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Document 52007DC0158

    Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Von Monterrey zum Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik: die Einhaltung unserer Verpflichtungen {KOM(2007) 163 endgültig} {KOM(2007) 164 endgültig}

    /* KOM/2007/0158 endg. */

    52007DC0158

    Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Von Monterrey zum Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik: die Einhaltung unserer Verpflichtungen {KOM(2007) 163 endgültig} {KOM(2007) 164 endgültig} /* KOM/2007/0158 endg. */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 4.4.2007

    KOM(2007) 158 endgültig

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Von Monterrey zum Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik: die Einhaltung unserer Verpflichtungen

    {KOM(2007) 163 endgültig}{KOM(2007) 164 endgültig}

    INHALTSVERZEICHNIS

    Einleitung 3

    1. Die Europäische Union hat ihre Verpflichtung zur Erhöhung der Hilfe bis 2006 insgesamt erfüllt – aber zur Einhaltung der nächsten Fristen sind zusätzliche systematische Anstrengungen erforderlich 3

    2. Die handelsbezogene Hilfe muss ausgebaut werden, damit die Entwicklungsländer die Handelsliberalisierung nutzen können – ein Umsetzungsplan wird benötigt 5

    3. Die Qualität und die Wirksamkeit der europäischen Hilfe müssen gesteigert werden - die Kommission hat einen Verhaltenskodex für die Arbeitsteilung vorgeschlagen 6

    4. Schlussfolgerung 7

    EINLEITUNG

    Mit der Annahme des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik im Dezember 2005 hat die Europäische Union (EU) die Entwicklung in den Mittelpunkt ihres außenpolitischen Handelns gerückt und ihr eine noch nie dagewesene politische Dimension verliehen. Zum ersten Mal verschafft eine gemeinsame Vision, in die der Rat, das Parlament, die Kommission, und alle 27 Mitgliedstaaten eingebunden sind, dem Handeln den notwendigen Bezugsrahmen, um der Armut und den zunehmenden Ungleichheiten auf der Welt wirksamer begegnen und die globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Energie, Migration Sicherheit, unddie soziale Dimension der Globalisierung kohärenter angehen zu können. Es handelt sich hierbei um eine wichtige Dimension der Strategie der nachhaltigen Entwicklung, die jetzt zu den allgemeinen Zielen der EU gehört.

    Zwar erkennt die EU die zahlreichen wirkungsvollen Ansatzpunkte zur Förderung der Entwicklung an, dennoch hat sie beschlossen, ihre Entwicklungshilfe deutlich aufzustocken, die für nötiger denn je erachtet wird, um die Verwirklichung der Millenniumsziele zu beschleunigen.

    Seit der Konferenz von Monterrey über die Entwicklungsfinanzierung im Jahr 2002 hat die EU sich verpflichtet ihre Entwicklungshilfe zu erhöhen. Sie hat sich vor allem verpflichtet, 2006 gemeinsam 0,39% ihres Bruttonationaleinkommens für Entwicklungshilfe auszugeben, und 2010 0,56%, um dann schließlich 2015 0,7% zu erreichen.Im Rahmen ihres aktiven Beitrags zur Annahme der Pariser Erklärung über die Wirksamkeit der Hilfe verpflichtete sie sich auch, ihr Hilfesystem grundlegend zu reformieren.

    Die Europäische Union erkennt an, dass die Partnerländer die Hauptverantwortung für ihre Entwicklung tragen und verpflichtet die Union in einer Weise zu helfen, die angemessen ist und den jeweiligen Bedürfnissen Rechnung trägt. Aber, indem die EU in die sozialen Sektoren, die Infrastruktur, und in die institutionellen Reformen investiert und indem sie Anstrengungen in Richtung guter Regierungsführung unterstützt, leistet sie ihren Beitrag.

    Damit wurde ein beispielloser politischer Rahmen vorgegeben zwischen den Entwicklungsländern und der Europäischen Union, der die Hilfe und den politischen Dialog verbindet. Von Europa kann erwartet werden, dass es einen maßgeblichen Beitrag leistet. Sein Einfluss muss der Höhe der bereitgestellten Ressourcen entsprechen.

    Der Rat hat die Kommission beauftragt, die Umsetzung dieser Verpflichtungen zu überwachen. Aufgrund der jüngsten Analysen legt die Kommission nun drei Vorschläge vor, die gewährleisten sollen, dass die eingegangenen Verpflichtungen vollständig erfüllt werden.

    1. DIE EUROPÄISCHE UNION HAT IHRE VERPFLICHTUNG ZUR ERHÖHUNG DER HILFE BIS 2006 INSGESAMT ERFÜLLT – ABER ZUR EINHALTUNG DER NÄCHSTEN FRISTEN SIND ZUSÄTZLICHE SYSTEMATISCHE ANSTRENGUNGEN ERFORDERLICH

    2002 hat sich die Europäische Union verpflichtet 2006 gemeinsam 0,39% ihres Bruttonationaleinkommens für Entwicklungshilfe auszugeben. Die Union hat dieses Ziel nicht nur erreicht. Sie hat es übertroffen. Die EU hat 2006 insgesamt 0,42 % des Bruttonationaleinkommens für die Entwicklungshilfe bereitgestellt.

    Folgende Zahlen veranschaulichen das Erreichte:

    - 2006 belief sich die Entwicklungshilfe der EU auf 48 Mrd. EUR und lag damit deutlich über den Beträgen von 35 Mrd. im Jahr 2004 und 45 Mrd. im Jahr 2005.

    - Die Entwicklungshilfe eines Mitgliedstaates übersteigt sogar 1 % seines Bruttonationaleinkommens.

    - Die zehn Mitgliedstaaten, die 2004 der EU beigetreten sind und seinerzeit nur wenig Entwicklungshilfe leisteten, haben seither den Umfang ihrer Hilfe verdoppelt und damit unter Beweis gestellt, dass sie sowohl den Anforderungen des gemeinschaftlichen Besitzstands nachkommen als auch ihre eigenen Ziele verwirklichen wollen.

    - Diese Anstrengungen entsprechen jährlich beinahe 100 EUR pro EU-Bürger; verteilt auf die Menschen, die in den Entwicklungsländern mit weniger als 1 USD pro Tag auskommen müssen, sind dies 40 EUR pro Kopf.

    Im Vergleich dazu beträgt die Hilfe der Vereinigten Staaten von Amerika 0,17 % des BNE und 53 EUR pro US-Bürger. Im Falle Japans sind es 0,25 % bzw. 69 EUR.

    Hinter diesem gemeinsam erzielten Ergebnis verbergen sich starke Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Einige stellen mehr als 0,80 % ihres Bruttonationaleinkommens für die Entwicklung zur Verfügung und übertreffen damit deutlich die ehrgeizigsten Zielsetzungen, während andere weit hinter dem Durchschnitt oder ihren eigenen Zielvorgaben zurückbleiben, oder deren Hilfe 2006 im Vergleich zu 2005 sogar zurückgeht. Es ist auch klar, dass es sich bei einem Grossteil der zusätzlichen Hilfsleistungen um den Erlass von Schulden handelt. In den nächsten Jahren wird die Herausforderung darin bestehen, die Entwicklungshilfe insgesamt weiter zu erhöhen und gleichzeitig den Anteil des Schuldenerlasses zu reduzieren.

    Was die Verteilung der Hilfe der Union betrifft wird der Afrika eingeräumten Priorität konkret Rechnung getragen, denn mindestens die Hälfte der europäischen Hilfe kommt diesem Kontinent bereits zugute, der ab 2010 jährlich zusätzliche 10 Mrd. EUR erhalten soll.

    Insgesamt ist die EU somit auf gutem Wege, ihre Verpflichtungen bis 2010 einhalten zu können. Die Fortschreibung dieser Tendenzen und Ergebnisse wird jedoch davon abhängen, ob es gelingt, Politik und Öffentlichkeit ausreichend zu mobilisieren. In einigen Mitgliedstaaten resultiert die bisherige Aufstockung der Hilfe aus Maßnahmen zum Schuldenerlass oder anderen einmaligen Aktionen, insbesondere im humanitären Bereich. Damit die Hilfebudgets auch in Zukunft noch weiter wachsen, muss neue programmierbarer Hilfe mobilisiert werden.

    Angesichts dieser positiven, aber differenzierten Bilanz und der Notwendigkeit einer aufmerksamen Beobachtung der Entwicklung der Hilfebudgets der Union empfiehlt die Kommission, dass jeder Mitgliedstaat bis Ende 2007 einen Fahrplan für die schrittweise Erhöhung seiner öffentlichen Entwicklungshilfe bis 2010 und 2015 erstellt, damit jeder Abweichung sowohl von den gemeinsam als auch von den individuell eingegangenen Verpflichtungen vorgebeugt werden kann.

    2. DIE HANDELSBEZOGENE HILFE MUSS AUSGEBAUT WERDEN, DAMIT DIE ENTWICKLUNGSLÄNDER DIE HANDELSLIBERALISIERUNG NUTZEN KÖNNEN – EIN UMSETZUNGSPLAN WIRD BENÖTIGT

    Die ärmsten Länder sind nach wie vor vom Welthandel weitgehend ausgeschlossen, obwohl ihnen insbesondere auf dem europäischen Markt Zollpräferenzen eingeräumt werden. Im Lauf der letzten Jahren hat sich allmählich ein Konsens darüber herausgebildet, dass man über die technische Hilfe bei der Umsetzung der Handelspolitik (dazu gehört zum Beispiel auch die Zollpolitik) hinausgehen muss und dass die Kooperationsstrategien auch die Unterstützung beim Aufbau von Produktionskapazitäten, Hilfe zugunsten der für den Handel erforderlichen Infrastrukturen sowie Maßnahmen um Schwierigkeiten auf der Angebotsseite zu überwinden, umfassen müssen.

    Die EU hat im Dezember 2005 zugesagt, ihre handelsbezogene Hilfe für alle Entwicklungsländer ab 2010 auf 2 Mrd. EUR jährlich zu erhöhen, also 1 Mrd. EUR Gemeinschaftshilfe zu der dann noch 1 Mrd. EUR bilaterale Hilfe der Mitgliedstaaten kommt.

    Im Oktober 2006 forderte der Rat die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich auf eine gemeinsame Strategie für die handelsbezogene Hilfe zu einigen. Nach Ansicht der Kommission sollte diese Strategie die folgenden Hauptelemente beinhalten:

    - Erhöhung des Umfangs der handelsbezogenen Hilfe der EU wie angekündigt auf 2 Mrd. EUR jährlich ab 2010. Die Kommission ist auf gutem Wege, ihre Verpflichtung zu erfüllen. Die Mitgliedstaaten sollten 2008 die Höhe von 600 Mio. EUR erreichen, um ihre Verpflichtungen auch zu erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen besondere Korrekturmaßnahmen überlegt werden.

    - Verwendung eines großen Teils dieser Mittel für die AKP Länder im Rahmen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA). Die Strategie soll die vorgesehen Summe festlegen.

    - Feststellung der Bedürfnisse der Partnerländer ausgehend von ihren eigenen Bedarfsbewertungen und den im Rahmen der bestehenden internationalen Mechanismen ermittelten Bedürfnisse. Hierbei spielt die Beteiligung der Akteure der Zivilgesellschaft und des Privatsektors eine grundlegende Rolle und muss daher gefördert werden. Außerdem muss die Nachhaltigkeit der von der EU unterstützten Maßnahmen und Reformen gewährleistet sein.

    - Steigerung der Wirksamkeit der Hilfe durch Umsetzung der angekündigten Reform. Insbesondere im Hinblick auf eine gemeinsame Programmierung, Arbeitsteilung und Abstimmung sowie wirksamere Modalitäten wie Budgethilfe und Kofinanzierungen sollten Fortschritte erzielt werden.

    - Bildung von Regionalfonds für die einzelnen AKP-Regionen zur Deckung des im Rahmen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen festgestellten Bedarfs und zur Förderung der regionalen Integration, indem die europäische Hilfe kohärent gebündelt wird. Die 2006 gegründete Infrastrukturpartnerschaft für Afrika stellt eine erste Initiative dieser Art dar. Mehrere Mitgliedstaaten leisten bereits Beiträge, die anderen werden aufgefordert, sich dieser gemeinsamen Maßnahme anzuschließen.

    3. DIE QUALITÄT UND DIE WIRKSAMKEIT DER EUROPÄISCHEN HILFE MÜSSEN GESTEIGERT WERDEN - DIE KOMMISSION HAT EINEN VERHALTENSKODEX FÜR DIE ARBEITSTEILUNG VORGESCHLAGEN[1]

    In den letzten Jahren hat die Ausweitung und die starke Zunahme der Aktivitäten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit komplexe Strukturen entstehen lassen, die für die Partnerländer hohe Verwaltungskosten nach sich ziehen.

    Die aktiv von der Kommission geförderte Harmonisierung steht im Mittelpunkt der Paris-Agenda zur Steigerung der Wirksamkeit der Hilfe, der sich die Union ohne Einschränkungen angeschlossen hat.

    In dieser Hinsicht sind drei Aspekte besonders wichtig:

    - Arbeitsteilung. Die Kommission hat einen auf Freiwilligkeit und Flexibilität beruhenden Verhaltenskodex der EU vorgeschlagen, mit dem die Komplementarität zwischen den Gebern zur Steigerung der Wirksamkeit der Hilfe gefördert werden soll.

    - Eigenverantwortung und Anpassung der Kooperationsprogramme an die Strategien und Verfahren der Partnerländer. Diese Grundsätze wurden in der Pariser Erklärung und im Europäischen Konsens verankert. Aber die Realität ist davon noch weit entfernt. Zum einen wird der Haushaltszyklus der betroffenen Länder nicht genügend berücksichtigt, zum anderen stellen exzessive Auflagen die Kontinuität und Berechenbarkeit der Hilfe in Frage. Nach Einschätzung der Kommission ist der Zeitpunkt gekommen, die jährliche Überprüfung der herkömmlichen Auflagen der einzelnen Geber durch das Konzept eines 'Vertrages' zu ersetzen, das auf greifbare Ergebnisse bei der Verwirklichung der Millenniumsziele abzielt;

    - Modalitäten der Hilfe. Die Programm- und die Budgethilfe müssen rasch zu den bevorzugten Formen der Unterstützung werden ohne jedoch andere Modalitäten auszuschließen, wenn die sich als geeigneter erweisen. Die allzu breite Streuung der Hilfe und die Durchführung einer Vielzahl kleiner Projekte – wie beispielsweise in Tansania, wo allein im Gesundheitssektor 600 Projekte unter 1 Mio. EUR nebeneinander bestehen – sind offenkundig mit höheren Kosten und Effizienzeinbußen verbunden.

    Diese Reformen müssen von deutlichen Fortschritten in Richtung auf die gemeinsame Programmierung der bilateralen und der Gemeinschaftshilfe begleitet werden.

    4. SCHLUSSFOLGERUNG

    Die EU ist auf höchstem politischem Niveau ehrgeizige Verpflichtungen zur Förderung der Entwicklung eingegangen, indem sie beschlossen hat, bis 2015 ihre Hilfe schrittweise auf 0,7 % des Bruttonationaleinkommens – d. h. auf jährlich 164 EUR pro EU-Bürger – anzuheben, und indem sie die notwendigen Maßnahmen ergreift, um die globale Wirksamkeit der gesamten europäischen Hilfe zu steigern.

    Unseren Worten müssen nun Taten folgen. Dies setzt die Einhaltung dieser Verpflichtungen und politischen Willen voraus. Es geht keinesfalls darum, das institutionelle Gleichgewicht innerhalb der Union zu verschieben oder die Zuständigkeiten der Kommission im Entwicklungsbereich auszuweiten. Vielmehr geht es darum Europa zu stärken, und darum, dass es wirksamer handelt und den Schwächsten und Bedürftigsten dieser Welt eine bessere Perspektive eröffnet. Dies kann Europa nur mit vereinten Kräften gelingen.

    [1] KOM(2007) 72.

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