinsicht wurden aus dem CPA wichtige Lehren gezogen, die berücksichtigt werden müssen.

4.1 Lehren aus dem CPA

Die Bewertung des CPA 25 hat eine Reihe von Stärken und Schwächen an den Tag gebracht. Es werden Fortschritte bei der Armutsbekämpfung und der menschlichen Entwicklung in den AKP-Staaten, eine Zunahme des Handels, mehr Frieden und Sicherheit und die Stärkung von Demokratie und Menschenrechten aufgezeigt. Jedoch sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, nicht zuletzt, weil einige dieser Erfolge durch neue Faktoren für Instabilität (z. B. rapides Bevölkerungswachstum, autoritäre Regierungen, Terrorismus und Klimawandel) zunichtegemacht werden könnten.

Der politische Dialog (Artikel 8 CPA) und das Konsultationsverfahren/die geeigneten Maßnahmen (Artikel 96 CPA) haben sich als nützlich erwiesen, auch wenn das Potenzial nicht voll ausgeschöpft wurde. In verschiedenen Bereichen wurden gemischte Ergebnisse erzielt: Menschenrechte, Demokratie, verantwortungsvolle Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit (Artikel 9), Einwanderung (Artikel 13) und Einbeziehung staatlicher und nichtstaatlicher Akteure (Artikel 6).

Darüber hinaus ergab die Bewertung, dass es mit dem CPA nicht gelungen ist, der Intensivierung der regionalen Dynamik und der zunehmenden Heterogenität der Partnerländer – z. B. den Unterschieden zwischen den bedürftigsten Ländern (LDC, fragile Staaten) und den fortgeschritteneren Ländern (Länder mit mittlerem Einkommen usw.) – in ausreichendem Maße gerecht zu werden. Die von den Partnerländern errichteten regionalen und kontinentalen Organisationen treten immer stärker als regionale Akteure hervor, die sowohl für politische und sicherheitspolitische Fragen als auch für Handels- und Entwicklungsfragen zuständig sind.

Zudem wird in der Bewertung hervorgehoben, dass die derzeitigen institutionellen Strukturen und ihre Arbeitsweise sowie einige Verfahrensweisen größere Unzulänglichkeiten aufweisen.

Darüber hinaus wurde die Möglichkeit der Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Partnern in multilateralen Foren kaum genutzt. Sie wurde erst im Zuge der Überarbeitung des CPA im Jahr 2010 eingeführt. Hier sind zwar einige positive Ergebnisse zu verzeichnen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Pariser Klimaschutzübereinkommen, doch meistens gelang es nicht, das volle Gewicht der Partnerschaft einzusetzen, um Einfluss auf das Ergebnis zu nehmen. Wenn in diesem Bereich Fortschritte gemacht werden sollen, müssen die Partnerländer klar für die Ziele eintreten, die sie selbst auf dem AKP-Gipfeltreffen von Port Moresby festgelegt haben 26 . Der EU wird in der Bewertung außerdem nahegelegt, nach Wegen zu suchen, wie für die nötige Flexibilität gesorgt werden kann, damit Bündnisse geschlossen werden können, an denen sowohl AKP-Staaten als auch Nicht-AKP-Staaten – z. B. alle LDC oder SIDS – beteiligt sind.

4.2 Eine flexible Partnerschaft auf der Grundlage eines stark regional ausgerichteten Ansatzes

Im Hinblick auf die Gestaltung der Beziehungen auf der Grundlage gemeinsamer Prioritäten, die dem aktuellen Kontext und den Lehren aus der Vergangenheit Rechnung tragen, wurden verschiedene Optionen für die künftige Form der Beziehungen analysiert und in einer Folgenabschätzung bewertet 27 (siehe Anhang I).

4.2.1 Optionen

Die Optionen reichen vom ersatzlosen Auslaufenlassen des CPA bis hin zur Ersetzung des derzeitigen Abkommens durch ein neues Abkommen mit begrenzten Änderungen. Letzteres würde wohl kaum dazu beitragen, die gravierenden Mängel des bestehenden Abkommens zu beheben. Die erste Option könnte mehr Kosten als Nutzen mit sich bringen, da die Errungenschaften einer 40-jährigen Partnerschaft verloren gingen und die Rolle der EU auf der Weltbühne geschwächt würde. Die Partnerschaft mit den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean an sich wird nicht infrage gestellt. Jedoch werden Konzept, Inhalt und Format, so wie sie derzeit gestaltet sind, von einigen Akteuren kritisiert.

Drei weitere Optionen wurden eingehender geprüft:

1) Eine grundlegend überarbeitete Partnerschaft mit den Partnerländern. Diese Option würde den Entwicklungen seit der zweiten Überarbeitung des CPA im Jahr 2010 Rechnung tragen, aber nicht für die erforderliche politische Kohärenz mit den neueren Regionalstrategien sorgen und die wachsende Bedeutung der kontinentalen (Afrikanische Union), der regionalen und der subregionalen Ebene nicht angemessen widerspiegeln.

2) Eine vollständige Regionalisierung der Beziehungen mit den Partnerländern im Rahmen von drei separaten regionalen Partnerschaften (Afrika, Karibik und Pazifik). Diese Option würde die kontinentale und die regionale Dimension in vollem Umfang berücksichtigen, aber nicht der Bereitschaft der Partnerländer zu einer Neuauflage der Partnerschaft mit der EU Rechnung tragen und Bündnisse in globalen Foren (wie UNFCCC oder WTO) erschweren.

3) Eine dritte Alternative wäre ein einziges Übereinkommen mit den Partnerländern, das drei verschiedene regionale Partnerschaften (Afrika, Karibik und Pazifik) umfasst und offen für eine engere Einbeziehung anderer Länder unter einem gemeinsamen Dach ist. Ein solches Dachübereinkommen würde die gemeinsamen Werte, Grundsätze, wesentlichen Elemente und Interessen definieren, auf denen die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien – ausgehend von den bedeutenden Errungenschaften des CPA – beruht. Des Weiteren wären spezifische Mechanismen für die Zusammenarbeit in globalen Fragen vorzusehen. Die drei regionalen Partnerschaften würden die bisherigen Errungenschaften einbeziehen und darauf aufbauen (z. B. Gemeinsame Strategie Afrika-EU), wobei die Prioritäten und Maßnahmen auf die Besonderheiten der Agenda der Partnerschaft mit jeder der drei Regionen zugeschnitten würden. Auf diese Weise wird es der EU und den Partnerländern möglich sein, Initiativen auf der jeweils am besten geeigneten Ebene einzuleiten.

4.2.2 Die vorgeschlagene Option

Die dritte Option würde es ermöglichen, Fragen gezielter auf der richtigen Ebene und im richtigen Rahmen nach den Grundsätzen der Subsidiarität und der Komplementarität anzugehen, wobei gleichzeitig berücksichtigt würde, dass viele der heutigen Herausforderungen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit in der Welt ein regionenübergreifendes Handeln erfordern. Dies deckt sich mit der Tatsache, dass sich ein Großteil des Engagements der EU bereits jetzt auf die nationale Ebene bezieht, gefolgt von der regionalen und erst dann von der AKP-Ebene. Die Interessen in Bezug auf die Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean betreffen zwar eine ganze Reihe von Aspekten, die sinnvollerweise gemeinsam angegangen werden, doch gibt es auch spezifische Interessen, die einer differenzierten Herangehensweise bedürfen. Die Afrikanische Union, aber auch regionale Organisationen wie die Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten, die Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika oder die Ostafrikanische Gemeinschaft sind relevante Akteure, ebenso wie andere regionale Organisationen wie Caricom/Cariforum im karibischen Raum.

Gleichzeitig müsste dank der übergeordneten Partnerschaft nicht auf eine Partnerschaft mit den Partnerländern als Gruppe verzichtet werden und könnte der Besitzstand des Abkommens von Cotonou bewahrt werden, vor allem hinsichtlich der wesentlichen Elemente und der Verknüpfung mit den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Sie gelten für die drei Regionen gleichermaßen, sodass sich erhebliche Größenvorteile ergeben, wenn diese Aspekte gemeinsam ausgehandelt und verwaltet werden und nicht separat mit den einzelnen Gruppierungen oder Ländern angegangen werden. Der Auf- und Ausbau der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene im Zusammenhang mit den wichtigsten gemeinsamen globalen Herausforderungen wird dadurch ebenfalls ermöglicht. Das Gewicht der Allianz kann ganz erheblich sein, wie sich bei der Aushandlung des Übereinkommens von Paris gezeigt hat.

Unter Berücksichtigung all dieser Elemente ermöglicht das vorgeschlagene neue Format die Erhaltung aller nützlichen Elemente des gegenwärtigen CPA, aber schafft vor allem geeignete Voraussetzungen, damit die EU ihre neuen Ziele erreichen kann.

4.2.3 Erweiterung des Radius über die AKP-Staaten hinaus

Die Option eines Dachübereinkommens ist auch die beste, um interessierte Nicht-AKP-Staaten einzubeziehen und so Kohärenz zu gewährleisten; besonders relevant ist dies für die gesamtafrikanische Dimension (z. B. Kohärenz zwischen der AKP-EU-Partnerschaft und der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU). Dies ist insofern wichtig, als die EU auf diese Weise ihr geografisch orientiertes Engagement bei Bedarf an konkrete Zielsetzungen einzelner Ländergruppen anpassen könnte, wodurch sie an diplomatischem Gewicht im Hinblick auf eine stärker strategisch ausgerichtete Verfolgung ihrer Interessen gewinnt. In dieser Hinsicht ist die Einbeziehung der nicht zu den AKP-Staaten gehörenden Länder in Nordafrika und der wenigen Nicht-AKP-Staaten unter den am wenigsten entwickelten Ländern und den kleinen Inselentwicklungsländern besonders wichtig. Einschlägige Nicht-AKP-Staaten sollten stärker beteiligt werden, während gleichzeitig für Kohärenz mit den vorhandenen politischen Rahmenvorgaben (z. B. der Europäischen Nachbarschaftspolitik) und den bereits bestehenden Assoziierungsabkommen zu sorgen ist.

4.3 Eine Partnerschaft mit verschiedenen Ebenen und Akteuren und grundlegenden Prinzipien für die Zusammenarbeit

Die Partnerschaft sollte auf einer Reihe von Grundsätzen beruhen. Für die Umsetzung sollte es ein Mehrebenensystem geben, das es ermöglicht, gemäß den Grundsätzen der Subsidiarität und Komplementarität sowie der Differenzierung und Regionalisierung jeweils auf der am besten geeigneten Ebene zu handeln. Die Partnerschaft sollte auch eine ganze Reihe von Akteuren einbeziehen und nicht nur die Regierungen, die die Herausforderungen nicht alleine bewältigen können.

4.3.1 Grundprinzipien der Zusammenarbeit

Die neue Partnerschaft sollte auf den folgenden Grundprinzipien beruhen:

-Dialog,

-gegenseitige Rechenschaftspflicht,

-breite Beteiligung staatlicher und nichtstaatlicher Akteure,

-Eigenverantwortung.

4.3.2 Subsidiarität und Komplementarität

Die Partnerschaft sollte der Dynamik in den Regionen Afrika, Karibik und Pazifik Rechnung tragen und sie übergreifend nutzen. Zu diesem Zweck sollte gewährleistet sein, dass das politische Engagement und die Beschlussfassung auf der am besten geeigneten Zuständigkeitsebene – national, regional, kontinental oder AKP-weit – erfolgen.

4.3.3 Akteure

Wie die öffentliche Konsultation und die Bewertung gezeigt haben, wurde die Einbeziehung verschiedener Interessenträger in die Partnerschaft geschätzt, doch sollte sie ausgebaut werden. Ein Reihe staatlicher und nichtstaatlicher Akteure sollten beteiligt werden. In einer neuen Partnerschaft sollten ihre jeweiligen Rollen gestärkt werden. Hierzu gehören

-staatliche Akteure: nationale Regierungen, Parlamente und regionale sowie lokale Gebietskörperschaften,

-regionale Organisationen (einschließlich der Afrikanischen Union),

-Nicht-AKP-Staaten und

-nichtstaatliche Akteure, einschließlich der Zivilgesellschaft, der Wirtschafts- und Sozialpartner und der Privatwirtschaft.

4.4 Eine erfolgreichere Partnerschaft

Im Rahmen der Partnerschaft müssen geeignete Mittel und Instrumente festgelegt werden, mit deren Hilfe die Prioritäten so effizient wie möglich verwirklicht werden können. Dies muss vollständig mit dem Aktionsplan von Addis Abeba, der Teil der Agenda 2030 ist, mit dem neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik, dem Pariser Klimaschutzübereinkommen und den Empfehlungen der Bewertung des CPA im Einklang stehen.

4.4.1 Eine diversifizierte Partnerschaft

Die Partnerschaft sollte die Anwendung differenzierter Umsetzungsmethoden im Einklang mit der Agenda 2030, dem Aktionsplan von Addis Abeba, der Globalen Strategie der EU und dem Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik 28 vorsehen.

4.4.2 Umsetzungsmittel

Der Aktionsplan von Addis Abeba sieht ein neues Paradigma vor und bietet einen Rahmen für die Umsetzung der Agenda 2030 durch finanzielle und nichtfinanzielle Mittel. Er sollte im Mittelpunkt der Partnerschaft stehen. Wichtige Aspekte sind dabei nationales Handeln, förderliche politische Rahmenbedingungen und eine dynamische Rolle des Privatsektors, untermauert durch ein günstiges internationales Umfeld.

Die Partnerländer sollten ihre Anstrengungen darauf konzentrieren, die bestehenden Lücken in ihren öffentlichen Finanzen zu schließen, u. a. durch eine stärkere Mobilisierung inländischer Ressourcen, wirksamere und effizientere öffentliche Ausgaben und ein angemessenes Schuldenmanagement. Faire, transparente, effiziente und wirksame Steuersysteme und Rahmenvorgaben für die öffentlichen Ausgaben sollten gefördert werden. Besonderes Augenmerk sollte auf der Bekämpfung von Steuerumgehung, Steuerhinterziehung und illegalen Finanzströmen liegen.

Die EU sollte eine Kombination von Modalitäten und Instrumenten anvisieren, mit denen gute Ergebnisse erzielt wurden, und gleichzeitig ein hohes Maß an Flexibilität wahren, um Anpassungen zwecks weiterer Verbesserungen vornehmen zu können. Dies sollte im Einklang mit den Grundsätzen der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit geschehen (einschließlich Eigenverantwortung, Transparenz, gegenseitige Rechenschaftspflicht und Ergebnisorientierung) und durch die Umsetzung des Konzepts der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung unterstützt werden.

4.5 Unterstützung der Partnerschaft durch geeignete institutionelle Strukturen

Das institutionelle Gefüge sollte der politischen Natur der Partnerschaft, den festgelegten Prioritäten, dem gewählten Format, der Art und Weise der Zusammenarbeit und den verschiedenen beteiligten Akteuren entsprechen. Es sollte ein rasches und wirkungsvolles Zustandekommen von Beschlüssen und Maßnahmen ermöglichen. Das derzeitige System mit seinen gemeinsamen Gremien hat sich als nützlich für den Erfahrungsaustausch erwiesen, doch ist es nicht mehr zeitgemäß, da es zu aufwendig und schwerfällig ist. In diesem Stadium ist es noch zu früh, um die institutionellen Strukturen festzulegen, doch lassen sich bereits einige Grundsätze formulieren, wie sie konzipiert sein sollten.

Da es sich um eine politische Partnerschaft handelt, die sich auf gegenseitige Verantwortung und bestimmte Regeln stützt, sollte die institutionelle Architektur für ihre Umsetzung vielschichtig und flexibel sein und den Dialog über Themen von gemeinsamem Interesse fördern und erleichtern. Für die Zusammenarbeit mit den einschlägigen institutionellen und nicht-institutionellen Akteuren auf verschiedenen Ebenen sollten die Grundsätze der Subsidiarität und der Komplementarität gelten.

Der Dialog und die Zusammenarbeit auf allen Ebenen sollten vorzugsweise in dem für die jeweiligen Ziele und Interessen am besten geeigneten Format mit denjenigen Ländern, regionalen Organisationen oder kooperativen Gremien erfolgen, die auf einem bestimmten Gebiet am leistungsfähigsten sind.

4.6 Rechtsrahmen der Partnerschaft

Die rechtliche Form der künftigen Partnerschaft spielt eine wichtige Rolle für ihre Umsetzung, wie die Analyse in der Folgenabschätzung im Anhang zu dieser Mitteilung bestätigt. Es liegt daher im politischen Interesse der EU, ihr langjähriges Engagement durch Verankerung der neuen Partnerschaft in einem rechtsverbindlichen Übereinkommen fortzuschreiben. Gleichzeitig sollte die neue Partnerschaft flexibel bleiben und so gestaltet sein, dass sie an Fortschritte der Partnerschaft selbst und das sich ständig verändernde Umfeld angepasst werden kann. Dies gilt vor allem für die regionalen Säulen der Partnerschaft. Auf diesen Grundprinzipien sollte also die rechtliche Form der künftigen Partnerschaft beruhen, nach denen später auch ihre Einzelheiten gestaltet werden sollten, wenn die endgültigen Prioritäten und wichtigsten Merkmale der Partnerschaft vollständig bekannt sind.

4.7 Nächste Schritte

Die Mitteilung bildet die Grundlage für die Beratungen mit dem Rat und dem Parlament sowie mit anderen Akteuren wie den AKP-Partnern im Hinblick auf die Vorbereitung einer Empfehlung für Verhandlungsrichtlinien.

(1)

2000/483/EG, ABl. L 317 vom 15.12.2000.

(2)

Artikel 95 Absatz 4 des Partnerschaftsabkommens.

(3)

„Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“, Vereinte Nationen A/RES/70/1.

(4)

Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: ein stärkeres Europa. Eine Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, 28. Juni 2016 http://europa.eu/globalstrategy/en/shared-vision-common-action-stronger-europe

(5)

Vorschlag für einen neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik, Mitteilung COM(2016) 740 final.

(6)

Das gemeinsame Konsultationspapier JOIN(2015) 33 und seine Ergebnisse sind abrufbar unter:

http://ec.europa.eu/europeaid/public-consultation-eu-acp-new-partnership_en

(7)

Die Bewertung des Partnerschaftsabkommens von Cotonou SWD(2016) 250 ist abrufbar unter:

https://ec.europa.eu/europeaid/policies/european-development-policy/acp-eu-partnership-after-2020_en

(8)

Folgenabschätzung – Gemeinsame Arbeitsunterlage JOIN(2016) 380.

(9)

http://www.un.org/esa/ffd/wp-content/uploads/2015/08/AAAA_Outcome.pdf

(10)

COM(2015) 240 final, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/index_en.htm

(11)

Abrufbar unter: http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/11/12-valletta-final-docs/

(12)

COM(2016) 385 final, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposal-implementation-package/docs/20160607/communication_external_aspects_eam_towards_new_migration_ompact_en.pdf

(13)

Übereinkommen von Paris im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (FCCC/CP/2015/L.9/Rev.1).

(14)

Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen.

(15)

  http://www.cop21paris.org/about/cop21  

(16)

  http://unfccc.int/paris_agreement/items/9485.php  

(17)

Agenda 2063 – The Future we want for Africa – agenda2063.au.int

(18)

The Africa-EU Strategic Partnership - A Joint Africa-EU Strategy – www.africa-eu-partnership.org/sites/default/files/documents/eas2007_joint_strategy_en.pdf

(19)

www.peaceau.org/en/page/104-african-peace-and-security-architecture-apsa

(20)

Aga-platform.org

(21)

Au.int/en/treaties/African-charter-de;ocracy-elections-and-governance

(22)

  http://agenda2063.au.int/  

(23)

Gemeinsame Mitteilung über die internationale Meerespolitik: Der Beitrag der EU zum verantwortungsvollen Umgang mit den Weltmeeren — http://ec.europa.eu/maritimeaffairs/sites/maritimeaffairs/files/join-2016-49_en.pdf

(24)

Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982, abrufbar unter: http://www.un.org/depts/los/convention_agreements/convention_overview_convention.htm

(25)

Gemeinsame Arbeitsunterlage: Bewertung des Partnerschaftsabkommens von Cotonou (SWD(2016) 250 final).

(26)

  http://www.acp.int/content/declaration-8th-summit-acp-heads-state-and-government-acp-group-states  

(27)

Gemeinsame Arbeitsunterlage: Folgenabschätzung zu den künftigen Beziehungen mit den AKP-Staaten in der Zeit nach 2020 (SWD(2016) xxx).

(28)

Mitteilung über den Europäischen Konsens xxxx.

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