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Document 52004DC0066

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans der Kommission für Qualifikation und Mobilität, KOM(2002) 72 endgültig

/* KOM/2004/0066 endg. */

52004DC0066

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans der Kommission für Qualifikation und Mobilität, KOM(2002) 72 endgültig /* KOM/2004/0066 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans der Kommission für Qualifikation und Mobilität, KOM(2002) 72 endgültig

Zusammenfassung

Der Aktionsplan der Kommission für Qualifikation und Mobilität vom Februar 2002 hatte das Ziel, bis 2005 eine günstigere Umgebung für offenere und leichter zugängliche europäische Arbeitsmärkte zu schaffen. Die jährliche Bewertung der Umsetzung wurde 2003 in Form eines Beitrags zum Bericht der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates vorgelegt. Zur Halbzeit der Umsetzungsphase ist es jedoch angebracht, aus Anlass der Frühjahrstagung 2004 des Europäischen Rates eine spezifische Bewertung über den Stand der Dinge in jedem der 25 Prioritätsbereiche und über die einschlägigen Maßnahmen vorzulegen.

Die vorliegende Mitteilung über die Arbeitskräftemobilität in Europa stellt das politische Umfeld dar und beschreibt die Herausforderungen hinsichtlich Qualifikationen und Mobilität für die Beitrittsländer sowie die angespannte wirtschaftliche Lage in den letzten Jahren, die ihrerseits auch Einschränkungen für die Förderung der Mobilität zwischen Arbeitsplätzen und zwischen Ländern gesetzt hat. Hauptaufgabe dieser Mitteilung ist a) die Darstellung des Stands der Umsetzung spezifischer Elemente des Aktionsplans; b) die Analyse der Beiträge zur Europäischen Beschäftigungsstrategie und zum Programm ,Allgemeine und berufliche Bildung 2010"; und c) die Identifizierung der Bereiche, in denen Fortschritte erzielt wurden, der Bereiche, in denen diese gering waren, und der Bereiche, in denen weitere Maßnahmen von Nutzen sein könnten.

Der größte Teil des Berichts ist dem Stand der Umsetzung gewidmet. Er beschreibt den institutionellen und politischen Rahmen und das Ausmaß, in dem Fragen der Arbeitskräftemobilität in den verschiedenen Einrichtungen und Prozessen zum Ausdruck kommen, besonders in den Bereichen Beschäftigung und allgemeine und berufliche Bildung. In der gegenwärtigen Phase ist es wichtig zu prüfen, inwieweit spezifische Maßnahmen durchgeführt wurden und man bei den drei wichtigsten Zielen des Aktionsplans (Ausweitung der beruflichen Mobilität, Erleichterung der geografischen Mobilität und Verbesserung der Information) auf dem richtigen Wege ist.

Bei der beruflichen Mobilität wurden die größten Fortschritte bei der Verabschiedung einer Reihe von Benchmarks durch den Rat erzielt, die bis 2010 erreicht werden sollen (Schulabbrecher; Mathematikabsolventen, Naturwissenschaften und Technologie; Abschluss der Sekundarstufe II; 15-Jährige mit geringer Lesekompetenz; und Beteiligung am lebenslangen Lernen). Diese Benchmarks schließen auch Schlüsselziele im Bereich berufliche Mobilität ein, die vom Rat in den beschäftigungspolitischen Leitlinien festgelegt wurden. Auch wurden Vorbereitungen für einen Europass-Rahmen getroffen, um die Transparenz und Übertragbarkeit von Qualifikationen zu fördern. Bei der Entwicklung neuer Qualifikationen und IKT-bezogener Fertigkeiten (einer wichtigen Komponente der wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft) und der Förderung der beruflichen Weiterbildung und des lebenslangen Lernens waren die Fortschritte jedoch geringer.

Im Bereich geografische Mobilität wurden gute Fortschritte erzielt bei der Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte, der Vereinfachung und Modernisierung der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, der Verbesserung der Freizügigkeit für Drittstaatenangehörige, der besseren Übertragbarkeit von Rentenansprüchen (einschließlich der Möglichkeit für Unternehmen, EU-weite Rentensysteme einzuführen), dem Start des Aktionsplans Sprachen und der Stärkung der Mobilität für Zwecke der allgemeinen und beruflichen Bildung. Auf der anderen Seite waren die Fortschritte beim Entwurf der Richtlinie zur Vereinfachung der Anerkennung von Qualifikationen gering, ebenso beim Entwurf der Richtlinie über die Einreise zur Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit als Teil der EU-Politik zur Einwanderung.

Als Teil der Bemühungen zur Verbesserung von Informationen und Transparenz in Bezug auf Beschäftigungsmöglichkeiten waren die Eröffnung des europäischen Portals zur beruflichen Mobilität sowie der Start der Informationskampagne zur Mobilität ein positiver Schritt. Auch die Modernisierung von EURES hat mitgeholfen, die Voraussetzungen für eine stärkere Beschäftigungsmobilität zu schaffen, insbesondere dadurch, dass Arbeitsuchende in der gesamten EU ab 2005 Zugang zu allen von den Arbeitsvermittlungen veröffentlichten Stellenangeboten haben werden.

Die Einbeziehung der Sozialpartner bei der Beschäftigungsmobilität wurde durch die Festlegung der Mobilität als eine der drei Hauptprioritäten in ihrem gemeinsamen Arbeitsprogramm 2003-2005 sowie durch den Aktionsrahmen 2002 für die lebenslange Förderung von Kompetenzen und Qualifikationen (darüber wird auf den Sozialgipfeln im Vorfeld der Frühjahrstagungen des Europäischen Rates berichtet).

Außerdem wird eine kurze Analyse über die Beziehungen zwischen Qualifikationen und Mobilität und der Europäischen Beschäftigungsstrategie einerseits und das Programm ,Allgemeine und berufliche Bildung 2010" andererseits vorgelegt. Die anhaltende Bedeutung der Mobilitätsfrage zeigt sich auch in der stärkeren Betonung dieser Aspekte in den aktuellen beschäftigungspolitischen Leitlinien im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren und in den Bemühungen in Schlüsselbereichen (Qualifikationen der Wissensgesellschaft, IKT-Zugang, Förderung der Mobilität im Bereich allgemeine und berufliche Bildung) im Rahmen des Programms ,2010".

Der letzte Teil der Mitteilung ist der Frage gewidmet, wo Fortschritte erzielt wurden, wo die Fortschritte zu wünschen übrig lassen und in welchen weiteren Bereichen Initiativen nützlich sein könnten. Aus den Daten im Anhang ergibt sich deutlich, dass bei beruflicher wie geografischer Mobilität die Rate weiterhin niedrig ist und dass verstärkte Anstrengungen erforderlich sind, wenn die Arbeitskräftemobilität künftig wirksam zur besseren Funktion der europäischen Arbeitsmärkte beitragen soll.

Das politische Umfeld

Der Aktionsplan der Kommission für Qualifikation und Mobilität, im Februar 2002 angenommen [1], sollte einen Beitrag zur Erreichung der Ziele von Lissabon - mehr und bessere Arbeitsplätze, größerer sozialer Zusammenhalt und eine dynamische wissensbasierte Gesellschaft - leisten. Der Aktionsplan, dessen Gesamtziel es ist zu gewährleisten, dass die europäischen Arbeitsmärkte für alle offen, für alle zugänglich sind, erfuellt einen doppelten Zweck: zum einen soll er die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleisten und realisieren, ein in den Verträgen verankertes Grundrecht der Bürger; zum anderen soll er dazu beitragen, eine gut ausgebildete, anpassungsfähige und qualifizierte Arbeitnehmerschaft aufzubauen, die den Schlüssel zu künftigem Beschäftigungs- und Produktivitätswachstum bildet. Investitionen in Menschen - in Humankapital - sind ein Schlüsselelement für wirtschaftliches Wachstum und tragen zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts bei.

[1] KOM (2002) 72 endg.

Die Beitrittsländer stehen ebenfalls vor der Herausforderung, eine besser qualifizierte und anpassungsfähige Erwerbsbevölkerung aufzubauen. Ihre Volkswirtschaften durchlaufen einen rapiden Strukturwandel, daher müssen nationale wie EU-Politik, einschließlich des Europäischen Sozialfonds, die Entwicklung der Humanressourcen in allen Wirtschafts- und Gesellschaftsbereichen der Beitrittsländer unterstützen. Nach der Erweiterung am 1. Mai 2004 wird die Freizügigkeit der Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten in den Rest der EU für eine Dauer von maximal sieben Jahren einem flexiblen System von Übergangsregelungen unterliegen. Diese Übergangsregelungen können die geografische Mobilität von den neuen Mitgliedstaaten in einige der bisherigen Mitgliedstaaten - und möglicherweise auch zwischen verschiedenen neuen Mitgliedstaaten - einige Jahre lang einschränken [2], dennoch sind die im Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen auch für die letztgenannten von großer Bedeutung, und das Ausmaß, in dem diese Länder nach dem Beitritt solche Maßnahmen übernehmen, wird aufmerksam beobachtet.

[2] Nach einer neueren Studie werden Übergangsfristen die großen Wanderungsströme aus den Ländern Mittel- und Osteuropas in die übrige EU in jedem Fall nur verzögern, nicht aber den Umfang dieser Ströme oder auf lange Sicht die Zahl der Wanderarbeitnehmer beeinflussen. Siehe auch: Potential Migration from Central and Eastern Europe into the EU-15. An Update. Report for the Commission, DG Employment and Social Affairs, P. Alvarez-Plata, H. Brücker, B. Siliverstovs (DIW Berlin), Oktober 2003.

Die Gesamtmobilität - sowohl zwischen Berufen als auch geografisch - war bereits zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Aktionsplans der Kommission Anfang 2002 niedrig. Seitdem haben die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Mobilität in der Praxis noch weniger wahrscheinlich gemacht. Europa erlebte weiterhin die Folgen einer andauernden Rezession, wobei die Schwäche von 2002 (BIP-Wachstum in der EU um 1 %) sich auch 2003 fortsetzte (erwarteter BIP-Zuwachs von 0,8 %). Für 2004 und 2005 wird ein Wiederanstieg des Wirtschaftswachstums erwartet, mit Raten von rund 2 % und 2,4 % [3]. Die Beschäftigungsleistung der EU-Mitgliedstaaten war in dieser Zeit uneinheitlich, das Beschäftigungswachstum in der EU kam 2003 zum Erliegen, für 2004 wird ein Wachstum von 0,3 %, für 2005 von 0,8 % erwartet. Eine Rezession mit weniger freien Stellen kann die Neigung zur beruflichen Mobilität schwächen und sich dadurch negativ auf die generelle Mobilität auswirken - 2002 waren weniger Beschäftigte (16,4 %) kürzer als ein Jahr beim selben Arbeitgeber, als dies 2000 der Fall war (17,5 %) - siehe Anhang, Tabelle 1. Auch schwächt sie die Bereitschaft der Akteure in den am stärksten von der jüngsten Rezession betroffenen Sektoren, in einige der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen zu investieren. Während also die jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen kurzfristig Auswirkungen auf die Umsetzung einiger Maßnahmen des Aktionsplans haben können, ändert sich nichts an seiner ursprünglichen Rechtfertigung. Lebenslanges Lernen, Entwicklung von Humanressourcen und Mobilität zwischen Sektoren sind zentrale Elemente für Produktivitätswachstum und somit auch Schlüsselfaktoren zur Steigerung von Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum.

[3] Quelle: Kommission, Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen, Herbstprognose 2003.

Ziele der Mitteilung

Seit der Verabschiedung des Aktionsplans wurden für viele der geforderten Maßnahmen bereits spezifische Vorschläge unterbreitet bzw. Rechtstexte oder vergleichbare Instrumente verabschiedet, die der Erfuellung der Ziele des Aktionsplans dienen. Zweck der vorliegenden Mitteilung ist es, einen Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung zu geben und die allgemeinen politischen Leitlinien zu beschreiben, die auf EU- wie auf nationaler Ebene festgelegt wurden und darauf abziehen, die Arbeitsmärkte in der EU zu öffnen und die Arbeitskräftemobilität als politisches Ziel zu fördern. Die Mitteilung nennt auch die Bereiche, in denen die Fortschritte langsam oder unzureichend waren, und weist auf weitere Bereiche hin, in denen politische Initiativen erforderlich sein könnten, um die Arbeitsmärkte auf dem Weg über größere berufliche und geografische Mobilität weiter zu öffnen.

Diese Mitteilung besteht aus drei Teilen:

(1) Beschreibung des Stands der Umsetzung spezifischer Elemente im Aktionsplan für Qualifikation und Mobilität.

(2) Analyse des Beitrags zur europäischen beschäftigungspolitischen Strategie und zum Programm ,Allgemeine und berufliche Bildung 2010".

(3) Identifizierung der Bereiche, in denen deutliche Fortschritte erzielt wurden, der Bereiche mit geringen Fortschritten und der Bereiche, in denen weitere Maßnahmen nützlich sein könnten.

Eine Reihe von Daten und Tabellen im Anhang illustriert die Entwicklung der beruflichen und geografischen Mobilität seit der Verabschiedung des Aktionsplans.

Wie im ursprünglichen Aktionsplan der Kommission dargelegt, erfordert die Umsetzung der verschiedenen Aktionen Verantwortung und Engagement zahlreicher Akteure, wie auch in der Entschließung des Rates (Beschäftigung und Soziales) zu Qualifikation und Mobilität vom 3. Juni 2002 festgestellt: Mitgliedstaaten, Kommission, andere EU-Organe, Sozialpartner und andere. Diese Mitteilung konzentriert sich auf die Entwicklungen auf europäischer Ebene, dessen ungeachtet erfordern viele der Ziele das Engagement von Akteuren auf nationaler und regionaler Ebene.

Die Mitteilung behandelt in der Hauptsache Aspekte der beruflichen und geografischen Mobilität sowie einschlägige Komponenten der allgemeinen und beruflichen Bildung. Parallel dazu, und zur Gewährleistung der Komplementarität, hat die Kommission am 20. Januar 2004 einen ersten Bericht [4] über die Umsetzung der Empfehlungen des Europäischen Parlaments und des Rates vom Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern [5] sowie den vom Europäischen Rat von Nizza im Dezember 2000 gebilligten Aktionsplan zur Förderung der Mobilität [6] verabschiedet.

[4] COM(2004)21

[5] ABl. L 215 vom 9.8.2001, S. 30.

[6] Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 14. Dezember 2000 zur Festlegung eines Aktionsplans zur Förderung der Mobilität (2000/C 371/03), ABl. C 371 vom 13.12.2000, S. 4.

1. Stand der Umsetzung

1.1. Institutioneller und politischer Rahmen

Bei seiner Verabschiedung wurde der Aktionsplan von den anderen EU-Organen nachdrücklich begrüßt. Der Europäische Rat von Barcelona im März 2002 forderte in seinen Schlussfolgerungen den Rat auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die vorgeschlagenen Maßnahmen in die Praxis umzusetzen. Auf seiner Frühjahrstagung im März 2003 drängte der Europäische Rat in Brüssel darauf, das Tempo der Umsetzung des Aktionsplans für Qualifikationen und Mobilität aufrecht zu erhalten.

Das Europäische Parlament verabschiedete am 10. Oktober 2002 eine umfangreiche Entschließung zu Qualifikation und Mobilität, der Ausschuss der Regionen nahm am 20. November 2002 eine Stellungnahme zum Aktionsplan der Kommission an.

Der Rat (Beschäftigung und Soziales) forderte in seiner Entschließung zu Qualifikation und Mobilität vom 3. Juni 2002 die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen. Der Rat verabschiedete außerdem im November 2002 eine Entschließung zur Förderung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung [7], in der er eine Reihe von Prioritäten für Maßnahmen zu Transparenz, Anerkennung und Qualität festlegte, die auch von den Ministern der Mitgliedstaaten, der EWR-Länder und der Beitrittskandidaten sowie von den europäischen Sozialpartnern in der ,Erklärung von Kopenhagen" vom 30. November 2002 [8] gebilligt wurde.

[7] ABl. C 31 vom 18.1.2003, S. 2.

[8] ,Erklärung der Europäischen Bildungsminister und der Europäischen Kommission anlässlich der Tagung vom 29. und 30. November 2002 in Kopenhagen über eine verstärkte europäische Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung" (Vgl. http://europa.eu.int/comm/education/ copenhagen/index_de.html).

Außerdem gibt das neue umfassende Kooperationsprogramm für allgemeine und berufliche Bildung (,das Programm für Allgemeine und berufliche Bildung 2010 hinsichtlich der künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa"), das im März 2001 in Stockholm als Folgemaßnahme zur Strategie von Lissabon aufgelegt und durch das Arbeitsprogramm zu den Zielen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, von Rat und Kommission am 14. Februar 2002 verabschiedet (,Allgemeine und berufliche Bildung 2010"), in Gang gesetzt wurde, den Aspekten Kompetenzen und Mobilität in der europäischen Wissensgesellschaft und -wirtschaft hohe Priorität. Diese politischen Initiativen verstärkten vorangegangene Maßnahmen zur Mobilität zu Bildungszwecken: den Aktionsplan Mobilität von 2000 und die Empfehlung 2001 zur Mobilität.

Die Mitteilung der Kommission ,Einen Europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen" [9], gefolgt von der Entschließung des Rates zum lebensbegleitenden Lernen vom Juni 2002 [10], forderte die Entwicklung und Umsetzung nationaler Strategien für lebenslanges Lernen und legte die Schlüsselelemente (Bausteine) solcher Strategien fest. Eine Reihe von Prioritäten für Maßnahmen auf europäischer Ebene wurde ebenfalls festgelegt, dabei ging es unter anderem um die Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen, Beratung und Investitionen. Die Folgemaßnahmen zur Erklärung von Kopenhagen (siehe oben) greifen verschiedene Schlüsselelemente der Mitteilung und der Entschließung zum lebenslangen Lernen auf, wobei sie sich auf die besonderen Anforderungen der beruflichen Bildung konzentrieren. Außerdem verabschiedete die Kommission im November 2003 eine Mitteilung unter dem Titel ,Allgemeine und berufliche Bildung 2010: Die Dringlichkeit von Reformen für den Erfolg der Lissabon-Strategie", als ihren Beitrag zum gemeinsamen Zwischenbericht, den der Rat (Bildung) und die Kommission dem Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung 2004 vorlegen werden. Sie lenkt die Aufmerksamkeit auf das immer noch unzureichende Niveau der Mobilität in der allgemeinen und beruflichen Bildung und fordert eine deutliche Steigerung der Beteiligung bis 2010. Berichtet wird auch über Fortschritte bei der Umsetzung des detaillierten Arbeitsprogramms 2002 zu den künftigen Zielen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, den Prozess von Kopenhagen und die Folgemaßnahmen zu der Mitteilung und der Entschließung zum lebenslangen Lernen.

[9] KOM (2001) 678 endg.

[10] ABl. C 163 vom 9.7.2002, Seite 1.

Das Engagement der Kommission, den Aktionsplan für Qualifikation und Mobilität auch in der überarbeiteten Beschäftigungsstrategie für den Zeitraum 2003-2010 zu berücksichtigen, kommt auch in dem Beschluss des Rates vom 22. Juli 2003 über die beschäftigungspolitischen Leitlinien zum Ausdruck. Die Förderung der beruflichen und geografischen Mobilität wird in Leitlinie Nr. 3 als ein Mittel zur Bewältigung des Wandels und zur Förderung von Anpassungsfähigkeit und Mobilität auf dem Arbeitsmarkt hervorgehoben, während die Leitlinie Nr. 4 die Entwicklung des Humankapitals und das lebenslange Lernen zum Ziel hat. Weitere Analysen des Beitrags zur Beschäftigungsstrategie sind in Teil 2 zu finden.

In den Grundzügen der Wirtschaftspolitik für 2003-2005 wird festgestellt, dass Hindernisse und fehlende Anreize für die Arbeitskräftemobilität - sowohl geografischer als auch beruflicher Art - die ordnungsgemäße Funktion des Arbeitsmarktes beeinträchtigen und ein weites Feld für eine verbesserte Abstimmung von Stellenangeboten und verfügbaren Humanressourcen bieten.

Die strukturierte Einbeziehung der europäischen Sozialpartner in die Umsetzung des Aktionsplans ist wichtig, da diese eine entscheidende Rolle bei vielen Maßnahmen spielen. Mobilität ist eine der drei Schlüsselprioritäten (neben Beschäftigung und Erweiterung), die die Sozialpartner in ihrem gemeinsamen mehrjährigen Arbeitsprogramm (2003-2005) im November 2002 festgelegt haben.

Schließlich muss auch der Beitrag der Informationsgesellschaft zur Entwicklung von Qualifikationen, Wissen und Kompetenzen anerkannt und bei den verschiedenen Maßnahmen berücksichtigt werden.

1.2. Maßnahmen im Hinblick auf spezifische Ziele

Im folgenden Abschnitt wird ein Überblick über die Fortschritte bei den verschiedenen politischen Zielen gegeben, die im ursprünglichen Aktionsplan identifiziert wurden (Ausweitung von beruflicher Mobilität und Qualifizierung, Erleichterung der geografischen Mobilität, Verbesserung der Informationen und der Transparenz im Zusammenhang mit Beschäftigungsmöglichkeiten), sowie über das Ausmaß, in dem die 25 Prioritäten und die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt wurden.

1.2.1. Ausweitung von beruflicher Mobilität und Qualifizierung

1. Fähigkeit der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, auf den Arbeitsmarkt zu reagieren:

Der freie Zugang für alle Bürger zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen ist wichtig für Beschäftigungsfähigkeit und weiteres Lernen, und die Reaktion auf die Notwendigkeit der Förderung von Grundqualifikationen war eines der Hauptanliegen des Programms ,Allgemeine und berufliche Bildung 2010". Die Arbeitsgruppe Grundfertigkeiten, die im Kontext dieses Prozesses eingesetzt wurde, hat die Liste der Grundfertigkeiten weiter ausgearbeitet, die in den Schlussfolgerungen von Lissabon vorgelegt wurde. Sie hat acht Bereiche für Schlüsselkompetenzen definiert (einschließlich Wissen, Qualifikationen und Einstellungen), die bis zum Ende der Schulpflicht erworben sein sollten (Kommunikation in Muttersprache und Fremdsprachen, Mathematik und Grundkompetenzen in Naturwissenschaft und Technologie, IKT-Fertigkeiten, ,Lernen lernen", soziale und bürgerliche Kompetenzen, Unternehmertum und kulturelles Bewusstsein). Diese werden auch als Rahmen für die ergänzende allgemeine und berufliche Bildung für diejenigen empfohlen, die eine dieser Kompetenzen im Verlaufe des lebenslangen Lernens vervollständigen, konsolidieren und aktualisieren müssen.

IKT-bezogene Qualifikationen werden auch von anderen Arbeitsgruppen behandelt, die im Rahmen des Prozesses eingesetzt wurden (IKT in allgemeiner und beruflicher Bildung, Erziehung von Lehrern und Ausbildern).

Das Programm e-Learning (voraussichtliche Mittelausstattung 44 Mio. EUR), das unter anderem die digitale Kompetenz und den Zugang aller Bürger zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen behandelt, wird am 1. Januar 2004 in Kraft treten.

2. Förderung des Interesses junger Menschen an Mathematik, Naturwissenschaften und Technologie

Diese Priorität ist nötig, um Qualifikationsdefizite in Industrie, verarbeitendem Gewerbe und IKT-relevanten Sektoren zu bekämpfen; die Förderung des Interesses junger Menschen an Mathematik, Naturwissenschaft und Technologie und die Implikationen für die Ausbildung von Lehrern und die Schaffung einer geeigneten Lernumgebung wurde von der Arbeitsgruppe behandelt, die im Rahmen des Programms ,Allgemeine und berufliche Bildung 2010" eingesetzt wurde und sich mit Mathematik, Naturwissenschaft und Technologie sowie lebenslanger Beratung befassen sollte (siehe vorstehenden Punkt 1).

Der Rat verabschiedete am 5. Mai 2003 fünf konkrete europäische Benchmarks für die Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa bis 2010; eines sieht eine Steigerung der Gesamtzahl der Absolventen in Mathematik, Naturwissenschaft und Technologie in der Europäischen Union um mindestens 15 % bis 2010 vor, während gleichzeitig das Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern reduziert werden soll.

Die Sozialpartner fördern durch eine gemeinsame Erklärung und eine Sensibilisierungskampagne im Rahmen der Aktionen für die lebenslange Entwicklung von Kompetenzen und Qualifikationen das Interesse junger Menschen an Naturwissenschaft und Technologie, um die Qualifikationslücke zu schließen (siehe Punkt 4 unten).

Der Forschungssektor ist wichtig, wenn man das Interesse junger Menschen an Wissenschaft und Technologie wecken möchte. Der Europäische Rat von Barcelona legte das Ziel fest, die Investitionen für Forschung und Entwicklung in der EU zu steigern und bis 2010 auf einen Wert von 3 % des BIP zu kommen, wobei 2 dieser 3 % aus privaten Investitionen stammen sollen. Höhere Investitionen in die Forschung werden den Bedarf an Forschern steigern: rund 1,2 Millionen zusätzlicher Mitarbeiter in der Forschung, darunter 700 000 zusätzlicher Wissenschaftler, werden für erforderlich gehalten, um dieses Ziel zu erreichen, neben der zu erwarteten Ersetzung der Forscher, die in Ruhestand gehen [11]. Eine Laufbahn in der Forschung muss attraktiver werden, damit die Herausforderungen einer wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft bewältigt werden können; unter diesem Gesichtspunkt verabschiedete die Kommission ihre Mitteilung ,Forscher im europäischen Forschungsraum: ein Beruf, viele Karrieremöglichkeiten" [12], die auch zur Schaffung des ,Europäischen Forschungsraums" (EFR) beitragen soll. Die verstärkte Förderung der Ausbildung von Forschern wird durch eine höhere Mittelausstattung der ,Marie-Curie-Aktionen" innerhalb des 6. Rahmenprogramms erreicht: im Zeitraum 2002-2006 soll die Ausbildung und Mobilität von Forschern mit 1,58 Mrd. EUR gefördert werden. Diese Anstrengungen sind entscheidend: Studien zeigen, dass die Ausgaben für Forschung in der EU derzeit niedriger sind als in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre, und dass EU-Unternehmen eher in den USA als in der EU selbst investieren (5 Mrd. EUR Netto-Abfluss im Jahr 2000) [13]. Außerdem gehen immer mehr EU-Wissenschaftler in die USA, während eine restriktive Einwanderungspraxis und administrative Hemmnisse es Forschern aus Drittländern schwer machen, in der EU zu leben und zu arbeiten [14].

[11] KOM(2003) 226 endg. vom 30.4.2003 und SEK(2003) 489 endg. vom 30.4.2003.

[12] KOM (2003) 436 endgültig vom 18.7.2003.

[13] ,Key Figures on Science, Technology and Innovation", Europäische Kommission, November 2003.

[14] "Brain drain - Emigration Flows for Qualified Scientists" MERIT, November 2003.

3. Steigerung des Bildungsniveaus und Verringerung der Zahl der Schulabbrecher

Wie unter dieser Priorität im Aktionsplan der Kommission vorgesehen, verabschiedete der Rat im Mai 2003 konkrete europäische Benchmarks für die Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa bis 2010. In Bezug auf die Verbesserung der Situation für Schulabbrecher in der Sekundarstufe II handelt es sich dabei um folgende Ziele:

* bis 2010 sollte der Anteil der Schulabbrecher im EU-Durchschnitt auf 10 % Schulabbrechern gesenkt werden;

* bis 2010 sollten mindestens 85 % der 22-jährigen in der Europäischen Union die Sekundarstufe II abgeschlossen haben - dieses Ziel wird durch die beschäftigungspolitische Leitlinie Nr. 4 bestätigt, die sich auf Artikel 128 Absatz 2 des Vertrags stützt;

* bis 2010 sollte der Anteil der 15-jährigen mit geringer Lesekompetenz in der EU um mindestens 20 % gegenüber dem Jahr 2000 zurückgegangen sein.

4. Engere Verknüpfung von Bildung, Hochschulwelt und Industrie, Berufsberatung

Die bessere Anpassung des Bildungsangebots an die Bedürfnisse der Lernenden und des Arbeitsmarktes impliziert eine Verbesserung der Beziehungen zwischen der Welt der Bildung und der Geschäftswelt. Das Programm der Leonardo da Vinci trägt zu diesem Prozess bei, indem es Maßnahmen wie Studienreisen/Besuche, gemeinsame Projekte, Austausch für Lehrer und Manager/Beschäftigte aus der Arbeitswelt anbietet. Rund 10 000 Manager für Humanressourcen in der Geschäftswelt, Planer und Manager für Berufsbildungsprogramme, und insbesondere Ausbilder und Berufsberater sind bislang in den Genuss solcher Austauschmaßnahmen gekommen. Zusätzlich werden jährlich rund 200 Pilotprojekte gefördert, viele davon unter Beteiligung von Ausbildungseinrichtungen und Unternehmen. Außerdem bildete im Rahmen der Initiative e-Learning eine Gruppe größerer Unternehmen des e-Learning-Sektors die eLIG (eLearning Industry Group), die den Dialog mit der Kommission führen und öffentlich-private Partnerschaften insbesondere mit Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen prüfen soll.

Bezüglich der Reaktionsfähigkeit der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf die Bedürfnisse des sich neu formierenden Arbeitsmarkts stuften die Erklärung von Kopenhagen wie auch die Folgemaßnahmen zu Mitteilung und Entschließung zum lebenslangen Lernen auch Information, Orientierung und Beratung als prioritären Bereich für Maßnahmen ein. Sie forderten die Verstärkung von Konzepten, Systemen und Verfahren für die Berufsberatung auf nationaler Ebene, um die berufliche und geografische Mobilität zu verbessern. Die Sachverständigengruppe lebenslange Berufsberatung der Kommission entwickelt Modelle für die lebenslange Berufsberatung zur Förderung der beruflichen Mobilität, außerdem Qualitätskriterien für die Berufsberatung im Rahmen des lebenslangen Lernens, und erstellt ein Handbuch für die politische Entscheidungsebene. Die Prioritäten der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für 2003-2004 im Rahmen von Leonardo da Vinci umfassen Laufbahninformationen für neue und im Entstehen begriffene Berufe sowie die Entwicklung innovativer Partnerschaftskonzepte für Berufsberatung am Arbeitsplatz, insbesondere für Arbeitnehmer mit Umschulungsbedarf und für ältere Arbeitnehmer.

Die Bedeutung der Kooperation zwischen den für Berufsbildung und/oder Beschäftigung zuständigen Behörden und Instituten/Schulen/Universitäten wurde von den Sozialpartnern betont, die zur Identifizierung und Antizipierung von Kompetenz- und Qualifikationsbedarf mit Berichten und Studien in verschiedenen Ländern beitragen. Zu den Bereichen von besonderem Interesse gehören: die Identifizierung des Bedarfs an Grundkompetenzen und IKT-relevanten Kompetenzen; die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Ermittlung des Kompetenz- und Qualifikationsbedarfs; die Entwicklung der Kompetenzen bestimmter Arbeitnehmerkategorien, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten bzw. auszubauen; die Unterstützung von Unternehmen und Organisationen bei der Einführung von Kompetenzmanagementkonzepten und der Bewertung ihres Erfolgs; und der Abgleich des Berufsbildungsangebots mit dem Bedarf der Unternehmen und des Arbeitsmarktes.

Initiativen zur Schaffung eines Netzes von Beratungsgremien der Industrie/des Bildungswesens wurden durch die jüngste Rezession gestoppt, da private Akteure weniger bereit waren, Human- und Finanzressourcen in solche Kooperationsnetze zu investieren.

5. Strategien für Qualifizierung, lebenslanges Lernen und berufliche Weiterbildung

Die Steigerung der Beteiligung am lebenslangen Lernen ist ein Schlüsselelement der Beschäftigungs- und Berufsbildungspolitik, jedoch sind nach den nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung für 2003 die Strategien für lebenslanges Lernen in Kohärenz und Abdeckung recht unterschiedlich. Die EU-Arbeitskräfteerhebung weist aus, dass in der EU insgesamt zwischen 2000 und 2002 keine Erhöhung des Anteils der Erwerbsbevölkerung in allgemeiner und beruflicher Bildung zu verzeichnen war (siehe Anhang, Tabelle 7). Beträchtliche Fortschritte sind daher erforderlich, bevor eine ausgebildete Kultur des lebenslangen Lernens mit allgemeiner Akzeptanz und Beteiligung erreicht ist. Außerdem zeigen Berichte über die Umsetzung der nationalen Strategien für lebenslanges Lernen in Mitgliedstaaten, EFTA/EWR-Ländern, Beitritts- und Kandidatenländern [15], dass, obwohl lebenslanges Lernen ein Thema ist, dass die gesamte Bevölkerung angeht, der Schwerpunkt derzeit auf Grundbildung und Erwerbsbevölkerung liegt. Es gibt kaum Bezüge zur Entwicklung einer Ethik des lebenslangen Lernens durch die Schule, aber alle Länder betonen die Beseitigung von Lernhemmnissen und die Verbesserung des Zugangs für verschiedene Risikogruppen bzw. benachteiligte Gruppen, und sind bemüht, eher mit den bereits ausgegebenen Mitteln ein Maximum zu erzielen, als neue Gelder bereitzustellen. Der Entwurf des Zwischenberichts der Kommission zum Programm ,Allgemeine und berufliche Bildung 2010" sieht vor, dass ,spätestens 2005 alle Länder eine entsprechende Strategie unter Einbeziehung aller Akteure sowie einen kohärenten Aktionsplan für ihre Umsetzung definiert haben sollten, die alle Dimensionen der Systeme (formal und informell) abdecken". Derzeit gibt es kaum Anzeichen, dass die Investitionen des privaten Sektors (einschließlich der von Einzelpersonen) steigen, insbesondere im Bereich der beruflichen Weiterbildung.

[15] http://www.europa.eu.int/comm/education/ policies/2010/et_2010_de.html

Eines der europäischen Benchmarks für die Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa bis 2010, die vom Rat vom 5. Mai 2003 verabschiedet wurden, sieht vor, dass bis 2010 die durchschnittliche Beteiligung am lebenslangen Lernen in der Europäischen Union mindestens 12,5 % der Erwerbsbevölkerung im erwerbsfähigen Alter (Altersgruppe 25-64) betragen soll; dieses Benchmark wird bekräftigt durch die beschäftigungspolitische Leitlinie Nr. 4 (siehe Teil 2 über die europäische Beschäftigungsstrategie).

Der Sozialdialog spielt eine wichtige Rolle für das lebenslange Lernen. In allen Mitgliedstaaten liegt der Anteil der Beschäftigten, die an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen (intern oder extern) teilnehmen, in den Unternehmen, in denen die Sozialpartner oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsprechende Vereinbarungen geschlossen haben, höher als dort, wo solche Vereinbarungen nicht bestehen [16]. Dies gilt in Bezug auf Männer und Frauen und für Unternehmen aller Größen.

[16] Daten aus der Eurostat-CVTS2 mit dem Bezugsjahr 1999.

Die Bedeutung einer Mobilisierung von Ressourcen für die lebenslange Entwicklung von Kompetenzen und Qualifikationen spiegelt sich auch in der großen Vielfalt der entwickelten Instrumente wieder. Dazu gehören betriebliche Investitionen in die Entwicklung von Kompetenzen (etwa die Ausarbeitung von unternehmenseigenen Strategien zur Kompetenzentwicklung, Investitionen in Berufsbildung, Auszeiten für die Ausbildung), Investitionen des Einzelnen (etwa Ausbildungsgutscheine) und gemeinsame Investitionen (beispielsweise Ausbildungsschecks, gemeinsame Fonds der Sozialpartner oder ESF-Programme) sowie die Schaffung oder Verstärkung von Steueranreizen.

6. Die europäischen Preise für lebenslanges Lernen

Um Arbeitgeber auszuzeichnen, die innovative Qualifizierungsstrategien einführen, vergab die Kommission am 27. März 2003 die ersten EU-Preise für Arbeitsplätze mit besonders vorbildlichen Verfahren. Ziel dieses Wettbewerbs ist es, bewährte Verfahren in den Bereichen lebenslanges Lernen, Kampf gegen Diskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter zu ermitteln und zu verbreiten; es handelt sich hier um drei Elemente von entscheidender Bedeutung für das Streben der EU, bessere, hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen. Der EU-Preis für lebenslanges Lernen am Arbeitsplatz ging an eine finnische Anwaltsfirma, der Preis für Vielfalt am Arbeitsplatz an einen irischen Mikroprozessorhersteller und der Preis für Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz an ein deutsches Pharma-Unternehmen. Weiterhin wurde eine Liste der 100 besten Arbeitgeber in der Europäischen Union veröffentlicht. Mehr als 1000 Organisationen aller Art aus allen 15 EU-Mitgliedstaaten beteiligten sich an diesem Wettbewerb. Jeder Teilnehmer machte in einem Fragebogen detaillierte Angaben über seine Praxis in den Bereichen lebenslanges Lernen, Förderung der Vielfalt und Gleichheit der Geschlechter. Die Bewerber führten außerdem Zufallsbefragungen ihrer Beschäftigten zu diesen Fragen durch, insgesamt beteiligten sich über 100 000 Arbeitnehmer.

7. Definition von IKT- und e-Business-Fertigkeiten

Die Debatte über alternative Definitionen und entsprechende Ausbildungs- und Lizenzierungsmodelle dauert an, unter anderem in der IKT-Arbeitsgruppe, die im Rahmen des Programms ,Allgemeine und berufliche Bildung 2010" eingesetzt wurde. Die Fortschritte bei der Ausarbeitung gemeinsamer Definitionen für IKT und e-Business-Fertigkeiten sind jedoch gering. Die Rezession und das Platzen der ,Internet-Seifenblase" hatten eine nachteilige Auswirkung auf die politische Agenda und die Motivation der Industrie, einen wesentlichen Beitrag zu diesen Bemühungen zu leisten. Während die Debatte in den Medien sich 2003 auf das Offshore-Outsourcing konzentrierte, werden Fortschritte und Anstrengungen im wesentlichen von den Bedürfnissen und Strategien der Unternehmen bestimmt.

8. Überwachung des Bedarfs an IKT- und e-Business-Fertigkeiten

Die Kommission setzte im September 2001 eine ,ICT Skills Monitoring Group" ein, die sich aus Vertretern aller EU-Mitgliedstaaten und Norwegens zusammensetzt und den Bedarf an solchen Qualifikationen genauer beobachten soll. Die Gruppe legte im Mai 2002 einen zusammenfassenden Bericht sowie im Oktober 2002 einen Benchmark-Bericht über die Politik der Mitgliedstaaten zur Unterstützung von IKT-Fertigkeiten vor. In der Folge des europäischen Gipfels für e-Qualifikationen vom 16. bis zum 18. Oktober 2002 und der Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Dezember 2002 zu IKT- und e-Business-Qualifikationen organisierte die Kommission im März 2003 ein European e-Skills Forum [17]. Das Forum bringt alle einschlägigen Akteure (einschließlich der OECD) zusammen und soll eine offene Plattform für Dialog, Konsensbildung und eine gemeinsame Sicht der wichtigsten Herausforderungen im Zusammenhang mit IKT- und e-Business-Fertigkeiten - etwa die Messung von Defiziten und Diskrepanzen sowie der politischen Reaktionen darauf - bieten. Ein Schlüsselelement des Mandats des Forums ist die Einigung auf gemeinsame Definitionen der Qualifikationen von IKT-Praktikern und -Nutzern sowie der e-Business-Fertigkeiten; es wird erwartet, dass sich das Forum Anfang 2004 auf einen Vorschlag einigt. Zusätzlich wird 2004 eine Studie über die Auswirkungen des Offshore-Outsourcing im Bereich IKT-Dienstleistungen gestartet. Das Forum wird der Kommission im Juni 2004 seinen Bericht vorliegen, außerdem wird am 14./15. Juni eine große Konferenz - die European e-Skills Forum Conference 2004 - veranstaltet, in Zusammenarbeit mit CEDEFOP, Industrie und Sozialpartnern.

[17] European e-Skills Forum auf Europa: http://europa.eu.int/comm/enterprise/ict/ policy/ict-skills.htm und European e-Skills Forum Online Platform: http://cedefop.communityzero.com/ esf

9. Identifizierung, Bewertung und Anerkennung von nicht formalem und informellem Lernen

Um die Hemmnisse für die Anerkennung von Lernerfolgen, unabhängig davon, wo sie erworben wurden, zu beseitigen, wurde im Rahmen des Prozesses von Kopenhagen ein Satz gemeinsamer europäischer Grundsätze zur Validierung nicht formaler Lernerfolge im Entwurf erarbeitet, mit dem Ziel, eine größere Kompatibilität zwischen den Ansätzen in den einzelnen Ländern und auf verschiedenen Ebenen zu gewährleisten. Eine erste Gruppe von Grundsätzen wird im Frühjahr 2004 vorgelegt. Außerdem wird eine europäische Bestandsaufnahme der Methoden zur Validierung nicht formaler und informeller Lernerfolge durchgeführt (2003/2004), die den Austausch von Erfahrungen und die Übernahme von Verfahren unterstützen soll. Einige Länder haben begonnen, Systeme zur Validierung nicht formaler und informeller Lernleistungen als Teil der Bemühungen zur Beseitigung der Hemmnisse für die Weiterbildung zu entwickeln. Die Sozialpartner haben ihr Engagement bekundet, Brücken zu bauen zwischen der Welt der formalen Bildung und der Arbeitswelt, die eine wesentliche Rolle beim Erwerbs nicht formaler und informeller Kompetenzen spielt.

10. Transparenz und Übertragbarkeit von Qualifikationen

Bei dieser Priorität geht es im wesentlichen darum, die Mobilität innerhalb und zwischen den Sektoren zu erleichtern; von Bedeutung ist hier der Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zu einem einheitlichen Europass-Rahmenkonzept, von der Kommission am 17 December 2003 verabschiedet, das erste konkrete Ergebnis des Kopenhagen-Prozesses. Europass wird ein koordiniertes Dossier von Dokumenten sein, im Zusammenhang mit dem europäischen Lebenslauf. Mit Hilfe eines webbasierten Informationssystems wird es bestehende Dokumente (Diplomergänzung, Zeugnisergänzung, Europäisches Sprachenportfolio [18] und den an die Stelle des Europass genannten Ausbildungsnachweises tretenden MobiliPass) zusammenfassen und sie für Bürger wie Arbeitgeber leichter zugänglich machen, um ihre Wirkung und Sichtbarkeit zu verstärken. Es wird auch offen sein für neue Dokumente sein, die der Transparenz dienen. Entsprechend dem Ziel einer besseren Koordinierung und Rationalisierung wird in jedem Land ein einziges Gremium die Umsetzung koordinieren, einschließlich der Tätigkeit der entsprechenden europäischen Netze und Dienste, die Informationen über den Europass werden über das europäische Portal zur beruflichen Mobilität verfügbar sein.

[18] Vom Europarat ausgearbeitet.

Die Steigerung von Transparenz und gegenseitigem Vertrauen innerhalb und zwischen den Berufsbildungssystemen hängt in hohem Maß von der Qualität der beruflichen Bildung ab. Ein gemeinsamer Rahmen für Qualitätssicherung, der als Teil des Prozesses von Kopenhagen entwickelt wird, wird für die politische Ebene wie für die Akteure auf System- und Dienstleisterebene eine europäische Referenz bieten, die auf den Schlüsselprinzipien der wichtigsten bestehenden Qualitätssicherungsmodelle aufbaut.

Eine Studie der bestehenden europäischen Informations- und Berufsberatungs-Netze, die die geografische Mobilität für allgemeine und berufliche Bildung und Beschäftigung unterstützen, wird 2003 unter Leitung der Sachverständigengruppe lebenslange Berufsberatung der Kommission zur Vorbereitung der Umsetzung des Europass-Beschlusses beginnen. Sie wird Gemeinsamkeiten und einander ergänzende Bereiche identifizieren und die Synergie zwischen den Netzen fördern.

Die technische Arbeitsgruppe für den Kredittransfer für berufliche Bildung legte im November 2003 einen Zwischenbericht vor, aus dem hervorgeht, dass ein europäisches Anrechnungs- und Übertragungssystem für die berufliche Bildung (ECVET) Transparenz, Vergleichbarkeit, Übertragbarkeit und Anerkennung von Kompetenzen und/oder Qualifikationen zwischen verschiedenen Ländern und verschiedenen Ebenen fördern sollte, und zwar durch die Entwicklung gemeinsamer Referenzniveaus, unter Berücksichtigung einschlägiger Erfahrungen in der Hochschulbildung. In der Hochschulbildung wird das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) mittlerweile von den Hochschuleinrichtungen allgemein angewandt, um die Mobilität der Studenten zu erleichtern. Dieses System wird zudem von den Einrichtungen als eigenes Transparenzinstrument genutzt und auch in die Rechtsetzung vieler Mitgliedstaaten übernommen. Im Rahmen des Prozesses von Bologna ermunterte die Ministerkonferenz in Berlin unlängst zu weiteren Fortschritten mit dem Ziel, das ECTS nicht nur für die Übertragung, sondern auch als Kumulationssystem zu nutzen.

Die Rolle der Sektoren bei der Förderung der beruflichen Bildung wird ebenfalls in der Erklärung von Kopenhagen angesprochen, wobei der sektorale Aspekt von besonderer Bedeutung für die Entwicklung europäischer und internationaler Berufsbildungslösungen ist, beispielsweise bei der Vereinbarung einheitlicher Qualifikationsnormen und Ausbildungsmodule. In Zusammenarbeit mit CEDEFOP (Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung) wurde eine Bestandsaufnahme von Initiativen eingeleitet, die zur Einrichtung einer Datenbank führen soll, die den Bedürfnissen zahlreicher Akteure entgegenkommen, die an Entwicklung und Bereitstellung von allgemeinen und beruflichen Bildungsangeboten beteiligt sind, um so die Wirkung von Initiativen auf sektoraler Ebene und das Lernen voneinander zu verstärken. Außerdem wird Leonardo da Vinci systematisch Initiativen auf sektoraler und Branchenebene unterstützen.

11. Investitionen in Humanressourcen in Regionen mit Entwicklungsrückstand

Die Förderung effizienter und kostenwirksamer Investitionen in Humankapital ist eine der wesentlichen Funktionen des Europäischen Sozialfonds. Im laufenden Programmplanungszeitraum sind rund 62 % der gesamten ESF-Ausgaben Maßnahmen zur Beschäftigungsfähigkeit gewidmet, im wesentlichen zur Förderung der Qualifikationen und Kompetenzen der Erwerbsbevölkerung (Schlüsselkomponenten für die berufliche Mobilität). Gleichzeitig sind rund 20 % der Mittel für Maßnahmen für lebenslanges Lernen vorgesehen. Daneben stellt die Europäische Investitionsbank Darlehen für die Entwicklung von Humankapital bereit, die 8 % ihrer derzeitigen Tätigkeit ausmachen.

Die Notwendigkeit, regionale Diskrepanzen bei der Entwicklung des Humankapitals in allen Mitgliedstaaten auszugleichen, ist auch in der Verteilung der ESF-Ausgaben abzulesen - rund 51 % der Gesamtaufwendungen des ESF entfallen auf Ziel-1-Regionen (also solche, die weniger stark entwickelt sind), während für Ziel 3 (Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung und Beschäftigung in der gesamten EU) der zweitgrößte Teil der Fördermittel bereitgestellt wird.

Die Halbzeitbewertung des ESF in den Jahren 2003 und 2004 bietet eine Gelegenheit, die ESF-Unterstützung für die europäische Beschäftigungsstrategie zu bewerten und die Anstrengungen zur Unterstützung und Förderung von Investitionen in Humankapital im Hinblick auf die Ziele der Strategie von Lissabon zu verstärken. Hierzu wurde im Herbst 2003 eine Reihe nationaler ESF-Seminare abgehalten, auf denen eine mögliche Verlagerung der ESF-Aktivitäten in den Mitgliedstaaten erörtert wurde, um diese an die überarbeiteten Leitlinien der Europäischen Beschäftigungsstrategie anzupassen. Im Januar 2004 wird ein europäisches Seminar stattfinden, das die Schlussfolgerungen der nationalen Seminare zusammenfassen und die Konsequenzen für die Zukunft bewerten soll. Dazu gehört die Überarbeitung der ESF-Programme für die bisherigen Mitgliedstaaten, aber auch die Frage, wie die Entwicklung des Humankapitals in die Programmplanungsprioritäten für die neuen Mitgliedstaaten ab 2004-2006 integriert werden kann.

Da die meisten Regionen der neuen Mitgliedstaaten zur Ziel-1-Kategorie gehören werden, sind Investitionen in Humankapital in diesen Regionen ebenso wichtig wie Finanzinvestitionen. Dies wird auch in den vorgeschlagenen Programmplanungsdokumenten der Beitrittsländer anerkannt und zum Ausdruck gebracht. Alles in allem wird der ESF sich an 25 Programmen beteiligten - 12 in Ziel-1-Gebieten, 3 in Ziel-3-Gebieten und 10 im Rahmen der Initiative EQUAL ESF (zur Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheit in der Arbeitswelt). In allen Fällen hat die Entwicklung der Humanressourcen eine hohe Priorität.

Maßnahmen der Kommission zur Förderung der Informationsgesellschaft im ländlichen Raum bereiten den Weg für die umfassende Beteiligung aller Bürger (auch in benachteiligten Regionen) an der wissensbasierten Wirtschaft. Die Forschungsinitiativen der Kommission in diesem Bereich werden ergänzt durch regionale und strukturelle Aktionen; dieser Multiplikatoreffekt ließe sich noch verstärken.

1.2.2. Erleichterung der geografischen Mobilität

12. Anwendung der Bestimmungen in Bezug auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer

Es ist unabdingbar, alle verbleibenden administrativen und rechtlichen Hemmnisse für die Mobilität zu beseitigen. Am 11. Dezember 2002 verabschiedete die Kommission daher eine Mitteilung ,Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Volle Nutzung der Vorteile und Möglichkeiten" [19]. Diese Mitteilung enthält Informationen zu den wichtigsten rechtlichen Aspekten der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Leitlinien für Mitgliedstaaten und Arbeitgeber hinsichtlich der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts auf diesem Gebiet. Dabei wurde deutlich, dass EU-Bürger nach wie vor zahlreiche rechtliche Hürden überwinden müssen, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten möchten. Die Kommission wird auch weiterhin Informationen bereitstellen und die wirksame Einhaltung der Gemeinschaftsbestimmungen für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer durch die Mitgliedstaaten überwachen; dementsprechend ist eine große Zahl von Verstoßverfahren gegen Mitgliedstaaten anhängig.

[19] KOM(2002) 694 endg.

Am 5. März 2003 verabschiedete die Kommission den zweiten Bericht betreffend die Durchführung der Richtlinien 90/364, 90/365 und 93/96 über das Aufenthaltsrecht von Personen, die im Aufnahmemitgliedstaat keiner Wirtschaftstätigkeit nachgehen [20]. Der Bericht beklagte das Weiterbestehen von Hemmnissen für das Aufenthaltsrecht von Rentnern, Studenten und anderen Nichterwerbstätigen und verwies auf die wichtigsten Verstoßverfahren der Kommission. Weiter beschreibt der Bericht die wichtigsten Tendenzen im Fallrecht des Gerichtshofs, der - ausgehend vom Konzept der Unionsbürgerschaft - die Vorschriften dieser Richtlinien flexibler auslegt, und geht auf die Bedeutung der Verkündigung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Nizza am 7. Dezember 2000 ein, die wesentlich ist für die Freizügigkeitsbestimmungen, da sie die Grundrechte kodifiziert und ihnen einen hohen Stellenwert einräumt.

[20] KOM (2003) 101 endg.

Der Rat erzielte am 22. September 2003 eine politische Einigung zu dem im Mai 2001 verabschiedeten und im April 2003 geänderten Vorschlag für eine Richtlinie über das Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten [21]. Der Vorschlag konsolidiert und vereinfacht die verschiedenen Gemeinschaftsinstrumente zum Aufenthaltsrecht für Arbeitnehmer und Selbständige sowie Studenten, Rentner und andere Nichterwerbstätige. Er sieht auch vor, dass Unionsbürger nach fünf Jahren ein ständiges Aufenthaltsrecht im Aufnahmemitgliedstaat erwerben. Die Verabschiedung wird für 2004 erwartet.

[21] KOM(2003) 199 endg.

Weiterhin erzielte der Rat am 6. Juni 2003 eine politische Einigung zum Vorschlag für eine Richtlinie betreffend den Status der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen [22], mit dem ebenfalls die Mobilität von Drittstaatsangehörigen verbessert wird. Nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in einem Mitgliedstaat, und sofern die Voraussetzungen für den Erwerb des Status einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung erfuellt sind, sieht der Vorschlag vor, den langfristig aufenthaltsberechtigten Personen eine Reihe einheitlicher Rechte zuzuerkennen, die sich so nah wie möglich an diejenigen der EU-Bürger anlehnen, außerdem das Recht auf Reisen und Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat zwecks Erwerbstätigkeit oder Studium oder zu anderen Zwecken. Die Bedingungen für diese Mobilität werden entscheidend vereinfacht. Die Richtlinie wurde am 25. November 2003 angenommen.

[22] KOM (2001) 127 endg.

13. Modernisierung und Vereinfachung der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, Einführung einer EU-weit gültigen Krankenversicherungskarte

Die Verbesserung der EU-weiten Übertragbarkeit der Sozialversicherungsrechte wurde befördert durch Fortschritte bei der Reform und Vereinfachung der Verordnung 1408/71 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Das Europäische Parlament nahm seinen Bericht (Bericht Lambert) am 3 September 2003 an. Am 1. Dezember 2003 erzielte der Rat eine politische Einigung zum Gesamttext des Vorschlags, mit Ausnahme der Anhänge. Die endgültige Verabschiedung der neuen Verordnung wird für das Frühjahr 2004 erwartet; die neue Verordnung wird jedoch erst nach Verabschiedung der entsprechenden Durchführungsverordnung in Kraft treten. Die Verabschiedung der Verordnung 859/2003, die die Bestimmungen der Verordnung 1408/71 auf Drittstaatsangehörige ausdehnt, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten, ist ein wichtiger Beitrag zur Integration von Drittstaatenangehörigen. Diese Verordnung trat am 1. Juni 2003 in Kraft.

Zur Europäischen Krankenversicherungskarte verabschiedete die Kommission am 17. Februar 2003 eine Mitteilung [23] mit einem Fahrplan für die stufenweise Einführung als Ersatz für die Vordrucke, die derzeit zur Inanspruchnahme von Leistungen bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat erforderlich sind. Aufgrund eines Mandats des Europäischen Rates auf seiner Frühjahrstagung 2003 wurden die einschlägigen Beschlüsse, die den Start der Karte am 1. Juni 2004 ermöglichen, vor dem Sommer 2003 verabschiedet. Gleichzeitig legte die Kommission einen Vorschlag für eine Änderung der Verordnung 1408/71 vor, wonach der gleiche Anspruch auf die ,medizinisch notwendige Versorgung" allen Patientenkategorien (Arbeitnehmern, entsandten Arbeitnehmern, Rentnern, Studenten usw.) eingeräumt wird. Ein weiteres Ziel dieses Vorschlags ist die Vereinfachung der Verfahren für die Bürger. Der Rat erzielte am 20. Oktober 2003 rasch eine Einigung zu diesem Text; die formelle Verabschiedung wird im Frühjahr 2004 erwartet. Als nächsten Schritt wird die Kommission eine Diskussion über die Einführung einer ,Smart Card" eröffnen, die auch andere Funktionen im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung bieten könnte.

[23] KOM (2003) 73 endg.

14. Übertragbarkeit von Zusatzrentenansprüchen

Die verbesserte Übertragbarkeit betrieblicher Rentenansprüche war Gegenstand eines Konsultation der Sozialpartner, die die Kommission im Juni 2002 im Hinblick auf weitere legislative oder andere Maßnahmen (Kollektivvereinbarung, Richtlinie, Empfehlung, Verhaltenskodex, Leitlinien usw.) eröffnete. Eine zweite Konsultationsrunde begann am 12. September 2003. Vorgeschlagen werden Maßnahmen der Sozialpartner zur Bekämpfung von Hemmnissen für den Erwerb von Rentenansprüchen (Mindestalter, Warte- und Unverfallbarkeitszeiten), zur verbesserten Wahrung erworbener Rentenansprüche (Schutz gegen die inflationsbedingte Erosion), Erleichterung der Übertragbarkeit von Rentenansprüchen zwischen den Systemen. Die Vorschlage stützen sich weitgehend auf die Arbeit des Ausschusses für zusätzliche Altersversorgung [24] (das sogenannte Rentenforum).

[24] Eingesetzt mit dem Beschluss C(2001) 1775 vom 9. Juli 2001 über die Einsetzung eines Ausschusses für zusätzliche Altersversorgung.

Hinsichtlich der Beseitigung steuerlicher Hemmnisse für die grenzüberschreitende betriebliche Altersversorgung [25] beschloss die Kommission, die Mitgliedstaaten aufzufordern, alle einzelstaatlichen Steuerbestimmungen abzuschaffen, die durch die Diskriminierung betrieblicher Versorgungseinrichtungen aus anderen EU-Ländern gegen die Vertragsbestimmungen zur Freizügigkeit von Arbeitnehmern und Kapital sowie gegen die Dienstleistungsfreiheit im Bereich betrieblicher Renten verstoßen. Dies betrifft sowohl die grenzüberschreitende Zahlung von Beiträgen in die Rentensysteme (erforderlich für die grenzüberschreitende Mitgliedschaft) als auch die grenzüberschreitende Übertragung erworbener Rentenansprüche. Die Kommission prüft derzeit die einschlägigen einzelstaatlichen Bestimmungen und trifft die erforderlichen Maßnahmen, um die Einhaltung der Verträge sicherzustellen. Acht Verstoßverfahren gegen Mitgliedstaaten wurden bereits eröffnet [26]. Schließlich wird die kürzlich verabschiedete Richtlinie über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung [27], die die freie Bereitstellung von Betriebsrentenleistungen in ganz Europa sowie den freien Kapitalverkehr in diesem Sektor sicherstellen soll, es gesamteuropäischen Unternehmensgruppen ermöglichen, gesamteuropäische Rentenfonds einzurichten, die die Arbeitskräftemobilität innerhalb der jeweiligen Gruppe erleichtern.

[25] In der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 19. April 2001 ,Beseitigung der steuerlichen Hemmnisse für die grenzüberschreitende betriebliche Altersversorgung", (KOM(2001) 214).

[26] Siehe Pressemitteilungen IP/03/179 vom 5. Februar 2003, IP/03/965 vom 9. Juli 2003 und IP/03/1756 vom 17. Dezember 2003 unter http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/ guesten.ksh . Betroffen sind Dänemark, Belgien, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Portugal und das VK.

[27] Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Juni 2003 über die Tätigkeiten und Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung.

Die Kommission beobachtete die Umsetzung der Richtlinie 98/49/EG zur Wahrung ergänzender Rentenansprüche von Arbeitnehmern und Selbständigen, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, die einen ersten Schritt zur Beseitigung der Hemmnisse für die Freizügigkeit in Bezug auf ergänzende Rentenansprüche darstellt, durch die Mitgliedstaaten. Bis Ende 2004 wird die Kommission einen Bericht über die Umsetzung vorlegen, auf der Grundlage der Antworten der Mitgliedstaaten auf einen Fragebogen, den die Kommission ihnen bis Anfang 2004 übermitteln wird.

15. Verbesserte berufliche Anerkennung für reglementierte Berufe

Die Kommission legte im März 2002 Vorschläge zur Verringerung der regulatorischen und administrativen Hemmnisse für die Anerkennung der Berufsqualifikationen für die reglementierten Berufe vor und forderte den Rat und das Europäische Parlament auf, diese Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen 2003 zu verabschieden, damit sie bis 2005 in Kraft treten könne. Der Europäische Rat betonte im März 2003, dass bis Ende 2003 eine politische Einigung zu dieser Richtlinie erzielt werden müsste. Die Fortschritte im Europäischen Parlament waren jedoch langsam.

16. Stärkung des Binnenmarktes für Dienstleistungen

Die Kommission verabschiedete im Dezember 2003 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Verringerung der Hemmnisse für den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit. Dieser Vorschlag soll einen klaren und ausgewogenen Rechtsrahmen zur Vereinfachung der Bedingungen für Niederlassung und grenzübergreifende Dienstleistungen schaffen. Der Vorschlag wurde in der Binnenmarktstrategie der Kommission [28] angekündigt und entspricht den Leitlinien des Europäischen Parlaments und des Rates.

[28] Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen ,Binnenmarktstrategie. Vorrangige Aufgaben 2003-2006", KOM(2003) 238(01).

17. Beseitigung von Hemmnissen für die geografische Mobilität, im Zusammenhang mit Lohnsystemen, Steuerbefreiungen und Wohnung

Es gibt nur wenig Informationen über mögliche Verbesserungen in diesem Bereich. So bleibt der unflexibel funktionierende Wohnungsmarkt als Problem für die interne geografische Mobilität in bestimmten Mitgliedstaaten bestehen. Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2002 und 2003 befassen sich mit dieser Frage und richten spezifische Empfehlungen an bestimmte Mitgliedstaaten. Laut dem Umsetzungsbericht für die Grundzüge 2002 hat die Frage jedoch keine besondere Aufmerksamkeit auf nationaler Ebene erfahren, obwohl die Grundzüge für 2003-2005 [29] die Erklärung wiederholen, dass die Mitgliedstaaten die Mobilitätshemmnisse durch den Wohnungsmarkt beseitigen sollten, um die geografische und berufliche Mobilität zu erleichtern. Dieselben Leitlinien fordern auch Tarifverhandlungssysteme, die es ermöglichen, dass die Löhne von der Produktivität abhängen, wobei Produktivitätsunterschiede aufgrund verschiedener Qualifikationen und lokaler Arbeitsmarktbedingungen berücksichtigt werden müssen.

[29] KOM (2003) 170 endg.

18. Sprachliche und kulturübergreifenden Qualifikationen

Sprachkompetenzen sind untrennbar mit der Mobilität in Europa verbunden. Das Ziel, dass alle Schüler neben ihrer Muttersprache mindestens zwei andere europäische Sprachen lernen sollen, wird im Rahmen des Aktionsplans Sprachen verfolgt, der von der Kommission am 24. Juli 2003 verabschiedet wurde [30]. Der Plan geht zurück auf das Europäische Jahr der Sprachen 2001, die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2001 über die Förderung des Sprachenerwerbs und der sprachlichen Vielfalt sowie auf die Aufforderung des Rates (Bildung) vom 14. Februar 2002 an die Mitgliedstaaten, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, und an die Kommission, entsprechende Vorschläge auszuarbeiten.

[30] KOM (2003) 449 endg.

Der Aktionsplan Sprachen legt den Rahmen und die wichtigsten politischen Ziele in drei großen Bereichen fest: Ausweitung des lebenslangen Sprachenlernens auf alle Bürger, Verbesserung des Sprachunterrichts und Schaffung eines sprachenfreundlichen Umfelds. Er enthält konkrete Vorschläge für eine Reihe von Maßnahmen auf europäischer Ebene, mit dem Ziel, Aktionen lokaler, regionaler und nationaler Behörden zu unterstützen. Die Aktionen nutzen Ressourcen aus bestehenden Gemeinschaftsprogrammen und -maßnahmen. Einige Aktionen beziehen sich auf die Förderung der Mobilität sowohl von Sprachenlernenden als auch von Lehrkräften. Die vorgeschlagenen Aktionen können, zusammen mit den Maßnahmen der Mitgliedstaaten, einen wesentlichen Durchbruch bei der Förderung des Sprachenerwerbs und der sprachlichen Vielfalt darstellen. 2007 wird die Kommission die Aktionen auf allen Ebenen überprüfen und dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht erstatten.

19. Stärkung des transnationalen Lernens in anderen Mitgliedstaaten

Die Stärkung der Mobilität in allgemeiner und beruflicher Bildung ist ein wesentliches Element des Arbeitsprogramms ,Allgemeine und berufliche Bildung 2010". Die von der Kommission eingesetzt Mobilitätsgruppe, die innerhalb dieses Prozesses Mobilitätsfragen behandeln soll, legte einen ersten Satz von Empfehlungen vor, die sich auf die drei wichtigsten Aspekte konzentrieren: Zugang zur Mobilität; Qualität in der Mobilität; Öffnung Europas für die weite Welt (Mobilität zwischen EU und anderen Ländern). Dazu gehören Vorschläge für a) eine Stärkung der europäischen Mobilität (insbesondere im Bereich Berufsbildung, in dem die Mobilität weniger stark ausgeprägt ist als in der Hochschulbildung); b) erhebliche Anstrengungen - in Form konkreter Aktionen - , um sicherzustellen, dass benachteiligte Menschen Zugang zur Mobilität innerhalb der EU haben; c) die Entwicklung einer ,Qualitätscharta" für Mobilitätsmaßnahmen auf europäischer Ebene; d) die Steigerung der Attraktivität von allgemeiner und beruflicher Bildung in Europa durch Entwicklung einer europäischen Marktstrategie zur Unterstützung und Ergänzung nationaler Anstrengungen zur Förderung von Bildungsmaßnahmen (derzeit hauptsächlich in der Hochschulbildung) im Rest der Welt.

Die Empfehlungen sind übernommen in den Bericht über Folgemaßnahmen zu den Mobilitätsempfehlungen und den Aktionsplan für die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft, die parallel zur vorliegenden Mitteilung erarbeitet wurde [31].

[31] KOM(2004)21.

Steigerung und Verbesserung der Mobilität im Lernbereich sind eine politische und strategische Priorität für die künftige Entwicklung der EU-Programme für allgemeine und berufliche Bildung und Jugend nach 2006 (wenn die aktuellen Programme auslaufen). Der Vorschlag für die neuen Programme für den Zeitraum 2007-2013 werden dem Europäischen Parlament und dem Rat voraussichtlich Anfang 2004 vorgelegt.

Zusätzlich zu den Maßnahmen im Bereich allgemeine und berufliche Bildung wurde das Thema Mobilität der Forscher im Kontext der Umsetzung der Mitteilung ,Eine Mobilitätsstrategie für den Europäischen Forschungsraum" [32] weiter entwickelt. Folgende Fortschritte sind zu verzeichnen: das Mobilitätsportal für Forscher [33] ist seit Juli 2003 operationell, und das Europäische Netz der Mobilitätszentren für Forscher (ERA-MORE) wird Anfang 2004 seine Arbeit aufnehmen. Ein Vorschlag für eine Richtlinie und einen Aktionsplan zu Einreise und Aufenthalt von Forschern aus Drittländern wird Anfang 2004 verabschiedet; damit soll die Zulassung und Mobilität von Forschern aus Drittländern erleichtert werden. Außerdem wird die Frage der Mobilität der Forscher auch in der Mitteilung ,Forscher im Europäischen Forschungsraum: ein Beruf, vielfältige Karrieremöglichkeiten" [34] behandelt.

[32] KOM(2001) 331 endg. vom 20.6.2001 und SEK(2003) 146 endg. vom 4.2.2003.

[33] http://europa.eu.int/ eracareers

[34] KOM (2003) 436 endgültig vom 18.7.2003.

20. Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen in nicht-reglementierten Berufen

Die Förderung der beruflichen und geografischen Mobilität unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens wird durch Maßnahmen zu Transparenz, Übertragbarkeit und Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen, einschließlich der Entwicklung einer Qualitätssicherung in der Berufsbildung im Rahmen des Prozesses von Kopenhagen. Die Frage der Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen in nicht-reglementierten Berufen wird daher unter Punkt 10 behandelt.

21. Beseitigung von Beschränkungen in Bezug auf Qualifikationen in Tarifverträgen

Die Sozialpartner haben sich mit dieser Frage im Kontext des Aktionsrahmens für die lebenslange Förderung von Kompetenzen und Qualifikationen (siehe nachstehenden Abschnitt 4) befasst. Vergleichbarkeit und Äquivalenz von Qualifikationen sind auch Thema des sektoriellen sozialen Dialogs auf europäischer Ebene. Folgemaßnahmen auf nationaler Ebene umfassten die Diskussion über den Aktionsrahmen zwischen den Sozialpartnern und die Aufnahme der Prioritäten in Tarifverträge. Für eine Bewertung der Fortschritte sind jedoch zusätzliche Informationen erforderlich.

22. Entwicklung einer EU-weiten Einwanderungspolitik

Zur Einwanderungspolitik verabschiedete die Kommission im Juni 2003 eine Mitteilung über Einwanderung, Integration und Beschäftigung als Reaktion auf die Aufforderung durch den Europäischen Rat vom Tampere, eine Integrationspolitik für Drittstaatenangehörige im Rahmen der allgemeinen EU-Einwanderungspolitik zu erarbeiten. Die Mitteilung behandelt auch beschäftigungsbezogene Fragen im Zusammenhang mit der Einwanderung, entsprechend den Leitlinien der Strategie von Lissabon und dem Frühjahrsbericht der Kommission. Auf seiner Tagung vom 20. Oktober 2003 begrüßte der Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherfragen) die Mitteilung und betonte, jegliche Initiative sollte sich in den Rahmen der Strategie von Lissabon und der europäischen Beschäftigungsstrategie einfügen. Die Verordnung 859/2003, die die Bestimmungen der Verordnung 1408/71 auf Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten, ausdehnt, trat am 1. Juni 2003 in Kraft. Insgesamt fehlen jedoch Fortschritte in der Frage der wirtschaftlichen Migration zum Zwecke der Erwerbstätigkeit.

1.2.3. Verbesserung der Information und der Transparenz im Zusammenhang mit Beschäftigungsmöglichkeiten

23. Einrichtung einer Website zur Mobilität als einheitliche europäische Anlaufstelle für einschlägige Informationen

Das europäische Informationsportal zur Mobilität [35] wurde im September 2003 eröffnet; es stellt eine erweiterte Version der bestehenden EURES-Website mit erweitertem Inhalt und verbesserten Funktionen dar und integriert das Europäische Bildungsportal PLOTEUS, das am 5. März 2003 eröffnet wurde [36] (PLOTEUS bietet einen strukturierten Zugang zu Informationen über allgemeine und berufliche Bildung auf allen Ebenen und in allen EU/EWR-Staaten sowie den Kandidatenländern, mit Informationen in allen EU-Sprachen, die vom Netzwerk von Informationszentren der Berufsberatungsdienste - NRCVG - bereitgestellt werden). Das Portal zur Arbeitsmobilität bietet Links zu anderen einschlägigen Sites, einschließlich des Mobilitätsportals für Forscher. Eine Studie der Kommission über europäische Informations- und Beratungs-Netze, die die geografische Mobilität für allgemeine und berufliche Bildung und Beschäftigung fördern, wird 2004 als Vorbereitung auf die Umsetzung des Europass-Beschlusses in Angriff genommen (siehe Punkt 10). Sie wird Gemeinsamkeiten und einander ergänzende Bereiche identifizieren und die Synergie zwischen den Netzen fördern.

[35] http://europa.eu.int/eures

[36] http:// www.ploteus.net

24. Modernisierung von EURES

Die Entscheidung der Kommission, den Betrieb von EURES zu aktualisieren, wurde im Dezember 2002 [37] verabschiedet, operationelle Aspekte wurden in einer EURES-Satzung festgelegt, die im April 2003 verabschiedet wurde [38] und detailliertere Beschreibungen der Tätigkeit, der operationellen Ziele, Qualitätsstandards usw. für alle an EURES Beteiligten enthält. Die Sicherstellung des Zugangs zu allen Stellenangeboten innerhalb der EU für alle Arbeitsuchenden bis 2005 ist ein Schlüsselelement der EURES-Strategie, das in der beschäftigungspolitischen Leitlinie Nr. 3 klar zum Ausdruck kommt. Eine neue gemeinsame IT-Plattform für EURES soll bis 2005 entwickelt werden und diese Maßnahme unterstützen. Die Kommission prüft in Zusammenarbeit mit der Internationalen Arbeitsorganisation neue Möglichkeiten, die Internationale Standardklassifikation der Berufe (ISCO) anzupassen und zu erweitern, um diese ursprünglich für statistische Zwecke ausgearbeitete Klassifizierung für Tätigkeitsbeschreibungen im Rahmen von Stellenvermittlung und Berufsberatung zu nutzen.

[37] Entscheidung 2003/8/EG der Kommission, ABl. L 5 vom 10.1.2003, S. 16.

[38] ABl. C 106 vom 3.5.2003, S. 3.

25. EU-weite Informationskampagne für Mobilität

Eine europäische Informationskampagne für Mobilität wurde im September 2003 gestartet, zeitgleich mit der Eröffnung des Portals zur beruflichen Mobilität, mit einer Reihe gezielter Aktionen auf sektoraler, nationaler, regionaler und geschlechtsspezifischer Ebene [39].

[39] Weitere Informationen im Europäische Portal zur beruflichen Mobilität: http://europa.eu.int/ eures .

1.2.4. Einbeziehung der Sozialpartner

Nach der Aufnahme der Mobilität als eine der Schlüsselprioritäten in ihr gemeinsames Arbeitsprogramm 2003-2005 veranstalteten die Sozialpartner am 13. Februar 2003 im Rahmen des Sozialen Dialogs ein eigenes Seminar zur Mobilität. Die Sozialpartner zeigten besonderes Interesse an den Themen lebenslanges Lernen (siehe auch die verschiedenen Aktivitäten der Sozialpartner unter den vorstehenden Zielen 4, 5, 9 und 21), Motivierung von Frauen und jungen Menschen für bestimmte Berufe, Transparenz und Übertragbarkeit von Berufsqualifikationen, Übertragbarkeit betrieblicher Rentenansprüche, Einwanderung und Reform von EURES. Die Sozialpartner beteiligen sich auch an allen Arbeitsgruppen im Rahmen des Prozesses ,Ziele der allgemeinen und beruflichen Bildung" und des Kopenhagen-Prozesses für den Bereich Berufsbildung.

Lebenslanges Lernen ist ein Politikbereich, in dem die europäischen Sozialpartner ebenfalls eine wichtige Rolle spielen; im März 2002 verabschiedeten sie einen Aktionsrahmen für die lebenslange Förderung von Kompetenzen und Qualifikationen als Beitrag zur Umsetzung der Strategie von Lissabon. Sie nannten darin vier Bereiche für prioritäre Aktionen: Identifizierung und Antizipierung des Kompetenz- und Qualifikationsbedarfs; Anerkennung und Validierung von Kompetenzen und Qualifikationen; Information, Unterstützung und Beratung; und Mobilisierung von Ressourcen. Die Mitgliedsorganisationen der europäischen Sozialpartner einigten sich darauf, diesen Aktionsrahmen in den Mitgliedstaaten auf allen entsprechenden Ebenen zu fördern, unter Berücksichtigung nationaler Gepflogenheiten, und das Dokument allen interessierten Akteuren auf europäischer und nationaler Ebene zu übermitteln. Sie erstellen jährliche Berichte über die nationalen Maßnahmen in den vier Prioritätsbereichen; der erste dieser Berichte wurde dem ersten Sozialgipfel am Vorabend des Europäischen Rates von Brüssel im März 2003 vorgelegt. Sie wiesen darauf hin, dass die Einführung des Aktionsrahmens unter den variierenden nationalen Rahmenbedingungen Debatten angeregt und die Diskussion zwischen den Sozialpartnern über die Entwicklung von Kompetenzen belebt und in einigen Fällen die Gruppierung von Maßnahmen um die vier auf europäischer Ebene identifizierten Prioritäten ermöglicht hat. Die Sozialpartner forderten Kommission und Rat auf, die Prioritäten des Aktionsrahmens im Kontext der künftigen Zielsetzungen für die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu berücksichtigen. Die Bemühungen zur Förderung von Informationsaustausch und gegenseitiger Anreicherung werden in den kommenden Jahren im Kontext des mehrjährigen Arbeitsprogramms der Sozialpartner bewertet und weiterverfolgt. Der zweite Bericht über nationale Maßnahmen dürfte dem zweiten Sozialgipfel im Frühjahr 2004 vorgelegt werden.

2. Beitrag zur Europäischen Beschäftigungsstrategie und zum Programm 2010 für allgemeine und berufliche Bildung

Die neue europäische Beschäftigungsstrategie, die vom Rat am 22. Juli 2003 vereinbart wurde, wurde überarbeitet, um die Bedürfnisse einer erweiterten Europäischen Union besser berücksichtigen, wirksamer auf die Herausforderungen eines modernen Arbeitsmarktes reagieren und besser zur Strategie von Lissabon beitragen zu können. Der Europäische Sozialfonds unterstützt die EBS seit Jahren aktiv, die meisten Themenbereiche der ursprünglichen vier Pfeiler der EBS erhalten in den meisten Mitgliedstaaten ESF-Mittel. Im laufenden Programmplanungszeitraum hat der ESF seinen Schwerpunkt von einem Bildungsprogramm zu einem politischen Instrument zur Unterstützung der strategischen Ziele der EBS verlagert. Auf Aggregatebene ergänzen die ESF-Aktivitäten die nationalen Strategien.

Zwei entscheidende spezifische beschäftigungspolitische Leitlinien, vom Rat im Juli 2003 verabschiedet, behandeln Arbeitskräftemangel und Engpässe und die Notwendigkeit, das Qualifikationsniveau durch lebenslanges Lernen zu verbessern.

Leitlinie Nr. 3 fordert die Mitgliedstaaten auf, das Thema Arbeitskräftemangel und Qualifikationsengpässe mittels umfassender politischer Maßnahmen anzugehen, die alle Elemente des Aktionsplans für Qualifikationen und Mobilität umsetzen. Neben der Förderung der beruflichen Mobilität und der Beseitigung von Hemmnissen für die geografische Mobilität durch die Umsetzung des Aktionsplans rufen die Leitlinien insbesondere auch zur Verbesserung der Anerkennung und Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen, der Übertragbarkeit von Sozialversicherungsrechten und Rentenansprüchen, zu Steuer- und Leistungsanreizen sowie zur Berücksichtigung der arbeitsmarktpolitischen Aspekte der Einwanderung auf. Die Leitlinie fordert auch die Förderung der Transparenz von Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten im Hinblick auf eine wirksame Vermittlung, und sie setzen ein spezifisches Ziel: bis 2005 sollten Arbeitsuchende in der gesamten EU alle Stellenangebote, die über die Arbeitsverwaltungen der Mitgliedstaaten veröffentlicht werden, konsultieren können.

Die Mitgliedstaaten werden außerdem ermuntert, umfassende Strategien für lebenslanges Lernen umzusetzen, um allen Menschen die für eine moderne Erwerbsbevölkerung erforderlichen Qualifikationen zu vermitteln und Qualifikationsdiskrepanzen und -lücken auf dem Arbeitsmarkt zu verringern. Um diese Verpflichtung zu stärken, enthält Leitlinie Nr. 4 (,Förderung der Entwicklung von Humankapital und lebenslangem Lernen") auch zwei spezifische Ziele für die EU bis 2010, die die konkreten europäischen Benchmarks für die Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa stärken sollen:

* mindestens 85 % der 22-Jährigen in der Europäischen Union sollten die Sekundarbildung der Stufe II abgeschlossen haben;

* die durchschnittliche Beteiligung am lebenslangen Lernen sollte in der Europäischen Union mindestens 12,5 % der erwachsenen Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (Altersgruppe 25-64) betragen.

Die Leitlinien besagen auch, dass politische Maßnahmen auf eine Steigerung der Investitionen in Humanressourcen zielen sollten.

Auf der Grundlage der Leitlinien legten die Mitgliedstaaten im Oktober 2003 ihre nationalen Aktionspläne für Beschäftigung vor. Die Mitgliedstaaten beschreiben in unterschiedlicher Detailliertheit ihre Maßnahmen zur Förderung der beruflichen und der geografischen Mobilität sowohl innerhalb des Landes als auch über die Grenzen hinweg.

In den meisten Mitgliedstaaten werden Maßnahmen getroffen, um die Zahl der über die EURES-Datenbank abrufbaren Stellenangebote zu erhöhen. Allerdings ist ein eindeutiges Engagement zur Erfuellung der Verpflichtung aus den Leitlinien, bis 2005 allen Arbeitsuchenden in der gesamten EU die Konsultierung aller Stellenangebote der Arbeitsverwaltungen anderer Mitgliedstaaten zu ermöglichen, in den nationalen Aktionsplänen nicht immer zu finden. Andere besonders relevante Maßnahmen für die Förderung der geografischen Mobilität umfassen sektorale Anwerbungsmaßnahmen (etwa in Österreich) und Anreize, Ausbildungsmaßnahmen in anderen Teilen des Landes fortzusetzen (Italien). Andere Länder (z. B. Schweden und Deutschland) fördern die geografische Mobilität von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern; sie bieten spezifische Unterstützung zur Mobilität und fordern eine höhere Bereitschaft der Arbeitslosen, in eine andere Region zu ziehen, um eine neue Arbeitsstelle anzunehmen. Portugal und Dänemark fördern die Mobilität innerhalb der öffentlichen Verwaltung und beziehen in ihre Reformanstrengungen Maßnahmen wie Berufsbildung, Bewertung von individuellen Leistungen und Dienstleistungen, Neudefinierung von Funktionen und spezifische Ausbildungsmaßnahmen ein.

Neben diesen speziell arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen konzentrieren sich einige Länder auf Mobilitätsprogramme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Forschung, Sprachenlernen, Anerkennung von Abschlüssen und Entwicklung neuer Systeme zur Bewertung von Qualifikationen. Schweden berichtet über ein spezifisches Projekt, das Inhabern von außerhalb von Schweden erworbenen Hochschul- oder Fachhochschulabschlüssen, die nicht auf ihrem Qualifikationsniveau entsprechenden Arbeitsplätzen beschäftigt sind, ergänzende Ausbildungsmaßnahmen bietet, die diese in die Lage versetzen, Arbeitsplätze anzunehmen, die ihrer Qualifikation entsprechen und auf denen sie ihr Wissen und ihre Fertigkeiten einsetzen können.

Die Übertragbarkeit von Sozialversicherungs- und Rentenansprüchen wird nur von einigen wenigen Mitgliedstaaten kurz erwähnt. Irland hat kürzlich Personal Retirement Savings Accounts (PRSA - Persönliche Sparkonten für den Ruhestand) eingeführt, ein kostengünstiges, leicht zugängliches und langfristig angelegtes persönliches Investitionsinstrument, mit dem alle Beschäftigten flexibel für ihren Ruhestand vorsorgen können. Die niederländische Regierung möchte ein gesetzliches Recht einführen, wonach selbständig Erwerbstätige wie Ärzte, Physiotherapeuten und andere Spezialisten im medizinischen Bereich Rentenansprüche in ein gesetzliches Altersversorgungssystem bzw. aus einem solchen heraus übertragen können.

Nur drei Länder erwähnen in ihren NAP die Arbeitsmarktaspekte der Einwanderung. Die Niederlande betreiben eine restriktive, bedarfsorientierte Politik der Arbeitskräftemigration; dabei wird aber die vorübergehende Aufnahme hochqualifizierter Einwanderer zur Beseitigung eines Arbeitskräftemangels akzeptiert. Portugal möchte mittels einer halbjährlichen Vorausschätzung von Stellenangeboten und Tätigkeitsbereichen eine Steuerung der Einwandererströme erreichen. Die schwedische Regierung und der schwedische Unternehmerverband haben einen Ausschuss für die Integration von Einwanderern in den Arbeitsmarkt gegründet.

Im Bereich lebenslanges Lernen wird die Umsetzung der Leitlinie Nr. 4 durch das Engagement einiger Mitgliedstaaten zur Steigerung des Zugangs von - insbesondere geringqualifizierten - Arbeitnehmern zur beruflichen Bildung belegt. So kündigte Belgien in seinem NAP 2003 an, es werden die Beteiligung an allgemeiner und beruflicher Bildung bei den Erwachsenen (Altersgruppe 25-64) von 6,5 % im Jahre 2002 bis 2010 auf 12,5 % steigern (entsprechend den beschäftigungspolitischen Leitlinien). In Griechenland wird eine Erhöhung von 1,2 % im Jahre 2002 auf 10 % für 2008 angestrebt.

Wie in Teil 1 erwähnt, wurden 2001 und 2002 zwei eng miteinander verknüpfte Prozesse im Bereich allgemeine und berufliche Bildung in Gang gesetzt, die in enger Beziehung zu den Zielen des Aktionsplans für Qualifikation und Mobilität stehen: das umfassende Arbeitsprogramm zu den künftigen Zielen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (,Allgemeine und berufliche Bildung 2010"), das die Konvergenz der nationalen Maßnahmen auf die wichtigsten EU-Ziele in diesem Bereich fördern soll; und die erweiterte europäische Zusammenarbeit in der Berufsbildung, die in der ,Erklärung von Kopenhagen" gefordert wird. Die im Rahmen dieser Initiativen ausgearbeiteten Maßnahmen tragen unmittelbar zur Umsetzung des Aktionsrahmens bei. Zu den 13 gemeinsamen europäischen Zielen, auf die die Politik der Mitgliedstaaten bis 2010 konvergieren sollen, gehören die Ziele 1.2 (Entwicklung von Qualifikationen für die Wissensgesellschaft), 1.3 (Sicherstellung des IKT-Zugangs für alle) und 3.4 (Förderung von Mobilität und Austausch). Für diese und alle anderen gemeinsamen Ziele sowie für die Hauptaspekte der Erklärung von Kopenhagen wurden spezifische Arbeitsgruppen eingesetzt, die ihre Umsetzung vorantreiben sollen. Eine erste Bestandsaufnahme dieser koordinierten Bemühungen bietet die Mitteilung der Kommission, die als Entwurf des gemeinsamen Berichts über ,Allgemeine und berufliche Bildung 2010" dienen soll, den die Kommission und der Rat dem Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung 2004 vorlegen werden.

3. Folgemassnahmen

3.1. Die Bereiche, in denen die größten Fortschritte zu verzeichnen sind

Seit der Verabschiedung des Aktionsplans sind in den meisten Bereichen Fortschritte bei der Umsetzung zu verzeichnen. Zu den Maßnahmen, bei denen die deutlichsten Fortschritte zu beobachten sind, gehören u. a. die folgenden:

* Europäische Krankenversicherungskarte: die Ersetzung des Formblatts E 111 durch die Europäische Krankenversicherungskarte ab 1. Juni 2004 ist beschlossen (der Europäische Rat drängte auf seiner Frühjahrstagung 2003 auf die Einführung der Karte). Außerdem wurden wichtige Fortschritte bei den Verhandlungen zur Änderung der Verordnung 1408/71 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit erreicht, die diese Einführung erleichtert soll.

* Große Fortschritte sind auch bei den Verhandlungen über den Vorschlag zur Vereinfachung und Modernisierung der Verordnung 1408/71 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu verzeichnen.

* Der Rat erzielte am 22. September 2003 eine politische Einigung über den wichtigen Vorschlag über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaat frei zu bewegen und aufzuhalten.

* Der Start des europäischen Portals zur beruflichen Mobilität, das eine erweiterte Version der EURES-Website mit Informationen über Stellenangebote, Lebens- und Arbeitsmöglichkeiten sowie regionalen Arbeitsmarktinformationen bietet, hat den Zugang zu praktischen Informationen zu allen Fragen im Zusammenhang mit der beruflichen Mobilität wesentlich verbessert und vereinfacht. Der Europäische Rat forderte auf seiner Frühjahrstagung 2002 die Schaffung einer solchen Einrichtung bis Ende 2003. Der Start des Bildungsportal PLOTEUS, das jetzt auch über das europäische Portal zur beruflichen Mobilität erreichbar ist, hat den Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit der Mobilität zu Bildungszwecken vereinfacht.

* Die Verabschiedung eines Vorschlags für einen Beschluss über den neuen Europass durch die Kommission ist ein wesentlicher Schritt zur Rationalisierung und Straffung der Transparenzinstrumente und der entsprechenden Netze, die den Bürgern effizientere Dienstleistungen bieten werden.

* Die Mitteilung der Kommission über Einwanderung, Integration und Beschäftigung stellt einen wichtigen Schritt bei der Entwicklung eines ausgewogenen politischen Konzepts dar, insbesondere auch die Anerkennung, dass alle Initiativen im Kontext der Strategie von Lissabon und der europäischen Beschäftigungsstrategie erfolgen sollten.

3.2. Die Bereiche, in denen die geringsten Fortschritte zu verzeichnen sind

Der ursprüngliche Zeitplan für die Öffnung der europäischen Arbeitsmärkte für alle müsste angesichts des zusätzlichen Zeitbedarfs für den Rechtsetzungsprozess in Bezug auf einige Maßnahmen und Veränderungen im wirtschaftlichen Kontext gegebenenfalls neu bewertet werden. Die Fortschritte in den folgenden Bereichen waren geringer als erwartet:

* Der Vorschlag für eine Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, von der Kommission im März 2002 vorgelegt, hat die erste Lesung noch nicht durchlaufen (obwohl der Europäische Rat auf seiner Frühjahrstagung 2003 auf rasche Fortschritte bei der Verabschiedung gedrängt hatte). Der gemeinsame Standpunkt des Rates sollte 2004 festgelegt werden.

* Der Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit [40] stieß in der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates für Einwanderung auf erheblichen Widerstand. Wenig Fortschritte sind zu erwarten im Hinblick auf die Festlegung gemeinsamer Regeln zur Erleichterung der Einwanderung von Drittstaatenangehörigen aus wirtschaftlichen Gründen.

[40] KOM(2001) 386

* Wenig Fortschritt auch bei den gemeinsamen Definitionen für IKT- und e-Business-Fertigkeiten.

Trotz der Verabschiedung der Entschließung des Rates zu Qualifikationen und Mobilität im Juni 2002 mangelt es in vielen Mitgliedstaaten noch an Fortschritten in folgenden Bereichen:

* Entwicklung von Qualifikationen für den neuen Arbeitsmarkt im Kontext des lebenslangen Lernens, insbesondere im Bereich IKT-Qualifikationen;

* Förderung eines echten Zugangs für Erwachsene - unabhängig davon, ob sie eine Beschäftigung haben oder Arbeit suchen - zur beruflichen Weiterbildung, durch die Entwicklung eines geeigneten Rahmens in Absprache mit den Sozialpartnern;

* Ausstattung junger Menschen mit den für den Arbeitsmarkt und die Beteiligung am lebenslangen Lernen notwendigen Grundqualifikationen;

* Förderung von Initiativen mit starker Ausbildungskomponente, damit Arbeitskräfte Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten bzw. dort bleiben und vorwärts kommen können;

* Steigerung, soweit angebracht, der Übertragbarkeit von Sozialversicherungsrechten einschließlich Renten in der gesamten Europäischen Union.

Es ist wichtig, auch weiterhin an der Überwindung von Hemmnissen für die berufliche und geografische Mobilität zu arbeiten, indem die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen in Übereinstimmung mit der Ratsentschließung treffen und im vereinbarten Rahmen darüber berichten.

3.3. Bereiche, in denen weitere Anstrengungen Verbesserungen erzielen könnten

Die Entwicklung des Humankapitals und die Anerkennung der beruflichen und geografischen Mobilität als Teil dieser Entwicklung werden ein wichtiges Thema der Strukturfonds im Allgemeinen und des ESF im Besonderen bleiben, sowohl im Kontext der Halbzeitbewertung (2003-2004) der Strukturfonds als auch für den nächsten Programmplanungszeitraum ab 2007. Die Schlussfolgerungen der Kommission zu dieser Frage werden im Dritten Kohäsionsbericht enthalten sein, den die Kommission Anfang 2004 verabschiedet. Im Oktober 2003 wurde auf der gemeinsamen Sitzung der für Bildung und für Beschäftigung und Soziales zuständigen Minister der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer die Bedeutung einer strukturierten Kooperation betont, die die Entwicklung des Humankapitals unterstützt.

Anerkannt wird auch die gemeinsame Verantwortung der zahlreichen Interessengruppen - nationale, regionale und lokale Behörden und Verwaltungen, Sozialpartner und Zivilgesellschaft - bei der Förderung einer Kultur des lebenslangen Lernens, bei der der Einzelne im Mittelpunkt steht. Allgemein ist man sich auch einig über die Verantwortung des Staates für die Finanzierung der allgemeinen und beruflichen Grundbildung sowie über die Notwendigkeit des freien Zugangs der Erwachsenen ohne Bildungsabschluss zu Programmen der allgemeinen und beruflichen Grund- und Weiterbildung. Viele Länder bekunden zwar eine Anerkennung der Bedeutung einer gemeinsamen Verantwortung der Sozialpartner beispielsweise bei der Gestaltung und Umsetzung von dualen Konzepten, diese Anerkennung ist jedoch in den Beitritts- und Kandidatenländern sehr viel weniger präsent.

Die statistische Überwachung von lebenslangem Lernen und Humankapital durch das europäische Statistische System bedarf der weiteren Verbesserung. Zu einigen Schlüsselaspekten wie der Beteiligung an der nicht formalen Bildung und am informellen Lernen oder des Qualifikationsniveaus der erwachsenen Bevölkerung fehlen einschlägige vergleichbare Daten.

Menschen mit einem niedrigen Bildungsniveau und geringen Qualifikationen, ältere Arbeitnehmer, ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen oder Menschen in benachteiligten oder entlegenen Gebieten sowie Menschen mit Lernschwierigkeiten sind oft wenig vertraut mit den Möglichkeiten, die die allgemeine und berufliche Bildung bietet. Dies schränkt auch ihre Fähigkeit ein, sich wirksam am Arbeitsmarkt zu beteiligen. Eine der größten Herausforderungen in der Zukunft wird es sein, benachteiligte Gruppen für die Vorteile der allgemeinen und beruflichen Bildung zu sensibilisieren und die Systeme attraktiver und zugänglicher zu machen und stärker auf ihre Bedürfnisse auszurichten.

Die Überlegungen zur weiteren Ausweitung der Anerkennung der beruflichen Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen werden fortgesetzt, sobald die Richtlinie über die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen endgültig verabschiedet ist.

Der europäische Arbeitsmarkt kann nicht wirksam und reibungslos funktionieren ohne einen europäischen Rahmen, der als gemeinsame Referenz für die Anerkennung von Qualifikationen dient (wie in der Bestandsaufnahme der Kommission über die Umsetzung des Arbeitsprogramms ,Allgemeine und berufliche Bildung 2010" betont wird). Ein Rahmen dieser Art in Europa sollte sowohl die Hochschulbildung als auch die berufliche Bildung umfassen und auf nationalen Rahmenwerken aufbauen, die ihrerseits kohärent sein müssen und die verschiedenen Ebenen der beruflichen Grund- und Weiterbildung abdecken. Ein solcher gemeinsamer europäischer Bezugsrahmen für Qualifikationen, der für Lernende wie Arbeitgeber transparent ist und das Lernen auf allen Ebenen umfasst (allgemeine und berufliche Bildung, Sekundar- und Tertiarniveau, formale und nicht formale Qualifikationen), wird benötigt, um Bildung und Beschäftigung in Europa enger miteinander zu verknüpfen, aber auch, um dem Einzelnen das lebenslange Lernen zu erleichtern. Das notwendige gegenseitige Vertrauen kann nur durch Qualitätssicherungsinstrumente erreicht werden, die ausreichend kompatibel und glaubwürdig sind und somit gegenseitig akzeptiert und gemeinsam genutzt werden können. In diesem Zusammenhang sollten der ,Gemeinsame Rahmen für die Qualitätssicherung" für die Entwicklung einer hochwertigen beruflichen Bildung (als Teil der Folgemaßnahmen zur Erklärung von Kopenhagen) und die Schaffung einer Plattform für Qualitätssicherung oder Akkreditierung im Hochschulbereich (im Zusammenhang mit dem Prozess von Bologna) zu den Top-Prioritäten für Europa gehören.

Im Bereich IKT-Qualifikationen geben das sich abzeichnende globale Outsourcing und die Auslagerung von IKT-Software- und -Dienstleistungsoperationen an externe Firmen Anlass zu wachsender Besorgnis in den USA und in einigen EU-Mitgliedstaaten. Unternehmen mit globalem Aktionsradius und globalen Märkten werden jede Gelegenheit zum Wachstum nutzen und alle verfügbaren qualifizierten Arbeitskräfte für die globale Herstellung und Vermarktung ihrer Produkte einsetzen. Am anfälligsten für einen Verlust an Wettbewerbsfähigkeit ist in Europa die Forschung und Entwicklung im Produktbereich. Dies wirkt sich auch wesentlich auf die Schaffung von Arbeitsplätzen in den nachgeordneten Bereichen aus und steht in engem Zusammenhang mit dem Thema geistiges Eigentumsrecht; die Konsequenzen für Forschung und Bildung erweisen sich als verpasste Chancen, wenn Europa im Wettbewerb nicht mithalten kann. Es ist wichtig, vorrang in die Stärken der EU im internationalen Vergleich und Wettbewerb zu investieren, und gleichzeitig sich nach Kräften um einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen zu bemühen, damit die Debatte sich auf Fakten stützen kann. Weiterhin geht es darum, Interessengruppen und Sozialpartner zusammenzubringen, damit diese sich mit den Konsequenzen dieser Entwicklung befassen und entsprechende Reaktionsmöglichkeiten identifizieren. Herkömmliche Erhebungen oder Beschäftigungsstatistiken sind nicht notwendigerweise die beste Grundlage für Grundsatzentscheidungen auf Regierungs- oder Unternehmensebene in diesem Bereich. Es müssen neue Denkansätze gefunden werden, sowohl im Hinblick auf langfristige Szenarien als auch auf die kurzfristigere Überwachung mittels innovativer Messinstrumente. 2004 müssen neue Wege des Dialogs zwischen Industrie und Regierung gefunden werden, um dieser dynamischen Herausforderung im Bereich e-Business gerecht zu werden. Diese Fragen werden vom European e-Skills Forum in seinem Bericht an die Kommission - der voraussichtlich im Juni 2004 vorgelegt wird - behandelt.

Die Rolle der Informationsgesellschaft bei Entwicklung von Qualifikationen, Wissen und Kompetenzen muss anerkannt und ihr Potenzial realisiert werden. In diesem Zusammenhang ist es angebracht, das Aufkommen von ,Cyber"-Organisationen oder echten virtuellen Organisationen anzusprechen, die Alternativen zur Mobilitätsforderung bieten, indem sie den Unternehmen die Unabhängigkeit vom Standort und die Nutzung räumlich verteilter Qualifikationen bieten. Diese Art der Arbeitsorganisation ist zwar noch eine Randerscheinung und erst im Entstehen begriffen, aber sie kann wachsen und eine ernsthafte Alternative und Antwort auf die Fragen der Mobilität darstellen. Die Entwicklung von Indikatoren zur Überwachung dieses Phänomens der ,virtuellen Mobilität" auf der Grundlage von Vernetzung und verteiltem Wissen würde ein besseres Verständnis des Potenzials ermöglichen.

ANHANG

1) Ausmaß der beruflichen Mobilität und Stellenfluktuation

Trotz leichter Schwankungen bei den Zahlen der Arbeitsstellenwechsler in einzelnen Mitgliedstaaten hat EU-weit der Wechsel von Arbeitnehmern zwischen Arbeitsstellen und Sektoren nicht wesentlich zugenommen. Nur 15,2 % der Menschen wechselten in den letzten zehn Jahren aus beruflichen Gründen ihren Wohnsitz (Eurobarometer 54, Februar 2001). Dies wird sich nachteilig auf den Produktivitätszuwachs auswirken (Beschäftigung in Europa, 2003). Die Mobilität zwischen den Sektoren und eine anpassungsfähige Arbeitnehmerschaft sind wesentliche Elemente für eine Strategie des Produktivitätswachstums.

Beschäftigte nach Dauer der derzeitigen Beschäftigung

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[41]

[41] Nach jüngeren Daten ergeben sich leichte Unterschiede bei den Zahlen für 2000 zwischen dem Aktionsplan Qualifikation und Mobilität und dieser Mitteilung.

Quelle: Eurostat - Arbeitskräfteerhebung, Frühjahrsdaten

2) Einfluss des Bildungsniveaus auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit

Je höher das Bildungsniveau, desto größer die Erwerbstätigenquote. Umgekehrt also: Je niedriger das Bildungsniveau, desto größer das Risiko der Arbeitslosigkeit. Die Unterschiede in der Erwerbstätigenquote in der EU-15 sind am ausgeprägtesten in der Gruppe der Niedrigqualifizierten - zwischen 41 % in Belgien und 67 % in Portugal. Weniger Streuung ist in der Gruppe der Hochqualifizierten zu finden - mit Werten von 78 % für Spanien und 89 % für Portugal.

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Erläuterungen:

- Zahlen in Klammern sind aufgrund unzureichender Erhebungsgrundlage ggf. unzuverlässig.

- Das Bildungsniveau wird als "hoch" definiert, wenn der Betroffene die Tertiarstufe abgeschlossen hat, als "mittel" nach Abschluss der Sekundarstufe II und als ,niedrig" bei weniger als einem Abschluss der Sekundarstufe II. Erwerbstätigenquote und Arbeitslosenquote in der Spalte ,Bildungsniveau" werden auf der Grundlage der AKE für alle Personen berechnet, für die Angaben zum Bildungsniveau vorliegen. Sie können abweichen von den Quoten, die die Gesamtprobe einschließlich der Personen mit fehlenden Angaben zum Bildungsniveau erfassen.

3) Beschäftigungswachstum in Sektoren mit hohem Qualifikationsbedarf

Es gibt stets spezifische Arbeitsmarktanforderungen; das Ausmaß der Mobilität der Arbeitskräfte zwischen den verschiedenen Sektoren muss diesen Anforderungen entsprechen. Für die Gesamtbeschäftigung lassen die relativ niedrigen Werte für Frankreich, Belgien und das VK vermuten, dass in der Struktur der Beschäftigung keine wesentlichen Veränderungen aufgetreten sind. Für Irland, Italien und Luxemburg andererseits ist eine Veränderung der Beschäftigungsstruktur um mehr als 10 % zu verzeichnen. Was die Sektoren mit hohem Qualifikationsbedarf betrifft, so verzeichneten Österreich, Finnland und Luxemburg mit mindestens 15 % die stärkste Mobilität. Somit ergibt sich, betrachtet man die Mobilität innerhalb der Beschäftigungsstrukturen der Mitgliedstaaten nach Bildungsniveau, ein geringerer Wert für die Beschäftigung mit niedrigen oder mittleren Qualifikationsanforderungen als für die Beschäftigung mit hohem Qualifikationsbedarf.

Veränderung in der Beschäftigungs in EU-15 zwischen 1997 und 2002, nach Sektoren

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4) Bildungsniveau

Der Anteil der 25-64-Jährigen, die die Sekundarstufe II erfolgreich abgeschlossen haben, stieg von 1997 bis 2002 um fast 7 Prozentpunkte. Somit verbessert sich das Bildungsniveau der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, wobei Dänemark, Deutschland, Schweden und das VK führen. Das Bildungsniveau in Europa liegt unter 80 %, im Vergleich zu Kanada, den USA, Neuseeland, Südkorea und Japan, die alle über der 80-%-Marke liegen (Kommission, GD Bildung und Kultur (EAC), 2003).

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Quelle: Eurostat, Arbeitskräfteerhebung, Frühjahrsdaten

Anmerkung: Einschließlich GSCE im VK.

5) Schulabbrecher

Die Quote der Schulabbrecher ist zwischen 1999 und 2002 stetig um 2 Prozentpunkte zurückgegangen (Eurostat, AKE). Jugendliche bleiben länger im Bildungssystem und stärken dadurch ihre spätere Position auf dem Arbeitsmarkt. Das vom Rat im Mai 2003 festgelegte Benchmark besagt, dass der Anteil der Altersgruppe 18-24 mit nur Sekundar-I-Abschluss und ohne weitere Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen um 10 % gesenkt werden soll (Kommission, EAC, 2003). Derzeit haben 73,8 % der Altersgruppe 20-24 die Sekundarstufe II abgeschlossen, damit fehlen noch 11 % bis zum Benchmarkwert (Kommission, GD Bildung und Kultur, 2003).

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Quelle: Eurostat, Arbeitskräfteerhebung, Frühjahrsdaten

Erläuterungen:

- Unterbrechung 2000 für PT und FI, 2001 für SE

- In FR mangelnde Vergleichbarkeit der Daten mit denen anderer Länder, bedingt durch unterschiedliche Bezugszeiträume (eine Woche vor der Erhebung).

- In DK und LU ist die hohe Schwankungsrate der Ergebnisse über die Zeit zum Teil bedingt durch eine kleine Erhebungsgrundlage.

- Schätzwerte werden auf der Grundlage der verfügbaren Länderdaten für die EU-15 (2000-2001) vorgelegt.

6) Grundfertigkeiten

Um eine Beschäftigung zu suchen und zu finden, und damit auch zur Sicherung ihrer sozialen Eingliederung brauchen die Menschen einen Grundbestand an Fertigkeiten und Wissen. In der zunehmend wissensbasierten, dienstleistungsorientierten Wirtschaft der EU müssen diese Grundfertigkeiten und -kompetenzen, will man auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig bleiben, kontinuierlich ausgebaut und aktualisiert werden, damit der Einzelne seinen Arbeitsmarktwert und seine Mobilitätsmöglichkeiten verbessern kann.

Leistungen der Studierenden und Nationaleinkommen

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Anmerkung: Die Tendenz berücksichtigt keine Länder außerhalb der OECD.

Quelle: OECD-PISA-Datenbank, 2001, Tabelle 3.6.

Die Bildungsleistung muss im wirtschaftlichen Kontext gesehen werden. Allgemein gilt: Je höher das Pro-Kopf-BIP, desto besser die Leistungen in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften, wie sich in Österreich, Belgien und Frankreich zeigt (OECD, Programme for International Student Assessment (PISA), 2000). Andererseits erzielten Länder wie Finnland und die Tschechische Republik eine höhere durchschnittliche Note in der PISA-Studie, als nach ihrem Pro-Kopf-BIP zu erwarten wäre.

Länder, deren Leistungsniveau niedriger lag, als nach dem Pro-Kopf-BIP zu erwarten, waren Griechenland, Portugal, Deutschland und Dänemark. Angesichts der anstehenden Erweiterung ist zu sagen, dass die Beitrittsländer bessere Leistungswerte aufweisen als die meisten EU-Mitgliedstaaten.

7) Beteiligung erwachsener Arbeitnehmer an Berufsbildungsmaßnahmen

Seit 1997 hat die Beteiligung Erwachsener an Berufsbildungsmaßnahmen in der EU um 2,8 % zugenommen und im Jahre 2002 8,5 % erreicht. Nach dem entsprechenden Benchmark soll dieser Wert bis 2010 auf 12,5 % steigen (Kommission, Europäische Beschäftigungsstrategie, 2003). Das Berufsbildungsangebot muss erweitert werden, insbesondere für Menschen mit einem niedrigen bis mittleren Bildungsniveau sowie für ältere Menschen mit Weiterbildungsbedarf, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern müssen. Es gibt Disparitäten in der Beteiligungsquote zwischen den Mitgliedstaaten, generell aber ist ein Anstieg der Beteiligung von 5,7 % im Jahre 1996 auf 8,5 % 2002 (EU-15) zu verzeichnen (Eurostat, AKE, 2003).

Anteil der Erwachsenen (25-64)

in der allgemeinen und beruflichen Bildung

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Quelle: Eurostat, AKE, Frühjahrsdaten

Erläuterungen:

- Zahlen in Klammern sind aufgrund unzureichender Erhebungsgrundlage ggf. unzuverlässig. Das Zeichen ,-, wird verwendet, wenn Daten nicht verfügbar oder extrem unzuverlässig sind.

- Unterbrechung 2000 für PT und FI, 2001 für SE

- In FR mangelnde Vergleichbarkeit der Daten mit denen anderer Länder, bedingt durch unterschiedliche Bezugszeiträume (eine Woche vor der Erhebung).

- Schätzwerte werden auf der Grundlage der verfügbaren Länderdaten für die EU-15 (2000-2001) vorgelegt.

8) IKT-Qualifikationsmangel

Die Steigerung der digitalen Kompetenz und die Entwicklung der Qualifikationen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien geht nur langsam voran. In Europa war ein Produktivitätszuwachs nur im Bereich IKT-Produktion zu verzeichnen. Während in den Sektoren IKT-produzierende Dienstleistungen und IKT-nutzendes verarbeitendes Gewerbe sowie in Nicht-IKT-Sektoren in Europa ein schnelleres Wachstum als in den USA zu verzeichnen war, war die Rate geringer im IKT-nutzenden Dienstleistungssektor und dadurch wiederum für die europäische Wirtschaft insgesamt (Beschäftigung in Europa, 2003). Dies macht die Notwendigkeit einer stärkeren Verbreitung dieser Technologien in Europa deutlich.

Trotz der Lockerung der Arbeitsgenehmigungsbestimmungen, womit die Einreise nach Europa für qualifizierte IKT-Kräfte von außerhalb der Union leichter wird, konnte bisher kein internes Angebot geschaffen werden, das die Nachfrage ausreichend deckt. Eine jüngere Studie zeigt, dass Ende 2000 nur 5,6 % der Fachkräfte im Bereich Internet und Vernetzung in 13 großen EU-Ländern Frauen waren. Es handelt sich hier um einen Teil der Erwerbsbevölkerung, der stärker ermutigt werden muss, eine entsprechende Ausbildung zu absolvieren und Qualifikationen zu erwerben, um den Mangel in diesem Sektor zu verringern.

Die IKT-Qualifikationslücke scheint heute kein besonderer Anlass zur Sorge mehr im IKT-Sektor, hingegen gewinnen andere Aspekte an Bedeutung. Die zyklische Natur des IKT-Sektors und die derzeitige wirtschaftliche Stagnation haben verständlicherweise zu einem Vertrauensverlust geführt. Entlassungen haben die erwartete Signalwirkung des Arbeitsmarktes an junge Menschen verursacht, die über ihren beruflichen Werdegang entscheiden, und dies hat bereits zu einem Rückgang der Bewerbung für IKT-Studiengänge geführt. Größere qualitative Veränderungen sind zu erwarten, und die Debatte hat sich von den rein technischen IKT-Fertigkeiten zu einer breiteren Definition von e-Qualifikationen unter Einschluss von IKT- und e-Business-Fertigkeiten und sogenannten ,weichen" Kompetenzen geführt.

9) Demografische Entwicklungen: Veränderungen der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter und Zusammensetzung nach Altersgruppen

Demografische Trends lassen erwarten, dass sich die Zusammensetzung der Erwerbsbevölkerung verändert. Es wird einen Rückgang der Zahl jüngerer Arbeitnehmer und gleichzeitig eine Zunahme der Zahl älterer Arbeitnehmer geben.

Bevölkerungsanteil nach Altersgruppen

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Quelle: UK Population Division, 2002; Quelle: UN Population Division, 2002, in World Annual World Bank Conference on Development Economics, 2002 [42]

[42] Es können leichte Unterschiede zwischen EUROSTAT- und UN-Daten bestehen.

Während heute jeder zehnte Mensch auf der Welt über 60 Jahre alt ist, wird dieses Verhältnis Schätzungen zufolge bis 2005 auf 1:5 und bis 2150 sogar auf 1:3 steigen (Annual World Bank Conference on Development Economics, 2002). Erfuellen sich diese Vorhersagen, dann wird die Erwerbsbevölkerung in den nächsten Jahrzehnten nicht nur uneinheitlicher werden, auch die Alterstruktur der Bevölkerungen wird sich aufgrund des unterschiedlichen Tempos der Alterung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern weiter auseinander entwickeln.

10) Ausmaß der geografischen Mobilität

Der Anstieg der geografischen Mobilität ist äußerst gering, von 1,45 % im Jahre 1998 auf 1,50 % 2001. Die Arbeitnehmer in Europa bleiben also in hohem Maße ortsverbunden.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Quelle: Eurostat, Arbeitskräfteerhebung, Frühjahrsdaten

11) Pendlermobilität

Zwar sind die meisten Europäer geografisch nicht mobil (0,1 % wechselten 2000 ihren offiziellen Wohnsitz zwischen zwei europäischen Ländern - AKE, Eurostat), jedoch praktizieren sie flexiblere Formen der Arbeitsmobilität, so etwa das Pendeln in Grenzregionen, Pendeln über große Entfernungen und eine befristete Migration. Das Pendeln zwischen Mitgliedstaaten und nach außerhalb der Union ist seit 1996 stark angestiegen. Der größte Teil dieser Zunahme geht auf das Pendeln zwischen EU-Mitgliedstaaten zurück, weniger auf Bewegungen zwischen der Union und ihren Nachbarländern (dies gilt für 14 Mitgliedstaaten, Schweden bildet hier ein Ausnahme). (Kommission, GD Beschäftigung und Soziales (EMPL), 2002). Belgien, Luxemburg und Österreich verzeichnen große Pendlerströme zwischen anderen Mitgliedstaaten auf, wobei die Mehrzahl der Pendler männlich ist.

Nachbarschaft und geografische Lage sind Faktoren, die allgemein als entscheidend für die Praktikabilität des Pendelns gelten. Dies zeigt sich besonders deutlich in Belgien, wo 2000 etwas weniger als 2 % der inländischen Erwerbstätigen in einem anderen Land arbeiteten, wobei die überwiegende Mehrheit in einem anderen Teil der Union, etwa Frankreich oder Luxemburg, tätig war. In Frankreich arbeiteten knapp über 1 % außerhalb der Union, nämlich in der Schweiz. In Finnland und dem VK gibt es vergleichsweise sehr wenig Pendler, in der Hauptsache aufgrund der geografischen Lage. Ungeachtet solcher Faktoren, die das Pendeln fördern oder auch verhindern, weisen die Niederlande und Deutschland, mit geografischen Bedingungen sehr ähnlich denen Belgiens und Frankreichs, dennoch nur eine geringe Pendlertätigkeit auf. Dies lässt vermuten, dass es auch Unterschiede in der Einstellung zum berufsbedingten Pendeln in andere Ländern gibt (Kommission, GD Beschäftigung, 2002).

Anteil der abhänging Beschäftigten, die ins Ausland pendeln, 1992, 1996 und 2000

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Mobility and Migration Update, 2001/0082, GD Beschäftigung und Soziales, Referat A1, 2002 (Studies Management and Research Tool (SMART)

Anders als im Falle der Einwanderung, bei der junge Menschen weit in der Mehrzahl sind, sind Arbeitnehmer, die zum grenzüberschreitenden Pendeln neigen, im Durchschnitt eher zwischen 30 und 50 Jahren alt als darunter. Dies gilt insbesondere für Männer; 0,7 % der männlichen Erwerbstätigen in der Altersgruppe 30-39 in der Union pendelten grenzüberschreitend, bei den 40- bis 54-jährigen waren es 0,6 %, gegenüber 0,4 % in der Altersgruppe unter 25 und einem etwas geringeren Anteil bei Arbeitnehmern ab 55 Jahren.

Durchschnittlich pendelten etwa 0,5 % der Beschäftigten in der EU im Jahre 2000 zur Arbeit in einem anderen Land, davon die Hälfte in einen anderen Mitgliedstaat, die andere Hälfte in ein Drittland, die meisten davon in die Schweiz (Kommission, GD EMPL, 2002).

Männer und Frauen, die innerhalb der EU bzw. nach außerhalb pendeln, nach Altersgruppen, 1999/2000

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Extra-EU = Pendeln in Länder außerhalb der Union

Intra-EU = Pendeln innerhalb der Union

Mobility and Migration Update, 2001/0082, GD Beschäftigung und Soziales, Referat A1, 2002 (Studies Management and Research Tool (SMART)

12) Regionen mit hoher Erwerbstätigkeit und Qualifikationsbedarf in der EU-25

Die nachfolgenden Karten (ausgehend von einem Szenario mit einem jährlichen Beschäftigungswachstum von 1 oder 1,5 % ab 2003) zeigen, für welche Regionen bis 2010 die höchsten Erwerbstätigenquoten und damit das höchste Defizit an qualifizierten Arbeitskräften zu erwarten ist: etwa das südliche VK, Dänemark, Schweden, die Niederlande, Zentralfrankreich, Süddeutschland, Westösterreich und Zentralportugal.

Erwerbstätigenquote 2010, bei 1% jährlichem Beschäftigungswachstum*

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Source : Eurostat LFS and 2000 Demographic Projections (Baseline scenario)

Demographic projections for CY, EE, LV, LT, SI : UN World Population Prospects, 2002 Revision (Medium Variant).

Regional demographic projections for CZ, HU, PL, SK : Commission services.

* Employment in all regions starting from LFS Spring 2003, except B, D, L and A starting from LFS Spring 2002.

All at Nuts 2 level, except at Nuts1 : Berlin DE3, Sachsen DED, London UKI, Wales UKL, Scotland UKM

Cornwall, Isle of Scilly UKK3 and Devon UKK4 are aggregated

Erwerbstätigenquote 2010, bei 1,5% jährlichem Beschäftigungswachstum*

Beginnend im Jahr 2003

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Source : Eurostat LFS and 2000 Demographic Projections (Baseline scenario)

Demographic projections for CY, EE, LV, LT, SI : UN World Population Prospects, 2002 Revision (Medium Variant).

Regional demographic projections for CZ, HU, PL, SK : Commission services.

* Employment in all regions starting from LFS Spring 2003, except B, D, L and A starting from LFS Spring 2002.

All at Nuts 2 level, except at Nuts1 : Berlin DE3, Sachsen DED, London UKI, Wales UKL, Scotland UKM

Cornwall, Isle of Scilly UKK3 and Devon UKK4 are aggregated.

13) Fremdsprachenerwerb

Die Förderung des Erwerbs anderer Sprachen zusätzlich zur Muttersprache ist seit langem ein Ziel der Gemeinschaft (Kommission, EAC, 2003). Sprachenkenntnisse gehören zu den wichtigsten Kompetenzen, die die wissensbasierte Gesellschaft Europas braucht.

Es gibt unterschiedliche Niveaus der Sprachbeherrschung zwischen den Altersgruppen. In der Altersgruppe 15-24 haben mehr Menschen Fremdsprachenkenntnisse als in der Gruppe 25-39, die wiederum einen höheren Anteil hat als die Gruppe 40-54. 67 % der Führungskräfte verfügen über Fremdsprachenkenntnisse, gegenüber 17 % bei Rentnern und 27 % bei Hausfrauen und Hausmännern (Eurydice/Eurostat).

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Eurobarometer 54 ,Europäer und Sprachen" 2001

Die Bandbreite der von Europäern gesprochenen Fremdsprachen: 41 % sprechen Englisch als Fremdsprache; 19 % Französisch, 10 % Deutsch, 7 % Spanisch und 3 % Italienisch. Keine der anderen Sprachen erreicht einen Anteil von 1 % (Kommission, EAC, 2003).

Außerdem gibt es geografische Unterschiede in den Fremdsprachenkenntnissen; so beherrschen 66 % der Menschen im Vereinigten Königreich nur eine Sprache, gegenüber 13 % der Dänen, Schweden und Niederländer, der EU-Durchschnitt liegt bei 47 %.

Fremdsprachenkenntnisse nach Ländern

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(Kommission, EAC, 2003) (Eurobarometer 54 ,Europäer und Sprachen" 2001)

Durchschnittlich lernen 42 % der Grundschüler und 90 % der Schüler in der Sekundarstufe Englisch. Englisch ist Pflichtfach in sieben der 15 Mitgliedstaaten (sowie im VK und in Irland). Als zweite Sprache wird in den europäischen Ländern überwiegend Französisch gewählt (3 % der Schüler in Grundschulen und 24 % in der Sekundarstufe lernen Französisch), während Deutsch eine beliebte Sprache in den Beitrittsländern ist (12 % in der Primarstufe und 30 % in der Sekundarstufe lernen Deutsch) (Kommission, EAC, 2003).

Durchschnittliche Zahl von Fremdsprachen pro Schüler in Sekundarstufe I/II, 2000

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Quelle: Eurostat - Bildungsstatistiken

Erläuterungen:

Irisch, Luxemburgisch und Regionalsprachen werden nicht mitgezählt, allerdings können in bestimmten Ländern Sonderregelungen für Regionalsprachen gelten.

Griechenland: Daten von 1999.

Finnland: Die Amtssprache zählt in Schulen, in denen sie nicht die Unterrichtssprache ist, als Fremdsprache.

Schweden: Für ISCED 3 beziehen sich die Daten nur auf Abgänger im Jahr 2000.

Vereinigtes Königreich: Alle Schüler in der Sekundarstufe in England, Wales und Nordirland lernen mindestens eine Fremdsprache, es liegen jedoch keine Daten darüber vor, wie viele Schüler mehr als eine Fremdsprache lernen.

14) Migration

In Nordeuropa stand die Familienzusammenführung an erster Stelle auf der Liste der Gründe für eine Einwanderung, mit 50 % in Schweden, 40 % in Frankreich, 36 % in Dänemark, 33 % in Finnland und 27 % im VK. Auf der anderen Seite war in den südeuropäischen Ländern die arbeitsbedingte Zuwanderung der wichtigste Faktor. 61 % der Zuwanderer in Italien gaben Beschäftigungsgründe für eine legale Einreise an, 46 % in Portugal, 30 % in Spanien (Beschäftigung in Europa 2003).

Erwanderung aus Drittländern, nach Einwanderungsgründen, 2000

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Im Zuge der Einwanderung können hochqualifizierte Drittstaatsangehörige ins Land kommen, die einen Beitrag zur Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums leisten. Der Anteil qualifizierter Arbeitskräfte, die nach Europa kommen, steigt kontinuierlich an, gleichzeitig ist ein Rückgang des Anteils der niedrigqualifizierten Zuwanderer um 19 Prozentpunkte zu verzeichnen.

Qualifikationsverteilung bei Nicht-EU-Bürgern, nach Jahr der Einreise

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