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Document 52016DC0636

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT Umverteilung und Neuansiedlung - Sechster Fortschrittsbericht

COM/2016/0636 final

Brüssel, den 28.9.2016

COM(2016) 636 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung - Sechster Fortschrittsbericht


1Einleitung

Angesichts des anhaltenden außergewöhnlichen Zustroms von Migranten in der EU erließ der Rat im September 2015 zwei rechtsverbindliche Beschlüsse zur Einführung eines zeitlich befristeten, außerordentlichen Mechanismus zur Umsiedlung von 106 000 Personen aus Griechenland und Italien 1 – den beiden Mitgliedstaaten, die extremem Druck ausgesetzt sind. Diese Beschlüsse waren Ausdruck des Grundsatzes der Solidarität, der das Herzstück des europäischen Projekts bildet.

In dem Bemühen um ein Gesamtkonzept zur Bewältigung der globalen Migrationskrise und um Solidarität mit gleichermaßen betroffenen Drittstaaten zu bekunden, vereinbarten die Mitgliedstaaten zusammen mit den assoziierten Dublin-Staaten am 20. Juli 2015, 22 504 Personen aus dem Nahen Osten, Nordafrika und dem Horn von Afrika, die internationalen Schutz benötigen, neu anzusiedeln.

Aufgrund des innovativen und komplexen Charakters des entsprechenden Verfahrens war für die Umsetzung der Umverteilungsregelung eine gewisse Vorlaufzeit erforderlich. Italien, Griechenland und die Aufnahmemitgliedstaaten mussten neue Strukturen und Verfahren schaffen, Kapazitäten und gegenseitiges Vertrauen aufbauen und die Aufnahmebedingungen für eine beträchtliche Zahl von Asylsuchenden, die für eine Umsiedlung in Frage kommen, verbessern.

Ein Jahr nach Inkrafttreten des zweiten Ratsbeschlusses sind nunmehr die für eine erfolgreiche Umverteilung erforderlichen Grundlagen vorhanden und wurden in einer Reihe von Bereichen wichtige Fortschritte erzielt. Registrierungszentren („Hotspots“) wurden geschaffen, und das Hotspot-Konzept wird auch außerhalb der formell benannten Hotspots angewandt; die Mitgliedstaaten, EU-Agenturen und internationale Organisationen arbeiten Hand in Hand mit Italien und Griechenland beim Grenzmanagement an den EU-Grenzen und bei der Steuerung der Migrationsströme zusammen; sowohl in Griechenland als auch in Italien sind inzwischen die für eine leichtere Umverteilung erforderlichen Verfahren vorhanden. Diese Anstrengungen haben zur Entstehung wirklich europäischer Einsatzteams, zur Abnahme der Fingerabdrücke in nahezu 100 % aller Fälle, zu mehr Sicherheit und zu einem deutlichen Anstieg der Zahl der Antragsteller, die für eine Umsiedlung in Frage kommen, geführt.

Außerdem haben die Anstrengungen – besonders in den letzten Monaten in Griechenland – zu einer erheblichen Beschleunigung des Umverteilungsprozesses geführt. Im Berichtszeitraum haben zahlreiche Mitgliedstaaten ihr Engagement im Rahmen der Umverteilungsregelung verstärkt, was sich in einem beträchtlichen Anstieg der Zahl der umgesiedelten Personen niederschlug. Im Vergleich zu 776 Personen im vorangegangenen Berichtszeitraum wurden seit dem letzten Berichtszeitraum 2595 Personen umgesiedelt (darunter 2242 aus Griechenland). Davon wurden seit Anfang September 1202 umgesiedelt (darunter 1026 aus Griechenland). Weitere Mitgliedstaaten haben ihre Bereitschaft zu verstärktem Engagement bekundet. Zur Halbzeit der Durchführung der Ratsbeschlüsse wurden bislang 5651 Personen (4455 aus Griechenland und 1196 aus Italien) umgesiedelt. Aufgrund des anhaltenden Zustroms von Migranten in Italien und der immer noch schwierigen humanitären Lage in Griechenland kommt der Umverteilung nach wie vor entscheidende Bedeutung zu, um diese Länder zu entlasten.

Auf seiner Tagung vom 28. Juni 2016 erneuerte der Europäische Rat 2 seine Forderung nach weiteren Maßnahmen, um die Umsetzung der Umverteilungs- und Neuansiedlungsregelungen zu beschleunigen. Im Bratislava-Fahrplan vom 16. September 2016 3 wurde bekräftigt, dass die Grundsätze der Verantwortung und Solidarität künftig in der Migrationspolitik angewandt werden müssen.

Außerdem haben Präsident Juncker und der Erste Vizepräsident Timmermans in ihrer Absichtserklärung an Präsident Martin Schulz und Ministerpräsident Robert Fico wiederholt darauf hingewiesen, dass eine verstärkte Umsiedlung von Flüchtlingen aus Griechenland und Italien eine der Prioritäten der Kommission für 2016 und 2017 sein wird.

Da nun die erforderlichen Strukturen und Verfahren vorhanden sind, ist es im zweiten Jahr der Durchführung der Ratsbeschlüsse an der Zeit, dass die Aufnahmemitgliedstaaten auf dem bisher Erreichten aufbauen, indem sie auf diese Aufforderungen umfassend reagieren und ihre Anstrengungen zur Unterstützung Griechenlands und Italiens intensivieren und so ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen und den Grundsatz der Solidarität in der Praxis anwenden.

Was Neuansiedlungen anbelangt, so wurden die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet. Bisher sind von der im Juli 2015 vereinbarten Zahl von 22 504 Personen 10 695 Personen neu angesiedelt worden, einschließlich 2426 seit dem letzten Bericht, die sich vor allem in der Türkei, in Jordanien und im Libanon aufgehalten hatten. Mithilfe der in der Erklärung EU-Türkei vereinbarten Maßnahmen, die erst seit dem 4. April angewandt werden, 4 sind im Rahmen des 1:1-Mechanismus 1614 Personen aus der Türkei in der EU neu angesiedelt worden, 812 von ihnen seit dem letzten Bericht.

Der sechste Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung erläutert den aktuellen Sachstand seit dem letzten Bericht vom 13. Juli 5 und bewertet die zwischen dem 12. Juli 2016 und dem 27. September 2016 (Berichtszeitraum) von allen maßgeblichen Beteiligten ergriffenen Maßnahmen zur Durchführung der Empfehlungen, die im Hinblick auf eine beschleunigte Umsetzung der Umverteilungs- und Neuansiedlungsregelungen erteilt wurden.

2Umverteilung

2.1Wichtigste Punkte aus dem Berichtszeitraum

Seit dem 12. Juli 2016 sind 7300 Personen 6 in Griechenland angekommen. Die Zahl der Migranten in Griechenland hat sich gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum erhöht und beläuft sich zum 27. September auf rund 60 500 Migranten, von denen rund 13 800 auf die Inseln und rund 46 700 auf das griechische Festland entfallen. 7  

Im Berichtszeitraum setzte sich der insgesamt positive Trend bei der Zahl der Umsiedlungen fort und verstärkte sich erheblich im September (1134 umgesiedelte Personen, davon 577 in einer Woche). 8 Außerdem schloss der griechische Asyldienst in enger Zusammenarbeit mit dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) und dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) sowie mit finanzieller Unterstützung durch die Kommission am 30. Juli eine groß angelegte Vorabregistrierung erfolgreich ab. Insgesamt 27 592 Personen 9 wurden vorab registriert, von denen 67 % eine Staatsangehörigkeit besitzen, aufgrund deren sie für eine Umsiedlung in Frage kommen. 10 Termine für die vollständige Einreichung von Asylanträgen wurden für die Zeit ab dem 1. September vergeben, wobei unbegleiteten Minderjährigen, älteren Menschen und schwer kranken Personen Vorrang eingeräumt wurde. Der griechische Asyldienst hat seine Kapazitäten für die Bearbeitung von Umsiedlungsersuchen erhöht, so dass er im August in der Lage war, mehr Ersuchen zu übermitteln als Zusagen vorlagen. 11 Nun kommt es darauf an, dass die anderen Mitgliedstaaten parallel zur Erhöhung der Kapazitäten des griechischen Asylsystems für die Bearbeitung von Umsiedlungsersuchen ihre Kapazitäten für die Schaffung von Aufnahmeplätzen und die tatsächliche Aufnahme von Migranten ebenfalls aufstocken.

In Italien sind seit dem 12. Juli 52 656 Personen 12 angekommen. Die Zahl der Neuankömmlinge aus Eritrea – einem der Länder, deren Staatsangehörige für eine Umsiedlung in Betracht kommen – blieb ebenfalls hoch (im Berichtszeitraum war die Zahl der Neuankömmlinge aus Eritrea mit über 2000 die zweithöchste in Italien). Angaben des italienischen Innenministeriums zufolge warten gegenwärtig 5000 Eritreer in Italien auf eine Umsiedlung. Bei den zum Zwecke der Umsiedlung vorgenommenen Überstellungen aus Italien war ein ähnlicher Trend wie im vorangegangenen Berichtszeitraum zu verzeichnen. Wesentliche Fortschritte wurden jedoch bei der Behebung der Hauptschwachstellen erzielt, die zuvor insbesondere im Zusammenhang mit Sicherheitsfragen in der Ad-hoc-Sitzung der nationalen Kontaktstellen für die Umsiedlung aufgezeigt wurden, welche unter dem gemeinsamen Vorsitz der Kommission und der italienischen Behörden am 15. September in Rom stattfand. Neben Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten nahmen Vertreter des UNHCR, des EASO, der Internationalen Organisation für Migration (IOM), von Europol und von Frontex an der Sitzung teil. Die betreffenden Maßnahmen dürften dazu führen, dass die Migranten aus Italien ebenfalls erheblich schneller umverteilt werden können.

Die Zahl der in Italien ankommenden unbegleiteten Minderjährigen nahm weiter zu (über 20 500 Neuankömmlinge seit Anfang Januar, darunter über 2800 Eritreer und über 115 Iraker). Bei der groß angelegten Vorabregistrierung in Griechenland wurden 1225 unbegleitete Minderjährige ausgemacht, 13 von denen 48 % aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit für eine Umsiedlung in Frage kommen (36 % Syrer und 12 % Iraker).

Das Umverteilungstempo ist bei unbegleiteten Minderjährigen nach wie vor gering: Im Berichtszeitraum wurden lediglich aus Griechenland 46 unbegleitete Minderjährige umgesiedelt. Allerdings wird erwartet, dass in naher Zukunft mehr unbegleitete Minderjährige umgesiedelt werden. Diesbezügliche Fortschritte sind bereits erzielt worden. So hat Griechenland mitgeteilt, dass unbegleitete Minderjährige nach Abschluss der Vorabregistrierung vorrangig behandelt werden sollen, und Italien beabsichtigt, ein erstes Pilotprojekt zu Überstellungen zum Zwecke der Umsiedlung durchzuführen. Darüber hinaus haben mehr Mitgliedstaaten (Belgien, die Niederlande, Deutschland und Spanien neben Finnland, Luxemburg und Portugal) nun Plätze für die Aufnahme unbegleiteter Minderjähriger angeboten, und es wird davon ausgegangen, dass sich weitere Mitgliedstaaten aktiv um die Aufnahme dieser schutzbedürftigen Antragsteller bemühen.

2.2Maßnahmen der Aufnahmemitgliedstaaten

Zwischen dem 12. Juli und dem 27. September wurden weitere 2595 Personen umgesiedelt – 2242 aus Griechenland 14 und 353 aus Italien 15 . Frankreich nimmt weiterhin viele auf dem Luftweg beförderte Personen auf, und Deutschland und Belgien haben sich bereit erklärt, ihre Anstrengungen zu verstärken. Finnland, Frankreich, die Niederlande und Portugal haben die regelmäßigen wöchentlichen und monatlichen Überstellungen fortgesetzt, und Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg und Malta haben den Rhythmus der Überstellungen (monatlich oder alle zwei Monate) erhöht. Frankreich ist das Land, das die meisten Antragsteller (1952) aufgenommen hat – gefolgt von Finnland (690) und den Niederlanden (726). Weitere 81 Überstellungen zum Zwecke der Umsiedlung sollen bis Ende September aus Griechenland 16 und mindestens 67 aus Italien 17 erfolgen. Die Überstellung weiterer 134 Personen ist für Anfang Oktober geplant. 18  

Maßnahmen zur Erhöhung der noch begrenzten Zahl an Zusagen: Im Berichtszeitraum kündigte Deutschland an, monatlich Zusagen für eine rasche Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, („förmliche Zusagen“) zu übermitteln. Dies würde 500 Personen in Italien und 500 Personen in Griechenland betreffen. Auch Belgien kündigte eine Zusage für die Aufnahme von 100 Personen aus Italien und 200 Personen aus Griechenland an. Estland, Lettland, Litauen und Luxemburg haben die Häufigkeit ihrer Zusagen erhöht und übermitteln nun monatlich förmliche Zusagen. Diese kommen zu den monatlichen förmlichen Zusagen von Finnland, Frankreich, der Niederlande und von Rumänien sowie den regelmäßigen förmlichen Zusagen von Portugal, Slowenien und der Schweiz hinzu. Des Weiteren beteiligt sich nun auch Liechtenstein an der Umverteilungsregelung und hat förmlich zugesagt, 10 Plätze für Migranten aus Griechenland bereitzustellen. Norwegen hat seinen Plan für die Umsiedlung von Migranten aus Griechenland übermittelt und förmlich zugesagt, 20 Aufnahmeplätze bereitzustellen.

Insgesamt 16 Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Rumänien, die Slowakei und Slowenien) 19 sowie Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz 20 haben im Berichtszeitraum 4466 förmliche Zusagen übermittelt (1381 für Italien und 3085 für Griechenland). Die Gesamtzahl der förmlichen Zusagen der Aufnahmemitgliedstaaten beläuft sich auf 13 585 (3809 für Italien und 9776 für Griechenland). Es bedarf jedoch weiterer Fortschritte, um sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten zusagen, Aufnahmeplätze in ausreichender Zahl bereitzustellen. Zur Halbzeit des Durchführungszeitraums würde die Kommission erwarten, dass für mindestens 50 % der den Mitgliedstaaten zugewiesenen Antragsteller Zusagen übermittelt worden sind.

Österreich 21 und Ungarn sind weiterhin die beiden einzigen Länder, die überhaupt noch keine Zusagen übermittelt haben. Polen hat seit April nichts unternommen, um seine Zusagen zu erfüllen und bislang weder ausdrücklich zugesichert, Antragsteller aufzunehmen, noch de facto einen Antragsteller aufgenommen. 22  

Maßnahmen zur Beschleunigung der Reaktion auf Umsiedlungsersuchen: Die meisten Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten, die sich an der Umverteilungsregelung beteiligen, bemühen sich zunehmend, rascher auf Umsiedlungsersuchen zu reagieren und die in den Umsiedlungsprotokollen festgelegte Zielvorgabe von zehn Arbeitstagen einzuhalten. Grundsätzlich bescheiden die meisten Staaten Umsiedlungsersuchen positiv. Es gibt jedoch immer noch Fälle, in denen die Zustimmungsquote erheblich verbessert werden könnte und Ablehnungen stichhaltiger begründet werden sollten. Bewährte Verfahren für eine angemessene Begründung der Ablehnung von Umsiedlungsersuchen, wie sie beispielsweise von den Niederlanden angewandt werden, sollten auch von anderen Staaten übernommen werden.

Insbesondere in der Slowakei und der Tschechischen Republik ist die Ablehnungsquote im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten weiterhin hoch (über 50 %); die Ablehnung wird in der Regel damit begründet, dass die Antragsteller keine Identitäts- oder Reisedokumente haben, was als Hindernis für angemessene Sicherheitskontrollen erachtet wird. Italien und Griechenland führen bereits gründliche Zweitkontrollen durch, bevor sie Umsiedlungsersuchen übermitteln. Die Mitgliedstaaten könnten gegebenenfalls von zusätzlichen Methoden für die Sicherheitsüberprüfung von Antragstellern ohne Reisedokumente wie dem Austausch von Fingerabdrücken Gebrauch machen.

Maßnahmen zur Bewältigung von Herausforderungen bei der Umverteilung schutzbedürftiger Antragsteller, einschließlich unbegleiteter Minderjähriger: 7036 unbegleitete Minderjährige kamen zwischen dem 1. Juli und dem 31. August in Italien an; 1296 von ihnen kommen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit für eine Umsiedlung in Frage (1211 Eritreer, 44 Iraker, 40 Syrer, 1 Zentralafrikaner). Für Griechenland können zwar keine genauen Angaben zur Zahl der unbegleiteten Minderjährigen, die im gleichen Zeitraum eingetroffen sind, gemacht werden, doch wurden dem Nationalen Zentrum für Soziale Solidarität (EKKA) zufolge seit Anfang 2016 3779 unbegleitete Minderjährige zur Unterbringung an das EKKA verwiesen. Am 19. September 2016 teilte Griechenland der Kommission mit, dass 860 Aufnahmeplätze für unbegleitete Minderjährige zur Verfügung stehen. Die entsprechenden Einrichtungen sind gegenwärtig voll belegt, und 1487 unbegleitete Minderjährige, die in geeigneten Einrichtungen untergebracht werden müssen, stehen auf der Warteliste. Laut den auf der Vorabregistrierung basierenden Zahlen sind bis zum 19. September 1225 unbegleitete Minderjährige erfasst worden. 23 Die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen in Griechenland wird mit 2477 veranschlagt (Stand: 19. September).

Die Umsiedlung unbegleiteter Minderjähriger schreitet weiterhin langsam voran. Seit dem 12. Juli wurden 46 unbegleitete Minderjährige aus Griechenland umgesiedelt (nach Finnland, Luxemburg, Deutschland, in die Niederlande, nach Portugal und Spanien), womit sich die Gesamtzahl der bislang umgesiedelten unbegleiteten Minderjährigen auf lediglich 75 erhöhte.

Maßnahmen zur Erhöhung der Kapazitäten des EASO zur Unterstützung Italiens und Griechenlands: In Bezug auf Griechenland erinnerte das EASO die Mitgliedstaaten an den fünften Aufruf zur Abstellung von Experten 24 im Hinblick auf die Unterstützung der Umverteilungsregelung vom 28. Juli 2016, da der Einsatzzeitraum der Experten endet und ein ständiger Bedarf an weiteren Experten besteht. Im August forderte die Kommission in einem Schreiben die Mitgliedstaaten ebenfalls auf, weitere erfahrene Experten für längere Einsatzzeiträume zu entsenden. Nach diesem Erinnerungsschreiben wurden dem EASO 28 Kandidaten von den Mitgliedstaaten benannt. Insgesamt waren am 27. September in Griechenland 27 Asylexperten und 27 Dolmetscher im Einsatz, was jedoch noch unzureichend ist, um die steigende Zahl der Fälle nach Abschluss der groß angelegten Vorabregistrierung zu bewältigen. 

In Bezug auf Italien bat das EASO in seinem letzten Aufruf zur Abstellung von Experten vom 28. Mai 2016 um Bereitstellung weiterer 35 Experten, damit – wie in dem mit den italienischen Behörden vereinbarten Notfallplan – insgesamt 74 Experten zur Verfügung stehen. Bis zum 27. September 2016 waren 76 Angebote 25 eingegangen. Insgesamt befanden sich am 27. September 2016 in Italien 33 Asylexperten und 35 kulturelle Mediatoren im Einsatz, 26 was noch immer unzureichend ist, um den weiterhin hohen Zustrom von für eine Umsiedlung in Frage kommenden Neuankömmlingen zu bewältigen. Die im Rahmen des Planungskontingents genannte Zahl der benötigten Experten wird damit nicht erreicht.

Kurze Einsätze beeinträchtigen sowohl in Italien als auch in Griechenland den Gesamtablauf der Umsiedlung erheblich. Da die Einsatzzeiträume enden, kommen die Registrierungen weniger zügig voran, bis die betreffenden Experten durch neue ersetzt worden sind. Kurze Einsätze wirken sich zudem negativ auf die Qualität der Umsiedlungsdossiers aus, da die Experten Zeit benötigen, um sich mit den bestehenden Verfahren vertraut zu machen. Es bedarf dringend weiterer und längerfristiger Entsendungen, um sowohl in Italien als auch in Griechenland eine angemessene Präsenz des EASO vor Ort und die erforderlichen Bearbeitungskapazitäten der Teams zu gewährleisten. 

2.3Maßnahmen Griechenlands und Italiens einschließlich der in den Fahrplänen hervorgehobenen Punkte

Griechenland

Maßnahmen zur Beschleunigung der Registrierung und Erfassung von Migranten: Am 30. Juli schloss der griechische Asyldienst die groß angelegte Vorabregistrierung ab. Insgesamt 27 592 Personen wurden vorab registriert, von denen 67 % (ca. 18 000 Personen) aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit für eine Umsiedlung in Frage kommen (54 % Syrer und 13 % Iraker). Im Rahmen dieser groß angelegten Aktion wurden Tausenden von Personen Asylbewerberausweise ausgestellt, die es ihnen ermöglichten, sich rechtmäßig in Griechenland aufzuhalten und Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Termine für die vollständige Einreichung von Asylanträgen wurden für die Zeit ab dem 1. September vergeben, wobei unbegleiteten Minderjährigen, älteren Menschen und schwer kranken Personen Vorrang eingeräumt wurde. 27 Zu den vorab registrierten Personen sind diejenigen hinzuzuzählen, die bereits registriert und in die Umverteilungsregelung aufgenommen worden waren. Um einen unhaltbaren Rückstau von Fällen zu vermeiden, der zudem die Glaubwürdigkeit der Regelung untergraben könnte, wird der Beschleunigung der Umsiedlung daher Priorität eingeräumt.

Maßnahmen zur Erhöhung der Registrierungskapazitäten des griechischen Asyldienstes: Zur Erhöhung seiner Kapazitäten für die Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen hat der griechische Asyldienst damit begonnen, 177 neue Mitarbeiter einzustellen, die bis Mitte November 2016 nach und nach ihre Arbeit aufnehmen sollen. 56 von ihnen werden Antragsteller registrieren, die für eine Umsiedlung in Frage kommen. Der griechische Asyldienst hat sich das Ziel gesetzt, dafür zu sorgen, dass die vorab registrierten Personen innerhalb von vier bis fünf Monaten, spätestens jedoch bis März 2017, ihre Anträge vollständig eingereicht haben sollen. Wie die griechischen Behörden in ihrem Schreiben vom 14. Juli 2016 ausgeführt haben, ist eine raschere Aufstockung des Personals nicht möglich, da es an erfahrenen Mitarbeitern fehlt, die die neuen Kollegen einarbeiten, anleiten und beaufsichtigen können.

Ab dem 26. September 2016 wird die Umsiedlungsstelle in Athen in den neuen Räumlichkeiten in Alimos (Athen) tätig ein, die den zusätzlichen Platz bieten werden, der dringend benötigt wird, um die für die Umverteilung (Registrierung und Mitteilung) benötigten Bearbeitungskapazitäten zu erhöhen.

Die gemischten Registrierungsteams, die sich aus Mitarbeitern des Asyldienstes und des EASO zusammensetzen, bestehen aus 7 Experten in Athen, 6 Experten in Thessaloniki und 4 Experten in Alexandroupoli (Stand: 27. September). Da der griechische Asyldienst (infolge der Neueinstellungen) zusätzliche Führungs- und Fachkräfte benötigt, wird das EASO eine breiter gefächerte Unterstützung leisten. Im Schnitt bearbeitet der griechische Asyldienst mithilfe des EASO täglich 113 Anträge von Personen, die für eine Umsiedlung in Betracht kommen. Diese durchschnittliche Tagesquote wird voraussichtlich weiter steigen, da die neuen Mitarbeiter ihre Tätigkeit aufnehmen und das EASO seine Unterstützung erweitert.

Wenn auch die Differenz zwischen der Zahl der von Griechenland übermittelten Umsiedlungsersuchen und den Zusagen der Mitgliedstaaten im Berichtszeitraum abgenommen hat, so hat sich die Differenz zwischen der Zahl der vom griechischen Asyldienst vorgenommenen Registrierungen und der Gesamtzahl der Zusagen deutlich erhöht. Dadurch ergab sich ein erheblicher Engpass in der letzten Augustwoche, als der griechische Asyldienst aufgrund fehlender noch offener Zusagen keine Umsiedlungsersuchen übermitteln konnte. Nach Abschluss der groß angelegten Vorabregistrierung könnte sich die Lage nun noch weiter zuspitzen.

Maßnahmen zur Erhöhung der Aufnahmekapazitäten in Griechenland: Zum 14. September beläuft sich in Griechenland die Aufnahmekapazität für irreguläre Migranten und Personen, die möglicherweise internationalen Schutz benötigen und einen Asylantrag eingereicht haben bzw. zu stellen beabsichtigen, insgesamt auf über 62 987 Plätze 28 , die in vorübergehenden Unterkünften und dauerhaften Aufnahmeeinrichtungen auf dem Festland bereitgestellt werden. Nach den Angaben der griechischen Behörden wird die geplante Gesamtkapazität der 39 Standorte für dauerhafte Einrichtungen auf dem Festland mit rund 32 700 Plätzen veranschlagt. In dem Schreiben vom 19. September bestätigte Griechenland, dass die neuen Standorte, die menschenwürdige Lebensbedingungen entsprechend den EU-Normen gewährleisten, bestimmt wurden und die entsprechenden Einrichtungen vollständig renoviert werden. Diese Pläne müssen dringend effektiv umgesetzt werden, und da einige vorübergehende Einrichtungen in dauerhafte umgewandelt werden, müssen weiterhin auch ausreichende Aufnahmekapazitäten in vorübergehenden Einrichtungen bereitgestellt werden, um Kapazitätsengpässe aufgrund von unerwarteten Zuströmen aufzufangen. 29  

Von den 20 000 Plätzen, die zugunsten von für eine Umsiedlung in Betracht kommenden Antragstellern im Rahmen des UNHCR-Mietprogramms zugesagt worden waren, 30 standen am 19. September 12 045 Plätze zur Verfügung, darunter 3404 Plätze in Hotels/Gebäuden, 6559 Plätze in Wohnungen, 385 Plätze in Gastfamilien und 507 Plätze in speziellen Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige. Außerdem war bis zum 20. September lediglich eines der von den griechischen Behörden zugesagten drei Umsiedlungszentren (Lagadikia) eingerichtet worden. Zum 19. September standen in diesem Zentrum 1190 Plätze zur Verfügung. Für die übrigen beiden Zentren wurden von den griechischen Behörden bislang noch keine geeigneten Standorte ausgewiesen. Gespräche zwischen dem UNHCR und den griechischen Behörden im Hinblick darauf, insbesondere in der Region Attika weitere Grundstücke für den Bau spezieller Umsiedlungszentren zur Verfügung zu stellen, sind noch im Gange. In den drei Umsiedlungszentren dürften bis zu 6000 Personen untergebracht werden können. Im fünften Fortschrittsbericht wurde bereits darauf hingewiesen, dass diese Standorte dringend auszuweisen sind, um Engpässen bei der Durchführung der letzten Phasen des Umverteilungsverfahrens nach Abschluss der groß angelegten Vorabregistrierung vorzubeugen.

Italien

Maßnahmen zur Erhöhung der Zahl der Registrierungszentren (Hotspots) und zur Gewährleistung von deren voller Einsatzbereitschaft: Die hohen Zahlen an Neuankömmlingen in den vergangenen Monaten haben deutlich gemacht, dass die derzeitige Kapazität von 1600 Plätzen in den vier einsatzbereiten Hotspots (Pozzallo, Lampedusa, Trapani und Taranto) unzureichend ist. Darüber hinaus kommen weiterhin die meisten Personen (ca. 70 %) in Gebieten an, in denen es noch keine Registrierungszentren gibt. Erste vorbereitende Maßnahmen wurden zwar bereits getroffen, aber Italien sollte die Eröffnung der bereits angekündigten zusätzlichen Registrierungszentren beschleunigen. Des Weiteren sollten das Hotspot-Konzept 31 sowie die Hotspot-Standardverfahren (Standard Operating Procedures – SOP) 32 so weit wie möglich systematisch in anderen Landehäfen umgesetzt werden. Dies setzt voraus, dass die EU-Agenturen (Frontex, Europol, EASO) genügend Personal bereitstellen. Außerdem sollten nach Möglichkeit auch in Häfen, die nicht umgehend in vollwertige Hotspots umgewandelt werden, angemessene Aufnahmestrukturen vorgesehen werden. Aufgrund der wachsenden Zahl an unbegleiteten Minderjährigen, die in Italien ankommen, sollte es in sämtlichen Hotspots spezielle Bereiche und eine spezielle Betreuung geben, und die Überstellung in die Erst- oder Zweitaufnahmeeinrichtungen sollte so bald wie möglich abgeschlossen werden. Auch wenn es dafür keine rechtlich verbindliche Frist gibt, sollten die betreffenden Fälle grundsätzlich so rasch wie möglich und innerhalb von 72 Stunden bearbeitet werden.

Maßnahmen für eine bessere Koordinierung: Nach Annahme und Veröffentlichung der Hotspot-SOP 33 im Juni und einer ersten Reihe von Schulungen wird die Gruppe, die die SOP ausgearbeitet hat, nun deren Umsetzung überwachen und zu diesem Zweck geeignete Indikatoren festlegen. Die erste Sitzung dieser Gruppe fand am 26. September statt. Die neuen und die verlängerten Verträge zwischen den Präfekturen und den Stellen, die die Hotspots verwalten, müssen mit den Hotspot-SOP in Einklang stehen. Der Umstand, dass es noch immer keinen italienischen Koordinator für die einzelnen Hotspots gibt, schränkt deren Betrieb nach wie vor ein.

Der Entwurf des Umsiedlungsprotokolls wird entsprechend den Schlussfolgerungen der Ad-hoc-Sitzung der nationalen Kontaktstellen für die Umsiedlung vom 15. September angepasst und in der nächsten Sitzung der Verbindungsbeamten erörtert, die im Herbst stattfinden soll.

Maßnahmen zur Erhöhung der Bearbeitungskapazitäten in Italien: Im Einklang mit den unlängst erhöhten Zusagen der Mitgliedstaaten bedarf es – wie im fünften Fortschrittsbericht vermerkt – einer Erhöhung der Kapazitäten der italienischen Behörden für die Registrierung und Bearbeitung von Anträgen. Eine schnellere Antragsbearbeitung dürfte auch dazu beitragen, das Risiko zu reduzieren, dass Personen untertauchen. Vor diesem Hintergrund müssen die für die Registrierung von Anträgen zuständigen Teams verstärkt werden, und die Präsenz des EASO in den neuen Registrierungsdrehkreuzen muss sichergestellt werden. 

Maßnahmen zur Beschleunigung der Reaktion auf Umsiedlungsersuchen: In der Ad-hoc-Sitzung der nationalen Kontaktstellen für die Umsiedlung wurde Einvernehmen über die Vorgehensweise in sicherheitsrelevanten Fragen erzielt. Im Einklang mit vielen der Empfehlungen, die die Kommission in ihrem vierten Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung 34 dargelegt hatte, vereinbarten die Teilnehmer insbesondere, Europol stärker einzubeziehen, um den Austausch von Fingerabdrücken und zusätzliche Sicherheitsbefragungen zu erleichtern, und das EASO stärker einzubeziehen, um weitere Befragungen im Zusammenhang mit Ausschlussgründen durchzuführen. Daher dürfte die Umsiedlung aus Italien nun rasch beschleunigt werden können.

Maßnahmen zur Bewältigung von Herausforderungen bei der Umsiedlung schutzbedürftiger Antragsteller, einschließlich unbegleiteter Minderjähriger: Kein einziger unbegleiteter Minderjähriger ist bislang aus Italien umgesiedelt worden. Die Durchführung des Umverteilungsverfahrens ist eine zentrale Priorität, da in diesem Jahr fast 3000 unbegleitete Minderjährige (zumeist aus Eritrea) in Italien ankamen, die für eine Umsiedlung in Betracht kommen könnten. Nach der Ankündigung Italiens, ein Pilotprojekt zur Umsiedlung unbegleiteter Minderjähriger zu starten, bekundeten etliche Mitgliedstaaten Interesse. Im Hinblick auf die zügige Durchführung dieses Pilotprojekts und generell der Umsiedlung unbegleiteter Minderjähriger sollte Italien ein oder mehrere Drehkreuze für möglicherweise in Frage kommende Personen benennen, in die Mitarbeiter des EASO entsandt werden könnten, um Unterstützung zu leisten.

Maßnahmen zur Eindämmung der Sekundärmigration: Im Rahmen der von den italienischen Behörden ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Sekundärmigration überstellt die italienische Polizei regelmäßig Migranten, die irregulär vom Süden in den Norden des Landes gelangt sind, zurück in die Aufnahmeeinrichtungen im Süden des Landes. Im Hinblick auf eine bessere Information der für eine Umsiedlung in Betracht kommenden Personen über die entsprechende Regelung wird derzeit eine etwaige Entsendung weiterer EASO-Teams in Gebiete erörtert, in denen sich viele möglicherweise für eine Umsiedlung in Frage kommende Antragsteller, insbesondere Eritreer, aufhalten. Die Anwesenheit irregulärer Migranten im italienischen Hoheitsgebiet und deren Bewegungen in diesem Gebiet sollten genau überwacht werden, und irreguläre Sekundärmigration sollte verhindert werden.

2.4Maßnahmen der Kommission und der EU-Agenturen

Europäische Kommission

Die Kommission leistet Italien und Griechenland weiterhin tagtäglich Unterstützung vor Ort. So hilft sie bei der Koordinierung zwischen verschiedenen Beteiligten und unterstützt die griechischen und italienischen Behörden bei der Ermittlung von Problemen und deren rascher Behebung sowie bei der Entwicklung von Verfahren. Im Zuge dieser Unterstützung erörterten die Verbindungsbeamten in ihrer Sitzung vom 13. September in Athen die Ergebnisse der Vorabregistrierung und besprachen mit den griechischen Behörden und den Aufnahmemitgliedstaaten das weitere Vorgehen, wobei auch die Mitgliedstaaten ermittelt wurden, die bereit wären, unbegleitete Minderjährige aufzunehmen. In der Ad-hoc-Sitzung der nationalen Kontaktstellen für die Umsiedlung, die unter dem gemeinsamen Vorsitz der Kommission und der italienischen Behörden am 15. September in Italien stattfand, wurden Lösungen für die Hauptprobleme – vor allem sicherheitsrelevante Fragen – erarbeitet, die den Umverteilungsprozess in Italien verlangsamen. Die Kommission steht außerdem in ständigem Kontakt mit den Aufnahmemitgliedstaaten, um auf bilateraler Basis zu ermitteln, welche Hindernisse einer Umverteilung möglicherweise entgegenstehen, und Lösungen vorzuschlagen.

Die Kommission hat Griechenland weiterhin erhebliche Finanzmittel bereitgestellt, um das Land bei seinen Bemühungen zu unterstützen, sein Migrations- und Asylverwaltungssystem an EU-Normen anzugleichen. Im Berichtszeitraum wurden ca. 90 Mio. EUR direkt an die griechischen Behörden vergeben, damit Griechenland seine Kapazitäten zur Verbesserung der Lebensbedingungen und zur Bereitstellung medizinischer Grundversorgung in Aufnahmezentren für Flüchtlinge erhöhen sowie Migranten Aufnahme- und Gesundheitsleistungen anbieten kann. Einschließlich dieser zuletzt bereitgestellten Finanzmittel hat die Kommission Griechenland seit Anfang 2015 insgesamt 352 Mio. EUR an Soforthilfe 35 aus den Fonds im Bereich Inneres (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und Fonds für die innere Sicherheit (ISF)) gewährt; die Finanzmittel gingen entweder direkt an die griechischen Behörden oder an in Griechenland tätige EU-Agenturen und internationale Organisationen. Die Soforthilfe wird zusätzlich zu den 509 Mio. EUR gewährt, die Griechenland bereits im Rahmen der nationalen Programme für 2014-2020 zugewiesen wurden (294,5 Mio. EUR aus dem AMIF und 214,7 Mio. EUR aus dem ISF). Außerdem wurden erhebliche Finanzmittel (ca. 198 Mio. EUR) über das kürzlich geschaffene Soforthilfeinstrument an humanitäre Partnerorganisationen vergeben, um die grundlegenden humanitären Bedürfnisse von Migranten und Flüchtlingen zu decken.

Des Weiteren wurden Finanzmittel für die italienischen Behörden bereitgestellt, um deren Bemühungen zur Bewältigung der steigenden Zahl von Migranten und Asylsuchenden, die in Italien ankommen, zu unterstützen. Im Berichtszeitraum gewährte die Kommission der italienischen Küstenwache und der italienischen Marine insgesamt 3,2 Mio. EUR im Rahmen der ISF-Soforthilfe. Bislang erhielt Italien von der Kommission insgesamt 23,5 Mio. EUR an Soforthilfe aus dem AMIF und dem ISF. Dieser Betrag kommt zu den 592,6 Mio. EUR hinzu, die Italien für seine nationalen Programme im Rahmen des AMIF (347,7 Mio. EUR) und des ISF (244,9 Mio. EUR) zugewiesen wurden.

Im Zuge ihrer Überwachung der Durchführung der Umsiedlungsbeschlüsse des Rates hat die Kommission die Mitgliedstaaten, die die Ratsbeschlüsse bisher nur unzureichend durchgeführt haben, ermahnt und wird dies weiterhin tun.

Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen

Maßnahmen zur Beschleunigung des Umverteilungsprozesses und zur Erhöhung der Registrierungskapazitäten Griechenlands und Italiens: Experten werden für eine Reihe von Aufgaben eingesetzt. In Griechenland unterstützen derzeit 20 Experten den Registrierungsprozess unmittelbar durch eine gemeinsame Bearbeitung. 7 weitere Experten sind an der Bereitstellung von Informationen beteiligt, indem sie zwei Hotlines verwalten und Informationen zur Registrierung, Umsiedlung und zu den Dublin-Verfahren bereitstellen. Auf der Grundlage der Empfehlungen dazu, wie das Zuordnungsverfahren verbessert werden kann, bei dem es darum geht, Antragsteller bestimmten Mitgliedstaaten zuzuordnen, hat das EASO einen Aktionsplan erstellt, mit dessen Umsetzung im Oktober begonnen werden soll.

Nach der Vorabregistrierung arbeitet der griechische Asyldienst daran, seine Registrierungskapazitäten zu verstärken. Das EASO wird eine breiter gefächerte Unterstützung in Bezug auf das Umverteilungsverfahren leisten und mehr Experten für folgende Aspekte heranziehen: Gefährdungsbeurteilung, Bewertung des Kindeswohls, Ausschlussindikatoren, Dublin-Verordnung, Einheit der Familie und Dokumentenbetrug. Diese Experten werden als Escalation Desk für schwierige Fälle fungieren, das zur Entlastung bei der regulären Registrierung und zur Wahrung der Qualität der Umsiedlungsdossiers beitragen wird. Eine stärkere Unterstützung in den verschiedenen Phasen des Umverteilungsverfahrens – von der Bereitstellung von Informationen über die Registrierung bis hin zum Zuordnungsverfahren – ist weiterhin vonnöten. Das EASO sorgt für die Beschaffung mobiler Büros in Thessaloniki, um die Registrierungskapazitäten weiter zu erhöhen.

Vom 11. bis zum 15. Juli führte eine Delegation des EASO-Verwaltungsrats im Rahmen einer Mission eine Lückenanalyse zur Umsiedlung aus Griechenland durch. Die Delegation kam zu dem Schluss, dass die Umsiedlung gut funktioniert und sprach eine Reihe von Empfehlungen aus, die den in diesem und früheren Berichten enthaltenen Empfehlungen entsprechen. Das EASO wird die Umsetzung weiterer Empfehlungen überwachen, die eher kurzfristiger, detaillierter und praktischer Art sind.

In Italien hat das EASO gegenwärtig 33 der 74 bei den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern angeforderten Experten eingesetzt. 10 Experten in den Hotspots, 8 Experten in zwei mobilen Teams (in Rom und Catania), 11 Experten in Registrierungsdrehkreuzen und 4 Experten in der Dublin-Einheit in Rom. Das EASO stellt zudem bis zu 48 kulturelle Mediatoren (für Arabisch, Tigrinya und Kurdisch) zur Verfügung, um den Umverteilungsprozess zu unterstützen (am 27. September sind 35 kulturelle Mediatoren vor Ort im Einsatz).

3Neuansiedlung

Den Angaben der teilnehmenden Staaten zufolge sind im Rahmen der Neuansiedlungsregelung vom 20. Juli 2015 in der Zeit bis zum 26. September 2016 10 695 Personen in 21 Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik und Vereinigtes Königreich) neu angesiedelt worden. Schweden und das Vereinigte Königreich sind die ersten Mitgliedstaaten, die seit Einführung der Regelung vor etwas über einem Jahr ihre Zusagen in Bezug auf 491 bzw. 2200 neu angesiedelte Personen, die internationalen Schutz benötigen, erfüllt haben. Die assoziierten Staaten Schweiz und Liechtenstein waren ihren jeweiligen Zusagen schon früher nachgekommen.

Die Mehrzahl der an der Regelung teilnehmenden Staaten gab an, in erster Linie – aber nicht ausschließlich – Syrer aufzunehmen, die sich in Jordanien, Libanon und der Türkei aufhalten. Hierunter fallen auch die in der Türkei aufhältigen Syrer, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Erklärung EU-Türkei vom 18. März neu ansiedeln.

Die Zahl der Neuansiedlungen aus der Türkei nimmt in dem Maß weiter zu, in dem die Mitgliedstaaten die Bewertung der ihnen von der Türkei über den UNHCR zugestellten Unterlagen abschließen. Seit dem 4. April 2016 wurden 1614 Syrer aus der Türkei im Rahmen der Neuansiedlungskomponente der 1:1-Regelung neu angesiedelt. Die Zahl der Mitgliedstaaten, die sich aktiv an der Regelung beteiligen, ist ebenfalls gestiegen. Seit dem letzten Fortschrittsbericht kamen zu den Neuansiedlungsländern Deutschland, Finnland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden und Spanien die Länder Belgien, Estland und Frankreich dazu.

Die Erklärung EU-Türkei vom 18. März sieht eine Aktivierung der mit der Türkei vereinbarten Regelung über die freiwillige Aufnahme von Flüchtlingen aus humanitären Gründen vor, wenn die irregulären Grenzübertritte zwischen der Türkei und der EU beendet bzw. erheblich und nachhaltig reduziert worden sind. Der Rat erarbeitet derzeit in enger Zusammenarbeit mit der Kommission, dem EASO, dem UNHCR und der IOM Standardverfahren zur Umsetzung der Regelung. Gegenwärtig laufen Verhandlungen über den Wortlaut des der Türkei am 28. Juni vorgelegten Dokuments; weitere Gespräche mit den Mitgliedstaaten und der Türkei werden im Hinblick auf seine Fertigstellung folgen.

Es wurde weiter über den Vorschlag der Kommission zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1601 des Rates beraten, wonach es den Mitgliedstaaten ermöglicht werden soll, ihren Umsiedlungsverpflichtungen in Bezug auf die noch nicht zugewiesenen 54 000 Plätze nachzukommen, indem sie in der Türkei aufhältige syrische Staatsangehörige, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, durch Neuansiedlung oder andere Formen der legalen Aufnahme in ihrem Hoheitsgebiet aufnehmen. Am 21. September verständigte sich der Rat auf eine allgemeine Ausrichtung mit minimalen Änderungen, während das Europäische Parlament am 15. September 2016 über den Standpunkt des Rates abstimmte. Es wird nun davon ausgegangen, dass der Rat den Vorschlag in den kommenden Tagen annimmt.

Am 13. Juli nahm die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union 36 an, um eine gemeinsame Neuansiedlungspolitik der EU festzulegen und sicherzustellen, dass Personen, die internationalen Schutz benötigen, auf geordneten und sicheren Wegen nach Europa gelangen. Der Wortlaut des Verordnungsvorschlags wird derzeit von den beiden gesetzgebenden Organen geprüft.

4Ausblick

Wie Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union hervorgehoben hat, ist die Solidarität der Kitt, der die Union zusammenhält, und ist die Bereitschaft zur Solidarität am ehesten angesichts einer Notlage vorhanden. Griechenland und Italien befinden sich noch immer in einer Notlage, die die fortdauernde Solidarität aller Mitgliedstaaten erfordert.

Die Staats- und Regierungschefs haben in verschiedenen Foren wiederholt die Dringlichkeit der Lage festgestellt und weitere Maßnahmen gefordert, um die Umsetzung der Umverteilungsregelung als wichtiger Ausdruck der Solidarität zu beschleunigen.

Die Kommission erkennt an, dass erhebliche Anstrengungen unternommen wurden, die sich in der allmählich ansteigenden Umsiedlungsquote niederschlagen, insbesondere was Griechenland anbelangt. Griechenland hat die komplexe Vorabregistrierung, die dazu beigetragen hat, die um internationalen Schutz nachsuchenden Personen auf dem Festland zu identifizieren, erfolgreich abgeschlossen. Nun leitet das Land die erforderlichen Schritte ein, um die Dossiers der für eine Umsiedlung in Frage kommenden Antragsteller innerhalb von vier bis fünf Monaten zügig zu bearbeiten. Italien hat seine Bearbeitungskapazitäten weiter erhöht und zeigte sich angesichts der Forderungen der Aufnahmemitgliedstaaten in Bezug auf Sicherheitsfragen flexibel. Der UNHCR, die IOM, das EASO, Frontex und Europol unterstützen alle Italien und Griechenland verstärkt bei der Beschleunigung des Umverteilungsverfahrens. Einige Mitgliedstaaten setzen sich aufrichtig für die Umverteilung ein und haben entscheidend zu den positiven Entwicklungen der letzten Monate beigetragen.

Die erzielten Ergebnisse bleiben jedoch hinter den eingegangenen Verpflichtungen zurück und werden dem Umfang der Herausforderungen nicht gerecht. Die Forderungen der Staats- und Regierungschefs müssen nun mit entschlossenen Maßnahmen der zuständigen nationalen Stellen vor Ort einhergehen.

Die Kommission wies in ihrem ersten Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung 37 darauf hin, dass pro Monat mindestens 6000 Umsiedlungen abgeschlossen werden sollten. Im zweiten Jahr der Durchführung der Umsiedlungsbeschlüsse des Rates ist dieses Ziel nach wie vor gültig. Die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen aus den Ratsbeschlüssen setzt eine deutliche Erhöhung der Zahl und der Häufigkeit der Zusagen und eine beschleunigte Umsiedlung in den kommenden Monaten voraus. Daher ersucht die Kommission die Mitgliedstaaten nachdrücklich, diesen Verpflichtungen in vollem Umfang nachzukommen.

Zu diesem Zweck fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, – entsprechend den ihnen zugewiesenen Antragstellern aus Italien und aus Griechenland – regelmäßig Zusagen zu übermitteln und Umsiedlungen vorzunehmen sowie Experten zu benennen, um den verschiedenen Aufrufen des EASO Folge zu leisten und dafür zu sorgen, dass erfahrenere und stärker spezialisierte Fachkräfte für längere Zeiträume entsandt werden. Jene Mitgliedstaaten, die bislang keine Zusagen gegeben oder keine Antragsteller umgesiedelt haben, sollten dies unverzüglich nachholen.

Griechenland und Italien sollten ihrerseits ihre Bearbeitungskapazitäten weiter erhöhen. Griechenland sollte so bald wie möglich die übrigen Umsiedlungszentren einrichten und Italien die ersten Umsiedlungen von unbegleiteten Minderjährigen durchführen.

Die Kommission wird die Durchführung der beiden Umsiedlungsbeschlüsse des Rates sorgfältig kontrollieren und darüber regelmäßig Bericht erstatten. Sie behält sich vor, Maßnahmen gegen jene Mitgliedstaaten einzuleiten, die ihre Verpflichtungen nicht einhalten.

Gleichzeitig sollten die Mitgliedstaaten auch weiterhin ihren Verpflichtungen zur Neuansiedlung nachkommen, und zwar auch im Rahmen der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei. 38

(1)

Obwohl nach dem Gesamtziel der Umverteilungsregelung 160 000 Personen umgesiedelt werden sollen, wurden 54 000 Personen nicht entsprechend den Vorgaben des zweiten Umsiedlungsbeschlusses des Rates bestimmten Mitgliedstaaten zugewiesen. Gemäß Artikel 4 Absatz 2 des zweiten Ratsbeschlusses sollte die Zuweisung dieser noch verbleibenden Zahl zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden. Ein Kommissionsvorschlag, wonach dieses Kontingent für die Neuansiedlung von Personen verwendet werden könnte, dürfte in Kürze vom Rat angenommen werden (siehe Abschnitt 4).

(2)

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2016. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/06/28-euco-conclusions/  

(3)

  http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/09/16-bratislava-declaration-and-roadmap/  

(4)

SN 38/16 vom 18.3.2016.

(5)

COM(2016) 480 final.

(6)

Zwischen dem 13. Juli und dem 25. September irregulär in Griechenland eingereiste Personen – Quelle: Frontex, wie in JORA (Joint Operations Reporting Applications) gemeldet. Die Daten können sich nach der Validierung noch ändern.

(7)

Quelle: Griechische Behörden und UNHCR.

(8)

Unter Berücksichtigung der für den 28. September erwarteten Umsiedlungen.

(9)

  http://asylo.gov.gr/en/wp-content/uploads/2016/08/Preregistration-data_template_5_EN_EXTERNAL.pdf

(10)

Laut dem jüngsten vierteljährlichen Eurostat-Bericht vom 22. September (zweites Quartal 2016) kommen Staatsangehörige folgender Länder für eine Umsiedlung in Frage: Syrien, Eritrea, Burundi, Mosambik, Bahrain, Bhutan, Katar und Jemen. Die Staatsangehörigen folgender Länder erreichten nach Angaben von Eurostat im ersten Quartal 2016 noch eine Anerkennungsquote von 75 %, was nun aber nicht mehr der Fall ist: Zentralafrikanische Republik, Seychellen, Dominica, Laos und Saudi-Arabien. Wie im letzten Bericht erwähnt, kommen Iraker künftig nicht mehr für Umsiedlungen in Betracht; dies betrifft dies jedoch nicht Iraker, bei denen bereits ein möglicher Bedarf an internationalem Schutz festgestellt wurde (vorab registrierte Iraker können also noch umgesiedelt werden). Dasselbe gilt für Antragsteller, die Staatsangehörige anderer Länder sind, die nicht mehr für eine Umsiedlung in Frage kommen.

(11)

Ende August lagen dem griechischen Asyldienst keine noch offenen Zusagen vor, auf deren Grundlage er neue Umsiedlungsersuchen an Mitgliedstaaten hätte richten können. Bis zum 29. August hatte der griechische Asyldienst rund 11 130 Umsiedlungsersuchen registriert, während sich die Gesamtzahl der Zusagen auf rund 8000 belief. Die an die Aufnahmemitgliedstaaten übermittelten Ersuchen werden von diesen bearbeitet, wobei die Antwort des betreffenden Aufnahmemitgliedstaats entweder noch aussteht oder das Ersuchen bereits umgesetzt wurde (Durchführung der Überstellung oder Ablehnung des Antragstellers).

(12)

Zahl der zwischen dem 13. Juli und dem 25. September erfolgten irregulären Grenzübertritte in Italien laut JORA (Joint Operations Reporting Applications) und der Erhebung im Rahmen der gemeinsamen Operation Triton 2016. Die Daten können sich nach der Validierung noch ändern.

(13)

http://asylo.gov.gr/en/wp-content/uploads/2016/08/Preregistration-data_template_5_EN_EXTERNAL.pdf.

(14)

63 nach Belgien, 10 nach Kroatien, 7 nach Zypern, 8 in die Tschechische Republik, 22 nach Estland, 213 nach Finnland, 911 nach Frankreich, 158 nach Deutschland, 31 nach Irland, 29 nach Lettland, 52 nach Litauen, 33 nach Luxemburg, 306 in die Niederlande, 70 nach Portugal, 128 nach Rumänien, 3 in die Slowakei, 32 nach Slowenien und 166 nach Spanien.

(15)

80 nach Finnland, 50 nach Frankreich, 6 nach Lettland, 20 nach Luxemburg, 9 nach Malta, 53 nach Portugal, 33 in die Niederlande, 6 nach Rumänien, 8 nach Slowenien, 10 nach Spanien und 78 in die Schweiz.

(16)

Alle sind für den 28. September geplant: 15 nach Bulgarien, 35 Frankreich, 27 nach Portugal und 31 nach Spanien.

(17)

67 nach Finnland. Überstellungen nach Frankreich, in die Niederlande und in die Schweiz sind ebenfalls geplant.

(18)

Aus Griechenland 12 nach Lettland und 110 nach Rumänien und aus Italien 6 nach Malta und 6 nach Kroatien.

(19)

Belgien 200 für Griechenland und 100 für Italien, Bulgarien 50 für Griechenland, Kroatien 6 für Italien, Estland 35 für Griechenland, Finnland 150 für Griechenland, Frankreich 800 für Griechenland und 50 für Italien, Deutschland 500 für Griechenland und 500 für Italien, Irland 123 für Griechenland, Lettland 60 für Griechenland und 45 für Italien, Litauen 80 für Griechenland und 20 für Italien, Luxemburg 60 für Griechenland und 40 für Italien, Malta 30 für Italien, die Niederlande 300 für Griechenland und 100 für Italien, Portugal 400 für Griechenland, Rumänien 247 für Griechenland und 70 für Italien, die Slowakei 10 für Griechenland und Slowenien 40 für Griechenland und 10 für Italien.

(20)

Liechtenstein 10 für Griechenland, Norwegen 20 für Griechenland und 80 für Italien und die Schweiz 330 für Italien.

(21)

Im Einklang mit dem Ratsbeschluss (EU) 2016/408 vom 10. März 2016 wurde für Österreich die Umsiedlung von bis zu 30 % der Österreich gemäß dem Beschluss (EU) 2015/1601 des Rates zugewiesenen Antragsteller vorübergehend ausgesetzt. Folglich wird die Umsiedlung von 1065 Antragstellern nach Österreich bis zum 11. März 2017 ausgesetzt. Österreich ist jedoch nach dem Beschluss (EU) 2015/1601 weiterhin verpflichtet, Personen im Rahmen der übrigen Zuweisung aufzunehmen; daher sind Zusagen seitens Österreich und Umsiedlungen nach Österreich dennoch erforderlich.

(22)

Anfang April setzte Polen die Bearbeitung von 73 Umsiedlungsersuchen aus, die der griechische Asyldienst an Polen gerichtet hatte, nachdem Polen am 16. Dezember 2015 eine Zusage dafür übermittelt hatte; damit setzte Polen de facto das Umverteilungsverfahren dreieinhalb Monate nach Übermittlung der Zusage aus. Dasselbe gilt für Ersuchen aus Italien.

(23)

Wahrscheinlich lässt sich deren gesunkene Zahl damit erklären, dass einige Minderjährige Griechenland zu einem früheren Zeitpunkt des Jahres 2016 über die Westbalkanroute verlassen haben.

(24)

Das EASO startete am 21. April seinen fünften Aufruf zur Abstellung von Experten, die bei der Umsetzung der Umverteilungsregelung in Griechenland Unterstützung leisten sollen, worüber erstmals im Rahmen des dritten Fortschrittsberichts zur Umverteilung und Neuansiedlung berichtet wurde. Der Einsatzzeitraum mehrerer Experten endete im Berichtszeitraum.

(25)

Aus Österreich, der Schweiz, Litauen, Polen, der Tschechischen Republik, dem Vereinigten Königreich, Rumänien, Deutschland, Lettland, Spanien, Frankreich, Kroatien, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, Malta, Belgien, der Slowakei und Bulgarien.

(26)

Das vielfältig eingesetzte Team führt an verschiedenen Standorten, an denen für eine Umsiedlung in Betracht kommende Personen untergebracht sind, (entsprechend dem von den italienischen Behörden angegebenen Bedarf) Registrierungen im Hinblick auf Umsiedlungen durch und unterstützt die Mitarbeiter der örtlichen Questura bei der Durchführung von Registrierungen.

(27)

Personen, die internationalen Schutz beantragen wollen, sich aber noch nicht vorab registrieren lassen konnten, sollen über Skype einen Registrierungstermin erhalten können. Da die weitaus meisten Personen, die internationalen Schutz beantragen wollen, bereits vorab registriert wurden, wird davon ausgegangen, dass Skype eine effiziente Alternative zur bisherigen Vorgehensweise bietet.

(28)

Diese Zahl umfasst nicht die im Rahmen des UNHCR-Mietprogramms vorgesehenen Plätze und die Aufnahmeplätze in den Hotspots.

http://data.unhcr.org/mediterranean/documents.php?page=1&view=grid&Country[]=83  

Diese vorübergehenden Notunterkünfte und dauerhaften Aufnahmeeinrichtungen wurden in den Hotspots auf den Ägäischen Inseln sowie auf dem Festland eingerichtet. Zum 11. Juli 2016 standen lediglich 1138 Plätze für die dauerhafte Unterbringung bereit, die ausschließlich für Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, sowie für unbegleitete Minderjährige vorgesehen sind.

(29)

Empfehlung der Kommission an die Hellenische Republik zu den Sofortmaßnahmen, die von Griechenland im Hinblick auf die Wiederaufnahme der Überstellungen nach der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zu treffen sind, C(2016) 3805.

(30)

Die im Januar 2016 mit dem UNHCR geschlossene Übertragungsvereinbarung für das Mietprogramm im Umfang von 20 000 Plätzen kommt vor allem Asylsuchenden zugute, die für eine Umsiedlung in Betracht kommen. Die Übertragungsvereinbarung wurde im Juli 2016 überarbeitet, um in ihrem Wortlaut klarer zum Ausdruck zu bringen, dass die Unterbringungsregelung auch vorsieht, dass in vom UNHCR verwalteten Umsiedlungszentren Plätze bereitgestellt werden können und dass nicht nur für eine Umsiedlung in Frage kommende Personen, sondern auch andere Asylsuchende zur Zielgruppe der Unterbringungsregelung gehören. Der UNHCR hat zugesagt, 6000 Plätze aus dem Mietprogramm für Umsiedlungszentren zur Verfügung zu stellen, um sämtliche vollständig registrierten für eine Umsiedlung in Betracht kommenden Antragsteller unterzubringen.

(31)

D. h. die Beteiligung der EU-Agenturen (EASO, Frontex, Europol).

(32)

http://www.libertaciviliimmigrazione.dlci.interno.gov.it/sites/default/files/allegati/hotspots_sops_-_english_version.pdf

(33)

Abrufbar unter:

  http://www.libertaciviliimmigrazione.dlci.interno.gov.it/sites/default/files/allegati/hotspots_sops_-_english_version.pdf

(34)

COM(2016) 416 final.

(35)

 Diese Soforthilfe kommt zu den 509 Mio. EUR hinzu, die Griechenland für seine nationalen Programme im Rahmen der Fonds im Bereich Inneres (AMIF und ISF) für den Zeitraum 2014-2020 zugewiesen wurden; über diese Fonds stehen auch umfangreiche Mittel für die Unterstützung der Umsetzung der Asylmaßnahmen zur Verfügung.

(36)

COM(2016) 468 final.

(37)

COM(2016) 165 final.

(38)

Dritter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei (COM(2016) 634).

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Brüssel, den 28.9.2016

COM(2016) 636 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung - Sechster Fortschrittsbericht


Anhang 1: Umsiedlungen aus Griechenland, Stand 27. September 2016

Mitgliedstaat

Förmlich zugesagt 1

Tatsächlich umgesiedelt

Zuweisungen nach den Ratsbeschlüssen

Österreich 2

1491

Belgien

400

153

2415

Bulgarien

260

6

831

Kroatien

10

10

594

Zypern

65

42

181

Tschechische Republik

30

12

1655

Estland

128

49

204

Finnland

590

430

1299

Frankreich

2970

1721

12 599

Deutschland

740

195

17 209

Ungarn

988

Island

Irland

253

69

240

Lettland

189

68

295

Liechtenstein

10

Litauen

460

86

420

Luxemburg

160

104

309

Malta

24

24

78

Niederlande

750

548

3797

Norwegen

20

Polen

65

4321

Portugal

1130

372

1778

Rumänien

1022

190

2572

Slowakei

20

3

652

Slowenien

100

60

349

Spanien

350

313

6647

Schweden 3

2378

Schweiz

30

INSGESAMT

9776

4455

63 302

(1)

Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Ratsbeschlusses über DubliNet übermittelt.

(2)

     Durchführungsbeschluss (EU) 2016/408 des Rates vom 10. März 2016 über die zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von 30 % der Antragsteller, die Österreich auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland zugewiesen wurden.

(3)

     Beschluss (EU) 2016/946 des Rates vom 9. Juni 2016 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Schweden gemäß Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1523 und Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland.

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Brüssel, den 28.9.2016

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ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung - Sechster Fortschrittsbericht


Anhang 2: Umsiedlungen aus Italien, Stand 27. September 2016

Mitgliedstaat

Förmlich zugesagt 1

Tatsächlich umgesiedelt

Zuweisungen nach den Ratsbeschlüssen

Österreich 2

462

Belgien

130

29

1397

Bulgarien

140

471

Kroatien

16

4

374

Zypern

15

10

139

Tschechische Republik

20

1036

Estland

8

125

Finnland

380

260

779

Frankreich

350

231

7115

Deutschland

510

20

10 327

Ungarn

306

Island

Irland

20

360

Lettland

75

8

186

Liechtenstein

Litauen

60

251

Luxemburg

60

20

248

Malta

47

26

53

Niederlande

275

178

2150

Norwegen

80

Polen

35

1861

Portugal

388

183

1173

Rumänien

610

12

1608

Slowakei

250

Slowenien

30

14

218

Spanien

50

50

2676

Schweden 3

50

39

1388

Schweiz

460

112

INSGESAMT

3809

1196

34 953

(1)

Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Ratsbeschlusses über DubliNet übermittelt.

(2)

     Durchführungsbeschluss (EU) 2016/408 des Rates vom 10. März 2016 über die zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von 30 % der Antragsteller, die Österreich auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland zugewiesen wurden.

(3)

     Beschluss (EU) 2016/946 des Rates vom 9. Juni 2016 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Schweden gemäß Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1523 und Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland.

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Brüssel, den 28.9.2016

COM(2016) 636 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung - Sechster Fortschrittsbericht


Anhang 3: Neuansiedlung – Stand zum 26. September 2016 entsprechend den Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 und entsprechend dem „1:1-Mechanismus“ mit der Türkei (seit dem 4. April 2016 in Anwendung)

Mitgliedstaat /
Assoziierter Staat

Zusagen im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015

Insgesamt im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015 und des 1:1-Mechanismus mit der Türkei neu angesiedelte Personen

Drittland, aus dem die Neuansiedlung erfolgt ist

Österreich

1900

1500 1

Libanon: 880; Jordanien: 442; Türkei: 173; Irak: 1

Belgien

1100

450

Libanon: 331; Jordanien: 28; Ägypten: 24; Türkei: 67 (davon 63 im Rahmen des 1:1 Mechanismus)

Bulgarien

50

0

Kroatien

150

0

Zypern

69

0

Tschechische Republik

400

52

Libanon: 32; Jordanien: 20

Dänemark

1000

481

Libanon, Uganda

Estland

20

11

Türkei: 11 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

Finnland

293 2

272 3

Libanon: 229; Ägypten: 34; Jordanien: 4; Irak: 3; Jemen: 2
Türkei: 62 im Rahmen des 1:1-Mechanismus (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015)

Frankreich

2375 4

664 5

Libanon: 243, Türkei: 228 im Rahmen des 1:1-Mechanismus, Jordanien: 193

Deutschland

1600

609

Türkei: 609 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

Griechenland

354

0

Ungarn

0

0

Island

50

48

Libanon

Irland

520

439

Libanon

Italien

1989

472

Libanon: 349; Sudan: 48; Türkei: 75 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

Lettland

50

6

Türkei: 6 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

Liechtenstein

20

20

Türkei

Litauen

70

25

Türkei: 25 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

Luxemburg

30

0 6

Türkei: 27 im Rahmen des 1:1-Mechanismus (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015)

Malta

14

0

Niederlande

1000

537

Türkei: 177 (davon 170 im Rahmen des 1:1-Mechanismus); Libanon: 271, Kenia: 70; Äthiopien: 8; Jordanien: 7; Israel: 2; Marokko: 1, Ägypten: 1

Norwegen

3500

1769

Libanon: 1750; Jordanien: 13; Türkei: 6

Polen

900

0

Portugal

191

12 7

Türkei: 12 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

Rumänien

80

0

Slowakei

100 8

0

Slowenien

20

0

Spanien

1449

118

Libanon: 61; Türkei: 57 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

Schweden

491

491 9

Türkei: 269 im Rahmen des 1:1-Mechanismus; Sudan: 124; Kenia: 80; Libanon: 8; Irak: 8, Ägypten: 1; Jordanien: 1

Schweiz

519

519

Libanon: 431

Syrien: 88

Vereinigtes Königreich

2200

2200 10

Jordanien, Libanon, Türkei, Ägypten, Irak und andere Länder im Zusammenhang mit humanitären Gründen

INSGESAMT

22 504

10 695

 

Insgesamt wurden 1614 Personen aus der Türkei im Rahmen des 1:1-Mechanismus neu angesiedelt, davon 1525 im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015.

(1)

     Diese Zahl schließt Fälle im Rahmen des österreichischen Humanitären Aufnahmeprogramms mit ein.

(2)

  Diese Zahl ist Teil der finnischen nationalen Quote für 2016, die 750 neu anzusiedelnde Personen vorsieht.

(3)

     In dieser Zahl sind nicht die im Rahmen des 1:1-Mechanismus aus der Türkei neu angesiedelten 62 Syrer enthalten, die über das finnische nationale System aufgenommen wurden.

(4)

     Diese Zahl kommt zum nationalen Jahreskontingent und zu früheren Zusagen Frankreichs hinzu.

(5)

     Zusätzlich zu dieser Zahl nahm Frankreich im selben Zeitraum ca. 600 Syrer aus der Region und 131 Flüchtlinge aus anderen Teilen der Welt auf (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015). Zudem erteilte Frankreich im April 2016 im Rahmen der nationalen Visum- und Asylregelung 81 schutzbedürftigen syrischen Flüchtlingen aus der Türkei Visa.

(6)

Zwar fanden noch keine Neuansiedlungen im Rahmen der Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 statt, doch wurden im Jahr 2015 46 Syrer aus der Türkei im Rahmen des nationalen Neuansiedlungsprogramms in Luxemburg neu angesiedelt.

(7)

     Portugal hat im Jahr 2015 im Rahmen des nationalen Programms 39 Flüchtlinge aus Ägypten neu angesiedelt (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015).

(8)

     Die Slowakei hat außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015 149 Assyrer neu angesiedelt.

(9)

     Schweden hat im Jahr 2015 1900 Personen im Rahmen seines nationalen Programms neu angesiedelt (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015).

(10)

Zwischen Juli 2015 und Juni 2016 wurden insgesamt 3439 Personen im Rahmen bestehender nationaler Neuansiedlungsregelungen des Vereinigten Königreichs im Vereinigten Königreich neu angesiedelt. 

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