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Document 52016DC0165

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT Umverteilung und Neuansiedlung - Erster Fortschrittsbericht der Kommission

COM/2016/0165 final

Brüssel, den 16.3.2016

COM(2016) 165 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung - Erster Fortschrittsbericht der Kommission


1Einführung

Im Jahr 2015 gelangten rund 880 000 Personen über Griechenland und Italien in die Europäische Union. Im Mai 2015 schlug die Kommission erstmals vor, Menschen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, aus extrem belasteten Mitgliedstaaten auf andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu verteilen – ein Novum in der europäischen Migrationspolitik. Im September 2015 erließ der Rat zwei rechtsverbindliche Beschlüsse 1 zur Einführung eines zeitlich befristeten, außerordentlichen Mechanismus zur Umsiedlung von 160 000 Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, aus Italien und Griechenland in andere Mitgliedstaaten. 2  

In dem Bemühen um ein Gesamtkonzept zur Bewältigung der globalen Migrationskrise, und um Solidarität mit in gleicher Weise betroffenen Drittstaaten zu bekunden, empfahl die Kommission, 20 000 Menschen, die internationalen Schutz benötigen, in der EU neu anzusiedeln. Im Juli 2015 vereinbarten die Mitgliedstaaten zusammen mit den assoziierten Dublin-Staaten, über einen Zeitraum von zwei Jahren 22 504 Schutzbedürftige aus dem Nahen Osten, Nordafrika und dem Horn von Afrika aufzunehmen.

Trotz des auch 2016 anhaltenden Zustroms wurden bislang nur 937 Menschen aus Italien und Griechenland auf andere Mitgliedstaaten verteilt, und nur 4555 wurden neu angesiedelt. Die unbefriedigende Umsetzung beider Regelungen ist diversen Faktoren geschuldet, nicht zuletzt dem fehlenden politischen Willen mancher Mitgliedstaaten, ihrer rechtlichen Verpflichtung aus den Umsiedlungsbeschlüssen umfassend und zügig nachzukommen. Ein zusätzliches Hindernis war bis vor kurzem die auf der Westbalkanroute vorherrschende Praxis, den größten Teil der aussichtsreichen Asylbewerber durchzuwinken, statt sie in geordneter Weise umzuverteilen. Gleichzeitig zögerten die Mitgliedstaaten angesichts des anhaltenden irregulären Zustroms, Drittstaatsangehörige im Rahmen der Neuansiedlungsregelung aufzunehmen.

Im Anschluss an den Bericht 3 der Kommission über die Wiederherstellung geordneter Verhältnisse auf der östlichen Mittelmeer- bzw. Westbalkanroute und die Schlussfolgerungen von der Tagung des Europäischen Rates vom 18./19. Februar und der Tagung der Staats- und Regierungschefs vom 7. März 4 verständigten sich die Mitgliedstaaten darauf, die Praxis des Durchwinkens abzustellen und eine europäische Lösung anzustreben. Sie sahen angesichts der sich rasch zuspitzenden humanitären Lage in Griechenland die Notwendigkeit, diesem Mitgliedstaat in diesen schwierigen Zeiten beizustehen. Wenn der Zustrom anhält, könnten dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) zufolge in einem Monat über 100 000 Migranten in Griechenland stranden. Sie forderten deshalb, die Umverteilung deutlich zu beschleunigen, um die derzeitige hohe Belastung für Griechenland zu mindern.

Mit dieser Mitteilung kommt die Kommission ihrer Verpflichtung aus Artikel 12 der beiden Ratsbeschlüsse nach, alle sechs Monate über die Durchführung der Beschlüsse und der Fahrpläne für Italien und Griechenland Bericht zu erstatten. Des Weiteren erfüllt sie ihre Zusage aus dem Fahrplan „Zurück zu Schengen“ 5 , monatlich über Umverteilung und Neuansiedlung zu berichten. Diese Mitteilung gibt einen Überblick über die Herausforderungen und Erfahrungen, die im Laufe der ersten Monate der Umsetzung der Umverteilungs- und Neuansiedlungsregelungen zu beobachten waren, und formuliert Empfehlungen und Maßnahmen, mit denen sich die Umsetzung kurzfristig verbessert ließe.

2Umverteilung

2.1Rechtlicher Hintergrund und an den EU-Umverteilungsregelungen beteiligte Länder

Auf der Grundlage der beiden Ratsbeschlüsse vom September 2015 sollen bis September 2017 106 000 Asylbewerber aus Italien 6 und Griechenland 7 auf andere Staaten verteilt werden. Sofern die Kommission dem Rat nicht bis 26. September 2016 einen Vorschlag zur Anpassung der Umverteilungsregelung 8 vorlegt, sollen die verbleibenden 54 000 Personen ebenfalls aus Italien und Griechenland weiterverteilt werden. Zudem müssen die Mitgliedstaaten entsprechend den Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juli 2015 noch 7744 der im ersten Ratsbeschluss vereinbarten 40 000 Plätze bereitstellen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Personen aus Italien und Griechenland aufzunehmen, die ihnen in den Anhängen I und II des Ratsbeschlusses (EU) 2015/1601 9 , nach dem Ratsbeschluss (EU) 2015/1523 10 sowie im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates zugewiesen wurden. Diese Verpflichtung muss innerhalb von zwei Jahren erfüllt werden.

Das Vereinigte Königreich und Irland sind aufgrund ihres besonderen Status nach den Protokollen Nr. 21 und 22 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nicht an diesen Beschluss gebunden, können jedoch ihre Teilnahme erklären. Irland trat am 6. Oktober 2015 beiden Ratsbeschlüssen bei und nimmt bereits Asylbewerber aus Italien und Griechenland auf. Auch die assoziierten Dublin-Staaten (Schweiz, Norwegen und Liechtenstein) haben Interesse an einer Teilnahme an der Umverteilungsregelung bekundet und sind dabei, die notwendigen bilateralen Abkommen mit Italien und Griechenland fertigzustellen, damit so rasch wie möglich mit der Umverteilung begonnen werden kann. Ungarn und Österreich haben auf der Grundlage des Beschlusses 2015/1523 keine Umverteilungsplätze angeboten. Ungarn und die Slowakei haben Klage 11 vor dem Gerichtshof erhoben, um die Rechtmäßigkeit des zweiten Umsiedlungsbeschlusses des Rates nachprüfen zu lassen. Diese Klagen haben keine aufschiebende Wirkung, so dass die Mitgliedstaaten durch den betreffenden Ratsbeschluss weiterhin verpflichtet sind, sich an der Umverteilung zu beteiligen.

Der auf Schweden und Österreich lastende Migrationsdruck hat diese beiden Mitgliedstaaten veranlasst, eine zeitweilige Aussetzung ihrer Pflichten aus den Umverteilungsbeschlüssen des Rates zu beantragen. Die Kommission nahm daraufhin im Dezember 2015 einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates an, wonach Schwedens Verpflichtungen aus den beiden Ratsbeschlüssen zeitweilig ausgesetzt werden sollen. 12 Im Februar 2016 legte sie einen Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates über die zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von 30 % der Antragsteller vor, die Österreich auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2015/1601 des Rates zugewiesen wurden. Der Österreich betreffende Beschluss wurde vom Rat am 10. März 2016 erlassen. Infolgedessen ist die Überstellung von 1065 Antragstellern nach Österreich für ein Jahr ausgesetzt. Über den Schweden betreffenden Vorschlag wird im Rat und im Europäischen Parlament noch beraten.

2.2Von Italien und Griechenland vorgelegte Fahrpläne

Gemäß Artikel 8 der Umsiedlungsbeschlüsse hatten Griechenland und Italien der Kommission und dem Rat Fahrpläne vorgelegt. Diese enthielten Maßnahmen in den Bereichen Asyl, Erstaufnahme und Rückführung, die die Kapazität, Qualität und Effizienz der Systeme der beiden Länder in diesen Bereichen verbessern sollen, sowie Maßnahmen für eine angemessene Umsetzung der Umsiedlungsbeschlüsse. Die Fahrpläne wurden an alle Mitgliedstaaten und assoziierte Dublin-Staaten weitergeleitet und im von der Kommission organisierten Workshop zur Umverteilung am 21. September 2015 sowie im Forum zum Thema Umsiedlung und Neuansiedlung vom 1. Oktober 2015 erörtert.

Die Kommission hat regelmäßig über die Fortschritte Bericht erstattet 13 , die Griechenland und Italien bei der Umsetzung der Prioritäten in den in den Fahrplänen genannten Schlüsselbereichen erzielt haben: die Einrichtung funktionsfähiger Hotspots, die Umsetzung des Umverteilungsprogramms, die Sicherstellung der effektiven Rückführung von Migranten, die keinen Anspruch auf internationalen Schutz haben, die Verbesserung des Grenzmanagements und die Schaffung ausreichender und angemessener Aufnahmekapazitäten. 

Italien hat in seinem Fahrplan zugesagt, sechs Hotspots einzurichten (fünf in Sizilien und einen in Apulien). Derzeit sind vier in Betrieb, und ein fünfter wurde zum Drehkreuz für Weiterverteilungen umfunktioniert. Auf der Ratstagung Justiz und Inneres vom 10. März 2016 kündigte Italien einen fünften Hotspot an, dessen endgültiger Standort der Kommission voraussichtlich in Kürze mitgeteilt wird. Wie in dem Fahrplan erwähnt, stehen die italienischen Hotspots in engem Zusammenhang mit der Umsiedlung, für die unter intensiver Beteiligung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) ein standardisiertes und effizientes Verfahren entwickelt wurde. Ein Verfahren für die Überstellung von unbegleiteten Minderjährigen im Rahmen der Umsiedlungsbeschlüsse muss noch eingerichtet werden. Bei der Anschlussunterbringung für Asylbewerber entspricht die Zahl der derzeit zur Verfügung stehenden Plätze der im Fahrplan angekündigten. Allerdings wären gewisse Effizienzsteigerungen wünschenswert, insbesondere durch eine besser organisierte Verteilung von Asylbewerbern im gesamten italienischen Staatsgebiet. Aufnahmeplätze für unbegleitete Minderjährige stehen den Fahrplänen entsprechend zur Verfügung, doch sollten zusätzliche Plätze bereitgestellt werden, um einen reibungslosen Übergang zwischen Erstaufnahme und Anschlussunterbringung sicherzustellen. Andererseits ist die Zahl der Aufnahmeplätze für Personen, die rückgeführt werden sollen, nach wie vor äußerst begrenzt und niedriger als im Fahrplan angegeben, was die rasche Durchführung von Rückführungsmaßnahmen erheblich erschwert. Die laufenden Bemühungen zur Reform des italienischen Asylsystems sollten vor dem Sommer abgeschlossen werden, damit die verbleibenden Mängel behoben, ein schlankeres Asylverfahren sichergestellt und die landesweiten Unterschiede bei der Qualität der Entscheidungsfindung vermindert werden können.

 

Griechenland hat in seinem Fahrplan die Einrichtung von fünf Hotspots zugesagt. Aktuell haben vier ihre Arbeit aufgenommen, und ein weiterer auf der Insel Kos muss noch fertiggestellt werden. Die Abläufe in den Hotspots, um täglich eine hohe Zahl von Drittstaatsangehörigen zu registrieren, sind offenbar effizient und wirksam. Gleichzeitig sind einige weitere Verbesserungen des zentralen IT-Systems im Gange, damit die stark gestiegene Zahl an Fingerabdruckdaten bewältigt werden kann. Systematische Abfragen in Sicherheitsdatenbanken müssen sichergestellt werden, und es bedarf weiterer Anstrengungen zur Aufdeckung und Weiterverfolgung von Dokumentenfälschungen. Obwohl die Bereitstellung von Informationen und die Registrierung von für eine Umsiedlung in Frage kommenden Personen Teil des Hotspot-Konzepts in Griechenland sind, sind der griechische Asyldienst und das EASO nur auf drei Inseln präsent. Angesichts des plötzlichen Anstiegs der Zahl von Drittstaatsangehörigen in seinem Hoheitsgebiet baut Griechenland nun unter Beteiligung des Militärs und mit Unterstützung der Europäischen Union in Form von Geldern und des EU-Katastrophenschutzverfahrens sein Unterbringungssystem aus. Das EASO hat mit der Ausweitung seiner Tätigkeiten begonnen, um die Registrierungskapazitäten Griechenlands zu erhöhen. Im Bereich der Rückführungen konnte Griechenland in letzter Zeit mehr Rückübernahmen durch die Türkei erwirken, doch sind die Inhaftierungskapazitäten nach wie vor recht begrenzt, und mehrere Hafteinrichtungen sind renovierungsbedürftig.

Zudem muss Griechenland weitere Fortschritte in Bezug auf sein allgemeines Asylsystem erzielen. Die in dieser Hinsicht erforderlichen Maßnahmen wurden von der Kommission in einer Empfehlung vom 10. Februar 2016 14 dargelegt. Griechenland hat am 4. März hierzu Bericht erstattet. Die Kommission hat eine vorläufige Bewertung der Antwort vorgenommen und wird die griechischen Behörden um weitere Auskünfte ersuchen. Die Kommission wird die von Griechenland erzielten Fortschritte auch weiterhin genau beobachten und vor der Juni-Tagung des Europäischen Rates prüfen, ob die Bedingungen vorliegen, die es anderen Mitgliedstaaten erlauben, schrittweise wieder einzelne Überstellungen nach Griechenland im Rahmen der Dublin-Verordnung durchzuführen.

Die Anhänge 3 und 4 liefern einen Überblick über die Fortschritte Italiens und Griechenlands bei der Umsetzung der Fahrpläne und über die noch zu ergreifenden Maßnahmen.

2.3Die wichtigsten Trends nach fünf Monaten Umsetzung der Umverteilungsregelungen

Die Umsetzung kommt nur langsam voran, doch sind erste Anzeichen einer positiven Entwicklung erkennbar: Bis zum 15. März 2016 waren 937 Personen umgesiedelt worden (368 aus Italien und 569 aus Griechenland). Die Erfahrung in den ersten Wochen des Monats März, in denen 287 Personen (davon 241 allein aus Griechenland) umgesiedelt wurden, hat jedoch gezeigt, dass die Umverteilung funktionieren kann, wenn sich die Mitgliedstaaten engagieren. 

Wie aus der nachstehenden Abbildung 1 hervorgeht, hat das Umverteilungstempo in den ersten Wochen des Monats März deutlich zugenommen, reicht jedoch nach wie vor nicht aus, um die Ziele der beiden Umsiedlungsbeschlüsse des Rates zu erreichen, bei denen es sich eigentlich um Sofortmaßnahmen handelt, mit denen der starke Druck, dem die Asylsysteme Griechenlands und Italiens ausgesetzt sind, vermindert werden soll. Angesichts der Tatsache, dass diese Drucksituationen – insbesondere in Griechenland – akut sind, ist ein verstärktes Handeln umso zwingender erforderlich.

Abbildung 1 – Überstellungen zum Zwecke der Umsiedlung von Oktober 2015 bis 15. März 2016

Die Mitgliedstaaten haben bei unterschiedlichen Anlässen 6884 Aufnahmeplätze angekündigt. Förmliche Zusagen seitens der Aufnahmemitgliedstaaten, Personen, die internationalen Schutz beantragen, rasch aufzunehmen, wurden bis zum 15. März jedoch nur für insgesamt 3723 Personen gemacht. Positiv ist zu vermerken, dass die meisten Mitgliedstaaten Verbindungsbeamte benannt haben, die bei diesem Verfahren eine Schlüsselrolle spielen.

Rascher Anstieg der Zahl der Personen, die einen Antrag auf Umsiedlung gestellt haben: In den ersten fünf Monaten der Umsetzung war die Zahl der Personen, die einen Antrag auf Umsiedlung gestellt haben, niedrig (z. B. etwa 20 Personen pro Tag in Griechenland). Dies lag auch am geringen Vertrauen der Migranten in die Umverteilungsregelung.

In den ersten Wochen des Monats März ist die Zahl der Antragsteller jedoch erheblich gestiegen (z. B. etwa 300 Personen pro Tag in Griechenland). Zum Teil ist dies auf die auferlegten Beschränkungen an der Grenze Griechenlands mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zurückzuführen, zum Teil aber auch auf die zusätzlichen Informationsanstrengungen, einschließlich des Einsatzes mobiler Teams des EASO außerhalb der Hotspots mit dem Ziel, möglichst viele Menschen zu erreichen. Dennoch besteht weiterhin das Risiko, dass Menschen untertauchen, sobald ihnen mitgeteilt wird, in welchen Mitgliedstaat sie umgesiedelt werden sollen.

Mehr Staatsangehörigkeiten kommen für eine Umsiedlung in Frage, aber es ist auch schwerer vorherzusehen, welche weiteren Staatsangehörigkeiten möglicherweise unter den Ratsbeschluss fallen: Für eine Umsiedlung kommen Staatsangehörige von Ländern in Frage, bei denen die Anerkennungsquote der Anträge auf internationalen Schutz im EU-Durchschnitt bei mindestens 75 % liegt. Diese Angaben beruhen auf Daten von Eurostat, die vierteljährlich auf der Grundlage von Eurostat-Berichten aktualisiert werden. Die Kommission informiert daraufhin das EASO, welche Staatsangehörigkeiten für eine Umsiedlung in Frage kommen. Das EASO informiert wiederum die nationalen Kontaktstellen. Somit können alle vier Monate Staatsangehörigkeiten zur Liste der für eine Umsiedlung in Frage kommenden Staatsangehörigkeiten hinzugefügt oder von dieser Liste gestrichen werden, was zu Unsicherheit bei den Migranten und den Akteuren des Verfahrens führt. Laut den jüngsten vierteljährlichen Eurostat-Daten (4. Quartal 2015) kommen derzeit 15 Staatsangehörige folgender Länder für eine Umsiedlung in Frage: Burundi, Zentralafrikanische Republik, Eritrea, Costa Rica, St. Vincent und die Grenadinen, Bahrain, Irak, Malediven, Syrien und britische Überseegebiete 16 . Im Gegensatz zum vorhergehenden vierteljährlichen Bericht kommen Staatsangehörige Jemens und Swasilands nicht mehr für eine Umsiedlung in Frage. 

Die Umsiedlung besonders schutzbedürftiger Personen, die internationalen Schutz beantragen, einschließlich unbegleiteter Minderjähriger, erweist sich als schwierig: Obwohl in den Umsiedlungsbeschlüssen des Rates gefordert wird, die Anträge schutzbedürftiger Personen vorrangig zu bearbeiten, wurden nur sehr wenige unbegleitete Minderjährige umgesiedelt (einer oder zwei aus Griechenland nach Finnland). Dies hat verschiedene Gründe, unter anderem die mangelnde Bereitschaft der Aufnahmemitgliedstaaten, unbegleitete Minderjährige aufzunehmen, und das Fehlen spezieller Verfahren in Italien und Griechenland, die die Umsiedlung von unbegleiteten Minderjährigen ermöglichen. Die Umsiedlung von unbegleiteten Minderjährigen ist ein komplexer Prozess, und einige Migranten, insbesondere Eritreer in Italien, haben sich als Erwachsene ausgegeben, um nicht von der Gruppe, mit der sie angekommen sind, getrennt zu werden. Italien und Griechenland entwickeln neue Verfahren, um unbegleitete Minderjährige im Einklang mit dem Wohl des Kindes und den nationalen Rechtsvorschriften umsiedeln zu können. Die italienischen Behörden und Frontex stellen Experten für die Altersbestimmung bereit. Mehrere Organisationen verstärken zudem ihre Bemühungen um die Bereitstellung geeigneter Aufnahmeeinrichtungen in Griechenland (z. B. UNICEF-Zentren für die Unterstützung von Kindern und Familien).

Generell liegen keine spezifischen Daten über die Zahl der Umsiedlungen schutzbedürftiger Personen, die internationalen Schutz beantragen, vor. Die Erfahrung vor Ort zeigt jedoch, dass viele Menschen zu dieser Kategorie gehören (z. B. schwangere Frauen, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen). Trotz der Aufforderung an die Mitgliedstaaten, Angaben zu ihrer Aufnahmekapazität für besonders schutzbedürftige Personen zu machen, hat kaum ein Mitgliedstaat belastbare Kapazitätsangaben gemacht.

2.4Maßnahmen der Kommission und der EU-Agenturen

Am 10. Februar hat die Kommission Aufnahmemitgliedstaaten in Verwaltungsschreiben aufgefordert, die Ratsbeschlüsse schneller umzusetzen, und viele der ermittelten Hindernisse angesprochen. An Italien und Griechenland sandte sie ähnliche Schreiben mit Empfehlungen zur Verbesserung und Beschleunigung des Umverteilungsverfahrens. Darüber hinaus eröffnete die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien und Griechenland im Zusammenhang mit der Umsetzung der Eurodac-Verordnung und gegen Griechenland im Zusammenhang mit der Richtlinie über Aufnahmebedingungen.

Wie bei der Umverteilungsregelung vorgesehen, erhalten Italien und Griechenland über ihre nationalen Programme im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) Gelder (zusätzlicher Pauschalbetrag von 500 EUR für jede umgesiedelte Person) zur Unterstützung ihrer Umverteilungsbemühungen. Auch die Aufnahmemitgliedstaaten erhalten finanzielle Unterstützung: einen Pauschalbetrag von 6000 EUR für jede im Rahmen ihrer nationalen AMIF-Programme aufgenommene Person. Insgesamt wurden Mittel in Höhe von 1040 Mio. EUR für die Umverteilung von 160 000 Personen vorgesehen, und die nationalen AMIF-Programme wurden so überarbeitet, dass sie die Beträge für die Umverteilung von 98 547 Personen umfassen (der Gesamtbetrag beläuft sich auf 644,5 Mio. EUR). Außerdem wurde im Rahmen der AMIF-Soforthilfe umfangreiche finanzielle Unterstützung für die IOM bereitgestellt, um die Umsetzung der Notfall-Umverteilungsregelung in Griechenland und Italien zu unterstützen.

Am 10. März verabschiedete die Kommission Änderungen an den Arbeitsprogrammen für 2016, mit denen die Finanzierung von Soforthilfe aus dem AMIF und dem Fonds für die innere Sicherheit (ISF) um zusätzliche 275,5 Mio. EUR aufgestockt wurde. Für die Finanzierung der zusätzlichen Soforthilfe werden Mittel aus dem AMIF und dem ISF verwendet, die im Haushaltsplan der EU für 2016 vorgesehen, aber noch nicht zugewiesen worden waren. Die Aufstockung der Soforthilfe erfolgte im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18. und 19. Februar 2016, in denen sofortige Maßnahmen gefordert wurden, um die humanitäre Lage in Griechenland und auf der Westbalkanroute unter Einsatz aller verfügbaren EU- und nationalen Mittel zu verbessern. Die ursprüngliche Mittelausstattung in Höhe von 188,98 Mio. EUR für Soforthilfe im Rahmen des AMIF und des ISF für das Jahr 2016 wurde nun um zusätzliche 193,5 Mio. EUR für den AMIF und zusätzliche 82 Mio. EUR für den ISF aufgestockt. In diesem Rahmen steht für das Jahr 2016 somit ein Gesamtbetrag von 464 Mio. EUR zur Verfügung, um den dringendsten Finanzierungsbedarf der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise zu decken.

Auf das Ersuchen des Rates Justiz und Inneres, sicherzustellen, dass Asylsuchende und Migranten angemessen informiert werden, hat die Kommission eine Taskforce zur Ausarbeitung einer Informationsstrategie für Migranten (MIS) eingerichtet, in der alle relevanten institutionellen Akteure zusammenkommen. Die Taskforce koordiniert Informationsmaßnahmen einschließlich der Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterial auf interinstitutioneller Ebene und gewährleistet, dass derartige Maßnahmen mit der Informationsstrategie für Migranten im Einklang stehen.

Die Kommission hat ein spezielles Hotspot-Team geschaffen, das gemeinsam mit Frontex, dem EASO und Europol vor Ort anwesend ist.

Zusätzlich zum umfangreichen Einsatz von Fachleuten einschließlich der Entsendung mobiler Teams entwickelt das EASO mehrere Instrumente zur Unterstützung in den verschiedenen Phasen der Umsiedlung (Informationsbroschüren, Informationen vor der Abreise, Zuordnungs-Tool, Instrument für die Ermittlung von Fällen besonderer Schutzbedürftigkeit). Ein spezielles Schulungskonzept, das unter anderem auf die Bedürfnisse unbegleiteter Minderjähriger und auf Hotspots zugeschnittene Module umfasst, wurde ebenfalls entwickelt.

 

2.5Maßnahmen, die von den Aufnahmemitgliedstaaten zu ergreifen sind

Größte Hindernisse und Herausforderungen

Unzureichende und begrenzte Zahl förmlicher Zusagen

Inkorrekte Nutzung von Präferenzen durch die Mitgliedstaaten

Lange Antwortzeit bei Umsiedlungsersuchen

Hindernisse im Zusammenhang mit Sicherheitsüberprüfungen

Ungerechtfertigte Ablehnungen

Mangelnde Bereitstellung von Informationen vor der Abreise durch den Aufnahmemitgliedstaat

Unzureichende Reaktion auf die Aufforderung des EASO zur Abstellung von Fachleuten

Unzureichende und begrenzte Zahl von Zusagen: Die Zahl der Zusagen reicht eindeutig nicht aus, um den Verpflichtungen im Rahmen der Umsiedlungsbeschlüsse des Rates nachzukommen. Die Gesamtzahl der förmlichen Zusagen beläuft sich Stand 15. März 2016 auf 3723, was 2,33 % der 160 000 durchzuführenden Umsiedlungen entspricht. Drei Mitgliedstaaten (Kroatien, Ungarn und die Slowakei) haben bislang keinen einzigen Aufnahmeplatz zur Verfügung gestellt. Nur 18 Mitgliedstaaten haben zugesagt, aus Griechenland weiterverteilte Personen aufzunehmen, und nur 19 Mitgliedstaaten haben derartige Zusagen in Bezug auf Italien gegeben. Viele Mitgliedstaaten haben in Anbetracht ihrer Gesamtzuweisung nur sehr begrenzte Zusagen gemacht, und diese nur für einen begrenzten Zeitraum. Die geringe Zahl von Zusagen betrifft vor allem Griechenland. Aufgrund der Beschränkungen an der Grenze zwischen Griechenland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien ist es unerlässlich, dass rasch mehr Zusagen gemacht werden, damit die sehr schwierige humanitäre Lage, die sich sehr schnell vor Ort verschärft, verbessert werden kann.

Inkorrekte Nutzung von Präferenzen durch die Mitgliedstaaten: Das Hauptziel von Präferenzen besteht darin, die Integration der umgesiedelten Person im Aufnahmemitgliedstaat zu erleichtern. 17  Einige Mitgliedstaaten haben jedoch lange oder einschränkende Listen von Präferenzen für das Profil der Personen, die umgesiedelt werden sollen, übermittelt. Einige Mitgliedstaaten nehmen Umsiedlungsersuchen, bei denen es um bestimmte Staatsangehörigkeiten, alleinstehende Personen oder unbegleitete Minderjährige geht, aufgrund fehlender Dolmetscher, Integrationsprogramme oder Aufnahmekapazitäten nur widerwillig an, während andere eindeutig angeben, dass sie nur Familien aufnehmen würden. Die meisten Mitgliedstaaten nutzen die Präferenzen nicht, um eine bessere Zuordnung im Hinblick auf eine bessere Integration zu ermöglichen, sondern als Mittel, mögliche Kandidaten auszuschließen. Die italienischen und griechischen Behörden versuchen, den angegebenen Präferenzen soweit wie möglich Rechnung zu tragen (wobei der Grundsatz der Nichtdiskriminierung stets gewahrt bleibt), obwohl diese für Griechenland und Italien nicht bindend sind. Einige Aufnahmemitgliedstaaten haben die Nichtberücksichtigung von Präferenzen als Grund für die Ablehnung von Umsiedlungsersuchen benutzt, was gemäß den Ratsbeschlüssen unzulässig ist. 18

Lange Antwortzeit bei Umsiedlungsersuchen: Eine rasche Antwort des Aufnahmemitgliedstaats ist von wesentlicher Bedeutung, um die Glaubwürdigkeit der Umverteilungsregelung zu steigern. Allerdings dauert das Umsiedlungsverfahren im Allgemeinen länger als die in den beiden Umsiedlungsbeschlüssen des Rates festgelegte Frist von zwei Monaten, was teilweise daran liegt, dass die Aufnahmemitgliedstaaten nicht zügig antworten. 19 Dadurch erreicht die Umverteilungsregelung nicht das regelmäßige und konstante Tempo, das erforderlich wäre, damit sie uneingeschränkt funktioniert und damit der dringende Bedarf vor Ort gedeckt werden kann. Außerdem wird dadurch die praktische Durchführung der Umsiedlungen noch komplexer, da die Annahme und die Überstellung großer Gruppen Italien, Griechenland und die IOM vor logistische Herausforderungen stellt.

Die lange Antwortzeit gefährdet auch die Wirksamkeit der Umverteilungsregelung, da sie das Vertrauen der Migranten untergräbt, die sich häufig für das Programm entscheiden, dann aber feststellen müssen, dass die versprochene zügige Überstellung nicht stattfindet. Dies erhöht wiederum das Risiko, dass die betreffenden Personen untertauchen.

Hindernisse im Zusammenhang mit Sicherheitsüberprüfungen einschließlich des Austauschs von Fingerabdruckdaten: Der Hauptgrund für Verzögerungen bei der Beantwortung von Umsiedlungsersuchen sind zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen. Seit den Anschlägen von Paris im November 2015 wollen mehrere Mitgliedstaaten Antragsteller Sicherheitsüberprüfungen unterziehen, bevor sie das betreffende Umsiedlungsersuchen beantworten. Dies steht zwar im Einklang mit den Umsiedlungsbeschlüssen, doch sollten diese zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen so rasch wie möglich durchgeführt werden. Die Hauptprobleme im Zusammenhang mit Sicherheitsüberprüfungen sind folgende:

 

oSystematische Sicherheitsbefragungen 20 . Einige Mitgliedstaaten fordern systematische Befragungen, um zu beurteilen, ob der betreffende Antragsteller unter die Ablehnungsgründe der Ratsbeschlüsse fallen würde. Dies steht häufig im Zusammenhang mit der umfassenden Anwendung der Ausschlussklausel 21 der Ratsbeschlüsse 22 , die eng ausgelegt werden sollte. Das Vorliegen von Ablehnungsgründen sollte vor allem aus den von Italien und Griechenland übermittelten Umsiedlungsdossiers hervorgehen. Diese Dossiers enthalten spezielle Unterlagen, in denen die im Zuge der Bearbeitung ermittelten Elemente aufgeführt sind, die möglicherweise auf solche Ausschlussgründe hindeuten könnten.

oViele Mitgliedstaaten haben wiederholt die Übermittlung von zu Zwecken der Eurodac-Verordnung 23 abgenommenen Fingerabdrücke von Antragstellern über DubliNet gefordert, da diese für die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen notwendig seien. Die Kommission hat den Mitgliedstaaten bereits mitgeteilt, dass dies nach dem geltenden Rechtsrahmen nicht zulässig ist, und ihnen alternative Lösungen für den Austausch von Fingerabdruckdaten über Kanäle der polizeilichen Zusammenarbeit vorgeschlagen.

Als Reaktion auf die Bedenken der Aufnahmemitgliedstaaten haben Griechenland und Italien ihre Anstrengungen zur Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen sowohl an den Hotspots als auch auf dem Festland verstärkt. Diese Überprüfungen umfassen auch Abfragen ihrer nationalen Datenbanken sowie europäischer und internationaler Datenbanken (SIS, Interpol-Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente (SLTD-Datenbank) und VIS), bevor Umsiedlungsersuchen übermittelt werden. Die Kapazität an den Hotspots wurde zudem aufgestockt, unter anderem in Form von zusätzlichen Eurodac-Geräten, Röntgenscannern, stabilen Internetverbindungen und erhöhten Serverkapazitäten. Italien plant ferner die Benennung eines Sicherheitsbeauftragten, der zu Sicherheitszwecken in engem Kontakt mit den Verbindungsbeamten steht. Diese Überprüfungen sollten den Aufnahmemitgliedstaaten ausreichend Sicherheit bieten und die Zahl der zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen und Befragungen reduzieren.

Ungerechtfertigte Ablehnung von Umsiedlungsersuchen: Einige Mitgliedstaaten haben Anträge mit einem allgemeinen Verweis auf die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder die Anwendung der Ausnahmen der Anerkennungsrichtlinie 24 abgelehnt, ohne diesen Schritt konkret zu begründen. Diese Praxis der Ablehnung ohne Begründung entspricht weder den Umsiedlungsbeschlüssen des Rates noch dem Geist der loyalen Zusammenarbeit.

Mangelnde Bereitstellung von Informationen vor der Abreise durch den Aufnahmemitgliedstaat: Die Bereitstellung von Informationen vor der Abreise ist von entscheidender Bedeutung, um eine kooperative Haltung der Antragsteller sicherzustellen und um das Abtauchen der betreffenden Personen und Sekundärmigration zu verhindern. Viele Migranten möchten in einen bestimmten Mitgliedstaat, kommen mit vorgefertigten Ideen an und kennen nur wenige Mitgliedstaaten (z. B. diejenigen, wo sie Verwandte oder Bekannte haben). Darüber hinaus werden über die sozialen Medien fortlaufend Fehlinformationen verbreitet. Deshalb ist es so wichtig, dass Antragsteller in dem Moment, wenn ihnen mitgeteilt wird, in welchen Mitgliedstaat sie umgesiedelt werden, auch bereits Informationen über den betreffenden Staat erhalten. Die italienischen und die griechischen Behörden müssen in der Lage sein, qualitativ hochwertige und attraktiv wirkende Informationen bereitzustellen, um Antragstellern ein positives Bild des Mitgliedstaats zu vermitteln, in den sie überstellt werden. Verbindungsbeamte spielen bei der Beantwortung von Fragen und der Reaktion auf Bedenken der Antragsteller eine entscheidende Rolle. Dennoch haben die meisten Aufnahmemitgliedstaaten bislang keine angemessenen Informationspakete vorbereitet, die den Antragstellern vor ihrer Abreise übergeben werden. Dadurch wird es schwieriger, das Vertrauen von Antragstellern zu gewinnen, die in weniger bekannte Mitgliedstaaten umgesiedelt werden sollen, und sicherzustellen, dass sie sich weiterhin an dem Verfahren beteiligen und nicht untertauchen.

Unzureichende Reaktion auf die Aufforderungen des EASO zur Abstellung von Fachleuten: Zwar haben die Mitgliedstaaten infolge der allgemeinen Aufforderung des EASO zur Abstellung von 374 Fachleuten 201 Fachleute angeboten, doch ist die Reaktion bei spezifischen Aufforderungen und tatsächlichen Entsendungen unzulänglich. Angesichts der kritischen Lage, vor allem in Griechenland, ist dies eindeutig unzureichend. Außerdem stehen Fachleute zumeist nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung. Dadurch werden die Abstellungen weniger effizient, da die Fachleute gehen müssen, wenn sie gerade eingearbeitet sind, und Neuankömmlinge erst geschult werden müssen. Am 1. März veröffentlichte das EASO eine neue Aufforderung zur Abstellung von 39 Fachleuten für Griechenland. Nur 12 Fachleute wurden angeboten. Angesichts der sich verschlechternden Lage in Griechenland wurde am 9. März eine weitere Aufforderung zur Abstellung von 57 zusätzlichen Fachleuten veröffentlicht.

2.6Von Italien und Griechenland zu ergreifende Maßnahmen

Größte Hindernisse und Herausforderungen

Volle Einsatzbereitschaft aller Hotspots und Umsetzung der Fahrpläne

Unzureichende Aufnahme- und Registrierungskapazitäten in Griechenland

Unzureichende Koordinierungskapazitäten

Unzureichende Betreuung der Antragsteller

Italien und Griechenland

Italien und Griechenland müssen den Einsatz aller Hotspots bewerkstelligen und die Umsetzung der Fahrpläne fortsetzen: Erhebliche Fortschritte wurden bereits erzielt, es sollte aber trotz der zurzeit relativ geringen Zahl der Neuankömmlinge dafür gesorgt werden, dass alle Hotspots sobald wie möglich einsatzbereit sind. Vier der fünf in Griechenland geplanten Hotspots (Anhang 3) und vier von sechs Hotspots in Italien (Anhang 4) haben ihren Betrieb aufgenommen. Die Fertigstellung der Hotspots darf jedoch nicht als Grund angeführt werden, um die Anzahl der zugesicherten Plätze zu verringern. Auch Personen außerhalb der Hotspots kommen für eine Umsiedlung in andere Mitgliedstaaten in Betracht, sofern die Voraussetzungen in Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 5 Absatz 9 der Ratsbeschlüsse gegeben sind (Staatsangehörigkeit, Registrierung und Abnahme der Fingerabdrücke).

Unzureichende Koordinierungskapazitäten: Die wachsende Zahl der am Umverteilungsprozess beteiligten Akteure und die Notwendigkeit, die Registrierung der Antragsteller und die Transfers zu beschleunigen, erfordert eine zusätzliche Koordinierung, auch im Hinblick auf die Beaufsichtigung der diversen NRO, die in den Hotspots Informationen bereitstellen. Mit den in Vorbereitung befindlichen Standardverfahren und Protokollen dürfte sich die Lage verbessern.

Unzureichende Betreuung der Antragsteller: Es ist ganz entscheidend, dass Antragsteller regelmäßig und angemessen über den Stand ihres Antrags informiert werden, um ihnen die Gewissheit zu geben, dass sie weiterhin in den Verteilungsprozess einbezogen sind, und um zu verhindern, dass sie sich dem Verfahren entziehen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen die Zusage des Aufnahmemitgliedstaats auf sich warten lässt. Eine engmaschige Betreuung ist derzeit jedoch nicht gewährleistet.

Griechenland

Unzureichende Aufnahme- und Registrierungskapazitäten in Griechenland: Um zu verhindern, dass sich Antragsteller dem Verfahren entziehen und untertauchen, müssen unbedingt geeignete Aufnahmeeinrichtungen zur Verfügung stehen, die genügend Raum bieten, um Migranten angemessen über das Verteilungsverfahren zu informieren. Nach dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs zu den Flüchtlingsströmen auf der Westbalkan-Route vom 25. Oktober sagte Griechenland im Einklang mit seinem Fahrplan zu, 50 000 Plätze für die Unterbringung sowohl von Asylbewerbern als auch von irregulären Migranten bereitzustellen. Wie es aussieht, stehen bislang 40 351 Aufnahmeplätze zur Verfügung. Das UNHCR hat noch nicht alle erforderlichen Vereinbarungen abgeschlossen, um das Ziel von 20 000 Aufnahmeplätzen im Rahmen des Mietprogramms zu erreichen. Zudem ist das Mietprogramm wegen der Art der Unterbringung und den vielen Einzelstandorten eher für die mittel- bis langfristige Aufnahme von Asylbewerbern und weniger für Personen geeignet, die eine Umsiedlung in einen anderen Mitgliedstaat beantragt haben. Aufgrund der wachsenden Zahl der in Griechenland gestrandeten Personen müssen dringend eigene Aufnahmezentren für Umsiedlungskandidaten eingerichtet werden. Die Kommission prüft daher zurzeit etwaige Änderungen des UNHCR-Mietprogramms. Des Weiteren wird die Kommission rasch mit der Umsetzung des Krisen- und Notfallplans 25 beginnen, auf dessen Grundlage Griechenland zusätzliche finanzielle Unterstützung erhält.

Registrierungskapazitäten in Griechenland: Die wachsende Zahl der Migranten, die sich am Umsiedlungsprogramm beteiligen, übersteigt bei Weitem die täglichen Registrierungskapazitäten des griechischen Asyldiensts. Die Wartezeit ab dem Zeitpunkt, zu dem sich ein Migrant für die Teilnahme am Programm entscheidet, bis zu dem Moment, wo der Asylantrag registriert werden kann, beträgt etwa drei Wochen. Griechenland verstärkt seine Kapazitäten mit 100 zusätzlichen Mitarbeitern, die bis Juni eingestellt werden sollen. 26 Das EASO führt derzeit ein Pilotprojekt durch, um die griechische Asylbehörde bei der Registrierung der Umsiedlungsanträge direkt in englischer Sprache zu unterstützen. Hat dieses System Erfolg, wird es auf alle regionalen Asylbüros in Griechenland, die solche Anträge gegebenenfalls registrieren müssen, ausgeweitet.

2.7Empfehlungen, um die Herausforderungen zu bewältigen

Wichtigste Empfehlungen an die Aufnahmemitgliedstaaten

Anzahl und Häufigkeit von Zusagen deutlich erhöhen

Umsiedlungsersuchen aus Italien und Griechenland binnen einer Woche nach Empfang beantworten

Das Tempo bei zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen mit dem Ziel steigern, diese binnen einer Woche auszuführen und sich dabei auf hinreichend begründete Fälle zu konzentrieren

Asylbewerber vor der Abreise mit hochwertigen Informationspaketen gemäß dem EASO-Leitfaden versorgen

Schnell auf die Aufrufe des EASO zur Abstellung von Fachleuten zur Unterstützung Italiens und vor allem Griechenlands reagieren und mehr Kontinuität bei der Abstellung gewährleisten

Wichtigste Empfehlungen an Griechenland und Italien

Kapazitäten des griechischen Asyldienstes mit Unterstützung des EASO erhöhen, damit Personen, die umverteilt werden sollen, registriert werden können. Größere Kapazitäten entsprechen der deutlich steigenden Zahl von Migranten, die für eine Umverteilung in Frage kommen und daran interessiert sind

Inbetriebnahme aller Hotspots

Bemühungen intensivieren, um systematische Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen und die Qualität der Informationen zu erhöhen, die den Mitgliedstaaten mit den Umsiedlungsersuchen geschickt werden und Bestimmung eines Sicherheitsbeauftragten

Koordinierungskapazitäten dadurch verbessern, dass so rasch wie möglich Standardverfahren und Protokolle für die Umverteilung fertiggestellt und umgesetzt werden

Aufnahmekapazitäten in Griechenland erhöhen, indem so schnell wie möglich die 50 000 Plätze verfügbar gemacht werden, die das Land in seinem Fahrplan zugesagt hat

Verfahren für eine leichtere Umverteilung unbegleiteter Minderjähriger so rasch wie möglich einführen

Ein idealer Umverteilungsablauf, basierend auf den Erfahrungen in Griechenland in der ersten Märzwoche, ist in Anhang 5 dargestellt.

2.7.1 Seitens der Aufnahmemitgliedstaaten

Maßnahmen, um die noch begrenzte Zahl an Zusagen zu erhöhen: Alle Aufnahmemitgliedstaaten sollten die Zahl ihrer förmlichen Zusagen via DubliNet erhöhen und dabei den in den Ratsbeschlüssen festgelegten Zeitrahmen von maximal drei Monaten einhalten. Diese Zusagen sollten mit dem dem Aufnahmemitgliedstaat zugewiesenen Kontingent übereinstimmen und der Notlage vor Ort Rechnung tragen.

Maßnahmen, um die inkorrekte Nutzung von Präferenzen einzuschränken: Aufnahmemitgliedstaaten sollten so wenig Präferenzen bekunden wie möglich und sie ausschließlich zum Zweck einer besseren Integration nutzen. Sie sollten bereit sein, jede Art von Migranten aufzunehmen (Familien, unbegleitete Minderjährige, alleinstehende Männer).

Maßnahmen, um die Reaktion auf Umsiedlungsersuchen zu beschleunigen: Aufnahmemitgliedstaaten sollten Umsiedlungsersuchen binnen einer Woche beantworten. Frontex sollte bei den Sicherheitsüberprüfungen systematische Kontrollen samt SIS-Abfrage durchführen; bei Anschluss-Sicherheitsüberprüfungen sollte Europol eine größere Rolle spielen. Italien und Griechenland sollten sich weiter um systematische Sicherheitsüberprüfungen bemühen, außerdem sollten die beiden Länder die Qualität der Informationen verbessern, die sie den Aufnahmemitgliedstaaten mit den Umsiedlungsersuchen zuschicken.

Aufnahmemitgliedstaaten sollten sich bei zusätzlichen Überprüfungen, und vor allem bei Sicherheitsbefragungen, auf hinreichend begründete Fälle konzentrieren, also auf jene, in denen der begründete Verdacht besteht, dass auf die Person ein Ablehnungsgrund zutrifft. Die Gründe sollten den italienischen und griechischen Behörden so früh wie möglich mitgeteilt werden. Auf jeden Fall sollten diese zusätzlichen Überprüfungen und damit auch die Befragungen binnen der angestrebten einwöchigen Bearbeitungsdauer erfolgen, um das Verfahren nicht zu verzögern. Wenn Aufnahmemitgliedstaaten stichhaltige Ablehnungsgründe mit Blick auf die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder das Risiko sozialer Ausgrenzung haben, sollten diese Italien und Griechenland detailliert mitgeteilt werden.

Maßnahmen, um Herausforderungen bei der Umverteilung schutzbedürftiger Personen und unbegleiteter Minderjähriger zu bewältigen: Aufnahmemitgliedstaaten sollten für schutzbedürftige Personen und unbegleitete Minderjährige so rasch wie möglich Platz schaffen und sowohl ihre Aufnahmekapazitäten für diese Menschen erhöhen als auch für eine angemessene Vertretung sorgen.

Maßnahmen, um die Akzeptanz bei Migranten und ihr Vertrauen in die Umsiedlungsregelung zu stärken und Rückzieher zu verhindern: Aufnahmemitgliedstaaten sollten die Informationen vor der Abreise deutlich verbessern, vor allem für die den Migranten weniger geläufigen Aufnahmemitgliedstaaten. Aufnahmemitgliedstaaten sollten gemäß dem EASO-Leitfaden den Asylbehörden in Griechenland und Italien sowie dem EASO und der IOM so rasch wie möglich Informationsmaterial zur Verfügung stellen. Die Verbindungsbeamten sollten mit angemessenem Informationsmaterial ausgestattet werden und bei der Unterrichtung der Migranten präsent sein, um auf ihre Fragen und Bedenken reagieren zu können. Die vom EASO geplanten Schulungen sollten auch den Austausch über bewährte Praktiken in den Mitgliedstaaten beinhalten, z. B. zum Thema Information oder zu vertrauensbildenden Maßnahmen.

Maßnahmen, um Sekundärmigration infolge von Umverteilungen zu verhindern: Aufnahmemitgliedstaaten sollten die Instrumente, die das europäische Asylrecht zur Verfügung stellt, intensiv nutzen (Meldepflichten, die Versorgung von Asylbewerbern ausschließlich mit Sachleistungen, in bestimmten Fällen Inhaftnahme). Überstellungen nach Griechenland auf Grundlage der Dublin-Verordnung sollten wieder aufgenommen werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. 27  

Maßnahmen, um die Kapazitäten des EASO zur Unterstützung Italiens und Griechenlands zu vergrößern: Alle Mitgliedstaaten sollten auf den Aufruf des EASO zur Abstellung von Fachleuten reagieren und bei der Abstellung flexibler sein, um den in den Ratsbeschlüssen festgelegten Zeitraum von zwei Jahren abzudecken.

2.7.2 Seitens Italiens und Griechenlands

Maßnahmen, um Bewerber schneller zu registrieren: Griechenland sollte die Einstellung weiterer hundert Mitarbeiter so bald wie möglich abschließen und verstärkte EASO-Unterstützung beim Registrierungsverfahren akzeptieren. Ziel sollte es sein, dass Migranten ihren Asylantrag binnen höchstens drei Tagen von dem Zeitpunkt an einreichen können, zu dem sie dem Transfer zugestimmt haben.

 

Maßnahmen für eine bessere Koordination: Italien sollte die für die Hotspots geltenden Standardverfahren einführen und vollständig umsetzen. Italien und Griechenland sollten die Protokolle für die Umverteilung in Zusammenarbeit mit allen maßgeblichen Interessenträgern (UNHCR, IOM, EASO, Nichtregierungsorganisationen und Kommission) fertigstellen und vollständig umsetzen. 

Maßnahmen, um die Aufnahmekapazitäten in Griechenland zu erhöhen: Griechenland sollte so rasch wie möglich die 50 000 Plätze zur Verfügung stellen, die es im Fahrplan zugesagt hat – darunter auch jene für neu angekommene Migranten. Das UNHCR sollte weitere Durchführungsvereinbarungen abschließen, um so rasch wie möglich das Ziel von 20 000 Aufnahmeplätzen im Rahmen des Mietprogramms zu erreichen und ein zentralisiertes Unterbringungssystem für an den Transfers teilnehmende Migranten zu gewährleisten. Dies ist entscheidend, um die verschiedenen Verfahrensschritte bei den Transfers erfolgreich zu bewerkstelligen, kulturelle Orientierung zu ermöglichen und das Risiko des Untertauchens zu verringern.

Maßnahmen, um die Reaktion auf Umsiedlungsersuchen zu beschleunigen: Italien und Griechenland sollten systematische Überprüfungen vornehmen, zu denen auch die Abfrage ihrer nationalen Datenbanken sowie europäischer Datenbanken (SIS und Interpol-Datenbanken, VIS) gehört, und Sicherheitsbefragungen vornehmen, bevor sie Umsiedlungsersuchen auf den Weg bringen. Beide Länder sollten in den Ersuchen an Aufnahmemitgliedstaaten vollständige Informationen liefern. Folgendes sollte im Umsiedlungsersuchen enthalten sein: 1) die Registrierungsunterlagen, 2) Informationen über die durchgeführten Sicherheitsüberprüfungen, 3) die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfungen und 4) die Hotspots, die die Migranten durchlaufen haben. Italien und Griechenland sollten einen Sicherheitsbeauftragten bestimmen – auch im Hinblick auf einen vereinfachten Informationsaustausch (z. B. bezüglich Fingerabdrücken) über Polizeikanäle. Experten der Kommission und der Mitgliedstaaten sollten Italien und Griechenland dabei unterstützen, sicherheitsrelevante Fragen weiter auszuarbeiten, und Hilfe beim Formulieren von Ablehnungen leisten.

Maßnahmen, um Herausforderungen bei der Umverteilung schutzbedürftiger Personen und unbegleiteter Minderjähriger zu bewältigen: Italien und Griechenland sollten so rasch wie möglich die Verfahren für eine vereinfachten Transfer unbegleiteter Minderjähriger im Sinne des Kindeswohls einführen und sich dabei der vom EASO vorbereiteten Hilfsmittel bedienen.

 

2.7.3 Seitens des EASO

Maßnahmen, um die inkorrekte Nutzung von Präferenzen einzuschränken: Das EASO sollte so rasch wie möglich, spätestens aber bis Ende Juni, die Entwicklung eines Zuordnungs-Tools abschließen, um die Bearbeitung von Umsiedlungsersuchen zu vereinfachen, vor allem im Hinblick auf die im Sommer voraussichtlich steigende Zahl von Ersuchen. Allerdings wird das Tool nur funktionieren, wenn die bekundeten Präferenzen nicht zu spezifisch sind.

Maßnahme, um die Reaktion auf Umsiedlungsersuchen zu beschleunigen: Das EASO sollte Italien weiter und Griechenland von nun an bei spezifischen Befragungen im Zuge der Antragsregistrierung unterstützen, um potenzielle Ablehnungsgründe festzustellen.

Maßnahmen, um Herausforderungen bei der Umverteilung schutzbedürftiger Antragsteller und unbegleiteter Minderjähriger zu bewältigen: Das EASO sollte sein Instrument zur Ermittlung von Fällen besonderer Schutzbedürftigkeit weiter verbreiten und die Datensammlung bezüglich der Umverteilung dieser Menschen verbessern. Die EU-Agentur entwickelt zudem ein Instrument zur Bewertung des Kindeswohls (Best Interest Assessment) für unbegleitete Minderjährige, die für eine Umverteilung in Frage kommen. Dieses Instrument könnte für die Hotspots, aber auch darüber hinaus nützlich sein.

Maßnahmen, um die Akzeptanz bei Migranten und ihr Vertrauen in die Umsiedlungsregelung zu stärken und Rückzieher zu verhindern:

Das EASO sollte seine Sichtbarkeit in den Informationszentren erhöhen (in den Hotspots und auf dem Festland). EASO-Experten sollten klar als solche zu erkennen und angemessen ausgestattet sein. Es ist entscheidend, dass Informationen konsistent sind: Das EASO könnte dazu für neu eingetroffene Experten ein- oder zweitägige Schulungen zu den vorgegebenen Informationen und ihrer Vermittlung anbieten. Die EU-Agentur sollte darauf achten, mit Informationen vor allem zum Verfahren keine unrealistischen Erwartungen bei den Migranten zu wecken – daher sollte stets unterstrichen werden, dass die Migranten sich den Aufnahmemitgliedstaat nicht aussuchen können.

Das EASO und die IOM sollten sich intensiver mit den Informationen und kulturellen Orientierungshilfen für Asylbewerber im Zeitraum zwischen der Bekanntgabe des Transfers und der Abreise in den Aufnahmemitgliedstaat befassen. Ein Mitarbeiter des EASO oder der IOM könnte während der Bekanntgabe der Transferentscheidung anwesend sein. Das EASO sollte unverzüglich über Asylbewerber informiert werden, die noch unentschlossen sind, ob sie einem Transfer zustimmen. Die Asyl-Agentur und der zuständige Verbindungsbeamte könnten nach Bekanntgabe der Transferentscheidung Informationsveranstaltungen anbieten.

Das EASO könnte zusammen mit der Kommission und anderen Interessenträgern die Informationskampagnen verstärken, z. B. durch zusätzliche Infoblätter/Broschüren, Videos oder Auftritte in den Sozialen Medien. Dies würde das Vertrauen der transferwilligen Personen entscheidend vergrößern – und die Behauptungen von Menschenschmugglern entkräften. Denkbare Maßnahmen wären a) eine Facebook-Seite zum Thema Umverteilung, auf der das EASO und Mitgliedstaaten über gelungene Umverteilungen berichten könnten, sowie allgemein eine größere Präsenz in den Sozialen Medien, z. B. über Twitter und mobile Apps, b) mehr Videos, in denen erfolgreich umgesiedelte Menschen ihre Erfahrungen schildern, c) ein größeres Engagement der Migrantengruppen in den Aufnahmemitgliedstaaten, vor allem jener Migranten, deren Transfer ein Erfolg war.

2.7.4    Seitens der Kommission

Die Kommission wird Griechenland und Italien weiter voll unterstützen und auch künftig über die bestehenden Foren (Treffen der Verbindungsbeamten, Treffen mit Vertretern der jeweiligen nationalen Kontaktstellen, Forum für Umverteilung und Neuansiedlung und Friends of Hotspots) zu einer besseren Koordination beitragen. Diese Foren haben sich als nützlich erwiesen, um mit allen maßgeblichen Interessenträgern über juristische Fragen, praktische Herausforderungen und Engpässe bei der Umverteilung zu beraten, Netzwerke aufzubauen und das gegenseitige Vertrauen zu stärken – vor allem nach einer gelungenen Umverteilung.

Die Kommission wird die Umsetzung genau verfolgen. Die vollständige und korrekte Umsetzung des Asylrechts der EU ist für die Union bei der Bewältigung der Migrationskrise entscheidend und eine Priorität der Kommission im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda.

3Neuansiedlung

3.1Aktueller Stand

Im Anschluss an die Empfehlung der Kommission vom 8. Juni 2015 über eine europäische Neuansiedlungsregelung 28 vereinbarten 27 Mitgliedstaaten 29 zusammen mit den assoziierten Dublin-Staaten am 20. Juli 2015 30 , auf der Grundlage multilateraler und nationaler Regelungen innerhalb von zwei Jahren 22 504 Vertriebene, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, aus Ländern außerhalb der EU aufzunehmen. Einige Mitgliedstaaten beteiligen sich bereits seit vielen Jahren an den Neuansiedlungsprogrammen des UNHCR, aber dies ist das erste gemeinsame Neuansiedlungsvorhaben auf EU-Ebene, und für einige Mitgliedstaaten ist dies die erste Erfahrung mit der Neuansiedlung.

Den Angaben der teilnehmenden Staaten zufolge sind auf der Grundlage der Neuansiedlungsregelung bis 15. März 2016 4555 Personen in Österreich, Belgien, der Tschechischen Republik, Frankreich, Irland, Italien, den Niederlanden, im Vereinigten Königreich, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz neu angesiedelt worden. Die Mehrzahl der teilnehmenden Staaten gab an, in erster Linie – aber nicht ausschließlich – Syrer aufzunehmen, die sich in Jordanien, Libanon und der Türkei aufhalten. Alle auf der Grundlage dieser Regelung neu angesiedelten Personen müssen den teilnehmenden Staaten vom UNHCR zugewiesen werden. Der UNHCR spielt hier somit eine zentrale Rolle.

Gefördert wird die Regelung mit Mitteln der EU: Insgesamt wurden mehr als 150 Mio. EUR für die Mitgliedstaaten bereitgestellt. Finnland, Frankreich, Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich haben ihre Absicht bekundet, deutlich mehr Personen, als sie am 20. Juli zugesagt hatten, aufzunehmen. Die Neuansiedlung erfolgt im Rahmen nationaler Programme.

 

Alle Mitgliedstaaten legen großen Wert auf eine Sicherheitsüberprüfung, für die sie selbst zuständig sind und die in unterschiedlichen Phasen des Neuansiedlungsverfahrens durchgeführt werden kann. Es besteht eine enge und gute Zusammenarbeit mit dem UNHCR, der als unverzichtbarer Partner angesehen wird. Viele Mitgliedstaaten nehmen auch die logistische Unterstützung der IOM bei den Abreisevorbereitungen im Drittland und der Abreise selbst in Anspruch.

Obwohl die in den Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 vereinbarten prioritären Regionen recht weit gefasst sind, haben die meisten teilnehmenden Staaten beschlossen, Personen aus Syriens Nachbarländern aufzunehmen.

3.2Problempunkte

Anders als bei den beiden Umverteilungsregelungen handelt es sich bei den Zusagen der Mitgliedstaaten im Rahmen der Neuansiedlungsregelung vom 20. Juli 2015 um freiwillig eingegangene Verpflichtungen. Die Neuansiedlungsregelung ist zwar eine wichtige Etappe auf dem Weg zu einer gemeinsamen EU-Neuansiedlungpolitik, sie schafft aber keinen klaren Rahmen mit gemeinsamen Regeln und Verfahren für die teilnehmenden Staaten, sondern beschränkt sich größtenteils auf einen Mix aus nationalen Programmen und Verfahren, die in manchen Mitgliedstaaten erst in der Vorbereitungsphase sind. Einige Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, das gesamte nationale Kontingent abzunehmen (Niederlande), das ihnen in den Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juli zugewiesen worden ist, während andere (Frankreich) mehr Plätze angeboten haben, als ihr Kontingent vorsieht. Dagegen haben Mitgliedstaaten wie Finnland oder das Vereinigte Königreich nur einen Teil der ihnen zugedachten Neuansiedlungsplätze zugesagt. Die Neuansiedlungsregelung sagt nichts darüber aus, in welchen Abständen Neuansiedlungen durchgeführt oder wie viele Personen innerhalb einer bestimmten Zeit aufgenommen werden sollen. Bei einem derart lockeren Rahmen fehlt es an der Übersicht und kohärenten Informationen. Die Kommission kann daher nur schwer beurteilen, inwieweit die Regelung funktioniert. 31

Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen den nationalen Neuansiedlungsprogrammen und Modalitäten der Mitgliedstaaten, unter anderem in Bezug auf die Auswahlkriterien, die Dauer der Verfahren, die Orientierungshilfen vor der Abreise, die Integrationshilfen, den den aufgenommenen Personen gewährten Status sowie in Bezug auf die Aufenthaltstitel und die Anzahl der Neuansiedlungsplätze.

Die Auswahl der Neuansiedlungskandidaten erfolgt im Rahmen von Auswahlmissionen oder nach Prüfung der vom UNHCR bereitgestellten Unterlagen. Dies wirkt sich auf die Verfahrensdauer aus: Von der Präsentation des Falls durch den UNHCR bis zur Ankunft im Aufnahmestaat können einige Wochen bis zwei Jahre vergehen. Mehrere Mitgliedstaaten gaben an, dass sie die Neuansiedlung wegen der gestiegenen Zahl spontan eintreffender Migranten und Asylsuchender zurückstellen mussten.

Als besonders problematisch wurden häufig fehlende Aufnahmekapazitäten und eine angemessene Unterbringung genannt, insbesondere bei der Neuansiedlung größerer Familien oder in Fällen besonderer Schutzbedürftigkeit. Ausreisegenehmigungen von Drittstaaten wurden in einigen Fällen ebenfalls als Problem angeführt. Hierdurch kann es zu erheblichen Verzögerungen im Verfahren kommen, so dass neue Ankunftstermine bestimmt werden müssen.

In Fällen, in denen Botschaftspersonal der Mitgliedstaaten bei der Erfassung biometrischer Daten oder der Ausstellung von Reisedokumenten für Neuansiedlungskandidaten mitwirkt, wurde auf Personalmangel und Schulungsbedarf hingewiesen.

Kapazitätsaufbau im Bereich Neuansiedlung: Während mehrere EU-Mitgliedstaaten wie Schweden, Dänemark, die Niederlande, Deutschland oder Finnland bereits über jahrelange Erfahrung mit der Neuansiedlung verfügen, werden sich voraussichtlich zehn Mitgliedstaaten 32 auf der Grundlage der neuen europäischen Regelung bis Ende 2017 erstmals an der Neuansiedlung beteiligen. Allerdings hat noch keiner dieser Staaten mit der Durchführung des Programms begonnen. Schwierigkeiten bereiten diesen Mitgliedstaaten unter anderem der Kapazitätsaufbau für ein nationales Neuansiedlungsverfahren, fehlende Erfahrung mit Auswahlmissionen und der Auswahl der Kandidaten, die Bereitstellung optimaler Voraussetzungen für die Integration neu angesiedelter Flüchtlinge und die Einbindung der Öffentlichkeit. Einige Mitgliedstaaten haben Interesse an einem Wissens- und Erfahrungsaustausch mit erfahrenen Mitgliedstaaten bekundet. Besonderer Bedarf besteht anscheinend in folgenden Bereichen: Unterstützung und Hilfe bei der Durchführung von Auswahlmissionen, Verhandlung und Koordinierung mit den Drittstaaten, aus denen Personen in Europa aufgenommen werden, Organisation von Programmen zur soziokulturellen Orientierung vor der Abreise, medizinische Untersuchungen, Reisearrangements und Bereitstellung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Integrationshilfen.

3.3Mögliche Lösungen:

Wissens- und Erfahrungsaustausch und partnerschaftliche Zusammenarbeit

Es liegt auf der Hand, dass die Vermittlung von Wissen und Erfahrung, insbesondere zwischen den Mitgliedstaaten, die noch keine Erfahrung mit der Neuansiedlung haben, und Mitgliedstaaten, die schon länger dabei sind, ausgebaut werden sollte. Auch die praktische Zusammenarbeit – beispielsweise bei Logistik, Organisation von Flügen und Austausch von Informationen in konkreten Fällen – könnte in Betracht gezogen werden.

Um den Austausch über praxisbezogene Fragen zu erleichtern, sollten die Mitgliedstaaten bilaterale Besuche organisieren, bei denen die jeweiligen Neuansiedlungsprogramme vorgestellt werden. Ein gutes Beispiel hierfür ist ein am Rande der Dreiparteien-Jahreskonferenz zu Neuansiedlungsfragen (ATCR) am 18. Februar 2016 organisierter Arbeitsbesuch, der praktische Einblicke in das nationale niederländische Neuansiedlungsprogramm vermittelte. Mitgliedstaaten mit langjähriger Neuansiedlungspraxis sollten dazu ermuntert werden, solche Besuche zu organisieren und die Verantwortlichen aus allen Teilen der EU, insbesondere aus Ländern, die gerade erst begonnen haben, sich in der Neuansiedlung zu engagieren, dazu einzuladen. Thema dieser Besuche könnten Verfahrensaspekte wie Registrierung und erste Schritte nach der Ankunft sein sowie die Teilnahme an Auswahlmissionen.

Die praktische Zusammenarbeit könnte auch im Rahmen des von der EU finanzierten Projekts EU-FRANK 33 stattfinden, das die Neuansiedlung und Aufnahme von Flüchtlingen durch Wissensvermittlung erleichtern will. Das von der schwedischen Migrationsbehörde betreute Projekt, das von 2016 bis 2020 läuft, soll Mitgliedstaaten operative Unterstützung bei der Auflage oder Aufstockung von Neuansiedlungsprogrammen bieten und Kapazitäten für Neuansiedlung und humanitäre Aufnahme freisetzen. Im Oktober 2015 reisten Vertreter aus Estland, Lettland, Litauen und Polen zu einem Studienbesuch nach Schweden. Ab April sollen Mitgliedstaaten Gelegenheit erhalten, in Zweierteams als Beobachter an Neuansiedlungsmaßnahmen wie Auswahlmissionen vor Ort, Programmen zur soziokulturellen Orientierung, Überstellung von Flüchtlingen oder Aufnahmearrangements teilzunehmen.

Das Forum, das die ATCR den Neuansiedlungsstaaten für den Erfahrungsaustausch bietet, ist ebenso wie ihre Workshops eine wertvolle Hilfe. Jüngere Mitgliedstaaten sollten weiterhin ermutigt werden, an diesem Austausch teilzunehmen.

Die Kommission hat darüber hinaus im Rahmen des Forums für Neuansiedlungs- und Umsiedlungsmaßnahmen vier Zusammenkünfte organisiert, an denen alle Mitgliedstaaten sowie der UNHCR und die IOM teilnehmen. Sie wird solche Treffen auch in Zukunft regelmäßig veranstalten. Diese Zusammenkünfte wie auch die EASO-Workshops zum Thema Neuansiedlung sind gute Gelegenheiten, sich unter Fachleuten auszutauschen und voneinander zu lernen. Eine engere Zusammenarbeit mit anderen Partnern des Neuansiedlungsprozesses, namentlich dem UNHCR, der IOM und Vertretern der Zivilgesellschaft sowie der Städte und Kommunen könnten ebenfalls zur Lösung von Problemen beitragen, denen sich die Neuansiedlungsstaaten gegenübersehen. Vor allem bei den Aufnahmekapazitäten und -modalitäten sowie bei Integrationsmaßnahmen könnte eine Zusammenarbeit mit NRO und Kommunen erwogen werden.

Eine genauere Kontrolle der Regelung

Für die Glaubwürdigkeit der Regelung ist es wichtig, dass Zusagen eingehalten werden, auch wenn die Möglichkeit besteht, dass sich die Situation in den Mitgliedstaaten, die durch den Migranten- und Flüchtlingszustrom besonders belastet sind, ändert. Hier kommt es auf eine regelmäßige Fortschrittskontrolle und Berichterstattung an. Dieser Aspekt ist jedoch verbesserungsbedürftig, da die Informationen über die erzielten Fortschritte – auch für den vorliegenden Bericht – aus verschiedenen Quellen stammen (unter anderem aus dem im Rahmen der Integrierten EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR) verschickten Fragebogen vom 8. März, der von 17 Staaten beantwortet wurde), was in eine unvollständige oder lückenhafte Berichterstattung münden kann.

Eurostat erhebt jährlich Daten zur Neuansiedlung und wird das auch in Bezug auf diese Regelung tun. In Anbetracht der gegenwärtigen Lage ist jedoch eine regelmäßigere und detailliertere Berichterstattung über die erzielten Fortschritte nötig. EASO erhebt jetzt deshalb seit März monatlich Daten zur Neuansiedlung. Die ersten Informationen werden voraussichtlich im April vorliegen. 34 Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten dazu auf, Informationen rechtzeitig und reibungslos bereitzustellen. Bei Informationen, die dringend benötigt werden, oder die sehr spezifisch sind, kann auch nach wie vor auf das IPCR-Netz zurückgegriffen werden.

Bezug zu Neuansiedlungsbemühungen auf internationaler Ebene

Mit den Neuansiedlungsbemühungen der EU soll sichergestellt werden, dass die Union einen gerechten Anteil an der globalen Verantwortung für legale Wege des Flüchtlingsschutzes übernimmt. Die hochrangige Konferenz des UNHCR zur globalen Teilung der Verantwortung durch legale Wege zur Aufnahme von syrischen Flüchtlingen (High-level meeting on Global Responsibility Sharing through Pathways for Admission of Syrian Refugees), die am 30. März 2016 in Genf stattfinden wird, ist jetzt die erste Gelegenheit für die EU und ihre Mitgliedstaaten, sich verstärkt für internationale Initiativen einzusetzen, die der globalen Migrations- und Flüchtlingsproblematik gewidmet sind, und auf eine Aufstockung der Zusagen zu drängen.

Umsetzung der Vereinbarung mit der Türkei über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen

Die Arbeiten sollten fortgesetzt werden, um im Einklang mit der Erklärung der Staats- und Regierungschefs vom 7. März 2016 eine glaubwürdige Regelung zur Umsetzung der Vereinbarung mit der Türkei über die freiwillige humanitäre Aufnahme auf den Weg zu bringen. Es bedarf konkreter politischer Zusagen der Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten, die an einer Teilnahme an der Regelung interessiert sind, insbesondere was die Anzahl der aufzunehmenden Personen und den zeitlichen Rahmen anbelangt. Auch müssen mit allen Seiten einschließlich der türkischen Behörden die Modalitäten für die Einführung und Anwendung der Regelung vereinbart werden.

Eine strukturierte Neuansiedlung in der EU

Aufbauend auf den Erfahrungen mit den laufenden Initiativen im Bereich der Neuansiedlung und humanitären Aufnahme wird die Kommission einen Vorschlag für eine EU-weite Neuansiedlungsregelung vorlegen, um einen Rahmen für die Neuansiedlungspolitik der EU vorzugeben. Dies ermöglicht ein gemeinsames, besser abgestimmtes Vorgehen, um für Schutzbedürftige sichere und legale Wege in die Union bereitzustellen. Gleichzeitig wird die EU auf diese Weise die europäischen Neuansiedlungsmaßnahmen systematischer bündeln und ihren fairen Anteil an der globalen Verantwortung für den Schutz von Flüchtlingen in der Welt tragen können.

4Ausblick

Die Mitgliedstaaten sollten entsprechend den Empfehlungen in diesem Bericht ihre Bemühungen um eine bessere Anwendung der Umsiedlungs- und Neuansiedlungsregelungen und die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen fortsetzen. Um wirksam auf die humanitäre Notlage vor Ort reagieren zu können, ist es dringend erforderlich, das Umsiedlungstempo signifikant und gleichmäßig zu steigern.

Die Umsiedlung geht bisher viel zu langsam vonstatten. Hierfür sind verschiedene Faktoren verantwortlich. Auch sind an dem Verteilungsprozess mehrere Akteure beteiligt. Zwar gibt es, wie dieser Bericht zeigt, nach wie vor Probleme, die angegangen werden müssen, aber Italien, Griechenland und die bei der Umsiedlung mitwirkenden Agenturen erhöhen ihre Anstrengungen, um von ihrer Seite einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Diesen Anstrengungen müssen allerdings entsprechende Zusagen der Aufnahmemitgliedstaaten gegenüberstehen. Die Bereitschaft dieser Mitgliedstaaten, ihre Verpflichtungen vollständig zu erfüllen, ist ausschlaggebend für das Funktionieren der Umverteilung und dafür, dass ihr Ziel und Zweck erreicht wird, nämlich Italien und Griechenland mit der geleisteten Soforthilfe in die Lage zu versetzen, den Massenzustrom von Migranten besser zu bewältigen.

Berechnungen der Kommission zufolge müssten monatlich mindestens 5679 Personen auf andere Mitgliedstaaten verteilt werden, um in den verbleibenden 18,5 Monaten die in den beiden Umsiedlungsbeschlüssen des Rates bereits zugewiesenen 106 000 Aufnahmeplätze zu nutzen. Dies würde im Tagesdurchschnitt etwa 187 Überstellungen und eine Verfahrensdauer von höchstens zwei Wochen bedeuten. Die Erfahrung mit den unlängst von Griechenland nach Portugal durchgeführten Transfers zeigt, dass das Verfahren auch innerhalb von einer Woche abgeschlossen werden kann. Auf der Grundlage dieser Berechnung stellt die Kommission fest, dass angesichts der humanitären Notlage vor Ort bis zur Vorlage des zweiten Berichts am 16. April mindestens 6000 Umsiedlungen und bis zur Vorlage des dritten Berichts am 16. Mai mindestens 20 000 Umsiedlungen abgeschlossen sein sollten, wofür das Tempo erhöht werden müsste.

Gleichzeitig müssen die Mitgliedstaaten die verbleibenden 17 949 Neuansiedlungsplätze bereitstellen, um ihre Solidarität mit den belasteten Drittstaaten in der Region zu bekunden und um die Bedeutung legaler Wege für die Migration zu unterstreichen. Hierzu müssten die Mitgliedstaaten im verbleibenden Zeitraum durchschnittlich 855 Schutzbedürftige pro Monat aufnehmen.

Die Kommission wird, wie sie im Fahrplan „Zurück zu Schengen“ zugesagt hat, monatlich über die Fortschritte bei der Umverteilung und Neuansiedlung berichten.

(1)

Beschluss (EU) 2015/1523 des Rates vom 14. September 2015 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland und Beschluss (EU) 2015/1601 des Rates vom 22. September 2015 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland.

(2)

Von diesen 160 000 Personen sollten ursprünglich 54 000 aus Ungarn in andere Mitgliedstaaten weiterverteilt werden. Diese Personen werden aber stattdessen aus Italien und Griechenland umgesiedelt, wenn der zweite Ratsbeschluss nicht bis September 2016 geändert wird.

(3)

COM(2016) 85 final.

(4)

EUCO 1/16, SN 28/16.

(5)

COM(2016) 120 final.

(6)

39 600 Asylbewerber.

(7)

66 400 Asylbewerber.

(8)

Artikel 4 Absatz 3 des Beschlusses (EU) 2015/1601 des Rates.

(9)

Beschluss (EU) 2015/1601 des Rates vom 22. September 2015.

(10)

Beschluss (EU) 2015/1523 des Rates vom 14. September 2015.

(11)

Rs. C-643/15 und C-647/15.

(12)

COM(2015) 677 final.

(13)

Mitteilung der Kommission „Bewältigung der Flüchtlingskrise: operative, haushaltspolitische und rechtliche Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda“ (COM(2015) 490 vom 23. September 2015).

Mitteilung der Kommission „Bewältigung der Flüchtlingskrise: Lagebericht zur Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda (COM(2015) 510 vom 14. Oktober 2015).

Mitteilung der Kommission „Fortschrittsbericht über die Einrichtung der Hotspots in Griechenland“ (COM(2015) 678 vom 15. Dezember 2015).

Mitteilung der Kommission zum aktuellen Stand der Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda (COM(2016) 85 vom 10. Februar 2016).

Mitteilung der Kommission „Fortschrittsbericht über die Einrichtung der Hotspots in Griechenland“ (COM(2016) 141 vom 4. März 2016). 

(14)

Empfehlung der Kommission an die Hellenische Republik zu den Sofortmaßnahmen, die von Griechenland im Hinblick auf die Wiederaufnahme der Überstellungen nach der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zu treffen sind (C(2016) 871 vom 10. Februar 2016).

(15)

Zum Zeitpunkt der Annahme der Ratsbeschlüsse kamen Personen aus Syrien, Irak und Eritrea für eine Umsiedlung in Frage. Nach der ersten Aktualisierung (3. Quartal 2015) kamen Staatsangehörige folgender Länder für eine Umsiedlung in Frage: Bahrain, Zentralafrikanische Republik, Eritrea, Irak, Syrien, Swasiland und Jemen.

(16)

Auf einige dieser Staatsangehörigkeiten entfielen im Bezugszeitraum weniger als 200 Personen, die internationalen Schutz in der EU beantragten. Da die Umsiedlungsbeschlüsse des Rates keine Bestimmungen enthalten, wonach für einzelne Staatsangehörigkeiten eine Mindestanzahl von Asyl-Entscheidungen vorliegen muss, bevor sie in die Berechnung des EU-weiten Durchschnitts einfließen, können Staatsangehörigkeiten mit sehr wenigen Entscheidungen leicht in den Geltungsbereich der Umsiedlungsbeschlüsse des Rates fallen.

(17)

Vgl. Erwägungsgrund 28 des Beschlusses (EU) 2015/1523 des Rates und Erwägungsgrund 34 des Beschlusses (EU) 2015/1601 des Rates.

(18)

Nach Artikel 5 Absatz 7 der Umsiedlungsbeschlüsse des Rates können Umsiedlungen nur abgelehnt werden, „wenn berechtigte Gründe dafür vorliegen, dass der Antragsteller als Gefahr für ihre nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung betrachtet wird oder wenn schwerwiegende Gründe für die Anwendung der Ausnahmen gemäß den Artikeln 12 und 17 der Richtlinie 2011/95/EU vorliegen“.

(19)

Polen übermittelte seine Zusage beispielsweise am 16. Dezember 2015. Bis zum 15. März 2016 wurde jedoch kein Umsiedlungsersuchen angenommen. Auf der anderen Seite übermittelte Portugal seine zweite Zusage am 26. Februar 2016, und die Umsiedlung fand am 7. März statt. Tatsächlich erfolgte die Überstellung im Falle Portugals innerhalb einer Woche nach Eingang des Umsiedlungsersuchens von Griechenland.

(20)

Befragungen mit dem Ziel, den Flüchtlingsstatus des umzusiedelnden Antragstellers festzustellen, bevor das Umsiedlungsersuchen angenommen wird, ständen eindeutig im Widerspruch zum Wortlaut und zum Geist der Regelung und sollten nicht gefordert werden.

(21)

Artikel 12 und 17 der Richtlinie 2011/95/EU.

(22)

Artikel 5 Absatz 7 der beiden Umsiedlungsbeschlüsse des Rates.

(23)

Verordnung (EU) Nr. 603/2013.

(24)

Richtlinie 2011/95/EU.

(25)

Am 10. März hat die Kommission aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds weitere 275,5 Mio. EUR für Griechenland genehmigt.

(26)

Der Asyldienst wird im April mit 29 neuen Mitarbeitern verstärkt. Bis Juni werden insgesamt 100 neue Mitarbeiter eingestellt. Landesweit beträgt die Registrierungskapazität des Dienstes 80 Anträge pro Tag.

(27)

Empfehlung an die Hellenische Republik zu den Sofortmaßnahmen, die von Griechenland im Hinblick auf die Wiederaufnahme der Überstellungen nach der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zu treffen sind (C(2016) 871 vom 10. Februar 2016). Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat, Zurück zu Schengen – ein Fahrplan (COM(2016) 120 final vom 4. März 2016).

(28)

C(2015) 3560 final.

(29)

Ungarn gehört nicht dazu.

(30)

Ratsdokument 11130/15, „Schlussfolgerungen der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Neuansiedlung von 20 000 Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen, durch multilaterale und nationale Regelungen“.

(31)

Zum aktuellen Stand nach Angaben der Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten siehe die Anhänge 6 und 7.

(32)

Bulgarien, Kroatien, Zypern, Estland, Griechenland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien.

(33)

EU-FRANK: Facilitating Resettlement and Refugee Admission through New Knowledge. Zu den Partnern gehören abgesehen von Schweden, die Niederlande, Belgien, Italien, Ungarn, die Schweiz, der UNHCR und das EASO. Interesse haben auch Österreich, Deutschland, Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Tschechische Republik, Frankreich und Portugal bekundet.

(34)

Der die Datenerhebung betreffende Vorschlag wurde vom EASO-Verwaltungsrat in seiner Sitzung vom 20./21. Januar 2016 gebilligt.

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Brüssel, den 16.3.2016

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ANHANG

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MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung – Erster Fortschrittsbericht der Kommission


Anhang I: Umverteilungen aus Griechenland, Stand 15. März 2016

Mitgliedstaat

Förmlich zugesagt 1

Tatsächlich umverteilt

Zuweisungen nach den Ratsbeschlüssen

Österreich 2

1491

Belgien

2415

Bulgarien

160

2

831

Kroatien

594

Zypern

65

6

181

Tschechische Republik

20

1655

Estland

23

204

Finnland

170

77

1299

Frankreich

570

242

12599

Deutschland

40

37

17209

Ungarn

988

Island

Irland

40

10

240

Lettland

26

6

295

Liechtenstein

Litauen

80

6

420

Luxemburg

70

30

309

Malta

6

6

78

Niederlande

150

48

3797

Norwegen

Polen

65

4321

Portugal

330

84

1778

Rumänien

255

15

2572

Slowakei

652

Slowenien

30

349

Spanien

150

6647

Schweden 3

2378

Schweiz

INSGESAMT

2250

569

63302

(1)

Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Ratsbeschlusses über DubliNet übermittelt.

(2)

     Vorschlag der Kommission über die 30%ige Aussetzung der Verpflichtungen Österreichs im Rahmen der Neuansiedlungsbeschlüsse für ein Jahr (COM(2016)80 final), angenommen am 10. März 2016.

(3)

     Vorschlag der Kommission über die vollständige Aussetzung der Verpflichtungen Schwedens im Rahmen der Neuansiedlungsbeschlüsse für ein Jahr (COM(2015)677 final), über den der Rat und das Parlament noch beraten.

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ANHANG

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MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung – Erster Fortschrittsbericht der Kommission


Anlage II: Umverteilungen aus Italien, Stand 15. März 2016

Mitgliedstaat

Förmlich zugesagt 1

Tatsächlich umverteilt

Zuweisungen nach den Ratsbeschlüssen

Österreich 2

462

Belgien

30

24

1397

Bulgarien

90

471

Kroatien

374

Zypern

15

139

Tschechische Republik

10

1036

Estland

8

125

Finnland

150

96

779

Frankreich

200

41

7115

Deutschland

10

20

10327

Ungarn

306

Island

Irland

20

360

Lettland

20

186

Liechtenstein

Litauen

251

Luxemburg

30

248

Malta

17

15

53

Niederlande

50

50

2150

Norwegen

Polen

35

1861

Portugal

388

65

1173

Rumänien

260

1608

Slowakei

250

Slowenien

10

218

Spanien

50

18

2676

Schweden 3

50

39

1388

Schweiz

30

INSGESAMT

1473

368

34953

(1)

Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Ratsbeschlusses über DubliNet übermittelt.

(2)

     Vorschlag der Kommission über die 30%ige Aussetzung der Verpflichtungen Österreichs im Rahmen der Neuansiedlungsbeschlüsse für ein Jahr (COM(2016)80 final), angenommen am 10. März 2016.

(3)

     Vorschlag der Kommission über die vollständige Aussetzung der Verpflichtungen Schwedens im Rahmen der Neuansiedlungsbeschlüsse für ein Jahr (COM(2015)677 final), über den der Rat und das Parlament noch beraten.

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ANHANG

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MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung - Erster Fortschrittsbericht der Kommission


Anhang III: Griechenland – Lagebericht

Empfehlung vom Dezember 2015

Stand

Hotspots

Griechenland sollte den Bau der Hotspots auf Lesbos, Leros und Chios gemäß dem vorgesehenen Zeitplan abschließen. Mit den Bauarbeiten auf Kos sollte umgehend begonnen werden; auf Samos sollte ein Standort bestimmt werden, damit der Hotspot bis Ende Januar in Betrieb genommen werden kann.

✓ Vier Hotspots (Lesbos, Chios, Samos und Leros) haben mit der Unterstützung und vorübergehenden Koordinierung der Armee den Betrieb aufgenommen, doch müssen mehrere Maßnahmen noch abgeschlossen werden, damit sie ihre volle Geschwindigkeit erreichen (z. B. ein dritter Registrierschalter auf Lesbos, Anschluss der Wohncontainer auf Samos an Versorgungsnetze, bestimmte Dienste auf Leros und Samos usw.).

X Die Arbeiten am Hotspot auf Kos (ehemaliges Lager Pyli) wurden aufgenommen und schreiten voran, es wurde jedoch kein Fertigstellungstermin bekannt gegeben.

X Das nationale Vergabeverfahren für die für den Betrieb der Hotspots erforderlichen Dienstleistungen (Verpflegung, Reinigung) ist noch nicht abgeschlossen. Die griechische Armee veröffentlicht eine beschleunigte Ausschreibung für folgende Dienstleistungen: Beförderung, Verpflegung, medizinische Dienstleistungen, Reinigung für alle Hotspots und Aufnahmezentren. Die ersten Verträge sollten diese Woche vergeben werden.

Griechenland sollte, ausgehend von einer Bedarfsbestimmung für die einzelnen Inseln und unter Berücksichtigung der bei dem agenturübergreifenden Pilotprojekt gewonnenen Erkenntnisse, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, den EU-Agenturen und dem UNHCR die Organisation an den Hotspots optimieren. In diesem Zusammenhang sollte ein strukturiertes System der Ausschiffung an offiziellen Ausschiffungsorten sowie für die Beförderung zu den Hotspots eingerichtet werden.

✓ Frontex hat Küstenpatrouillen auf Lesbos, Chios und Samos stationiert. Die Ausschiffungsverfahren auf Leros laufen geordnet ab: Fast alle Migranten kommen auf der Insel Farmakonisi an und werden anschließend von der Küstenwache und Frontex-Beamten nach Leros überstellt.

✓ Kurzfristig haben die lokalen Behörden die Verantwortung für die Koordinierung der Beförderung von Migranten von den Ausschiffungsorten zu den Registrierzentren und von dort zu den Häfen übernommen.

X Die Regierung hat zugesagt, den Rahmenrechtsakt (in Form einer Änderung des Gesetzes 3907/2011) zur Einrichtung und Koordinierung der Hotspots in den kommenden Tagen dem Parlament vorzulegen. Nach Annahme des Rahmenrechtsakts werden per gemeinsamen Ministerialerlass Standardverfahren festgelegt, in denen die Aufgaben und Verfahren bei der Verwaltung der Hotspots definiert werden. Zudem werden die Leiter/Betreiber der Hotspots ernannt.

X Um die Ausschiffungsverfahren auf den Inseln weiter auszubauen, sollte rasch eine ausreichende Anzahl von Bussen bereitgestellt werden. Die Niederlande haben Griechenland Fahrzeuge (Lieferwagen) inklusive Anhängern zur Verfügung gestellt. Diese sind mit medizinischer Ausrüstung ausgestattet. Die anderen Mitgliedstaaten sollten auf die Nachfrage nach Bussen im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens mit weiterer Hilfe reagieren.

X Die Beförderung derjenigen, die keinen internationalen Schutz benötigen, von den Hotspots in die Hafteinrichtungen muss organisiert werden.

Ausgehend von einer differenzierten Bedarfserhebung sollten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Experten bereitstellen, damit die Hotspots unmittelbar nach Abschluss der Bauarbeiten uneingeschränkt funktionsfähig sind. Griechenland sollte seinerseits dafür sorgen, dass genügend Teamleiter stationiert werden und dass in den Hotspots genügend Sicherheitspersonal bereitsteht.

X Die griechische Polizei sollte ihre Präsenz in den Hotspots weiter verstärken, um die Sicherheit der Zentren und des stationierten Personals der Agenturen zu gewährleisten.

X Frontex und das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) haben ihre Präsenz ausgebaut (auf derzeit 559 bzw. 16 Beamte), doch werden mehr Fachleute benötigt, insbesondere da weitere Hotspots einsatzbereit sind. X Die Mitgliedstaaten haben nicht genügend Fachleute abgestellt.

X Griechenland sollte weitere Teamleiter benennen.

Griechenland sollte umgehend und durch Rückgriff auf die in den Richtlinien 2004/18/EG und 2014/24/EU für Fälle von „Dringlichkeit“ oder „extremer Dringlichkeit“ vorgesehenen beschleunigten/vereinfachten Verfahren die erforderlichen zusätzlichen Fingerabdruckscanner erwerben.

Registrierung (Eurodac):

✓ Alle 90 vom EASO bestellten Fingerabdruckscanner wurden den griechischen Behörden geliefert.

✓Die griechische Polizei hat sechs Fingerabdruckscanner auf Lesbos zur Verfügung gestellt.

✓ Frontex hat 3 Fingerabdruckscanner in Idomeni an der Grenze zwischen Griechenland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zur Verfügung gestellt, damit Migranten registriert werden können, die an den Hotspots nicht erfasst worden sind.

✓ Sowohl die Kommission als auch Frontex haben festgestellt, dass seit September 2015 erhebliche Fortschritte gemacht wurden und dass zum jetzigen Zeitpunkt sämtliche an die Hotspots weitergeleiteten Migranten über 14 Jahre dem Schengener Grenzkodex entsprechend registriert werden.

X Die Verbindung der Eurodac-Stationen mit dem IT-Netz und die Kapazität des zentralen Servers sind noch nicht sicher und funktionieren noch nicht zuverlässig (geringe Geschwindigkeit). Die Kommission und eu-LISA unterstützen die griechische Polizei bei der Verbesserung der Funktionsweise ihrer IT-Systeme, damit deren Kapazität für die uneingeschränkte Unterstützung des Registriersystems ausreicht.

Die IT-Systeme sollten modernisiert werden, damit eine Vollversion des automatisierten Fingerabdruckidentifizierungssystems (AFIS) installiert und Verbindungen zu nationalen und EU-/internationalen Datenbanken eingerichtet werden können, und somit eine vollständige Überprüfung der eintreffenden Migranten mithilfe der Datenbank des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) bzw. der Interpol-Datenbank über gestohlene oder verlorene Reisedokumente (STLD) ermöglicht wird.

Sicherheitsüberprüfungen:

✓ An den Hotspots sind nunmehr Terminals vorhanden, die neben der Abfrage der nationalen Polizeidatenbanken auch einen Abgleich von Drittstaatsangehörigen mit den SIS-, Interpol- und Europol-Datenbanken ermöglichen.

✓ Europol ist dabei, Teams zu allen Hotspots zu entsenden, die Anschluss-Sicherheitsüberprüfungen in der Europol-Datenbank durchführen werden.

✓ Das System für den einheitlichen automatisierten Zugang zu den entsprechenden sicherheitsrelevanten Datenbanken (nationale Datenbank, SIS und Interpol) wird mittlerweile an allen Hotspots eingesetzt.

X Systematische Abfragen dieser Datenbanken und entsprechende Folgemaßnahmen müssen sichergestellt werden. Ein vollautomatisches Fingerabdruckidentifizierungssystem sollte weiterentwickelt werden.

Griechenland sollte mit Unterstützung der Europäischen Kommission und der EU-Agenturen den Bedarf an Kulturmittlern/Dolmetschern ermitteln und deren Präsenz an den Hotspots verstärken.

X Die griechischen Behörden sollten ihren Bedarf an Kulturmittlern/Dolmetschern ermitteln.

X Die griechischen Behörden sollten einen Dolmetscher-Pool

aufbauen, z. B. durch einen Rahmenvertrag, damit Dolmetschdienste kurzfristig angefordert werden können.

Die Koordinierung sollte weiter verbessert werden, indem von den bereits eingeführten Koordinierungsmechanismen systematischer und effektiver Gebrauch gemacht wird. Die für die Inseln benannten Koordinatoren sollten durch spezielle Aufgabenbeschreibungen ermächtigt werden, alle relevanten staatlichen und nichtstaatlichen Akteure, die an den Hotspot-Standorten im Einsatz sind, zu koordinieren.

✓ Der Entwurf des Rechtsakts zur Einrichtung der Hotspots (siehe oben) enthält konkrete Bestimmungen zur Ernennung der Hotspot-, der Polizei- und der besonderen Koordinatoren für die Beziehungen zu allen an den Hotspot-Verfahren beteiligten Akteuren.

X Sobald die neuen Rechtsvorschriften angenommen sind, sollten die griechischen Behörden rasch das entsprechende Verfahren zur Ernennung der in den Rechtsvorschriften vorgesehenen permanenten Hotspot-Koordinatoren anwenden.

Europol sollte seine Präsenz in Griechenland verstärken und operationelle Vereinbarungen mit den griechischen Behörden über die Unterstützung bei der Bekämpfung der Schleusung schließen. Die Unterstützung sollte die Einleitung von Finanzermittlungen, Maßnahmen gegen Dokumentenfälschung und eine bessere Nutzung des Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen (ILO) in Drittländern als einschlägige Informationsquellen einschließen.

✓ Derzeit in Griechenland eingesetzte Europol-Bedienstete:

1 Europol-Bediensteter in der regionalen Task Force der EU in Piräus

4 Europol-Bedienstete auf Lesbos

2 Europol-Bedienstete auf Chios

2 Europol-Bedienstete auf Leros

2 Europol-Bedienstete auf Samos

✓ Frontex hat qualifizierte Dokumentenexperten an den Hotspots stationiert und Prüfgeräte für die Erkennung gefälschter Dokumente bereitgestellt.

X Die griechische Polizei hat beschlossen, an allen Hotspots ein neues und ausgereifteres Registrierungsdokument mit Sicherheitsmerkmalen zu verwenden. Ein neuer Stempel wird bereits verwendet, doch ist bislang noch nicht genügend Sicherheitspapier vorhanden. Um Daten auf dieses neue Registrierungsdokument drucken zu können, werden spezielle Drucker benötigt.

X Griechenland sollte weitere Geräte für die Prüfung von Dokumenten anschaffen. Voraussichtlich wird ein diesbezüglicher Finanzierungsantrag gestellt werden.

X Die griechischen Behörden sollten Fälle von Dokumentenfälschung angemessen weiterverfolgen und die Strafverfolgungsmaßnahmen auf den Inseln verschärfen, um die Schleuserkriminalität einzuschränken.

Die griechische Polizei sollte die an den Hotspots eingesetzten Polizeibeamten in der Identifizierung gefälschter Dokumente schulen.

X Wird noch geprüft.

Umverteilung

Die Flüchtlinge müssen besser über das Umverteilungsprogramm informiert werden, unter anderem durch eine erhöhte Präsenz von Mitarbeitern des griechischen Asyldienstes und des EASO an den Hotspots sowie durch Erstellung und Verteilung von Informationsmaterial über das Umverteilungsverfahren und die damit verbundenen Rechte und Pflichten an Personen, die für eine Umverteilung in Betracht kommen. Die Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten sollten für eine Umverteilung in Betracht kommende Personen über die ihnen zugewiesenen Aufnahmeländer und deren Asyl- und Aufnahmesysteme informieren.

✓ Der Asyldienst arbeitet bereits auf Lesbos, Chios und Samos. Das EASO hat Fachleute nach Samos entsandt, die Informationen bereitstellen.

X An allen Hotspots sollten Migranten systematisch und während des gesamten Verfahrens, auch bereits vor der Abnahme der Fingerabdrücke, in allen relevanten Sprachen Informationen über ihre Rechte als Asylbewerber sowie ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Umverteilungsregelung erhalten. Das EASO sollte zu diesem Zweck Fachleute an die übrigen Hotspot-Standorte entsenden.

X Mehr Mitgliedstaaten sollten Informationspakete für Personen bereitstellen, die für eine Umverteilung in Frage kommen (bisher haben nur wenige Mitgliedstaaten (Belgien, Irland, Polen und Portugal) derartige Informationen zusammengestellt). Das EASO leitet zudem die Koordinierung der Bereitstellung von Informationen vor der Abreise durch die Aufnahmemitgliedstaaten; die Mitgliedstaaten sollten rasch auf die von der Agentur bereitgestellten Anleitungen reagieren.

Die Kapazitäten zur Registrierung und Bearbeitung von Asylanträgen müssen deutlich ausgebaut werden. Zu diesem Zweck will der griechische Asyldienst bis Mitte Februar 40 zusätzliche Mitarbeiter einstellen, damit täglich 100-120 Anträge registriert werden können. Um die Registrierung im erforderlichen Umfang auszubauen, sind weitere Personalaufstockungen notwendig.

✓ Das EASO unterstützt die griechischen Behörden auf Lesbos und Samos bei der Überprüfung der Staatsangehörigkeit der Personen, die einen Antrag auf Umsiedlung gestellt haben.

✓ 37 Personen werden bis April und (bis zu) 40 weitere Personen im Juni 2016 eingestellt. Die übrigen geplanten Stellen werden im Januar 2017 besetzt. Diese Stellen werden aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) finanziert.

✓ Ein Pilotprojekt zur Steigerung der Registrierungskapazitäten ist mit der Unterstützung des EASO angelaufen. Angesichts der momentanen Engpässe bei den Registrierungskapazitäten und des steigenden Interesses der in Frage kommenden Drittstaatsangehörigen an einem Transfer sollte das Pilotprojekt rasch fertiggestellt und ausgeweitet werden.

Die Mitgliedstaaten sollten erheblich schneller auf Umsiedlungsersuchen der griechischen Behörden reagieren (und von unverhältnismäßigen Ad-hoc-Kontrollen in Griechenland Abstand nehmen).

X Die Mitgliedstaaten antworten weiterhin nur zögerlich auf Umsiedlungsersuchen, was zu einer hohen Entzugsquote beim Umsiedlungsverfahren beiträgt.

X Die Mitgliedstaaten informieren vorab nicht angemessen über ihre Aufnahmepläne. Dies ist jedoch unbedingt notwendig, damit die griechischen Behörden die Effizienz des Verfahrens verbessern können.

X Mehrere Mitgliedstaaten fordern, dass systematische Sicherheitsbefragungen durchgeführt werden.

Die Mitgliedstaaten sollten ihre Aufnahmezusagen im Rahmen des Umverteilungsprogramms deutlich erhöhen.

X Die Zahl der Aufnahmezusagen und der Umverteilungen ist nicht ausreichend. Bis zum 15. März hatten nur 18 Mitgliedstaaten Aufnahmezusagen gegenüber Griechenland gemacht. Die Zahl der Zusagen der Mitgliedstaaten ist inzwischen deutlich gestiegen und ist derzeit höher als die Zahl der von Griechenland registrierten, für eine Umverteilung in Frage kommenden Personen, allerdings werden die Kontingente angesichts des wachsenden Interesses von Migranten, an dem Programm teilzunehmen, rasch ausgeschöpft sein.

Weitere erforderliche Maßnahmen, die nach Annahme der Mitteilung im Dezember ermittelt wurden

Insgesamt 123 für eine Umverteilung in Frage kommende Personen sind untergetaucht, 88 haben ihren Antrag seit der Einführung des Programms zurückgezogen.

X Griechenland sollte sicherstellen, dass Asylbewerber, die umgesiedelt werden sollen, in dafür vorgesehenen Einrichtungen untergebracht werden, wo ihr Fall aufmerksam weiterverfolgt werden kann.

X Die Mitgliedstaaten sollten in enger Zusammenarbeit mit dem EASO gezielte Informationspakete erstellen, die den Asylbewerbern, die überstellt werden sollen, bei der Bekanntgabe ihres Ziellandes übergeben werden (siehe oben).

Ein unbegleiteter Minderjähriger wurde nach Finnland überstellt. Zehn Anträge sind noch anhängig, davon wurden drei seit Beginn des Umverteilungsverfahrens von Finnland angenommen.

X Griechenland sollte spezielle Verfahren für die Überstellung unbegleiteter Minderjähriger entwickeln.

X Die Mitgliedstaaten sollten Aufnahmeplätze speziell für unbegleitete Minderjährige bereitstellen.

Einige Mitgliedstaaten haben sich auf andere Kriterien als die im Ratsbeschluss vorgesehenen Kriterien berufen, um Umsiedlungsersuchen abzulehnen.

X Die Mitgliedstaaten sollten sich bei der Ablehnung von Umsiedlungsanträgen strikt an die im Ratsbeschluss vorgesehenen Kriterien halten. Insbesondere sollten keine Umsiedlungsanträge aus Gründen abgelehnt werden, die mit den von den Mitgliedstaaten geäußerten Präferenzen hinsichtlich des Profils der zu überstellenden Personen zusammenhängen.

Rückkehr / Rückführung

Die griechischen Behörden sollten eine klare Rückführungsstrategie ausarbeiten, in der die vorrangigen Drittstaaten für die Rückführung festlegt sind, und Mängel ihres Haftsystems beseitigen. Griechenland sollte seine Verwaltungsverfahren straffen, um eine zügige Rückführung zu ermöglichen.

✓ Griechenland wendet vereinfachte Verfahren bei Rückführungsbeschlüssen für Drittstaatsangehörige an, die keinen Anspruch auf Schutz haben.

✓ Frontex startete am 15. Februar einen Plan zur operativen Unterstützung von Griechenland, Italien und Bulgarien.

X Griechenland sollte mit der Kommission und der technischen Unterstützung von Frontex im Anschluss an die Erklärung des EU-Türkei-Gipfels vordringlich einen klaren Umsetzungspfad für den operativen Plan für Rückkehr und Rückübernahme festlegen, der sich auf klare Planung und Bedarfsbewertung durch Griechenland stützt und, wo nötig, Unterstützung für alle Aspekte der Durchführung des Rückführungsverfahrens vorsieht.

X Griechenland sollte alle Möglichkeiten nutzen, die die griechischen Rechtsvorschriften gemäß der Rückführungsrichtlinie bieten, um irreguläre Migranten bis zur Obergrenze von 18 Monaten zu inhaftieren und so zu verhindern, dass die Haft vor der tatsächlichen Abschiebung endet.

X Griechenland sollte die Möglichkeiten, die EU-finanzierte Rückführungsprogramme bieten, umfassend und rasch nutzen (insbesondere EURINT, ERIN und Eurlo).

Griechenland sollte die erzwungene und die freiwillige Rückkehr ausweiten und die notwendigen Schritte ergreifen, um die unverzügliche Inanspruchnahme der verfügbaren Mittel aus dem nationalen AMIF-Programm sicherzustellen.

✓ Im Rahmen des AMIF wurde ein Sofortprogramm für die unterstützte freiwillige Rückkehr (AVR - Assisted Voluntary Return) finanziert, mit dem die freiwillige Rückkehr von insgesamt 1000 Migranten unterstützt wurde. Bisher haben sich mehr als 1800 Migranten für die freiwillige Rückkehr registrieren lassen.

X Ein Vergabeverfahren für das neue AVR-Programm, das aus dem nationalen AMIF-Programm finanziert werden soll, wurde abgeschlossen, und der Vertrag sollte diese Woche unterzeichnet werden.

X Im Rahmen des AMIF wurde ein Sofortprogramm für die Rückführung finanziert (das von der griechischen Polizei durchzuführen ist). Allerdings läuft das Vergabeverfahren für Beförderungsleistungen (Flugtickets) für die Rückführung im Rahmen gewerblicher Flüge noch und muss dringend abgeschlossen werden.

Die Rückführungsmaßnahmen der griechischen Behörden sollten stärker auf diejenigen Staatsangehörigkeiten ausgerichtet werden, die an den Hotspots am stärksten vertreten sind (Staatsangehörige von Pakistan, aber auch von Afghanistan, Iran und Bangladesch), anstatt wie bisher auf Staatsangehörige Albaniens und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien.

X Operativer Plan siehe oben. Ein solcher Plan sollte die Staatsangehörigkeit der Migranten berücksichtigen, die derzeit im Zuge irregulärer Migrationsströme nach Griechenland einreisen und keinem Flüchtlingsprofil entsprechen.

Die Migranten sollten schon während ihres Aufenthalts an den Hotspots Informationen über die unterstützte freiwillige Rückkehr erhalten. In den Regionen an der Grenze zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sollte ebenfalls eine Informationskampagne in Erwägung gezogen werden.

✓ Die Internationale Organisation für Migration (IOM) hat auf Lesbos Büros eröffnet und ist auf Samos vor Ort präsent.

X Für Migranten, die von Idomeni aus zurückgeschickt werden, sollten dringend spezielle Ankunftsstellen an anderen Hotspots und in Zentralgriechenland eröffnet werden, die die unterstützte freiwillige Rückkehr anbieten.

X Die IOM sollte die abgewiesenen Migranten in allen Hafteinrichtungen in Griechenland über die Möglichkeit der unterstützten freiwilligen Rückkehr informieren.

Die Europäische Kommission sollte mit Unterstützung der Mitgliedstaaten ihre Vereinbarungen mit Drittländern weiter ausbauen, um die Rückübernahme von Migranten, die keinen Anspruch auf internationalen Schutz haben, zu erleichtern. Dies gilt insbesondere auch für die Bemühungen im Hinblick auf die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen durch die Türkei.

✓ Der Gemischte Rückübernahmeausschuss hat die Ergebnisse der Gespräche mit den pakistanischen Behörden begrüßt. Vorrangig geht es nun darum, diese positive Entwicklung durch neue Flüge von Griechenland nach Pakistan in den nächsten Wochen zu untermauern.

✓ Im März wurden 519 Migranten von der Türkei rückübernommen.

X Im Anschluss an die gemeinsame Erklärung des EU-Türkei-Gipfels sollten die griechischen Behörden jedoch ihre Bemühungen ausbauen, insbesondere durch die Beschleunigung der Rückübernahmeanträge an die Türkei und die Verringerung des Risikos, dass Migranten während des Verfahrens untertauchen. Die Türkei sollte außerdem enger mit den griechischen Behörden zusammenarbeiten, damit die Anzahl der für die Rückübernahme zugelassenen und der tatsächlich rückübernommenen Migranten deutlich steigt (2015 hat die Türkei 5148 Anträge akzeptiert, aber nur acht Personen rückübernommen). Mit ... Rückübernahmen im Monat ... wurden zuletzt wichtige Fortschritte in diese Richtung verzeichnet.

X Frontex sollte zusammen mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des neuen operativen Plans rasch praktische Vorkehrungen mit Griechenland treffen, um das Land bei der zügigen Bearbeitung von Rückübernahmeanträgen an die Türkei und der Beförderung der Migranten von dem Ort, an dem sie aufgegriffen werden und/oder inhaftiert sind, zu einem der drei im griechisch-türkischen Protokoll vereinbarten Abreiseorte unterstützen.

X Griechenland hat die Türkei um die Benennung von Verbindungsbeamten ersucht, die in Griechenland stationiert sind, um die Bearbeitung der Rückübernahmeanträge zu erleichtern.

X Griechenland sollte sicherstellen, dass alle von der Türkei für eine Rückübernahme akzeptierten Migranten auch wirklich anwesend sind (falls nötig durch Inhaftnahme vor der Abschiebung).

Frontex sollte dafür sorgen, dass bei den gemeinsamen Rückführungsflügen zwecks Rückführungsmaßnahmen regelmäßige Zwischenstopps in Griechenland eingelegt werden.

✓ Frontex koordiniert und unterstützt mit Hilfe der Mitgliedstaaten alle gemeinsamen Rückführungsmaßnahmen mit Zwischenstopps in Griechenland.

✓ Für den 16. März ist eine gemeinsame Rückführungsmaßnahme von Frontex nach Pakistan mit einer Zwischenlandung in Griechenland geplant. Diese markiert den ersten Schritt in einer Reihe neuer Bemühungen, verstärkt gemeinsame Rückführungsmaßnahmen von Frontex unter Beteiligung Griechenlands durchzuführen.

X Die griechischen Behörden sollten Frontex ihren jeweiligen Bedarf regelmäßig und zeitnah mitteilen, damit gemeinsame Rückführungsmaßnahmen geplant und durchgeführt werden können.

Die Bedingungen in den Hafteinrichtungen müssen dringend verbessert werden.

✓ Die griechischen Behörden erarbeiten derzeit einen Rahmenvertrag für die Erbringung von Verpflegungsleistungen in den geschlossenen Abschiebeeinrichtungen im Zeitraum 2016-2018. Auf der Grundlage der am 29. Januar 2016 angenommenen Rechtsvorschriften stellt die griechische Polizei Lebensmittel bereit, bis die betreffende Vereinbarung in Kraft tritt.

X Abgesehen von der Verpflegung sollten bestimmte geschlossene Abschiebeeinrichtungen, insbesondere auf den Inseln, ordnungsgemäß instandgehalten und falls nötig renoviert werden, um eine angemessene Unterbringung der Migranten gemäß den EU-Standards zu gewährleisten. Falls erforderlich sollten neue Standorte für Hafteinrichtungen auf den Inseln ermittelt und aufgebaut werden, insbesondere im Hinblick auf die zügige Rückübernahme durch die Türkei.

Die Europäische Kommission sollte mit Unterstützung der Mitgliedstaaten ihre Zusammenarbeit mit Drittstaaten weiter ausbauen, um eine leichtere Rückübernahme von Migranten, die keinen Anspruch auf internationalen Schutz haben, zu gewährleisten, unter anderem durch den zielgerichteten Einsatz des Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika.

✓ Die gemeinsamen Rückübernahmeausschüsse mit der Türkei und Pakistan traten am 19. Januar bzw. 2. Februar 2016 zusammen. Die Kommission hat Afghanistan und Nigeria besucht, um die Rückübernahme zu erörtern.

Verbesserung des Grenz-managements

Die griechischen Behörden und Frontex sollten rasch die operationellen Details des Einsatzes der Frontex-Beamten an der Nordgrenze Griechenlands festlegen.

✓ Der Frontex-Einsatz an der Nordgrenze Griechenlands läuft. Wie mit Frontex vereinbart, hat Griechenland 105 Polizeibeamte, darunter fünf Teamleiter, benannt, die mit 25 Frontex-Beamten zusammenarbeiten. Ihre Entsendung wird von Frontex kofinanziert. Die Renovierung der Büros für die gemeinsamen Einsätze von Frontex und der griechischen Polizei im alten Bahnhof in der Nähe von Idomeni wurde abgeschlossen.

X Aufgrund mangelnder Zusagen von Seiten der Mitgliedstaaten konnte Frontex bislang nur neun dieser 25 Beamten entsenden. Eine mögliche Ausweitung des Umfangs der operativen Unterstützung durch Frontex in dieser Region würde auch ein weiteres Engagement der Mitgliedstaaten erfordern.

✓ Frontex wird die griechischen Behörden dabei unterstützen, die Identität von Drittstaatsangehörigen zu überprüfen und festzustellen, ob diese in den einschlägigen Datenbanken registriert sind.

✓ Frontex hat angeboten, die operative Unterstützung an den Nordgrenzen Griechenlands, auch jener zu Albanien, auszuweiten, um eine wirksame Überwachung dieser Grenzen sicherzustellen und somit irreguläre Sekundärmigration zu verhindern und Migrationsströme im Einklang mit dem Schengener Grenzkodex hin zu den Grenzübergangsstellen zu lenken.

Im Zuge der Aktivierung der Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke sollten die Mitgliedstaaten unverzüglich Mitarbeiter und Ausrüstungen bereitstellen, um den von Griechenland und Frontex ermittelten Bedarf voll zu decken.

✓ Die Operation „Poseidon“ in der Ägäis wurde am 28. Dezember 2015 eingeleitet. Derzeit sind für die Operation 775 Mitarbeiter abgestellt (243 Crewmitglieder, 248 Personen für die Abnahme von Fingerabdrücken, 53 Screening-Experten, 30 Experten für die Dokumentenprüfung, 75 Dolmetscher, 16 Debriefing-Experten, acht Frontex-Referenten, 31 Teamleiter und 71 Koordinierungspersonen).

X Die Zusagen der Mitgliedstaaten decken 65 % des gemeldeten Bedarfs.

Aufnahme-kapazität

Griechenland muss die Einrichtung von 7000 Aufnahmeplätzen auf allen fünf Hotspot-Inseln zügig abschließen.

✓ Die Aufnahmeplätze in den Hotspots sollten nach Abschluss der Bauarbeiten zur Verfügung stehen. Falls erforderlich und abhängig von den Gegebenheiten auf den einzelnen Inseln, können die Behörden zusätzliche Kapazitätsreserven vorsehen.

Griechenland muss die Aufnahme besonders schutzbedürftiger Personengruppen, insbesondere unbegleiteter Minderjähriger, verbessern.

✓ UNICEF, UNHCR und Save the Children haben ein Pilotprojekt für die Versorgung Minderjähriger auf Kos, Lesbos und in Idomeni eingeleitet, das auch auf Samos und Leros ausgeweitet werden soll.

✓ Als letzter Schritt des Registrierungsverfahrens ist in allen Hotspots eine medizinische Untersuchung vorgesehen.

X Griechenland sollte angemessene Kapazitäten für die Unterbringung Minderjähriger und anderer schutzbedürftiger Gruppen nach ihrer Überstellung von den Inseln schaffen.

Für die Bereitstellung von Lebensmitteln und anderen Grundbedarfsartikeln in den Aufnahmeeinrichtungen müssen strukturiertere Lösungen gefunden werden.

✓ Die griechischen Behörden erarbeiten derzeit einen Rahmenvertrag für die Erbringung von Verpflegungsleistungen in den Aufnahmeeinrichtungen für den Zeitraum 2016-2018.

Gemäß den auf dem Treffen der Staats- und Regierungschefs zu den Flüchtlingsströmen auf der Westbalkanroute eingegangenen Verpflichtungen sollte Griechenland seine Aufnahmekapazität weiter ausbauen.

✓ Die Gesamtzahl der derzeit in Aufnahmeeinrichtungen in Griechenland verfügbaren Plätze liegt bei 40 351 (ohne das Mietprogramm des UNHCR). Diese setzen sich folgendermaßen zusammen:

23 388 Aufnahmeplätze in offenen Aufnahmeeinrichtungen auf dem Festland. Einige dieser Einrichtungen sind nur für kurzfristige Aufenthalte geeignet, andere auch für längere Aufenthalte;

1221 Aufnahmeplätze in speziellen Einrichtungen für Asylsuchende und unbegleitete Minderjährige auf dem Festland und den Inseln;

5950 Aufnahmeplätze in Aufnahmeeinrichtungen an den Hotspots (einschließlich der 1100 Plätze in der Noteinrichtung Kara Tepe auf Lesbos);

4433 Aufnahmeplätze in Erstaufnahmeeinrichtungen auf den Inseln (außerhalb des Hotspots);

5359 Aufnahmeplätze in Abschiebeeinrichtungen.

Nach dem Abschluss des geplanten Ausbaus der Einrichtungen in Schisto, Diavata, Malakasa und Agios Andreas wird die Gesamtzahl der Aufnahmeplätze in Aufnahmeeinrichtungen in Griechenland auf 46 351 steigen (ohne das Mietprogramm des UNHCR).

Das UNHCR hat mit den NRO Praksis, Nostos, Iliaktida, Solidarity Now und Arsis Durchführungsvereinbarungen über die Bereitstellung von insgesamt 16 250 Aufnahmeplätzen im Rahmen des Mietprogramms des UNHCR geschlossen, die im Jahr 2016 nach und nach verfügbar sein werden. Am 11.3.2016 hatte das UNHCR 1387 Asylbewerber in Einrichtungen untergebracht, die über das Mietprogramm zur Verfügung gestellt wurden.

Mit der Unterstützung der Europäischen Kommission und des UNHCR sollte Griechenland seine Aufnahmekapazität weiter aufstocken und modernisieren, um für die Migranten und Flüchtlinge in seinem Hoheitsgebiet sorgen zu können.

Die Mitgliedstaaten sollten unverzüglich auf das Hilfeersuchen im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens reagieren.

✓ Vergangenen Dezember hat Griechenland ein erstes Hilfeersuchen im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens übermittelt.

✓ Am 29. Februar hat Griechenland sein Ersuchen um Hilfe in Form von Sachleistungen aktualisiert.

X Bisher haben 14 Mitgliedstaaten und Norwegen Hilfe in Form von Sachleistungen angeboten.

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MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung - Erster Fortschrittsbericht der Kommission


Anhang IV: Italien - Lagebericht

Empfehlungen vom Dezember 2015

Stand

Hotspots

Die Hotspots in Pozzallo und Villa Sikania/Porto Empedocle sollten bis Ende 2015 eröffnet werden. Mit den Modernisierungsarbeiten für zusätzliche Hotspots sollte ebenfalls begonnen werden, damit sie bis Ende Februar 2016 in Betrieb genommen werden können.

✓ Der Hotspot in Lampedusa ist seit Oktober 2015, der Hotspot in Pozzallo seit dem 19. Januar 2016 in Betrieb.

✓ Der Hotspot in Trapani wurde im Dezember 2015 offiziell eröffnet, zusätzliche Bauarbeiten und Verfahren wurden im Februar abgeschlossen. Der Hotspot ist voll funktionsfähig.

X Der Hotspot in Taranto wurde von Italien am 29. Februar offiziell eröffnet; am selben Tag fand eine Besichtigung durch die Kommission statt. Er wird diese Woche getestet.

X Für die Ausbauarbeiten in Augusta und Porto Empedocle liegen bisher noch keine konkreten Pläne vor. Minister Alfano hat auf der Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ am 10.3.2016 bestätigt, dass ein fünfter Hotspot eröffnet werden soll. Der genaue Ort soll so bald wie möglich von offizieller Seite bestätigt werden.

✓ Um das Verfahren zur Bestimmung des Ausschiffungsortes nach Such- und Rettungsoperationen zu unterstützen und eine bessere Koordinierung zu gewährleisten, hat der von Pratica di Mare aus tätige Frontex-Einsatzkoordinator Kontakte zwischen dem Innenministerium und dem Internationalen Koordinierungszentrum hergestellt.

✓ Das italienische Innenministerium hat in Zusammenarbeit mit der Kommission, Frontex, Europol, dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und dem UNHCR Standardverfahren erarbeitet, in denen die Maßnahmen und Abläufe in den Hotspots beschrieben werden. Ein konsolidierter Entwurf wurde dem Innenministerium am 8. Februar 2016 vorgelegt. Das Ministerium wird die Standardverfahren so schnell wie möglich annehmen und alle relevanten Akteure hierüber informieren.

Die italienischen Behörden sollten unverzüglich Maßnahmen ergreifen und mehr medizinisches Personal in den Hotspots einsetzen, um die Kapazitäten für die Überprüfung und die Abnahme von Fingerabdrücken zu verstärken und dadurch die Schritte/Formalitäten, die ein Migrant im Hotspot durchlaufen muss, zügiger abzuwickeln.

✓ In die Standardverfahren für die Hotspots wurde eine Bestimmung aufgenommen, wonach die Anwesenheit von medizinischem Personal an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr zu gewährleisten ist.

X Die italienischen Behörden müssen sicherstellen, dass an allen – auch den künftigen – Hotspots an allen Tagen rund um die Uhr medizinisches Personal im Einsatz ist. Sofern erforderlich, sollte auch eine fachärztliche Versorgung angeboten werden. Diese verstärkte Präsenz ist erforderlich, um die Kapazitäten für die Überprüfung und die Abnahme von Fingerabdrücken zu verstärken und dadurch die Schritte/Formalitäten, die ein Migrant am Hotspot durchlaufen muss, zügiger abzuwickeln. Hierbei sollte die Koordinierung der beteiligten Akteure verstärkt werden.

X In Italien sollte bei allen Ausschiffungen eine einheitliche Patientenakte verwendet werden (z. B. nach dem Muster des „persönlichen Gesundheitsausweises“, der von der IOM mit Unterstützung der Kommission und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten entwickelt wurde).

Die italienischen Behörden sollten – auch auf legislativer Ebene – verstärkt daran arbeiten, einen solideren Rechtsrahmen für die Maßnahmen in den Hotspots zu schaffen, insbesondere um den Einsatz von Zwangsmitteln bei der Abnahme von Fingerabdrücken sowie eine längere Inhaftierung von Migranten, die sich der Abnahme von Fingerabdrücken widersetzen, zu ermöglichen. Das Ziel, von 100 % der ankommenden Migranten Fingerabdrücke zu nehmen, muss unverzüglich erreicht werden.

✓ Die von den italienischen Behörden, der IOM und Frontex gemeldeten Quoten bezüglich der Abnahme von Fingerabdrücken in den Hotspots bei den Ausschiffungen in jüngster Zeit nähern sich 100 %.

✓ Das Innenministerium hat einen Antrag auf Soforthilfemittel für die Beschaffung zusätzlicher Fingerabdruckscanner und die Aktualisierung der Computersysteme gestellt. Mit diesen Maßnahmen soll eine doppelte Fingerabdrucknahme vermieden werden. Die Kommission hat den Antrag am 8. Februar 2016 bewilligt. Die neuen Geräte sollen in Kürze in Betrieb genommen werden.

X Ein Gesetzentwurf, mit dem der Rechtsrahmen hinsichtlich einer längeren Inhaftierung verbessert und die Fingerabdrucknahme klarer geregelt werden sollen (wobei als letztes Mittel auch der Einsatz angemessener Zwangsmittel vorgesehen ist), wurde bereits vor geraumer Zeit auf fachlicher Ebene fertiggestellt.

X Die Fingerabdrucknahme von Migranten, die nicht an Hotspots ausgeschifft werden, kann nicht von unabhängiger Seite bestätigt werden. Alle Ausschiffungen sollten an ausgewiesenen und in Betrieb befindlichen Hotspots erfolgen oder vom mobilen Hotspot-Team, das derzeit eingerichtet wird, vorgenommen werden.

Um die Ermittlungen gegen Schleuser voranzutreiben, muss die Beteiligung von Europol an Hotspot-Einsätzen ausgeweitet, verbessert und klarer geregelt werden. Seitens der italienischen Polizei und der Justizbehörden müssen klare, einheitliche Regeln festgelegt werden, um einen konstruktiven Austausch von (Echtzeit-) Informationen mit Europol – sowohl mit den zusätzlich vor Ort eingesetzten Mitarbeitern als auch gegebenenfalls über Kontakte mit der Zentrale in Den Haag über SIENA – zu ermöglichen. 

✓Die Rolle von Europol wird in den Hotspot-Standardverfahren beschrieben. Europol, die Kommission und die dem Innenministerium unterstellte Polizei, einschließlich der nationalen Europol-Stelle, stehen weiter in Kontakt, um Europol vor Ort besser einzubinden. Dabei stützt man sich auf bewährte Verfahren, die in Zusammenarbeit mit mehreren Staatsanwälten entwickelt wurden, sowie auf eine von der Kommission vor Ort vorgenommene Bedarfsermittlung.

X Gegenwärtig ist Europol vor Ort nur durch einen Mitarbeiter vertreten, der zur Regionalen Taskforce der Europäischen Union in Catania abgeordnet ist. Angesichts der Tatsache, dass bei Europol vor kurzem das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung eingerichtet wurde, soll demnächst mindestens ein weiterer Mitarbeiter nach Sizilien entsandt werden, um das mobile Hotspot-Team zu verstärken. Um eine angemessene und wirksame Präsenz von Europol sicherzustellen, sind auch weiterhin zusätzliche Ressourcen erforderlich.

Die IT-Systeme sollten unverzüglich auf den neuesten Stand gebracht werden, um sicherzustellen, dass die nationalen und internationalen bzw. EU-Datenbanken untereinander vernetzt sind und somit ein umfassender Abgleich der Daten der eintreffenden Migranten mit der SIS-II-Datenbank und der Interpol-STLD-Datenbank möglich ist.

✓ Die italienischen Behörden haben klargestellt, dass die abgenommenen Fingerabdrücke systematisch durch Polizeiforensiker mit den nationalen AFIS-Daten (AFIS = automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungssystem) sowie mit Eurodac abgeglichen werden. Wenn Migranten Papiere mit sich führen oder bei einer AFIS/Eurodac-Abfrage ein Treffer erzielt wird, werden die Angaben zur Person mit der zentralen Datenbank der italienischen Polizei (SDI - Sistema di Indagine) abgeglichen. Diese Datenbank ist mit der SIS- und der Interpol-Datenbank verbunden. Die italienischen Behörden müssen nähere Informationen über die Vernetzung mit der Interpol-Datenbank vorlegen.

X Die Datenbanken sind nach wie vor nicht vollständig miteinander vernetzt. Insbesondere ist das Registrierungsverfahren (foglio notizie) nicht direkt und automatisch mit der SIS-, der Europol- und der Interpol-Datenbank verknüpft. Diese Verknüpfung sollte umgehend hergestellt werden, um systematische Abfragen zu ermöglichen.

X Die italienischen Behörden aktualisieren derzeit ihre Verfahren, um zu gewährleisten, dass die Daten ankommender Migranten systematisch mit den nationalen, europäischen und internationalen Datenbanken abgeglichen werden (Fingerabdrücke mit AFIS und Eurodac, Angaben zur Person mit der SDI-, der SIS- und der Interpol-Datenbank).

Die italienischen Behörden sollten ihr Verfahren für die Verlegung aus den Hotspots aufs Festland weiter verbessern, insbesondere durch die Einrichtung eines Systems für die Beförderung auf dem Luftweg. Erforderlichenfalls könnte dies auch über den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (nationales AMIF-Programm) unterstützt werden.

X Für die Beförderung auf dem Luftweg soll eine Ausschreibung durchgeführt werden. Die Überprüfung durch die zuständige italienische Vergabebehörde (CONSIP) ist bereits abgeschlossen, die Leistungsbeschreibung wird derzeit erstellt. Die italienischen Behörden sollten für einen raschen Abschluss des Verfahrens sorgen.

Weitere erforderliche Maßnahmen, die nach Annahme der Mitteilung im Dezember ermittelt wurden

Ermittlung des Bedarfs und Erarbeitung eines Ablaufplans zur Identifizierung und angemessenen Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger und anderer schutzbedürftiger Personen, für die nach der Ausschiffung besondere Aufnahmezentren und Verfahren vorgesehen sind.

X An allen Hotspots sollten spezielle Unterstützungsleistungen, Einrichtungen und geschultes Personal für Minderjährige und andere schutzbedürftige Personengruppen zur Verfügung stehen.

Da auch künftig aufgrund von höherer Gewalt/Witterungsbedingungen und Seegang ein Teil der Ausschiffungen außerhalb der Hotspots erfolgen wird, bedarf es mobiler Lösungen für die Ausschiffung und Registrierung.

X Für künftige Ausschiffungen außerhalb der in Betrieb befindlichen und ausgewiesenen Hotspots haben Italien und die Kommission sich im Januar auf die Einrichtung eines mobilen Hotspot-Teams geeinigt. Die „DLCI“ (Abteilung Bürgerliche Freiheiten und Migration) und die „P.S.“ (Polizei), die beide dem Innenministerium unterstellt sind, sowie die EU-Agenturen haben sich auf einen Vorschlagsentwurf verständigt. Die P.S. steht kurz vor dem Abschluss ihrer konkreten Planung, die sowohl mobile Einsatzfahrzeuge als auch in Catania stationierte P.S.-Mitarbeiter vorsieht. Diese Lösung würde eine Erfassung und Abfrage in AFIS (und EURODAC) ermöglichen. Darüber hinaus könnten auch bei Ausschiffungen außerhalb der Hotspots über die mobilen Einsatzstellen Angaben zur Person in der Polizeidatenbank überprüft werden. Ein erstes Kernteam könnte bereits Ende März zum Einsatz kommen. Unter Umständen könnten zusätzliche Geräte/Fahrzeuge aus EU-Mitteln finanziert werden; hierfür ist ein Antrag Italiens erforderlich.

Die italienischen Behörden sollten prüfen, ob die Hotspot-Einrichtungen für den Sommer weiter ausgebaut werden müssen.

X Die Vertreter der italienischen Behörden, der Kommission und der zuständigen Agenturen sollten im Rahmen gemeinsamer Besuche ermitteln, inwiefern die Bearbeitungskapazitäten der Hotspots in den Sommermonaten aufgestockt werden sollten. Das italienische Innenministerium sollte die Kommission rasch über ihre Erkenntnisse informierten.

Das italienische Innenministerium hat die Kommission und Frontex am 8.3.2016 ersucht zu prüfen, ob zumindest vier weitere kleine bis mittlere Offshore-Patrouillenfahrzeuge bereitgestellt werden könnten.

X Die derzeitigen Zusagen im Rahmen der gemeinsamen Operation Triton 2016 reichen nicht aus – sowohl im Hinblick auf Fachpersonal als auch auf Material, das Italien zur Verfügung gestellt werden soll. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Italien ausreichende Ressourcen bereitzustellen, auch wenn der Schwerpunkt auf Griechenland liegt.

Umverteilung

Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten bei der Bereitstellung von Informationen für Migranten über deren Rechte und Pflichten wird zurzeit für alle Akteure im Hotspot- und Umverteilungsprozess eine einheitliche Informationsgrundlage entwickelt.

✓ Das EASO hat in Zusammenarbeit mit der Kommission im Januar 2016 eine Informationsbroschüre über die Umverteilung herausgegeben. Die Broschüre wird derzeit um detailliertere Informationen über die Umverteilung ergänzt.

✓ 2015 hat das EASO ein kurzes Informationsvideo über die Umverteilung produziert. Weiteres Videomaterial mit Informationen und Erläuterungen zum Umverteilungsverfahren ist in Arbeit.

✓ Die Arbeit an einem Handbuch für die Akteure des Umverteilungsprozesses mit einer Beschreibung der Verfahrensschritte und der operativen Maßnahmen im Rahmen des Umverteilungsverfahrens steht kurz vor dem Abschluss.

✓ Eine Checkliste für Umverteilungsverfahren sowie Unterlagen für die regionalen Behörden in Italien (v. a. für die „Questure“) werden in Umlauf gebracht.

✓ Das EASO führt gemeinsam mit der Kommission und den italienischen Behörden in der Nähe der Hotspots und der Ausschiffungsgebiete Schulungen für die Zivilgesellschaft durch.

Die italienischen Behörden sollten Anfang 2016 einen speziellen Ablaufplan erarbeiten, der die Verlegung unbegleiteter Minderjähriger im Rahmen der Umverteilungsregelung ermöglicht.

X Gegenwärtig existiert kein Verfahren für die Verlegung unbegleiteter Minderjähriger nach Maßgabe des Umverteilungsbeschlusses des Rates. Mit dem Innenministerium und dem Justizministerium wurde Kontakt aufgenommen, um Fortschritte zu erzielen.

Das EASO sollte sich nicht allein auf die nationalen Behörden verlassen, sondern neben seinen Teams rasch Kulturmittler einsetzen, um die Wirksamkeit seiner Einsatzkräfte zu erhöhen.

✓ Das EASO hat den Rahmenvertrag mit dem Dienstleister unterzeichnet und kann nun Kulturmittler in Italien einsetzen.

Die Mitgliedstaaten sollten die von den italienischen Behörden übermittelten Umverteilungsanträge wesentlich schneller beantworten.

X Die Bearbeitungszeiten sind noch immer zu lang, was die Effizienz und die Effektivität des Umverteilungsprozesses beeinträchtigt.

✓ Die Kommission setzt sich bei den Mitgliedstaaten stark für die Beschleunigung des Umverteilungsprozesses ein und wird dies auch künftig tun. Sie sandte z. B. Anfang März 2016 Mitteilungen an die Verbindungsbeamten und die nationalen Kontaktstellen für Umverteilung, um die Verlegungen erheblich zu beschleunigen. Zwischen den Verbindungsbeamten, die die Mitgliedstaaten zur Beschleunigung der Umverteilungsmaßnahmen nach Italien entsandt haben, finden regelmäßige Treffen statt, die bei Bedarf häufiger durchgeführt werden können. X Die italienischen Behörden sollten die Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten detaillierter über die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen an den Hotspots informieren, damit weniger zusätzliche Sicherheitskontrollen durchgeführt werden müssen.

X Die Mitgliedstaaten sollten den italienischen Behörden ihre Gründe mitteilen, wenn für eine Umverteilung in Betracht kommende Personen aus Gründen der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder unter Berufung auf Ausschlussklauseln abgelehnt werden, damit eine angemessene Behandlung durch die italienischen Behörden gewährleistet ist.

X Die Mitgliedstaaten sollten den Austausch sicherheitsrelevanter Informationen zwischen ihren zuständigen Behörden erleichtern.

Die Mitgliedstaaten sollten ihre Zusagen im Rahmen des Umverteilungsprogramms weiter erhöhen und die Gültigkeitsdauer der bereits erfolgten Zusagen angesichts der zurzeit geringen Anzahl von Neuankömmlingen in Italien verlängern.

X Auch wenn genügend Zusagen gemacht wurden, sollten die Mitgliedstaaten die Annahme beschleunigen und die zügige Durchführung weiterer Umverteilungen erleichtern (siehe Anhang 4).

X Die Mitgliedstaaten, die Zusagen gemacht haben, sollten deren Gültigkeit verlängern, um den saisonalen Schwankungen der Zahl der in Italien ankommenden Flüchtlinge Rechnung zu tragen.

Unter Zugrundelegung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe und der Ergebnisse des Umverteilungsforums vom 16. Dezember 2015 sollte der Umverteilungsprozess weiter optimiert werden.

X Der Umverteilungsprozess muss auf der Grundlage der Empfehlungen und Erläuterungen der Kommission sowie der Diskussionen in den einschlägigen Gruppen und Foren weiter optimiert werden.

Weitere erforderliche Maßnahmen, die nach Annahme der Mitteilung im Dezember ermittelt wurden

Einige Mitgliedstaaten haben andere Kriterien als die im Ratsbeschluss vorgesehenen Kriterien angeführt, um eine Umverteilung abzulehnen.

X Die Mitgliedstaaten sollten sich bei der Ablehnung von Umverteilungsanträgen strikt an die im Ratsbeschluss vorgesehenen Kriterien halten. Insbesondere sollten Umverteilungsanträge nicht aufgrund von Präferenzen der Mitgliedstaaten hinsichtlich des Profils der umzuverteilenden Personen abgelehnt werden.

Rückkehr/
Rückführung

Die italienischen Behörden müssen ihren Dialog mit den wichtigsten Herkunftsländern irregulärer Migranten verstärken und ihre Verwaltungsverfahren straffen, damit eine schnelle Rückführung garantiert ist.

✓ Es sind Rückführungen erfolgt nach Ägypten, Tunesien und Nigeria, mit denen bilaterale Vereinbarungen bestehen.

✓ Mit Ghana, Senegal, Gambia und Côte d'Ivoire wurden Gespräche über bilaterale Vereinbarungen geführt, an denen auch der italienische Ministerpräsident und der Leiter der italienischen Polizei teilnahmen. Die Kommission war bei den Treffen auf Fachebene zugegen.

X Italien sollte vordringlich zusammen mit Frontex einen klaren operativen Plan für Rückkehr und Rückübernahme festlegen und mit seiner Durchführung beginnen; dieser Plan sollte sich auf eine klare Planung und Bedarfsbewertung durch Italien stützen und, wo nötig, Unterstützung für alle Aspekte der Durchführung des Rückführungsverfahrens vorsehen. Anfang März wurden diesbezügliche Gespräche zwischen Frontex und Italien aufgenommen.

Da der Anteil der in Italien eintreffenden Migranten, die keinen internationalen Schutz benötigen (nach Angaben der italienischen Behörden zum gegenwärtigen Zeitpunkt mehr als 50 %), stetig zunimmt, kann davon ausgegangen werden, dass die derzeitigen Inhaftierungskapazitäten in Italien (insgesamt rund 604 Plätze) bereits jetzt unzureichend sind. In Erwägung gezogen werden sollten die vollständige Inanspruchnahme der vorhandenen Kapazitäten, deren Finanzierung über das nationale AMIF-Programm bereits vorgesehen ist, und die (vordringliche) Planung eines (vorübergehenden) Ausbaus der Inhaftierungskapazitäten Italiens.

X Die Zahl der verfügbaren Plätze in Abschiebehafteinrichtungen (CIE – Centri di identificazione ed espulsione) ist von Italien weiter gesenkt worden und beläuft sich nun auf 271 Plätze (Stand 9. März 2016, wobei es sich überwiegend um Plätze für Frauen und Mädchen handelt). Der italienische Fahrplan für die Umverteilung hingegen sieht 1248 Plätze vor. Die italienischen Behörden sollten diesen Mangel dringend beseitigen und die Zahl der Plätze nicht senken, sondern erhöhen, um irreguläre Migranten daran zu hindern, unterzutauchen und irregulär in andere Mitgliedstaaten weiterzureisen. Entsprechende Pläne sind derzeit in Arbeit.

X Italien sollte auch die Möglichkeit vorsehen, die Dauer der Verwaltungshaft im Rahmen der nach der Rückkehrrichtlinie zulässigen 18 Monate zu erhöhen, um sicherzustellen, dass alle Verfahren erfolgreich durchgeführt werden können und nicht die Gefahr besteht, dass die Rückkehrer auf freien Fuß gesetzt werden und untertauchen können.

X Außerdem sollte Italien die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr für alle Kategorien von Migranten vorsehen, auch für (unbegleitete) Minderjährige, Familien und schutzbedürftige Personen, wobei die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.

Italien hat bereits eine Ausschreibung veröffentlicht und sollte so rasch wie möglich das Programm zur Förderung der freiwilligen Rückkehr wiederaufnehmen, um die starke Arbeitsbelastung durch rückkehrbereite Personen zu verringern, und einen Antrag auf AMIF-Soforthilfe in Betracht ziehen, um die Zeit bis zur Aufnahme des neuen Programms zu überbrücken.

✓ Am 24. Dezember 2015 wurde eine Ausschreibung für das Programm zur Förderung der freiwilligen Rückkehr (AVR – Assisted Voluntary Return) veröffentlicht; anschließend erfolgen Auswahl und Vergabe. Das neue Programm sollte etwa ab Juni 2016 operativ sein.

✓ Die IOM beantragte bei der Kommission AMIF-Mittel, um die Zeit bis zum Start des neuen Programms zu überbrücken. Der Antrag ruht derzeit.

Die Europäische Kommission sollte mit Unterstützung der Mitgliedstaaten ihre Zusammenarbeit mit Drittstaaten weiter ausbauen, um eine leichtere Rückübernahme von Migranten, die keinen Anspruch auf internationalen Schutz haben, zu gewährleisten, unter anderem durch den zielgerichteten Einsatz des Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika.

 

✓ Die gemeinsamen Rückübernahmeausschüsse mit der Türkei und Pakistan traten am 19. Januar bzw. 2. Februar 2016 zusammen. Die Kommission hat Afghanistan und Nigeria besucht, um die Rückübernahme zu erörtern.

✓ Italien hat bereits Projekte gefördert, die aus dem Treuhandfonds für Afrika finanziert werden sollen, und arbeitet daran, neue Vorschläge zur Genehmigung vorzulegen. Mit Blick auf die größtmögliche Kohärenz der Ziele sollte eine umfassende Koordinierung zwischen dem Außen- und dem Innenministerium erfolgen.

Weitere erforderliche Maßnahmen, die nach Annahme der Mitteilung im Dezember ermittelt wurden

Die Leitlinien für das System der Rückkehrförderung in Italien sind veraltet und müssen wirkungsvoller werden.

X Mit Blick auf das neue nationale Programm zur Förderung der freiwilligen Rückkehr sollten die italienischen Behörden die Leitlinien für diese Programme überarbeiten.

X Italien sollte die bestehenden von der EU geförderten Programme, vor allem ERIN, so umfassend wie möglich für die Wiedereingliederung von Rückkehrern nutzen.

Verbesserung des Grenz-managements

Angesichts der möglichen Zunahme des Migrantenzustroms an der slowenisch-italienischen Grenze sollten die italienischen Behörden Notfallpläne aufstellen, die auch die Möglichkeit einschließen, bei Frontex/EASO zusätzliche Unterstützung zu beantragen.

✓ Die italienischen Behörden haben mit Frontex die Ausweitung des Einsatzgebietes der gemeinsamen Operation „Triton“ auf die südliche Adria vereinbart. Frontex setzt für Triton nun 181 Einsatzkräfte ein. Ein Flugzeug wurde nach Brindisi verlegt, um die Überwachungsmaßnahmen zu unterstützen.

✓ Italien erhielt auf seine Fragen hin klare Auskünfte über die Möglichkeit, über die Westbalkanroute einreisende Migranten umzuverteilen.

✓ Vertreter der italienischen Behörden haben Vertreter der zuständigen albanischen Behörden getroffen und die Punkte aufgelistet, bei denen die Grenzüberwachung in Albanien möglicherweise verbessert und das Risiko von Migrantenströmen in der Adria gemindert werden müsste.

Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin sicherstellen, dass Mittel für die Operationen „Triton“ und „EUNAVFOR MED“ im Mittelmeerraum zur Verfügung gestellt werden.

✓ Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin sicherstellen, dass Mittel und qualifiziertes Personal für die Operationen „Triton“ und „EUNAVFOR MED“ im Mittelmeerraum zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt insbesondere für Fingerabdruckexperten, die benötigt werden, damit die italienischen Hotspots voll einsatzfähig sind; durch die Entsendungen müssen zumindest die Mindestanforderungen in allen bestehenden Hotspots und im mobilen Hotspot-Team erfüllt werden.

Aufnahme-kapazität

Die laufenden Arbeiten zur Reform des Asyl- und Aufnahmesystems sollten fortgesetzt werden, um eine Verschlankung des Asylverfahrens (insbesondere im Hinblick auf das Rechtsbehelfsverfahren) und einen landesweit einheitlichen Qualitätsstandard bei der Entscheidungsfindung sicherzustellen.

X Im Innenministerium ist eine Arbeitsgruppe für Asylreform eingerichtet worden, die ein neues Asylgesetz vorschlagen soll, mit dem Mängel beseitigt und Verfahren beschleunigt werden.

X Die Arbeiten an der Reform sollten vor dem Sommer abgeschlossen werden, auch um den von der Kommission in laufenden Vertragsverletzungsverfahren geäußerten Beanstandungen Rechnung zu tragen.

Die Überwachungssysteme sollten ausgebaut werden, um die landesweiten Unterschiede in der Qualität der Aufnahmebedingungen zu verringern und der Korruptionsgefahr bei der Steuerung der Aufnahme zu begegnen.

 

✓ Nach Angaben der italienischen Behörden wurde das italienische System für die Überwachung der Aufnahmebedingungen bereits 2015 durch Vereinbarungen mit dem UNHCR und der IOM über weitere Monitoring-Besuche ausgebaut, die zusätzlich zu denjenigen der italienischen Präfekturen durchgeführt werden. 2016 sollen neue Initiativen ergriffen werden, um das Überwachungssystem weiter zu verbessern.

Um die Steuerung des Zustroms zu erleichtern, sollte eine einheitliche Datenbank aufgebaut werden, die die Asylverfahren mit den Aufnahmeverfahren verknüpft.

X Die neue nationale Datenbank für die Registrierung der Migranten als Grundlage für die Planung ihrer Verteilung und für das Aufnahmesystem ist noch nicht in Betrieb; die Arbeiten stehen aber kurz vor dem Abschluss. Die Datenbank soll im zweiten Halbjahr 2016 in Betrieb gehen.

X Für die Verknüpfung der Aufnahmedatenbank, der Asyldatenbank und des neuen Systems zur Überwachung der Präsenz von Migranten sollten IT-Lösungen entwickelt werden.

Die italienischen Behörden sollten die Ausschreibung für den Aufbau eines Systems von Flügen für die Verbringung von Migranten ohne Verzug zum Abschluss bringen. Bis die Ausschreibung vollständig abgeschlossen ist, kann die Europäische Kommission für einen begrenzten Zeitraum eine Förderung des Systems als Überbrückungsmaßnahme in Betracht ziehen.

X Das Vergabeverfahren ist noch nicht abgeschlossen und sollte beschleunigt werden.

Weitere erforderliche Maßnahmen, die nach Annahme der Mitteilung im Dezember ermittelt wurden

System für die Aufnahme unbegleiteter Minderjähriger

X Auf nationaler Ebene sollte eine Koordinierung zwischen den von Ministerien, Regionen oder Kommunen verwalteten Aufnahmezentren erfolgen. Zu diesem Zweck sollte eine umfassende und aktuelle Datenbank genutzt werden, die über die für unbegleitete Minderjährige verfügbaren Plätze in den unterschiedlichen Aufnahmeeinrichtungen auf italienischem Staatsgebiet Aufschluss gibt.

Erstaufnahmeplätze für unbegleitete Minderjährige

✓ Die 2014 bereitgestellten AMIF-Soforthilfemittel, die ein neues System von Erstaufnahmezentren (15 Einrichtungen, 737 Plätze) unter der Verantwortung des Innenministeriums ermöglicht haben, liefen Ende Februar 2016 aus. 13 dieser 15 hochspezialisierten Aufnahmeeinrichtungen verlängern jetzt ihrer Tätigkeit bis zum 22. August 2016 (641 verfügbare Plätze).

X Zur Gewährleistung der Kontinuität über diesen Termin hinaus wird ein neues Ausschreibungsverfahren eingeleitet. 

Anschlussunterbringung unbegleiteter Minderjähriger

✓ Für die Anschlussunterbringung unbegleiteter Minderjähriger standen dem Fahrplan zufolge 961 Plätze zur Verfügung.

✓ Im Dezember 2015 wurde ein Ausschreibungsverfahren für zusätzliche Plätze für unbegleitete Minderjährige unabhängig von deren rechtlichem Status (SPRAR-System) abgeschlossen.

X Rund 2/3 der auf der Grundlage der Ausschreibung zugeteilten zusätzlichen 1010 Plätze wurden bereits bereitgestellt. Um einen reibungslosen Übergang zwischen der Erstaufnahme und der Anschlussunterbringung zu gewährleisten, sollten weitere Plätze zur Verfügung gestellt werden.

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Brüssel, den 16.3.2016

COM(2016) 165 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung - Erster Fortschrittsbericht der Kommission


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Brüssel, den 16.3.2016

COM(2016) 165 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UN DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung – Erster Fortschrittsbericht der Kommission


Anhang VI: Neuansiedlung – Stand zum 15. März 2016
entsprechend den Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015

Mitgliedstaat/ Assoziierter Staat

Zusagen im Rahmen der Regelung vom 20. Juli

Insgesamt im Rahmen der Regelung vom 20. Juli neu angesiedelte Personen
zum 15. März

Drittland, aus dem die Neuansiedlung erfolgt ist

Österreich

1900

1395 1

Libanon: 779; Jordanien: 442; Türkei: 173; Irak: 1

Belgien

1100

212

Libanon: 204; Jordanien: 4; Türkei: 4

Bulgarien

50

0

Kroatien

150

0

Zypern

69

0

Tschechische Republik

400

52

Libanon: 32; Jordanien: 20

Dänemark

1000

k. A.

Estland

20

0

Finnland

293

0 2

Frankreich

2375 3

15 4

Jordanien

Deutschland

1600

0

Griechenland

354

0

Ungarn

0

0

Island

50

k. A.

Irland

520

251

Jordanien, Libanon

Italien

1989

96

Libanon

Lettland

50

0

Liechtenstein

20

20

Türkei

Litauen

70

0

Luxemburg

30

0

Malta

14

 0

Niederlande

1000

231

Libanon: 215; Jordanien: 2; Türkei: 5; Marokko: 1; Äthiopien: 8

Norwegen

3500

6 5

Jordanien, Libanon, Türkei

Polen

900

0

Portugal

191

0

Rumänien

80

 0

Slowakei

100 6

 0

Slowenien

20

 0

Spanien

1449

 0

Schweden

491

 0 7

Schweiz

519

413

Libanon: 349

Syrien (irakische und palästinensische Staatsangehörige): 64

Vereinigtes Königreich

2200

1864 8

Jordanien, Libanon, Türkei, Ägypten, Irak und andere Länder im Zusammenhang mit humanitären Gründen

INSGESAMT

22 504

4555

(1)

     Einschließlich aller Familienzusammenführungen und Neuansiedlungen im Rahmen des österreichischen Humanitären Aufnahmeprogramms.

(2)

     Finnland hat im Jahr 2015 1034 Personen im Rahmen seines nationalen Programms neu angesiedelt (außerhalb der Regelung vom 20. Juli).

(3)

     Diese Zahl kommt zum nationalen Kontingent und früheren Zusagen Frankreichs hinzu.

(4)

     Frankreich hat bereits 460 Personen für eine Neuansiedlung aus Jordanien und Libanon ausgewählt, die aber noch nicht überstellt wurden.

(5)

     Norwegen hat bereits 1500 Personen für eine Neuansiedlung ausgewählt, die aber noch nicht überstellt wurden.

(6)

     Diese Zahl kommt zu den 149 im Rahmen eines nationalen Programms aus dem Irak neu angesiedelten Assyrern hinzu (außerhalb der Regelung vom 20. Juli).

(7)

     Schweden hat im Jahr 2015 1900 Personen im Rahmen seines nationalen Programms neu angesiedelt (außerhalb der Regelung vom 20. Juli).

(8)

     Im Rahmen bestehender Neuansiedlungsregelungen des Vereinigten Königreichs im Jahr 2015.

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Brüssel, den 16.3.2016

COM(2016) 165 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung – Erster Fortschrittsbericht der Kommission


Anhang VII: Geplante Neuansiedlungen nach dem 15. März 2016

Mitgliedstaat/
Assoziierter Dublin-Staat

Geplante Neuansiedlungen aus Drittstaaten
im Zeitraum vom 15. März bis zum Ende der Regelung vom 20. 
Juli

Österreich

505

Libanon: 59

Jordanien: 200

Türkei: 246

Belgien

888

k. A.

Bulgarien

50

Türkei:

2016: 20

2017: 30

Kroatien

150

Türkei

Zypern

69

Nordafrika, Naher Osten, Horn von Afrika

Tschechische Republik

348

Syrer in Jordanien (möglicherweise auch in der Türkei, in Libanon oder in Irak)

Dänemark

1000

k. A.

Estland

20

Türkei

Finnland

293

Jordanien und Libanon 2016
(2016 werden insgesamt 750 neu angesiedeld)
1

Frankreich

2360

Jordanien, Libanon
460 bereits ausgewählt,aber noch nicht neu angesiedelt

(200 aus Jordanien und 260 aus Libanon)

Deutschland

1600

Libanon: 1000

Ägypten: 300

Sudan: 300

Griechenland

354

k. A.

Ungarn

-

k. A.

Island

50

k. A.

Irland

269

Libanon

Italien

1893

- Sudan: 50 (Eritreer)

- Libanon: 304 (Syrer)

- Prioritäre Regionen: 1050 Syrer (50 von ihnen im Rahmen einer Kostenübernahme durch Privatpersonen)

- Horn von Afrika: 239 (RDPP-Länder)
- 130 Flüchtlinge, die zu ihrem unmittelbaren rechtlichen oder physischen Schutz dringend neu angesiedelt werden müssen, einschließlich der Opfer von Gewalt und Folter (darunter 56 palästinensische Flüchtlinge aus Syrien)

- 100 gefährdete Frauen und Kinder

- 20 Personen, die medizinische Betreuung benötigen, die nur durch eine Neuansiedlung gewährleistet werden kann

Lettland

50

Türkei

Liechtenstein

Zusagen erfüllt

k. A.

Litauen

70

Türkei

Luxemburg

30

Türkei

Malta

14

Türkei:

2016: 7

2017: 7

Niederlande

769

Libanon: 140 (2016; Neuansiedlungs-Mission vom April)

Türkei: 140 (2016; Neuansiedlungs-Mission vom Juni)

Neuansiedlungs-Missionen

im 2  Halbjahr 2016: 280 (Zielort noch offen)

Norwegen

3494

Libanon: 1500 (bereits angenommen, aber noch nicht überstellt)
1950, auszuwählen im 2. Halbjahr 2016: Libanon 1140, Jordanien 250, Türkei 600

Polen

900

entfällt

Portugal

191

Türkei:

2016: 100

2017: 91

Rumänien

80

2016: 40
2017: 40

Slowakei

100

k. A.

Slowenien

20 2

Libanon, Jordanien, Türkei

Spanien

1449

2016: 854 (285 von ihnen aus der Türkei)

2017: 595

Schweden

491 3

Libanon: 400

Jordanien: 50

Türkei: 41

Schweiz

106

überwiegend aus Libanon, aber auch aus Syrien

Vereinigte Königreich

336

20 000 und mindestens 750 pro Jahr 4



(1)

 Die Zusage Finnlands im Rahmen der Schlussfolgerungen vom 20. Juli ist Teil des nationalen Kontingents von 750 im Jahr 2016 neu anzusiedelnden Personen.

(2)

Bis Ende 2016.

(3)

Nicht vor dem 1. Juli 2016.

(4)

Im Rahmen bestehender Neuansiedlungsregelungen des Vereinigten Königreichs, 20 000 vor dem Jahr 2020.

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