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Document 52016DC0222

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT Umverteilung und Umsiedlung - Zweiter Fortschrittsbericht

COM/2016/0222 final

Straßburg, den 12.4.2016

COM(2016) 222 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Umsiedlung - Zweiter Fortschrittsbericht


1Einleitung

Die Kommission hat am 16. März 2016 den ersten Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung 1 angenommen, in dem die in den ersten Monaten der Umsetzung dieser Regelungen festgestellten Herausforderungen und gewonnenen Erkenntnisse zusammengefasst sowie kurzfristige Empfehlungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Umsetzung vorgeschlagen werden.

Seit dem 16. März 2016 sind 9 928 Personen 2 in Griechenland angekommen. Durch die Schließung der Grenze zwischen Griechenland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sitzen zwischen 50 000 und 56 000 Personen in Griechenland fest 3 , von denen laut ersten Schätzungen des UNHCR 4 65 bis 70 % aus einem jener Staaten stammen, deren Staatsangehörige für eine Umsiedlung in Betracht kommen. Zudem werden in Italien mit dem erneuten Anstieg der Migrationsströme wieder die bekannten saisonalen Schwankungen beobachtet. Seit Mitte März sind mehr als 8 564 Migranten 5 in Italien angekommen.

Die Europäische Union und die Türkei haben sich am 18. März 2016 darauf verständigt, die irreguläre Migration aus der Türkei in die EU zu beenden, und haben sich auf eine Reihe von Maßnahmen geeinigt. In der Erklärung EU-Türkei 6 ist vorgesehen, dass all jene, die nach dem 20. März irregulär in Griechenland ankommen, in die Türkei rückgeführt werden können; ferner sind in der Erklärung die Grundlagen für den 1:1-Mechanismus festgelegt worden, wonach für jeden von den griechischen Inseln in die Türkei rückgeführten Syrer ein anderer Syrer aus der Türkei in der EU neu angesiedelt wird.

Insgesamt sind die seit dem ersten Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung erzielten Fortschritte nicht zufriedenstellend. Bezüglich der Umsiedlung hat die Kommission das Ziel vorgegeben, bis zum Zeitpunkt des zweiten Fortschrittsberichts mindestens 6 000 Personen umzusiedeln. Dieses Ziel ist nicht erreicht worden. Im Berichtszeitraum sind lediglich 208 weitere Personen umgesiedelt worden und nur einige wenige Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten haben Umsiedlungsbemühungen unternommen. Die Umsetzung der Umsiedlungsverpflichtungen bleibt daher eine Priorität, um den Druck auf Griechenland und Italien zu verringern.

Was Neuansiedlungen angeht, so sind bisher von den vereinbarten 22 504 Personen 5 677 neu angesiedelt worden. In der kurzen Zeit seit Beginn der Anwendung des in der Erklärung EU-Türkei enthaltenen Abkommens am 4. April 7 sind 79 Personen im Rahmen des 1:1-Mechanismus aus der Türkei in der EU neu angesiedelt worden. Infolge dieses Mechanismus kommt der Beschleunigung und Verstärkung der Neuansiedlungsbemühungen eine noch größere Priorität zu.

Der zweite Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung enthält den aktuellen Sachstand und bewertet die vom 16. März bis zum 11. April 2016 (dem Berichtszeitraum) ergriffenen Maßnahmen zur Durchführung der Empfehlungen, die im Hinblick auf eine beschleunigte Umsetzung der Umsiedlungs- und Neuansiedlungsregelungen erteilt wurden. Die Kommission wird auch weiterhin monatlich über die Umsetzung der Umsiedlungs- und Neuansiedlungsverpflichtungen berichten.

2Umsiedlung

2.1Maßnahmen der Umsiedlungsmitgliedstaaten

Vom 16. März bis 11. April wurden lediglich weitere 208 Personen umgesiedelt; 46 aus Griechenland (nach Estland, Portugal und Finnland) und 162 aus Italien (nach Portugal, Frankreich, Finnland und Rumänien), womit die Zahl der umgesiedelten Personen auf insgesamt 1 145 (615 aus Griechenland und 530 aus Italien) gestiegen ist.

Bis zum 16. April sollen 42 Personen aus Griechenland nach Finnland, Lettland, Rumänien und Bulgarien 8 sowie 42 aus Italien nach Rumänien und Finnland 9 umgesiedelt werden. Irland, Estland, Luxemburg und die Tschechische Republik haben unlängst Umsiedlungsersuchen aus Griechenland angenommen; die Transferflüge sollen in Kürze organisiert werden. 10 Darüber hinaus werden in Frankreich, den Niederlanden und Portugal derzeit zahlreiche Umsiedlungsersuchen aus Griechenland im Hinblick auf eine voraussichtliche Überstellung Ende April bearbeitet. 11  

Maßnahmen, um die noch begrenzte Zahl an Zusagen zu erhöhen: Sieben Mitgliedstaaten (Belgien, Frankreich, Estland, Lettland, Litauen, Malta und Rumänien) haben 793 neue Zusagen übermittelt, Personen, die internationalen Schutz beantragen, rasch aufzunehmen („förmliche Zusagen“). Die Gesamtzahl der förmlichen Zusagen der Umsiedlungsmitgliedstaaten beläuft sich auf 4 516 (1 573 an Italien und 2 943 an Griechenland), das sind 2,82% der insgesamt zugesagten Plätze. Österreich 12 , Kroatien, Ungarn und die Slowakei haben bislang noch keine Zusagen übermittelt. Die Tschechische Republik, Polen und Slowenien haben ihren Zusagen noch keine Taten folgen lassen. Die bilaterale Vereinbarung 13 zwischen Norwegen und Italien wurde am 22. März geschlossen, die bilaterale Vereinbarung mit der Schweiz am 24. Februar. Italien hat bereits die ersten Umsiedlungsersuchen an die Schweiz übermittelt. Norwegen und die Schweiz haben zugesagt, jeweils 900 Asylbewerber aus Italien aufzunehmen. Die Vereinbarungen zwischen Norwegen und Griechenland und zwischen der Schweiz und Griechenland stehen kurz vor dem Abschluss.

Maßnahmen, um die Bearbeitung von Umsiedlungsersuchen zu beschleunigen: In der Mehrzahl der Mitgliedstaaten dauert die Bearbeitung der Umsiedlungsersuchen zu lange. Luxemburg, Frankreich, Finnland und Portugal unternehmen beträchtliche Anstrengungen, die Bearbeitung, einschließlich der Sicherheitsüberprüfung, zu beschleunigen, um das angestrebte Ziel von zwei Wochen zu erreichen, das die Kommission in ihrem ersten Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung vorgegeben hat. Alle Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass sie die angestrebte Frist von zwei Wochen einhalten.

Maßnahmen, um Herausforderungen bei der Umsiedlung schutzbedürftiger Antragsteller, einschließlich unbegleiteter Minderjähriger, zu bewältigen: Seit Beginn der Umsetzung der Umsiedlungsregelung sind 250 Minderjährige umgesiedelt worden (234 aus Griechenland und 16 aus Italien); vier von ihnen waren unbegleitete Minderjährige und wurden nach Finnland umgesiedelt. 14 Weitere zehn unbegleitete Minderjährige sollen am 11. April nach Finnland umgesiedelt werden. Belgien ist dem Aufruf der Kommission gefolgt, mehr Plätze für unbegleitete Minderjährige bereitzustellen, und hat im Rahmen seiner ersten Zusage an Griechenland, 100 Antragsteller aufzunehmen, zehn Plätze für diese Kategorie schutzbedürftiger Antragsteller angeboten.

Maßnahmen, um die Akzeptanz bei Migranten und ihr Vertrauen in die Umsiedlungsregelung zu stärken und Rückzieher zu vermeiden: 14 Mitgliedstaaten (Belgien, Zypern, Frankreich, Finnland, Deutschland, Irland, Litauen, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien und Schweden) und die Schweiz haben Informationen vor der Abreise übermittelt.

Maßnahmen, um die Kapazitäten des EASO zur Unterstützung Italiens und Griechenlands auszubauen: Die Reaktion auf die spezifischen Aufforderungen des EASO vom Januar, Februar und März zur Abstellung von Experten für Einsätze in Italien war überwiegend positiv, und alle benannten Experten wurden eingesetzt. Auf die spezifischen Aufforderungen vom 10. Dezember sowie vom 4. und 9. März zur Abstellung von mindestens 30, 39 bzw. 57 Experten für den Einsatz in Griechenland im Hinblick auf Umsiedlungen folgten 40, 30 bzw. 26 Angebote. Derzeit sind in Griechenland 34 vom EASO für das Umsiedlungsverfahren abgestellte Experten im Einsatz. Am 6. April hat das EASO weitere 42 Experten für den Zeitraum von Mitte April bis Mitte Juni angefordert. 15

2.2Maßnahmen Griechenlands und Italiens, einschließlich der in den Fahrplänen hervorgehobenen Punkte

Griechenland

Maßnahmen, um die volle Einsatzbereitschaft der Registrierungszentren zu gewährleisten: Mit Ausnahme von Kos sind derzeit alle Registrierungszentren einsatzbereit. Die Arbeit der Zentren hat sich nach der Annahme der Erklärung EU-Türkei wesentlich geändert; bei nach dem 20. März eingetroffenen Migranten ist die Bereitstellung von Informationen über die Umsiedlungsregelung derzeit ausgesetzt.

Maßnahmen, um die Registrierungskapazitäten des griechischen Asyldienstes zu verbessern: Am 3. April hat Griechenland Rechtsvorschriften angenommen, mit denen unter anderem die Neufassung der Asylverfahrensrichtlinie umgesetzt wurde. 16 Durch die neuen Vorschriften werden das Mandat des Asyldienstes und der Berufungsbehörde gestärkt und die Rechtsgrundlage ihrer Arbeit verbessert. Der Erstaufnahmedienst wird in einen Aufnahme- und Screeningdienst umgewandelt, und es werden neue Behörden für die Verwaltung der einschlägigen EU-Fonds und die Durchführung der nationalen Programme eingerichtet. Ferner gibt es Bestimmungen, mit denen die Durchführung des Unzulässigkeitsverfahrens im Hinblick auf Asylbewerber aus der Türkei erleichtert werden soll und die Unterstützung durch EASO-Experten und -Dolmetscher im nationalen Asylverfahren ermöglicht wird.

Maßnahmen zur Verbesserung der Koordinierung: Das Protokoll für die Umsiedlung, mit dem die Zuständigkeiten und Fristen für die verschiedenen Schritte im Umsiedlungsablauf präzisiert werden sollen, wurde mit allen betroffenen Partnern erörtert und dahingehend angepasst, dass auch die sich verändernde Lage in Griechenland berücksichtigt wird. Das überarbeitete Protokoll sollte in der Woche vom 11. April angenommen werden.

Maßnahmen, um die Aufnahmekapazitäten in Griechenland zu erhöhen: Derzeit beläuft sich die Aufnahmekapazität in Griechenland auf insgesamt 41 360 Plätze. Das UNHCR will im Zuge der Bemühungen, im Rahmen seines Mietprogramms einerseits die Anzahl der Plätze für Umsiedlungsbewerber zu erhöhen und sie andererseits stärker zu zentralisieren, zusätzliche Aufnahmeplätze in Camps, Wohnungen und Hotels anbieten. 17 Das UNHCR hat bereits mit dem Bau eines speziellen Camps für Bewerber im Umsiedlungsverfahren in Lagadikis in der Nähe von Saloniki begonnen. Das Camp, das in der Woche vom 11. April fertiggestellt werden soll, wird über 1 400 Plätze verfügen und den Umsiedlungsablauf im Gebiet um Saloniki erheblich erleichtern. Gespräche zwischen dem UNHCR und den griechischen Behörden im Hinblick darauf, insbesondere in der Region Attika weiteres Gelände für den Bau spezieller Camps für Umsiedlungsbewerber zur Verfügung zu stellen, sind im Gange.

Maßnahmen, um Herausforderungen bei der Umsiedlung schutzbedürftiger Antragsteller, einschließlich unbegleiteter Minderjähriger, zu bewältigen: Auf den Inseln unterstützen NRO den Staatsanwalt, indem sie Rechtsanwälte zur Verfügung stellen, welche die Vertretung unbegleiteter Minderjähriger übernehmen. Beratungen zwischen den einschlägigen Beteiligten über vergleichbare Hilfsleistungen in den Gebieten um Athen und Saloniki sind noch nicht abgeschlossen.

Italien

Maßnahmen, um die volle Einsatzbereitschaft der Registrierungszentren zu gewährleisten: Italien hat der Europäischen Kommission am 31. März 2016 einen überarbeiteten Fahrplan übermittelt. Derzeit sind die Zentren auf Lampedusa sowie in Pozzallo, Trapani und Taranto einsatzbereit. In dem überarbeiteten Fahrplan hat Italien die unmittelbar bevorstehende Eröffnung eines weiteren Registrierungszentrums angekündigt, das erforderlich ist, um die geordnete Steuerung von Ankunftswellen zu gewährleisten, die voraussichtlich im Sommer zu erwarten sind. Darüber hinaus steht die Einrichtung einer mobilen Registrierungsstelle kurz vor dem Abschluss. Die italienischen Behörden haben ferner die für die Registrierungszentren geltenden Standardverfahren angenommen.

Maßnahmen zur Verbesserung der Koordinierung: Die neuen Büros der Regionalen Taskforce der EU (EURTF) in Catania sind fertiggestellt worden und haben den Betrieb aufgenommen. Die offizielle Eröffnung der neuen EURTF-Büros ist für den 29. April geplant.

Maßnahmen zur Verbesserung der Aufnahme- und Bearbeitungskapazitäten in Italien: Die italienischen Behörden haben einen neuen Aufnahme-/Notfallplan mit Blick auf die Sommermonate vorgelegt. Die gesamte Aufnahmekapazität in Italien beläuft sich landesweit auf 111 081 Plätze; geplant ist eine Erhöhung der Erstaufnahmekapazität um 3 498 zusätzliche Plätze bis Ende des Jahres und um 10 000 zusätzliche Plätze für die Anschlussunterbringung. Vom 1. Januar bis 26. Februar 2016 belief sich die Zahl der Anträge auf internationalen Schutz auf 14 754 und die Zahl der damit verbundenen Entscheidungen auf 14 139; dies bedeutete einen Anstieg um 37,53 % bzw. 145,72% im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Vorjahr.

Maßnahmen, um Herausforderungen bei der Umsiedlung schutzbedürftiger Personen, einschließlich unbegleiteter Minderjähriger, zu bewältigen: Es fanden Sitzungen mit dem Justizministerium und dem Innenministerium über die Verfahren zur Ermöglichung der Umsiedlung unbegleiteter Minderjähriger statt; es wurde bislang jedoch noch kein endgültiges Verfahren festgelegt.

2.3Maßnahmen der Kommission und der EU-Agenturen 

Europäische Kommission

Am 17. März hat die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, dem EASO, dem IOM und dem UNHCR das 5. Forum für Neuansiedlungs- und Umsiedlungsmaßnahmen abgehalten, um die im ersten Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung aufgezeigten Herausforderungen und Empfehlungen darzulegen und zu erörtern. Die Kommission hält im Hinblick darauf, den Umsiedlungsablauf zu beschleunigen, weiterhin mindestens einmal im Monat regelmäßige Treffen mit Verbindungsbeamten für Italien bzw. Griechenland ab.

EASO

Maßnahmen, um den Umsiedlungsablauf zu beschleunigen: Im Rahmen der Bemühungen des EASO, den griechischen Asyldienst zu unterstützen, hat das EASO – zunächst am 15. März 2016 in Athen und dann am 21. März 2016 in Saloniki – ein Pilotprojekt zur Registrierung eingeleitet, bei dem EASO-Experten den griechischen Asyldienst bei der Registrierung von Umsiedlungsanträgen unterstützen. Das Pilotprojekt wurde am 6. April 2016 auf einen dritten Ort, Alexandropouli, ausgeweitet. Darüber hinaus berät das EASO derzeit mit den griechischen Behörden über die Durchführung eines Vorabregistrierungsverfahrens, um Asylbewerber, die für eine Umsiedlung in Betracht kommen, den Zugang zum Umsiedlungsprogramm zu erleichtern. Das UNHCR führt ebenfalls Gespräche mit dem griechischen Asyldienst im Hinblick darauf, vergleichbare Dienstleistungen bereitzustellen.

In Italien leistet das EASO auch durch mobile Einheiten Unterstützung und hat am 15./16. März 2016 das erste Pilotprojekt-Treffen mit Vertretern der Zivilgesellschaft in Sizilien abgehalten, um eine bessere Koordinierung mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zu gewährleisten.

Maßnahmen, um die Akzeptanz bei Migranten und ihr Vertrauen in die Umsiedlungsregelung zu stärken und Rückzieher zu vermeiden: Das EASO hat auch zahlreiche der im ersten Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung enthaltenen Empfehlungen umgesetzt, die sich auf Maßnahmen im Bereich Kommunikation beziehen. So hat das EASO eine Facebook-Seite zum Umsiedlungsprogramm der EU in englischer und arabischer Sprache eingerichtet, die als Informationsplattform für an einer Umsiedlung interessierte Personen sowie dazu dienen soll, Beispiele für erfolgreiche Umsiedlungen bekannt zu machen. Über die allgemeine Broschüre zur Umsiedlung hinaus hat das EASO zwei weitere Broschüren ausgearbeitet; eine richtet sich an die Personen, die aus Griechenland umgesiedelt werden sollen, und eine an die, die aus Italien umgesiedelt werden sollen. Ferner hat das EASO ein allgemeines Informationspaket mit den wichtigsten Informationen für Antragsteller in Griechenland und Italien, die umgesiedelt werden sollen, entwickelt. Schließlich erstellt das EASO derzeit ein Kommunikationspaket für Kinder zum Thema Umsiedlung und eine mobile Anwendung, die inhaltlich den Informationsbroschüren für Italien und Griechenland entspricht. Zudem steht das beim EASO derzeit in Ausarbeitung befindliche Instrument zur Prüfung des Kindeswohls (Best Interest Assessment) bei Umsiedlungen kurz vor der Fertigstellung; in Zusammenarbeit mit den italienischen und den griechischen Behörden wird es an die jeweiligen nationalen Gegebenheiten angepasst.

3Neuansiedlung

Den Angaben der teilnehmenden Staaten zufolge sind bis 11. April 2016 im Rahmen der Neuansiedlungsregelung vom 20. Juli 2015 18 5 677 Personen in 15 Neuansiedlungsstaaten (Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Island, Irland, Italien, Liechtenstein, Niederlande, Norwegen, Schweiz und Vereinigtes Königreich) neu angesiedelt worden. Die Mehrzahl der teilnehmenden Staaten gab an, in erster Linie – aber nicht ausschließlich – Syrer aufzunehmen, die sich in Jordanien, Libanon und der Türkei aufhalten.

In den Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 haben sich die Mitgliedstaaten auf ein recht breites Spektrum an Regionen geeinigt, deren Einwohner vorrangig für eine Neuansiedlung in Betracht kommen; es wird jedoch erwartet, dass nach der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 19 der Großteil der etwa 16 800 verbleibenden Plätze im Rahmen dieser Regelung für Neuansiedlungen aus der Türkei bereitgestellt wird.

Wie in der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 angekündigt, wird ein Mechanismus geschaffen, mit dem die irregulären und gefährlichen Überfahrten von Migranten aus der Türkei auf die griechischen Inseln durch die legale Neuansiedlung von Flüchtlingen aus der Türkei in der EU ersetzt werden. Die EU und die Türkei haben vereinbart, für jeden Syrer, der nach irregulärer Ankunft auf den griechischen Inseln von der Türkei rückübernommen wird, einen Syrer aus der Türkei neu anzusiedeln. Dieser 1:1-Mechanismus soll den irregulären Zustrom von Migranten, die unter gefährlichen Bedingungen die Ägäis überqueren, durch einen geordneten und legalen Neuansiedlungsprozess ersetzen.

Seit Beginn der Anwendung des 1:1-Mechanismus am 4. April 2016 sind 37 Syrer in Deutschland neu angesiedelt worden, 11 in Finnland und 31 in den Niederlanden.

Die Kommission arbeitet gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den türkischen Behörden an beschleunigten Standardverfahren für die Durchführung des die Neuansiedlung betreffenden Teils der 1:1-Regelung mit der Türkei. Das EASO und das UNHCR sind eng in das gesamte Verfahren eingebunden. Es wird mit einer schnellen endgültigen Billigung der Standardverfahren durch die EU und die Türkei gerechnet.

Bereitstellung von 54 000 Plätzen aus der Umsiedlungsregelung für legale Wege in die EU

Die Kommission hat am 21. März 2016 einen Vorschlag 20 vorgelegt, um durch Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1601 des Rates vom 22. September zur Umsiedlung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, aus Italien und Griechenland weitere Plätze für die Neuansiedlung oder andere Formen der legalen Aufnahme aus der Türkei zur Verfügung zu stellen.

Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, dass die ursprünglich für die Umsiedlung vorgesehenen 54 000 Plätze bereitgestellt werden, um Syrer aus der Türkei durch Neuansiedlung, Aufnahme aus humanitären Gründen oder andere legale Wege wie Visa aus humanitären Gründen, Stipendien, Familienzusammenführungen usw. in der EU aufzunehmen. Die 54 000 für die legale Aufnahme zur Verfügung gestellten Plätze entsprechen der derzeit nicht zugeteilten Reserve für die Umsiedlung im Rahmen des geltenden Beschlusses des Rates. Die Mitgliedstaaten könnten die Zahl der Syrer, die sie im Rahmen nationaler oder multilateraler Neuansiedlungsregelungen aus der Türkei in ihr Hoheitsgebiet legal aufnehmen, von der Zahl der umzusiedelnden Antragsteller abziehen. Diese Zahlen kämen zu der Zahl der im Rahmen der Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 zur Neuansiedlung aufgenommenen Personen hinzu. Die Verhandlungen über die vorgeschlagene Änderung haben im Rat begonnen und sollen so bald wie möglich abgeschlossen werden.

Auf dem Weg zu einem strukturierten System der EU für die Neuansiedlung

Die Kommission hat am 6. April das 6. Forum für Neuansiedlungs- und Umsiedlungsmaßnahmen veranstaltet, das dazu diente, die Mitgliedstaaten, die assoziierten Dublin-Staaten sowie das UNHCR und die IOM bezüglich eines zukünftigen Vorschlags über ein strukturiertes System der EU für die Neuansiedlung zu konsultieren, welches in der am selben Tag verabschiedeten Mitteilung der Kommission angekündigt wurde. 21  

Die Diskussionen drehten sich um die Bestimmung der Elemente, die Bestandteil eines künftigen Neuansiedlungsrahmens der EU bilden könnten, gemeinsame Verfahren und kollektive Vereinbarungen, die in Erwägung gezogen werden könnten, Möglichkeiten zur Gewährleistung einer gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Neuansiedlung, die Verstärkung der Neuansiedlungsanstrengungen der EU insgesamt und die Rolle von Akteuren wie dem UNHCR, der IOM und dem EASO.

Konferenz des UNHCR zur globalen Verantwortungsteilung durch Wege für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge

Das Kommissionsmitglied Avramopoulos hat am hochrangigen Treffen zur globalen Verantwortungsteilung durch Wege für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge (High-level meeting on Global Responsibility Sharing through Pathways for Admission of Syrian Refugees) teilgenommen, das am 30. März vom UNHCR veranstaltet wurde. Bei dieser Gelegenheit hat die Kommission die Entschlossenheit der EU bekräftigt, einen Beitrag zu den internationalen Bemühungen zur Bewältigung der weltweiten Flüchtlingskrisen zu leisten, und gleichzeitig alle Mitglieder der internationalen Gemeinschaft aufgerufen, ihre Bemühungen in diesem Bereich zu verstärken.

Dem UNHCR zufolge war die Konferenz mäßig erfolgreich; es wurden geschätzte 185 000 Plätze für die Neuansiedlung oder andere Formen der legalen Aufnahme syrischer Flüchtlinge weltweit zugesagt (gegenüber den rund 178 000 Plätzen, die vor der Konferenz zugesagt worden waren). In dieser Hinsicht wird die Veranstaltung als Ausgangsbasis für das Gipfeltreffen zur Bewältigung großer Flüchtlings- und Migrantenströme angesehen, das im September 2016 im Rahmen der Generalversammlung der Vereinten Nationen stattfindet und von dem weitere konkrete und bedeutende Beiträge der Neuansiedlungsländer erwartet werden.

4Ausblick

Auf der Grundlage der neuesten verfügbaren Informationen kommen zwischen 35 000 und 40 000 Personen in Griechenland für eine Umsiedlung in Betracht; gleichzeitig nehmen die Migrationsströme auch in Italien zu. Damit der Druck auf die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen verringert wird, müssen die Umsiedlungsmitgliedstaaten ihre Verpflichtungen aus den Ratsbeschlüssen zur Umverteilung vollständig umsetzen. Deshalb ersucht die Kommission die Umsiedlungsmitgliedstaaten nachdrücklich, ihre Bemühungen zur Bewältigung der humanitären Notlage in Griechenland erheblich zu steigern und eine Verschlechterung der Situation in Italien zu verhindern.

Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen systematisch eine Beschleunigung der Umsiedlungen gefordert. Die Aufforderungen seitens der Staats- und Regierungschefs müssen mit einem entschlossenen Vorgehen der zuständigen nationalen Dienste vor Ort einhergehen.

Die Kommission hat in ihrem ersten Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung festgestellt, dass bis 16. April mindestens 6 000 und bis zum 16. Mai 20 000 Umsiedlungen abgeschlossen sein sollten. Die Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass dieses Ziel erreicht werden kann, wenn alle Beteiligten, insbesondere die Umsiedlungsmitgliedstaaten, ihre Bereitschaft zeigen, der Umsiedlungspolitik zum Erfolg zu verhelfen, und zügig zusammenarbeiten.

Die Kommission wird die Umsetzung der Empfehlungen und Zielvorgaben aus dem ersten Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung weiterhin kontrollieren und behält sich das Recht vor, Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen nicht einhalten.

Gleichzeitig müssen die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen zur Neuansiedlung nachkommen. Insbesondere ist es unerlässlich, der Vereinbarung EU-Türkei zur zeitnahen Umsetzung zu verhelfen. Am 20. April wird die Kommission über die Umsetzung dieser Vereinbarung einschließlich der in ihrem Rahmen durchgeführten Neuansiedlungsbemühungen berichten.

 

(1)

COM (2016) 165 final.

(2)

Quelle: Frontex (wie von Griechenland im Rahmen des täglichen Westbalkanberichts gemeldet).

(3)

Quelle: Frontex.

(4)

Das UNHCR arbeitet momentan an der Erstellung einer genaueren Schätzung. Laut den Angaben auf dem UNHCR-Datenportal sind rund 65 % der Personen, die seit Anfang 2016 in Griechenland angekommen sind, Syrer und Iraker. Bis zum Erhalt offizieller Daten wird daher als grober Schätzwert zugrunde gelegt, dass 65 % der gestrandeten Personen für eine Umsiedlung in Betracht kommen. http://data.unhcr.org/mediterranean/country.php?id=83 .

(5)

Zahl der Neuankömmlinge in Italien (insgesamt, nicht nur in den Registrierungszentren) für den genannten Zeitraum (Feststellungsdatum: 16.3. – 9.4.2016) und laut der Anwendung für Berichte über gemeinsame Aktionen (Joint Operations Reporting Application, JORA) im Rahmen der gemeinsamen Operation Triton 2016 (zum 11.4.2016 endgültig angenommene Vorfälle).

(6)

  http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/03/18-eu-turkey-statement/ .

(7)

SN 38/16, 18.3.2016.

(8)

5 Personen nach Finnland, 15 nach Lettland, 20 nach Rumänien und 2 nach Bulgarien.

(9)

29 nach Rumänien und 13 nach Finnland. Darüber hinaus ist für den 18. April die erste Umsiedlung (von 8 Personen) aus Italien nach Lettland geplant.

(10)

Irland hat 26 Umsiedlungsersuchen aus Griechenland angenommen, Estland 15, Luxemburg 37 und die Tschechische Republik 7.

(11)

Frankreich 110-120 (geplante Überstellung von 123 Personen am 19./20. April), die Niederlande 96 und Portugal 229.

(12)

Für Österreich gilt eine zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von bis zu 30 % der Antragsteller, die Österreich auf der Grundlage des Beschlusses 2015/1601 des Rates zugewiesen wurden. Folglich ist die Umsiedlung von 1 065 Personen nach Österreich ein Jahr lang ausgesetzt. Österreich sollte jedoch die Umsiedlung der übrigen zugewiesenen Personen vornehmen (und diesbezügliche Zusagen übermitteln).

(13)

Artikel 11 der Beschlüsse des Rates: „Mit Unterstützung der Kommission können bilaterale Vereinbarungen zwischen Italien einerseits und Island, Liechtenstein, Norwegen bzw. der Schweiz andererseits sowie zwischen Griechenland einerseits und Island, Liechtenstein, Norwegen bzw. der Schweiz andererseits über die Umsiedlung von Antragstellern aus dem Hoheitsgebiet Italiens und Griechenlands in das Hoheitsgebiet der letztgenannten Staaten geschlossen werden. Die zentralen Elemente dieses Beschlusses, insbesondere die Elemente betreffend das Umsiedlungsverfahren und die Rechte und Pflichten der Antragsteller, werden in diesen Abkommen in gebührender Weise berücksichtigt.“

(14)

Über andere Kategorien schutzbedürftiger Antragsteller liegen keine Informationen vor.

(15)

Am 5. Oktober 2015 hat das EASO in einer allgemeinen Aufforderung 374 Experten angefordert und lediglich 201 Angebote erhalten, um diese Posten zu besetzen. Die spezifischen Aufforderungen schlossen an die genannte allgemeine Aufforderung an; in ihnen sind spezifische Anforderungsprofile für die benötigten Experten und bestimmte Einsatzzeiträume festgelegt. Bei der jüngsten Aufforderung zur Abstellung von Experten (zunächst 400, dann auf 472 erhöht) handelt es sich um eine spezifische Aufforderung im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17./18. März, mit der der Bedarf an Experten für Aufgaben im Zusammenhang mit der Prüfung der Zulässigkeit, die sich aus der Erklärung EU-Türkei ergeben, gedeckt werden soll.

(16)

Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes, ABl. L 180 vom 29.6.2013, S. 60.

(17)

Im Rahmen des UNHCR-Mietprogramms stehen derzeit 3 600 Plätze zur Verfügung.

(18)

 Ratsdokument 11130/15, "Schlussfolgerungen der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Neuansiedlung von 20 000 Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen, durch multilaterale und nationale Regelungen".

(19)

  http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/03/18-eu-turkey-statement/ .

(20)

COM (2016) 171 final.

(21)

COM (2016) 197 final.

Top

Straßburg, den 12.4.2016

COM(2016) 222 final

ANHANG

zum

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung - Zweiter Fortschrittsbericht der Kommission


Anhang 1: Umsiedlungen aus Griechenland, Stand 11. April 2016

Mitgliedstaat

Förmlich zugesagt 1

Tatsächlich umgesiedelt

Zuweisungen nach den Ratsbeschlüssen

Österreich 2

1 491

Belgien

100

2 415

Bulgarien

160

2

831

Kroatien

594

Zypern

65

6

181

Tschechische Republik

20

1 655

Estland

38

7

204

Finnland

170

111

1 299

Frankreich

970

242

12 599

Deutschland

40

37

17 209

Ungarn

988

Island

Irland

40

10

240

Lettland

56

6

295

Liechtenstein

Litauen

80

6

420

Luxemburg

70

30

309

Malta

24

6

78

Niederlande

150

48

3 797

Norwegen

Polen

65

4 321

Portugal

330

89

1 778

Rumänien

385

15

2 572

Slowakei

652

Slowenien

30

349

Spanien

150

6 647

Schweden 3

2 378

Schweiz

INSGESAMT

2 943

615

63 302

(1)

Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Ratsbeschlusses über DubliNet übermittelt.

(2)

     Durchführungsbeschluss (EU) 2016/408 des Rates vom 10. März 2016 über die zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von 30 % der Antragsteller, die Österreich auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland zugewiesen wurden.

(3)

     Vorschlag der Kommission über die vollständige Aussetzung der Verpflichtungen Schwedens im Rahmen der Neuansiedlungsbeschlüsse für ein Jahr (COM(2015)677 final), über den der Rat und das Parlament noch beraten.

Top

Straßburg, den 12.4.2016

COM(2016) 222 final

ANHANG

zum

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung - Zweiter Fortschrittsbericht


Anhang 2: Umsiedlungen aus Italien, Stand 11. April 2016

Mitgliedstaat

Förmlich zugesagt 1

Tatsächlich umgesiedelt

Zuweisungen nach den Ratsbeschlüssen

Österreich 2

462

Belgien

30

24

1 397

Bulgarien

90

471

Kroatien

374

Zypern

15

139

Tschechische Republik

10

1 036

Estland

8

125

Finnland

150

135

779

Frankreich

200

137

7 115

Deutschland

10

20

10 327

Ungarn

306

Island

Irland

20

360

Lettland

20

186

Liechtenstein

Litauen

30

251

Luxemburg

30

248

Malta

17

15

53

Niederlande

50

50

2 150

Norwegen

Polen

35

1 861

Portugal

388

92

1 173

Rumänien

330

1 608

Slowakei

250

Slowenien

10

218

Spanien

50

18

2 676

Schweden 3

50

39

1 388

Schweiz

30

INSGESAMT

1 573

530

34 953

(1)

Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Ratsbeschlusses über DubliNet übermittelt.

(2)

     Durchführungsbeschluss (EU) 2016/408 des Rates vom 10. März 2016 über die zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von 30 % der Antragsteller, die Österreich auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland zugewiesen wurden.

(3)

     Vorschlag der Kommission über die vollständige Aussetzung der Verpflichtungen Schwedens im Rahmen der Neuansiedlungsbeschlüsse für ein Jahr (COM(2015)677 final), über den der Rat und das Parlament noch beraten.

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Straßburg, den 12.4.2016

COM(2016) 222 final

ANHANG

zum

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Umsiedlung – Zweiter Fortschrittsbericht


Anhang 3: Neuansiedlung – Stand zum 11. April 2016
entsprechend den Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015

und entsprechend dem „1:1-Mechanismus“ mit der Türkei (seit dem 4. April 2016 in Anwendung)

Mitgliedstaat/ Assoziierter Staat

Zusagen im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015

Insgesamt im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015 und des 1:1-Mechanismus mit der Türkei neu angesiedelte Personen

Drittland, aus dem die Neuansiedlung erfolgt ist

Österreich

1 900

1 395 1

Libanon: 779; Jordanien: 442; Türkei: 173; Irak: 1

Belgien

1 100

212

Libanon: 204; Jordanien: 4; Türkei: 4

Bulgarien

50

0

Kroatien

150

0

Zypern

69

0

Tschechische Republik

400

52

Libanon: 32; Jordanien: 20

Dänemark

1 000

481

Libanon, Uganda

Estland

20

0

Finnland

293 2

74 3

Libanon, Türkei: 11 im Rahmen des 1:1-Mechanismus (nationales System)

Frankreich

2 375 4

72 5

Jordanien, Libanon

Deutschland

1 600

37

Türkei: 37 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

Griechenland

354

0

Ungarn

0

0

Island

50

48

Libanon

Irland

520

258

Libanon

Italien

1 989

96 6

Libanon

Lettland

50

0

Liechtenstein

20

20

Türkei

Litauen

70

0

Luxemburg

30

0

Malta

14

0

Niederlande

1 000

332

Libanon: 216; Jordanien: 2; Türkei: 36 (davon 31 im Rahmen des 1:1-Mechanismus); Marokko: 1; Äthiopien: 8; Kenia: 69

Norwegen

3 500

323 7

Jordanien, Libanon, Türkei

Polen

900

0

Portugal

191

0 8

Rumänien

80

0

Slowakei

100 9

0

Slowenien

20

0

Spanien

1 449

0

Mitgliedstaat/ Assoziierter Staat

Zusagen im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015

insgesamt im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015 neu angesiedelte Personen zum 8. April

Drittland, aus dem die Neuansiedlung erfolgt ist

Schweden

491

0 10

Schweiz

519

413

Libanon: 349

Syrien (irakische und palästinensische Staatsangehörige): 64

Vereinigtes Königreich

2 200

1 864 11

Jordanien, Libanon, Türkei, Ägypten, Irak und andere Länder im Zusammenhang mit humanitären Gründen.

INSGE-SAMT

22 504

5 677

(Insgesamt wurden 79 Personen aus der Türkei im Rahmen des 1:1-Mechanismus neu angesiedelt, davon 68 im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015)



(1)

     Diese Zahl schließt alle Familienzusammenführungen und Neuansiedlungen im Rahmen des österreichischen Humanitären Aufnahmeprogramms mit ein.

(2)

  Diese Zahl ist Teil der finnischen nationalen Quote für 2016, die 750 neu anzusiedelnde Personen vorsieht. 

(3)

     In der Gesamtzahl von 74 sind nicht die im Rahmen des 1:1-Mechanismus aus der Türkei neu angesiedelten 11 Syrer enthalten, die über das finnische nationale System aufgenommen wurden.

(4)

     Diese Zahl kommt zum nationalen Kontingent und früheren Zusagen Frankreichs hinzu.

(5)

     Frankreich hat bereits 477 Personen für eine Neuansiedlung aus Jordanien und Libanon ausgewählt, von denen bislang 72 überstellt worden sind.

(6)

     Die Ankunft von 181 weiteren Syrern aus Libanon ist für April geplant.

(7)

     Norwegen hat bereits die Neuansiedlung von 1 500 Personen zugesagt, von denen allerdings noch nicht alle überstellt worden sind.

(8)

     Portugal hat bereits die Neuansiedlung von 12 Personen aus der Türkei zugesagt, die aber noch nicht überstellt worden sind.

(9)

     Diese Zahl kommt zu den im Rahmen eines nationalen Programms aus Irak neu angesiedelten 149 Assyrern hinzu (außerhalb der Regelung vom 20. Juli).

(10)

     Schweden hat im Jahr 2015 1 900 Personen im Rahmen seines nationalen Programms neu angesiedelt (außerhalb der Regelung vom 20. Juli).

(11)

     Im Rahmen bestehender nationaler Neuansiedlungsregelungen des Vereinigten Königreichs im Jahr 2015.

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