EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52006DC0173

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - E-Government-Aktionsplan im Rahmen der i2010-Initiative - Beschleunigte Einführung elektronischer Behördendienste in Europa zum Nutzen aller {SEC(2006) 511}

/* KOM/2006/0173 endg. */

52006DC0173

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - E-Government-Aktionsplan im Rahmen der i2010-Initiative - Beschleunigte Einführung elektronischer Behördendienste in Europa zum Nutzen aller {SEC(2006) 511} /* KOM/2006/0173 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 25.04.2006

KOM(2006) 173 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

E-Government-Aktionsplan im Rahmen der i2010-Initiative: Beschleunigte Einführung elektronischer Behördendienste in Europa zum Nutzen aller {SEC(2006) 511}

INHALTSVERZEICHNIS

1. E-Government-Aktionsplan im Rahmen der i2010-Initiative – Ziele und Erwartungen bis 2010 3

2. Kein Bürger bleibt zurück – verstärkte Integration durch elektronische Behördendienste 5

3. Echte Effizienz und Effektivität 6

3.1. Datenerfassung 7

3.2. Austausch 7

4. Sichtbare Schlüsseldienste für Bürger und Unternehmen 8

5. Schaffung der Voraussetzungen 10

6. Stärkung der Bürgerbeteiligung und der demokratischen Entscheidungsprozesse in Europa 11

7. Leitung und Durchführung des E-Government-Aktionsplans im Rahmen der i2010-Initiative 12

8. Fazit 13

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

E-Government-Aktionsplan im Rahmen der i2010-Initiative: Beschleunigte Einführung elektronischer Behördendienste in Europa zum Nutzen aller (Text von Bedeutung für den EWR)

1. E-GOVERNMENT-AKTIONSPLAN IM RAHMEN DER I2010-INITIATIVE – ZIELE UND ERWARTUNGEN BIS 2010

Die Kommission stellt hiermit ihren Aktionsplan für elektronische Behördendienste (E-Government) vor. Er ist ein fester Bestandteil der i2010-Initiative für Wachstum und Beschäftigung in der Informationsgesellschaft, um einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Lissabonner Agenda und anderer politischer Ziele der Europäischen Gemeinschaft zu leisten.

Jene Länder, die über einen offenen und effizienten öffentlichen Sektor und einsatzbereite elektronische Behördendienste verfügen, stehen auch bei der Wirtschaftsleistung und Wettbewerbsfähigkeit an der Weltspitze[1]. Dieser direkte Zusammenhang zwischen nationaler Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsstärke und Qualität der öffentlichen Verwaltungen macht deutlich, dass in einer globalen Wirtschaft bessere Regierungsformen unverzichtbar sind, um im Wettbewerb bestehen zu können. Mit E-Government können die öffentlichen Verwaltungen einen wichtigen Betrag zur Erfüllung der Lissabonner Agenda leisten.

Ebenso wichtig ist die beschleunigte Einführung elektronischer Behördendienste im Hinblick auf Modernisierung und Innovation, denn die Regierungen stehen vor immensen Herausforderungen im Zusammenhang mit Bevölkerungsalterung, der Klimaänderung oder der Terrorismusbekämpfung. Gleichzeitig verlangen die Bürger von ihnen bessere Dienstleistungen, mehr Sicherheit und mehr Demokratie, während die Unternehmen auf Bürokratieabbau und Effizienzsteigerungen drängen. In der Europäischen Union entstehen mit der Erweiterung und der wachsenden Vielfalt auch neue Bedürfnisse und Anforderungen, beispielsweise nach öffentlichen Diensten, die auch grenzübergreifend nahtlos funktionieren, als Voraussetzung für eine größere Mobilität der Bürger und Unternehmen in Europa. Elektronische Behördendienste helfen den Regierungen und Verwaltungen, diesen Herausforderungen und Anforderungen besser gerecht zu werden.

Die Erfolge und das Potenzial elektronischer Behördendienste sind bereits in mehreren EU-Mitgliedstaaten, die zur Weltspitze zählen, deutlich zu sehen. Dank elektronischer Rechnungslegung sparen in Dänemark die Steuerzahler 150 Millionen € und die Unternehmen 50 Millionen € pro Jahr. Bei einer allgemeinen EU-weiten Einführung könnten bis zu 50 Milliarden € eingespart werden. Behinderte in Belgien erhalten Sozialleistungen nun in wenigen Sekunden über das Internet bewilligt, wogegen die Bearbeitung früher 3–4 Wochen dauerte. Derartige Einsparungen sowie die schnelle und bequeme Abwicklung können zum Nutzen der Bürger bei vielen öffentlichen Diensten in Europa zur Regel werden.

Mit diesem Aktionsplan möchte die Kommission:

- die Realisierung greifbarer Vorteile für alle Bürger und Unternehmen beschleunigen;

- dafür sorgen, dass einzelstaatliche elektronische Behördendienste nicht zum Aufbau neuer Hindernisse innerhalb des Binnenmarktes führen, z. B. durch Fragmentierung oder mangelnde Interoperabilität;

- die Vorteile elektronischer Behördendienste auch auf EU-Ebene nutzbar machen, indem sie Größeneinsparungen in den Initiativen der Mitgliedstaaten erleichtert und an der Lösung der gemeinsamen europäischen Herausforderungen mitwirkt;

- die EU-weite Zusammenarbeit aller Beteiligten bei der Gestaltung und Erbringung elektronischer Behördendienste gewährleisten.

Ausgangspunkt dieses Aktionsplans ist insbesondere die auf der 3. E-Government-Konferenz angenommene Erklärung der Minister[2], in der klare Erwartungen in Bezug auf breite und messbare Vorteile elektronischer Behördendienste bis 2010 gesetzt werden. Die Kommission begrüßt diese Ministererklärung sowie das entschlossene Engagement der Mitgliedstaaten und des Privatsektors[3]. Dieser Aktionsplan baut auf der hervorragenden Zusammenarbeit mit den nationalen E-Government-Initiativen innerhalb der Untergruppe „E-Government“ der e Europe-Beratergruppe auf.

In seinem Mittelpunkt steht der Beitrag, den die Europäische Kommission leisten kann, um die Ziele der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaftspolitik insbesondere in Bezug auf die Lissabonner Strategie, den Binnenmarkt, die bessere Rechtsetzung und eine aktive europäische Unionsbürgerschaft zu verwirklichen.

Der Aktionsplan enthält die fünf Hauptziele im Bereich E-Government und konkrete Zielsetzungen für 2010[4]:

- Kein Bürger bleibt zurück – Vorantreibung der digitalen Integration durch elektronische Behördendienste, damit bis 2010 allen Bürgern vertrauenswürdige, innovative Dienste mit einfachem Zugang für alle zur Verfügung stehen;

- Echte Effizienz und Effektivität – Leistung eines wesentlichen Beitrags, damit bis 2010 eine hohe Nutzerzufriedenheit, Transparenz und Verantwortlichkeit sowie ein geringerer Verwaltungsaufwand und Effizienzgewinne erreicht werden;

- Einführung sichtbarer Schlüsseldienste für Bürger und Unternehmen – bis 2010 soll die Vergabe öffentlicher Aufträge zu 100 % elektronisch möglich sein und zu 50 % auch tatsächlich elektronisch abgewickelt werden[5], außerdem soll Einigung über die Zusammenarbeit bei weiteren sichtbaren Schlüsseldiensten für die Bürger erzielt werden;

- Schaffung der Voraussetzungen – den Bürgern und Unternehmen soll bis 2010 europaweit ein bequemer, sicherer, interoperabler und authentifizierter Zugang zu öffentlichen Diensten zur Verfügung stehen;

- Stärkung der Bürgerbeteiligung und der demokratischen Entscheidungsprozesse – Demonstration von Mitteln zur effektiven öffentlichen Diskussion und Beteiligung an der demokratischen Entscheidungsfindung.

2. KEIN BÜRGER BLEIBT ZURÜCK – VERSTÄRKTE INTEGRATION DURCH ELEKTRONISCHE BEHÖRDENDIENSTE

Integrative elektronische Behördendienste

- müssen der Bekämpfung der digitalen Kluft dienen und der digitalen Ausgrenzung bei der Online-Abwicklung öffentlicher Dienste entgegenwirken;

- bieten Chancen zur Verwirklichung IKT-gestützter Integrationsmaßnahmen dank der neuen Möglichkeiten, die E-Government bietet.

IKT-gestützte öffentliche Dienste dienen der Stärkung des sozialen Zusammenhalts und sorgen dafür, dass benachteiligte Bevölkerungsgruppen ihre Chancen leichter ergreifen können. Es bleibt noch viel zu tun, um die Internetangebote öffentlicher Stelle so umzugestalten, dass sie den „ e Accessibility“-Vorgaben[6] (für den barrierefreien Zugang) gerecht werden. Außerdem werden die Nutzer auch in Zukunft neben dem Internet andere Zugangswege zu öffentlichen Diensten wünschen, z. B. über das Digitalfernsehen, Mobilfunk- und Festtelefonnetze oder den persönlichen Kontakt.

Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, integrative elektronische Behördendienste zu fördern, damit bis 2010 alle Bürger, besonders sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen, wichtige elektronische Behördendienste nutzen können und damit die europäischen öffentlichen Verwaltungen ihre öffentlichen Informationen und Dienstleistungen auf einfachere und vertrauenswürdigere Weise zugänglich machen, indem sie die IKT innovativ einsetzen, die Vorzüge von E-Government in der Öffentlichkeit besser bekannt machen sowie die Befähigung und Unterstützung aller Nutzer verbessern.

Im Einklang mit ihrer „ e Accessibility-Mitteilung“[7] und ihrer für 2008 geplanten „ e Inclusion-Agenda“, die Teil der i2010-Politik zur integrationsfördernden IKT-Nutzung ist, wird die Kommission die Mitgliedstaaten in ihren diesbezüglichen Anstrengungen unterstützten. Ausgehend von dieser Agenda werden ab 2008 weitere konkrete Maßnahmen ergriffen werden:

In offener partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft sowie in enger Abstimmung mit dem Europäischen Netz der öffentlichen Verwaltungen (European Public Administration Network, EPAN) wird die Europäische Kommission folgende konkrete Maßnahmen ergreifen: |

2006 | Einigung mit den Mitgliedstaaten über einen Fahrplan zur Festsetzung messbarer Ziele und Meilensteine, damit alle Bürger die Vorteile elektronischer Behördendienste bis 2010 nutzen können |

2007 | Aufstellung gemeinsamer und einvernehmlicher Vorgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten für die Abstimmung der E-Government-Entwicklung mit der eAccessibility-Mitteilung |

2008 | Herausgabe von Spezifikationen für plattformübergreifende Bereitstellungsstrategien, die den Zugang zu elektronischen Behördendiensten über verschiedene Kanäle wie Digitalfernsehen, Mobilfunk und Festtelefon sowie andere interaktive Geräte vorsehen. |

Zwischen 2006 und 2010:

- Forschungsprojekte, Einführungs-Pilotprojekte, ggf. Fördermittel aus dem Strukturfonds, strategische Studien und gemeinsame Spezifikationen in Programmen der Kommission in Bezug auf die Anforderungen der Nutzer und insbesondere kostengünstige Lösungen für die persönliche Anpassung, die Nutzerinteraktion und Mehrsprachigkeit in elektronischen Behördendiensten;

- Anpassung des Austauschs und der gemeinsamen Nutzung praktischer Erfahrungen an den EPAN-Meinungsaustausch über nationale Erfahrungen, mit dem Schwerpunkt auf Mehrkanalstrategien, Integrationsstrategien und beispielhaften Lösungen.

3. ECHTE EFFIZIENZ UND EFFEKTIVITÄT

Effizient erbrachte Dienste sparen Zeit und Geld, effektive Dienste bedeuten für die Bürger, Unternehmen und Verwaltungen einen Nutzen und entsprechen den fünf Zielen dieses Aktionsplans. Sie bieten Vorteile auf drei Ebenen: a) Bürger und Unternehmen; b) öffentliche Verwaltungen; c) die Gesellschaft und Volkswirtschaft insgesamt.

Die Mitgliedstaaten hoffen, dass E-Government dazu beitragen wird, die Zufriedenheit der Nutzer mit öffentlichen Diensten zu erhöhen und den Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen bis 2010 wesentlich zu verringern. Darüber hinaus soll der öffentliche Sektor durch den innovativen IKT-Einsatz bis 2010 beträchtliche Effizienzgewinne bei verbesserter Transparenz und Verantwortlichkeit erzielen.

Während die meisten Herausforderungen sind auf nationaler oder regionaler Ebene zu bewältigen sind, leistet die Europäische Kommission einen nützlichen Beitrag, indem sie die Erfüllung der fünf Ziele dieses Aktionsplans mit zwei Tätigkeiten unterstützt: Messung und Austausch.

3.1. Datenerfassung

Die Bereitstellung aussagekräftiger Informationen[8], die Quantifizierung, die vergleichende Bewertung (Benchmarking)[9], die Datenerfassung bzw. Messung und der Vergleich der Auswirkungen und Vorteile sind für eine allgemeine Verbreitung elektronischer Behördendienste unerlässlich. Gut vorangekommen sind die Arbeiten an einem gemeinsamen Rahmen für Wirkungs-Nutzen-Messungen, der auch den Leistungsvergleich anhand gemeinsamer Indikatoren („Benchmarking“ auf nationaler oder EU-Ebene) und das fallorientierte Lernen anhand messbarer Indikatoren[10] umfasst. Neue Wirtschaftmodelle entstehen und müssen nun weiterentwickelt werden, damit sie ergänzend bei der Suche nach neuen Wegen zur Nutzung der Daten eingesetzt werden können, z. B. zur Erforschung des Zusammenhangs zwischen Investition und Produktivität in einem E-Government-Projekt oder des Betrags der E-Government-Politik und -Maßnahmen zur Steigerung des BIP, zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder zum sozialen Zusammenhalt.

3.2. Austausch

Die Notwendigkeit eines größeren Erfahrungsaustauschs ist unbestritten[11]. So wurden und werden entsprechende Mechanismen wie der Rahmen für die vorbildliche E-Government-Praxis[12], die E-Government-Beobachtungsstelle[13], das Internetportal „Europa für Sie“[14], das TESTA-Netz[15] und die einheitliche Zollabwicklung[16] geschaffen.

Dadurch können die Risiken gemeinsam getragen und Größeneinsparungen bei der Erforschung innovativer Lösungen und übertragbarer Komponenten für die Innovation und das Aufgreifen vorbildlicher Praktiken erzielt werden. Hierzu gehört auch die von der Kommission selbst im Rahmen der E-Kommission[17] geleistete Arbeit. Die EPAN-Ergebnisse zu innovativen öffentlichen Diensten sollten besser genutzt und in die von der Kommission geförderten vorbildlichen Praktiken einbezogen werden.

Es wird vorgeschlagen, kurz- und mittelfristig die Frage der Tragfähigkeit der Infrastrukturdienste mit Hilfe von EG-Programmen und nationalen/regionalen Mitteln zu prüfen. Die langfristige Tragfähigkeit muss noch gesichert werden[18].

Die Europäische Kommission wird in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten, dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft folgende Maßnahmen ergreifen: |

2006 | Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Rahmen für die wirkungsbezogene Messung elektronischer Behördendienste vorschlagen und anschließend verbessern. |

2007 | Im Einklang mit dem i2010-Benchmarking-Rahmen werden vergleichende Bewertungen und fallbezogene Wirkung-Nutzen-Analysen anhand gemeinsamer Indikatoren auf der Grundlage der Daten aus den Mitgliedstaaten durchgeführt, um die Fortschritte bei der Verwirklichung dieses Aktionsplans zu verfolgen. |

2008 | Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten wird die Kommission Mechanismen zur Gewährleistung der langfristigen finanziellen und betrieblichen Tragfähigkeit in Bezug auf die gemeinsame Nutzung von Erfahrungen, Infrastrukturen und Diensten prüfen. |

Zwischen 2006 und 2010 wird die Kommission die gemeinsame Nutzung von Ressourcen, beispielhaften Verfahren und Erfahrungen im Bereich der elektronischen Behördendienste auch weiterhin aktiv fördern.

4. SICHTBARE SCHLÜSSELDIENSTE FÜR BÜRGER UND UNTERNEHMEN

Mit der Modernisierung hunderter öffentlicher Dienstleistungen schreitet die Verwirklichung der elektronischen Behördendienste gut voran. Die meisten dieser Dienstleistungen sind zwar kommunal, regional oder national ausgerichtet, es gibt darunter aber eine Reihe von Diensten, deren grenzübergreifende Erbringung den Bürgern, Unternehmen und Verwaltungen höchst nützlich wäre und die deshalb eine Vorreiterrolle für europäische elektronische Behördendienste spielen könnten. Außerdem dienen sie der Mobilisierung der obersten Regierungsebenen und der Schaffung einer ausreichenden Nachfrage nach grundlegenden Diensten wie der elektronischen Identifizierung und Interoperabilität als Voraussetzung für weitere Anwendungen. Darüber hinaus wird die Erfüllung die verschiedenen Ziele dieses Aktionsplans wechselseitig erleichtert (siehe nächstes Kapitel). Der Schwerpunkt bei der Einführung dieser Vorreiterdienste muss auf der messbaren Wirkung dank breiter Nutzung liegen, nicht auf ihrer bloßen elektronischen Zugänglichkeit.

Einer dieser sichtbaren Schlüsseldienste ist die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge. Die staatlichen Einnahmen belaufen sich auf etwa 45 % des BIP, und öffentliche Stellen erteilen Aufträge in einem Volumen von 15-20 % des BIP bzw. 1,5–2 Billionen € pro Jahr. Dank der elektronischen Auftragsvergabe und Rechnungslegung könnten die Gesamtbeschaffungskosten um etwa 5 % und die Transaktionskosten sogar um mindestens 10 % gesenkt werden, was jährliche Einsparungen in zweistelliger Milliardenhöhe zu Folge hätte. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen können von einem erleichterten Zugang zu öffentlichen Aufträgen profitieren und ihre IKT-Fähigkeiten und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern.

Eine groß angelegte Einführung der elektronischen Auftragsvergabe („E-Vergabe“) ist daher äußerst wünschenswert. Entsprechend ihrer Selbstverpflichtung wollen die Mitgliedstaaten europaweit alle öffentlichen Verwaltungen in die Lage versetzen, ihre gesamte Auftragsvergabe zu 100 % elektronisch abzuwickeln (soweit rechtlich zulässig), und dafür sorgen, dass bis 2010 mindestens 50 % der öffentlichen Aufträge oberhalb des EG-Grenzwerts[19] tatsächlich elektronisch vergeben werden .

Im Zeitraum von 2006–2010 wird sich die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten vor allem um sichtbare Schlüsseldienste von gesamteuropäischer Bedeutung bemühen, die möglichst viel zur Erfüllung der Lissabonner Agenda beitragen. Besondere Beachtung gilt dabei Diensten, die die Mobilität der Bürger erleichtern, z. B. verbesserten europaweiten Stellensuchdiensten, aber auch Sozialversicherungsdiensten im Zusammenhang mit Patientenakten und elektronischen Verschreibungen, Sozialleistungen und Renten in ganz Europa sowie Bildungsdiensten für das Auslandsstudium. Weitere Schlüsseldienste sind die Gewerberegistereintragung und die Mehrwertsteuererstattung für Unternehmen. Mögliche Synergien mit dem Strukturfonds und der örtlichen und regionalen Entwicklung sollten unbedingt genutzt werden.

Als erste Schwerpunktanwendung wurde die grenzübergreifende elektronische Auftragsvergabe („E-Vergabe“) ausgewählt. In diesem Rahmen wird der mit den Mitgliedstaaten 2004 vereinbarte E-Vergabe-Aktionsplan[20] unterstützt, der die Arbeit der Mitgliedstaaten an grenzüberschreitenden Lösungen beschleunigen soll.

Die Europäische Kommission wird in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten, dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft folgende Maßnahmen ergreifen: |

2006 | Einigung mit den Mitgliedstaaten auf einen Fahrplan zur Festsetzung messbarer Ziele und Meilensteine, damit bis 2010 die elektronische Vergabe öffentlicher Auftrage zu 100 % möglich ist und die E-Vergabe zu 50 % tatsächlich eingeführt wird. |

2007 | Auf der Grundlage der in den Mitgliedstaaten bestehenden oder entwickelten Lösungen: beschleunigte Schaffung gemeinsamer Spezifikationen für Schlüsselelemente grenzübergreifender E-Vergabeverfahren und Durchführung von Einführungs-Pilotprojekten. |

2009 | Auswertung der Pilotprojekte und Verbreitung der Ergebnisse in der EU. |

2010 | Überprüfung der Fortschritte bei den Anwendungen für die grenzübergreifende elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge. |

Zwischen 2006 und 2010 wird die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten an zusätzlichen weithin sichtbaren Schlüsseldiensten vereinbart werden.

5. SCHAFFUNG DER VORAUSSETZUNGEN

E-Government steht vor einem entscheidenden Wendepunkt. Weitere wesentliche Fortschritte sind nur noch dann möglich, wenn bestimmte grundlegende Voraussetzungen geschaffen werden, damit insbesondere die weithin sichtbaren Schlüsseldienste effektiv erbracht werden können. Zu diesen wichtigen Grundvoraussetzungen gehören das interoperable elektronische Identitätsmanagement (eIDM) für den Zugang zu öffentlichen Diensten, die elektronische Dokumentenauthentifizierung und die elektronische Archivierung.

Die EU-Mitgliedstaaten arbeiten bereits an der eIDM-Einführung entsprechend ihren nationalen Anforderungen, kulturellen Traditionen und Datenschutzvorgaben. Einheitliche nationale Personalausweise könnten ein konkreter Schritt zur eIDM-Einführung für den öffentlichen Dienst sein. Dies ist allerdings Sache des jeweiligen Mitgliedstaats. Nationale Personalausweise mit biometrischen Merkmalen unterscheiden sich jedoch grundlegend von eIDM-Systemen für den öffentlichen Dienst: Während nationale Personalausweise der öffentlichen Sicherheit dienen, indem sie beispielsweise die integrierte Grenzverwaltung und die Terrorismusbekämpfung erleichtern, sollen elektronische Identifikationssysteme für öffentliche Dienste lediglich den Zugang sowie die persönliche und intelligente Gestaltung des Leistungsangebots erleichtern.

Die Mitgliedstaaten sind sich bewusst, wie wichtig eIDM ist, damit die europäischen Bürger und Unternehmen bis 2010 über sichere und bequeme elektronische Mittel verfügen, die auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene ausgegeben werden und den Datenschutzvorschriften genügen, um sich gegenüber öffentlichen Diensten im eigenen Land und jedem anderen EU-Mitgliedstaat zu identifizieren.

In Bezug auf die Interoperabilität der eIDM-Systeme schlägt die Europäische Kommission ein pragmatisches Vorgehen vor. Dabei sollen die unterschiedlichen nationalen Konzepte und Lösungen beibehalten werden, ohne dass dadurch aber Hindernisse für die grenzübergreifende Nutzung öffentlicher Dienste entstehen dürfen.

Zur erneuten Ermittlung der öffentlichen Akzeptanz wird eine breite öffentliche Konsultation ins Auge gefasst. Elektronische Signaturen eignen sich für den Einsatz im eIDM-Verfahren. Die Kommission wird sich in ihrem Bericht zur E-Signatur-Richtlinie daher aktiv für die gegenseitige Anerkennung und die Interoperabilität elektronischer Signaturen einsetzen, um Binnenmarkthindernisse zu beseitigen. Außerdem wird die Kommission prüfen, ob rechtliche Schritte notwendig sind, um die Entwicklung der elektronischen Identifikation und Authentifizierung für öffentliche Dienste voranzutreiben.

Überdies werden elektronische Dokumente für viele Dienste wie die Vergabe öffentlicher Aufträge, die Fernverschreibung von Arzneimitteln oder Ausbildungszeugnisse unverzichtbar sein. Von 2006 bis 2010 wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen EU-Bezugsrahmen für authentische elektronische Dokumente aufstellen sowie ein Arbeitsprogramm für eine enge Zusammenarbeit in Bezug auf die Verwaltung und Authentifizierung elektronischer Datenbestände und Archive in öffentlichen Verwaltungen sowie den Zugang dazu ausarbeiten und umsetzen.

Eine allgemeine Grundvoraussetzung ist schließlich auch die Interoperabilität. Interoperable grundlegende Infrastrukturdienste (z. B. für die sichere Kommunikation zwischen Verwaltungen oder den grenzübergreifenden Zugang zu Registern), gemeinsame Spezifikationen, Interoperabilitätsleitlinien und weiterverwendbare Software gehören allesamt zu den Bausteinen wirksamer elektronischer Behördendienste. Gegenwärtig laufen die Arbeiten zur Verabschiedung eines überarbeiteten Europäischen Rahmens für die Interoperabilität sowie zur Förderung und Bekanntmachung interoperabler elektronischer Behördendienste, die auf offenen Standards, Spezifikationen und Schnittstellen beruhen, wie in der Interoperabilitätsmitteilung[21] vorgesehen.

Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft folgende Maßnahmen ergreifen: |

2006 | Einigung mit den Mitgliedstaaten auf einen Fahrplan zur Festsetzung messbarer Ziele und Meilensteine, damit bis 2010 ein europäischer eIDM-Rahmen ausgearbeitet wird, der auf Interoperabilität und gegenseitiger Anerkennung der nationalen eIDM-Systeme beruht. |

2007 | Vereinbarung gemeinsamer Spezifikationen für interoperable eIDM-Systeme in der EU. |

2008 | Beobachtung der groß angelegten Erprobung interoperabler eIDM-Systeme in grenzübergreifenden Diensten und der Implementierung gemeinsamer Spezifikationen. |

2009 | E-Signatur in elektronischen Behördendiensten: Überprüfung der Einführung und Nutzung in öffentlichen Diensten. |

2010 | Überprüfung der Einführung des europäischen eIDM-Rahmens für interoperable eIDM-Systeme in den Mitgliedstaaten. |

6. STÄRKUNG DER BÜRGERBETEILIGUNG UND DER DEMOKRATISCHEN ENTSCHEIDUNGSPROZESSE IN EUROPA

Aus den demokratischen Entscheidungsprozessen und der Beteiligung der Bürger ergeben sich mehrere Herausforderungen. Überall in Europa ist im Allgemeinen sowohl auf nationaler wie europäischer Ebene eine niedrige Wahlbeteiligung zu verzeichnen (soweit keine Wahlpflicht besteht). Oft entsteht der Eindruck, dass die Entscheidungsfindung komplizierter geworden ist, dass mehr Beteiligte und Interessen zu berücksichtigen sind und immer schwierigere Kompromisse geschlossen werden müssen. Die Bürger sind immer besser informiert und verlangen eine stärkere Mitbestimmung. Die Regierungen bemühen sich um eine breite und umfassende Unterstützung ihrer Politik, um deren wirksame Umsetzung sicherzustellen und neue demokratische und gesellschaftliche Spaltungen zu vermeiden. Bessere Entscheidungsprozesse und eine größere Bürgerbeteiligung in allen Phasen der demokratischen Entscheidungsfindung sind auch auf europäische Ebene für den Zusammenhalt der europäischen Gesellschaft unverzichtbar.

Gleichzeitig ergeben sich auch neue Chancen, denn insbesondere die IKT bieten viele Möglichkeiten für die Beteiligung einer großen Anzahl von Bürgern an der öffentlichen politischen Diskussion und Entscheidungsfindung auf allen Ebenen, von der Kommunalpolitik bis zur Europapolitik. Das Internet hat bereits neue Formen der politischen Meinungsäußerung und der öffentlichen Diskussion wie die Blogs hervorgebracht.

Um diese Schnittstelle zwischen Demokratie, neuen Technologien sowie gesellschaftlichen und politischen Organisationsformen geht es beim Stichwort „E-Demokratie“. 65 % aller Teilnehmer an der Online-Umfrage zur E-Government-Politik erwarten, dass die E-Demokratie hilft, demokratische Defizite abzubauen[22] und glauben, dass es empfehlenswerte Beispiele für die E-Demokratie gibt. Es sind jedoch noch viele Fragen zu klären und Probleme zu lösen, von der Einbeziehung aller Menschen bis hin zu Qualität der Entscheidungsprozesse.

Die Europäische Kommission hat dabei – vor allem unter dem Stichwort „E-Beteiligung“ – die Aufgabe, die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zu erleichtern, zum besseren Verständnis beizutragen, auf Fortschritte bei der gemeinsamen Nutzung weiterverwendbarer Lösungen aus aller Welt zu drängen und mit Hilfe der IKT die Transparenz der europäischen Organe wie auch die Einbeziehung der Bürger zu fördern. Die Initiative „E-Kommission“ und die europäische Transparenzinitiative[23] werden dazu ebenfalls beitragen. Darüber hinaus werden in enger Abstimmung mit den Parlamenten und allen Beteiligten in Europa vorbildliche Praktiken und gemeinsame Spezifikationen geprüft, um die Bürger stärker in die parlamentarischen Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

Die Kommission wird in Abstimmung mit allen Beteiligten folgende Maßnahmen ergreifen: |

2006–2010 | Prüfung IKT-gestützter Instrumente, die der Erhöhung der Transparenz und Einbeziehung der Öffentlichkeit in demokratische Entscheidungsprozesse dienen. Unterstützung des Erfahrungsaustauschs. |

2006 | Beginn einer Vorbereitungsmaßnahme zu IKT-gestützten Instrumenten für verbesserte parlamentarische Entscheidungsprozesse. |

2007–2013 | Festlegung fortgeschrittener Formen der E-Demokratie als vorrangiges Thema des TIG-Forschungsprogramms innerhalb des 7. Rahmenprogramms. |

7. LEITUNG UND DURCHFÜHRUNG DES E-GOVERNMENT-AKTIONSPLANS IM RAHMEN DER I2010-INITIATIVE

Die Durchführung dieses Aktionsplans kann nur in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und allen anderen Beteiligten erfolgen. Dies kann auf EU-Ebene durch Programme wie MODINIS[24], e TEN[25], TIG[26], IDABC[27] und das künftige Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP)[28] unterstützt werden.

Angesichts der tragenden Rolle, welche die aus den Leitern und Vertretern nationaler E-Government-Initiativen bestehende Untergruppe „E-Government“ gespielt hat, ihrer produktiven Arbeitsweise und ihrer praktischen Arbeitsbeziehungen mit EPAN wird die Kommission nach Abstimmung mit den Mitgliedstaaten vorschlagen, die strategischen Arbeiten dieser Gruppe im Rahmen der i2010-Initiative fortzuführen.

Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und in enger Abstimmung mit allen Beteiligten die strategische Entwicklung beobachten, Fahrpläne ausarbeiten und die Durchführung des europäischen E-Government-Aktionsplans überwachen.

Die Gruppe wird berichten, wie der Aktionsplan in nationale E-Government-Pläne eingearbeitet wurde (die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, 2006 entsprechende Berichte vorzulegen) und Strategien für bestimmte Einzelbereiche wie integrative E-Government-Aspekte und weithin sichtbare bürgerorientierte Dienste ausarbeiten.

Die umfassende Überwachung der erreichten Fortschritte, die Festlegung neuer Vorgaben für politische Prioritäten und die entsprechende Überarbeitung dieses Aktionsplans soll dank der der i2010-Jahresberichte und der alle zwei Jahre stattfindenden Ministerkonferenzen erfolgen.

Zusammen mit dem kommenden portugiesischen Ratsvorsitz wird die Kommission die für 2007 in Portugal geplante E-Government-Ministerkonferenz vorbereiten.

Dieser Aktionsplan ist zwar in erster Linie auf seinen Nutzen in Europa ausgerichtet, die gewonnenen Erfahrungen könnten aber auch der weiteren internationalen Zusammenarbeit und den Entwicklungsländern zugute kommen.

8. FAZIT

Effektive und innovative öffentliche Verwaltungen sind wichtig für ein global wettbewerbsfähiges Europa. Elektronische Behördendienste sind der Schlüssel zur Freisetzung des bislang ungenutzten Potenzials im öffentlichen Sektor. Dieser in der i2010-Initiative bereits angekündigte Aktionsplan enthält Orientierungen zum weiteren Ausbau elektronischer Behördendienste in Europa, setzt die Schwerpunkte für die Programme, Initiativen und Entscheidungen der EU von 2006–2010 und weist den konkreten Weg durch Fahrpläne und die strategische Beobachtung der vorrangigen Bereiche. Für die erfolgreiche Durchführung dieses Aktionsplans ist die Zusammenarbeit aller Beteiligten notwendig.

[1] Global Competitiveness Reports des Weltwirtschaftsforums, Innovations-TrendCharts und Innovationsanzeiger der Europäischen Kommission, Global e-Government Readiness Reports der Vereinten Nationen (2003, 2004, 2005).

[2] 24. November 2005, Manchester (Vereinigtes Königreich):http://www.egov2005conference.gov.uk/documents/proceedings/pdf/051124declaration.pdf.

[3] EICTA-Erklärung zu E-Government vom 25. November 2005.

[4] Die Ziele 1–4 werden in der Ministererklärung zusammengefasst.

[5] Gilt für öffentliche Aufträge oberhalb der EG-Grenze, siehe Abschnitt 4.

[6] eAccessibility of Public Sector Services in the EU , November 2005, Bericht des britischen Ratsvorsitzes.

[7] „ e Accessibility-Mitteilung“, KOM(2005) 425.

[8] Die Eurostat-Erhebungen in Privathaushalten und Unternehmen in den Mitgliedstaaten liefern wichtige Informationen über die Verbreitung integrationsfördernder elektronischer Behördendienste und die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge (E-Vergabe).

[9] Programm MODINIS: Benchmarking online erbrachter grundlegender elektronischer Behördendienste, 6. Datenerfassung (2006), und ein neues Pilotprojekt zur Verbesserung der E-Government-Indikatoren.

[10] Programm MODINIS: eGovernment Economics Project , eGEP-Studie über Finanzierung, Vorteile und Wirtschaftlichkeit elektronischer Behördendienste, http://europa.eu.int/egovernment_research.

[11] Ministererklärung auf der zweiten E-Government-Konferenz in Como (Italien), 7.–8. Juli 2003; E-Government-Mitteilung von 2003, KOM(2003) 567; Schlussfolgerungen des Rates zu E-Government, Dezember 2003.

[12] eGovernment Good Practice Framework : www.egov-goodpractice.org.

[13] eGovernment Observatory : http://europa.eu.int/egovo.

[14] http://europa.eu.int/youreurope

[15] http://europa.eu.int/idabc/en/document/2097/556

[16] http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/common/publications/com_reports/customs/index_en.htm

[17] „E-Kommission 2006–2010: Effizienz und Transparenz“ - strategischer Rahmen, 22. November 2005.

[18] Für das IDABC-Programm, siehe Beschluss 2004/387/EG (L 144 vom 30.4.2004, Berichtigung im ABl. L 181 vom 18.5.2005, S. 25) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004, Artikel 10 Absatz 8 und Artikel 3 Buchstabe d, denen zufolge Mechanismen zur Sicherstellung der finanziellen und operationellen Tragfähigkeit der Infrastrukturdienste bestimmt werden müssen.

[19] Aufträge ab 50 000 ¬ für einfache öffentliche Dienstleistungen und 6 000 Sicherstellung der finanziellen und operationellen Tragfähigkeit der Infrastrukturdienste bestimmt werden müssen.

[20] Aufträge ab 50 000 € für einfache öffentliche Dienstleistungen und 6 000 000 € für öffentliche Bauaufträge.

[21] KOM(2004) 841: Aktionsplan zur Umsetzung und Anwendung der Rechtsvorschriften über die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge mit dem rechtlichen Rahmen für die E-Vergabe gemäß Richtlinien 2004/18/EG und 2004/17/EG.

[22] Mitteilung zur Interoperabilität, KOM(2006) 45.

[23] Online-Konsultation der GD Informationsgesellschaft und Medien, Oktober–Dezember 2005.

[24] Mitteilung an die Kommission vom Präsidenten, Frau Wallström, Herrn Kallas, Frau Hübner und Frau Fischer Boel über eine europäische Transparenzinitiative, SEK(2005) 1300.

[25] http://europa.eu.int/information_society/eeurope/2005/all_about/modinis/

[26] http://europa.eu.int/information_society/activities/eten/

[27] http://www.cordis.lu/ist/

[28] http://europa.eu.int/idabc/

[29] http://europa.eu.int/comm/enterprise/enterprise_policy/cip/

Top