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Document 52005DC0389

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Eine gemeinsame Integrationsagenda - Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union

/* KOM/2005/0389 endg. */

52005DC0389

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Eine gemeinsame Integrationsagenda - Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union /* KOM/2005/0389 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 1.9.2005

KOM(2005) 389 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Eine gemeinsame Integrationsagenda – Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union

INHALTSVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG 3

2. KONSEQUENTE UMSETZUNG DER GEMEINSAMEN GRUNDPRINZIPIEN 5

3. SCHRITTE ZU EINEM KOHÄRENTEN ANSATZ AUF EU-EBENE 11

4. SCHLUSSFOLGERUNGEN 15

ANHANG 16

1. EINLEITUNG

Fragen der legalen Zuwanderung und Integration von Drittstaatsangehörigen sind heute Teil einer wichtigen Debatte in der erweiterten Europäischen Union. Die meisten Mitgliedstatten sind Zuwanderungsphänomenen ausgesetzt und sehen sich großen Integrationsherausforderungen gegenüber. Einige Länder, einschließlich der neuen Mitgliedstaaten, sind erst seit kurzem von Zuwanderung betroffen. Andere haben sich schon seit Jahrzehnten mit Zuwanderungsfragen und Integrationsherausforderungen befasst, allerdings nicht immer mit zufrieden stellenden Ergebnissen, und sie sind konsequenterweise dabei ihre diesbezüglichen Politiken zu überarbeiten. Angesichts der verschiedenen Historien, Traditionen und institutionellen Gegebenheiten gibt es eine große Bandbreite an Herangehensweisen an die Probleme, die einer Lösung bedürfen. Diese Mitteilung zieht Schlussfolgerungen aus den bisher durchgeführten Politiken.

Die Integration von in der EU lebenden und arbeitenden Drittstaatsangehörigen ist in den letzten Jahren auf der europäischen Agenda immer mehr zum Thema geworden. Der Rat Justiz und Inneres (JI) hat 2002 die Kommission aufgefordert, nationale Kontaktstellen für Integrationsangelegenheiten einzurichten. Der Europäische Rat hat im Juni 2003 diesen Auftrag bestätigt und die Kommission ersucht, jährlich einen Bericht über Migration und Integration[1] vorzulegen. In ihrer Mitteilung über Einwanderung, Integration und Beschäftigung[2] hat die Kommission ein gesamtheitliches Integrationskonzept skizziert. Schließlich hat sie im November 2004 die erste Ausgabe des Handbook on Integration for policy-makers and practitioners (Integrationshandbuch für politische Entscheidungsträger und Praktiker) veröffentlicht.

In dem vom Europäischen Rat am 4./5. November 2004 gebilligten Haager Programm ist festgeschrieben, dass die Integrationsmaßnahmen der Mitgliedstaaten und der EU umfassender koordiniert werden müssen. Außerdem sieht dieses Programm vor, dass ein Rahmen mit gemeinsamen Grundprinzipien als Basis künftiger Initiativen in der EU, die auf klaren Zielsetzungen und Bewertungsmethoden beruhen, aufgestellt wird[3]. So hat der Rat JI denn auch am 19. November 2004 gemeinsame Grundprinzipien für einen schlüssigen europäischen Rahmen zur Integration von Drittstaatsangehörigen angenommen[4]. Im Haager Programm wird die Kommission aufgefordert, vor Ende 2005 einen strategischen Plan zur legalen Zuwanderung vorzulegen. Als ersten Schritt hat die Kommission ein Grünbuch über ein EU-Konzept zur Wirtschaftsmigration[5] veröffentlicht, in dem sie darauf hinweist, dass die Aufnahmeverfahren durch wirkungsvolle Integrationsmaßnahmen ergänzt werden müssen.

In mehreren Politikbereichen wird der Integration große Bedeutung beigemessen. So trägt die effektive und verantwortliche Integration von Zuwanderern in den Arbeitsmarkt entscheidend zur Realisierung der Ziele von Lissabon bei. Des Weiteren fördert und unterstützt die Kommission Maßnahmen der Mitgliedstaaten in den Bereichen Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, die den Schwerpunkt auf den Genderaspekt und die Nutzung des Potenzials zugewanderter Frauen auf dem Arbeitsmarkt legen. Und nach den neuen Integrierten Leitlinien für Beschäftigung und Wachstum sollen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, die die Beschäftigungschancen von Zuwanderern verbessern.

Die Förderung der Grundrechte, der Nichtdiskriminierung und der Chancengleichheit für alle sind die wichtigsten Integrationsaufgaben. Das EU-Recht bietet dazu einen soliden Rahmen von Antidiskriminierungsvorschriften[6]6 In ihrer Mitteilung über eine Rahmenstrategie für Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für alle[7] weist die Kommission darauf hin, dass die Bemühungen zur Förderung der Chancengleichheit für alle verstärkt werden müssen, um die strukturellen Hindernisse, denen Zuwanderer, ethnische Minderheiten und andere benachteiligte Gruppen begegnen, aus dem Weg zu räumen. Das für 2007 geplante Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle und das für 2008 ins Auge gefasste Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs werden wesentlich zur Sensibilisierung für diese Problematik und zur Verwirklichung der genannten Ziele beitragen.

Die Umsetzung von Integrationsmaßnahmen erfordert angemessene Finanzmittel. Die EU unterstützt entsprechende einzelstaatliche Maßnahmen durch mehrere Finanzinstrumente. Die vorbereitenden Maßnahmen zur Integration von Drittstaatsangehörigen (INTI) spielen eine wesentliche Rolle bei der Förderung lokaler Aktivitäten, da sie zur Stärkung von Netzwerken und zur Intensivierung des Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten, Gebietskörperschaften und anderen Beteiligten beitragen. Sie stoßen auf großes Interesse, doch stehen gemessen am Bedarf nicht genügend Mittel zur Verfügung. In ihrem Vorschlag für die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 hat die Kommission neue, auf den gemeinsamen Grundprinzipien basierende Solidaritätsinstrumente, u. a. einen Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen, vorgesehen.

Die Ziele dieses Fonds ergänzen die des Europäischen Sozialfonds (ESF), aus dem, aufbauend auf den Erfahrungen mit der Gemeinschaftsinitiative EQUAL, innovative Konzepte für die Prävention der Diskriminierung von Einwanderern im Beschäftigungsbereich gefördert werden. Der Kommissionsvorschlag für den ESF 2007-2013 sieht gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Eingliederung benachteiligter Personen vor. Auch aus dem Europäischen Regionalfonds werden Integrationsmaßnahmen unterstützt.

Diese Mitteilung der Kommission ist eine erste Antwort auf die Forderung des Europäischen Rates nach einem kohärenten europäischen Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen. Dessen Eckpunkte sind Vorschläge für konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der gemeinsamen Grundprinzipien sowie für eine Reihe von EU-Unterstützungsmechanismen. Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden politischen Strategien schlägt die Kommission neue Aktionsmöglichkeiten auf EU- und einzelstaatlicher Ebene vor. Einerseits werden die Mitgliedstaaten angeregt, verstärkt auf die Entwicklung umfassender nationaler Integrationsstrategien hinzuwirken; andererseits werden neue Wege vorgeschlagen, um die Kohärenz zwischen den EU- und den einzelstaatlichen Maßnahmen zu gewährleisten.

2. KONSEQUENTE UMSETZUNG DER GEMEINSAMEN GRUNDPRINZIPIEN

Die nachstehenden Tabellen sollen der EU und den Mitgliedstaaten als Leitlinien für ihre Integrationspolitik dienen. Die (im Anhang beschriebenen) vorgeschlagenen Maßnahmen gründen auf dem Integrationshandbuch, den vorbereitenden Maßnahmen (INTI) und dem geplanten Europäischen Integrationsfonds. Die Reihenfolge der Maßnahmen steht nicht für eine bestimmte Prioritätensetzung. Ihre Auflistung erfolgt nur andeutungsweise, ist nicht erschöpfend, und überlässt den Mitgliedstaaten die Prioritätenbestimmung und die Auswahl der Maßnahmen sowie der Art und Weise ihrer Umsetzung im Kontext ihrer eigenen innerstaatlichen Gegebenheiten und Traditionen. Die Maßnahmen sollten als Kernelemente sämtlicher Integrationspolitiken der Mitgliedstaaten und der EU betrachtet werden. Der Genderaspekt sollte bei allen dafür infrage kommenden Maßnahmen einbezogen und die Situation von jungen Migranten und Kindern aus Migrantenfamilien besonders berücksichtigt werden.

1. ‘Die Eingliederung ist ein dynamischer, in beide Richtungen gehender Prozess des gegenseitigen Entgegenkommens aller Einwanderer und aller in den Mitgliedstaaten ansässigen Personen.’

Nationale Ebene | EU-Ebene |

Integrationsmaßnahmen für die Bevölkerung des Aufnahmelands zur Stärkung ihrer Anpassungsfähigkeit Aufstellung von nationalen Programmen zur Umsetzung des zweiseitigen Ansatzes Sensibilisierungskampagnen, Ausstellungen, interkulturelle Veranstaltungen usw. zur Verbesserung des Verständnisses und der Akzeptanz von Migration Verbesserung des Wissens der einheimischen Bürger über die Auswirkungen von Einführungs- und Aufnahmeprogrammen Stärkung der Rolle privater Einrichtungen beim Diversitätsmanagement Begrüßungsinitiativen, Hilfsangebote usw. zur Förderung von Vertrauen und guten nachbarschaftlichen Beziehungen Zusammenarbeit mit den Medien, z. B. durch freiwillige Verhaltenskodizes für Journalisten | Unterstützung grenzübergreifender Maßnahmen, z. B. Kampagnen oder interkulturelle Veranstaltungen, zwecks Verbreitung genauer Informationen über die Kulturen und Religionen der Zuwanderer sowie ihres Beitrags zu Wirtschaft und Gesellschaft Unterstützung von Pilotprojekten und Studien zur Erforschung neuer Formen der Zusammenarbeit auf Gemeinschaftsebene im Bereich Aufnahme und Integration |

2. ‘Die Eingliederung erfordert die Achtung der Grundwerte der Europäischen Union.’

Nationale Ebene | EU-Ebene |

Betonung der staatsbürgerlichen Dimension in Einführungsprogrammen und sonstigen Aktivitäten für neu ankommende Drittstaatsangehörige um sicherzustellen, dass Einwanderer die gemeinsamen Europäischen und nationalen Werte verstehen, respektieren und Nutzen aus Ihnen ziehen. | Einbeziehung der Integration von Drittstaatsangehörigen in die künftigen Mehrjahresprogramme der geplanten Grundrechteagentur Prüfung wirksamer Methoden zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Grundwerte der EU |

3. ‘Die Beschäftigung ist eine wesentliche Komponente des Eingliederungsprozesses und ist für die Teilhabe von Einwanderern, für ihren Beitrag zur Gestaltung der Aufnahmegesellschaft und für die Verdeutlichung dieses Beitrags von zentraler Bedeutung.’

Nationale Ebene | EU-Ebene |

Entwicklung innovativer Konzepte zur Vermeidung von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt Beteiligung der Sozialpartner an der Ausarbeitung und Umsetzung von integrationsfördernden Maßnahmen Unterrichtung von Arbeitgebern und Bildungseinrichtungen über Zertifikate für Einführungskurse zwecks Förderung des Zugangs zu Arbeitsmarkt und Ausbildungsmöglichkeiten Erforschung weiterer Möglichkeiten zur Anerkennung der Abschlüsse, Ausbildung und/oder Berufserfahrung neuer Einwanderer auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften Unterstützung der Ausbildungskapazitäten von Kleinunternehmen, Berufsverbänden und Gewerkschaften in den Branchen mit einem hohen Beschäftigungsanteil von Migranten Förderung der Beschäftigung von Migrantinnen, u. a. indem sichergestellt wird, dass bei der Umsetzung der Richtlinie betreffend das Recht auf Familienzusammenführung die Beschränkungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt so gering wie möglich gehalten werden und die Integration nicht behindern[8] Sensibilisierung, wirtschaftliche Anreize und sonstige Maßnahmen für Arbeitgeber, um diese zur Einstellung von Migranten zu bewegen Unterstützung unternehmerischer Aktivitäten von Migranten, z. B. durch erleichterten Zugang zu Bank- und Kreditdienstleistungen | Überwachung der Wirkung der nationalen Reformprogramme auf die Integration von Einwanderern in den Arbeitsmarkt Maßnahmen, durch die die Mitgliedstaaten dazu bewegt werden sollen, ihre Politik zur Integration von Einwanderern in den Arbeitsmarkt weiterzuentwickeln Überwachung der Anwendung der Richtlinien betreffend die Diskriminierung im Beschäftigungsbereich und gegen dauerhaft ansässige Drittstaatsangehörige[9] |

4. ‘Grundkenntnisse der Sprache, Geschichte und Institutionen der Aufnahmegesellschaft sind eine notwendige Voraussetzung für die Eingliederung; Einwanderer können nur dann erfolgreich integriert werden, wenn sie die Möglichkeit erhalten, diese Grundkenntnisse zu erwerben.’

Nationale Ebene | EU-Ebene |

Stärkung der Integrationskomponente bei den Aufnahmeverfahren, z. B. durch vorbereitende Maßnahmen vor der Ausreise, wie Informationspakete, Sprachkurse und Kurse in Staatsbürgerkunde im Heimatland Einführungsprogramme und –maßnahmen für Neuzuwanderer zur Vermittlung von Grundkenntnissen der Sprache, Geschichte, Institutionen, sozio-ökonomischen Bedingungen, des Kulturlebens und der Grundwerte Mehrstufiges Kursangebot, bei dem Unterschiede im Bildungshintergrund und bereits vorhandene Kenntnisse über das Land berücksichtigt werden Ausbau der Einführungsprogramme und –maßnahmen für Familienangehörige von Personen, die Aufnahmeverfahren unterliegen, Frauen, Kinder, alte Menschen, Analphabeten und Behinderte Flexiblere Gestaltung der Einführungsprogramme durch Teilzeit- und Abendkurse, Intensivkurse, Fernunterricht und elektronisches Lernen Einführungsmaßnahmen speziell für junge Drittstaatsangehörige mit besonderen sozial und kulturell bedingten Identitätsproblemen, darunter Betreuung durch Mentoren sowie „Vorbild“-Programme Bündelung von Mitteln, um angrenzenden Gemeinden zu ermöglichen, unterschiedliche Arten von Kursen anzubieten | Anreize für grenzübergreifende Maßnahmen, z. B. Anpassung bewährter Verfahren an unterschiedliche Rahmenbedingungen, Personalaustausch, gemeinsame Entwicklung von Programmen, gemeinsame Verbreitung von Ergebnissen Unterstützung innovativer Integrationsprogramme oder –modelle, die Sprachunterricht, Kommunikationsschulungen und die Einführung in die Kultur, Politik und Gesellschaft des Aufnahmelands umfassen |

5. ‘Im Bildungswesen müssen Anstrengungen unternommen werden, um Einwanderer und vor allem auch deren Nachkommen zu einer erfolgreicheren und aktiveren Teilhabe an der Gesellschaft zu befähigen.’

Nationale Ebene | EU-Ebene |

Erarbeitung von Schullehrplänen mit einer Diversitätsdimension Berücksichtigung der besonderen Probleme junger Einwanderer bei Maßnahmen zur Verhütung von schulischem Versagen und Schulabbruch Erhöhung der Zahl junger Migranten in der höheren Bildung Wirkungsvolle Maßnahmen gegen Kriminalität bei jungen Migranten | Einbeziehung der Integrationsziele in die bildungspolitischen Programme der Kommission Förderung der Bildung von Drittstaatsangehörigen im Rahmen des Arbeitsprogramms Allgemeine und Berufliche Bildung 2010 Erleichterung der transparenten Anerkennung von Qualifikationen, insbesondere durch Vorschläge für einen Europäischen Qualifikationsrahmen |

6. ‘Entscheidende Voraussetzung für eine bessere Integration ist, dass Einwanderer zu den selben Bedingungen wie Einheimische gleichberechtigt Zugang zu den Institutionen sowie zu öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen erhalten.’

Nationale Ebene | EU-Ebene |

Stärkung der Kapazität öffentlicher und privater Diensteanbieter zur Interaktion mit Drittstaatsangehörigen durch interkulturelle Dolmetsch- und Übersetzungsdienste, Mentorenprogramme, Vermittlung durch Gemeinschaftsvertreter, Zugang zu zentralen Informationsstellen Entwicklung umfassender Informationsinstrumente, z. B. Handbücher, Websites, Auflistung der diversitätsbezogenen Kompetenzen von Mitarbeitern Errichtung dauerhafter Organisationsstrukturen für Integrations- und Diversitätsmanagement und Entwicklung von Methoden der Zusammenarbeit zwischen Regierungsstellen, die den Bediensteten Informationsaustausch und Ressourcenbündelung ermöglichen Einführung von Programmen zur Sammlung und Analyse von Informationen über die Bedürfnisse von Drittstaatsangehörigen auf lokaler und regionaler Ebene im Wege von Plattformen für Konsultation, Informationsaustausch und Einwandererbefragungen Einbeziehung von Unternehmen in Debatten über Integrationsfragen und Verknüpfung von staatlichen Programmen mit den Programmen, die Unternehmen in Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung (corporate social responsibility) auflegen Einbeziehung der Dimension der interkulturellen Kompetenz in Einstellungs- und Schulungsmaßnahmen | Überwachung der Anwendung der Richtlinien betreffend langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige und die Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft Ausbau der Zusammenarbeit bei der Durchführung der einwanderungspolitischen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft sowie bei der Anwendung bewährter Integrationspraktiken Finanzierung von Studien und dem Austausch bewährter Verfahren Förderung der Entwicklung von übertragbaren interkulturellen Schulungsmaßnahmen für öffentliche Bedienstete |

7. ‘Ein wichtiger Integrationsmechanismus sind häufige Begegnungen zwischen Einwanderern und Bürgern der Mitgliedstaaten. Diese können durch gemeinsame Foren, durch interkulturellen Dialog, durch Aufklärung über die Einwanderer und ihre Kultur sowie durch integrationsfreundliche Lebensbedingungen in den Städten gefördert werden.’

Nationale Ebene | EU-Ebene |

Förderung der Nutzung gemeinsamer Räume und Aktivitäten, in deren Rahmen die Einwanderer mit der einheimischen Bevölkerung in Kontakt kommen Verbesserung der Lebensqualität in Bezug auf Wohnung, Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, Sicherheit in der Wohngegend, Bildungs- und Berufsbildungschancen, Möglichkeiten der Freiwilligenarbeit, Zustand der öffentlichen Räume und Anlagen, stimulierende Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche | Stärkung der Integrationskomponente der Eingliederungs- und Sozialschutzpolitiken Förderung des Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren mit Regional-, Lokal- und städtischen Behörden im Rahmen von auf EU-Ebene tätigen Netzwerken und Stärkung der Verbindung zwischen diesen Netzen und den Nationalen Kontaktstellen durch Ad-hoc-Konsultationen und Austausch von Fachwissen Unterstützung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit auf Regional-, Lokal- und Gemeindeebene zwischen öffentlichen Stellen, Unternehmen und der Zivilgesellschaft, einschließlich Migrantenverbänden |

8. ‘Die Europäische Grundrechtecharta garantiert die Achtung der Vielfalt der Kulturen und das Recht auf freie Religionsausübung, sofern dem nicht andere unverletzliche europäische Rechte oder einzelstaatliches Recht entgegenstehen.’

Nationale Ebene | EU-Ebene |

Entwicklung eines konstruktiven interkulturellen Dialogs und einer von Respekt geprägten öffentlichen Debatte Förderung von Plattformen für den religions- und glaubensübergreifenden Dialog zwischen Religionsgemeinschaften und/oder zwischen Gemeinschaften und Behörden mit Entscheidungsbefugnis | Erleichterung des interkulturellen und interreligiösen Dialogs auf europäischer Ebene Weiterentwicklung des Dialogs der Kommission mit religiösen und humanistischen Organisationen |

9. ‘Durch die Beteiligung von Einwanderern am demokratischen Prozess und an der Konzipierung integrationspolitischer Maßnahmen, insbesondere auf lokaler Ebene, wird ihre Integration unterstützt.’

Nationale Ebene | EU-Ebene |

Steigerung der Beteiligung von Drittstaatsangehörigen am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben; Förderung der aktiven Bürgerschaft von Drittstaatsangehörigen durch Verbesserung des Dialogs zwischen ihren verschiedenen Gemeinschaften, der Regierung und der Zivilgesellschaft Unterstützung von Plattformen, die auf verschiedenen Ebenen Drittstaatsangehörige beraten Förderung des Dialogs und Austauschs von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den verschiedenen Einwanderergruppen und –generationen Sensibilisierungs- und Informationskampagnen sowie Kapazitätenaufbau zwecks Erhöhung der Beteiligung von Drittstaatsangehörigen am demokratischen Prozess sowie der Förderung einer ausgewogenen Repräsentation von Männern und Frauen Abbau der Hindernisse für die Inanspruchnahme des Wahlrechts, z. B. Gebühren oder bürokratische Anforderungen Erleichterung der Einbindung von Einwanderern in allgemeine Ziele verfolgende Einrichtungen („mainstream organisations“), u. a. durch die Unterstützung von Programmen für Freiwillige und Praktikanten Steigerung der Einbindung von Drittstaatsangehörigen in die Erarbeitung der migrationspolitischen Konzepte Gründung von Migrantenvereinigungen als Anlaufstellen für Neuankömmlinge und Einbeziehung der Vertreter dieser Vereinigungen in Einführungsprogramme als Ausbilder und Rollenvorbilder Erarbeitung nationaler Programme zur Vorbereitung auf Staatsbürgerschaft bzw. Einbürgerung | Untersuchung/Bestandsaufnahme der Rechte und Pflichten von Drittstaatsangehörigen in den Mitgliedstaaten Förderung der Öffnung von Organisationen, die allgemeine Ziele verfolgen („mainstream organisations“) für Einwanderer; Errichtung von Organisationen, die die Interessen von Einwanderern EU-weit vertreten Förderung des Aufbaus einer Plattform von igrantenorganisationen und Organisationen, die die Interessen von Migranten auf EU-Ebene vertreten Erforschung der Zweckmäßigkeit eines Konzepts der Zivilgesellschaft als Mittel zur Förderung der Integration von Drittstaatsangehörigen, das auch die für eine Teilhabe der Einwanderer an der Gesellschaft erforderlichen Rechte und Pflichten umgrenzt Förderung der Forschung und des Dialogs über Fragen betreffend Identität und Bürgerschaft |

3. SCHRITTE ZU EINEM KOHÄRENTEN ANSATZ AUF EU-EBENE

Die Förderung eines kohärenteren integrationspolitischen Ansatzes auf EU-Ebene unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und ihrer Gebietskörperschaften ist unumgänglich. Es geht darum, den rechtlichen Rahmen hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen, einschließlich ihrer Rechte und Pflichten zu konsolidieren, gezielte Kooperations- und Informationsaustauschmaßnahmen zu entwickeln, die Integrationsdimension in andere Bereiche einzubeziehen („mainstreaming“) und Evaluierungen durchzuführen.

3.1 „Mainstreaming“ und Evaluierung: Gemeinsame Grundprinzipien 10 und 11

Die erfolgreiche Umsetzung der Politiken und Maßnahmen im Sinne der gemeinsamen Grundprinzipien 1 bis 9 beruht auf zwei Elementen: Integration ist kein isoliertes Thema, sondern es zieht sich quer durch verschiedene Politikfelder, wie z.B. Beschäftigung, Bildung und Stadtentwicklung, und muss in einer ganzen Reihe von anderen Politiken mitbedacht werden (GGP 10). Darüber hinaus müssen Integrationspolitiken und -maßnahmen und zwecks beständiger Verbesserung evaluiert werden (GGP 11).

Gemeinsames Grundprinzip Nr. 10: ‘Die Einbeziehung von Integrationsmaßnahmen in alle wichtigen politischen Ressorts und auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung ist ein wichtiger Gesichtspunkt bei der Gestaltung und Durchführung der jeweiligen Politik.’

Auf nationaler Ebene könnte es z. B. erforderlich sein,

- die Fähigkeit zur Koordinierung der nationalen Integrationsstrategie auf den einzelnen Verwaltungsebenen zu stärken;

- zu gewährleisten, dass die Integration maßgeblicher Bestandteil der Politik zur Wirtschaftsmigration ist;

- die Integrationsdimension in sämtliche relevanten Politiken einzubeziehen und gleichzeitig gezielte Integrationsstrategien zu entwickeln;

- die Genderthematik sowie die besonderen Bedürfnisse der jungen Migranten und Migrantenkinder in Integrationspolitiken angemessen zu berücksichtigen;

- die Zusammenarbeit, Koordinierung und Kommunikation zwischen den Beteiligten zu unterstützen;

- sicherzustellen, dass die nationalen Kontaktstellen als zentrale nationale Anlaufstellen fungieren und Informationen mit allen Verwaltungsebenen und Beteiligten, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene, geteilt und koordiniert werden.

Auf EU-Ebene zu treffende Maßnahmen:

- Stärkung des Netzes der nationalen Kontaktstellen:

- Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den für integrationsbezogene Themen zuständigen Einrichtungen und Diensten;

- Einbeziehung von Integrationszielen in relevante europäische Regelprogramme.

Gemeinsames Grundprinzip Nr. 11. ‘Es bedarf klarer Ziele, Indikatoren und Evaluierungsmechanismen, damit die Maßnahmen angepasst, die Integrationsfortschritte bewertet und die Informationsflüsse effizienter gestaltet werden können.’

Auf nationaler Ebene könnte es z. B. erforderlich sein,

- die Kapazität zur Überwachung und Bewertung von Integrationspolitiken zu erhöhen (z. B. Folgenabschätzungen, Konsultationsmechanismen, Indikatoren und Überwachungsmaßnahmen);

- die Kapazität zur Erfassung, Analyse und Verbreitung von integrationsbezogenen Daten auszubauen;

- die Aufnahmeverfahren und Einführungsprogramme im Wege von Befragungen von Teilnehmern und Beteiligten zu bewerten;

- Evaluierungssysteme für obligatorische Integrationsprogramme zu entwickeln.

Auf EU-Ebene zu treffende Maßnahmen:

- Entwicklung von Statistikinstrumenten und gemeinsamen Indikatoren;

- Unterstützung des Informationsaustauschs über nationale Bewertungsinstrumente und gegebenenfalls Entwicklung von europäischen Kriterien für den Prozess des komparativen Lernens;

- Förderung einer besseren Kenntnis von Integration, einschließlich der Analyse der Wirkung obligatorischer Elemente in nationalen Integrationspolitiken;

- Bereitstellung eines breiten Faktenmaterials zur Absicherung von Integrationsmaßnahmen durch Forschung;

- Weiterentwicklung des Europäischen Migrationsnetzes.

3.2 Rechtliche Rahmen für die Zulassung und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen

Seitdem der Gemeinschaft durch den Vertrag von Amsterdam Kompetenzen im Migrationsbereich übertragen wurden, hat sie eine Reihe von Rechtsinstrumenten hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen verabschiedet (Richtlinien betreffend die Familienzusammenführung, Studenten, Forscher und langfristig aufhältige Drittstaatsangehörige). Diese Richtlinien schaffen einen rechtlichen Rahmen, der Gleichbehandlung vorschreibt und Zugangsrechte zu Beschäftigung und zu Bildung/Fortbildung verleiht, wobei all diese Elemente notwendige Bestandteile nicht nur einer glaubwürdigen Zuwanderungspolitik sind, sondern auch einer erfolgreichen Integration von Drittstaatsangehörigen, die Teil dieser Politik ist. Darüber hinaus wird dieser rechtliche Rahmen hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen auch durch die EU Antidiskriminierungs-Gesetzgebung unterstützt und fortentwickelt. Jedes künftige Migrationsinstrument sollte Fragen der Gleichbehandlung und Rechte für Migranten berücksichtigen.

3.3 Schritte zu einem kohärenten EU-Ansatz: Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch

3.3.1 Nationale Kontaktstellen für Integrationsfragen

Die nationalen Kontaktstellen werden weiter die in einer Reihe von Politikfeldern erzielten Fortschritte überwachen und dafür Sorge tragen, dass sich die auf einzelstaatlicher und auf EU-Ebene unternommenen Anstrengungen gegenseitig verstärken. Bei der Entwicklung des Integrationshandbuchs haben sie sich beim Austausch von Informationen und beispielhaften Verfahren sowie der Ermittlung von vorrangigen Bereichen als nützlich erwiesen. Durch die stärkere Ausrichtung ihrer Tätigkeit auf die gemeinsamen Grundprinzipien werden sie zur Weiterentwicklung des europäischen Rahmens beitragen. Am Wesen der Kontaktstellen sollte nichts geändert werden, da ihre Flexibilität und technische Grundlage den Informations- und Erfahrungsaustausch erleichtern. Damit die Fachkenntnisse der Stellen besser genutzt werden können, werden ihre wichtigsten Ergebnisse zu gegebener Zeit an den unter dem Vorsitz der Kommission arbeitenden Ausschuss für Einwanderung und Asyl, an die mit Integrationspolitiken befassten Ratsgremien sowie an den Ratsvorsitz weitergeleitet.

3.3.2 Integrationshandbuch

Die erste Ausgabe des Handbuchs behandelt Einführungskurse für neue Zuwanderer und anerkannte Flüchtlinge, die bürgerschaftliche Partizipation und Integrationsindikatoren. Die für politische Entscheidungsträger und Praktiker der lokalen, regionalen, nationalen und EU-Ebene bestimmte Publikation wurde von den einschlägigen Interessengruppen begrüßt. Die zweite Auflage, die 2006 erscheinen soll, wird die Bereiche Wohnung und urbane Aspekte, Zugang zu Gesundheits- und Sozialdiensten, Eingliederung in den Arbeitsmarkt, Berücksichtigung der Genderproblematik und Integrationsinfrastruktur in den Mittelpunkt stellen und von den gemeinsamen Grundprinzipien ausgehende Analysen enthalten.

3.3.3 Website zur Integrationsthematik

Im Haager Programm wird ausdrücklich die Einrichtung einer leicht zugänglichen Internet-Website gefordert. Die für Integration zuständigen Minister haben die Kommission aufgefordert, in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Kontaktstellen eine öffentlich-private Partnerschaft für die Einrichtung einer Integrationswebsite zu bilden, um bewährte Vorgehensweisen regelmäßig zu aktualisieren, den Informationsaustausch darüber in und außerhalb der EU zu fördern und die Wirksamkeit und Übertragbarkeit dieser Vorgehensweisen fortlaufend zu bewerten[10]. Als ersten Schritt wird die Kommission eine Ausschreibung für die Einrichtung eines Internet-Portals starten, das europäischen Erfahrungen auf dem Gebiet der Integration von Einwanderern gewidmet sein soll.

3.3.4 Beteiligung von Interessengruppen

Wie im Haager Programm festgestellt wird, gewinnen unsere Gesellschaften durch die Integration legaler Drittstaatsangehöriger und ihrer Nachkommen an Stabilität und Zusammenhalt. Der Erfolg der Integrationsmaßnahmen hängt wesentlich von einer umfassenden Herangehensweise ab, bei der Betroffene auf allen Ebenen beteiligt werden. Deren effektive Beteiligung auf regionaler und lokaler Ebene kann einzig im nationalen Kontext erreicht werden; die Kommission wird indessen entsprechende Maßnahmen auf EU-Ebene ergreifen.

Zu diesem Zweck erwägt sie die Einrichtung eines europäischen Integrationsforums, das eine Reihe von im Integrationsbereich auf EU-Ebene tätigen Beteiligten zusammenführen und dadurch einen Mehrwert schaffen würde. In den Blick genommen würden beispielsweise EU-Dachorganisationen mit Mitgliedern in mehreren Mitgliedstaaten. Die Hauptaufgaben des Forums wären vornehmlich Konsultation, Erfahrungsaustausch und Ausarbeitung von Empfehlungen, die auf der Integrations-Website veröffentlicht würden. Es sollte enge Beziehungen zu den nationalen Kontaktstellen unterhalten.

Das Europäische Parlament, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen sollen zur Beteiligung am europäischen Integrationsforum eingeladen werden. Ihre Vertreter sollen dazu angeregt werden, zu Sitzungen, in denen es um diese Thematik geht, Ad-hoc-Beiträge beizusteuern. Vorgesehen ist außerdem, sie bei den vorbereitenden Konferenzen im Zusammenhang mit dem Integrationshandbuch hinzuzuziehen.

3.3.5 Jahresbericht über Migration und Integration

Der Jahresbericht der Kommission wird bei der Überwachung der Weiterentwicklung der Integrationspolitiken in der Europäischen Union ein wichtiges Instrument sein.

4. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Legale Zuwanderung und Integration sind nicht voneinander zu trennen und sollten sich wechselseitig verstärken. Der in dieser Mitteilung vorgestellte Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in der Europäischen Union bedeutet ein nicht unerhebliches Engagement und zeigt, dass die Kommission der Frage der Integration einen hohen Platz auf ihrer politischen Tagesordnung einräumt. Zahlreiche EU-Politiken und –Finanzinstrumente können die Bemühungen der einzelstaatlichen Behörden und der Zivilgesellschaft unterstützen helfen. Die Herausforderung der Zukunft wird darin bestehen, konzertierte Bemühungen aller maßgeblichen Beteiligten zu fördern, um den Einfluss und die Effektivität dieser Instrumente zu maximieren.

Gemeinsam mit der Kommission sollten die Mitgliedstaaten zukunftsorientiert und gezielt die notwendigen Schritte für die Entwicklung einer gemeinsamen Integrationsagenda ergreifen. Die zuständigen Minister sollten in enger Zusammenarbeit mit der Kommission einmal jährlich eine politische Debatte über die Integration von Drittstaatsangehörigen in der EU abhalten und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen bewerten. Die Kommission hofft außerdem, dass die übrigen Organe und Beteiligten sich den Anstrengungen anschließen werden, um Drittstaatsangehörige wirklich in unsere Gesellschaften einzugliedern.

ANNEX

I. POLICY CONTEXT

All levels of government are involved in developing and implementing integration policy. Experience over the last few years, and particularly since the adoption of the Tampere conclusions, has shown the usefulness of the exchange of information and good practice. This has taken place between Member States and at different levels of government. As a result, there has already been a certain amount of convergence in terms of policy and objectives for integration across the EU. A great deal of common ground has in fact been identified as far as key dimensions of integration are concerned. This is reflected in the Common Basic Principles (CBPs) on integration adopted by the Council in November 2004. They represent a major step forward in developing a common approach to integration and they have, therefore, been taken as the focus of this Communication. The adoption of the CBPs also underlines that in spite of the efforts made in recent years, both within the Member States and at EU level, integration policies need to be strengthened further. The adoption of these principles is also a recognition of the fact that failure in one individual Member State may have negative consequences for the others and for the European Union as a whole, and that it is in the interests of all Member States to pursue effective integration strategies.

Primary responsibility for the development and implementation of integration policy and measures nevertheless remains at the level of Member States. However, the Council has called on the Commission to support national efforts in this domain, particularly in view of the implications which one Member State’s policy can have on the others. There are many benefits which can accrue from both exchanging information and co-operating together to tackle what are, so often, common problems.

II. ACTIONS TO STRENGTHEN THE IMPLEMENTATION OF THE COMMON BASIC PRINCIPLES

The actions suggested at national level are given as possible guidelines designed to help in the conception of national policies and programmes. They are also actions which can be supported under the proposals which the Commission has made for the European Fund for Integration to succeed INTI. The actions proposed at European level extend and develop activities which have shown their usefulness over recent years, in particular the promotion and support of networking amongst practitioners, the transfer of good practice and the exchange of information.

CBP 1 ‘Integration is a dynamic, two-way process of mutual accommodation by all immigrants and residents of Member States’

This principle, which was already identified and adopted by the European Council in the conclusions of its meeting in Thessaloniki in June 2003, underlines that integration is a process of mutual accommodation requiring the participation of both immigrants and the host society . Strengthening the capacity of the receiving society to accommodate growing diversity by targeting integration actions at the host population is therefore of paramount importance. In reality integration takes place at the local level as part of daily life and everyone has a part to play. To be successful, integration must involve the receiving society in the provision of opportunities for the full participation of third-country nationals. Engaging local communities in working together is thus crucial. An important way of doing this is to ensure that national programmes implementing a two-way approach and involving immigrants and the native population are set up.

Essential elements in this process are accurate information about migrants in their neighbourhood and possibilities for local people and immigrants to meet. Among possible actions that could be envisaged are awareness-raising campaigns, intercultural events involving local residents, migration exhibitions, all intended to project accurate information about both the local society and immigrants. These actions cover issues such as cultural traditions, religious practices, and social and economic contributions which immigrants can make to the host society. As openness and good neighbourliness are important elements of successful integration, promoting ‘bridging capital’, trust and friendly relations with the neighbouring community, for instance by means of welcoming committees or mentoring , is very valuable as has been shown by experience in immigration countries elsewhere in the world. The media play an essential role in providing balanced coverage and responsibly informing the public debate on immigration and integration. Thus various forms of co-operation with the media, including voluntary codes of practice offering guidance to journalists, are needed.

CBP 2 ‘Integration implies respect for the basic values of the European Union’

The Charter of Fundamental Rights describes the civil, political, economic and social rights of European citizens and of all persons resident in the EU. These are based on the values which all the Member States adhere to: human rights standards and values such as equality, anti-discrimination, solidarity, openness, participation and tolerance. Member States are responsible for assuring that all residents, including immigrants, understand, respect and benefit from common European and national values. In this context, putting strong emphasis on civic orientation in introduction programmes and other activities for newly arrived third-country nationals is necessary. EU values provide a framework within which individual Member States can develop their own codes based on their national laws and traditions. A first and essential element in this process is an understanding by immigrants of the nature of the society which they are joining. This underlines the importance of including civic orientation and other information in introduction programmes as soon as immigrants arrive.

At the European level, the proposed Fundamental Rights Agency can play a role by including the integration dimension into its future Pluriannual Programmes.

CBP 3 ‘Employment is a key part of the integration process and is central to the participation of immigrants, to the contributions immigrants make to the host society, and to making such contributions visible’

Access to the labour market is an essential ingredient of successful integration. One of the failures of current policies in many Member States can be shown by the significantly higher rate of unemployment of immigrants with respect to the native population. This is of particular concern with the second and third generation of young migrants in many countries. Much work is already being done throughout the EU to remedy this situation and it is one of the priorities of the European Employment Strategy . However, there are a number of areas which have perhaps not been given the attention they deserve at national level and which could be very useful in ensuring that the potential of immigrants is fully utilised. One of them is ensuring recognition of qualifications from third countries, making wider use of certificates obtained by immigrants from initial introduction and training courses and ensuring the value of such courses as tools to access the labour market. For regulated professions, it is important to take into account professional qualifications obtained by the holder in third countries, as well as training undergone and/or professional experience, in procedures of professional recognition, while respecting minimum training requirements established by the relevant EU Directives. Decisions in this regard should be taken within a reasonable delay, reasons shall duly be given and the applicant shall have the right of appeal before the courts under national law.

There is an important role also for the private sector much of which recognises today the importance of diversity management. However, more could be done, especially at the local level, to involve small companies and businesses in particular by helping them to improve training for immigrants and by building up their capacity to manage a more diverse workforce. Further incentives to engage employers in recruiting immigrants and providing greater support to migrant entrepreneurs are equally important . In fact, a large potential of migrant entrepreneurship is still unused. Employment of immigrant women should be actively promoted.

At the EU level, the Commission will monitor the impact of the National Reform Programmes on the labour market integration of immigrants, encourage Member States to develop labour market integration strategies and monitor the legislation which safeguards immigrant rights , notably on the status of long-term residents; on combating discrimination, racism and xenophobia.

CBP 4 ‘Basic knowledge of the host society’s language, history, and institutions is indispensable to integration; enabling immigrants to acquire this basic knowledge is essential to successful integration’

Enabling immigrants to acquire basic knowledge of the host society’s language, history and institutions is essential for their integration. Knowledge of the language of the Member State concerned is seen as crucial not only for migrant workers but also for their family members and for their children to ensure they do not fall behind in their schools. Introduction programmes play an important role in helping newly arrived third-country nationals to gain skills and knowledge needed for full participation in society. They are an important investment in the future that both immigrants and the receiving society should be ready to make. Introduction courses provide immigrants with a better start on their way to self-sufficiency and facilitate their prospective contribution to the host society. For this reason, a number of suggestions are made for actions to increase their efficiency, for their organisation at various levels, taking into consideration divergent educational background and experience of immigrants; for enhancing their flexibility via part-time courses, evening courses, distance and e-learning, allowing participants to work or study at the same time and for achieving synergies by greater co-operation between service providers.

However, as managed migration schemes are established, and within the context of developing a European approach to the admission of labour migrants, there is scope for paying more attention to pre-departure measures which can improve the integration process on arrival. Such measures can be part of comprehensive migration and development strategies[11].

Since this principle concerns such a key part of the integration process, the Commission should play an active role at EU level in stimulating the exchange of information and good practice and supporting innovative approaches.

CBP 5 ‘Efforts in education are critical to preparing immigrants, and particularly their descendants, to be more successful and more active participants in society’

The education and training systems in the Member States play a major role in the integration of new young immigrants and continue to do so with the second and third generation, particularly with respect to language learning. The success of the second and third generations of third-country nationals depends to a large extent on their level of attainment and the qualifications they obtain. Schools play an additional role as a place of acquiring knowledge of society and as a cultural bridge and can also encourage pluralism and diversity.

The systems themselves must adjust to manage increasing ethnic, cultural and religious diversity amongst their pupils and students. A number of actions related to the education of children and adolescents are necessary, including reflection of diversity in the curriculum . It is equally important to make academic underachievement and early school-leaving , as well as all forms of migrant youth delinquency, priority areas for intervention .

At EU level, reflecting diversity and issues concerning the integration of migrants should be better incorporated into the various educational programmes. Moreover, Strategic Objective 2 of the Education and Training 2010 Work Programme ‘Facilitating the access of all to education and training systems’, encompasses the promotion of measures to increase social cohesion, of which the integration of migrants is a part[12]. Additionally, the Maastricht Communiqué of December 2004 encourages Member States to develop Vocational Education and Training (VET) systems which meet the needs of groups at risk of social and labour market exclusion, including migrants. Further, the Commission will shortly bring forward proposals for a European Qualifications Framework (EQF) which will facilitate cross-border transparency and recognition of qualifications and thus aid migrants’ access to education, training and work in the EU.

CBP 6 ‘Access for immigrants to institutions, as well as to public and private goods and services, on a basis equal to national citizens and in a non-discriminatory way is a critical foundation for better integration’

An important aspect of the integration process is ensuring that immigrants have access to public and private institutions and services without discrimination. This often requires specific measures to build up the capacity of public and private service providers to interact with third-country nationals and to understand and respond to their needs. Such strategies can be strengthened by improving the participation in the host society of organisations representing migrants. Experience has shown that service providers can be made more accessible for third-country nationals via intercultural interpretation and translation as well as intermediary services by representatives of immigrant communities and other similar measures.

Another area which could benefit from further support is the reinforcement and development of consultation mechanisms at local and regional level to maintain a dialogue between migrant communities and local people, institutions and others involved in the integration process. This is particularly important in the towns and cities where many immigrants settle.

In these areas there are already many interesting initiatives although they are not always well known outside of the town or region concerned. The Commission can therefore play an important role by supporting research and exchange of good practice . It also has an important role in monitoring relevant EU legislation concerning immigrants’ rights.

CBP 7 ‘Frequent interaction between immigrants and Member State citizens is a fundamental mechanism for integration. Shared forums, intercultural dialogue, education about immigrants and immigrant cultures, and stimulating living conditions in urban environments enhance the interactions between immigrants and Member State citizens’

Since the majority of immigrants in the EU live in the larger towns and cities, they are in the front line when it comes to devising and implementing integration measures. The process of integration goes on very largely in an urban context since this is where the daily interaction - which is at its core - takes place. Measures which can improve the urban environment and help to promote a shared sense of belonging and participation may, therefore, be instrumental in promoting integration. It is in this context that actions can be taken to establish common forums for discussions between different communities, to make available spaces and provide for activities (e.g. for sports or cultural activities) in which immigrants and the host society can interact together in a positive way. At the same time, low-quality housing and over representation of immigrants in deprived urban neighbourhoods create problems for integration in most Member States. Dealing with such issues requires close co-operation between regional, local and municipal authorities and underlines the central role of municipal authorities in the process of integration. At EU level, strengthening the integration dimension in Social Inclusion and Social Protection Policies is important.

CBP 8 ‘The practice of diverse cultures and religions is guaranteed under the Charter of Fundamental Rights and must be safeguarded, unless practices conflict with other inviolable European rights or with national law’

Member States increasingly stress the importance of the socio-cultural dimension of integration. Both immigrants and nationals can be mobilised around intercultural and inter-religious dialogue. Most Member States are faced with the phenomenon of increasing ethnic, cultural and religious diversity and the need to manage intercultural challenges. The cultures and religions that immigrants bring with them have enriched our societies in many ways. However, difficulties can arise where religious or cultural beliefs or practices conflict with European fundamental values or with national law. In such cases each Member State must look for solutions which will necessarily reflect the national situation and the need to respect European fundamental values and national laws. This principle sets the boundaries within which such arrangements can be made.

The existence of mechanisms for dialogue between different ethnic and religious groups will greatly facilitate dialogue and discussion on such issues and on daily problems which may arise. Developing intercultural dialogue and contributing to the creation of inter- and intra- faith dialogue platforms between religious communities and/or between communities and policy-making authorities are among possible measures to be taken. Such dialogue is particularly necessary since strong religious beliefs can be one of the factors which contribute to the development of radicalisation especially among young immigrants looking for a new sense of identity.

Such activities should be continued at EU level involving religious and humanist organisations and other stakeholders, pursuant to Declaration 11 to the Amsterdam Treaty.

CBP 9 ‘The participation of immigrants in the democratic process and in the formulation of integration policies and measures, especially at the local level, supports their integration’

The involvement of migrants’ associations and organisations representing their interests in the development and implementation of integration measures has been shown to increase the value of such strategies. The participation of immigrants in the democratic process, particularly at the local level, enhances their role as residents and as participants in society. Providing for their participation and for the exercise of active citizenship is needed, most importantly at the political level and especially at the local level. Political rights provide both a means of expression and also bring with them responsibilities. In order to increase the participation of third-country nationals in local elections, actions such as awareness-raising campaigns and the removal of obstacles to the use of voting rights such as fees or bureaucratic requirements can be helpful. A balanced gender representation should be promoted.

Other examples of useful action concern the development of advisory platforms for consultation at all levels. The adaptation of many kinds of organisations to intercultural reality and efforts to engage immigrants in their work can also promote integration. Special volunteer programmes and internship schemes may be particularly helpful.

Building on activities at national level, the Commission can contribute by creating platforms for dialogue at the EU level to complement the national fora. Information is also needed about the state of participation of immigrants both in the political process and in the development of integration policies in the different Member States. Such a mapping exercise will contribute to ongoing reflections at EU level on the value of developing a concept of civic citizenship as a means of promoting the integration of immigrants who do not have national citizenship. Problems of identity lie at the heart of the difficulties which many young immigrants in particular seem to face today. Further exploration of these issues at EU level may therefore be helpful.

[1] Der erste Bericht wurde 2004 veröffentlicht - KOM(2004) 508.

[2] KOM(2003) 336.

[3] Anhang I der Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Europäischer Rat, 4./5. November 2004.

[4] Ratsdokument 14615/04 vom 19. November 2004.

[5] KOM(2004) 811.

[6] Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft und Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.

[7] KOM(2005) 224.

[8] Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003.

[9] Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003.

[10] Ministerkonferenz, Groningen, 9.-11. November 2004.

[11] On issues of migration and development, see Commission Communication COM(2005) 390.

[12] Point 43 of the Presidency Conclusions, European Council, 15/16 March 2002.

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