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Document 52008DC0055

    Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Außenmaßnahmen der EU: Ein besonderer Platz für Kinder {SEK(2008) 135} {SEK(2008) 136}

    /* KOM/2008/0055 endg. */

    52008DC0055

    Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Außenmaßnahmen der EU: Ein besonderer Platz für Kinder {SEK(2008) 135} {SEK(2008) 136} /* KOM/2008/0055 endg. */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 5.2.2008

    KOM(2008) 55 endgültig

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Außenmaßnahmen der EU: Ein besonderer Platz für Kinder {SEK(2008) 135}{SEK(2008) 136}

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Außenmaßnahmen der EU: Ein besonderer Platz für Kinder

    1. EINLEITUNG

    Die Europäische Union setzt sich im Rahmen ihrer Innen- wie ihrer Außenpolitik nachdrücklich dafür ein, dass die Rechte von Kindern gefördert werden und dass auf ihre grundlegenden Bedürfnisse eingegangen wird. In diesem Zusammenhang wurde am 4. Juli 2006 die „ Mitteilung im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie “ verabschiedet, in der dargelegt wird, wie eine Langzeitstrategie der EU für Kinderrechte entwickelt werden kann.

    Eine der in dieser Mitteilung von 2006 genannten Initiativen besteht in der Ausarbeitung eines Aktionsplans zum Thema Kinder im Rahmen der Außenmaßnahmen. Die vorliegende Mitteilung in Verbindung mit den beigefügten Arbeitspapieren der Kommissionsdienststellen „ Children’s Rights in External Action” und „ Children in Situations of Emergency and Crisis” soll gemeinsam mit den vom Rat im Dezember 2007 verabschiedeten Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes zur Ausarbeitung einer solchen Langzeitstrategie beitragen.

    Auf der Grundlage der beigefügten Aktionspläne, die spezifische Maßnahmen der Europäischen Kommission vorsehen, will die EU sich stärker an der Bewältigung der globalen Herausforderung beteiligen, die darin besteht, die Achtung und Förderung der Kinderrechte zu gewährleisten.

    2. WARUM KINDER EINEN BESONDEREN PLATZ IN DEN AUSSENMASSNAHMEN DER EU ERHALTEN MÜSSEN

    Der Bedeutung von Kindern und ihrer gesunden Entwicklung für die Gesellschaft, der sie angehören, sowie der Notwendigkeit, Kindern die vollständige Ausübung ihrer Rechte zu garantieren, wurde bisher keine ausreichende Priorität eingeräumt. Kinder und Jugendliche[1] machen ein Drittel der Weltbevölkerung und mehr als die Hälfte der Bevölkerung der meisten Entwicklungsländer aus. Sie bilden eine eigene Personengruppe mit ganz bestimmten Bedürfnissen und Rechten. Ihre Rechte werden jedoch regelmäßig verletzt oder missachtet und sie haben selbst bei Entscheidungen, die sie unmittelbar betreffen, kein Mitspracherecht.

    Heute in Kinder und Jugendliche zu investieren, bedeutet in die Zukunft zu investieren. Jugendliche mit guter Ausbildung, Idealen, Qualifikationen und sozialem Verantwortungsgefühl haben gute Chancen, zu Erwachsenen mit soliden sozialen Werten heranzureifen, die bereit und in der Lage sind, einen konstruktiven Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung ihrer Gemeinschaften zu leisten. Außerdem ist wahrscheinlich, dass Kinder und Jugendliche mit diesem Rüstzeug später liebevolle Eltern für ihre eigenen Kinder werden.

    Schließlich sind Fortschritte bei der Situation von Kindern unerlässlich, wenn staatliche Fragilität verhindert und langfristige nachhaltige Entwicklung, sozialen Zusammenhalt, Stabilität und menschliche Sicherheit auf nationaler, regionaler und globaler Ebene sichergestellt werden soll.

    Die Bekämpfung von Straftaten, von denen Kinder besonders betroffen sind, wie Menschenhandel, muss auf konkreten Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor Gewalt und Ausbeutung basieren. Die vorbeugenden Maßnahmen müssen mit einer Unterstützung für die kindlichen Opfer dieser Straftaten verknüpft werden, um ihre Rehabilitierung, Genesung und langfristige soziale Eingliederung zu gewährleisten.

    Die Europäische Union ist der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele uneingeschränkt verpflichtet. Der größte Teil dieser Ziele hat einen Bezug zum Wohlergehen und zur positiven Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, darunter die Ziele, die Gesundheit, Bildung, Wasser und Ernährung[2] betreffen. Sie alle stehen im Zusammenhang mit zentralen Problemen, die die psychische und physische Entwicklung von Kindern in vielen Teilen der Welt gefährden. Im gegenwärtigen Stadium ist es wahrscheinlich, dass nicht alle Länder in der Lage sein werden, die Millenniumsziele zu erreichen. Werden keine Schritte unternommen, um Kinder ins Zentrum der Entwicklungspolitik zu stellen, ist die Chance auf Verwirklichung dieser Ziele daher erheblich gemindert.

    Kinder müssen in den Mittelpunkt der EU-Politik in den Bereichen Außenbeziehungen, Entwicklung und humanitäre Hilfe gerückt werden, weil sie aufgrund ihrer Jugend, ihrer relativen Unerfahrenheit und ihrer Abhängigkeit von der Betreuung durch Erwachsene besonders verletzlich sind. Sie sind den Folgen des Auseinanderbrechens von Familien, der kommerziellen Ausbeutung und dem Menschenhandel besonders stark ausgesetzt, anfällig für die Auswirkungen staatlicher Fragilität und bewaffneter Konflikte sowie für Ernährungs- und Gesundheitsrisiken, die ihre normale Entwicklung oder sogar ihr Leben gefährden können.

    Die Rechte von Kindern sind eng mit den Rechten ihrer Mütter verbunden. Werden die sexuelle und reproduktive Gesundheit von Müttern und die Ausübung der damit verbundenen Rechte nicht gewährleistet und fehlt ihnen ein sozialer Mindestschutz, so hat dies unmittelbare Konsequenzen für die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Kinder. Ein Drittel aller Schwangerschaften ist weder geplant noch erwünscht, die Hälfte aller Gebärenden weltweit wird nicht von einer ausgebildeten Hebamme unterstützt und mehr als 3 Millionen Kinder sterben jährlich an Komplikationen während oder unmittelbar nach der Geburt. Zahlreiche andere haben ein Leben lang mit den Folgen von Krankheiten ihrer Mütter während der Schwangerschaft oder von mangelnder Sicherheit bei der Entbindung zu kämpfen. Mehr als 300 000 Kinder jährlich kommen HIV-positiv zur Welt[3]. Mindestens 10 Millionen Kinder unter fünf Jahren sterben jedes Jahr an Ursachen, die vermeidbar gewesen wären .

    Die Bildung stellt nach wie vor eine große Herausforderung dar. So gehen 72 Millionen Kinder weltweit nicht zur Schule. Davon sind 57 % Mädchen. Die Qualität des Unterrichts, den Kinder erhalten, die das Glück haben, eine Schule zu besuchen, ist sehr unterschiedlich[4].

    110 Millionen Kinder und Jugendliche sind von Kinderarbeit betroffen und haben keine Chance auf Bildung. Die Beschäftigung vieler von ihnen verstößt gegen das ILO-Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (1973). Darüber hinaus herrschen am Arbeitsplatz häufig gefährliche Bedingungen und die Kinder arbeiten manchmal als Sklaven oder sind Opfer des Menschenhandels, was gegen die ILO-Übereinkommen 29 und 182 über Zwangsarbeit bzw. über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit verstößt. Viele arbeitsuchende Jugendliche haben große Schwierigkeiten, menschenwürdige Arbeit zu finden. Programme für Berufsausbildung und Schulungen fehlen häufig und viele Arbeitsmarktneulinge sind gezwungen, ohne sozialen Schutz schwarz zu arbeiten. Eine gebührende Beachtung der Bildung ist von entscheidender Bedeutung, da sie Kinder und Jugendliche in die Lage versetzt, eine aktive Rolle in der Gesellschaft zu spielen und umfassend zum Fortschritt ihrer Gemeinschaft beizutragen.

    Der mangelnde Schutz der reproduktiven und sexuellen Gesundheit und der damit verbundenen Rechte für weibliche Jugendliche fördert sexuelle Nötigung, Zwangsheiraten sowie ungewollte Schwangerschaften und trägt direkt zur Rate der Neuinfizierungen mit HIV in den Entwicklungsländern bei.

    Einige Gruppen von Kindern und Jugendlichen mit spezielle Bedürfnissen sind besonders gefährdet: So bedürfen Kinder, die ethnischen oder sonstigen Minderheiten angehören, Kindermigranten, vertriebene oder geflüchtete Kinder, Kinder, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind, Kindersoldaten, Waisen und Kinder ohne elterliche Betreuung, Kinder mit HIV/AIDS sowie behinderte Kinder besonderer Aufmerksamkeit. Mädchen sind besonders benachteiligt und zusätzlichen Risiken ausgesetzt.

    Kinder und Jugendliche sind unverhältnismäßig stark von humanitären Krisen betroffen, gleich ob sie vom Menschen ausgelöst sind, wie bewaffnete Konflikte, oder ob natürliche Ursachen zugrunde liegen. Unter derartigen Umständen leiden Kinder in besonders hohem Maß an Unterernährung und Krankheiten, die zu hohen Sterblichkeitsraten führen. Auf sie entfällt auch ein hoher Anteil der Landminenopfer. Kinder sind leichte Ziele für die Rekrutierung durch bewaffnete Gruppen, für sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit und internationalen Menschenhandel. In Krisenzeiten steigt das Risiko solcher Missbräuche, weil der traditionelle Schutz seitens der Gemeinschaft und die Unterstützungsmechanismen geschwächt werden oder weil Kinder von ihren Familien getrennt werden. Langanhaltende Krisen können eine verheerende Wirkung auf Kinder haben, die in diesem Umfeld aufwachsen. So entstehen „verlorene Generationen“ mit dem Risiko der endlosen Fortsetzung von Konflikten und Krisen, da die Heranwachsenden nichts anderes als Gewalt und Instabilität kennen gelernt haben. Mädchen, die in Konfliktgebieten oder in Vertriebenen- und Flüchtlingslagern leben, sind den verschiedenen Formen der häuslichen oder sexuellen Gewalt besonders stark ausgesetzt.

    Darüber hinaus bleiben die Stimmen von Kindern und Jugendlichen meist ungehört oder unbeachtet, wenn Entscheidungen erörtert werden, die ihr Leben betreffen. Dies gilt innerhalb der Familie und der Gemeinschaft ebenso wie auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene. Dieses mangelnde Mitspracherecht verstößt gegen Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention[5].

    3. NORMATIVER RAHMEN

    Die Kinderrechte sind Teil der allgemeinen Menschenrechte, zu deren Achtung sich die EU im Rahmen internationaler und europäischer Verträge - vor allem der UN-Kinderrechtskonvention (UNKRK)[6] und der beiden zugehörigen Fakultativprotokolle[7] - verpflichtet hat. Die UNKRK enthält vier Grundsätze, die für alle Kinder betreffenden Maßnahmen gelten: Nichtdiskriminierung (Artikel 2), Wohl des Kindes (Artikel 3), Recht auf Leben und Entwicklung (Artikel 6) und Achtung der Meinung des Kindes (Artikel 12). Die Europäische Union unterstützt außerdem die Millenniums-Erklärung und die Millenniums-Entwicklungsziele. Ferner setzt sie sich für eine vollständige Umsetzung der Kairo-Agenda und der Pekinger Aktionsplattform ein, die beide Bestimmungen über die Rechte von Kindern und Jugendlichen enthalten. Schließlich unterstützt die EU den Aktionsplan „Eine kindergerechte Welt“, der 2002 auf der UN-Sondertagung zu Kindern verabschiedet wurde.

    Die Förderung der Rechte von Kindern und das Eingehen auf ihre Bedürfnisse mit Hilfe der Außenmaßnahmen der Europäischen Union ist in den Rahmen der allgemeinen Verpflichtung der EU zur Förderung der Menschenrechte eingebunden. So werden in der Europäischen Grundrechtecharta die Rechte von Kindern explizit anerkannt (Artikel 24), darunter ihr Recht auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Berücksichtigung ihrer Meinung sowie die Verpflichtung, das Wohl der Kinder bei allen sie betreffenden Maßnahmen zu einer vorrangigen Erwägung zu machen.

    In der „ Mitteilung im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie “ (2006) wird dargelegt, wie eine EU-Langzeitstrategie für die Kinderrechte entwickelt werden soll, einschließlich einer verbesserten Koordinierung, der Konsultation der Akteure, der systematischeren Berücksichtigung der Kinderrechte und der Bewertung der Auswirkungen laufender EU-Maßnahmen auf Kinder. In der Mitteilung verpflichtet sich die EU, die Netzwerkarbeit und die Vertretung von Kindern in der EU und weltweit zu fördern und zu stärken und sie schrittweise und förmlich in alle Konsultationen und Maßnahmen einzubeziehen, die ihre Rechte und Bedürfnisse berühren. In der Mitteilung werden außerdem Indikatoren für Kinderrechte und eine verstärkte Überwachung der Auswirkungen laufender Maßnahmen auf Kinder vorgeschlagen.

    Eine Reihe von Kinderrechten wird in den Außenbeziehungen bereits durch die EU-Entwicklungspolitik abgedeckt, beispielsweise in den Bereichen Bildung[8], Gesundheit[9], Beschäftigung, soziale Eingliederung, menschenwürdige Arbeit[10] und Menschenhandel[11]. Dem Schutz der Kinderrechte wird auch in der EU-Menschenrechts- und Demokratisierungspolitik gegenüber Drittländern große Bedeutung eingeräumt, vor allem im Kontext der Umsetzung der EU-Leitlinien zu Kindern und bewaffneten Konflikten [12]. Der Rat verabschiedete kürzlich EU-Leitlinien für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes [13], einschließlich einer Umsetzungsstrategie, die als vorrangigen Schwerpunktbereich die Bekämpfung sämtlicher Formen von Gewalt gegen Kinder vorsieht. In den Leitlinien wird gefordert, dass Synergien angestrebt werden und die interinstitutionelle Zusammenarbeit vertieft wird. Sie sehen von der Europäischen Kommission geförderte Initiativen zu Kinderrechten sowie eine Stärkung der Kohärenz zwischen den Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der EU-Institutionen vor.

    Ein weiteres bedeutendes Instrument - der Erweiterungsprozess - beinhaltet ebenfalls Möglichkeiten zur Förderung der Kinderrechte. So ist eine Voraussetzung für den EU-Beitritt, dass das Kandidatenland stabile Institutionen geschaffen hat, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Achtung und Schutz von Minderheiten gewährleisten. Im Rahmen dieser 1993 vom Europäischen Rat in Kopenhagen festgelegten Kriterien hat die Kommission während des gesamten Beitrittsprozesses die Reform des Kinderschutzes gefördert und die Fortschritte im Bereich der Kinderrechte genau überwacht.

    Auch die vorliegende Mitteilung unterstützt einen integrierten Ansatz für die Förderung der Kinderrechte auf internationaler Ebene durch Nutzung der verschiedenen Instrumente, die der EU im Rahmen ihrer Außenmaßnahmen zur Verfügung stehen. Die Mitteilung geht von der Prämisse aus, dass die Deckung der Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen für die Ausübung ihrer Rechte wesentlich ist.

    Die humanitäre Hilfe der EU besteht aus bedarfsorientierten Sofortmaßnahmen, die auf die Erhaltung von Leben, die Vermeidung und Linderung menschlichen Leids und die Aufrechterhaltung der Menschenwürde abzielen, wobei die humanitären Grundsätze Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit gewahrt werden. Diesen Grundsätzen zufolge ist humanitäre Hilfe ausschließlich aufgrund der Bedürftigkeit zu leisten, wobei spezielles Augenmerk auf die schwächsten Bevölkerungsgruppen zu richten ist. Vor diesem Hintergrund widmet die EU den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen besondere Aufmerksamkeit. Die Beschlüsse über humanitäre Hilfe „sind unparteiisch und ausschließlich unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen der Opfer zu fassen“[14]. Sie müssen „den Menschenrechten der Opfer von bewaffneten Konflikten Rechnung tragen und zu ihrem Schutz beitragen“[15] und werden im Einklang mit dem internationalen Völkerrecht umgesetzt.

    Darüber hinaus gibt es Verpflichtungen, die Kinder in bestimmten Regionen betreffen. Das Cotonou-Abkommen beispielsweise enthält Bestimmungen über Menschenrechte und Kinderrechte, in denen es unter anderem um die aktive Teilnahme junger Bürger am öffentlichen Leben geht[16]. Die EU-Strategien für die Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean sehen als prioritäre Bereiche Kinderrechte, Kinderarbeit, Bildung, Gesundheitsversorgungs- und Basisdienstleistungen sowie die besondere Berücksichtigung gefährdeter Kinder vor. Das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument nennt Kinderrechte (auch im Zusammenhang mit Kinderarbeit) als einen der für Gemeinschaftshilfe in Betracht kommenden Kooperationsbereiche. In der EU-Strategie für Lateinamerika und der Wiener Erklärung der auf dem Gipfel EU-Lateinamerika-Karibik 2006 vertretenen Minister wurde die Verpflichtung eingegangen, dafür zu sorgen, „dass die Rechte des Kindes geachtet und durchgesetzt werden“ (Ziffer 5) und anerkannt, „dass spezielle staatliche Maßnahmen entwickelt werden müssen, um Kinder und Jugendliche zu schützen und den Kreis der Armut zu durchbrechen“. Der auf dem Gipfeltreffen EU-ASEAN (Verband Südostasiatischer Staaten) im November 2007 verabschiedete Aktionsplan sieht eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der EU und dem ASEAN bei der Bekämpfung des Kinderhandels vor.

    4. ART DER EU-MASSNAHMEN

    Ziel dieser Mitteilung sowie des beigefügten Aktionsplans „ Children’s Rights in External Action “ und des Arbeitspapiers „ Children in Situations of Emergency and Crisis “ ist die Schaffung der Grundlage für ein umfassendes Konzept der EU für den Schutz und die Förderung von Kinderrechten in Drittländern. Ein solches Konzept muss auf einer ganzheitlichen und universell gültigen Sicht der Kinderrechte beruhen und Teil umfangreicherer Entwicklungs- und Armutsbekämpfungsstrategien sein.

    Die Besonderheiten der Situation von Kindern und Jugendlichen in jedem Land, jeder Subregion und Region erfordern, dass im Einzelfall geprüft wird, welches der verfügbaren Instrumente der EU die adäquatesten Maßnahmen ermöglicht. In vielen Ländern sind die Regierungen nicht in der Lage und/oder nicht ausreichend gewillt, die Rechte von Kindern zu fördern und zu schützen. Die Gewährleistung einer wirksamen Komplementarität zwischen den verschiedenen politischen und finanziellen Instrumenten der EU sowie mit dem Europäischen Entwicklungsfonds ist unerlässlich. Die EU wird den Einsatz der verfügbaren Instrumente in ihren Außenmaßnahmen wie folgt optimieren und koordinieren:

    1. Kinder und Jugendliche im Bereich Entwicklungszusammenarbeit: In Ländern, in denen die finanziellen und institutionellen Kapazitäten nicht ausreichen, um annehmbare Lebensbedingungen für Kinder zu schaffen und ihren Zugang zu Basisdienstleistungen zu garantieren, sollte die EU uneingeschränkten Gebrauch von den Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der Armutsbekämpfung machen, mit denen die Ursachen der Armut angegangen werden. Gleichzeitig sollten die Rechte und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen systematisch in die verschiedenen Bereiche der nationalen Politik einbezogen werden.

    2. Kinder und Jugendliche im Bereich Handelspolitik : In den Bestimmungen über die Handelspolitik der EU wird anerkannt, dass diese Politik mit dem Schutz und der Förderung der Kinderrechte im Einklang stehen muss. Im Rahmen der Handelspolitik ist die Förderung der Kinderrechte Teil der umfassenderen Agenda für nachhaltige Entwicklung. In bilateralen Abkommen wird das Thema Kinderrechte durch Arbeitsnormen abgedeckt.

    3. Kinder und Jugendliche als Gegenstand des politischen Dialogs : Angesichts der zentralen Rolle des politischen Dialogs zwischen der EU und den nationalen Behörden der Partnerländer sollte die Umsetzung der Verpflichtungen aus der Kinderrechtskonvention systematisch in diesen Dialog einbezogen werden. Dasselbe Thema sollte die EU in internationalen Foren ansprechen.

    4. Regionale und globale Maßnahmen: Maßnahmen auf Länderebene werden durch geeignete Aktivitäten auf regionaler Ebene oder - bei Fragen mit supranationalem Charakter - auf globaler Ebene ergänzt.

    5. Empowerment von Kindern und Jugendlichen: Die EU sollte sich mit der mangelnden Fähigkeit zur Erfüllung von Verpflichtungen im Bereich der Kinderrechte befassen, indem sie Kinder und Jugendliche in die Lage versetzt, bei Themen, die sie direkt betreffen, eine aktive Rolle zu spielen.

    6. Kinder und Jugendliche im Bereich humanitäre Hilfe : In Ländern, in denen ein Konflikt droht, bereits herrscht oder gerade beigelegt wurde, bleiben die Bedürfnisse von Kindern oft unerkannt oder unbeachtet, wobei ihre Rechte regelmäßig verletzt werden. Humanitäre Hilfe wird auch dann eingesetzt, wenn humanitäre Krisen durch Naturkatastrophen ausgelöst werden und die Regierungen überfordert, unfähig oder nicht gewillt sind, zu handeln. Die humanitäre Hilfe unterstützt unter anderem Kinder in Krisen und Notsituationen durch Maßnahmen für:

    7. von ihren Familien getrennte und unbegleitete Kinder,

    8. Kinder, die dem Militär oder bewaffneten Gruppen angehören,

    9. Bildung für Kinder in Notsituationen.

    Die dieser Mitteilung beigefügten Arbeitspapiere der Kommissionsdienststellen gehen genauer auf die Einbeziehung der Belange von Kindern in die Außenbeziehungen und auf die Situation von Kindern im Kontext der humanitären Hilfe ein.

    [1] Kinder sind gemäß der Definition des UNKRK ( UN-Kinderrechtskonvention ) alle Personen unter 18 Jahren. Der zusätzliche Hinweis auf Jugendliche soll genauer widerspiegeln, wie sich Kinder selbst mit den verschiedenen Altersgruppen unter 18 Jahren identifizieren.

    [2] Ziele bezüglich Armut und Hunger (Ziel 1), Bildung (Ziel 2), Gleichstellung der Geschlechter (Ziel 3), Senkung der Kindersterblichkeit (Ziel 4), Verbesserung der Gesundheit von Müttern (Ziel 5), armutsbedingter Krankheiten (Ziel 6) sowie Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung (Ziel 7).

    [3] Weltgesundheitsbericht 2005: “Make Every Mother and Child Count”.

    [4] UNESCO EFA Global Monitoring Report 2007.

    [5] Artikel 12 Absatz 1 lautet: „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife“.

    [6] Der vollständige Wortlaut der UNKRK und der Fakultativprotokolle ist auf folgender Website verfügbar (Englisch): www.ohchr.org

    [7] Betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten und betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie.

    [8] Bildung: „Mitteilung über die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen der Armutsminderung in den Entwicklungsländern“ und darauf folgende Entschließung des Rates zum Thema Bildung und Armut.

    [9] Mitteilung über Gesundheit und Armutsbekämpfung, Entschließung des Rates zu Gesundheit und Armut, Mitteilung und Aktionsprogramm zur Bekämpfung der armutsbedingten Krankheiten durch Außenmaßnahmen sowie zugehörige Schlussfolgerungen des Rates.

    [10] Mitteilung über menschenwürdige Arbeit für alle, Erklärung der EU zur Globalisierung, verabschiedet vom Europäischen Rat am 14. Dezember 2007.

    [11] Die Mitteilung über die Bekämpfung des Menschenhandels räumt Kindern und der globalen Dimension des Menschenhandels ebenfalls Priorität ein.

    [12] Vom Rat der Europäischen Union am 8. Dezember 2003 verabschiedet.

    [13] http://ec.europa.eu/external_relations/human_rights/guidelines/01_deathpenalty_1998/guidelines1_ de.pdf.

    [14] Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates über die humanitäre Hilfe.

    [15] Mitteilung KOM (2001) 252 endg. - „Die Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern“.

    [16] Nach Artikel 26 (Jugendfragen) unterstützen die Vertragsparteien „mit ihrer Zusammenarbeit eine Politik, Aktionen und Maßnahmen, mit denen das Ziel verfolgt wird, die Rechte der Kinder und Jugendlichen, insbesondere der Mädchen, zu schützen“ und fördern „die aktive Teilnahme junger Bürger am öffentlichen Leben“.In Artikel 33 (Entwicklung der Institutionen und Ausbau der Kapazitäten) heißt es überdies: „Bei der Zusammenarbeit werden die institutionellen Aspekte systematisch in Rechnung gestellt und in diesem Zusammenhang die AKP-Staaten in ihren Anstrengungen zur Entwicklung und Stärkung der Strukturen, Institutionen und Verfahren unterstützt, die dazu beitragen, ... die universelle und uneingeschränkte Achtung und Wahrung sämtlicher Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie ihren universellen und uneingeschränkten Schutz zu fördern“.

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