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Document 52012DC0556
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS The EU's External Aviation Policy - Addressing Future Challenges
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Die Luftfahrtaußenpolitik der EU - Bewältigung der künftigen Herausforderungen
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Die Luftfahrtaußenpolitik der EU - Bewältigung der künftigen Herausforderungen
/* COM/2012/0556 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Die Luftfahrtaußenpolitik der EU - Bewältigung der künftigen Herausforderungen /* COM/2012/0556 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Die Luftfahrtaußenpolitik der EU -
Bewältigung der künftigen Herausforderungen 1. Einleitung 1. Die Luftfahrt ist von
wesentlicher Bedeutung für die europäische Wirtschaft, für die EU-Bürger wie
auch als Branche selbst. Sie bietet 5,1 Millionen Menschen Arbeit und
trägt 365 Mrd. EUR oder 2,4 % zum BIP der EU bei[1] und leistet somit einen
wesentlichen Beitrag zu Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, Tourismus,
Kontakten zwischen den Menschen sowie zum regionalen und sozialen Zusammenhalt
in der Europäischen Union. Wie im Verkehrsweißbuch der Kommission von 2011[2] dargelegt wurde, ist
und bleibt die Luftfahrt von grundlegender Bedeutung für die Vernetzung Europas
mit dem Rest der Welt. Im Laufe der letzten beiden Jahrzehnte hat die EU die
fragmentierten nationalen Luftverkehrsmärkte umgestaltet und integriert und zum
größten und offensten regionalen Luftverkehrsmarkt der Welt gemacht. 2. Europa wurde von der
weltweiten Rezession jedoch stärker in Mitleidenschaft gezogen als andere
Regionen und insbesondere seine internationalen Luftfahrtunternehmen sind im
Wettbewerb einer Reihe von Gefahren ausgesetzt, die sie vor unterschiedliche
Herausforderungen stellen. In dieser Mitteilung wird dargelegt, dass die
Luftfahrtaußenpolitik der EU schnell eine erhebliche Wandlung vollziehen muss,
um diese Herausforderungen zu bewältigen: Europa muss eine starke und
wettbewerbsfähige Luftfahrtbranche im Mittelpunkt der weltweiten Netzes, das
die EU mit der übrigen Welt verbindet, aufrechterhalten. Wir müssen der
strategischen Rolle der Luftfahrt in angemessener Weise allgemein Rechnung
tragen, also der besonderen Rolle, die den Luftfahrtunternehmen, Flughäfen,
Herstellern und Dienstleistern hinsichtlich Wachstum und Beschäftigung zukommt
und mit der sie einen wichtigen Beitrag zur EU-Wachstumsstrategie „Europa 2020“
und der Wiederbelebung der europäischen Wirtschaft leisten. Die europäischen
Luftfahrtunternehmen stehen in dieser Wettbewerbssituation an vorderster Front
und ringen in einem harten internationalen Markt um ihr Überleben[3], der gekennzeichnet ist
durch unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen und Kulturen, bilaterale
Luftverkehrsabkommen, die den Marktzugang beschränken, und durch einen
Wettbewerb, der durch unfaire Subventionen oder Praktiken, wie
Überflugbeschränkungen, in Drittländern häufig verzerrt ist. 3. In dieser Mitteilung werden
die Fortschritte bewertet, die seit der Mitteilung der Kommission aus dem Jahr
2005 bei der Weiterentwicklung der EU- Luftfahrtaußenbeziehungen gemacht wurden[4]. Im Mittelpunkt stehen
dabei die „klassischen“ Aspekte der internationalen Beziehungen und
Übereinkünfte der Luftfahrt, es werden aber auch mehrere andere bedeutende
Aspekte mit einer ausgeprägten internationalen Dimension erörtert, die
zunehmend wichtig für das Wachstum des Marktes und unsere allgemeine
Wettbewerbsfähigkeit sind, unter anderem: die Schaffung eines einheitlichen europäischen
Luftraums und der damit verbundene Technologiepfeiler SESAR (Single European
Sky ATM Research, Forschung im Bereich des Flugverkehrsmanagements für den
einheitlichen europäischen Luftraum); die europäische Politik im Bereich der
Flugsicherheit mit einer wachsenden internationalen Rolle der Europäischen
Agentur für Flugsicherheit (EASA), bilaterale Abkommen über die Sicherheit der
Luftfahrt sowie der technischen Zusammenarbeit; die europäische Politik im
Bereich der Luftsicherheit zur Gefahrenabwehr und zur Verhinderung
unrechtmäßiger Eingriffe in der Zivilluftfahrt, und die europäische Flughafen-
und Infrastrukturpolitik, deren Ziel die Bereitstellung einer tragbaren und
kosteneffizienten Infrastruktur ist. Jede Überarbeitung und Stärkung der EU-Außenbeziehungen
im Bereich der Luftfahrt muss diesen wichtigen Elementen umfassend Rechnung
tragen. 4. Zwar kommt die Mitteilung zu
dem Schluss, dass die 2005 eingeschlagene Politik in die richtige Richtung
geht, doch ist festzustellen, dass die Welt der Luftfahrt sich in den
vergangenen sieben Jahren stark verändert hat. Die europäische Luftfahrt
braucht dringend einen stärkeren Rahmen für die Entwicklung eines fairen und
offenen Wettbewerbs, was durch einen besser koordinierten europäischen Ansatz
in den Luftfahrtaußenbeziehungen gewährleistet werden kann. Eine gemeinsame
politische Bereitschaft, Verhandlungen auf EU-Ebene mit nachweislichem Mehrwert
und wirtschaftlichen Nutzen voranzutreiben, liegt im Interesse der europäischen
Verbraucher und der Wettbewerbsfähigkeit der Branche. 5. Die EU muss die komplette
Palette der verfügbaren Instrumente nutzen, unter anderem vom Rat erteilte
Mandate für Verhandlungen mit wichtigen Partnern und den in die Europäische
Nachbarschaftspolitik eingebundenen Ländern auf EU-Ebene, und sie muss sich, wo
dies erforderlich ist, wirksamer gegen unfaire Praktiken zur Wehr setzen. Die
EU muss in führender Rolle Änderungen der Regelungen für das ausländische
Eigentum und die Kontrolle von Luftfahrtunternehmen vorantreiben, damit sichergestellt
wird, dass die in der EU ansässigen globalen Luftfahrtunternehmen auf Jahre
hinaus ihre herausragende Stellung im globalen Luftverkehrsnetz behalten. Dabei
ist immer daran zu denken, dass wir nicht nur die Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Wertschöpfungskette der europäischen
Luftfahrt und aller ihrer Elemente im Blick haben, sondern dies auch im
Interesse der Endverbraucher tun. 1.1. Auf die Fortschritte seit
2005 aufbauen – Zeit für eine Überprüfung 6. Die Erfolge der Luftfahrtaußenpolitik
der EU in den vergangenen sieben Jahren, die auf drei Säulen beruhen, nämlich
der Wiederherstellung von Rechtssicherheit, der Schaffung eines gemeinsamen
Luftverkehrsraums mit den Nachbarländern und umfassender Abkommen mit wichtigen
Partnern, sind im Anhang dargelegt. Kurz gesagt: Es wurden maßgebliche
Fortschritte erzielt. Durch koordinierte Bemühungen der Europäischen Kommission
und der EU-Mitgliedstaaten wurde für fast 1000 bilaterale Luftverkehrsabkommen
mit 117 Ländern außerhalb der EU wieder Rechtssicherheit geschaffen. Deutliche
Fortschritte wurden bei der Schaffung eines erweiterten gemeinsamen
Luftverkehrsraums mit den Nachbarländern gemacht, und mit den westlichen
Balkanstaaten, Marokko, Jordanien, Georgien und Moldau wurden bereits Abkommen
geschlossen. Weitere Abkommen werden derzeit ausgehandelt. Die wirtschaftlichen
Vorteile, die sich aus den ersten dieser Abkommen (mit den Ländern des
westlichen Balkans und Marokko) ergeben, werden für den Zeitraum von 2006 bis
2011 mit insgesamt 6 Mrd. EUR veranschlagt[5].
Seit 2005 hat die EU darüber hinaus umfassende Luftverkehrsabkommen mit einer
Reihe wichtiger Handelspartner ausgehandelt, nämlich mit den Vereinigten
Staaten von Amerika, Kanada und Brasilien. 7. Seit 2005 hat die
Luftfahrtaußenpolitik der EU bedeutsame Ergebnisse gezeitigt, so dass die EU zu
einem wichtigen Akteur in der weltweiten Luftfahrt geworden ist und ein
konkreter wirtschaftlicher Nutzen und andere Vorteile erzielt wurden. Es ist
jedoch auch klar, dass die Fortschritte nicht so rasch und umfassend waren, wie
sie hätten sein sollen. Die Umstellung von ausschließlich bilateralen
Beziehungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Partnerländern auf eine
Kombination von bilateralen Beziehungen und Beziehungen auf EU-Ebene hat gelegentlich
zu Verwirrung unter den Partnerländern geführt und die Interessen der EU wurden
nicht immer optimal definiert und verteidigt. Erforderlich sind weitere
Anstrengungen zur Koordination auf EU-Ebene zwischen der Europäischen
Kommission und den Mitgliedstaaten sowie die Zusammenarbeit mit den
Interessenträgern der Branche. 8. Die Veränderungen und
Herausforderungen, denen die globale Luftfahrt gegenübersteht, haben es der EU
ermöglicht, eine Führungsrolle bei der Verwirklichung einer ehrgeizigen und kohärenten
internationalen Luftfahrtpolitik einzunehmen (siehe unten). Nationale
Zersplitterung herrscht jedoch weiterhin vor und es ist allgemein ein Mangel an
Einigkeit und Solidarität auf EU-Ebene zu beklagen. Wir haben noch keine
umfassende gemeinsame EU-Luftfahrtaußenpolitik; noch immer unterliegen wir zu
sehr nationalen Interessen und stützen uns zu sehr auf Ad-hoc-Initiativen auf
der Grundlage individueller Verhandlungsmandate. 9. Vor kurzem ist als weiterer
Faktor die Reaktion einer großen Zahl internationaler Partner auf die
Einbeziehung des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem der Europäischen
Union hinzugekommen. Angesichts der allgemeinen Bedeutung einer Verringerung
des Kohlendioxidausstoßes der Wirtschaft sieht die EU die nachhaltige Entwicklung
des Luftverkehrs jedoch als wichtiges Thema für unsere Außenbeziehungen an,
sowohl auf bilateraler Ebene als auch auf globaler Ebene im Rahmen der
Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO). Die Reaktionen auf das
Emissionshandelssystem der EU zeigen die Notwendigkeit einer weiteren
Zusammenarbeit beim Thema Klimawandel, damit Hindernisse beseitigt werden
können und das Potenzial einer beiderseits vorteilhaften Zusammenarbeit
ausgeweitet wird. Die EU unterstützt nachdrücklich und bekräftigt erneut ihre
dauerhafte Bereitschaft, sich im Rahmen der ICAO in der Frage der
Luftverkehrsemissionen auf einen globalen Ansatz zu einigen, um eine
nachhaltige Entwicklung der Luftverkehrsbranche zu gewährleisten. 10. Die Errungenschaften der
vergangenen sieben Jahre bedeuten einen guten Fortschritt, reichen aber
eindeutig nicht aus. Ständig neue Herausforderungen ergeben sich aufgrund des
äußerst dynamischen und sich rasch wandelnden globalen Umfelds. Darüber hinaus
sind diese Herausforderungen zunehmend weltweiten Ausmaßes, was zeigt, wie
notwendig gemeinsame EU-Reaktionen sind, da Lösungen auf Ebene der einzelnen
EU-Mitgliedstaaten nur schwer zu erreichen sind. 11. Es ist nun an der Zeit, in der
EU-Luftfahrtaußenpolitik und den damit verbundenen Perspektiven einen
bedeutenden Schritt nach vorn zu machen. Eine Überprüfung und Aktualisierung
der Politik ist dringend erforderlich. Die unkoordinierte Marktliberalisierung
auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten mit bestimmten Drittländern vollzieht sich so
schnell, dass es in einigen Jahren zu spät sein könnte, wenn wir jetzt keine
ehrgeizigere und effektivere EU-Außenpolitik zustande bringen. Ein Faktor dabei
könnte die scheinbare Absicht von Mitgliedstaaten sein, Drittländern auch
weiterhin bilaterale Verkehrsrechte ohne angemessene Gegenleistung zu gewähren
und ohne die Auswirkungen auf EU-Ebene zu berücksichtigen. Darüber hinaus haben
wir keine ausreichenden Fortschritte bei der Beseitigung von Einschränkungen
bezüglich Eigentum und Kontrolle erzielt. Diese Einschränkungen bergen das
Risiko der Verknöcherung einer weltweiten Branche und verwehren den
Luftfahrtunternehmen der EU wichtige neue Kapitalquellen. Es ist daher dringend
geboten, Verhandlungen auf EU-Ebene auf eine Reihe bedeutender und zunehmend
wichtiger werdender Luftverkehrspartner auszudehnen. 2. Die hauptsächlichen
Herausforderungen im sich rasch wandelnden weltweiten Umfeld der Luftfahrt 2.1. Mittel- und langfristige
Markttrends 12. Der Luftverkehr ist zu einer
Art Anrecht geworden, das in der EU und weltweit als selbstverständlich gilt.
Die Einschränkung der Mobilität steht nicht zur Debatte: Konnektivität ist ein
Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit. Schwellenländer haben verständlicherweise
hohe Erwartungen an den Zugang zu mehr Flugreisen und die schrittweise
Herausbildung einer wohlhabenderen Bevölkerung in diesen Märkten wird
wesentlich zu einer steigenden Luftverkehrsnachfrage beitragen. Die
Mittelschicht dürfte weltweit bis 2030 auf fast das Dreifache anwachsen (von
1,8 Mrd. Menschen im Jahr 2010 auf 4,9 Mrd. bis 2030) und im
asiatisch-pazifischen Raum auf mehr als das Sechsfache[6]. 13. Trotz der derzeitigen
Wirtschaftskrise wird der weltweite Luftverkehr langfristig nach Schätzungen
bis 2030 jährlich um rund 5 % wachsen[7],
was kumuliert eine Steigerung von mehr als 150 % bedeutet. Die
Luftverkehrsnachfrage wird hauptsächlich durch wirtschaftliches Wachstum und
Wohlstand bestimmt. Bei einem voraussichtlichen BIP-Wachstum für Europa von
durchschnittlich 1,9 %[8]
jährlich zwischen 2011 und 2030, verglichen beispielsweise mit Wachstumsraten
für Indien und China von 7,5 % und 7,2 %, werden sich die Gewichte im
Luftverkehr nach außerhalb der EU verschieben, und es wird insbesondere
erwartet, dass Asien und der Mittlere Osten Schwerpunkte im internationalen
Luftverkehr bilden werden. Die Hälfte des weltweit neuen Verkehrsaufkommens in
den nächsten 20 Jahren wird auf den Verkehr in die, aus der oder innerhalb
der asiatisch-pazifischen Region entfallen, die dadurch die weltweit führenden
USA bis 2030 überholen und auf einen Marktanteil von 38 % kommen wird.
Aufgrund der unterdurchschnittlichen Wachstumsraten werden
EU-Luftfahrtunternehmen Marktanteile in den meisten Regionen an Gesellschaften
von außerhalb der EU abgeben. Im Jahr 2003 entfiel auf die Luftfahrtunternehmen
der EU ein Marktanteil von 29 % der gesamten interregionalen Kapazität in
der Welt. Dieser Anteil wird bis 2025 voraussichtlich auf 20 % zurückgehen[9]. Diese Entwicklung
bedeutet, dass wenn nichts unternommen wird, die europäischen
Luftfahrtunternehmen weniger gut in der Lage sein werden, erfolgreich zu
wirtschaften und zum Wachstum der europäischen Wirtschaft beizutragen. 14. Gleichzeitig haben
Luftfahrtunternehmen aus Drittländern ihre Position im internationalen
Wettbewerb gefestigt. Beispielsweise wird das höchste regionale
Verkehrswachstum weltweit im Mittleren Osten erwartet, auf dessen
Luftfahrtunternehmen bis 2030 ein Anteil am Weltluftverkehr von 11 %
entfallen wird, verglichen mit 7 % im Jahr 2010. Der globale Wettbewerb
hat sich durch den Aufstieg von Luftfahrtunternehmen der Golfstaaten erheblich
gewandelt, die Dienste der sogenannten sechsten Freiheit (Verbindungen im
interkontinentalen Streckennetz über ihre Drehkreuze) anbieten und die ihre
Marktanteile steigern konnten, wobei sie sich aggressiv für die Zukunft rüsten,
indem sie massiv in neue Flugzeuge und Flughäfen investieren und ein weltweites
Netz sehr liberaler bilateraler Luftverkehrsabkommen nutzen. Regierungen in der
Golfregion haben erheblich in die Luftverkehrsinfrastruktur investiert und den
Luftverkehr faktisch zu einem strategischen Instrument zur Förderung der
globalen Rolle ihrer Region gemacht. Auch die südamerikanischen Märkte haben
zugelegt, wenn auch von einer kleineren Ausgangsbasis. Asiatische
Luftfahrtunternehmen sind kontinuierlich gewachsen und US-amerikanische
Gesellschaften haben ihre Konsolidierung fortgesetzt und ihre
Wettbewerbsfähigkeit verbessert, was allerdings durch Rechtsvorschriften für
den Gläubigerschutz erleichtert wurde. 2.2. Konkurrierende Geschäftsmodelle
im Luftverkehr 15. Die Lebensfähigkeit der
verschiedenen in der EU praktizierten Geschäftsmodelle, wie
Punkt-zu-Punkt-Verkehr und Netz-Modelle und die damit einhergehenden
Streckensysteme, ist für die Präsenz der EU-Luftfahrtunternehmen auf den
Märkten außerhalb der EU von Bedeutung. 16. Die europäische
Luftverkehrsbranche ist in einem tiefgreifenden Wandel begriffen. Die
Luftfahrtunternehmen mit Streckennetzbetrieb sehen sich jetzt einem starken
Wettbewerb durch Billigfluganbieter ausgesetzt. Auf diese entfallen heute
40 % des Kapazitätsangebots innerhalb der EU und eine weitere bedeutende
Steigerung wird erwartet[10]. 17. Dies hat erhebliche
Auswirkungen auf den Betrieb, die Leistung und die Rentabilität der
EU-Luftfahrtunternehmen mit Streckennetzbetrieb. Billigfluganbieter haben die
neuen, durch die Liberalisierung geschaffenen Marktfreiheiten viel
erfolgreicher als Luftfahrtunternehmen mit Streckennetzbetrieb genutzt, indem
sie dank niedriger Flugpreise neue Nachfrage schufen und Punkt-zu-Punkt-Dienste
anboten, ohne Anschlussflüge berücksichtigen zu müssen. Sie haben sich jedoch
weitgehend auf Kurz- und Mittelstrecken begrenzt. In den letzten Jahren haben
die großen europäischen Luftfahrtunternehmen mit Streckennetzbetrieb erhebliche
Verluste im innereuropäischen Kurz- und Mittelstreckengeschäft erlitten, da sie
zunehmender Konkurrenz durch Billigfluganbieter und Hochgeschwindigkeitszügen
ausgesetzt waren. Die Verluste wurden durch die Erträge im Langstreckenverkehr,
der die wichtigste Einnahmequelle dieser Luftfahrtunternehmen darstellt,
teilweise ausgeglichen. Eine starke EU-Luftfahrtaußenpolitik, die auf die
wichtigsten Wachstumsmärkte im Langstreckenverkehr abzielt, würde den
EU-Luftfahrtunternehmen neue wirtschaftliche Chancen eröffnen. 18. Den Luftfahrtunternehmen mit
Streckennetzbetrieb wird auch weiterhin eine wichtige Rolle im internationalen
Luftverkehr zukommen, da sie bis 2030 einen Anteil von 74 % am gesamten
Verkehr weltweit haben werden[11].
Luftfahrtunternehmen mit Streckennetzbetrieb werden daher weiterhin für die
Vernetzung Europas mit dem Rest der Welt ausschlaggebend sein, und es ist nicht
davon auszugehen, dass Billigfluganbieter wesentlich dazu beitragen werden,
außer durch Zubringerdienste zu den Flughäfen des Interkontinentalverkehrs. In
diesem Sinne könnten die beiden Geschäftsmodelle möglicherweise Synergien
entwickeln und konvergieren. 2.3. Die Bedeutung von Drehkreuzen 19. Die wirtschaftlichen Vorteile
von Drehkreuzen sind allgemein bekannt, ermöglichen sie doch den Betrieb eines
„dünneren“ Streckennetzes mit der Unterstützung durch Anschlussflüge. Um
rentabel zu sein, erfordert ein Drehkreuz eine maßgebliche lokale Nachfrage
sowie ein ausgedehntes Netz von Zubringerdiensten, weshalb die erfolgreichsten
Drehkreuze in der Regel bedeutende Stadtflughäfen sind. 20. Mit nur wenigen Vorbehalten
gibt es keinen Grund anzunehmen, dass die europäischen Luftverkehrsunternehmen
jetzt oder in absehbarer Zukunft nicht in der Lage wären, tragfähige Drehkreuze
zu betreiben, sei es im Güter- oder Personenverkehr. Allerdings müssen die
unzureichenden Investitionen in Flughafeninfrastruktur und die zunehmende
Kapazitätskrise, die an einigen europäischen Drehkreuz-Flughäfen bereits zu
einer Beschränkung der Zahl von Zubringerstrecken geführt haben, wirksam
angegangen werden, wenn die europäische Wettbewerbsfähigkeit aufrechterhalten
werden soll. Investitionen in Flughafeninfrastruktur und die Entwicklung von
Drehkreuzen, wo dies eine starke und nachhaltige Nachfrage rechtfertigt, sind
von entscheidender Bedeutung, um es den europäischen Drehkreuzen zu
ermöglichen, mit Drehkreuzen in anderen Teilen der Welt zu konkurrieren. Es ist
daher wichtig, Wachstumsengpässe in einem frühen Stadium zu ermitteln und zu
beseitigen oder zumindest ihre negativen Auswirkungen zu begrenzen, indem
Gebrauch von allen zur Verfügung stehenden Mittel gemacht wird, um die knappen
Flughafenkapazitäten effizienter zu nutzen. 3. Hauptziele der künftigen
EU-Luftfahrtaussenpolitik 3.1. Gewährleistung eines fairen
und offenen Wettbewerbs 21. Ein weiterer wichtiger
Vorbehalt ist, dass die Luftfahrtunternehmen auf offener, fairer und
unverzerrter Grundlage konkurrieren können. 22. Die EU ist der Auffassung,
dass offene Märkte die beste Grundlage für den Ausbau internationaler
Luftverkehrsbeziehungen sind und begrüßt daher den Wettbewerb. Dies hat der
Erfolg des EU-Luftverkehrsbinnenmarkts gelehrt. Ein Wirtschaftsklima, das es
den EU-Luftfahrtunternehmen ermöglicht, im internationalen Wettbewerb mithalten
zu können, ist zwar unbedingt zu gewährleisten, doch muss die
EU-Luftfahrtaußenpolitik auch großen Wert auf einen fairen und offenen
Wettbewerb legen. Wenn beispielsweise Subventionen, unlautere Praktiken, die
uneinheitliche Anwendung rechtlicher Rahmenbedingungen und mangelnde
Transparenz bei der Rechnungslegung von Unternehmen dazu genutzt werden, den
Markt zu verzerren, ist es legitim, die Branche gegen unlauteren Wettbewerb zu
verteidigen. 23. Der Luftverkehr konkurriert
als Dienstleistungsbranche auf einem globalen Markt, so dass eine nachhaltige
Wettbewerbsfähigkeit von fairen Wettbewerbsbedingungen abhängt. In Europa
ansässige Luftfahrtunternehmen sind im internationalen Wettbewerb
benachteiligt, wenn ihre Produktionskosten höher sind als die anderer
Luftfahrtunternehmen. Die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Luftverkehrsunternehmen,
von denen viele mit finanziellen Schwierigkeiten kämpfen, wird beeinträchtigt,
wenn die wirtschaftlichen Belastungen, die zu höheren Produktionsstückkosten
führen, höher sind als die von Luftfahrtunternehmen aus anderen Regionen der
Welt. Die Anwendung unterschiedlicher nationaler Steuern auf die
Luftverkehrsbranche könnte nachteilige Auswirkungen auf den Binnenmarkt und auf
die Wettbewerbsfähigkeit von in der EU ansässigen Luftfahrtunternehmen haben
und müsste deshalb weiter geprüft werden. Darüber hinaus lasten auf den
EU-Luftfahrtunternehmen höhere Kosten, die durch die Überlastung der Flughäfen
und des Luftraums in Europa verursacht werden, ebenso wie höhere
Flugsicherungsgebühren und Flughafenentgelte. Auch die Arbeitskosten, die mit
hohen arbeitsrechtlichen Standards und gut entwickelten Systemen der sozialen
Sicherung einhergehen, sind in Europa höher als in den meisten anderen Regionen
der Welt, was auch für die Kosten im Zusammenhang mit der Entschädigung von
Fluggästen und die Anlastung von Kosten für Kohlendioxidemissionen zutrifft.
Einige dieser wirtschaftlichen Belastungen und Kosten, die bei Flügen von und
nach Europa über das in anderen Regionen Übliche hinausgehen, könnten zumindest
eine gewisse Zeit lang Bestand haben, während andere bis zu einem gewissen Grad
ausgeglichen werden könnten durch Innovation, den früheren Einsatz neuer
Technologien in Europa und Produktivitätssteigerungen oder als Ergebnis von
Verhandlungen mit Partnerländern, die auf die Schaffung gleicher
Wettbewerbsbedingungen abzielen, z. B. durch die Einhaltung
internationaler Arbeits- und Umweltstandards. 24. Daher ist es wichtig, die
gesamte Wertschöpfungskette des Luftverkehrs (Flughäfen,
Flugsicherungsorganisationen, Hersteller, Computerreservierungssysteme,
Bodenabfertigungsdienste usw.) zu betrachten und die Kostenstrukturen, die
Wettbewerbsintensität in anderen Teilen der Wertschöpfungskette und Mechanismen
der Infrastrukturfinanzierung in anderen wichtigen Märkten zu berücksichtigen,
wenn die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Luftfahrtsektors und insbesondere der
EU-Luftfahrtunternehmen auf internationaler Ebene beurteilt wird. EU-
Luftfahrtunternehmen sind aber letztlich selbst für ihre Wettbewerbsfähigkeit
und für die richtige Kombination von Preisen und Dienstqualität, die bei Kunden
Anklang findet, verantwortlich. 25. Es ist gleichermaßen wichtig,
dass der Wettbewerb sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU nicht durch
unlautere Praktiken verzerrt wird. Innerhalb der EU hat die Europäische
Kommission vor kurzem in mehreren Mitgliedstaaten eine Reihe gründlicher
Untersuchungen wegen möglicher staatlicher Beihilfen für Luftfahrtunternehmen
auf Regionalflughäfen eingeleitet. Es ist zu befürchten, dass
Luftfahrtunternehmen, die solche Beihilfen erhalten, einen ungerechtfertigten
wirtschaftlichen Vorteil erlangen, der ihren Wettbewerbern nicht zugute kommt,
was den Wettbewerb im EU-Luftverkehrsbinnenmarkt verzerrt. Die Kommission hat
2012 ferner angekündigt, dass sie ihre gemeinschaftlichen Leitlinien für die
Finanzierung von Flughäfen und die Gewährung staatlicher Anlaufbeihilfen für
Luftfahrtunternehmen auf Regionalflughäfen überarbeiten wird. Die unlängst
verabschiedeten EU-Rechtsvorschriften[12]
im Bereich der sozialen Sicherheit mobiler Arbeitnehmer in der EU, wie etwa
Flugzeugbesatzungen, wird ebenfalls zu einem besseren Funktionieren des
Binnenmarktes beitragen, da nunmehr die Praxis einiger Luftfahrtunternehmen
nicht mehr fortgesetzt werden kann, unabhängig von der Heimatbasis des Besatzungsmitglieds
die kostengünstigsten Sozialversicherungsregeln anzuwenden. Der Erlass oder die
Änderung von EU-Rechtsvorschriften kann dazu beitragen, ein geschäftliches
Umfeld zu fördern, das die EU-Luftfahrtunternehmen in die Lage versetzt, im
internationalen Wettbewerb bestehen zu können. 26. Im Bereich der
Außenbeziehungen wurde mit der Verordnung 868/2004[13] ein Schutz vor
Subventionen und unlauteren Preisbildungspraktiken beabsichtigt, die
EU-Luftverkehrsunternehmen bei der Erbringung von Flugverkehrsdiensten ab
Drittländern schaden. Es wurde jedoch eindringlich gefordert, wirksamere
Instrumente der EU im Luftverkehrsbereich zum Schutz der europäischen
Interessen gegen unlautere Praktiken zu entwickeln. Die Verordnung 868/2004
wurde nie angewendet und die Branche macht geltend, dass die Verordnung nicht
praktikabel ist, da sie den Instrumenten für Antidumping- und
Antisubventionsmaßnahmen für Waren nachempfunden ist und den Besonderheiten der
Luftverkehrsbranche nicht ausreichend angepasst ist. Die möglichen
Abhilfemaßnahmen und die verfahrensrechtlichen Aspekte der Verordnung werden
ebenfalls als für eine Dienstleistungsbranche unangemessen angesehen. Es müsste
ein angemesseneres und wirksameres Instrument entwickelt werden, um einen
fairen und offenen Wettbewerb in den EU-Luftfahrtaußenbeziehungen zu
gewährleisten. 27. Die Luftverkehrssysteme, mit
denen die Luftfahrtunternehmen und Drehkreuze der EU in der Golfregion im
Wettbewerb stehen, sind das Ergebnis klarer Entscheidungen, den Luftverkehr als
einen strategischen Wirtschaftssektor zu entwickeln, der Vorteile für die
gesamte Wirtschaft bewirkt. Die Luftfahrtunternehmen der Golfregion bestehen
darauf, dass sie keine ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteile aus diesen
Systemen ziehen. Angesichts dessen böte sich wohl unmittelbar an, am besten auf
EU-Ebene auszuarbeitende standardmäßige „faire Wettbewerbsklauseln“ in den
jeweiligen bilateralen Luftverkehrsabkommen mit EU-Mitgliedstaaten zu
vereinbaren. 28. In diesem neuen kommerziellen
Umfeld ist es wichtig und legitim, dass die EU auf internationaler Ebene
wirksam tätig werden kann, um die Wettbewerbsfähigkeit der
EU-Luftfahrtunternehmen vor unlauterem Wettbewerb und/oder unfairen Praktiken
unabhängig davon zu schützen, woher sie kommen. 3.2. Ein Wachstumsstrategie auf
der Grundlage von „mehr Europa“ 29. Die EU-Luftverkehrsbranche,
insbesondere Europas internationale Luftfahrtunternehmen mit
Streckennetzbetrieb, hat eine schwierige Phase hinter sich und steht weiterhin
vor großen Herausforderungen. Die Bewältigung dieser Herausforderungen
erfordert abgestimmte und rasche Bemühungen auf EU-Ebene und ein besser
koordiniertes Vorgehen, das wirksamer sein muss als das derzeitige System
bilateraler Verhandlungen und Beziehungen. Die EU hat dort, wo sie geeint handelt,
gezeigt, dass sie in der Lage ist, einen Mehrwert zu erzielen. Dies gilt sowohl
für Verhandlungen als auch bei der Gewährleistung des ordnungsgemäßen
Funktionierens von Abkommen, beispielsweise durch gemeinsame Standpunkte im
Gemeinsamen Ausschuss im Rahmen der verschiedenen Abkommen. 30. Der für die Kommission
durchgeführten unabhängigen Studie[14]
zufolge wird geschätzt, dass sich ein erheblicher wirtschaftlicher Nutzen, mehr
als 12 Mrd. EUR im Jahr, aus weiteren umfassenden Luftverkehrsabkommen
ergäbe, die auf EU-Ebene mit den Nachbarländern und den wichtigsten
Partnerländern, insbesondere in rasch wachsenden und/oder Beschränkungen
unterliegenden Märkten, geschlossen werden. Dazu gehören insbesondere die
Türkei, China, Russland, Golfstaaten[15],
Japan, Ägypten und Indien. 31. Es ist für die EU von
strategischer Bedeutung, weiterhin über eine starke und wettbewerbsfähige
europäische Luftverkehrsbranche zu verfügen, die die EU mit der Welt verbindet.
Die am schnellsten wachsenden Luftverkehrsmärkte liegen jetzt außerhalb
Europas, daher ist es unabdingbar, dass die europäische Branche die Möglichkeit
hat, auch auf diesen Märkten zu wachsen. Die Herausforderung wird darin
bestehen, die europäische Branche in die Lage zu versetzen, die Möglichkeiten
eines sich rasch verändernden Umfelds und des Zugangs zu neuen, schnell
wachsenden Märkten zu ihrem Vorteil zu nutzen. Die Bewältigung dieser Aufgabe
erfordert eine kohärente Vision der EU sowie die klare Signalisierung stärkerer
Einigkeit in den EU-Luftfahrtaußenbeziehungen. 32. Die EU-Luftfahrtaußenpolitik
sollte auf drei parallele Ziele ausgerichtet sein, die zum Nutzen für
Gesamtwirtschaft, Wachstum und Beschäftigung miteinander in Einklang gebracht
werden können: i) Schaffung von Vorteilen für die Verbraucher (was eine weitere
Konzentration auf die Marktöffnung nahelegt); ii) Wahrung der
Wettbewerbsfähigkeit, was stärkere Maßnahmen auf EU-Ebene nahelegt, eine Reform
bei Eigentum und Kontrolle von Luftfahrtunternehmen herbeizuführen, die
Regulierungslasten abzubauen und auf internationaler Ebene gleiche
Wettbewerbsbedingungen zu schaffen (was in allen Punkten auf Ebene der
einzelnen Mitgliedstaaten nur schwer zu erreichen ist), und iii) die
weiter reichenden Ziele des öffentlichen Interesses, die über Verkehrsrechte
hinausgehen (der EU-Ansatz wird daher die Erreichung der übergeordneten Ziele
der öffentlichen Sicherheit und des Umweltschutzes bezwecken). 33. Die EU-Luftfahrtaußenpolitik
und entsprechende Initiativen sollten die europäischen Interessen stärker
fördern und verteidigen und weiterhin die europäischen Werte, Standards und
bewährten Praktiken auf kooperativer Basis propagieren und zur Geltung bringen.
Sie sollte das Ziel verfolgen, die höchstmöglichen Standards für die Branche
durch Zusammenarbeit und Konvergenz im Regulierungsbereich durchzusetzen. Diese
Ziele können ohne auf EU-Ebene koordinierte Verhandlungen mit wichtigen
Partnern nicht erreicht werden. 4. Lehren aus der Erfahrung und
der Weg in die Zukunft 4.1. Welche Punkte des Fahrplans
2005 sind noch offen? 34. In den letzten sieben Jahren
wurde einiges in Bezug auf die EU- Luftfahrtaußenpolitik erreicht, sowohl
quantitativ als auch qualitativ (Näheres siehe Anhang). Es gab aber auch
Verfehlungen und wirkliche Enttäuschungen, aus denen Lehren gezogen werden
sollten. 35. Im Rahmen der ersten Säule
(Wiederherstellung der Rechtssicherheit), ist mittlerweile viel erreicht
worden. Das Engagement gegenüber bestimmten Partnern und ein koordiniertes und
entschlossenes Vorgehen der EU in Bezug auf diese wenigen Länder sollten weiter
verfolgt werden, um die noch offenen Probleme zu lösen. 36. Im Rahmen des zweiten Pfeilers
(Nachbarschaftsabkommen) wurde eine Reihe wichtiger Abkommen ausgehandelt, die
Vorteile sowohl für die EU als auch die Nachbarländer mit sich bringen.
Kontakte und Verhandlungen mit den übrigen Nachbarländern sollten intensiviert
und beschleunigt werden, um bis 2015 Abkommen mit der Ukraine, der Türkei,
Tunesien, Aserbaidschan, Libanon, Algerien, Armenien, Ägypten, Libyen und
Syrien zu schließen (selbstverständlich vorbehaltlich entsprechender nationaler
und regionaler politischer Bedingungen). Es ist wichtig sicherzustellen, dass
sich im Laufe der Zeit in diesem Prozess ein wirklich integrierter gemeinsamer
Luftverkehrsraum herausbildet, in dem sich die Nachbarländer untereinander in
ihren Beziehungen selbst auch öffnen und integrieren. Angesichts der ähnlichen
Ziele, die die EU mit ihren Nachbarländern verfolgt, ist es nicht mehr
sinnvoll, dass sich der Rat mit der Erteilung von Mandaten für das Aushandeln
von Abkommen für jeweils einzelne Länder befassen muss. Es wäre sehr viel
effizienter, wenn der Kommission ein einziges Mandat für Verhandlungen mit den
verbleibenden Nachbarländern erteilt würde, wenngleich auch weiterhin einzelne
Verhandlungen mit den jeweiligen Ländern geführt werden. Dies würde auch eine
größere Flexibilität ermöglichen, was den Zeitpunkt der Aufnahme von
Verhandlungen angeht. 37. Im Rahmen der dritten Säule
(umfassende Abkommen mit den wichtigsten Partnern) wurde eine Reihe wichtiger
Abkommen ausgehandelt. Dies ist jedoch auch ein Bereich, in dem einige zentrale
Ziele noch nicht erreicht wurden, insbesondere im Rahmen der Abkommen zwischen
der EU und den USA und zwischen der EU und Kanada hinsichtlich der
Liberalisierung des Eigentums und der Kontrolle von Luftfahrtunternehmen. 38. Trotz der erzielten
Fortschritte weltweit in Richtung auf einen liberaleren Rechtsrahmen für den
internationalen Luftverkehr haben die Regierungen die überkommenen Regeln
bezüglich des Eigentums und der Kontrolle von Luftfahrtunternehmen immer noch
nicht reformiert. Die meisten Länder haben noch Regelungen, wonach die
Luftfahrtunternehmen mehrheitlich im Eigentum und unter der Kontrolle ihrer
eigenen Staatsangehörigen stehen müssen, was den Luftfahrtunternehmen den
Zugang zu einer breiteren Palette von Investoren und Kapitalmärkten versperrt.
Ausgewirkt hat sich dies in einer künstlichen Struktur der Luftverkehrsbranche,
die es in anderen Branchen nicht gibt. Trotz der globalen Reichweite des Luftverkehrs
gibt es keine einzige wirklich globale Fluggesellschaft der Art, wie es globale
Unternehmen in anderen Industriezweigen gibt. Eine grenzübergreifende
Konsolidierung, die vielfach als Voraussetzung für eine wirtschaftlich
nachhaltigere Luftverkehrsbranche angesehen wird, ist stark eingeschränkt. In
den USA beispielsweise darf das ausländische Eigentum an stimmberechtigten
Anteilen an Luftfahrtunternehmen 25 % nicht überschreiten. Diese
nationalen Beschränkungen bezüglich Eigentum und Kontrolle haben zum Entstehen
der drei globalen Allianzen von Luftfahrtunternehmen (Star Alliance, SkyTeam
und oneworld) und insbesondere der Gemeinschaftsunternehmen zwischen einigen
ihrer Mitglieder auf bestimmten Strecken geführt. Diese stellen das einer
globalen Luftverkehrsgesellschaft am nächsten kommende Äquivalent dar. 39. Nach geltendem EU-Recht
unterliegen EU-Luftfahrtunternehmen demgegenüber keinen nationalen
Beschränkungen bezüglich Eigentum und Kontrolle, sondern können als Eigentümer
Anteilseigner aus der gesamten EU haben. In den letzten Jahren hat die
europäische Luftverkehrsbranche einen Prozess der grenzüberschreitenden
Konsolidierung in drei großen europäischen Luftfahrtkonzernen durchgemacht:
Air-France-KLM-Konzern, Lufthansa-Konzern mit SWISS, Austrian Airlines und
einer maßgeblichen Beteiligung an Brussels Airlines, sowie in jüngster Zeit die
International Airlines Group (IAG), die als Obergesellschaft von British
Airways, Iberia und nun auch bmi geschaffen wurde. Außerdem kann auf das
Erfordernis einer Mehrheitsbeteiligung von EU-Staatsangehörigen verzichtet
werden, wenn umfassende EU-Abkommen mit Partnerländern geschlossen werden, die
ausländisches Mehrheitseigentum und ausländische Kontrolle zulassen. 40. Der Konsolidierungstrend in
Europa ist einzigartig, da grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen nur
innerhalb der EU zulässig sind, während die Regelungen bezüglich Eigentum und
Kontrolle sonst im Wesentlichen unverändert dem Stand entsprechen, der 1944 im
Abkommen von Chicago ausgehandelt wurde. Die Schwierigkeiten infolge der
derzeitigen Bestimmungen bezüglich Eigentum und Kontrolle sind erheblich und
erfordern Verhandlungen mit den Partnerländern und äußerst komplexe Leitungs-
und Aufsichtsstrukturen. Dies bedeutet zwangsläufig, dass die Vorteile der
Konsolidierung nicht vollständig genutzt werden können. Mitglieder von
Allianzen arbeiten immer enger zusammen, um ihren Kunden Dienste in einem
nahtlos integrierten weltweiten Streckennetz mit mehreren Drehkreuzen zu
bieten. 41. Teil des Problems bei der
Beseitigung von Beschränkungen bezüglich Eigentum und Kontrolle ist die
Notwendigkeit, sich die Zustimmung einer kritischen Masse des weltweiten Markts
oder eines Großteils der Länder zu sichern, soll die Reform eine wirkliche
Bedeutung haben. Logischer Ausgangspunkt einer globalen Reform von Eigentum und
Kontrolle ist der transatlantische Markt. Da auf die EU und die USA zusammen
fast die Hälfte des globalen Luftverkehrs entfällt, bilden sie einen mächtigen
Block, und das Entstehen echter transatlantischer Luftfahrtunternehmen würde
wichtige Impulse geben. Die Zeit ist jetzt reif, die im
EU-US-Luftverkehrsabkommen vorgesehenen zusätzlichen Maßnahmen zu ergreifen, um
die Regelungen für Eigentum und Kontrolle der Luftfahrtunternehmen zu
liberalisieren, damit die Gesellschaften Investitionen ungeachtet der
Nationalität des Investors anziehen können. Dieses wichtige politische Ziel,
ausländische Investitionen in Luftfahrtunternehmen zu ermöglichen, sollte auch
auf breiterer Ebene vorangetrieben werden – sowohl bilateral zwischen der EU
und anderen wichtigen Partnern, als auch auf weltweiter multilateraler Ebene,
insbesondere im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO).
Die EU sollte eine stärkere Führungsrolle bei der Beurteilung ausüben, wie den
Bedenken in Bezug auf die derzeitigen Eigentums- und Kontrollklauseln Rechnung
getragen werden kann, insbesondere mit gleich gesinnten Ländern, und wie
gleichzeitig dem Bedarf der Luftfahrtunternehmen gerecht zu werden ist, Zugang
zu Finanzierungsmitteln zu erhalten und die Attraktivität der
Luftfahrtunternehmen an den Finanzmärkten zu steigern. Verhandlungen über
Freihandelsabkommen können eine nützliche ergänzende Rolle bei der Beseitigung
von Beschränkungen spielen. 42. Ferner ist es jetzt wichtig,
die Verhandlungen mit Australien zu einem Abschluss zu bringen und dafür zu
sorgen, dass Nutzen aus dem Abkommen zwischen der EU und Brasilien gezogen
werden kann, dessen Unterzeichnung sich leider verzögert hat. 43. Die dritte Säule bietet auch ein
enormes Potenzial für weitere Verbesserungen. Im Jahr 2005 hat die Kommission
beispielsweise bereits erhebliche wirtschaftliche Vorteile aus künftigen
umfassenden Abkommen mit Russland, China und Indien dargelegt und daher um
Mandate zur Aushandlung umfassender Luftverkehrsabkommen mit jedem dieser
Länder nachgesucht, die bisher nicht erteilt wurden. Der potentielle Nutzen
wurde in der für die Kommission durchgeführten unabhängigen Studie bestätigt,
so dass das Ziel eines umfassenden Abkommens mit diesen wichtigen Partnern
beibehalten werden und weiter verfolgt werden sollte. Die Studie hat auch den
großen potentiellen wirtschaftlichen Nutzen umfassender Abkommen mit einer
Reihe anderer wichtiger Partner aufgezeigt. 4.2. Hauptgrundsätze der künftigen
EU-Luftfahrtaußenpolitik 44. Angesichts der Vertiefung des
Binnenmarktes, der Entstehung wirklich europäischer Luftfahrtunternehmen mit
zunehmend multinationaler Eigentumsstruktur und der erweiterten Befugnisse der
EU in praktisch allen Bereichen des Luftverkehrs ist es an der Zeit, dass die
EU einen sehr viel stärker koordinierten und selbstbewussteren Ansatz in ihren
Luftfahrtaußenbeziehungen verfolgt. In einigen Fällen reicht es möglicherweise
aus, die Koordinierung zwischen der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten
und der Branche auf dem bestehenden Niveau zu stärken, während Beziehungen mit
Partnerländern auf bilateraler Grundlage weiter gepflegt werden. Dies würde
stärkere formelle EU-Vorkehrungen bezüglich Koordinierung und Transparenz
erfordern. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass selbst bei koordinierten
bilateralen Beziehungen die ernste Gefahr besteht, dass suboptimale Ergebnisse
erzielt werden. Verhandlungen auf EU-Ebene, die sich auf Einigkeit innerhalb
der EU und auf Ratsmandate zur Aushandlung von Abkommen stützen, stellen im
Allgemeinen eine angemessenere und wirksamere Methode zur Verfolgung der
europäischen Interessen dar. Dieser Ansatz sollte daher weiter entwickelt und
in den Beziehungen mit allen wichtigen Partnern zur Regel werden, anstatt wie
bislang die Ausnahme darzustellen. 45. Die EU sollte weiterhin
ehrgeizig Offenheit und Liberalisierung im Luftverkehr fördern, wobei zu
gewährleisten ist, dass ein zufriedenstellendes Maß an Regulierungskonvergenz
erreicht wird. Wo sich dies als notwendig erweist, sollte sie auch für die
EU-Branche, die Wirtschaft und die Beschäftigung eintreten und gewährleisten,
dass die geeigneten Instrumente eingesetzt werden, um ihre Interessen
wahrzunehmen. In den Verhandlungen mit den Partnerländern sollte auch den
Arbeits- und Umweltstandards gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden, ebenso
der Einhaltung internationaler Übereinkommen und Vereinbarungen in beiden
Bereichen, um Marktverzerrungen zu vermeiden und eine Nivellierung nach unten
zu verhindern. 46. Änderungen sind auch im
globalen Luftverkehrskontext nötig. Hier kann die ICAO eine führende Rolle bei
der Modernisierung des bestehenden Rahmens für den globalen Luftverkehrsmarkt
spielen, wie sie dies in anderen wichtigen Bereichen wie Flugsicherheit und
Gefahrenabwehr tut. Die ICAO kann dazu beitragen, den wirtschaftlichen
Regulierungsrahmen für die globale Luftverkehrsbranche weiter zu entwickeln,
auch hinsichtlich der Liberalisierung von Eigentum und Kontrolle der
Luftfahrtunternehmen, und dadurch einen weltweiten Rahmen für fairen Wettbewerb
und eine ökologisch nachhaltige Entwicklung der Branche gewährleisten. 4.3. Verbesserung der Beziehungen
mit wichtigen Partnern 47. In dieser Mitteilung wurde
hervorgehoben, dass eine wettbewerbsfähige europäische Luftverkehrsbranche, die
EU-Luftfahrtunternehmen mit weltweiten Streckennetzen einschließt, für die EU
von strategischer Bedeutung ist. Als erste Voraussetzung ist dafür die
Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu schützen und zweitens sind
Marktzugangschancen zu sichern, damit sie in wichtigen Märkten konkurrieren und
tätig werden kann. Wegen ihrer besonderen Merkmale leidet insbesondere die
europäische Luftfracht- und Expressdienstbranche weltweit unter restriktiven
bilateralen Luftverkehrsabkommen, weshalb ihr bei der Beseitigung von
Hindernissen für den Marktzugang hohe Priorität eingeräumt werden sollte. Die
EU muss ihre Reaktion auf die Herausforderungen in Bezug auf einige der
strategischen Märkte und Partner passgerecht gestalten, wie im Folgenden ausgeführt
wird. 48. Die Türkei als maßgeblicher
regionaler Akteur ist ein strategischer und einer der am schnellsten wachsenden
Luftverkehrsmärkte für die EU. Nach den USA ist die Türkei mit 30 Mio.
Fluggästen im Jahr 2010 das größte Zielgebiet im Personenverkehr in die und aus
der EU. Seit 1999 ist der Personenverkehr zwischen der EU und der Türkei
durchschnittlich um mehr als 9 % pro Jahr gestiegen. Er stellt das
Dreifache des Fluggastverkehrs zwischen der EU und Marokko dar und ist mehr als
doppelt so groß wie der Personenverkehrsmarkt zwischen der EU und Russland. Die
Türkei und die EU haben in vielen Bereichen des Luftverkehrs gemeinsame
Interessen und der Umfang einer möglichen Zusammenarbeit ist sehr groß. Es gibt
auch einige schwierige Luftverkehrsprobleme in der Region, die gelöst werden
müssten, da sie beiden Seiten schaden. Eine positive und pragmatische Agenda
für die Zusammenarbeit, die beiderseitig vorteilhafte Fortschritte bei der
Lösung konkreter Fragen in der Region ermöglicht, sollte zusammen mit der
Türkei ausgearbeitet werden. Insbesondere sollte ein bilaterales Abkommen zur
Flugsicherheit vorangebracht werden. Sofern Fortschritte bei der Beseitigung
dieser Hemmnisse gemacht werden, sollte ein umfassendes Abkommen ins Auge
gefasst werden. 49. Hinsichtlich Russlands ist es
höchste Zeit, eine Einigung über eine kohärentere, solidere und ehrgeizigere
Beziehung herbeizuführen, die den Luftfahrtunternehmen beider Seiten
Planungssicherheit bieten kann. Russland muss dringend sein Engagement für die
im Jahr 2011 geschlossene Vereinbarung zur Umsetzung der „vereinbarten
Grundsätze der Modernisierung des Systems für Sibirienüberflüge“ belegen.
Darüber hinaus ist der Umfang einer möglichen Zusammenarbeit enorm und der
potentielle Nutzen einer echten strategischen Partnerschaft, oder sogar nur
einer normalisierten Beziehung für Russland und die EU sind ebenfalls
beträchtlich – ebenso wie die potentiellen Kosten, wenn es keine Fortschritte
in den Beziehungen gibt. Sobald die derzeitigen Hindernisse beseitigt sind,
sollte die EU daher einen Fahrplan vorschlagen, dessen endgültiges Ziel ein
umfassendes Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und Russland sein sollte. 50. Die Beziehungen zu den
Golfstaaten waren in den letzten Jahren weitgehend von einem einseitigen Prozess
der Öffnung der EU-Märkte für Luftfahrtunternehmen der Golfregion geprägt, was
zu sehr unausgeglichenen Chancen geführt hat. Gleichzeitig ist noch
zweifelhaft, ob die Transparenz der Rechnungslegung einiger
Luftfahrtunternehmen der Golfstaaten internationalen Standards entspricht.
Darüber hinaus zögern einige Golfstaaten weiterhin, Klauseln zum „fairen
Wettbewerb“ zu akzeptieren oder mit den einzelnen Mitgliedstaaten auch nur zu
erörtern. Dieser Trend muss umgekehrt werden, zum einen im Hinblick auf die
Gewährleistung der Transparenz und eines fairen und offenen Wettbewerbs und
dann auf dieser Grundlage im Hinblick auf eine weitere Marktentwicklung. Es
wäre zweckmäßig, diesen Prozess auf EU-Ebene durch umfassende
EU-Luftverkehrsabkommen mit den wichtigsten Ländern zu koordinieren. 51. Asien gewinnt im weltweiten
Luftverkehr rasch an Bedeutung und ist deshalb offensichtlich ein Markt, auf
dem es sich die EU-Luftfahrtunternehmen nicht leisten können, nicht aktiv
präsent zu sein. Viele asiatische Länder verfolgen jetzt eine liberalere
Luftverkehrspolitik; mehrere haben Interesse am Abschluss umfassender Abkommen
mit der EU geäußert. Die EU sollte solche Möglichkeiten verfolgen, sofern diese
Länder die EU-Rechtsvorschriften für den Luftverkehr umfassend anerkennen,
einschließlich des Grundsatzes der EU-Benennung, und unter der Voraussetzung,
dass diese Märkte Chancengleichheit und einen fairen Wettbewerb für beide
Seiten gewährleisten. Wesentliche potentielle wirtschaftliche Vorteile wurden
auch für anzustrebende umfassende EU-Luftverkehrsabkommen mit China, Indien und
Japan dargelegt. Die EU beobachtet mit großer Aufmerksamkeit auch die
Entwicklungen in ASEAN zur Schaffung eines vollständig liberalisierten
ASEAN-Luftverkehrsbinnenmarkts bis zum Jahr 2015, der viele Ähnlichkeiten mit
dem offenen regionalen Luftverkehrsmarkt in Europa aufweist. Dadurch
erschließen sich neue interessante Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen
der EU und ASEAN, was zu einem späteren Zeitpunkt zu einem umfassenden
Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und ASEAN führen sollte. Singapur hat in
diesem Zusammenhang eine Vorreiterrolle übernommen und sich selbst als
„Pionier“ für die Vertiefung der Präsenz der EU in den ASEAN-Staaten und
darüber hinaus angeboten. 52. Ähnliche regionale
Entwicklungen sind in anderen Regionen der Welt auf den Weg gebracht, unter
anderem in Lateinamerika, wo die weitere Konsolidierung der
Luftfahrtunternehmen begrüßt werden sollte, da sie Möglichkeiten für den Aufbau
engerer Beziehungen zwischen den Blöcken bietet, die eine weitere Marktöffnung
verdienen. 53. Afrikas Luftverkehrsmarkt
bietet ein langfristiges Wachstumspotential. In den europäisch-afrikanischen
Luftverkehrsbeziehungen wird derzeit der Verbesserung der Sicherheit des
Luftverkehrs in Afrika Vorrang gegeben, indem die Einrichtung und der Betrieb
von regionalen Organisationen zur Sicherheitsaufsicht unterstützt werden sowie
den Ländern Hilfestellung geleistet wird, die in die EU-Liste der
Luftfahrtunternehmen mit einer Betriebsuntersagung innerhalb der EU aufgenommen
wurden. 4.4. Anzuwendende Instrumente 54. Die EU will stabile,
umfassende und für beide Seiten vorteilhafte Luftverkehrsbeziehungen mit ihren
wichtigsten Partnern entwickeln. Dies geht weit über die simple Liberalisierung
der Verkehrsrechte hinaus und sollte beispielsweise auch die regulatorische,
technische und industrielle Zusammenarbeit umfassen. Umfassende
Luftverkehrsabkommen mit den Nachbarstaaten und den großen und gleichgesinnten
Partnern sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb
und eine nachhaltige Luftverkehrsbranche behandeln und einander angleichen,
wobei wesentliche Aspekte wie Flugsicherheit, Gefahrenabwehr, Umwelt und
wirtschaftliche Regulierung einzubeziehen sind. 55. In dieser Mitteilung wurde
betont, wie wichtig die Aufrechterhaltung einer wettbewerbsfähigen europäischen
Luftverkehrsbranche ist. Um sicherzustellen, dass dieses strategische Ziel
erreicht wird, muss es eine systematischere Koordinierung und größere
Solidarität geben und die gesamte Palette der Instrumente eingesetzt werden,
die der EU, der Europäischen Kommission, den EU-Mitgliedstaaten, der
europäischen Branche und den europäischen Luftfahrtorganisationen und Agenturen
zur Verfügung stehen. Auch die potentiellen Vorteile für die Partner der EU
werden vergrößert. Dies kann unterschiedliche Formen annehmen, die gemeinsam in
Betracht gezogen werden sollten. 56. Es ist wichtig, dass alle
betroffenen Parteien so umfassend wie möglich in die Festlegung von Maßnahmen
und anschließend in die Verhandlungen, sowohl bei deren Vorbereitung als auch
den Gesprächen selbst, eingebunden werden. Aus diesem Grund ist die Kommission
bereit, die praktischen Maßnahmen erneut zu prüfen, um sicherzustellen, dass
die Verhandlungen transparent und integrativ sind. Gleichzeitig müssen wir
sicherstellen, dass die Verfahren für die EU-Luftfahrtaußenbeziehungen
effizient, wirksam und nicht übermäßig bürokratisch sind. 57. Die Kommission ist der
Auffassung, dass ein wirksameres Instrument zur Gewährleistung eines fairen
Wettbewerbs ein wichtiger Bestandteil des Instrumentariums ist, das die EU
benötigt, um die EU-Luftfahrtaußenpolitik weiter zu entwickeln. Die Verordnung
868/2004 hat sich als kompliziert und für die Luftverkehrsbranche als wenig
praxistauglich erwiesen. Die Kommission wird sie daher – vorbehaltlich einer
umfassenden Bewertung ihrer Auswirkungen – überarbeiten und gegebenenfalls
geeignetere Maßnahmen vorschlagen, sobald alle betroffenen Interessengruppen
konsultiert wurden. 5. Fazit 58. Es ist jetzt an der Zeit, dass
die Mitgliedstaaten der EU, der Rat und das Europäische Parlament sorgfältig
abwägen, wie die künftige EU-Luftfahrtaußenpolitik gestaltet werden soll, und
dass sie die für eine ehrgeizigere Politik nötigen Entscheidungen treffen, damit
die erheblichen Herausforderungen angegangen werden können, denen die
europäische Luftverkehrsbranche heute gegenübersteht, und damit das ganze
Potential, das der Luftverkehr zur europäischen Wirtschaft beitragen kann,
freigesetzt wird. ANHANG Was hat die
EU-Luftfahrtaussenpolitik bislang erreicht? Die Herausbildung einer
EU-Luftfahrtaußenpolitik 1. Die Entwicklung einer
EU-Luftfahrtaußenpolitik war eine logische Folge der Schaffung des
EU-Binnenmarkts und der zugehörigen gemeinsamen Regeln. Ein wichtiger
Meilenstein war das „Open Skies“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom
5. November 2002[16]
mit der Schlussfolgerung, dass i) die Union die ausschließliche externe
Zuständigkeit in Bereichen erlangt, in denen internationale Verpflichtungen in
den Anwendungsbereich der gemeinsamen Regeln fallen, und ii) dass die
Anforderungen bezüglich nationalen Eigentums und nationaler Kontrolle bei der
Benennung von Luftfahrtunternehmen im Rahmen bilateraler Luftverkehrsabkommen
gegen die Niederlassungsfreiheit in den EU-Verträgen verstoßen. 2. Im Juni 2003 erteilte der Rat
der Kommission Mandate für die Aushandlung eines umfassenden
Luftverkehrsabkommens mit den Vereinigten Staaten und für Verhandlungen über
„horizontale Abkommen“ mit allen anderen Ländern außerhalb der EU, um ihre
bilateralen Abkommen mit EU-Mitgliedstaaten in Einklang mit EU-Recht zu
bringen. 3. Im Juni 2005 einigte sich der
Rat auf drei wesentliche „Säulen“ einer EU-Luftfahrtaußenpolitik, die auf
Folgendes abzielt: i) Alle bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen
EU-Mitgliedstaaten und Drittländern sind nach dem „Open Skies“-Urteil des
Gerichtshofs in Einklang mit EU-Recht zu bringen, insbesondere durch
Beseitigung von Anforderungen bezüglich nationalem Eigentum und Kontrolle und
damit zur Anerkennung der Niederlassungsfreiheit von EU-Luftfahrtunternehmen;
ii) Schaffung eines größeren gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums
bis 2010, um die Nachbarländer im Süden und Osten der EU einzubeziehen, und
iii) Verhandlungen über umfassende Abkommen auf EU-Ebene mit anderen
wichtigen Partnern auf der Grundlage individueller Mandate, wenn die
wirtschaftlichen Vorteile und der Mehrwert eines EU-Abkommen nachgewiesen
wurden. Wenngleich erhebliche Herausforderungen und viel
Arbeit verbleiben, sind bei allen drei Säulen seit 2005 doch bedeutende
Fortschritte zu verzeichnen. Fortschritte bei den drei Säulen Erste Säule – Wiederherstellung der
Rechtssicherheit 4. Die Notwendigkeit, eine
solide Rechtsgrundlage für die Luftverkehrsbeziehungen mit der EU wiederherzustellen,
wurde weltweit akzeptiert; abgesehen von wenigen Ausnahmen ist dies nicht
länger ein wirkliches Problem. 117 Drittländer haben den Grundsatz der
EU-Benennung anerkannt. Davon haben 55 Länder einer Änderung aller ihrer
bilateralen Abkommen mit EU-Mitgliedstaaten durch horizontale Abkommen mit der
EU zugestimmt, während die übrigen Länder dies auf bilateraler Basis mit
einzelnen EU-Mitgliedstaaten getan haben. Insgesamt wurden fast 1000 bilaterale
Luftverkehrsabkommen mit den EU-Rechtsvorschriften in Einklang gebracht, was
75 % des gesamten Passagierverkehrs außerhalb der EU repräsentiert. Es
gibt jedoch noch etwas zu tun im Hinblick auf einige wenige, für den
Luftverkehr wichtige Länder, was die vollständige Umsetzung der EU-Benennung
angeht. Dazu gehören Indien, China und Südkorea sowie Südafrika, Kenia, Nigeria
und Kasachstan. Davon haben nur Südafrika, Kenia, Nigeria und Kasachstan den
Grundsatz der EU-Benennung noch überhaupt nicht anerkannt. Wo regionale
Organisationen bestehen, wie in Afrika und Südostasien, sollte vorzugsweise ein
regionaler Ansatz verfolgt werden, indem Übereinkünfte zwischen den Blöcken
ausgehandelt werden. Solche horizontalen Vereinbarungen zwischen Blöcken
könnten Gegenseitigkeitskomponenten enthalten (insbesondere in Bezug auf
Eigentum und Kontrolle), die es gestatten würde, die jeweiligen regionalen
Luftverkehrsmärkte schrittweise gegenseitig anzuerkennen, was Vorteile für
beide Seiten hätte. Die Wiederherstellung der Rechtssicherheit, vorzugsweise
auf regionaler Basis zwischen Blöcken mit regionalen Wirtschaftsgemeinschaften,
wo diese zum Abschluss eines horizontalen Abkommens befugt sind, ist nach wie
vor die Voraussetzung für eine umfassendere Zusammenarbeit in wichtigen
Luftverkehrsbereichen wie Flugsicherheit, Gefahrenabwehr, wirtschaftliche
Regulierung, Flugverkehrsmanagement und Umweltschutz. 5. Die erzielten Ergebnisse sind
bedeutend. Die Veränderungen erkennen die Aufhebung nationaler Einschränkungen
bezüglich Eigentum und Kontrolle von EU-Luftfahrtunternehmen an, wie es das
EU-Recht verlangt. Im Ergebnis können die EU-Luftfahrtunternehmen Dienste von
jedem EU-Mitgliedstaat in Nicht-EU-Länder anbieten, vorausgesetzt, dass
Benennungsrechte und Verkehrsrechte im Rahmen der jeweiligen bilateralen
Luftverkehrsabkommen verfügbar sind. Zudem werden Fusionen zwischen
EU-Luftfahrtunternehmen anerkannt. Aber vor allem wurde Rechtssicherheit für
bilaterale Abkommen wiederhergestellt, was für alle Akteure von Bedeutung ist. Zweite Säule – Gemeinsamer Luftverkehrsraum mit
den Nachbarländern 6. Solide Fortschritte wurden
auch bei der Schaffung eines größeren gemeinsamen europäischen
Luftverkehrsraums erzielt. Die EU hat eine Reihe wichtiger Luftverkehrsabkommen
mit Nachbarländern ausgehandelt, die im Laufe der Zeit zu einem gemeinsamen
Luftverkehrsraum auf der Grundlage einer parallel dazu erfolgenden
schrittweisen Marktöffnung und regulatorischen Angleichung an die
EU-Rechtsvorschriften und Regeln im Luftverkehrsbereich führen werden. Dieser
gemeinsame Luftverkehrsraum wird 55 Länder und 1 Mrd. Einwohner
umfassen, d. h. eine doppelt so große Bevölkerung wie die EU. Außer mit der
Schweiz, Norwegen und Island, die Teil des Luftverkehrsbinnenmarkts sind,
wurden umfassende Luftverkehrsabkommen auch mit den Ländern des westlichen Balkans[17], Marokko, Georgien,
Jordanien und Moldau unterzeichnet und es wurde ein Abkommen mit Israel
paraphiert. Verhandlungen mit der Ukraine und dem Libanon sind derzeit in Gang
und werden voraussichtlich demnächst mit Tunesien und Aserbaidschan und später
auch mit Armenien aufgenommen. 7. Die wirtschaftlichen
Auswirkungen dieser als erstes ausgehandelten Nachbarschaftsabkommen sind
messbar und bedeutend. In einer unabhängigen für die Europäische Kommission
durchgeführten Studie[18]
wird geschätzt, dass der wirtschaftliche Gesamtnutzen aus dem Abkommen zwischen
der EU und Marokko (2006) für den Zeitraum von 2006 bis 2011 mehr als 3,5
Mrd. EUR beträgt und der Luftverkehr zwischen der EU und Marokko massiv
gewachsen ist und es viele neue Flugverbindungen und Luftfahrtunternehmen gibt,
was zu mehr Wettbewerb, einer größeren Auswahl und niedrigeren Preisen geführt
hat. Die Flugpreise sind seit 2005 real um 40 % gesunken. Auch das
Abkommen zwischen der EU und den Ländern des westlichen Balkans (Übereinkommen
über einen gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum) hat einen
wirtschaftlichen Gesamtnutzen von mehr als 2,4 Mrd. EUR zwischen 2006 und
2011 erbracht. Von dem wirtschaftlichen Gesamtnutzen entfallen 80-85 % auf
einen Anstieg der Verbraucherrente, die sich aus niedrigeren Flugpreisen
ergibt, während der Rest andere Produktivitäts- und Effizienzgewinne darstellt. 8. Die Nachbarländer haben viel
getan, um ihren Rechtsrahmen an EU-Rechtsvorschriften in wichtigen Bereichen
wie Flugsicherheit, Gefahrenabwehr, Flugverkehrsmanagement, Umwelt,
Fluggastrechte, wirtschaftliche Regulierung und sozialen Aspekten auszurichten.
Dies ist im Interesse der Verbraucher und der Luftfahrtbranche sowohl in der EU
als auch in den Nachbarländern. Die EU leistet erhebliche Unterstützung für
Nachbarländer bei der Angleichung ihrer Vorschriften an das EU-Recht. Beide
Seiten haben vereinbart, zusätzliche Verkehrsrechte (Rechte der fünften
Freiheit, d. h. das Recht, Beförderungen zwischen einem Partnerland und
Zwischenpunkten oder Punkten danach als Bestandteil eines Dienstes
durchzuführen, der im Heimatland der Luftfahrtunternehmen beginnt oder endet)
zu erteilen, sobald die Harmonisierung im Regulierungsbereich abgeschlossen
ist. Im Falle des westlichen Balkans wird die frühzeitige Umsetzung der
EU-Rechtsvorschriften für den Luftverkehr im Rahmen des Abkommens über den
gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum auch zu ihren Anstrengungen im Rahmen
des EU-Beitrittsprozesses beitragen. 9. Die Beziehungen zu einem
wichtigen Nachbarland - Russland – gestalten sich schwierig. Russland ist
aufgrund seiner geografischen Nähe und der gegenseitigen Abhängigkeit, die
erhebliche Marktchancen schafft, ein potentiell sehr wichtiger Partner für die
EU. Mehr als 40 % des russischen Passagierverkehrs mit dem Ausland geht
beispielsweise in die EU. Allerdings wird das Potential beiderseitiger Vorteile
nicht vollständig ausgeschöpft. 10. 2011 markierte einen
Wendepunkt bezüglich der Anerkennung des EU-Rechts durch Russland. Im September
2011 Russland erklärte sich Russland erstmals bereit, den Grundsatz der
EU-Benennung in seine bilateralen Luftverkehrsabkommen mit EU-Mitgliedstaaten
aufzunehmen, was zurzeit erfolgt. 11. Ein entscheidendes Problem ist
jedoch noch nicht vollständig gelöst: das russische System zur Erhebung von
Entgelten für die Nutzung der sibirischen Strecken für Flüge nach Asien durch
EU-Luftfahrtunternehmen. Schätzungsweise mussten EU-Luftfahrtunternehmen mehr
als 300 Millionen EUR jährlich für den Sibirienüberflug zahlen, wovon
der Großteil anscheinend an einen direkten Konkurrenten ging. Bis Ende 2011
tauschten die Europäische Kommission und die russische Regierung dahingehende
Schreiben aus, dass die 2006 ausgehandelten, vereinbarten und unterzeichneten
„vereinbarten Grundsätze der Modernisierung des Systems für Sibirienüberflüge“
bis zum 1. Juli 2012 vollständig umgesetzt werden sollten. Die EU erwartet
von Russland, diese völkerrechtliche Zusage einzuhalten, und behält sich vor,
die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, falls dies nicht der Fall sein sollte. Dritte Säule – Umfassende Abkommen mit anderen
wichtigen Partnern 12. Im Rahmen der dritten Säule
hat die EU einige Vereinbarungen mit wichtigen Partnern ausgehandelt. Diese
umfassenden Abkommen bezwecken eine Kombination aus Marktöffnung, Schaffung der
Bedingungen für einen fairen und offenen Wettbewerb durch Konvergenz im
Regulierungsbereich, Liberalisierung von Eigentum und Kontrolle von
Luftfahrtunternehmen und Lösungen für Probleme bei der Ausübung der
Geschäftstätigkeit („doing business“). 13. Ein Abkommen der ersten Stufe
mit den Vereinigten Staaten wurde im April 2007 unterzeichnet und ein Abkommen
der zweiten Stufe im Juni 2010. Mit Kanada wurde im Dezember 2009 ein Abkommen
unterzeichnet, das eine schrittweise Öffnung der Märkte auf der Grundlage von
Änderungen der kanadischen Vorschriften für ausländische Investitionen
vorsieht. Ein umfassendes Luftverkehrsabkommen mit Brasilien wurde im März 2011
paraphiert, doch die Unterzeichnung durch Brasilien steht noch aus. Der Rat hat
der Kommission außerdem das Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen über den
Abschluss umfassender Abkommen mit Australien und Neuseeland erteilt. Die
Verhandlungen mit diesen Ländern sind noch nicht abgeschlossen. 14. Das Abkommen zwischen der EU
und den USA hat eine zentrale Rolle dabei gespielt, internationale
Luftverkehrsabkommen zu etwas anderem zu machen als zu bloßen Verhandlungen
über den Marktzugang auf der Grundlage der Gegenseitigkeit. Zum ersten Mal wird
in einem wichtigen internationalen Abkommen anerkannt, dass die Bedingungen für
den Wettbewerb ebenfalls behandelt und harmonisiert werden müssen, um einen
fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Die EU und die USA haben ein neues
Musterabkommen ausgearbeitet, mit dem die Rolle des Luftverkehrs unterstützt
wird. Während die Abkommen mit den USA und Kanada bislang nur während eines
Zeitraums galten, in dem ein wirtschaftlicher Abschwung zu verzeichnen war, der
negative Auswirkungen auf die meisten Luftverkehrsmärkte hatte, dürften die
Vorteile angesichts der Größe des transatlantischen Marktes von ganz
erheblichem Ausmaß sein. Eine im Auftrag der Kommission durchgeführte Studie[19] kam zu dem Schluss, dass ein Abkommen über einen offenen
Luftverkehrsraum zwischen der EU und den USA in den ersten fünf Jahren mehr als
25 Millionen zusätzliche Fluggäste zwischen der EU und den USA und
Vorteile für die Verbraucher in Höhe von mehr als 15 Mrd. EUR sowie
80 000 neue Arbeitsplätze in der EU und den USA zusammen generieren würde.
Die Vorteile und Effizienzgewinne aus der Zusammenarbeit und Konvergenz im
Regulierungsbereich und die Auswirkungen der Arbeit der durch die Abkommen
eingesetzten Gemeinsamen Ausschüsse liegen bereits auf der Hand. Im Rahmen des
Abkommens zwischen der EU und den USA hat sich der Gemeinsame Ausschuss beispielsweise
mit einem breiten Themenspektrum befasst, unter anderem mit dem Marktzugang,
der Regulierungszusammenarbeit und Konvergenz und den Wettbewerbsbedingungen.
Dieser Ausschuss ist ein nützliches Forum für die Überwachung der Umsetzung des
Abkommens und zur Behandlung von Hemmnissen bei der Ausübung der
Geschäftstätigkeit. Der Gemeinsame Ausschuss war beispielsweise Katalysator für
das Abkommen über die Sicherheit der Luftfracht zwischen der EU und den USA vom
Juni 2012, das billigere und schnellere Luftfrachtdienste durch die
gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Sicherheitsmaßnahmen für die Luftfracht
ermöglicht. [1] „Aviation: Benefits Beyond Borders”, Bericht von Oxford
Economics für ATAG, März 2012. Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Zahlen erhebliche
indirekte und induzierte Effekte berücksichtigen, durch die sich die
Auswirkungen der Luftfahrt auf die Wirtschaft vervielfachen. [2] Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen
Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden
Verkehrssystem, KOM(2011) 144 vom 28.3.2011. [3] Es wird zwar für 2012 ein Nettogewinn der kommerziellen
Luftfahrtunternehmen weltweit von insgesamt 3 Mrd. USD erwartet, doch
geht die IATA in ihrer Prognose vom Juni 2012 für die europäischen kommerziellen
Luftfahrtunternehmen von einem Nettoverlust in Höhe von 1,1 Mrd. USD
aus. [4] 2005 legte die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel
„Weiterentwicklung der Luftfahrtaußenpolitik der Gemeinschaft“ vor
(KOM(2005) 79 endg. vom 11.3.2005), auf deren Grundlage der Rat
Schlussfolgerungen des Rates im Juni 2005 annahm und das Europäische Parlament
im Dezember 2005 eine Entschließung verabschiedete. [5] Booz & Company: „Development of the EU's Future
External Aviation Policy“, Abschlussbericht vom April 2012. [6] Airbus: „Delivering the Future: Global Market
Forecast 2011-2030“. [7] Airbus: „Delivering the Future: Global Market
Forecast 2011-2030“. [8] Bombardier/Global Insight. [9] Booz & Company: „Development of the EU's Future
External Aviation Policy“, Abschlussbericht vom April 2012, auf der Grundlage
von Studien von OAG und AEA. [10] Billigfluganbieter dürften um 1,4 % jährlich
schneller wachsen als die Luftfahrtunternehmen mit weltweitem
Streckennetzbetrieb und werden bis 2030 voraussichtlich einen Anteil am Verkehr
weltweit von 19 % haben (Airbus: „Delivering the Future: Global Market
Forecast 2011-2030“). Der Verband der europäischen Billigfluganbieter ELFAA hat
eine Studie veröffentlicht („Market Share of Low Fares Airlines in Europe“,
Abschlussbericht, Februar 2011 von York Aviation für ELFAA), wonach der
Marktanteil von Billigfluganbietern in Europa bis zum Jahr 2020 zwischen
45 % und 53 % liegen könnte. [11] Airbus: „Delivering the Future: Global Market Forecast
2011-2030“. [12] Das Europäische Parlament und der Rat erzielten in erster
Lesung eine Einigung im Mitentscheidungsverfahren über einen Vorschlag der
Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der Verordnung (EG)
Nr. 987/2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der
Verordnung (EG) Nr. 883/2004. [13] Verordnung (EG) Nr. 868/2004 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 21. April 2004, ABl.
L 162 vom 30.4.2004, S. 1). [14] Booz & Company: „Development of the EU's Future
External Aviation Policy“, Abschlussbericht vom April 2012. [15] Insbesondere die Vereinigten Arabischen Emirate und Qatar. [16] Von der Europäischen Kommission eingeleitete Rechtssachen
gegen acht Mitgliedstaaten bezüglich ihrer bilateralen Luftverkehrsabkommen mit
den Vereinigten Staaten. [17] Die multilaterale Vereinbarung wurde mit folgenden
Partnern unterzeichnet: Albanien, Bosnien und Herzegowina, ehemalige
jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und UNMIK. [18] Booz & Company: „Development of the EU's Future
External Aviation Policy“, Abschlussbericht vom April 2012. [19] „Economic Impacts of an Open Aviation Area between the
EU and the US“, Abschlussbericht, Januar 2007, Booz Allen, Hamilton.