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Document 52008DC0177

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die EU als globaler Partner für Entwicklung - Die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele schneller vorantreiben {SEK(2008) 431} {SEK(2008) 432} {SEK(2008) 433} {SEK(2008) 434} {SEK(2008) 435}

/* KOM/2008/0177 endg. */

52008DC0177

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die EU als globaler Partner für Entwicklung - Die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele schneller vorantreiben {SEK(2008) 431} {SEK(2008) 432} {SEK(2008) 433} {SEK(2008) 434} {SEK(2008) 435} /* KOM/2008/0177 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 9.4.2008

KOM(2008) 177 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Die EU als globaler Partner für Entwicklung - die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele schneller vorantreiben

{SEK(2008) 431}{SEK(2008) 432}{SEK(2008) 433}{SEK(2008) 434}{SEK(2008) 435}

Inhaltsverzeichnis

1. 2008 – ein entscheidendes Jahr für die Entwicklung 4

2. Europäische Hilfeleistungen in Höhe von 46 Mrd. EUR im Jahr 2007 – werden wir halten, was wir versprochen haben? 6

3. Eine wirksamere Hilfe setzt radikale Veränderungen voraus 9

4. EU-Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung 11

5. Die Handelshilfe im Dienst der Millenniumsentwicklungsziele 12

6. Schlussfolgerung – neue Impulse sind erforderlich 14

ZUSAMMENFASSUNG

Seit 2005 teilen die Mitgliedstaaten und die Kommission eine gemeinsame Vision der Entwicklung, die sie im Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik dargelegt haben. Die Grundsätze und Ziele, die die Union darin festgelegt hat, bilden den Rahmen für ihre Bemühungen im Bereich der Entwicklungshilfe, die im wesentlich darauf ausgerichtet sind, die Entwicklungsländer bei der Umsetzung ihrer Armutsminderungsstrategien zu unterstützen, wobei es vor allem darum geht, den Zugang von Kindern zur Grundschulbildung zu fördern, das Gesundheitswesen in den ärmsten Ländern zu stärken, den Zugang benachteiligter Bevölkerungsgruppen zu sauberem Trinkwasser zu gewährleisten und Programme zum Aufbau von Kapazitäten sowie Initiativen zur Förderung von Demokratie und guter Regierungsführung zu unterstützen.

Anlässlich der Konferenz von Monterrey über die Entwicklungsfinanzierung im Jahr 2002 und im Zusammenhang mit der Überprüfung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele und der Annahme des Europäischen Entwicklungskonsenses im Jahr 2005 ist die Europäische Union eine Reihe von Verpflichtungen in Bezug auf das Volumen der Hilfe und ihre Wirksamkeit, die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung und die Handelshilfe eingegangen. Die Kommission hat die Aufgabe, die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu überwachen. Mit dieser Mitteilung kommt sie dieser Aufgabe nach.

Mit dieser Mitteilung soll ein Beitrag zur Formulierung eines gemeinsamen Standpunkts der EU mit Blick auf die Konferenzen in Accra und Doha[1] geleistet und damit die Schlüsselrolle der Union auf internationaler Ebene sowie sein nachdrückliches Eintreten für die Millenniumsentwicklungsziele bestätigt werden.

In Hinblick auf das Volumen der Finanzhilfe ergibt die Bilanz für 2007 einen Rückgang der Hilfe, auch wenn die EU mit einer jährlichen Hilfeleistung von 93 EUR pro Kopf der europäischen Bevölkerung nach wie vor der größte Geber und wichtigste Partner der Entwicklungsländer bleibt.

Die Mitgliedstaaten werden ersucht, ihre politischen Zusagen und ihre finanziellen Ziele für die Jahre 2010 und 2015 zu bestätigen. Sie müssen ihre Zusagen in Bezug auf die Vorhersehbarkeit ihrer Hilfe in die Praxis umsetzen, vor allem durch die Erstellung von realistischen Mehrjahresplänen, die einen Überblick über die geplanten Mittelflüsse bieten.

Was die Handelshilfe betrifft, so müssen die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen unvermindert fortsetzen und gemeinsam ihre handelsbezogene technische Hilfe aufstocken, damit die Ziele für das Jahr 2010 erreicht werden können.

Schließlich werden die Mitgliedstaaten ersucht, die Suche nach innovativen Finanzierungsquellen für Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels zu intensivieren.

Da die Union anerkennt, dass es bei der Entwicklungshilfe nicht nur um Quantität, sondern auch um Qualität geht, hat sie im Jahr 2007 in Bezug auf die Wirksamkeit der Hilfe Fortschritte erzielt, insbesondere durch die Annahme verschiedener politischer und technischer Rahmenkonzepte (z.B. Verhaltenskodex für eine Arbeitsteilung sowie Konzepte für die Kofinanzierung Kommission/Mitgliedstaaten und die Vorhersehbarkeit der Auszahlungen). Diese Fortschritte waren allerdings zu zaghaft, um einen wirklich entscheidenden Beitrag zu leisten.

Daher schlägt die Kommission vor, diese Grundsätze energisch umzusetzen und zwar auf der Grundlage konkreter Vorschläge, die sie bereits gemacht hat. Die Union muss in Accra Ehrgeiz zeigen und sich nachdrücklich für eine echte Arbeitsteilung, mehr Budgethilfe und einen inklusiven Entwicklungsansatz einsetzen, der neben der Gleichstellung der Geschlechter auch die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und die lokalen Gebietskörperschaften - sowohl in Europa als auch in den Entwicklungsländern - fördert. Auch die Bemühungen um eine größere Komplementarität und höhere Qualität im Bereich der europäischen Handelshilfe müssen in Zukunft verstärkt werden. Die Kommission ersucht die Mitgliedstaaten, in Bezug auf ihre Vorausschätzungen für die Handelshilfe, insbesondere zugunsten der AKP-Staaten, große Anstrengungen zu unternehmen und gemeinsam mit ihr bis Ende 2008 „europäische Pakete der Handelshilfe“ zu schnüren und regionale Fonds einzurichten, die – soweit die betroffenen AKP-Regionen dies wünschen - zur Unterstützung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und der regionalen Integration dienen.

Hinsichtlich der Politikkohärenz nimmt die Union eine Spitzenposition ein und widmet den Auswirkungen der Europapolitik auf die Entwicklungsländer und die Millenniumsentwicklungsziele in zwölf ausgewählten Schlüsselbereichen (u.a. Handel, Landwirtschaft, Fischerei, Umwelt, Sicherheit) besondere Aufmerksamkeit. In dieser Mitteilung werden drei Bereiche mit großem Potential für die Entwicklung (Klima- und Energiepolitik, Migration und Forschung) näher analysiert und Vorschläge zur Stärkung der Synergien mit den Entwicklungszielen der Union formuliert.

Das Jahr 2008 muss zum Wendepunkt im Handeln der EU zugunsten der Entwicklung werden. Die EU kann und muss einen entscheidenden Beitrag leisten. Sie muss ein klares politisches Signal setzen und den Erwartungen der Partnerländer gerecht werden.

Die Mitgliedstaaten werden ersucht, auf der Tagung des Europäischen Rates im Juni einen ehrgeizigen politischen Standpunkt anzunehmen.

Mehr als je zuvor muss Europa seine Kräfte mobilisieren und bündeln mit dem Ziel, die Lebensbedingungen breiter Bevölkerungsschichten in den Entwicklungsländern radikal zu verbessern.

1. 2008 – EIN ENTSCHEIDENDES JAHR FÜR DIE ENTWICKLUNG

2008 wird ein entscheidendes Jahr für die Entwicklung sein. Mehrere Tagungen auf hoher Ebene werden die Millenniumsentwicklungsziele (Millennium Development Goals - MDG) zur politischen Priorität machen. Während die Konferenz von Accra[2] die Umsetzung der 2005 verabschiedeten Pariser Erklärung zur Wirksamkeit der Entwicklungshilfe überprüfen wird, sollen beim Doha-Gipfel[3] die Fortschritte bei der Erfüllung der Verpflichtungen, die anlässlich der Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung 2002 in Monterrey eingegangen wurden, bewertet werden. Auf einer hochrangigen Tagung der UN am 25. September soll die internationale Gemeinschaft ihre Entschlossenheit zur Verwirklichung der MDG bis 2015 bekräftigen.

Auch für die Glaubwürdigkeit Europas wird das Jahr 2008 entscheidend sein. In Bezug auf die Quantität und Qualität der öffentlichen Entwicklungshilfe ging die EU 2005 historische Verpflichtungen ein und muss sie auch erfüllen Dies ist eine Frage der individuellen und kollektiven Verantwortung der Union im Kampf gegen die Armut.

Seit der Verabschiedung des Europäischen Konsenses zur Entwicklungspolitik im Jahr 2005[4], der schwerpunktmäßig auf die MDG und die Armutsminderung im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung ausgerichtet ist, hat die Union wichtige Initiativen ergriffen, um die Entwicklungsagenda voranzutreiben. Im Dezember 2007 forderte der Europäische Rat die Kommission auf, einen Bericht über den Beitrag der EU zur Verwirklichung der MDG zu erstellen[5]. Mit dieser Mitteilung und den ihr beigefügten Arbeitsunterlagen kommt die Kommission diesem Auftrag nach. Darin werden neben einer Analyse der gegenwärtigen Ausgangslage die Anpassungen dargelegt, die für schnellere Fortschritte bei der Verwirklichung der MDG erforderlich sind.

Die internationale Gemeinschaft hat sich zu einer Reihe eng miteinander verbundener Maßnahmen verpflichtet – die entwickelten Länder zur Steigerung des Volumens und der Wirksamkeit ihrer Hilfe, die Entwicklungsländer zur Ausrichtung ihrer Politik an den MDG und zur wirksameren Koordinierung der externen Hilfeleistungen. Bei aller Anerkennung der zentralen Rolle der Partnerländer kommt es bei der Erreichung der MDG zu einem großen Teil auf das Volumen der Hilfe und – genauso wichtig – deren Wirksamkeit an.

Trotz der beachtlichen Fortschritte in einzelnen Regionen und Ländern liegt das Ziel einer weltweiten Halbierung der Armut noch in weiter Ferne. Jedes Jahr sterben nach wie vor 11 Mio. Kinder infolge heilbarer Krankheiten, die meisten noch vor ihrem fünften Geburtstag. Ein Viertel der Menschheit hat auch heute keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. 114 Mio. Kinder haben weiterhin keinen Zugang zur Grundschulbildung, und 584 Mio. Frauen können weder lesen noch schreiben. Die Länder Afrikas südlich der Sahara hinken weit hinterher. Anderswo, insbesondere in Südasien, gehen die positiven Effekte des Wirtschaftswachstums noch an vielen Bevölkerungsgruppen vorbei.

Neue Initiativen wurden ins Leben gerufen. Dazu zählen vor allem die Initiative des UN-Generalsekretärs zugunsten der MDG in Afrika[6] und der „Aufruf zum Handeln“ zur Umsetzung der MDG[7]. Die Partnerschaft zwischen der EU und Afrika im Hinblick auf die MDG, die beim Gipfeltreffen in Lissabon aus der Taufe gehoben wurde[8], bildet einen neuen Dialog- und Handlungsrahmen.

Die EU spielt nach wie vor eine Schlüsselrolle, nicht nur, weil die Länder Europas 90 % der zugesagten zusätzlichen Hilfsgelder aufbringen werden, sondern auch, weil die Union ihre bilaterale und gemeinschaftliche Entwicklungshilfe grundlegend reformiert hat. So hat die EU beschlossen, auch jenseits der Entwicklungshilfe die Kohärenz ihres politischen Handelns unter dem Gesichtspunkt zentraler Entwicklungsziele zu gewährleisten. Inzwischen wird die Politik der EU in so verschiedenen Bereichen wie Handel, Sicherheit, Migration oder Umwelt daraufhin überprüft, wie sie sich auf die Entwicklung auswirkt und welchen positiven Beitrag sie zur Erreichung der MDG leistet.

Die Verwirklichung der MDG erfordert nachhaltige und langfristig angelegte Anstrengungen. Für die Konferenzen in Accra und Doha muss sich die EU ehrgeizige Ziele setzen. Auch beim Gipfeltreffen der G 8 und bei der hochrangigen UN-Tagung im September muss die die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft mobilisieren. Diese Konferenzen sind einerseits eine Nagelprobe für die Glaubwürdigkeit der internationalen Gemeinschaft und der EU und bieten andererseits eine Gelegenheit, den verbleibenden Weg bis 2015 genauer abzuschätzen.

Die neuen globalen Herausforderungen, insbesondere der Klimawandel, stellen eine zusätzliche ernsthafte Gefahr für die nachhaltige Entwicklung dar. Der europäischen Öffentlichkeit wird zunehmend bewusst, dass vor dem Hintergrund einer immer schneller werdenden Globalisierung die EU ihre internen Ziele nur erreichen kann, wenn sie auf internationaler Ebene geschlossen und in kohärenter Weise handelt.

Europa besitzt die dazu erforderlichen Instrumente und verfügt ebenfalls über den notwendigen Politikrahmen. Nun müssen den Worten dringend Taten folgen.

Das Jahr 2008 muss zum Wendepunkt im Handeln der EU zugunsten der Entwicklung werden. Mehr als je zuvor muss die EU ihre Kräfte bündeln, um durch gemeinsames Handeln im Hinblick auf das Volumen und die Wirksamkeit der Hilfe und die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung die Aussichten auf Verwirklichung der MDG radikal zu verbessern. Die EU muss eine Dynamik entwickeln, die den internationalen Bemühungen um gezielte Maßnahmen neuen Auftrieb gibt.

2. EUROPÄISCHE HILFELEISTUNGEN IN HÖHE VON 46 MRD. EUR IM JAHR 2007 – WERDEN WIR HALTEN, WAS WIR VERSPROCHEN HABEN?

Der europäischen Hilfe eine neue Dynamik verleihen

Für das zweite Jahr in Folge ist ein Rückgang der Entwicklungshilfe der internationalen Gemeinschaft zu verzeichnen. Trotz einer starken politischen Mobilisierung zugunsten der Millenniumsentwicklungsziele haben die Geber offensichtlich Schwierigkeiten, ihre Zusagen einzuhalten.

Zum ersten Mal wird auch die EU von diesem negativen Trend erfasst. Auch wenn es einzelnen Mitgliedstaaten gelungen ist, ihre gute Leistung aus dem Jahr 2006 zu wiederholen oder sogar zu überbieten, zeigt der Trend für die EU insgesamt nach unten. 2007 lagen die europäischen Hilfeleistungen bei 0,38 % des EU-Bruttonationaleinkommens gegenüber 0,41 % im Jahr davor. Trotzdem ist Europa nach wie vor der weltweit größte Geber, vor allem in Afrika, und die treibende Kraft hinter der Aufstockung der Hilfe.

Insbesondere auf der Konferenz in Doha im Dezember will und muss Europa eine Schlüsselrolle bei der erneuten Mobilisierung der internationalen Gemeinschaft spielen. Dazu muss Europa seine Entschlossenheit bekräftigen, bis 2010 das kollektive Ziel von 0,56 %/BNE zu erreichen als Zwischenschritt hin zum Ziel von 0,7 %/BNE im Jahr 2015. Wir brauchen keine neuen Zusagen, sondern wir müssen die bestehenden Zusagen in greifbare Ergebnisse umsetzen. Eine solche Handlungsagenda wird die EU in die Lage versetzen, ihre Zusagen im Hinblick auf die Hilfe zu bekräftigen und spezifische Zeitpläne und Maßnahmen für die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Umwelt, Wasser, Landwirtschaft, Wachstum und Infrastruktur festzulegen. Voraussetzung dafür ist neben dem erneuerten politischen Willen aller Mitgliedstaaten ein Bewusstsein dafür, dass Entwicklung heutzutage die beste langfristige Antwort auf die Herausforderungen der Globalisierung darstellt, ob es sich dabei um die Migration, die Sicherheit, die Finanz- und Steuersysteme, den Schutz natürlicher Ressourcen, die Ernährungssicherung oder die internationale Stabilität handelt.

Die Vorhersehbarkeit der Hilfe ernst nehmen

Im Einklang mit den politischen Zusagen ist es unbedingt notwendig, den Partnerländern die Vorhersehbarkeit zu bieten, die sie zur Planung ihrer Strategie, Prioritäten und Maßnahmen benötigen. Eine konstante und vorhersehbare Entwicklungshilfe ist auch für die makroökonomische Stabilität wichtig. Dabei geht es um die Vorhersehbarkeit der Mittelflüsse, der Programmierung und der Auszahlungen.

Für jede dieser Ebenen hat die Kommission Vorschläge gemacht:

- Im Hinblick auf die Vorhersehbarkeit der Mittelflüsse besteht die Kommission auf der Erstellung von ehrgeizigen, aber realistischen Zeitpläne, in denen für jeden Mitgliedstaat und jedes Jahr die schrittweise Erhöhung des Hilfebudgets bis 2010 bzw. 2015 festgelegt wird. Auf dieser Grundlage können die Ergebnisse für 2007 bewertet werden.

- Was die Vorhersehbarkeit der Programmierung betrifft, so nehmen inzwischen immer mehr Mitgliedstaaten Strategiedokumente an, die den Partnerländern einen Überblick über die mittelfristigen Mittelzuweisungen bieten. Dies ist positiv zu bewerten. Allerdings ist nur wenig Bereitschaft zu spüren, diese Strategiedokumente im Rahmen einer gemeinsamen Programmierung mit den Partnerländern zu erstellen. Auch wenn in mehreren Ländern eine gemeinsame Analyse vorgenommen wurde, kam es bisher nur in Südafrika, Sierra Leone und Somalia zur Ausarbeitung einer gemeinsamen Strategie. In Ghana und Mali dauern die entsprechenden Arbeiten noch an. Zurzeit bemühen sich insgesamt 13 Mitgliedstaaten um eine gemeinsame Programmierung mit ihren Partnerländern. Die Halbzeitüberprüfung der Länderstrategiepapiere 2009 und 2010 bietet in diesem Zusammenhang neue Möglichkeiten.

- Die Vorhersehbarkeit der Auszahlungen ist ein zentrales Element der Agenda von Accra und der Initiative von Ban Ki-Moon. Aus diesem Grund und als Antwort auf die Aufforderungen des Rates und der Mitgliedstaaten hat die Kommission die „MDG-Garantie“ vorgeschlagen, wonach den Ländern, die die beste Entwicklungsleistung aufweisen, über einen Zeitraum von sechs Jahren ein jährlicher Mindestbetrag an Budgethilfe zugewiesen werden soll. Die Mitgliedstaaten sind bereits entsprechende Verpflichtungen eingegangen[9]. Der Vorschlag für eine MDG-Garantie ist der einzige, der diesen Beschlüssen gerecht wird.

Notwendigkeit einer gerechten Lastenteilung

Die Lastenteilung auf internationaler Ebene muss Gegenstand einer sachlichen Debatte zwischen der EU und ihren Partnern sein. Berücksichtigt man insbesondere die Zusagen der G-8 beim Gipfeltreffen in Gleneagles, so ist die EU der bei weitem großzügigster Geber – auf sie werden möglicherweise 90 % der zwischen 2007-2010 zusätzlich für die Entwicklungshilfe aufgebrachten Mittel entfallen. Die Union muss ihr ganzes politisches Gewicht in die Waagschale werfen, um ihre traditionellen Partner wie die USA oder Japan sowie aufstrebende Länder wie China, Indien, Südkorea oder Brasilien, die eine wachsende Rolle spielen, davon zu überzeugen, ihren Teil zu den Bemühungen zugunsten der Entwicklung beizutragen.

Die großen Herausforderungen des Klimawandels bewältigen

Die Welt von heute ist von einem krassen Widerspruch geprägt, denn es sind die ärmsten und anfälligsten Länder, die, ohne für die Ursachen des Klimawandels verantwortlich zu sein, am stärksten von dessen verheerenden Folgen betroffen sind. Das Klima kennt keine Grenzen, keine Kontinente, keine Einteilung in Nord und Süd[10]. Die internationale Gemeinschaft trägt eine besondere Verantwortung dafür, diesen Ländern bei Förderung eines an Treibhausgasemissionen ärmeren Wirtschaftswachstums und bei der Anpassung an den Klimawandel zu helfen. Dem trägt die in Bali erzielte Einigung Rechnung, bis 2009 ein weltweites Klimaschutzabkommen auszuhandeln.

Dies zählt auch zu den Zielen, die sich die Union gesetzt hat, indem sie u.a. den Vorschlag der Kommission für die Bildung von globalen Allianzen gegen den Klimawandel angenommen und bilaterale und regionale Initiativen mit den Ländern Lateinamerikas und Asiens ergriffen hat. Wir müssen dieses Ziel nun systematisch umsetzen. In diesem Zusammenhang begrüßt die Kommission die Arbeit der von der schwedischen Regierung eingesetzten internationalen Kommission zum Klimaschutz, auf deren Schlussfolgerungen wir im Rahmen der EU zurückgreifen können.

In der Überzeugung, dass die Klimaschutzpolitik in den Partnerländern nicht ausschließlich aus der öffentlichen Entwicklungshilfe finanziert werden kann, prüft die Kommission in Abstimmung mit der Weltbank die Idee einer „globalen Anleihe“, die aus dem Handel mit Emissionsrechten auf dem künftigen Kohlenstoffmarkt finanziert werden könnte. Es steht viel auf dem Spiel und es muss eine kollektive Antwort der EU geben.

Vor diesem Hintergrund unterstreicht die Kommission die Bedeutung, die sie nicht nur der Einbeziehung des Klimaschutzes in die Kooperationsstrategien, sondern auch der Koordinierung der Hilfsinstrumente der EU im Bereich der Katastrophenvorsorge beimisst, wie im Europäischen Entwicklungskonsens und im Europäischen Konsenses über die humanitäre Hilfe gefordert[11].

Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, ihre politischen Zusagen und finanziellen Ziele für die Jahre 2010 und 2015 zu bestätigen und die Zusagen hinsichtlich der Vorhersehbarkeit der Hilfe auf den drei von der Kommission vorgeschlagenen Ebenen in die Praxis umzusetzen, indem sie u.a. Mehrjahrespläne erstellen, die einen Überblick über die schrittweise Aufstockung der öffentlichen Entwicklungshilfe bieten. Sie sind ebenfalls aufgefordert, die Suche nach innovativen Möglichkeiten zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen zu verstärken.

3. EINE WIRKSAMERE HILFE SETZT RADIKALE VERÄNDERUNGEN VORAUS

Die Aufstockung der Mittel muss mit der Schaffung wirksamerer Durchführungsmechanismen einhergehen. Sollte die Verdoppelung der Hilfe für Afrika auch zur Verdoppelung der Zahl der Projekte führen, so wäre die Situation nicht mehr tragbar. Tansania muss jedes Jahr 2400 Berichte für seine Geber erstelle; in Mali sind mehr als 26 Geber allein im Bereich der ländlichen Entwicklung tätig.

Durch die Schaffung vertikaler Strukturen wie der globalen Fonds und Programme und durch die Tätigkeit neuer privater und öffentlicher Akteure oft außerhalb der bestehenden Regelwerke und Koordinierungsmechanismen wird das Gefüge der internationalen Entwicklungshilfe immer komplexer.

Aus diesen Gründen muss die Hilfe besser harmonisiert und stärker an die Verfahren und Systeme der Partnerländer angeglichen werden. Hier geht es nicht um neue Verfahren, sondern um einen Qualitätssprung hin zu einer neuen Kultur der Hilfe.

Heute trägt die EU, die 2005 bei der Verabschiedung der Pariser Erklärung und beim UN-Gipfel eine entscheidende Rolle spielte, eine besondere Verantwortung. Sie muss weiterhin die treibende Kraft hinter diesen globalen Bemühungen sein. Denn drei Jahre später ist festzustellen, dass die notwendige „kritische Masse“ trotz einiger konkreter Erfolge noch nicht erreicht wurde. Nicht alle Akteure setzen die neuen Instrumente ein.

Die Konferenz in Accra wird von entscheidender Bedeutung sein. Wir verfolgen dabei eine doppelte Zielsetzung. Wir müssen einerseits Bilanz ziehen über das, was bisher erreicht wurde – über die Schwierigkeiten und deren Ursachen, aber auch über die Erfolge und die positiven Erfahrungen. Diese Bestandsaufnahme werden wir anhand der in der Pariser Erklärung festgelegten Indikatoren und auf der Grundlage der zusätzlichen Verpflichtungen der EU vornehmen. Andererseits geht es in Accra nicht nur darum, Bilanz zu ziehen. Die Ministererklärung („ Accra Agenda for Action“ ) muss sich durch Ehrgeiz und Vision auszeichnen.

Den politischen Konzepten und Zusagen müssen nun konkrete Taten folgen. Dazu gehören u.a. folgende Maßnahmen:

- Die Arbeitsteilung muss Wirklichkeit werden. Der im Mai 2007 angenommene Verhaltenskodex, dessen Anwendung erst in den Anfängen steckt, muss aktiver umgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass ihn sich alle Akteure, einschließlich der EU-Akteure vor Ort, zu eigen machen. Die Kommission wird für jedes Land konkrete Vorschläge vorlegen.

- Die Geber müssen verstärkt auf die Systeme und Verfahren der Partnerländer zurückgreifen, so wie die Kommission dies durch die Erhöhung des Anteils der allgemeinen und sektorbezogenen Budgethilfe bereits getan hat[12].

- Die ergebnisorientierte Verwaltung der Hilfe erfordert ein Überdenken der Art und Weise, wie unsere Konditionalität konzipiert und angewandt wird.

- Die Vorhersehbarkeit muss auf der Ebene der Mittelflüsse, der Programmierung und der Auszahlungen gewährleistet werden.

Außerdem:

- Ein bewährtes Instrument zur Förderung der Wirksamkeit der Hilfe und der Transparenz im Hinblick auf die Maßnahmen und Ergebnisse der Geber vor Ort sind die seit 2005 von der Kommission erstellten Atlanten. Die Kommission wird 2008 einen neuen Geberatlas, einen Atlas fragiler Situationen sowie mehrere Regionalatlanten vorlegen. Thematische oder subregionale Atlanten werden in regelmäßigen Abständen (z.B. alle sechs Monate) erstellt werden und als Grundlage für die Diskussionen und Entscheidungen in Bezug auf die Arbeitsteilung auf EU-Ebene dienen.

- Die Kofinanzierung muss stärker ausgeweitet werden. Die gemeinschaftliche Kofinanzierung kannte bisher weniger Erfolg als die bilaterale Kofinanzierung, dürfte jedoch durch die jüngsten Änderungen des Rechtsrahmens neuen Auftrieb erhalten. In diesem Bereich sind nicht nur die Probleme, sondern auch deren Lösungen bekannt. Sie müssen unverzüglich umgesetzt werden.

Die EU zählt inzwischen 12 neue Mitgliedstaaten, die nicht in vollem Umfang in die Vorbereitung der Pariser Erklärung einbezogen waren und die aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen mit der Inanspruchnahme öffentlicher Hilfen im Übergangsprozess einen wichtigen Beitrag leisten können[13]. Sie können der EU dabei helfen, in Accra den Ausschlag zu geben.

Die Organisationen der Zivilgesellschaft bilden das „fehlende Element“ der Pariser Erklärung. Diese Organisationen ziehen ihre Kraft aus der Vielfalt ihrer Rollen und Aufgaben. Die Zivilgesellschaft ist ein gleichberechtigter Partner im Entwicklungsbereich. Sie muss in diesen Prozess einbezogen und dabei unterstützt werden, ihre eigenen Grundsätze hinsichtlich der Wirksamkeit der Hilfe zu definieren.

Das Gleiche gilt für die lokalen Gebietskörperschaften, die immer mehr danach streben, eine aktive Rolle im Entwicklungsprozess zu übernehmen. Auch hier handelt es sich um eine neue Dimension der Entwicklungspolitik, die wir erkunden müssen. Die Erfahrungen der EU bei der Förderung der regionalen Dimension der wirtschaftlichen Entwicklung im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung könnten den Entwicklungsländern als Anregung dienen.

Nach Auffassung der Kommission muss bei den Bemühungen um die Steigerung der Wirksamkeit der Hilfe auch der Problematik der Konfliktverhütung und der Fragilität von Staaten Rechnung getragen werden.

Auch die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowohl als grundlegendes Menschenrecht als auch als Strategie zur Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele im Rahmen der Wirksamkeitsagenda Berücksichtigung finden.

Der Rat wird ersucht, in Accra eine ehrgeizige Position der EU zu vertreten und sich für eine echte Arbeitsteilung, mehr Budgethilfe, größere Vorhersehbarkeit und einen inklusiven Ansatz einzusetzen, der auch die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der lokalen Gebietskörperschaften und die Gleichstellung der Geschlechter umfasst. Diese Position muss ein klares politisches Signal setzen und den Erwartungen der Partnerländer gerecht werden.

4. EU-POLITIKKOHÄRENZ IM INTERESSE DER ENTWICKLUNG

Die Hilfe ist unverzichtbar, doch sie reicht allein nicht aus. Der von der EU angenommene Grundsatz der Politikkohärenz ist ein Gebot der Wirksamkeit und der Moral. Die Maßnahmen der EU zugunsten der ärmsten Bevölkerungsgruppen dürfen nicht durch die Auswirkungen anderer EU-Politiken konterkariert werden. Bei jeder politischen Entscheidung der EU müssen die möglichen Auswirkungen auf die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele berücksichtigt werden.

Die EU hat sich verpflichtet, die Kohärenz in 12 Politikbereichen mit möglichen erheblichen Auswirkungen auf die Millenniumsentwicklungsziele zu verbessern. Es geht dabei um Prävention durch Folgenabschätzung, um Korrektur durch angemessene Reform und um Erzeugung von Synergien, damit die ärmsten Länder die Chancen nutzen können, die die EU-Politiken bieten[14].

Mit diesem auf dem Grundsatz der Kohärenz beruhenden Ansatz kann die Union ihren Beitrag zur Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele verstärken.

Die EU wird ihre Bemühungen um eine größere Kohärenz zugunsten der Millenniumsentwicklungsziele in allen 2005 ausgewählten Bereichen verstärken. Darüber hinaus hat die Kommission den möglichen Handlungsspielraum in Bezug auf drei spezifische Themenkomplexe geprüft:

- Die Politik im Bereich der erneuerbaren Energien und insbesondere der Biokraftstoffe im Rahmen der Klima- und Energiepolitik. Die EU muss die Entwicklungsländer dabei unterstützen, die Chancen, die der Biokraftstoffmarkt bietet, im Kampf gegen die Armut zu nutzen, wobei es gilt, die möglichen Auswirkungen dieser Politik insbesondere auf die Nahrungsmittelproduktion, die Landnutzung und die Umwelt sorgfältig zu überwachen. Dies setzt ein regelmäßiges Monitoring voraus, das neben der Dimension Entwicklung auch die Achtung von Nachhaltigkeitskriterien, die Förderung des Handels mit Biokraftstoffen (vor allem mit den ärmsten Ländern), die Forschung und den Technologietransfer umfasst.

- Die Migrationspolitik und das Problem der Abwanderung von Fachkräften (Braindrain) , das in Bereichen wie Gesundheit, Bildung, Forschung und Innovation besonders ausgeprägt ist. Die Kommission schlägt u.a. Folgendes vor: Ausbildungsprogramme für die Exportwirtschaft, Verbesserung insbesondere der sozialen Rechte der Arbeitnehmer, die in ihr Herkunftsland zurückkehren sowie Beschäftigungsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Entwicklungsländern, die die Steuerung der Anwerbung von Fachkräften bei gleichzeitigem Schutz gefährdeter Sektoren ermöglichen. Darüber hinaus wäre es angebracht, verschiedene Formen der Staatsbürgerschaft zu prüfen mit dem Ziel, die Bindungen der Migranten zu ihren Aufnahme- und Herkunftsländern zu stärken.

- Die Forschungspolitik . Die Kommission wird dem Rat eine gemeinsame Strategie für die Forschung im Dienste der Entwicklung vorschlagen, um eine bessere Koordinierung der europäischen Bemühungen in diesem Bereich zu gewährleisten. Als erste Etappe dieser Strategie verpflichtet sich die Kommission, im Rahmen des siebten Forschungsrahmenprogramms eine verstärkte Teilnahme von Forschungsinstituten aus armen Ländern zu fördern und die Forschungsaktivitäten in Bereichen von besonderer Relevanz für die Millenniumsentwicklungsziele (Landwirtschaft, Gesundheit, einschließlich der Forschung über armutsbedingte und vernachlässigte Krankheiten, das öffentliche Gesundheitswesen und die reproduktive Gesundheit, Migration, erneuerbare Energien, Wasser, nachhaltige Entwicklung usw.) zu verstärken. Diese Initiativen müssen ggf. mit gezielten Maßnahmen zum Aufbau von Forschungskapazitäten einhergehen.

Der Rat wird ersucht, im Rahmen der internationalen Agenda zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele und zur Steigerung der Wirksamkeit der Hilfe den Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung zu fördern. Der Rat wird ebenfalls ersucht, politische Orientierungen im Hinblick auf die Ausnutzung des entwicklungsbezogenen Potentials von Biokraftstoffen, Migration und Forschung zu geben.

5. DIE HANDELSHILFE IM DIENST DER MILLENNIUMSENTWICKLUNGSZIELE

Die EU hat als erster Partner der Entwicklungsländer eine Strategie für die Handelshilfe angenommen[15]. Dieser wichtige Schritt versetzt die EU in die Lage, in diesem Bereich ihre finanziellen Ziele zu erreichen und die Grundsätze hinsichtlich der Wirksamkeit der Hilfe konkret anzuwenden.

Die EU hat sich verpflichtet, bis 2010 insgesamt 2 Mrd. EUR (Gemeinschaft 1 Mrd. EUR, Mitgliedstaaten 1 Mrd. EUR) für die handelsbezogene technische Hilfe bereitzustellen und auch ihre Unterstützung in den anderen Bereichen der Handelshilfe (Produktionskapazitäten, Infrastrukturen) zu verstärken. Angesichts ihrer besonderen Situation und der Herausforderungen im Zusammenhang mit den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, die derzeit mit der EU ausgehandelt werden, wird den AKP-Staaten dabei Vorrang eingeräumt: Von den zusätzlichen Mitteln, die für die Handelshilfe bereitgestellt werden, entfallen 50 % auf die AKP-Staaten.

Neben den Mittelzuweisungen bilden die Grundsätze der Wirksamkeit, und insbesondere die der Eigenverantwortung der Partnerländer und der Angleichung an deren Systeme, die zweite Säule der Strategie.

Obwohl diese Strategie erst vor kurzem verabschiedet wurde, gingen aus einem Monitoringbericht der Kommission erste ermutigende, wenn auch uneinheitliche Ergebnisse hervor.

Die Handelshilfe ist inzwischen Bestandteil der Entwicklungszusammenarbeit der EU. 2006 erreichte die handelsbezogene technische Hilfe der Mitgliedstaaten 641 Mio. EUR und die der Gemeinschaft 941 Mio. EUR (knapp 60 % des Gesamtbetrags). Damit hat die Gemeinschaft ihre Zusage, jährlich 1 Mrd. EUR für die handelsbezogene technische Hilfe bereitzustellen, bereits so gut wie erfüllt. Ihrerseits müssen die Mitgliedstaaten ihre Hilfe bis 2010 um 56 % erhöhen, um ihr kollektives Ziel von 1 Mrd. EUR pro Jahr zu erreichen. Dieses Ziel ist erreichbar, setzt aber nachhaltige Anstrengungen voraus.

Die EU-Handelshilfe insgesamt (handelsbezogene technische Hilfe, Produktionskapazitäten und Infrastrukturen) ist erheblich gestiegen und erreichte 2006 7,279 Mrd. EUR.

Die Vorausschätzungen geben allerdings Grund zur Besorgnis. Demnach werden nur fünf Mitgliedstaaten in der Lage sein, bis 2010 ihre handelsbezogene technische Hilfe aufzustocken. Kein einziger Mitgliedstaat kann bestätigen, dass das Ziel, 50 % der zusätzlichen Mittel den AKP-Staaten zur Verfügung zu stellen, erfüllt wird. Die Erstellung der Regionalprogramme im Rahmen des 10. EEF wird den Mitgliedstaaten die Gelegenheit bieten, ihre Vorausschätzungen mit der Höhe der gemeinschaftlichen Hilfe in Einklang zu bringen.

Was die Qualität der europäischen Handelshilfe betrifft, so verdeutlicht der Monitoringbericht die gute Absicht, hinsichtlich der Koordinierung und Komplementarität weitere Fortschritte zu erzielen. Neun Mitgliedstaaten haben sich bereits zu einer gemeinsamen Analyse der Handelssituation verpflichtet, sieben führen eine gemeinsame Programmierung durch. Sechs Mitgliedstaaten und die Kommission, auf die zusammengenommen 83 % der Handelshilfe der EU entfallen, haben die Empfehlungen des Rates bereits größtenteils umgesetzt[16].

Der Rat wird ersucht, den Mitgliedstaaten zu empfehlen, einerseits durch nachhaltige Bemühungen gemeinsam ihre Handelshilfe bis 2010 auf ein Niveau anzuheben, das um 56% über dem Niveau von 2006 liegt, und damit die festgelegten Finanzziele zu erreichen und andererseits ihre Bemühungen um Gewährleistung der Komplementarität und Qualität der europäischen Handelshilfe zu verstärken.

Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, in Bezug auf die Vorausschätzung ihrer Handelshilfe, insbesondere für die AKP-Staaten, große Anstrengungen zu unternehmen und mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um bis Jahresende „Pakete der europäischen Handelshilfe“ zu schnüren und, soweit die betroffenen AKP-Regionen dies wünschen, regionale Fonds einzurichten, die als Instrument zur Unterstützung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und der regionalen Integration dienen.

6. SCHLUSSFOLGERUNG – NEUE IMPULSE SIND ERFORDERLICH

Der Rat und die im Rat vereinigten Mitgliedstaaten werden ersucht, die oben dargelegten Vorschläge in ihrer Gesamtheit anzunehmen, um damit ihre finanziellen Verpflichtungen zu bestätigen und zu erfüllen, die Arbeitsweise bei der Verwaltung der Hilfe grundlegend zu verändern und die Synergien zwischen der EU-Politik und den Millenniumsentwicklungszielen durch Anwendung des Grundsatzes der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung zu verstärken.

Neben dem Volumen und der Wirksamkeit der Hilfe setzt die Verwirklichung der MDG spezifische Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Umwelt, Wasser, Landwirtschaft, Wachstum und Infrastruktur voraus. Dies ist die Aufgabe, die sich die Hochrangige Gruppe für die MDG in Afrika gesetzt hat, und zugleich Ziel des „Aufrufs zum Handeln". Diese Initiativen, geboren aus der dringenden Notwendigkeit, die Fortschritte zur Verwirklichung der MDG zu beschleunigen, erfordern eine Handlungsagenda für eine kollektive Antwort der Union. Der Rat wird ersucht, die Formulierung dieser Agenda auf der Grundlage der Arbeiten im Rahmen des europäischen Forschungsprojekts zu Entwicklungsfragen zu fördern[17]. In diesem Zusammenhang hat die Kommission die Absicht, dem Europäischen Rat auf seiner Tagung im Juni 2008 ein erstes Dokument über die MDG vorzulegen.

Solche Anstrengungen sind unverzichtbar. Doch die in der vorliegenden Mitteilung enthaltenen Vorschläge dienen lediglich dazu, Verpflichtungen umzusetzen, die bereits 2005 eingegangen wurden. Sollen die Millenniumsentwicklungsziele ernst genommen werden, so muss der Blick auch in die Zukunft gerichtet werden, wobei zwei wesentliche Tatsachen zu beachten sind: Erstens ist die Erreichung der festgelegten Ziele insofern kein Endzweck, als die Armut bis 2015 lediglich um die Hälfte verringert werden soll; zweitens wird die Erreichung von Zielen, die vor acht Jahren festgelegt wurden, durch neue Herausforderungen wie den Klimawandel, die Bevölkerungsentwicklung, die Instabilität der Finanzmärkte, die Steuersysteme sowie die Umweltzerstörung und die Überbeanspruchung natürlicher Ressourcen zusätzlich erschwert.

All dies muss der Union als Anreiz dienen, ihre Anstrengungen zur Erreichung ihrer finanziellen und politischen Ziele deutlich zu verstärken und die anderen Geber dazu anzuhalten, ihren Teil zu den Bemühungen zugunsten der Entwicklung beizutragen.

Graphik 1: Globale ODA-Flüsse (in Mio. EUR zu konstanten Preisen (2006))

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Quelle: Berechnungen der Europäische Kommission auf der Grundlage von Daten der OECD.

ODA der EU 2004-2007 – ODA-Schätzungen 2008-2010

|2004 |2005 |2006 |2007 |2008 |2009 |2010 | | |ODA in Mio. EUR |ODA in % des BNE |ODA in Mio. EUR |ODA in % des BNE |ODA in Mio. EUR |ODA in % des BNE |ODA in Mio. EUR |ODA in % des BNE |ODA in Mio. EUR |ODA in % des BNE |ODA in Mio. EUR |ODA in % des BNE |ODA in Mio. EUR |ODA in % des BNE | | | | | | | | | | | | | | | | | | Österreich | 546 |0,23 |1.266 |0,52 |1.193 |0,47 |1.313 |0,49 |933 |0,33 |970 |0,33 |1.552 |0,51 | | Belgien | 1.178 |0,41 |1.580 |0,53 |1.576 |0,50 |1.427 |0,43 |1751 |0,50 |2191 |0,60 |2.669 |0,70 | | Bulgarien | NA |NA |NA |NA |1 |0,00 |16 |0,06 |33 |0,10 |51 |0,14 |68 |0,17 | | Zypern | 4 |0,03 |12 |0,09 |21 |0,15 |18 |0,12 |21 |0,13 |24 |0,14 |28 |0,15 | | Tschechische Republik | 87 |0,11 |109 |0,11 |128 |0,12 |131 |0,11 |134 |0,10 |144 |0,10 |155 |0,10 | | Dänemark | 1.639 |0,85 |1.697 |0,81 |1.782 |0,80 |1.872 |0,81 |1932 |0,80 |2014 |0,80 |2.109 |0,80 | | Estland | 4 |0,04 |8 |0,07 |12 |0,09 |17 |0,12 |23 |0,14 |29 |0,15 |35 |0,16 | | Finnland | 547 |0,37 |726 |0,46 |664 |0,40 |711 |0,40 |838 |0,44 |956 |0,48 |1.067 |0,51 | | Frankreich | 6.820 |0,41 |8.067 |0,47 |8.446 |0,47 |7.261 |0,39 |8772 |0,45 |9791 |0,48 |10.810 |0,51 | | Deutschland | 6.064 |0,28 |8.112 |0,36 |8.314 |0,36 |8.961 |0,37 |10567 |0,42 |12183 |0,46 |13.798 |0,51 | | Griechenland | 258 |0,16 |309 |0,17 |338 |0,17 |366 |0,16 |603 |0,25 |839 |0,32 |1.076 |0,39 | | Ungarn | 56 |0,07 |80 |0,10 |119 |0,13 |66 |0,07 |69 |0,07 |130 |0,13 |182 |0,17 | | Irland | 489 |0,39 |578 |0,42 |814 |0,54 |869 |0,54 |913 |0,54 |1036 |0,58 |1.139 |0,60 | | Italien | 1.982 |0,15 |4.096 |0,29 |2.901 |0,20 |2.870 |0,19 |5235 |0,33 |6905 |0,42 |8.706 |0,51 | | Lettland | 7 |0,06 |8 |0,07 |10 |0,06 |12 |0,06 |13 |0,06 |16 |0,06 |20 |0,07 | | Litauen | 8 |0,04 |12 |0,06 |18 |0,08 |30 |0,11 |37 |0,12 |49 |0,14 |67 |0,17 | | Luxemburg | 190 |0,83 |206 |0,86 |232 |0,84 |266 |0,90 |299 |0,91 |326 |0,92 |358 |0,93 | | Malta | 8 |0,18 |8 |0,18 |7 |0,15 |8 |0,15 |9 |0,17 |10 |0,17 |10 |0,17 | | Niederlande | 3.384 |0,73 |4.116 |0,82 |4.344 |0,81 |4.540 |0,81 |4754 |0,80 |5072 |0,81 |5.245 |0,80 | | Polen | 95 |0,05 |165 |0,07 |239 |0,09 |260 |0,09 |340 |0,10 |517 |0,14 |679 |0,17 | | Portugal | 830 |0,63 |303 |0,21 |315 |0,21 |294 |0,19 |495 |0,30 |697 |0,41 |898 |0,51 | | Rumänien | NA |NA |NA |NA |3 |0,00 |80 |0,07 |136 |0,12 |191 |0,15 |247 |0,17 | | Slowakische Republik | 23 |0,07 |45 |0,12 |44 |0,10 |49 |0,09 |73 |0,12 |97 |0,15 |120 |0,17 | | Slowenien | 25 |0,10 |29 |0,10 |35 |0,12 |40 |0,12 |54 |0,15 |61 |0,16 |69 |0,17 | | Spanien | 1.962 |0,24 |2.428 |0,27 |3.039 |0,32 |4.196 |0,41 |5422 |0,50 |6149 |0,54 |7.218 |0,60 | | Schweden | 2.191 |0,78 |2.706 |0,94 |3.151 |1,02 |3.166 |0,93 |3539 |1,00 |3709 |1,00 |3.875 |1,00 | | Vereinigtes Königreich | 6.339 |0,36 |8.666 |0,47 |9.932 |0,51 |7.247 |0,36 |8554 |0,44 |10006 |0,49 |12.232 |0,56 | | EU-15 INSGESAMT | 34.418 |0,35 |44.857 |0,44 |47.040 |0,43 |45.361 |0,40 |54605 |0,47 |62845 |0,51 |72.752 |0,57 | | EU-10/12 INSGESAMT | 316 |0,07 |479 |0,08 |637 |0,09 |726 |0,09 |942 |0,10 |1319 |0,13 |1.681 |0,16 | | EU-25/27 INSGESAMT | 34.735 |0,33 |45.336 |0,41 |47.676 |0,41 |46.087 |0,38 |55547 |0,44 |64164 |0,49 |74.432 |0,54 | | | | | | | | | | | | | | | | | | EU-25/27 ODA in USD | 43.156 | |56.344 | |59.839 | |63.090 | | | | | | | | |

Quellen: OECD/DAC für 2004-2006. Daten der Kommission beruhen auf der Kommission und dem DAC bereitstellten Angaben der Mitgliedstaaten für das Jahr 2007.

Die grau unterlegten Felder enthalten Angaben der Mitgliedstaaten; die Angaben in den weiß unterlegten Feldern beruhen auf Daten oder Simulationen der Kommission. ODA zu jeweiligen Preisen.

[1] Drittes Hochrangiges Forum zur Wirksamkeit der Hilfe vom 2. bis 4. September in Accra; Nachfolgkonferenz zur Entwicklungsfinanzierung vom 28. November bis 2. Dezember 2008.

[2] Drittes Hochrangiges Forum zur Wirksamkeit der Hilfe vom 2. bis 4. September 2008 in Accra.

[3] Nachfolgekonferenz zur Entwicklungsfinanzierung vom 29. November bis 2. Dezember 2008.

[4] ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.

[5] Tagung des Europäischen Rats vom 14. Dezember 2007, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Ziffer 77.

[6] Hochrangige Lenkungsgruppe.

[7] Eingeleitet im Juni 2007.

[8] Dezember 2007

[9] Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 24. Mai 2005 und Europäischer Entwicklungskonsens, Ziffer 27.

[10] Siehe insbesondere den UNDP-Bericht über die menschliche Entwicklung des UNDP 2007-2008 "Den Klimawandel bekämpfen: Menschliche Solidarität in einer geteilten Welt“

[11] ABl. C 25 vom 30.1.2008, S. 1.

[12] 44% für die AKP-Staaten im Rahmen des 10. EEF.

[13] Alle unterstützen den Europäischen Entwicklungskonsens von 2005 und vier von ihnen haben die Pariser Erklärung unterzeichnet.

[14] Bericht der EU über die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung vom 20.9.2007 - KOM(2007) 545 und SEK(2007) 1202

[15] Rat der Europäischen Union, Dokument Nr. 13070/07 vom 11. Oktober 2007.

[16] Die Grundsätze, die der Wirksamkeit der Strategie der Handelshilfe unterliegen, betreffen vor allem die Mechanismen zur Ermittlung des länderspezifischen Bedarfs’ die Einbeziehung des Handels in die Entwicklungs- und Kooperationsstrategien, die Berücksichtigung von Fragen der Nachhaltigkeit, die Analyse, die Programmierung und die gemeinsame Finanzierung.

[17] Rat Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 11.4.2006: „BEGRÜSSEN den Vorschlag der Kommission, die Einrichtung eines europäischen Netzes von Forschungszentren für Entwicklungsfragen zu fördern, und sehen der Konkretisierung dieser Initiative erwartungsvoll entgegen“.

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