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Document 52011XG1220(06)

    Schlussfolgerungen des Rates zu einer Benchmark für die Lernmobilität

    ABl. C 372 vom 20.12.2011, p. 31–35 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    20.12.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 372/31


    Schlussfolgerungen des Rates zu einer Benchmark für die Lernmobilität

    2011/C 372/08

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    UNTER HINWEIS AUF

    die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 14. Dezember 2000 zur Festlegung eines Aktionsplans zur Förderung der Mobilität (1);

    die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft (2);

    die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur transnationalen Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu Zwecken der allgemeinen und beruflichen Bildung: Europäische Qualitätscharta für Mobilität (3);

    die Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Mai 2007 betreffend einen kohärenten Rahmen von Indikatoren und Benchmarks zur Beobachtung der Fortschritte im Hinblick auf die Lissabonner Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (4);

    die Empfehlung des Rates vom 20. November 2008 über die Mobilität junger Freiwilliger innerhalb der Europäischen Union (5);

    die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 21. November 2008 zur Mobilität junger Menschen (6);

    die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) (7);

    die Entschließung des Rates vom 27. November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010–2018) (8);

    die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. März 2010 zu Europa 2020 (9);

    die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 18. November 2010 zu den Prioritäten einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung im Zeitraum 2011-2020 (10);

    die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. November 2010 zur Initiative „Jugend in Bewegung“ — ein integriertes Konzept für die Bewältigung der Herausforderungen, mit denen sich junge Menschen konfrontiert sehen (11);

    die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Februar 2011 zur Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung bei der Durchführung der Strategie Europa 2020 (12);

    die Empfehlung des Rates vom 28. Juni 2011 — Jugend in Bewegung — die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern (13);

    die Schlussfolgerungen des Rates vom 28. November 2011 zur östlichen Dimension der Jugendbeteiligung und Jugendmobilität;

    den Bericht der Kommission vom 7. Juli 2011 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenevaluierung des Programms für lebenslanges Lernen (14);

    UNTER BERÜCKSICHTIGUNG

    der Ergebnisse der Konferenz des Vorsitzes zum Thema Lernmobilität, die vom 17. bis 19. Oktober 2011 in Sopot stattfand;

    UNTER HINWEIS AUF FOLGENDE ERWÄGUNGEN:

    Die Lernmobilität wird allgemein als ein Faktor betrachtet, der zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen beiträgt, weil dabei wichtige Fähigkeiten und Kompetenzen erworben werden, darunter insbesondere Sprachkompetenzen und interkulturelles Verständnis, aber ganz allgemein auch Sozialkompetenzen und bürgerschaftliche Kompetenzen, Unternehmergeist, Problemlösungskompetenz und Kreativität. Lernmobilität bietet nicht nur dem Einzelnen die Gelegenheit, wertvolle Erfahrungen zu sammeln, sondern kann auch dazu beitragen, die Qualität der Bildung insgesamt zu verbessern, insbesondere durch eine engere Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen. Darüber hinaus kann sie auch zur Stärkung einer europäischen Identität und eines europäischen Bürgersinns beitragen.

    Deshalb besteht eines der wichtigsten strategischen Ziele der Politik der EU auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung darin, allen Menschen — auch den benachteiligten Bevölkerungsgruppen — einen möglichst umfassenden Zugang zur Mobilität zu eröffnen und die verbleibenden Mobilitätshindernisse abzubauen;

    WEIST HIN AUF

    die vom Rat im Rahmen der Empfehlung zur Europäischen Qualitätscharta für Mobilität an die Kommission gerichtete Aufforderung, in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden geschlechtsspezifisch aufgeschlüsseltes statistisches Datenmaterial über die Mobilität zu Zwecken der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern oder zu entwickeln (15);

    den Bericht des Hochrangigen Experten-Forums zur Mobilität vom Juni 2008 und dessen Vorschlag, allen jungen Menschen in Europa Gelegenheit zur Lernmobilität zu geben;

    das im Rahmen des Bologna-Prozesses im April 2009 in Leuven/Louvain-la-Neuve festgelegte Ziel hinsichtlich der Mobilität zu Lernzwecken in der Hochschulbildung;

    das Grünbuch der Kommission vom Juli 2009 zur Förderung der Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken (16);

    das Kommuniqué von Brügge vom Dezember 2010 sowie die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den Prioritäten einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung im Zeitraum 2011-2020 (17), in denen gefordert wird, dass die europäischen Berufsbildungssysteme bis 2020 erheblich mehr Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden Mobilität schaffen sollten;

    das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen vom 24. Mai 2011 zur Entwicklung von Benchmarks zu Bildung für Beschäftigungsfähigkeit und zu Mobilität zu Lernzwecken (18);

    die Schlussfolgerungen des Rates vom 28./29. November 2011 über Sprachenkompetenz zur Förderung der Mobilität;

    ERKENNT AN, DASS

    Lernmobilität sowohl zur persönlichen als auch zur beruflichen Entwicklung junger Menschen beiträgt und die Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit steigert, wie dies nicht nur die EU-Programme in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Jugend, sondern auch eine Reihe internationaler qualitativer Studien zur Lernmobilität unter Beweis stellen;

    eine europäische Benchmark (19) zur Lernmobilität mit aussagekräftigen Indikatoren (20) zur Unterstützung und Beobachtung der Fortschritte der Mitgliedstaaten im Hinblick auf das bereits vereinbarte (21) Ziel einer verstärkten Mobilität beitragen sowie Beispiele guter Praxis aufzeigen und die Entwicklung von Peer-Learning-Initiativen unterstützen könnte;

    die Datenerhebung zur Messung der Fortschritte anhand der europäischen Benchmark für die Lernmobilität im Rahmen verfügbarer Ressourcen geschehen sollte;

    eine Benchmark — zwecks Berücksichtigung unterschiedlicher Bildungsgegebenheiten — im Wesentlichen zwischen zwei Bereichen unterscheiden sollte, nämlich der Hochschulbildung und der Berufsausbildung;

    es auch wichtig ist, der Benchmark einen Indikator hinzuzufügen, der jegliche Art von Lernmobilität junger Menschen umfasst, einschließlich der Mobilität in einem formalen oder nicht formalen Rahmen;

    FORDERT DIE MITGLIEDSTAATEN AUF,

    unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten

    (1)

    und unter Berücksichtigung der Empfehlung des Rates vom 28. Juni 2011 zur Förderung der Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene Maßnahmen zu ergreifen, durch die die Lernmobilität erhöht wird und die in der Anlage beschriebene europäische Benchmark erreicht wird;

    (2)

    auf der Grundlage verfügbarer Quellen und Instrumente und bei möglichst geringen Verwaltungslasten und -kosten die Datenerhebung zur Lernmobilität auf allen Hochschulstufen, in der Berufsausbildung sowie im Rahmen der Lernmobilität junger Menschen generell zu verbessern, damit die Fortschritte anhand der in der Anlage beschriebenen europäischen Benchmark und des Indikators gemessen werden können;

    (3)

    die Einführung und den Einsatz von EU-Programmen und -Instrumenten wie Europass, Youthpass, EQR, ECTS und ECVET zur Unterstützung der Mobilität zu Lernzwecken und des lebenslangen Lernens zu fördern;

    ERSUCHT DIE KOMMISSION,

    (1)

    mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und sie insbesondere mit Hilfe von Eurostat dabei zu unterstützen, die Verfügbarkeit aussagekräftiger Indikatoren und Statistiken im Zeitraum bis 2020 zu verbessern; dabei sollten die verfügbaren statistischen Daten und Haushaltserhebungen bestmöglich genutzt werden, um die Verwaltungslasten und -kosten möglichst gering zu halten;

    (2)

    insbesondere im Zuge regelmäßiger Zwischenberichte zu prüfen, inwieweit die im „ET 2020“-Rahmen gesteckten Mobilitätsziele erreicht werden;

    (3)

    dem Rat bis Ende 2015 über die Ergebnisse im Hinblick auf eine Überprüfung und gegebenenfalls Überarbeitung der in der Anlage beschriebenen europäischen Benchmark Bericht zu erstatten;

    ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN, MIT UNTERSTÜTZUNG DER KOMMISSION

    (1)

    Fortschritte und Leistungen auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Lernmobilität sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zu beobachten, unter anderem durch die Erhebung qualitätsbezogener Daten über Beispiele guter Praxis als Grundlage für eine faktengestützte Politikgestaltung;

    (2)

    im Hinblick auf die Lernmobilität in der Hochschulbildung im Rahmen verfügbarer Ressourcen und in enger Synergie mit dem Bologna-Prozess die Erhebung von Daten aus administrativen und anderen Quellen über die Mobilität von Studierenden auf allen Stufen (einschließlich der Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten und Studienabschlüssen) zu verbessern, damit die Fortschritte anhand der in der Anlage (Abschnitt I-1) beschriebenen Mobilitätsbenchmark gemessen werden können; diese Daten sollten insbesondere zum Zeitpunkt des Studienabschlusses ermittelt werden;

    (3)

    im Hinblick auf die Lernmobilität in der Berufsausbildung verfügbare Haushaltserhebungen mit dem Ziel, die für die in der Anlage (Abschnitt I-2) beschriebene Benchmark für die Lernmobilität erforderlichen Daten zu erheben, bestmöglich zu nutzen;

    (4)

    im Hinblick auf die Lernmobilität junger Menschen im Allgemeinen verfügbare Haushaltserhebungen dahin gehend bestmöglich zu nutzen, die zur Entwicklung eines Indikators erforderlichen Daten zu erheben, welcher die gesamte Lernmobilität — im formalen wie nicht formalen Rahmen — einschließlich einer Aufschlüsselung nicht formaler Mobilität erfasst, um die Übersichtstafel der EU-Indikatoren im Bereich Jugend (22) zu ergänzen und die Benchmark für die Lernmobilität in der Zukunft möglicherweise auf die Jugendmobilität im Allgemeinen auszudehnen (Abschnitt II der Anlage);

    (5)

    zu prüfen, ob verfügbare Erhebungen zu Lehrkräften auf allen Bildungsebenen genutzt werden können, um Indikatoren zur Mobilität von Lehrkräften zu entwickeln und die Benchmark für die Lernmobilität in der Zukunft möglicherweise auf die Mobilität der Lehrkräfte (23) auszudehnen.


    (1)  ABl. C 371 vom 23.12.2000, S. 4.

    (2)  ABl. L 215 vom 9.8.2001, S. 30.

    (3)  ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 5.

    (4)  ABl. C 311 vom 21.12.2007, S. 13.

    (5)  ABl. C 319 vom 13.12.2008, S. 8.

    (6)  ABl. C 320 vom 16.12.2008, S. 6.

    (7)  ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.

    (8)  ABl. C 311 vom 19.12.2009, S. 1.

    (9)  Dok. 7586/10.

    (10)  ABl. C 324 vom 1.12.2010, S. 5.

    (11)  ABl. C 326 vom 3.12.2010, S. 9.

    (12)  ABl. C 70 vom 4.3.2011, S. 1.

    (13)  ABl. C 199 vom 7.7.2011, S. 1.

    (14)  Dok. 12668/11.

    (15)  Siehe Fußnote 3.

    (16)  KOM (2009) 329 endg.

    (17)  Siehe Fußnote 10.

    (18)  Dok. 10697/11 — SEK(2011) 670 endg.

    (19)  Wie in dem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung von 2009 erläutert, handelt es sich um einen europäischen Durchschnittsbezugswert, der nicht als konkretes, von allen Ländern zu erreichendes Ziel zu betrachten ist, sondern eher als kollektives Ziel, zu dessen Erreichen die Mitgliedstaaten aufgefordert sind, ihren Beitrag zu leisten (ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 7).

    (20)  Im Rahmen des Europäischen Statistischen Systems festzulegen.

    (21)  Siehe die Schlussfolgerungen des Rates vom November 2008 zur Mobilität junger Menschen (siehe Fußnote 6).

    (22)  Dok. 8320/11 — SEK(2011) 401 endg.

    (23)  Siehe den strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung aus dem Jahr 2009 (siehe Fußnote 7).


    ANLAGE

    EUROPÄISCHER DURCHSCHNITTSBEZUGSWERT

    („europäische Benchmark“)

    FÜR DIE LERNMOBILITÄT

    Zur Beobachtung der Fortschritte und Ermittlung des Handlungsbedarfs wie auch als Beitrag zu einer faktengestützten Politikgestaltung haben die Mitgliedstaaten 2009 vereinbart, dass die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (1) festgelegten Ziele durch europäische Durchschnittsbezugswerte („europäische Benchmarks“) unterstützt werden. Dabei einigten sie sich auf fünf europäische Benchmarks und forderten die Kommission auf, weitere Benchmarks vorzuschlagen, unter anderem in Bezug auf die Lernmobilität.

    Nach Prüfung der Vorschläge im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 24. Mai 2011 (2) stimmen die Mitgliedstaaten nun auch der folgenden Benchmark für die Lernmobilität zu, die zwischen zwei Hauptbereichen — Hochschulbildung und Berufsausbildung — unterscheidet.

    Die europäische Benchmark für die Lernmobilität in den beiden nachstehend erläuterten Bereichen ergänzt die bereits im Mai 2009 angenommenen Benchmarks. Sie sollten sich nur auf vergleichbare Daten stützen und den unterschiedlichen Situationen in den einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung tragen. Sie sind nicht als konkrete Ziele für einzelne Länder zu sehen, die bis 2020 erreicht werden müssen. Die Mitgliedstaaten sind vielmehr aufgerufen, auf der Grundlage nationaler Prioritäten und unter Berücksichtigung der sich ändernden wirtschaftlichen Umstände zu prüfen, wie und inwieweit sie dazu beitragen können, dass die europäischen Benchmarks mittels nationaler Maßnahmen gemeinsam erreicht werden.

    Darüber hinaus sollte im Hinblick auf formales wie nicht formales Lernen ein Indikator für die Lernmobilität junger Menschen im Allgemeinen entwickelt werden, mit dem die Benchmark für die Lernmobilität in der Zukunft möglicherweise auf die Lernmobilität junger Menschen in jeglichem Rahmen ausgedehnt werden könnte.

    Lernmobilität bedeutet physische Mobilität einschließlich weltweiter Mobilität.

    I.   BENCHMARK FÜR DIE LERNMOBILITÄT

    1.    Lernmobilität im Hochschulbereich

    Im Hinblick auf eine stärkere Beteiligung von Studierenden an der Lernmobilität:

    Bis 2020 sollten in der EU durchschnittlich mindestens 20 % der Hochschulabsolventen eine Studien- oder Ausbildungsphase (einschließlich Praktika) im Ausland absolviert haben, die mindestens 15 ECTS-Leistungspunkte abdeckt oder eine Mindestdauer von 3 Monaten umfasst.

    Bei der Feststellung, wie groß die Mobilität in den einzelnen Staaten ist, könnten auch kürzere Phasen berücksichtigt werden, sofern diese von dem betreffenden Mitgliedstaat im Rahmen eines hochwertigen Mobilitätsprogramms anerkannt und separat erfasst werden.

    Um Qualität und Übereinstimmung mit dem Bologna-Prozess zu gewährleisten, werden die Mitgliedstaaten und die Kommission ersucht, in Kooperation mit den zuständigen „Bologna-Stellen“ harmonisierte Schwellenwerte für die Anzahl der ECTS-Leistungspunkte und die Mindestdauer eines Studienaufenthalts festzulegen.

    Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass im Ausland absolvierte Studienzeiten uneingeschränkt anerkannt werden.

    2.    Lernmobilität im Bereich der Berufsausbildung (I-VET)

    Im Hinblick auf eine stärkere Beteiligung von in der Berufsausbildung stehenden Menschen an der Lernmobilität:

    Bis 2020 sollten in der EU durchschnittlich mindestens 6 % der 18- bis 34-Jährigen mit abgeschlossener beruflicher Erstausbildung eine mit der Berufsausbildung zusammenhängende Ausbildungsphase (einschließlich Praktika) von mindestens zwei Wochen  (3) oder, sofern im „Europass“ verzeichnet, auch von kürzerer Dauer im Ausland absolviert haben.

    Um Qualität zu gewährleisten, werden die Mitgliedstaaten ersucht, einschlägige Instrumente wie den Europass und die Systeme ECVET und EQAVET zu nutzen.

    Die Benchmark — einschließlich ihrer Definition und ihres Zielwerts — sollte bei Bedarf bis Ende 2015 überprüft bzw. überarbeitet werden.

    II.   INDIKATOR FÜR DIE LERNMOBILITÄT JUNGER MENSCHEN IM ALLGEMEINEN

    Es handelt sich um einen allgemeinen Indikator für die Lernmobilität, der es ermöglicht, jegliche Lernerfahrung junger Menschen im Ausland zu erfassen. Der Indikator umfasst Lernmobilität innerhalb der formalen Bildungs- und Ausbildungssysteme gleich welcher Dauer und auf allen Ebenen sowie Lernmobilität im nicht formalen Rahmen einschließlich Jugendaustauschprogrammen oder Freiwilligentätigkeiten.


    (1)  Siehe Fußnote 7.

    (2)  Dok. 10697/11.

    (3)  = 10 Werktage.


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