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Document 52006DC0302

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über einen EU-Forstaktionsplan {SEK(2006) 748}

/* KOM/2006/0302 endg. */

52006DC0302

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über einen EU-Forstaktionsplan {SEK(2006) 748} /* KOM/2006/0302 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 15.6.2006

KOM(2006) 302 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

über einen EU-Forstaktionsplan {SEK(2006) 748}

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

über einen EU-Forstaktionsplan

EINFÜHRUNG

Mit dieser Mitteilung kommt die Kommission der Aufforderung des Rates[1] nach, 2006 einen Forstaktionsplan vorzulegen. Sie wurde in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und in Konsultation mit den Beteiligten erarbeitet. Dabei wurden der Bericht des Europäischen Parlaments über die Umsetzung der EU-Forststrategie und entsprechende Berichte des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen berücksichtigt. Die der Mitteilung beigefügt Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen bietet einen Überblick über den Vorbereitungsprozess.

GRUNDPRINZIPIEN UND ZIELSETZUNGEN

Grundprinzipien

Ausgehend von der Entschließung des Rates vom 15. Dezember 1998 über eine Forststrategie für die Europäische Union[2] bildet der Aktionsplan einen Rahmen für forstbezogene Maßnahmen auf Gemeinschafts- und Mitgliedstaatsebene und dient als Instrument der Koordination zwischen Gemeinschaftsmaßnahmen und den Forstpolitiken der Mitgliedstaaten.

Hauptziel des EU-Forstaktionsplans sind die Unterstützung und der Ausbau der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der multifunktionellen Rolle der Wälder. Dabei geht man von folgenden Grundsätzen aus:

- nationale Forstprogramme als geeigneter Rahmen für die Umsetzung internationaler forstbezogener Verpflichtungen;

- die wachsende Bedeutung globaler und sektorübergreifender Themen in der Forstpolitik erfordert eine bessere Kohärenz und Koordination;

- die Notwendigkeit der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des EU-Forstsektors und der guten Verwaltungspraxis für die Wäldern der EU;

- die Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips.

Vor dem Hintergrund der großen Vielfalt der natürlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten und der unterschiedlichen Waldbesitzverhältnisse in der EU trägt der Aktionsplan der Notwendigkeit spezifischer Ansätze und Maßnahmen für die verschiedenen Forstarten Rechnung. Er hebt hervor, welch wichtige Rolle die Waldbesitzer bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder in der EU spielen.

Der Aktionsplan zielt darauf ab, zu den Zielen der überarbeiteten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung und den Nachhaltigkeitszielen von Göteborg beizutragen. Es wird ergänzt durch eine Mitteilung über die Wettbewerbsfähigkeit der Holz verarbeitenden Industrie in der EU, die derzeit in Vorbereitung ist.

Zielsetzungen

Bei der Erstellung des EU-Forstaktionsplans haben die Kommission und die Mitgliedstaaten eine gemeinsame Vision der Forstwirtschaft und des Beitrags der Wälder und der Forstwirtschaft zur modernen Gesellschaft formuliert:

Wälder für die Gesellschaft: langfristige, multifunktionelle Forstwirtschaft, die aktuelle und künftige gesellschaftliche Anforderungen erfüllt und forstbezogene Existenzen sichert.

Eine multifunktionelle Forstwirtschaft bietet wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Vorteile. Sie liefert erneuerbare und umweltfreundliche Rohstoffe und spielt eine wichtige Rolle für die wirtschaftliche Entwicklung, die Beschäftigung und den Wohlstand in Europa, insbesondere in den ländlichen Gebieten. Wälder tragen zur Lebensqualität bei, indem sie einen angenehmen Lebensraum, Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten bieten und gleichzeitig für Umweltschutz und ökologische Werte stehen. Wälder sollten das spirituelle und kulturelle Erbe bewahren, das sie repräsentieren.

In Übereinstimmung mit den vorstehenden Erwägungen verfolgt der Aktionsplan vier Hauptziele:

- Verbesserung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit;

- Verbesserung und Schutz der Umwelt;

- Erhöhung der Lebensqualität;

- Förderung von Koordination und Kommunikation.

Der Fünfjahres-Aktionsplan (2007–2011) besteht aus einer Reihe von Schlüsselaktionen, die die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten umsetzen möchte. Er enthält außerdem zusätzliche Aktionen, die von den Mitgliedstaaten gemäß ihren spezifischen Gegebenheiten und Prioritäten mit Unterstützung durch bestehende Gemeinschaftsinstrumente durchgeführt werden können, wobei die Umsetzung auch nationale Instrumente erforderlich machen kann.

AKTIONEN

Verbesserung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit

Zielsetzung: Verbesserung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit des Forstsektors und Ausbau der nachhaltigen Nutzung von Forsterzeugnissen und –dienstleistungen.

Die Wettbewerbsfähigkeit des Forstsektors ist eine notwendige Grundlage für die vielfältigen Vorteile, die eine nachhaltige Forstwirtschaft der Gesellschaft bietet. Der Forstsektor besitzt ein hohes Potential zur Weiterentwicklung hochwertiger Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung, die der vielfältigen und wachsenden Nachfrage der Gesellschaft durch Nutzung eines erneuerbaren Rohstoffes gerecht werden können. Forschung und technologische Entwicklung, Diversifizierung, Innovation und Investitionen in Arbeitsplatzqualität und Humankapital sind erforderlich, um einen starken und dynamischen Sektor aufzubauen, der den Herausforderungen der weltweiten Veränderungen gewachsen ist.

Schlüsselaktion 1 : Untersuchung der Auswirkungen der Globalisierung auf die wirtschaftliche Lebensfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der EU-Forstwirtschaft

Die Kommission wird eine Studie über die Auswirkungen der Globalisierung auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Forstwirtschaft durchführen, um die wesentlichen Faktoren zu ermitteln, die Entwicklungen im Forstsektor der EU beeinflussen, sowie Diskussionen über weitere Maßnahmen zu unterstützen, die zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlichen Lebensfähigkeit der Forstwirtschaft getroffen werden sollten.

Schlüsselaktion 2 : Förderung von Forschung und technologischer Entwicklung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Forstsektors

Forschung und technologische Entwicklung sind entscheidend für die nachhaltige Entwicklung des Forstsektors in der EU.

Die Kommission wird Forschung und technologische Entwicklung im Forstsektor weiterhin im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms unterstützen[3].

Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden die Entwicklung des forstwirtschaftlichen Technologieforums weiterhin unterstützen. Die Kommission wird die Umsetzung der von dem Forum erarbeiteten strategischen Forschungsagenda sorgfältig verfolgen. Die Mitgliedstaaten können außerdem die Möglichkeiten nutzen, die der EFRE[4] im Bereich Forschung bietet, um spezifische Projekte durchzuführen.

Die Kommission wird die Möglichkeit untersuchen, ein gemeinschaftliches wissenschaftliches Forstforum einzurichten, um den wissenschaftlichen Aspekt zu verstärken. Als ersten Schritt wird die Kommission im Jahr 2007 einen Workshop organisieren, um Gemeinschaftsaktionen in diesem Bereich zu erörtern.

Schlüsselaktion 3 : Austausch und Bewertung von Erfahrungen über die Wertbemessung und die Vermarktung von Nichtholzerzeugnissen und Dienstleistungen in Zusammenhang mit Wäldern

Wälder erfüllen zahlreiche Funktionen, die nicht in den Preisen für Holz und Nichtholzwaren wieder zu finden sind. Der Gesamtwert der Wälder und ihrer Funktionen sollte bemessen und entsprechende Instrumente geschaffen und angewandt werden, um den Wert der nicht vermarkteten Waren und Dienstleistungen auszugleichen.

Die Kommission wird dem Ständigen Forstausschuss vorschlagen, eine Ad-hoc Arbeitsgruppe zu bilden, um eine Bestandsaufnahme der Erfahrungen mit der Bewertung und dem Ausgleich von nicht vermarkteten Waren und Dienstleistungen zu erstellen. Die Kommission wird bei einem solchen Erfahrungsaustausch als Vermittler fungieren. Die Mitgliedstaaten werden aktiv an dem Erfahrungsaustausch teilnehmen.

Die Mitgliedstaaten werden Studien und Pilotprojekte über die Bewertung, den Ausgleich und die innovative Vermarktung von forstlichen Waren und Dienstleistungen fördern, die vom ELER[5], dem LIFE+ Instrument[6], dem 7. Forschungsrahmenprogramm und dem Intelligent Energy-Europe-Programm (IEE) innerhalb des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation[7] unterstützt werden können.

Schlüsselaktion 4 : Förderung der Verwendung von Forstbiomasse zur Energieerzeugung

Die Verwendung von Holz als Energiequelle kann dazu beitragen, Klimaveränderungen zu vermindern, indem fossile Brennstoffe ersetzt, die Energieautarkie verbessert und die Liefersicherheit erhöht sowie Arbeitsplätze in ländlichen Gebieten geschaffen werden.

Der Ständige Forstausschuss wird die Umsetzung des Aktionsplans für Biomasse[8] insbesondere in Bezug auf die Entwicklung von Märkten für Pellets und Späne und die Informierung der Waldbesitzer über den Energierohstoffanbau unterstützen.

Die Kommission wird die Untersuchung und die Verbreitung von Erkenntnissen über die Nutzung von minderwertigem Holz, Kleinholz und Holzabfällen für die Energieerzeugung erleichtern. Die Mitgliedstaaten werden die Verfügbarkeit von Holz und Holzabfällen und die Möglichkeit ihrer Nutzung für die Energieerzeugung auf nationaler und regionaler Ebene untersuchen, um weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Nutzung von Holz für die Energieerzeugung ins Auge zu fassen. Das 7. Forschungsrahmenprogramm und das IEE bieten entsprechende Möglichkeiten zur Erleichterung solcher Aktivitäten.

Die Kommission wird unter dem Themenbereich Energie des spezifischen Programms „Zusammenarbeit“ des 7. Forschungsrahmenprogramms weiterhin Forschung und Entwicklung von Technologien zur Erzeugung von Wärme, Kälte, Elektrizität und Brennstoffen[9] aus forstlichen Erzeugnissen unterstützen und die Entwicklung der Biokraftstoff-Technologieplattform und die Umsetzung von deren Forschungsagenda durch das 7. Rahmenprogramm fördern.

Schlüsselaktion 5 : Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Waldbesitzern und Förderung von Aus- und Weiterbildungsstrukturen in der Forstwirtschaft

Aufgrund sich verändernder Besitzstrukturen und des wachsenden Anteils von Waldbesitzern, die nicht in der Landwirtschaft tätig sind, verfügen immer mehr Waldbesitzer nicht über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung. Die Fragmentierung privater Waldbetriebe kann dabei zu zusätzlichen Problemen und höheren Kosten für die Waldbewirtschaftung führen, wobei die Mobilisierung von Holz verringert und die Bereitstellung von Forstdiensten erschwert wird. Darüber hinaus sind gut ausgebildete und anpassungsfähige Forstarbeiter erforderlich.

Vor diesem Hintergrund werden die Mitgliedstaaten die berufliche Aus- und Weiterbildung von Waldbesitzern und Waldarbeitern unterstützen. Die Mitgliedstaaten werden außerdem die Einrichtung von Beratungsdiensten für Waldbesitzer und deren Verbände fördern. Diese Dienste werden zu neuen, marktorientierten Konzepten beitragen sowie der Verbreitung von Informationen über die nachhaltige Verwaltungspraxis dienen und die Kenntnisse der Waldbesitzer über den Ausbau der biologischen Vielfalt und die Wiederherstellung von Lebensräumen erweitern. Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden Erfahrungen und Informationen über die beste fachliche Praxis austauschen sowie die Erhöhung des Angebots von Holz für industrielle Zwecke erörtern. Der ELER sowie die Gemeinschaftsinstrumente im Bereich der Aus- und Weiterbildung bieten Möglichkeiten zur Unterstützung dieser Aktivitäten.

Zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit der Forstwirtschaft können die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Prioritäten darüber hinaus

- die Zusammenarbeit zwischen privaten Waldbesitzern, Industrie und Dritten mit dem Ziel der Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren und Technologien und des Aufbaus effizienter Märkte fördern;

- Investitionen zur Erhöhung des wirtschaftlichen Wertes von Wäldern fördern;

- die Gründung und den Ausbau von Waldbesitzerverbänden fördern.

Verbesserung und Schutz der Umwelt

Zielsetzung: Erhaltung und angemessener Ausbau der biologischen Vielfalt, Kohlenstoffsequestrierung, Integrität, Gesundheit und Widerstandsfähigkeit der forstlichen Ökosysteme auf vielfältiger geographischer Ebene.

Die Erhaltung der Erzeugungskapazität, der Widerstandsfähigkeit und der biologischen Vielfalt sind Schlüsselfaktoren für die Gewährleistung eines gesunden forstlichen Ökosystems. Dieses ist wiederum von grundlegender Bedeutung für eine gesunde Gesellschaft und Wirtschaft.

Wälder spielen eine wichtige Rolle für die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Gemeinschaft von Göteborg und der Ziele des 6. Umweltaktionsprogramms der Gemeinschaft einschließlich der relevanten thematischen Strategien.

Schlüsselaktion 6 : Unterstützung der EU bei der Erfüllung der Verpflichtungen zur Begrenzung des Klimawandels im Rahmen der UNFCCC[10] und des Kyoto-Protokolls und Erleichterung der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels

Wälder fungieren als Kohlenstoffsenken und können erneuerbare und umweltfreundliche Rohstoffe und Brennstoffe erzeugen. Etwa 25% der weltweiten Treibhausgasemissionen gehen jedoch auf Landnutzungsänderungen zurück, wobei die Abholzung der Tropenwälder eine besonders große Rolle spielt.[11]

Die Kommission wird zusammen mit dem Ständigen Forstausschuss prüfen, wie die Verpflichtungen der Artikel 3.3 und 3.4[12] des Kyoto-Protokolls in koordinierterer Weise erfüllt werden können, u.a. durch Erfassung von Landnutzungsänderungen und kontrollierte Forstverwaltung.

Die Kommission wird den Austausch zwischen dem Ständigen Forstausschuss und der EU-Sachverständigengruppe für Senken[13] erleichtern, um so die Diskussionen über die Begrenzung des Klimawandels effizienter zu gestalten. Dabei werden z.B. Maßnahmen zur Reduzierung der weltweiten Entwaldung und die Klimaverpflichtungen nach 2012 zur Sprache kommen.

Die Kommission wird Forschung, Weiterbildung und Studien über den Einfluss des Klimawandels und entsprechende Anpassungsmaßnahmen weiterhin Unterstützung bieten.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Auswirkungen des Klimawandels zu bemessen, das Bewusstsein dafür zu erhöhen und entsprechende Erfahrungen auszutauschen, sowie Maßnahmen zur Begrenzung und Anpassung zu fördern.

Schlüsselaktion 7 : Beitrag zur Erreichung der geänderten Gemeinschaftsziele im Hinblick auf die Biodiversität für 2010 und darüber hinaus[14]

Da die biologische Vielfalt in der EU immer mehr abnimmt, ist ein schnelles Handeln auf der Ebene der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten erforderlich, um Lebensräume und natürliche Ökosysteme wiederherzustellen, wenn die Zielsetzung der Eindämmung des Verlustes der biologischen Vielfalt eingehalten werden soll.

Die Kommission wird dem Ständigen Forstausschuss vorschlagen

- Erfahrungen über die Umsetzung von Natura 2000 in Forstgebieten auszutauschen;

- die Überwachung der biologischen Vielfalt in Wäldern als Pilotprojekt im Rahmen der derzeitigen Arbeiten zur Vereinheitlichung der Indikatoren für die Biodiversität in der EU[15] zu betrachten;

- die Überwachung der Fragmentierung von Wäldern und der Auswirkungen der Ausdehnung von Wäldern auf die Biodiversität zu erwägen;

- bestehende Informationen und wissenschaftliche Studien über die notwendige Flächendeckung und die Modalitäten für den Schutz von Naturwäldern zu bewerten;

- die Umsetzung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD)[16] und anderer Entscheidungen über die biologische Vielfalt in Wäldern zu verfolgen.

Die Kommission wird regelmäßig Sitzungen mit den EU-Forst- und Naturdirektoren organisieren und die aktive Teilnahme der Forstverwaltungen an informellen Gesprächen der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften über Naturschutz fördern („GreenEnforce Network“).

Schlüsselaktion 8 : Einrichtung eines Europäischen Waldüberwachungssystems

Das Forest Focus[17] Überwachungssystem läuft 2006 aus. Während des Zeitraums 2007–2013 wird es möglich sein, Umweltüberwachung auf EU-Ebene im Rahmen des neuen LIFE+ Instruments zu unterstützen.

Harmonisierte Informationen über Wälder sind erforderlich, um die Verpflichtungen der Kommission und der Mitgliedstaaten im Rahmen internationaler Übereinkommen zu erfüllen und bestimmte EU-Richtlinien – wie z.B. Natura 2000, die Wasserrahmenrichtlinie und die Pflanzenschutzrichtlinie – umzusetzen.

Die Kommission wird zusammen mit den Mitgliedstaaten und relevanten internationalen Organisationen daran arbeiten, ein europäisches Waldüberwachungssystem einzurichten, das auf bestehenden Datenbanken und Überwachungssystemen aufbaut. Ein kohärentes System auf der Grundlage bestehender und bald verfügbarer[18] Datensammlungssysteme und des Fachwissens der Mitgliedstaaten, der Kommission (Gemeinsame Forschungsstelle, Eurostat[19]), EUA[20] und internationaler Organisationen (z.B. UN-ECE[21], FAO[22]) bietet die beste Möglichkeit der Datensammlung sowohl für wissenschaftliche als auch für politische Zwecke. Die Gemeinsame Forschungsstelle wird ein Europäisches Zentrum für Forstdaten einrichten. Die Waldüberwachung wird nicht auf Umweltindikatoren begrenzt, sondern soll auch wirtschaftliche und soziale Informationen umfassen und könnte erweitert werden auf Indikatoren, die bei der 4. Ministerkonferenz über den Schutz der Wälder in Europa[23] festgelegt wurden.

Schlüsselaktion 9 : Verbesserung des Schutzes der Wälder in der EU

Waldbrände, biotische Schadfaktoren und Luftverschmutzung haben einen messbaren Einfluss auf den ökologischen Zustand und die Erzeugungskapazität der Wälder in der EU. Durch den weltweiten Handel und den Klimawandel haben die möglichen Vektoren für Schadorganismen und invasive Arten zugenommen. Da der Schutz der Wälder gegen biotische und abiotische Schadfaktoren eine der Hauptprioritäten der Forstpolitik bildet, ist es sehr wichtig, über aktuelle Informationen betreffend den Waldzustand in der EU zu verfügen.

Die Kommission wird

- an einer weiteren Entwicklung des Europäischen Waldbrand-Informationssystems arbeiten;

- eine Studie durchführen, um die Hauptfaktoren zu beleuchten, die die Entwicklung des Waldzustands in Europa beeinflussen (einschließlich der Waldbrände), sowie die Wirksamkeit der derzeitigen Gemeinschaftsinstrumente und -maßnahmen zum Schutz der Wälder sowie mögliche zukünftige Optionen zur Verbesserung dieser Maßnahmen zu untersuchen;

- die Mitgliedstaaten darin unterstützen, Arbeitsgruppen einzurichten, die besondere regionale Probleme in Bezug auf Waldzustandsfragen untersuchen können;

- Forschung über den Schutz der Wälder und pflanzengesundheitliche Themen im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms unterstützen.

Die Mitgliedstaaten können darüber hinaus mit Unterstützung aus dem ELER und dem Life+ Instrument

- nationale Leitlinien für die Aufforstung erstellen und Aufforstung zu Umwelt- und Schutzzwecken fördern;

- Agrar-Forstwirtschaftssysteme fördern;

- waldbezogene Maßnahmen im Rahmen von Natura 2000 fördern;

- freiwillige Umweltverpflichtungen von Seiten der Waldbesitzer fördern;

- Investitionen zur Erhöhung des ökologischen Wertes der Wälder fördern;

- Maßnahmen zur Vermeidung von Waldbränden unterstützen;

- die Wiederherstellung von Wäldern unterstützen, die durch Naturkatastrophen und Brände beschädigt wurden;

- Studien über die Ursachen von Waldbränden, Sensibilisierungskampagnen, Weiterbildungs- und Anschauungsprojekte fördern;

- weitergehende Schutzstrategien gegen biotische und abiotische Schadfaktoren prüfen und aktualisieren und dazu Studien zur Risikobewertung in Zusammenhang mit Schadorganismen und invasiven Arten durchführen.

Erhöhung der Lebensqualität

Zielsetzung: Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität durch die Erhaltung und Verbesserung der sozialen und kulturellen Dimension der Wälder.

Die Wälder liefern Waren und Leistungen, die sich positiv auf die Bürger, deren Gesundheit und Lebensqualität auswirken – dazu zählen Freizeit und Erholungsmöglichkeiten in städtischen und ländlichen Gebieten, Beschäftigung und Einkommen für Millionen von Menschen, Schutz von Boden und Grundwasser und Schutz vor Erosion, Wüstenbildung und Naturkatastrophen.

Um zur Erhöhung der Lebensqualität durch Erhaltung und Verbesserung der sozialen und kulturellen Dimensionen der Wälder beizutragen, haben die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Prioritäten und mit Unterstützung aus dem EFER die Möglichkeit, Investitionen zu fördern, die den Freizeitwert der Wälder erhöhen.

Schlüsselaktion 10 : Förderung von Bildungs- und Informationsmaßnahmen im Umweltbereich

Eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit ist notwendig um zu gewährleisten, dass der Nutzen einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung innerhalb der Gesellschaft ausreichend bekannt ist.

Die Kommission wird den Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Bildungs- und Informationskampagnen erleichtern. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen, die auf Kinder abzielen (Initiativen wie Waldschulen oder Waldkindergärten). Die Mitgliedstaaten werden Bildungsmaßnahmen in Zusammenhang mit nachhaltiger Waldbewirtschaftung fördern.

Schlüsselaktion 11 : Erhaltung und Erweiterung der Schutzfunktionen der Wälder

Die steigende Bedrohung durch Naturkatastrophen, extreme Witterungsbedingungen sowie Erosions- und Wüstenbildungsprobleme in Teilen von Europa unterstreicht die Bedeutung der Schutzfunktion der Wälder, vor allem in Berggebieten und im Mittelmeerraum.

Eine koordinierte Überwachung und Planung sowie wirksame Schutzmaßnahmen sind erforderlich. Auch Sensibilisierungsmaßnahmen und der Austausch von Know-How über den Umgang mit Naturkatastrophen und Risiken nehmen einen hohen Stellenwert ein.

Im Rahmen ihrer Prioritäten und mit Unterstützung aus dem ELER können die Mitgliedstaaten

- zum Schutz vor Naturkatastrophen und zu Sicherheitszwecken mehr in nachhaltige Waldbewirtschaftung investieren;

- diese Aspekte in Bildungs- und Sensibilisierungskampagnen rund um die Wälder aufnehmen.

Mit Unterstützung aus dem EFER können die Mitgliedstaaten die Investitionen in den Schutz vor Naturkatastrophen und Sicherheit insbesondere im Rahmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit ausbauen

Die Kommission wird den Erfahrungsaustausch in Bezug auf Maßnahmen zur Erweiterung der Schutzfunktion der Wälder erleichtern.

Schlüsselaktion 12 : Untersuchung des Potentials von Wäldern in und im Umfeld von Städten

Für viele Europäer ist der Stadtwald der Hauptkontakt mit den Vorteilen und Werten der Natur. Die Planung, Anlage und Verwaltung von Wäldern in und in unmittelbarer Nähe von Städten stellt die Forstverwalter vor neue Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die Beteiligung und Reaktion der örtlichen Gemeinden, die durch die Forstprojekte betroffen wären oder hoffen daraus Nutzen zu ziehen.

Ausgehend von wissenschaftlichen Arbeiten werden die Kommission und die Mitgliedstaaten

- Methoden zur Bewertung der gesellschaftlichen und sozialen Einflüsse von Wäldern in und in unmittelbarer Nähe von Städten prüfen und anwenden, um geeignete langfristige Indikatoren und feste Rahmenleitlinien für künftige Investitionen und Verwaltungsformen zu erstellen;

- Strukturen ermitteln, um örtliche Gemeinden und nicht traditionelle Interessengruppen bei der Planung, Anlage, Verwaltung und Nutzung von städtischen und stadtnahen Wäldern zu beteiligen.

Förderung von Koordination und Kommunikation

Zielsetzung: Verbesserung der Kohärenz und sektorübergreifenden Zusammenarbeit um wirtschaftliche, umweltbezogene und sozio-kulturelle Ziele auf verschiedensten Organisations- und Verwaltungsebenen ins Gleichgewicht zu bringen

Obwohl die Forstpolitik unter die Verantwortung der Mitgliedstaaten fällt, werden auf europäischer Ebene zahlreiche Initiativen ergriffen, die Einfluss auf den Forstsektor haben. Eine Koordination zwischen den verschiedenen Politikbereichen in den Mitgliedstaaten, zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission und innerhalb der Kommission ist daher von besonders großer Bedeutung für den Forstsektor.

Schlüsselaktion 13 : Stärkung der Rolle des Ständigen Forstausschusses

Die Entscheidung des Rates zur Einsetzung eines Ständigen Forstausschusses[24] bietet dem Ausschuss ein breites Mandat im Hinblick auf den Informations- und Meinungsaustausch.

Um eine koordinierte Umsetzung des Aktionsplans zu ermöglichen, wird die Kommission zusammen mit den Mitgliedern des Ständigen Forstausschusses ein jährliches Arbeitsprogramm für den Ausschuss erstellen.

Die Kommission wird während der Dauer der Umsetzung des Aktionsplans gemeinsame Sitzungen des Ständigen Forstausschusses und der Beratungsgruppe Forstwirtschaft und Kork[25] sowie mit anderen Beratungsgremien wie dem Beratenden Ausschusses für die Holzwirtschaftspolitik der Gemeinschaft[26] organisieren.

Die Kommission wird versuchen, die aktive Beteiligung des Ständigen Forstausschusses in seiner beratenden Rolle bei der Formulierung von Politiken insbesondere durch die Erstellung von Positionspapieren und Berichten in Eigeninitiative zu stärken.

Die Arbeitsweise des Ständigen Forstausschusses wird durch die Einrichtung von Ad-hoc Arbeitsgruppen an die Erfordernisse angepasst.

Die Mitgliedstaaten werden gebeten, weiterhin regelmäßige Sitzungen der EU-Forstdirektoren zu organisieren.

Schlüsselaktion 14 : Stärkung der Koordination zwischen den verschiedenen forstpolitischen Maßnahmenbereichen

Um einen effizienten Informationsaustausch über Initiativen zu gewährleisten, die Auswirkungen auf den Forstsektor haben können, wird jede relevante Generaldirektion einen Koordinator für forstbezogene Fragen benennen. Die Kommission wird den Ständigen Forstausschuss regelmäßig über Initiativen und Aktionen in den verschiedenen Bereichen informieren, die für die Arbeit des Ausschusses von Bedeutung sind. Bei gleichzeitiger Respektierung ihrer Verwaltungsstrukturen und spezifischer Verantwortungsbereiche bestimmter Dienststellen wird die Kommission die Rolle der dienststellenübergreifenden Arbeitsgruppe Forstwirtschaft weiter verstärken.

Schlüsselaktion 15 : Anwendung der offenen Koordinierungsmethode (OMC) auf nationale Forstprogramme

Der Europäische Rat von Lissabon hat die OMC als Verfahren definiert, das Mitgliedstaaten dabei unterstützen soll, schrittweise ihre eigenen Politiken zu entwickeln.

Die Möglichkeit der Anwendung der OMC auf die freiwillige Koordinierung nationaler Forstprogramme wird von den Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen des Ständigen Forstausschusses geprüft werden.

Schlüsselaktion 16 : Stärkung des Profils der EU in internationalen Forstfragen

Sowohl innerhalb der Kommission als auch in den Mitgliedstaaten ist ein hoher Grad an Koordination erforderlich, um eine kohärente Vorgehensweise bei verschiedenen Forstfragen auf internationaler Ebene zu gewährleisten. Entsprechenden Arbeitsgruppen des Rates und insbesondere der Arbeitsgruppe Forstwirtschaft fällt dabei eine Schlüsselrolle zu.

Internationale Verpflichtungen können in Drittländern am besten durch wirtschaftliche und Entwicklungszusammenarbeit unterstützt werden. Dies fällt unter die gemeinsame Zuständigkeit der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten . Im kommenden Jahrzehnt wird die Entwicklungshilfe weiter zunehmen. Die Herausforderung besteht darin sicher zu stellen, dass die Rolle der Wälder bei Entscheidungen über die Mittelverteilung angemessen berücksichtigt wird.

Obwohl die Kommission nach 2006 nicht länger über ein spezifisches Finanzinstrument für Wälder verfügen wird, werden ab 2007 Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung im Rahmen des Thematischen Programms Umwelt und natürliche Ressourcen sowie im Rahmen von Länder- oder Regionalprogrammen bestehen. Dies wird eine Weiterführung der Umsetzung der Multilateralen Umweltübereinkommen[27] und forstpolitischen Maßnahmen[28] ermöglichen. Der FLEGT-Aktionsplan[29] wird ein weiteres Prioritätsziel für die Unterstützung von Seiten der Kommission und der Mitgliedstaaten darstellen, insbesondere was den Kapazitätsaufbau in FLEGT-Partnerländern angeht.

Im Bereich der Zusammenarbeit mit Beitritts- und Bewerberländern sowie europäischen Nachbarländern wird sich die Kommission weiterhin aktiv an den Ministerkonferenzen über den Schutz der Wälder in Europa, dem UNECE Timber Committee und den forstbezogenen Aktivitäten der FAO beteiligen.

Schlüsselaktion 17 : Förderung der Verwendung von Holz und anderen Forsterzeugnissen aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern

Die geplante Mitteilung über die Wettbewerbsfähigkeit der holzverarbeitenden Industrien wird u.a. geeignete Aktionen zur Förderung der Verwendung von Holz und anderen Forsterzeugnissen enthalten. Diese Mitteilung bildet die Fortsetzung der Mitteilung über den Stand der Wettbewerbsfähigkeit der holzverarbeitenden Industrie und verwandter Industriezweige in der EU[30], welche eine gründliche Analyse des Sektors geboten und die wesentlichen Herausforderungen hervorgehoben hatte. Die geplante Mitteilung wird sich unter Berücksichtigung des wachsenden internationalen Wettbewerbs, dem die holzverarbeitende Industrie in der EU gegenübersteht, auf Maßnahmen konzentrieren, mit denen die Rahmenbedingungen der Industrie insbesondere in Bezug auf Energie- und Rohstofffragen verbessert werden können. Dabei wird sie auf den Arbeiten der Hochrangigen Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit, Energie und Umwelt aufbauen. Darüber hinaus werden Themenbereiche wie Innovation, Forschung und Entwicklung sowie Aus- und Weiterbildung und Informationsmaßnahmen behandelt.

Die Kommission wird im Rahmen des Aktionsplans den Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern, um so die Erstellung von Leitlinien für die Anwendung der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe auf Forsterzeugnisse voranzutreiben.

Schlüsselaktion 18 : Verbesserung von Informationsaustausch und Kommunikation

Die Verfügbarkeit und Übermittlung aktueller Informationen ist von grundlegender Bedeutung für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die Berücksichtigung von Forstfragen bei politischen Entscheidungen.

Die Kommission , wird mit aktiver Beteiligung der Mitgliedstaaten eine Kommunikationsstrategie für die Forstwirtschaft erarbeiten. Diese wird die wesentlichen Schritte zu einer verbesserten Kommunikation über Forstwirtschaft in der Gemeinschaft darlegen. Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Strategie wird ein Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten stattfinden. Darüber hinaus wird die Durchführbarkeit einzelner Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen künftiger internationaler Forstwirtschaftsveranstaltungen[31] untersucht werden.

Die Kommission wird einen Bereich „Forstwirtschaft“ auf ihrer Europa-Website anlegen. Die Mitgliedstaaten werden dafür sorgen, dass die forstwirtschaftsbezogenen Informationen auf ihren entsprechenden Websites über einen Link auf der Europa-Forstwirtschaftswebsite zugänglich sind.

Die Kommission wird im Rahmen des Europäischen Waldüberwachungssystems an der Einrichtung eines Europäischen Waldinformations- und -kommunikationsforums arbeiten, um die verfügbaren Informationen besser nutzen und übermitteln zu können.

Des weiteren werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Veranstaltungen mit großer Öffentlichkeitswirkung wie beispielsweise eine „Waldwoche“ oder einen „Waldtag“ zu organisieren, um die Vorteile der nachhaltigen Waldbewirtschaftung einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.

BEWERTUNG

Die Laufzeit des Aktionsplans beträgt fünf Jahre (2007 – 2011). In 2009 wird eine Halbzeitbewertung und in 2012 eine endgültige Bewertung durchgeführt. Im Jahr 2012 wird dem Rat und dem Europäischen Parlament außerdem ein Bericht über die Durchführung des Aktionsplans vorgelegt werden.

Die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Interessengruppen über die Durchführung des Aktionsplans auf Gemeinschaftsebene wird hauptsächlich durch die Beratungsgruppe Forstwirtschaft und Kork koordiniert.

Der Ständige Forstwirtschaftsausschuss wird die Schaltstelle zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Umsetzung des Aktionsplans bilden. Er wird auch aktiv an der Erstellung der Halbzeit- und der Endbewertung mitarbeiten.

[1] Schlussfolgerungen des Rates zu einem EU-Forstaktionsplan., 2662. Tagung des Rates Landwirtschaft und Fischerei, 30.–31. Mai 2005.

[2] ABl. C 56 vom 26.2.1999.

[3] KOM(2005) 119 endg.

[4] Europäischer Fonds für regionale Entwicklung.

[5] Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums. Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 der Kommission (ABl. L 209 vom 11.8.2005).

[6] KOM(2004) 621 endg.

[7] KOM(2005) 121 endg.

[8] KOM(2005) 628 endg.

[9] KOM(2006) 34 endg.

[10] Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen.

[11] KOM(2005) 35 endg.

[12] Aufforstung, Wiederaufforstung, Abholzung und Forstverwaltung.

[13] Diese Gruppe ist bei den Sitzungen der UNFCCC betraut mit den Diskussionen über Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF).

[14] KOM(2006) 216 endg., „Eindämmung des Verlustes der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus“.

[15] „SEBI 2010“ („Streamlining European 2010 Biodiversity Indicators“ Verfahren mit der Europäischen Umweltagentur und dem UN-Umweltprogramm).

[16] Überkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt.

[17] Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 (ABl. L 324 vom 11.12.2003).

[18] Die EU arbeitet an zwei Initiativen, um bis 2008 fortgeschrittene, schnelle und kohärente weltraumgestützte Informationen bereitstellen zu können: das Navigationssystem „Galileo“ und das Erdbeobachtungssystem „GMES“ (Global Monitoring for Environment and Security).

[19] Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaft.

[20] Europäische Umweltagentur.

[21] UN-Wirtschaftskommission für Europa.

[22] UN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation.

[23] 4. Ministerkonferenz (Wien 2003): Indikatoren für die nachhaltige Waldbewirtschaftung.

[24] Entscheidung 89/367/EG (ABl. L 165 vom 15.6.1989, S. 14).

[25] Beschluss 2004/391/EG (ABl. L 120 vom 24.4.2004, S. 50).

[26] Beschluss 97/837/EG (ABl. L 346 vom 17.12.1997, S. 95).

[27] UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt, UN-Rahmenübereinkommen über den Klimawandel, UN-Übereinkommen zur Bekämpfung der Wüstenbildung, UN-Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten.

[28] UN-Waldforum, Internationales Tropenholz-Übereinkommen.

[29] KOM(2003) 251 endg.

[30] KOM(1999) 457 endg.

[31] 6. Sitzung des UN-Waldforums: Vorschlag 2010 zum Internationalen Jahr des Waldes zu bestimmen.

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