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Document 52003DC0139
Report from the Commission - The Stabilisation and Association process for South East Europe - Second Annual Report { SEC (2003) 339; SEC (2003) 340; SEC (2003) 341; SEC (2003) 342; SEC (2003) 343 }
Bericht der Kommission - Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess für Südosteuropa - Zweiter Jahresbericht { SEK (2003) 339; SEK (2003) 340; SEK (2003) 341; SEK (2003) 342; SEK (2003) 343 }
Bericht der Kommission - Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess für Südosteuropa - Zweiter Jahresbericht { SEK (2003) 339; SEK (2003) 340; SEK (2003) 341; SEK (2003) 342; SEK (2003) 343 }
/* KOM/2003/0139 endg. */
Bericht der Kommission - Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess für Südosteuropa - Zweiter Jahresbericht { SEK (2003) 339; SEK (2003) 340; SEK (2003) 341; SEK (2003) 342; SEK (2003) 343 } /* KOM/2003/0139 endg. */
BERICHT DER KOMMISSION - Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess für Südosteuropa - Zweiter Jahresbericht { SEK (2003) 339; SEK (2003) 340; SEK (2003) 341; SEK (2003) 342; SEK (2003) 343 } Zusammenfassung Der zweite Jahresbericht der Kommission liefert eine Bestandsaufnahme der Fortschritte seit dem im April 2002 veröffentlichten ersten Bericht. Er bekräftigt die Perspektive für eine immer engere Beziehung und am Ende einen Beitritt zur Europäischen Union und würdigt erhebliche Erfolge bei der Stabilisierung der Region. Ferner fördert der Bericht Mängel und langsame Fortschritte im Reformprozess in vielen Sektoren und in mehreren Ländern zu Tage. Ein Problem, das sich wie ein roter Faden durch den vorliegenden Bericht und die einzelnen Länderberichte zieht, sind die allgemein schlechten Umsetzungsergebnisse. Der Bericht nennt die wichtigsten Herausforderungen der Zukunft und die Kommission unterstützt auch weiter die Länder bei ihren Bemühungen, diesen zu begegnen. Zur Überwindung der verbleibenden Hindernisse für Transformation, Entwicklung und europäische Integration sind echter politischer Wille und Einsatz seitens der Länder selbst unabdingbar. Im vorliegenden Bericht stellt die Kommission einige Maßnahmen vor, die den Prozess weiter stärken und die Länder gewissermaßen im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Integrationsagenda immer enger an die Union heranführen sollen. Darin zeigt sich das andauernde Engagement der Europäischen Union in der Region. Wann und in welchem Tempo die Region jedoch voll in die Europäische Union integriert werden kann, hängt letzten Endes von den westlichen Balkanländern selbst ab. Die tragische Ermordung des serbischen Premierministers Zoran Djindjic, der sich mutig für den Aufbau der Demokratie einsetzte und bei der Durchbrechung der Isolation Serbiens eine Schlüsselrolle spielte, war ein Schock für die Region und für die internationale Gemeinschaft. Dieses Verbrechen erinnert an das schwierige Erbe der Vergangenheit, ist aber auch ein Fingerzeig für die Notwendigkeit, dass die Regierung mit unvermindertem Tempo an Stabilisierung, Demokratisierung und Reformen weiterarbeitet. Zoran Djindjic setzte sich dafür ein, Serbien und Montenegro auf EU-Kurs zu halten. Der vorliegende Bericht und der gesonderte Bericht über Serbien und Montenegro greifen die Reformen auf, die nötig sind, um seine Vision am besten voranzubringen. Die Kommission wird die Behörden von Serbien und Montenegro bei ihren Anstrengungen zur Bekämpfung der Kräfte, die versucht haben, die serbische Demokratie anzugreifen, weiter mit allen möglichen Mitteln unterstützen. 1. HINTERGRUND Beim Europäischen Rat von Kopenhagen im Dezember 2002 wurde die europäische Perspektive der fünf westlichen Balkanländern bekräftigt und einmal mehr die Entschlossenheit der Europäischen Union hervorgehoben, deren Anstrengungen als mögliche Kandidaten im Hinblick auf die Annäherung an die Europäische Union zu unterstützen. Der von der gesamten internationalen Gemeinschaft sowie die Ländern der Region anerkannte und unterstützte Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess bleibt der strategische Bezugsrahmen, mit dem den Ländern auf diesem Weg geholfen werden soll. Es handelt sich um eine Eintrittsstrategie, verbunden mit der Einführung europäischer Werte, Prinzipien und Standards in der Region, welche diesen Ländern mittelfristig den Weg in die Europäische Union ebnen wird. Ziel des Prozesses selbst und der damit verbundenen Aussichten ist es, die Reformen in den westlichen Balkanländern ebenso zu verankern wie es der Beitrittsprozess in Mittel- und Osteuropa getan hat. Der aktuelle Jahresbericht zeigt, dass alle Länder ständige Fortschritte machen. Das geschieht in den meisten Ländern jedoch nur langsam und geht manchmal mehr auf internationale Maßnahmen und internationalen Druck zurück als auf den Willen oder die Fähigkeit der Länder selbst, Eigenverantwortung zu übernehmen und den Reformprozess voranzutreiben. Die Länderberichte zeigen einige Bereiche auf, in denen in den einzelnen Ländern Verbesserungen und weitere Reformen notwendig sind, damit sie Fortschritte im Hinblick auf eine engere Beziehung zur Europäischen Union machen können. Die Kommission unterstützt sie laufend bei ihren Bemühungen zur Überwindung der Transformations- und Entwicklungshindernisse wie etwa der schwachen Institutionen, der geringen Verwaltungskapazitäten, der unterentwickelten Rechtsstaatlichkeit und der allgemein dürftigen Rechtsumsetzung. Ferner verdeutlichen die Berichte die Verbindungen zwischen dem Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess und der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Ein Beispiel hierfür ist die vor Kurzem eingerichtete EU-Polizeimission in Bosnien und Herzegowina (BiH), die das umfassendere Ziel der Schaffung rechtsstaatlicher Verhältnisse unterstützt und damit andere Programme im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses ergänzt. Die geplante Weiterführung des NATO-Einsatzes "Allied Harmony" in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der NATO-geführten Stabilisierungstruppe (SFOR) in BiH unter Leitung der EU liefern weitere Beispiele für Stabilisierungsanstrengungen, die zum längerfristigen Reformen- und Assoziierungsprozess beitragen werden. Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess soll den Ländern der Region bei der Transformation helfen und ist flexibel genug, um sich dem Bedarf und dem Entwicklungsstand der einzelnen Länder anzupassen, doch er kann diese Aufgabe nicht allein erfuellen. Er sollte als eine Art Vertrag zwischen der Europäischen Union und den Ländern verstanden werden. Die Kommission hält ständig Ausschau nach Möglichkeiten, den Prozess und seine Instrumente zu verbessern und zu vertiefen und so ständig Fortschritte in Richtung europäische Integration zu machen. Stärkere Anstrengungen seitens der Union müssen mit einem ebenso starken politischen Engagement seitens der Länder zur Umsetzung der notwendigen Reformen einhergehen. Alle Akteure müssen sich die Agenda für europäische Integration zu eigen machen. Die Europäische Union ist im Grunde genommen eine Wertegemeinschaft. Die Regierungen der Region müssen, und das geschieht auch zunehmend, diese Werte übernehmen - Werte die mit Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte, Minderheitenschutz und Marktwirtschaft zu tun haben. Das liegt in ihrem eigenen Interesse und ist das, was die Menschen in der Region verdienen. Doch Werte ändern sich nicht von heute auf morgen und wir müssen den Ländern die Zeit geben, die sie benötigen, und davon ausgehen, dass der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess keine schnelle Lösung bedeutet, sondern eine langfristige Strategie ist, die nachhaltige Ergebnisse zeitigen wird. Methode und Struktur des zweiten Jahresberichts entsprechen im Grunde denen des im April 2002 [1] veröffentlichten ersten Berichts. Die Länderberichte prüfen die im Laufe des Jahres erzielten Fortschritte, bewerten den Grad der Umsetzung der Empfehlungen des ersten Jahresberichts und heben Prioritäten für die nächsten zwölf Monate hervor. Der vorliegende Bericht, das "Gesamtdokument", fasst die wichtigsten Tendenzen und die verbleibenden Herausforderungen in der Region zusammen, betrachtet in zahlreichen spezifischen Sektoren die regionale Dimension und erörtert die Schlüssigkeit und Umsetzung der zwei wichtigsten Instrumente im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses: das Hilfeprogramm (CARDS [2]) und die Handelsmaßnahmen (Anhang I). Eine Bewertung der Umsetzung der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen wird durchgeführt, wenn diese ausreichend lange in Kraft waren, um eine solche Bewertung zu ermöglichen. Anhang II enthält Zusammenfassungen der Berichte über die einzelnen Länder. [1] KOM (2002) 163 und SEK (2002) 339-343. [2] Gemeinschaftshilfe für Wiederaufbau, Entwicklung und Stabilisierung. 1.1. Die Erweiterung und die westlichen Balkanländer Die Vereinigung Europas ist erst dann vollständig, wenn der südöstlich Teil eingeschlossen ist. Mit der Erweiterung 2004 rückt die Europäische Union den westlichen Balkanländern physisch näher, eigentlich bis an deren Haustür. Der erfolgreiche Abschluss der Verhandlungen mit einigen ihrer engsten Nachbarn - die der Europäischen Union im Mai 2004 beitreten sollen -schafft eine neue Dynamik im europäischen Integrationsprozess und hat daher tiefgreifende Auswirkungen auf die westlichen Balkanländer. Er dürfte dazu beitragen, deren eigenen Perspektive Wirklichkeit und Sichtbarkeit zu verleihen und die Botschaft zu bekräftigen, dass sich die harte Arbeit und manchmal schmerzhaften Reformen und Anpassungen, die auf diesem Weg nötig sind, auszahlen. Mit ausreichend politischem Willen und der Fähigkeit zur Reform und Übernahme der zentralen Werte und Prinzipien der Europäischen Union werden die westlichen Balkanländer ihrem eigenen individuellen Tempo entsprechend als nächste an der Reihe sein. Unter den gegenwärtigen Umständen ist die europäische Perspektive für die westlichen Balkanländer von herausragender Bedeutung und zeugt von der Bereitschaft der Europäischen Union, den Völkern der Region in äußerst schwierigen Situationen zur Seite zu stehen. Beim Gipfel von Thessaloniki im Juni 2003 sollte das Engagement der Union für eine europäische Zukunft der Länder der Region hervorgehoben werden. Die Erweiterung der Union hat praktische Konsequenzen. Um den Pflichten im Rahmen des Besitzstands und ihren Verpflichtungen aus den Beitrittsverhandlungen nachzukommen, müssen die neuen Mitgliedstaaten ein hohes Schutzniveau an den Außengrenzen der Union gewährleisten, um dafür zu sorge, dass im Land Sicherheit herrscht und die Grenzen reibungslos und schnell überschritten werden können. Das macht eine engere Zusammenarbeit mit den künftigen südlichen Nachbarn der Union erforderlich. Eine Modernisierung der künftigen Außengrenzen wird die Wartezeit an den Grenzen verringern und allen Reisenden zugute kommen. Die Erweiterung wird unvermeidlich zur Beseitigung der visumsfreien Reisemöglichkeiten zwischen den neuen Mitgliedstaaten und westlichen Balkanländern führen, außer für Kroatien, für das gegenüber den Schengen-Ländern keine Visumspflicht besteht. Das ist eine natürliche Folge aus der Anpassung der Kandidaten an die Visumsbestimmungen der EU. Die Tatsache, dass die westlichen Balkanländer eines der Einfallstore in die Europäische Union für kriminelle Aktivitäten, illegale Einwanderung und andere Bedrohungen sind, macht eine umfassendere Zusammenarbeit bei der Rechtsdurchsetzung in der Region umso nötiger. Die Zusammenarbeit mit den Kandidatenländern in der Nachbarschaft, die versuchen, den EU-Besitzstand umzusetzen, wird den Balkanländern bei ihren täglichen Anstrengungen zur Entwicklung neuer Verfahren und Fertigkeiten zugute kommen. Die neuen Mitgliedstaaten übernehmen mit dem Beitritt vollständig die gemeinsame Handelspolitik der Europäischen Union. Während die zwischen den Kandidaten und Drittstaaten geltenden Handelsabkommen gekündigt werden müssen, gelten die internationalen Abkommen und multilateralen Handelspräferenzen der EU in den neuen Mitgliedstaaten mit sofortiger Wirkung. Über 70 % des Außenhandels der Balkanländer werden mit der erweiterten Union abgewickelt. Die Handelspräferenzen der EU gegenüber der Region sorgen für einen besseren Marktzugang als die derzeitigen Handelsregelungen gegenüber den Kandidatenländern und werden daher besonderen Nutzen zeitigen und größere Ausfuhrchancen eröffnen. Darüber hinaus wird die Erweiterung voraussichtlich das Wirtschaftswachstum in den neuen Mitgliedstaaten positiv beeinflussen und diese Entwicklung greift wahrscheinlich auch auf die westlichen Balkanländer über, etwa durch stärkeren Handel. Die Kommission wird den EU-Handel mit der Region weiter überwachen. Alles in allem werden die Nachbarländer im Zuge des Erweiterungsprozesses zunehmend mit demokratischen Traditionen konfrontiert, etwa in den Bereichen Verwaltung, Justiz und Polizei, was wiederum hilft, die Rechtsstaatlichkeit und die Kapazitäten der Institutionen in den westlichen Balkanländern zu festigen. Darüber hinaus verfügen die Kandidatenländer über ihre eigenen Erfahrungen mit Transformationsprozessen und der europäische Integration, deren Weitergabe den westlichen Balkanländern eine wertvolle Hilfestellung bieten könnte. Diese Tendenzen können die Aussicht auf eine engere Integration mit der EU nur verbessern. Die Republik Kroatien am 21. Februar 2003 gemäß Artikel 49 EU-Vertrag einen Antrag auf Mitgliedschaft in der EU gestellt. Der Antrag wird gemäß den vertragsrechtlichen Bestimmungen bearbeitet. In einem ersten Schritt wird der Rat die Kommission bitten, eine vorläufige Stellungnahme darüber auszuarbeiten, ob Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden sollen. Die Beitrittskriterien wurden 1993 beim Europäischen Rat in Kopenhagen festgelegt - die so genannten Kopenhagener Kriterien, nach denen die Kandidatenländer folgendes gewährleisten müssen: "institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten", "eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten" und "die Fähigkeit zur Erfuellung der Verpflichtungen aus der EU-Mitgliedschaft und zur Übernahme der Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion". Bei späteren Tagungen des Europäischen Rates wurde hervorgehoben, das es nicht nur darauf ankommt, den gemeinschaftlichen Besitzstand in das nationale Recht zu übernehmen, sondern auch mit Hilfe geeigneter Verwaltungs- und Justizstrukturen für dessen tatsächliche Anwendung zu sorgen. 1.2. Gemeinsame europäische Werte und Normen Mit dem Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess und der Aussicht auf eine engere Beziehung zur EU wird den Ländern eine Agenda für Reformen und zur Anpassung an europäische Normen und Werte angeboten. Eine weitere Annäherung an die Union setzt die Erfuellung anspruchsvoller Anforderungen voraus. Im Mai 2002 stellte der Rat "Allgemeine Angelegenheiten" fest: "Wie schnell jedes Land die verschiedenen Phasen des SAP durchläuft und Eigenverantwortung für den Prozess übernimmt, hängt ab von der zunehmenden Fähigkeit zur Übernahme der Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer immer engeren Assoziierung mit der EU sowie von der Einhaltung der vom Rat am 29. April 1997 festgelegten Konditionalitätspolitik." Diese Bedingungen nicht nach wie vor ein grundlegendes Element des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und Bestandteil der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen. Für die Erfuellung der Konditionalität sind verschiedene Stufen vorgesehen: Für den Abschluss von vertraglichen Beziehungen es das höchste Maß an Einhaltung der Konditionalitätsanforderungen erforderlich, Finanzhilfe und wirtschaftliche Zusammenarbeit hingegen könnten nach Maßgabe eines anderen Grades der Einhaltung in Erwägung gezogen werden. Zusätzlich gibt es spezifische Bedingungen, die an einzelne Hilfeprogramme geknüpft sind - etwa Reformen, die durchgeführt werden müssen, bevor ein bestimmter in den Genuss von Finanzhilfe kommen kann. In den Länderberichten in Anlage wird bewertet, inwiefern die Länder die vom Rat in seinen Schlussfolgerungen 1997 festgelegten Bedingungen eingehalten und inwiefern sie EU-kompatible Reformen umgesetzt und ihre Verwaltungskapazität ausgebaut haben. Der diesjährige Jahresbericht zeigt, dass es mit den Fortschritte in vielen Bereichen (z. B. volle Zusammenarbeit mit dem ICTY und wirtschaftliche Reformen) nicht gerade zum Besten steht. Die Kommission denkt derzeit darüber nach, wie verschiedene Kriterien, Benchmarks und Fahrpläne wirksamer gemacht, ihre Umsetzung unterstützt und so Reformanstöße gegeben werden können. Benchmark- oder Fahrplankonzepte können von Nutzen sein, müssen aber von einer Reihe klarer und vorhersehbarer Maßnahmen flankiert werden, wenn die Bedingungen nicht eingehalten oder die Benchmarks nicht erreicht werden. Gleichzeitig sollten Länder, welche die Bedingungen einhalten, weiterhin greifbare Unterstützung beim Fortschritt in Richtung Europa erhalten. Wirksame Konditionalität muss ergänzt werden durch wirksame Unterstützung und Rat, wie die notwendigen Reformen zu bewerkstelligen sind, und so Fortschritte in Richtung Integration in die EU-Strukturen erleichtern. Fortschritte werden von der Fähigkeit und vom politischen Willen zur Einleitung der notwendigen Reformen und zur Achtung allgemein akzeptierter Regeln und Standards abhängen. Dabei handelt es sich um dieselben demokratischen Standards, für die auch Europarat und OSZE stehen und um die Wirtschaftsreformen, die von Weltbank und IWF angestrebt werden. 1.3. Die öffentliche Meinung und die Europäische Union Wenngleich die Informationen über die öffentliche Meinung von Land zu Land unterschiedlich sind, wird eine engere Beziehung zur Europäischen Union nach wie vor von breiten Teilen der Öffentlichkeit unterstützt und die Union im allgemeinen positiv wahrgenommen. Es ist wichtig, dass die Politik der Europäischen Union gegenüber den westlichen Balkanländern von der Bevölkerung der Region verstanden wird und vor allem, dass sie wahrnehmbar ist. Die Unterstützung für den Reformprozess und realistische Erwartungen im Hinblick auf seine Ergebnisse hängen davon ab, dass die Bedeutung des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses verstanden wird. Die historischen Bande und das Ziel der Lokalbevölkerung, wieder Teil der europäischen Völkerfamilie zu werden, müssen genutzt werden, um Reformen zu fördern. Der Rat hat eine Strategie zur Stärkung der Koordinierung und Kommunikation von Maßnahmen und zur Verbesserung des Verständnisses für die Union und dessen, was sie den westlichen Balkanländern zu bieten hat, ausgearbeitet. Doch dies sollte eine gemeinsame Aufgabe sein. Die Länder der Region müssen ihren Teil betragen und ihrer Bevölkerung die Realitäten und Mechanismen einer engeren Assoziation mit der Europäischen Union erläutern. Das würde auch den notwendigen Sinn für Eigenverantwortung in diesem Prozess fördern. 2. FORTSCHRITTE DER WESTLICHEN BALKANLÄNDER IM STABILISIERUNGS- UND ASSOZIATIONSPROZESS 2.1. Politische Gesamtentwicklung Die westlichen Balkanländer haben in den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess erhebliche Anstrengungen investiert. Die Stabilität wurde im wesentlichen wiederhergestellt, die Sicherheitslage hat sich verbessert, alle Länder verfügen über demokratisch gewählte Regierungen, in der gesamten Region hat ein umfassender Wiederaufbau stattgefunden, eine hohe Anzahl an Flüchtlingen und Binnenvertriebenen ist nach Hause zurückgekehrt, in vielen Sektoren sind Reformen im Gange - all das zusammengenommen schafft die Fundamente für eine wirtschaftliche, soziale und institutionelle Entwicklung, für eine Normalisierung des Lebensalltags und für die allmähliche Annäherung der Länder an die Europäische Union. Eine wichtige und positive Entwicklung im Berichtszeitraum waren die klaren Anzeichen für zunehmende politische Stabilität in Albanien, die das Land in die Lage versetzt haben, einer engere Beziehung zur Europäischen Union einen Schritt näher zukommen. Der Rat nahm im Oktober 2002 die Verhandlungsdirektiven für ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Albanien an und Ende Januar 2003 wurden die Verhandlungen förmlich eröffnet. Bosnien und Herzegowina hat die Reformen vorangetrieben, darunter wichtige Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und zur Verbesserung des Zusammenspiels aller Regierungsebenen. Der EU-Fahrplan wurde im Laufe des Herbstes im Wesentlichen erfuellt und die Kommission wird bald eine Studie über die Durchführbarkeit der Aushandlung und des Abschlusses eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) ausarbeiten. Kroatien macht weiterhin gute Fortschritte beim Transformationsprozess und verabschiedete einen Plan für die schnellere Umsetzung des SAA, in dem sich das angestrebte Ziel des EU-Beitritts widerspiegelt. In der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wird das Ohrid-Abkommen umgesetzt und die Volkszählung verlief reibungslos Die Kompromiss bereitschaft steigt, was bestätigt, dass der Stabilisierungs- und Normali sierungsprozess auf der richtigen Bahn ist. In Serbien und Montenegro werden Wirtschaftsreformen umgesetzt und es werden Maßnahmen im Hinblick auf die notwendige Verfassungsänderung und die regionalen Beziehungen ergriffen. Die serbische Regierung hat auf die Ermordung von Premierminister Zoran Djindjic hin Stabilität und Ruhe bewiesen. Im Kosovo gehen die Fortschritte weiter und konzentrieren sich auf den Leitsatz "standards before status". Weitere Fortschritte in Serbien und Montenegro dürften es der Kommission ermöglichen, eine Durchführbarkeitsstudie für ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen vorzubereiten. Dennoch bleiben viele der drängenden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, die im ersten Jahresbericht festgehalten wurden, bestehen und die Kommission wird die Länder bei ihren Bemühungen, diesen Herausforderungen zu begegnen, und bei anderen Reformen, die für eine engere Beziehung zur Europäischen Union gefordert sind, weiterhin unterstützen. Die Länder bekennen sich zu den Grundsätzen der Demokratie. Mängel bestehen jedoch immer noch im Hinblick auf die politische Kultur und funktionierende demokratische Institutionen, etwa bei der Einhaltung der Verfassungsordnung und der politischen Einflussnahme auf Justiz und Medien - wenngleich die Lage von Land zu Land stark abweicht. Die parlamentarischen Strukturen wurden verbessert, doch die Arbeit der Parlamente und der parlamentarischen Gremien wird immer noch durch das langsame Reformtempo, den Mangel an demokratischen Traditionen und wirksamen Verfahren und einen chronischen Mangel an Erfahrung und technischer Expertise sowie durch eine Neigung zur Politisierung von Parlamentsverwaltungen behindert. Die in verschiedenen Ländern im letzten Jahr abgehaltenen allgemeinen und kommunalen Wahlen werden im Wesentlichen als frei und gerecht beurteilt, doch die Wahlbeteiligung lag allgemein niedrig, was im Fall der Präsidentschaftswahlen von Serbien und Montenegro sogar zur Ungültigkeit der Wahlen geführt hat. Diese geringe Wahlbeteiligung ist in mehrfacher Hinsicht beunruhigend: Sie ist Ausdruck einer Enttäuschung oder eines Mangels an Vertrauen in die politische Führung und verweist auch auf strukturelle Probleme wie das überprüfungsbedürftige Wahlrecht in Serbien und Montenegro. Ferner ließ das Verhalten vieler politischer Führer stark zu wünschen übrig. Auf Konfrontation angelegtes Vorgehen, an persönlichen Zielen ausgerichtetes Handeln, Korruption, Obstruktion und Verwirrungstaktik statt einer Konzentration auf die Befriedigung der mittelfristigen und langfristigen Bedürfnisse der Bevölkerung wirken sich ungünstig auf die Entwicklungen aus und untergraben das Vertrauen in die öffentlichen Institutionen. Ungelöste, komplizierte oder prekäre Verfassungsordnungen bremsen in mehreren Ländern weiterhin die Reformen und somit die Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses. Das Bewusstsein für die Dringlichkeit, diese Transformations- und Entwicklungshindernisse zu überwinden, wächst. Die Arbeit an der Reform und Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen geht weiter und ihre Leistungsfähigkeit ist dabei, sich zu verbessern. Obwohl die bisher erzielten Fortschritte und die damit verbundenen enormen Schwierigkeiten zu würdigen sind, bleiben die öffentlichen Verwaltungen in mehreren Ländern weiterhin schwach und es fehlt ihnen an Verwaltungskapazität, ausgebildetem Personal und Haushaltsmittel. Rechtssetzung und -umsetzung verläuft aus verschiedenen Gründen langsam, etwa wegen fehlender Umsetzungsmechanismen, Blockaden, internen Streitigkeiten der politischen Parteien und einer unklaren Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Regierungsebenen. Wie bei den Kandidatenländern auch legt die Kommission größten Wert darauf sicherzustellen, dass die Länder ihre Verwaltungs- und Justizkapazitäten stärken und unterstützt daher in großem Umfang den Aufbau von Institutionen und Kapazitäten. Im Laufe des Jahres 2002 unternahmen Experten der Mitgliedstaaten und der Kommission eine Bewertung des Bereichs Justiz und Inneres. In der gesamten Region wurden Fortschritte bei der Reform der Justizsysteme erzielt, die ein entscheidender Faktor für die Gewährleistung einer rechtsstaatlichen Ordnung sind. Dennoch weisen die Justizsysteme immer noch einige gemeinsame Unzulänglichkeiten auf. Die Unabhängigkeit der Justiz ist im Allgemeinen nicht abgesichert. In allen Ländern sind bei den Gerichten zahlreiche Verfahren anhängig, was weniger auf eine zu geringe Anzahl an Richtern zurückzuführen ist, als vielmehr auf ein überholtes Verfahrensrecht, eine unzureichende Infrastruktur, eine ineffiziente Organisation der Gerichte mit zahlreichen kleinen Gerichten und eine uneinheitliche Aufgabenteilung. Die Länder müssen die Ausbildung von Richtern, Staatsanwälten und Gerichtsbeamten vorantreiben. Gemeinsamer Schwachpunkt ist die langsame Umsetzung und Durchsetzung von Entscheidungen in Zivilsachen. Die Durchsetzungsverfahren müssen vereinfacht und die Effizienz der Vollstreckungsdienste verbessert werden. Organisierte Kriminalität und Korruption sind in der Region ein chronisches Problem und wirken sich nachteilig auf die institutionelle und wirtschaftliche Entwicklung aus. Den Verpflichtungen dieser Länder zur Lösung dieser Probleme sind nicht in ausreichenden Maße konkrete Maßnahmen gefolgt. Durch den Beschluss des Rates, Europol zur Aufnahme von Verhandlungen über Abkommen zwischen Europol und den westlichen Balkanländern zu ermächtigen, könnte bald ein nützliches Instrument zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität bereitstehen. Bis diese Abkommen greifen, muss die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit mit den vorhandenen Instrumenten verbessert werden, insbesondere durch das Interpol-Netz. Organisierte Kriminalität und Korruption kennen keine Grenzen - die Probleme haben eindeutig eine regionale Dimension und können nur wirksam gelöst werden, wenn die Länder zusammenarbeiten. Bei der Ministerkonferenz über organisierte Kriminalität im November 2002 in London räumten die Länder ein, dass diese Probleme ihre Stabilisierung und Demokratisierung ernsthaft bedrohten und verpflichteten sich gemeinsam auf die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität am Herkunftsort, im Durchgangsverkehr und am Bestimmungsort sowie zur Umsetzung einer Reihe vorrangiger Maßnahmen im Zusammenhang mit z. B. internationalen Standards, Rechtsvorschriften, Kapazitätenaufbau und Koordinierung. Anlässlich des Gipfels von Thessaloniki im Juni 2003 kann eine Bestandsaufnahme der Fortschritte vorgenommen werden und können die Länder ihr Engagement unter Beweis stellen, indem sie Informationen über die ersten konkreten Ergebnisse bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption vorlegen. Sinnvoll wäre es, wenn jedes Land einen nationalen Plan vorlegt, in dem schwerpunktmäßig dargelegt wird, wie organisierte Kriminalität erfolgreich bekämpft werden kann. Bei der Einhaltung der Menschenrechte und dem Schutz von Minderheiten hat sich die Lage allgemein verbessert, in zahlreichen Ländern sind jedoch noch weitere Fortschritte nötig, etwa im Hinblick auf die Umsetzung von Rechtsvorschriften, die Gleichheit vor dem Gesetz, vermisste Personen und das Recht auf Eigentum. Die Anzahl der nach Hause zurückkehrenden Flüchtlinge und Binnenvertriebenen steigt ständig an [3]. In den westlichen Balkanländern gibt es jedoch nach wie vor 1,1 Millionen Vertriebene [4]. Trotz der begrüßenswerten deutlichen Fortschritte im Laufe der letzten Jahre bestehen weiterhin Hürden, die beseitigt werden müssen, damit alle Einzelpersonen ihr Recht wahrnehmen können, sich für oder gegen eine Rückkehr zu entscheiden. Die Wiederinbesitznahme von Eigentum in BiH, wo die meisten Flüchtlinge und Vertriebenen herstammen, schreitet voran, in Kroatien und Kosovo hingegen verläuft dieser Prozess immer noch langsam. Kroatien hat bei den Reformen der Rechtsvorschriften über die Wiederinbesitznahme von Eigentum Fortschritte erzielt, doch die Schwierigkeiten, Eigentum wieder in Besitz zu nehmen bleiben nach wie vor ein erhebliches Rückkehrhindernis. Die Wiederinbesitznahme von Eigentum ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt und muss harmonisiert werden. Im Kosovo ist die Sicherheit nach wie vor ein Faktor, der Rückkehrer behindert. Die Verwaltungsverfahren sind weiterhin beschwerlich und erleichtern den Zugang zu grundlegenden Rechten, auch dem der Staatsbürgerschaft und sozialen Leistungen, nicht. Die wirtschaftlichen Aktivitäten und Beschäftigungsmöglichkeiten in vielen Rückkehrergebieten liegen weit unter den nationalen Durchschnitt. Gebiete mit einem großen Flüchtlingszustrom erfuhren keinen entsprechenden Zuwachs beim Haushalt für Gesundheit und Sozialleistungen. Der regionale Informationsaustausch muss verbessert und neue Formen der Finanzierung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Rückkehr müssen gefunden werden. [3] Im Jahr 2001 wurden in der Region über 120 000 Rückkehr gezählt, von denen über 100 000 Minderheiten angehörten. Im Laufe des Jahres 2002 waren es Statistiken des UNHCR zufolge über 102 000 Rückkehrer in BiH, die Minderheiten angehörten, und Statistiken der UNMiK zufolge insgesamt 2741 Rückkehrer im Kosovo. Nach Angaben des ODPR (Das kroatische Ministerium für öffentliche Arbeiten, Wiederaufbau und Bauwesen, Abteilung für abgeschobene Personen, Rückkehrer und Flüchtlinge) sind im Jahr 2002 in Kroatien 9640 Angehörige von Minderheiten zurückgekehrt. [4] In Serbien und Montenegro gibt es immer noch insgesamt 615 000 Vertriebene, darunter über 121 000 Flüchtlinge aus BiH und 228 000 aus Kroatien, 234 000 Binnenvertriebene aus Kosovo. Im Kosovo gibt es 31 000 Vertriebene. In BiH gibt es insgesamt 405 000 Flüchtlinge und Vertriebene, von denen 28 000 Flüchtlinge aus Kroatien und Serbien und Montenegro und 377 000 Binnenvertriebene sind. In der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien liegt die Zahl der Binnenvertriebenen bei über 9000 (aktualisierte UNHCR-Statistiken zur Darstellung der Lage zum 18. Dezember 2002). Bei der Interpretation der Zahl ist zu bedenken, dass je nach Quelle gelegentlich Abweichungen vorkommen. Bildung ist eine wichtige Frage, die mit dem Demokratisierungsprozess und mit Strukturreformen zusammenhängt. Die Bildungssysteme müssen weiterentwickelt werden, um Demokratisierung, Pluralismus und Beschäftigung zu fördern. Ferner fällt den in der Jugendarbeit tätigen Nichtregierungsorganisationen bei der Entwicklung offener und demokratischer Gesellschaften durch die Förderung des Dialogs zwischen den Volksgruppen und die aktive Beteiligung junger Menschen ebenfalls eine wichtige Aufgabe zu. Langsam aber sicher bildet sich in den westlichen Balkanländern eine aktive Zivilgesellschaft heraus, der Stand der Entwicklung weicht jedoch von Land zu Land erheblich ab. Viele zivilgesellschaftliche Organisationen engagieren sich in immer mehr Bereichen wie Kultur, Umweltschutz, Transparenz von Wahlen, Förderung demokratischen Gedankenguts und Institutionen. Doch in vielen anderen Bereichen, etwa bei den Berufsverbänden und Gewerkschaften, bleiben die Organisationen schwach. Die meisten zivilgesellschaftlichen Organisationen befinden sich immer noch in einem frühen Entwicklungsstadium und müssen gestärkt werden, um wirksamer auf das politische, soziale und wirtschaftliche Umfeld reagieren zu können. Die meisten Länder haben erhebliche Anstrengungen bei der Entwicklung eines effektiven medienrechtlichen Rahmens unternommen. Um die Unabhängigkeit der Medien nachhaltig in der politischen Kultur zu verankern, müssen die Reformprogramme fortgesetzt und die dazu notwendigen Rechtsvorschriften angenommen, geändert und wirksam umgesetzt werden. Die Einrichtung von Regulierungsbehörden in den meisten Ländern ist eine begrüßenswerten Entwicklung, doch sind sie bei ihrer Arbeit nicht alle in gleichem Maße frei und verfügen in manchen Fällen über kein klares Mandat. Die Bemühungen sollten sich auf die Gewährleistung einer transparenten, vorhersehbaren und rechtlich abgesicherten Umsetzung des neuen Regulierungsrahmens konzentrieren. Ferner sind weitere Anstrengungen zur Festigung der Strukturen in diesem Berufszweig und zur Hebung der professionellen und ethischen Standards erforderlich. Die jüngsten Ereignisse bestätigten, wie wichtig verstärkte Anstrengungen zur Demokratisierung der staatlichen Strukturen sind. In diesem Sinne arbeiten BiH (besonders die Republika Srpska), Kroatien und Serbien und Montenegro mit dem Internationalen Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) in Den Haag nicht in angemessener Weise zusammen. Die Zusammenarbeit mit dem Haager Tribunal eine Rechtsverpflichtung im Rahmen der Sicherheitsratsresolution 827 vom 25. Mai 1993, eine Verpflichtung der Unterzeichner des Dayton-Abkommens sowie von wesentlicher Bedeutung für die weitere Annäherung and die Europäische Union. 2.2. Wirtschaftliche Entwicklung [5] [5] Es sei daran erinnert, dass die Statistiken aus der Region im Allgemeinen nicht sehr verlässlich sind. Wachstumsraten, Arbeitslosenquoten und andere Wirtschaftsdaten sollten daher mit Vorsicht interpretiert werden. In der westlichen Balkanregion leben rund 25 Millionen Menschen und die Wirtschaftskraft (BIP) entspricht einem Volumen von etwa 50 Mrd. EUR. Kroatien ist die größte Volkswirtschaft mit einem BIP von etwa 23 Mio. EUR und erwirtschaftet damit fast die Hälfte des BIP der Region, zusammengenommen mit Serbien und Montenegro sogar fast 75 %. Das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen in der Region liegt bei 2000 EUR. Das Pro-Kopf-Einkommen in Kroatien liegt bei etwa 5100 EUR, der Durchschnitt der übrigen Länder hingegen bei rund 1350 EUR. Im Jahr 2002 lag das Wirtschaftswachstum in den westlichen Balkanländern mit 4 % über der Wachstumsrate der Weltwirtschaft von rund 2,5 %. Verantwortlich dafür waren zum Teil ausländische Zuschüsse und Darlehen, die ungefähr 7 % des BIP der Region ausmachen. Angesichts der rückläufigen Wirtschaftsentwicklung in der EU und ihrer Bedeutung für die Region, kann dies durchaus als zufriedenstellend angesehen werden. Der Lebensstandard jedoch hat sich im Vergleich zur Zeit vor dem Krieg kaum verbessert und das niedrige Pro-Kopf-Einkommen birgt Potenzial für hohe Wachstumsraten in der Zukunft. Das Wachstum in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien erreichte nur rund 0,3 % und leidet anscheinend immer noch unter den Folgen der Krise Mitte 2001. Trotz der in den letzten Jahren im Allgemeinen ansehnlichen Wachstumsraten ist die registrierte Arbeitslosigkeit nach wie vor auf einem hohen Stand und reicht von 15 % in Albanien bis hin zu 40 % in BiH. Die Inflation auf regionaler Ebene ist ständig gesunken und betrug 2002 nur 6 %. Serbien und Montenegro ist das einzige Land der Region mit einer Inflationsrate im zweistelligen Bereich, die aber auch schnell abnimmt. Die Haushaltslage der Länder ist prekär. Das Zahlungsbilanzdefizit der gesamten Region, Zuschüsse ausgenommen, erreichte 2002 rund 6 % des BIP. Die Lage hat sich 2002 in allen Ländern etwas verbessert, außer in Serbien und Montenegro. Im Allgemeinen muss das Steueraufkommen verbessert werden, um die Abhängigkeit von externer Finanzierung zu verringern, und die Ausgabenkontrolle ist zu stärken. Ebenso sollte bei den öffentlichen Ausgaben den notwendigen Investitionen höhere Priorität eingeräumt werden und die Verwaltungsstrukturen sind modernisierungsbedürftig. Die Strukturreformen müssen weiter vorangetrieben werden, um die westlichen Balkanländer in voll funktionsfähige Marktwirtschaften zu verwandeln. Das Tempo der Privatisierung und Umstrukturierung der großen Staatsbetriebe war im Allgemeinen enttäuschend, wenngleich in Serbien und Montenegro und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien einige Fortschritte zu verzeichnen sind. Diese Frage behält auch in den kommenden Jahren ihre zentrale Bedeutung. Bei der Privatisierung kleiner und mittlerer Unternehmen wurden bessere Ergebnisse erzielt. Ferner gab es positive Entwicklungen im Hinblick auf die Reform des Bankensektors. Fortschritte sind auch bei der Reform des Rechtsrahmens und bezüglich eines größeren Vertrauens in das Bankensystem festzustellen. Allerdings vergeben die Banken immer noch wenig Darlehen. In allen Ländern der Region sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für die wirtschaftliche Entwicklung von entscheidender Bedeutung. In dieser Hinsicht ist es wichtig, ihr institutionelles und finanzielles Umfeld zu verbessern. Des Weiteren wird die Verabschiedung und Umsetzung der Prinzipien der Europäischen Charta für Kleinunternehmen empfohlen, da dies die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nach Maßgabe bewährter Verfahren in den EU-Mitgliedstaaten weiter verbessern würde. Im Jahr 2001 ist das Handelsvolumen der Region trotz des weltwirtschaftlichen Abschwungs weiter gewachsen. Die Einfuhren stiegen um 17 %, die Ausfuhren um 13 %. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2002 setzte sich das Handelswachstum fort, allerdings mit geringerem Tempo. Die EU bleibt der wichtigste Handlespartner der Region. Im Jahr 2001 wurden 55 % des gesamten Handels der westlichen Balkanländer mit der EU abgewickelt (rund 45 % im Falle der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und BiH; rund 80 % im Falle Albaniens). Italien und Deutschland sind aus der EU die beiden wichtigsten Handelspartner der westlichen Balkanländer und wickeln rund 35 % des EU-Handels mit der Region ab. Eine erste Bewertung der Einführung der EU-Handelsmaßnahmen zeigt ermutigende Ergebnisse, wenngleich zur weiteren Steigerung des Ausfuhrpotenzials noch viel zu tun bleibt. In den letzten Jahren hat die Wachstumsrate bei den Ausfuhren aus den westlichen Balkanländern in die EU die Steigerung der Ausfuhren aus der Region in die übrigen Länder der Welt überschritten. Das Ausfuhrvolumen jedoch bleibt relativ niedrig und entspricht rund 0,5 % der Gesamteinfuhren der EU. Die Einfuhren der Region erreichen mehr als das doppelte Volumen ihrer Ausfuhren, was zu erheblichen Handelsdefiziten führt. Diese bewegen sich zwischen 20 % des BIP in Serbien und Montenegro und knapp 45 % des BIP in BiH. Das laufende Zahlungsbilanzdefizit der Region beläuft sich wegen des Zustroms privater Überweisungen, öffentlicher Hilfetransfers und einer positiven Bilanz beim Handel mit Dienstleistungen auf rund 7 % des BIP. Der Handel mit den Kandidatenländern ist ein wichtiger Faktor (besonders mit Slowenien) und macht fast 20 % des gesamten Handels in der Region aus. Der Anteil des Handels innerhalb der Region liegt mit 6 % des gesamten Handels niedrig. Für BiH allerdings ist er entscheidend, denn dort beläuft der sich auf 20 % des gesamten Handels. Der Abschluss eines Netzes an Freihandelsabkommen zwischen den Ländern der Region unter Schirmherrschaft der Arbeitsgruppe Handelsliberalisierung des Stabilitätspaktes stellt eine große Errungenschaft dar. Nach ihrer vollständigen Umsetzung dürften sie voraussichtlich dem innerregionalen Handel Auftrieb verleihen, die Effizienz steigern, den Wettbewerb steigern und Größenvorteile eröffnen. Angesichts der kleinen Volkswirtschaften dieser Länder wird ferner davon ausgegangen, dass die regionale Handelsintegration weitere ausländische Investitionen in die Region zieht. Nur wenn die nötigen Voraussetzungen erfuellt und die nötigen Verwaltungsvorkehrungen getroffen sind, kann eine Ausweitung des Europäischen Systems der diagonalen Ursprungskumulierung auf die westlichen Balkanländer ins Auge gefasst werden, die es dann erleichtern würde, vollen Nutzen aus der regionalen Handelsintegration zu ziehen. Falls eine solche Ausweitung in Betracht gezogen werden sollte, sollte sie in einer Weise durchgeführt werden, die mit allen einschlägigen Politiken der Gemeinschaft voll übereinstimmt. Auf multilateraler Ebene hat die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 2002 ihre WTO-Beitrittsverhandlungen abgeschlossen und BiH sowie Serbien und Montenegro haben ihre Verhandlungen aufgenommen. Albanien und Kroatien, beide bereits WTO-Mitglieder setzten ihre Reformen fort, um die WTO-Beitrittsbedingungen zu erfuellen. Damit die Länder die Handelsliberalisierung im Rahmen der WTO und/oder der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen jedoch in vollem Umfang nutzen können, bedarf es erheblicher Verbesserungen in den Bereichen Infrastruktur, Zoll und institutionelle Kapazität sowie einer allmählichen Angleichung an die EU-Standards und darüber hinaus den politischen Willen zur Umsetzung dieser Abkommen. Im Jahr 2002 erreichten die ausländischen Direktinvestitionen in der Region rund 2,2 Mrd. EUR, was rund 4,5% des BIP der westlichen Balkanländer und Pro-Kopf rund 90 EUR ausmacht, ein leichter Rückgang im Vergleich zu 2001, als ausländische Direktinvestitionen in Höhe von 2,5 Mrd. EUR zu verzeichnen waren. Nach Kroatien fließt die Hälfte der ausländischen Direktinvestitionen in die Region, die im Jahr 2002 pro Kopf 230 EUR ausmachte. Im Vergleich dazu lagen die ausländischen Direktinvestitionen in den zehn Kandidatenländern bei rund 5 % ihres BIP und 250 EUR pro Kopf im Jahr 2001. Mit Ausnahme Kroatiens reichen die ausländischen Direktinvestitionen nicht aus, um die Zahlungsbilanzdefizite der Länder zu finanzieren. Daher müssen in größerem Umfang ausländische Direktinvestitionen angezogen werden, nicht zuletzt auch Neuinvestitionen. Mehrere gesamtwirtschaftliche Indikatoren im Zusammenhang mit der Entwicklung der Wirtschaft der Region weisen in die richtige Richtung. Das Wachstum hält an. Die Inflation ist allmählich unter Kontrolle und das Handelsvolumen wächst. Doch es gibt immer noch einigen Anlass zur Sorge. Die Ungleichheit der Einkommensverteilung in der Region hat sich verschärft und die Armut breitet sich immer mehr aus. Die Arbeitslosenquote bleibt voraussichtlich hoch, selbst wenn der erhebliche Teil der nicht registrierten Wirtschaftstätigkeit berücksichtigt wird. Die Länder bleiben weiterhin stark von ausländischer Finanzierung abhängig. Die Unterstützung der Region durch Zuschüsse der Geber soll allmählich zurückgehen und diejenigen Länder, die am stärksten von ihr abhängig sind, sollten beginnen, zu anderen Finanzierungs- (und Wachstums)quellen überzugehen. Darüber hinaus erfährt die Region einen ständigen Wegzug von Menschen, die ihr Glück anderswo versuchen. Angaben des UNHCR [6] zufolge gehören Staatsangehörige von vier der fünf Balkanländer zu den oberen 40 auf der Liste derer, die in den Industrieländern Asyl suchen und aus einigen Ländern ist die Anzahl der Asylsuchenden im letzten Jahr ständig angestiegen. [7] Dieser Prozess verweist auf mangelndes Zukunftsvertrauen und führt zum Verlust von Humanressourcen, der wiederum schwerwiegende Konsequenzen für die langfristige Entwicklung der Länder haben kann. Daher ist es notwendig, das Vertrauen der Bevölkerung wiederherzustellen und die Lage der einfachen Bürger spürbar zu verbessern. [6] UNHCR: Trends bei der Gewährung von Asyl, Januar-September 2002: Europa, Nordamerika, Australien, Neuseeland und Japan (Vereinigtes Königreich ausgenommen). [7] Serbien und Montenegro nimmt Platz zwei ein, BiH Platz 15 und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Albanien nehmen den Platz 26 bzw. 27 ein. Kroatien zählt nicht zu den ersten 40 Ländern. Dazu bedarf es unbedingt weiterer institutioneller und struktureller Reformen. Eine weiterhin schwache Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit zusammen mit ausschweifender Korruption und einer umfangreichen Schattenwirtschaft untergraben das Vertrauen in die politische Führung und damit die wirtschaftliche Entwicklung. Eine ausufernde Schattenwirtschaft schafft ungleiche Ausgangsvoraussetzungen für die Wirtschaftsbeteiligten und senkt das Steueraufkommen. Das wiederum kann dem Staat die Erfuellung seiner grundlegenden Aufgaben und Pflichten erschweren und auch der Verpflichtungen und der Umsetzung der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen. 3. ENTWICKLUNG GEMEINSAMER BANDE - REGIONALE ZUSAMMENARBEIT Die Regionale Zusammenarbeit ist unverändert eine tragende Säule der Politik der Europäischen Union gegenüber der Region. Die Europäische Union ruht auf einem Fundament tief verwurzelter regionaler Zusammenarbeit. Ausgehend von den eigenen Erfahrungen der EU mit den Vorteilen regionaler Zusammenarbeit, nämlich dass politische Verständigung, wirtschaftlicher und sozialer Wohlstand von ihr abhängen, ist sie der Auffassung, dass die westlichen Balkanländer erheblichen Nutzen aus einer engeren Zusammenarbeit ziehen würden. Ferner ist die regionale Zusammenarbeit Bestandteil der Vorbereitung auf die Integration in die europäischen Strukturen. Am Beitrag jedes einzelnen Landes zur Verwirklichung regionaler Ziele lässt sich messen, inwiefern es bereit ist, die Anforderungen einer vollen Integration in die EU zu erfuellen. Die Entwicklungen der letzten Jahre geben Anlass zu Optimismus. Es wurden viele Fortschritte erzielt, insbesondere in den Bereichen Energie, Handel und Verkehr. Unterstützt durch das Programm CARDS wurden außerdem Fortschritte im Bereich polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit erzielt. Die regelmäßigen bilateralen und multilateralen Kontakte haben sich intensiviert und ein regionaler Ansatz wird zunehmend als naheliegendste Option empfunden und nicht mehr als letzter Ausweg. Die Herausforderung des kommenden Jahres besteht darin, dafür zu sorgen, dass diese Zusammenarbeit weiter Früchte trägt. 3.1. Politische und institutionelle Zusammenarbeit Im letzten Jahr verstärkten sich Häufigkeit und Intensität der multilateralen und bilateralen Kontakte in der Region und darüber hinaus. Grenzverwaltung, Korruptionsbekämpfung, Doppelstaatsbürgerschaft, Rückkehr von Flüchtlingen, Renten- und Sozialversicherungs ansprüche, wirtschaftliche Zusammenarbeit - all das sind Bereiche, die auf bilateraler Ebene in der Region eingehend erörtert wurden und in denen in vielen Fällen Abkommen geschlossen wurden. Auf Grund einiger ungelöster Probleme ist eine Verschlechterung der Beziehungen immer noch möglich, doch die Lösung von Streitigkeiten, etwa im Hinblick auf den Grenzübergang zwischen Bosnien und Herzegowina und Kroatien bei Kostajnica und die Fortschritte bei der Lösung zentraler Elemente des Grenzstreits zwischen Kroatien und Serbien und Montenegro (Donau und Prevlaka) zeigen, dass die Aushandlung von Kompromissen als Vorgehensweise zunehmend auf Akzeptanz stößt. 3.2. Fortschritte in einzelnen Sektoren Infrastruktur: Eines der spezifischen Ziele des SAP ist die Einbindung der westlichen Balkanländer in europäische Infrastrukturnetze, mit der den Ländern geholfen werden soll, Infrastrukturstrategien mit internationaler Dimension auszuarbeiten, welche sowohl die Öffnung der Märkte als auch die Entwicklung miteinander verbundener Infrastrukturen umfassen. Die konkrete Ergebnisse sind in einer "Liste regionaler Infrastrukturprojekte" aufgeführt, die derzeit 46 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 3,46 Mrd. EUR umfasst, von denen 52 % bereits angelaufen sind (doppelt so viele wie im Dezember 2001). Der Donau-Kooperationsprozess und die Zusammenarbeit im Bereich des Sava-Flussbetts: Im letzten Jahr sind zwei Initiativen entstanden, die für die regionale Zusammenarbeit im Bereichinfrastruktur von Bedeutung sind: der Donau-Kooperationsprozess und die Zusammenarbeit im Bereich des Sava-Flussbetts. Der Donau-Kooperationsprozess wurde im Mai 2002 in Wien von 13 Ländern eingerichtet, darunter BiH, Kroatien, Serbien und Montenegro und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (als Beobachter). Das von BiH, Kroatien, Serbien und Montenegro und Slowenien im Dezember 2002 unterzeichnete Rahmenabkommen über das Sava-Flussbett ist ein gutes Beispiel für die eigenverantwortliche Übernahme eines Problems durch die Länder und für die praktische Anwendung ihrer Fähigkeiten. Schwerpunkte des Abkommens sind vor allem Wasserbewirtschaftung, Schifffahrt und Umweltschutz. Ein unlängst fertiggestellter Aktionsplan hierzu wird in Kürze umgesetzt werden. Verkehr: Angesichts der relativ geringen Größe der westlichen Balkanländer und der Region insgesamt ist der einzig realistische und nachhaltige Ansatz für Investitionen im Verkehrssektor ein transnationaler. Hier geht die Europäische Union methodisch ähnlich vor wie bei den Kandidatenländern. Nach Maßgabe der im Juni 2002 abgeschlossenen Regionalstudie zur Verkehrsinfrastruktur (TIRS) wird die Regionalstudie zur Verkehrsinfrastruktur für die Balkanländer (REBIS) bis Juni 2003 Strategien zu zahlreichen Schlüsselfragen entwickeln, darunter u.a. die Identifizierung/Prioritätensetzung im Hinblick auf Projekte für ein Kernnetz, die Reform verschiedener Verkehrssektoren, operative Instrumente zur Unterstützung von Planungsbehörden und Investoren bei der Entscheidungsfindung. So wurden 2002 für die europäischen Korridore VI (Donau) und VIII (der Italien über Straßen durch Albanien, Bulgarien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Griechenland mit der Türkei verbindet) Vereinbarungen unterzeichnet, die beide für die Region von entscheidender Bedeutung sind. Energie: Allein regionale Zusammenarbeit kann eine nachhaltige Energieversorgung für ganz Südosteuropa gewährleisten, saisonbedingte Produktionsschwankungen auffangen, für Nettoeinführer Reservekapazitäten schaffen und Nettoausführern ordentlich funktionierende Märkte garantieren. Die Unterzeichung einer Vereinbarung über den regionalen Strommarkt in Südosteuropa und seine Integration in den Strombinnenmarkt der Europäischen Union im November 2002 in Athen war ein erheblicher Fortschritt. Sie leitete den "Prozess von Athen" ein, in dessen Rahmen sich die westlichen Balkanländer, Bulgarien, Griechenland, Rumänien, die Türkei (Österreich, Italien, Ungarn, Moldau und Slowenien genießen Beobachterstatus) auf einen mittelfristigen Plan zur Schaffung der Bedingungen für einen funktionierenden Strommarkt in Südosteuropa und die Angleichung an das EU-Stromnetz verpflichtet haben. Mit von der Kommission ausgearbeiteten regelmäßigen Berichten, die sich auf Mechanismen wie Benchmarking und Peer-Reviews stützen und außerdem ein wichtiges Indiz für die Fortschritte der Länder im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess liefern, werden die Fortschritte überwacht. Die Rechtsangleichung an den Besitzstand der Gemeinschaft und eine Verbesserung der Verwaltungskapazität sind Maßnahmen, die unbedingt zu ergreifen sind. Im Laufe des Jahres 2003 plant die Kommission die Festlegung der Grundprinzipien für ein regionales Gasmarktkonzept in Südosteuropa. Umwelt: Die westlichen Balkanländer beteiligen sich aktiv am Regionalen Umweltsanierungsprogramm (REReP) und arbeiten zunehmend mit der Europäischen Umweltagentur zusammen, um den westlichen Balkan an das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (EIONET) anzuschließen. Dadurch wird der Umfang der Umweltzusammenarbeit zwischen den Ländern der Region sowie zwischen ihnen und der Europäischen Union erheblich erhöht. Das Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung von im Umweltschutz tätigen NRO wurde 2002 auf die westlichen Balkanländer ausgedehnt. Wissenschaft und Technologie: Durch das Projekt "Europäischer Forschungsraum" und die Einleitung des Sechsten FTE-Rahmenprogramms (2002-2006) [8] im Jahr 2002 wird die Politik der westlichen Balkanländer auf diesem Gebiet mit der Politik der Mitgliedstaaten und der Kandidatenländer verknüpft. Das Sechste Rahmenprogramm steht Ländern zur Beteiligung offen, die die notwendigen Abkommen geschlossen haben, und ermöglicht eine Beteiligung auf Einzelprojektebene für Drittlandeinrichtungen und internationale Organisationen. Die Teilnahme von Wissenschaftlern aus Entwicklungsländern, Mittelmeerländern, den westlichen Balkanländern sowie Russland und den Neuen Unabhängigen Staaten wird gefördert werden. Zu den Forschungsprioritäten werden die Folgen des Kriegs in der Region gehören, wobei besonderer Nachdruck auf Umweltschutz und Gesundheit gelegt wird. Weitere Maßnahmen könnten im Bereich Landwirtschafts- und Industriefazilitäten erwogen werden. Durch die Voraussetzung, dass sich an den Projekten mindestens zwei SAP-Partner und drei Teilnehmer aus den Mitgliedstaaten/Kandidatenländern beteiligen müssen, wird die regionale Zusammenarbeit innerhalb der Wissenschaftsgemeinschaft direkt unterstützt. Eine Konferenz zu einem Aktionsplan EU/westliche Balkanländer wird im Juni 2003 in Thessaloniki mit dem Ziel stattfinden, eine regionale Kooperationspolitik im Bereich Wissenschaft und Technologie ("gemeinsame Vision") sowie einen Aktionsplan und ein Arbeitsprogramm festzulegen. Dies dürfte die weitere Einbindung der Balkanländer in den Europäischen Forschungsraum erleichtern. [8] Beschluss 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006), ABl. L 232 vom 29.8.2002, S. 1. Die Informations- und Kommunikationstechnologie ist naturgemäß ein Bereich, der von einem internationalen Ansatz profitieren kann. Die Länder der Region haben sich zur Umsetzung von Plänen für die Entwicklung der Informationsgesellschaft verpflichtet, indem sie auf Ministerebene die "eSEE Agenda" unterzeichnet haben. Alle Länder haben Telekommunikationsgesetze verabschiedet, doch es bedarf weiterer Fortschritte insbesondere bei der Anwendung, bevor die rechtlichen Rahmenbedingungen als für Investoren attraktiv angesehen werden können. In allen Ländern müssen die institutionellen Kapazitäten ausgebaut werden. Auf dem Gebiet der Statistik ist eine internationale Zusammenarbeit erforderlich. Die westlichen Balkanländer beteiligen sich an verschiedenen Tätigkeiten des Europäischen Statistischen Systems, wie den Eurostat-Arbeitsgruppensitzungen mit den Mitgliedstaaten und den Kandidatenländern. Mit Hilfe von Pilotprojekten werden die Länder ihre Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet schrittweise an den gemeinschaftlichen Besitzstand anpassen. 3.3. Gewährleistung der Komplementarität der regionalen Initiativen Die Bemühungen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses werden durch eine Reihe anderer regionaler und subregionaler Initiativen ergänzt. Von herausragender Bedeutung ist hier der Stabilitätspakt für Südosteuropa. Eine weitere wichtige Initiative ist der Südosteuropäische Kooperationsprozess (SEECP), der ein Forum für die politische Koordinierung zwischen allen Ländern der Region bietet. An weiteren Maßnahmen wie der Adriatisch-Ionischen Initiative und dem Donau-Kooperationsprozess sind Länder beteiligt, die gemeinsame geografische Besonderheiten aufweisen. Alle diese Initiativen spielen eine wichtige Rolle bei der Normalisierung der Beziehungen und tragen damit zur Verwirklichung der Ziele des SAP bei. Der Stabilitätspakt hat sich entsprechend dem Mandat, das dem neuen Sonderkoordinator vom Rat der Europäischen Union erteilt wurde, weiterhin um die Straffung und Reduzierung seiner Tätigkeiten bemüht. Im März 2002 legte der Sonderkoordinator vorrangige Ziele für 2002 vor und im Dezember 2002 unterstützte der regionale Runde Tisch neben den Prioritäten für 2003 eine weitere Straffung des Stabilitätspakts. Ein primäres Ziel besteht darin, die Komplementarität zwischen den Tätigkeiten im Rahmen des Pakts und den Maßnahmen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu verstärken. 4. VERTIEFUNG DER PARTNERSCHAFT - DEN PROZESS VORANBRINGEN 4.1. Weitere Herausforderungen Die Beurteilung der Länder, die die Kommission in den diesjährigen Jahresberichten vorgenommen hat, enthält fünf wichtige Botschaften: * Die Europäische Union bestätigt ihr Engagement für die Region und unterstützt deren stetige Annäherung an die Union. Eine glaubwürdige Aussicht auf eine Mitgliedschaft in der EU bedeutet einen starken Ansporn für eine grundlegende Reform dieser Gesellschaften. Ihr Standpunkt bezüglich der Perspektiven ist klar und unzweideutig. Gleichzeitig muss betont werden, dass die Verantwortung letztlich bei den westlichen Balkanländern selbst liegt. Die Fortschritte werden von ihrem Willen abhängen, die notwendigen Reformen einzuleiten und europäische Normen und Werte zu übernehmen. Es gibt keine Abkürzungen auf dem Weg zur europäischen Integration. * Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess hat sich bei der Stabilisierung der westlichen Balkanländer als erfolgreich erwiesen. Dieser Prozess muss allerdings konsolidiert werden. Die Bemühungen um eine aktive Förderung von Sicherheit, Demokratie und Wohlstand in der Region müssen verstärkt werden. * Die Entwicklungen während des Berichtszeitraums blieben in mehreren Ländern hinter den Erwartungen und dem Potential zurück und die im ersten Jahresbericht abgegebenen Empfehlungen wurden größtenteils nicht umgesetzt. Allzu häufig sind die langsamen Fortschritte das Ergebnis eines mangelnden politischen Willens, und wir möchten noch einmal betonen, dass dieser Wille durch nichts zu ersetzen ist. * Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess stellt bereits eine Heranführungsstrategie dar, die auf den Entwicklungsstand in den einzelnen Ländern abgestimmt ist. Nachdem dieses Ziel im Dezember 2002 vom Europäischen Rat von Kopenhagen bekräftigt wurde, ist es für die Länder der Region nun wichtig, sich auf konkrete Schritte für seine Verwirklichung zu konzentrieren. Die Reformagenda muss ergänzt und die Reformen müssen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Länder sollten ermutigt werden, die Modalitäten und möglichen Fristen für die Umsetzung der Reformen und die Erfuellung der Anforderungen festzulegen, die für die Entwicklung engerer Beziehungen zur Union notwendig sind und den Weg für das letztliche Ziel einer vollwertigen Mitgliedschaft ebnen. Wie rasch dieser Prozesses vonstatten geht, letztendlich von der Entschlossenheit dieser Länder zur Erfuellung aller Verpflichtungen und Kriterien ab, wie sie von jedem Land verlangt wird, das der Europäischen Union beitreten möchte. * Alle gesellschaftlichen Gruppierungen müssen besser über die Europäische Union, ihre Politik und das, was für die Region auf dem Spiel steht, informiert werden. Viele der Bemühungen der Europäischen Union sind - ebenso wie der erwartete Nutzen - für die Bevölkerung nicht sichtbar. Sichtbarer sind hingegen die kurzfristigen, mühevollen Reformen. Wie oben erwähnt, müssen sowohl die Union als auch die Regierungen der Balkanländer besser erläutern, was wir in der Region erreichen möchten. Wie in diesem Bericht und in den Länderberichten hervorgehoben, steht die Region noch vor enormen Herausforderungen, an denen sich seit der Bewertung im ersten Jahresbericht nichts Wesentliches geändert hat. Die erfolgreiche Stabilisierung in der Region durch den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess und seine Instrumente hat die Grundlage für weitere Reformen und einen rascheren Übergang geschaffen - sofern ein ausreichender politischer Wille vorhanden ist. Die noch anstehenden Herausforderungen lassen sich in fünf Hauptbereiche untergliedern: * Aufbau funktionierender demokratischer Staaten: Dies setzt u.a. die weitere Demokratisierung, den Ausbau der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der Anwendung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips, die Achtung der Menschenrechte, die Lösung verfassungsrechtlicher Probleme, die Entwicklung einer blühenden Zivilgesellschaft und von unabhängigen Medien, die Erfuellung der internationalen Verpflichtungen (ICTY) und ein hohes Engagement der politischen Führer für eine ehrgeizige Reformagenda voraus. * Um die Wirksamkeit der Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und der Koordinierung in EU-relevanten Angelegenheiten zu verstärken, benötigen die Länder Dienste für die europäische Integration, die umfangreiche Unterstützung auf höchster politischer Ebene erhalten. * Soziale und wirtschaftliche Entwicklung: Eine große Herausforderung für die Länder ist die Gewährleistung eines dauerhaften Wirtschaftswachstums, vor allem mit Blick auf die unweigerliche Verringerung der Zuschüsse aus dem Ausland, wobei die Haushaltslage weiter zu konsolidieren ist. Die Rahmenbedingungen für Unternehmen müssen verbessert werden, um die Entwicklung des Privatsektors und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu erleichtern und so eine Basis für die weitere wirtschaftliche Entwicklung und den sozialen Zusammenhalt zu schaffen. * Gewährleistung des Rechts aller verbleibenden Flüchtlinge und Vertriebenen auf Rückkehr an ihren Herkunftsort und Schaffung der Voraussetzungen für eine dauerhafte Rückkehr (z.B. Rückgabe von Eigentum, wirtschaftliche Aspekte). * Die Verpflichtungen zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption müssen in konkrete Maßnahmen und sichtbare Ergebnisse umgesetzt werden. Länder, die es anstreben, die europäischen Werte und Standards zu übernehmen und schließlich Mitglieder der Europäischen Union zu werden, müssen sich mit diesen Problemen unbedingt auseinandersetzen. Alle diese Aspekte sind natürlich miteinander verknüpft. Die Anziehung ausländischer Direktinvestitionen ist eine wichtige Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes, doch Investoren werden nur von Ländern angezogen, die politisch stabil sind, in denen klare Eigentumsrechte gelten, Verträge eingehalten werden und das Justizsystem uneingeschränkt funktioniert. Für die Flüchtlinge sind ein sicheres soziales und wirtschaftliches Umfeld, die Lösung aller Eigentumsprobleme, Vertrauen in die lokalen Behörden und gute Aussichten für ihre Rückkehr erforderlich. Fortschritte in diesen Bereichen setzen voraus, dass die Länder die Verantwortung dafür übernehmen. 4.2. Verstärkung des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses Mit der Beschleunigung des Reformtempos und dem Vorankommen der Länder im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess werden die Arbeiten sich naturgemäß intensivieren und die Instrumente entsprechend angepasst. Die Europäische Union wird zunehmend Elemente der "Erweiterungsmethode", mit der die Kommission im Laufe der Jahre umfangreiche Erfahrungen und Sachkenntnisse erworben hat, einsetzen. Tatsächlich geschieht dies schon jetzt in gewissem Maß. Sämtliche Dienste der Kommission werden mobilisiert, um die westlichen Balkanländer zu unterstützen. Die Finanzhilfe im Rahmen des CARDS-Programms läuft von 2001 bis 2006 mit einem mehrjährigen Richtprogramm für den Zeitraum 2002-2004. Es gibt nur wenige Maßnahmen im Rahmen des PHARE-Programms für die Kandidatenländer, die nicht auch beim CARDS-Programm möglich sind. Doch die Art der erbrachten Hilfe muss die besonderen Bedürfnisse und Prioritäten auf dem westlichen Balkan widerspiegeln, wo mehrere Länder aufgrund der Ereignisse der vergangenen Jahrzehnte immer noch mit den Folgen der Konflikte kämpfen und die Ausgangslage daher jeweils unterschiedlich war. In dem Maße, in dem die Länder sich weiterentwickeln und die Bedürfnisse sich ändern, wird die Gemeinschaftshilfe angepasst. Nach einer ersten Phase, in der sehr großes Gewicht auf den materiellen Wiederaufbau und materielle Rehabilitation gelegt wurde, um eine Grundlage für die weitere Entwicklung zu schaffen - was mit der Zahlung erheblicher Mittel verbunden war -, hat sich der Schwerpunkt auf den Institutionenaufbau, vor allem auf Staatsebene, verlagert, wobei das Ziel in der Unterstützung der Reformprozesse und der Vorbereitung der Länder auf engere Beziehungen zur Europäischen Union besteht. Es gibt viele weitere Bereiche, wie die lokale Verwaltung und der soziale Bereich, die für die Entwicklung der Länder von ausschlaggebender Bedeutung sind, jedoch im CARDS-Programm nicht die höchsten Prioritäten darstellen. Mehr Bemühungen in zusätzlichen Bereichen würden entweder eine Verlagerung der Prioritäten weg vom Staatsaufbau oder zusätzliche Mittelzuweisungen in verschiedenen Finanzierungsformen von anderer Seite, d.h. von anderen Gebern oder den Regierungen selbst, voraussetzen, um sich die Last in diesen Sektoren zu teilen. Derzeit wird eine Erhöhung der CARDS-Mittelzuweisung erörtert; dies würde der Kommission ermöglichen, ihre Bemühungen in den Bereichen soziale/wirtschaftliche Entwicklung und Zivilgesellschaft, in den von den Auswirkungen des Erweiterungsprozesses betroffenen Bereichen und in Bereichen, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen - wie Justiz und Inneres -, zu intensivieren und zusätzliche Unterstützung für die Übergangsverwaltungen in Bosnien und Herzegowina und im Kosovo bereitzustellen. Die Kommission will Twinning-Projekte, wie sie derzeit in Albanien und Kroatien im Rahmen des CARDS-Programms durchgeführt oder eingeleitet werden, auf alle Länder der Region ausweiten. Die erfolgreiche Einführung hängt allerdings von der Aufnahmekapazität der Länder und der Verfügbarkeit von Experten aus den Mitgliedstaaten ab. Der Beschluss der Europäischen Union, den Handel mit den westlichen Balkanländern einseitig zu liberalisieren und diese Verpflichtung anschließend in den langfristigen vertraglichen Vereinbarungen (Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen) festzuschreiben, zeigt erste positive Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung in der Region. In den kommenden Jahren müssen sich die Länder ihrerseits um eine Handelsliberalisierung bemühen, um die Aussichten auf Wirtschaftswachstum weiter zu verbessern und damit den Weg für eine Verbesserung der Lebensstandards zu ebnen. Der Handel stellt nach wie vor einen Stützpfeiler der Politik der Europäischen Union für Südosteuropa dar. Die Überprüfung und Beurteilung der Rechtsvorschriften der Länder und ihrer Vereinbarkeit mit EU-Standards wird in bestimmten Sektoren weiter ausgebaut, möglicherweise unterstützt durch ähnliche Mechanismen, wie sie für die Kandidatenländer im Rahmen von TAIEX (Amt für den Informationsaustausch über Technische Hilfe ) zur Verfügung stehen. Die Kommission erwägt derzeit, die Beteiligung an Gemeinschaftsprogrammen auf die westlichen Balkanländer auszudehnen. Dies würde unter anderem die Änderung der vorhandenen Verordnungen und den Abschluss von Rahmenabkommen erfordern, um eine Rechtsgrundlage für die Beteiligung an diesen Programmen zu schaffen. Die Beteiligung an Gemeinschaftsprogrammen im Rahmen der Heranführungsstrategie hat sich als wertvolles Instrument erwiesen, um die Kandidatenländer und ihre Bevölkerung mit der Politik und den Arbeitsmethoden der Union vertraut zu machen. Die Länder haben besonderes Interesse an einer Liberalisierung der Visaregelung der EU und ihrer allgemeinen Migrationspolitik geäußert. Die Entwicklung eines diesbezüglichen Dialogs hätte erhebliche Auswirkungen auf die oben erwähnte Wahrnehmung der EU in der Region. Bei einer sorgfältigen Handhabung könnte er einen Positivfaktor sowohl für die Union als auch für die betreffenden Länder darstellen. Außerdem könnte er einen Bestandteil der Migrationssteuerung durch die Union bilden, da von der Region immer noch illegale Migrationsbewegungen ausgehen. Erst wenn die Länder zumindest ihre Verwaltungskapazitäten und die Anwendung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips erheblich verbessert haben, eine wirksame Grenzkontrolle gewährleisten können, über angemessene Systeme für die Dokumentensicherheit verfügen und ernstzunehmende Maßnahmen zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption getroffen haben, kann die Europäische Union ernsthaft in Betracht ziehen, ihre Visaregelung zu ändern. Auch eine reibungslose Umsetzung der Rückübernahmeabkommen würde in diesem Zusammenhang berücksichtigt. Die Kommission wäre bereit, mit den Ländern konkrete Gespräche über die Anforderungen für ein konkretes Vorankommen in diesen Bereichen zu führen. Der politische Dialog ist ein weiterer ausbaufähiger Eckpfeiler des Prozesses. Zwischen der Union und den Ländern finden regelmäßige bilaterale Zusammenkünfte in unterschiedlichen Formen statt. Sobald die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen in Kraft getreten sind, wird der politische Dialog förmlich in den Stabilisierungs- und Assoziierungsräten geführt. Da viele Probleme in mehreren Ländern ähnlich sind oder eine grenzübergreifende Dimension haben, hält die Kommission besonders einen regelmäßigen gemeinsamen Politikdialog zwischen der Europäischen Union und allen fünf Ländern der Region für nützlich, wie 2002 im Ersten Jahresbericht der Kommission vorgeschlagen und vom Rat befürwortet. Das für Juni 2003 in Thessaloniki geplante Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, der Kandidatenländer und der potentiellen Kandidatenländer des westlichen Balkans zielt darauf ab, eine starke politische Botschaft an die Länder und Völker der Region zu senden, nämlich dass die EU sich für die Zukunft aller Balkanländer engagiert und dass Europa erst dann wiedervereinigt ist, wenn diese Region ein fester Bestandteil geworden ist. Anlässlich des Treffens sollte auch die Entschlossenheit der SAP-Länder zur Annäherung und allmählichen Eingliederung in die Union sowie ihre Wille zur Erfuellung sämtlicher damit verbundenen Anforderungen, einschließlich demokratischer und wirtschaftlicher Reformen und des weiteren Ausbaus der regionalen Zusammenarbeit, bekräftigt werden. Der Gipfel wird eine ausgezeichnete Gelegenheit bieten, den politischen Dialog zu verstärken, Bilanz über die Fortschritte des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu ziehen und schließlich Meinungen über wichtige Entwicklungen in der Union, der Region und darüber hinaus auszutauschen. ANHANG I Beurteilung des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses 1. Handelsmaßnahmen Durch die Ausdehnung der autonomen Handelsmaßnahmen der Europäischen Union im Herbst 2000 wurde ein einheitliches System von Handelspräferenzen für die westlichen Balkanländer geschaffen. [9], [10] [9] Verordnung (EG) Nr. 2007/2000 des Rates (vom November 2000), geändert durch die Verordnungen (EG) Nr. 2563/2000 und (EG) Nr. 2487/2001. [10] Zuvor war Albanien in den Genuss des Allgemeinen Präferenzsystems der EU gekommen, während Bosnien und Herzegowina und Kroatien Handelspräferenzen im Rahmen der ersten Generation autonomer Handelsmaßnahmen genossen, die 1997 eingeführt wurden (Verordnung (EG) Nr. 70/1997, geändert durch die Verordnungen (EG) Nr. 2636/97 (für 1998) und (EG) Nr. 2863/98 (für 1999) sowie die Verordnung (EG) Nr. 6/2000 (Januar-Oktober 2000)), die auch kurze Zeit für Serbien und Montenegro galten, bevor die Präferenzen widerrufen wurden. Der Handel mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wurde durch ein 1998 geschlossenes Kooperationsabkommen mit der Europäischen Union geregelt. 2001 wurden diese Bestimmungen weitgehend in eine vertragliche Vereinbarung mit Kroatien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien übernommen, indem die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) [11] mit beiden Ländern unterzeichnet wurden. Bis zur Ratifizierung der SAA werden die Beziehungen der Union zu diesen beiden Ländern durch Interimsabkommen geregelt. Die von der Europäischen Union im Rahmen der Handelsmaßnahmen angewandte Regelung gewährt den westlichen Balkanländern zollfreien Zugang zum Unionsmarkt für fast alle Erzeugnisse, einschließlich landwirtschaftlicher Produkte, ohne Mengenbeschränkungen mit Ausnahme zollfreier oder präferenzieller Kontingente für einige Fischereierzeugnisse, Baby-Beef und Wein [12]. Die wichtigste im Jahr 2000 eingeführte Änderung im Vergleich zu vorherigen Regelungen besteht in der fast vollständigen Liberalisierung der Einfuhren von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und der Abschaffung der Kontingente für empfindliche gewerbliche Waren. [11] Im folgenden Text werden die Handelspräferenzen, die die EU den westlichen Balkanländern im Rahmen der autonomen Handelsmaßnahmen oder durch die vertraglichen Vereinbarungen mit Kroatien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien gewährt, als Handelsmaßnahmen bezeichnet. [12] Darüber hinaus ist der Handel mit Textilwaren Gegenstand von bilateralen Abkommen, die einen zoll- und kontingentsfreien Zugang zur EU vorsehen. Serbien und Montenegro hat keine solchen Abkommen mit der EU geschlossen und kommt in den Genuss von Kontingenten, die einseitig von der Gemeinschaft eingeräumt werden. Seit der Ausdehnung der Handelsmaßnahmen ist erst kurze Zeit vergangen. Anfang 2003 stehen noch für keine zwei vollen Kalenderjahre Handelsstatistiken für die Analyse zur Verfügung [13]. Folglich ist es zu früh für eine endgültige und eingehende Beurteilung des Funktionierens dieser Maßnahmen. Um dennoch eine erste Basis für eine Bewertung der Wirksamkeit der Handelsmaßnahmen zu liefern, wird nachstehend ein Überblick über den Trend der EU-Importe aus den westlichen Balkanländern nach Ländern und Erzeugnissen gegeben. Er muss ergänzt werden, sobald die notwendigen Handelsstatistiken und Wirtschaftsdaten vorliegen. [13] Im Januar 2003 wurden Statistiken über die Importe der Mitgliedstaaten aus den westlichen Balkanländern vorgelegt, die bis September 2002 reichten. Diesem Überblick liegen daher die EU-Importe aus den westlichen Balkanländern für Zwölfmonatszeiträume zugrunde, die ab dem letzten verfügbaren Monat (September 2002) rückwärts berechnet werden. Vier Zeiträume wurden ausgewählt: Oktober 1998 - September 1999, Oktober 1999 - September 2000, Oktober 2000 - September 2001 und Oktober 2001 - September 2002. Die EU-Importe aus den westlichen Balkanländern haben in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen, allerdings ausgehend von einer in absoluten Zahlen niedrigen Grundlage (s. Schaubild 1). Prozentual sind die EU-Importe seit September 1999 um 40% und seit Einführung der Handelsmaßnahmen im September 2000 um 21% gestiegen. Trotz einer gewissen Abflachung der Wachstumsrate der EU-Importe in jüngster Zeit sind die Exporte der Region in die EU rascher gestiegen als die Exporte in die restliche Welt. >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> Quelle: COMEXT Kroatien ist der größte Exporteur in der Region, auf den rund die Hälfte der EU-Importe aus den westlichen Balkanländern entfällt. Das Land kommt gemeinsam mit Serbien und Montenegro auf fast 70% der Exporte der Region in die EU. Die Exportleistung dieser beiden Länder stellt daher eine wichtige Determinante für die Entwicklung der Exporte aus der Region insgesamt statt. Seit Ausdehnung der Handelsmaßnahmen haben einige Länder eine bessere Exportleistung gezeigt als die anderen. Die kroatischen Exporte in die Europäische Union sind um rund 15% gestiegen. Die entsprechende Zahl für Serbien und Montenegro liegt über 70%. Die Exporte aus Albanien und BiH haben um fast 30% zugenommen, während die EU-Importe aus der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien seit dem Kosovokonflikt im Jahr 1999 stetig zurückgegangen sind. In Schaubild 2 sind die Importe der Europäischen Union aus den westlichen Balkanländern nach großen Erzeugnisgruppen dargestellt. Die EU-Importe sind seit der Ausdehnung der Handelsmaßnahmen im Herbst 2000 in allen Erzeugniskategorien gestiegen. In den größten Exportkategorien, d.h. ,verschiedene Fertigwaren" und "bearbeitete Waren", auf die fast 60% der Gesamtimporte aus der Region entfallen, wurde in jüngster Zeit ein leichter Rückgang verzeichnet, was mit der allgemeinen Handelsstruktur in Schaubild 1 übereinstimmt. Die Exporte von Maschinen und Fahrzeugen sowie von Nahrungsmitteln und lebenden Tieren aus den westlichen Balkanländern sind seit Ausdehnung der Handelsmaßnahmen beträchtlich angestiegen. Die EU-Importe in der letztgenannten Kategorien haben sich mehr als verdoppelt, was die durch die Handelsmaßnahmen erzielte Verbesserung des Marktzugangs widerspiegelt. Die Hälfte des Anstiegs in dieser Kategorie entfällt auf Zucker. Die erhebliche Zunahme der Zucker-Importe der EU aus der Region und der gleichzeitige Anstieg der Zucker-Exporte der EU in die Region veranlasste die Kommission, mehrere Maßnahmen zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Anwendung der Präferenzhandelsregelungen für Zucker zu treffen, wie die Veröffentlichung eines Hinweises für Einführer im Juni 2002, verstärkte Kontrollen und eine engere Zusammenarbeit mit den Zollbehörden in der Region. Außerdem wurde beschlossen, die Erstattungen für Zuckerexporte aus der EU in die fünf westlichen Balkanländer abzuschaffen, da dies einen Anreiz für den Handel in beide Richtungen darstellt. Vor diesem Hintergrund gibt es mehrere Anzeichen dafür, dass die Handelsmaßnahmen sich positiv auf die EU-Importe aus den westlichen Balkanländern ausgewirkt haben. Dennoch werden die Länder mehr Zeit benötigen, um die Handelsmaßnahmen so weit wie möglich auszuschöpfen. Die Wirtschaftsakteure in den Ländern müssen für das Potential der Handelsmaßnahmen sensibilisiert werden, es müssen Kontakte zu Partnern in den EU-Mitgliedstaaten geknüpft werden, es sind Vertriebskanäle zu schaffen, und für die uneingeschränkte Nutzung der verbesserten Exportmöglichkeiten sind gegebenenfalls Investitionen erforderlich. Darüber hinaus muss das System für die Veterinär-, Gesundheits- und Pflanzenschutzkontrollen verbessert werden und die Normen müssen weiter harmonisiert werden. Die Exportfördertätigkeiten müssen stärker ausgebaut und die auf dem Gebiet des Handels verabschiedeten Rechtsvorschriften angewendet werden. 2. Gemeinschaftshilfe für Wiederaufbau, Entwicklung und Stabilisierung (CARDS) Da die Programmierung der Gemeinschaftshilfe erst Ende 2001 förmlich genehmigt wurde, handelt es sich bei CARDS [14] um ein relativ neues Instrument. Mit der tatsächlichen Umsetzung der strategischen Leitlinien wurde 2002 begonnen. [14] Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 vom 5. Dezember 2000 (ABl. L 306, S. 1). >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> Von 1998 bis 2002 [15] lag der Hauptschwerpunkt der Gemeinschaftshilfe für die Region insgesamt auf Infrastrukturen und Festigung der Demokratie (einschließlich Hilfe für Flüchtlinge), auf die 27% bzw. 20% der gesamten zugewiesenen Hilfe entfielen (Schaubild 1). [15] Damit die Trends ermittelt werden können, reicht der Analysezeitraum von 1998 bis 2002. Bis CARDS einsatzfähig war, wurde die Gemeinschaftshilfe für Albanien, BiH und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien über die Programme PHARE und OBNOVA und für Kroatien und Serbien und Montenegro über PHARE erbracht. Die Mittelzuweisungen für die Bereiche Justiz und Inneres, Aufbau von Verwaltungskapazitäten und wirtschaftliche und soziale Entwicklung beliefen sich im Durchschnitt auf jeweils 10% des Gesamtbetrags. Diese Mittelzuweisungen spiegeln wider, dass der Vorrang in der ersten Phase der Hilfe dem Wiederaufbau und der Bewältigung des Flüchtlingsproblems galt. Ab 2001 sind die Beträge für Justiz und Inneres sowie für den Aufbau von Verwaltungskapazitäten stetig gestiegen (Schaubild 2) - entsprechend dem Schwerpunkt, der im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess auf der Stärkung der Umsetzungskapazitäten der Verwaltungen liegt. >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> Die Entwicklung der Gemeinschaftshilfe erfolgt in drei größeren Phasen: eine erste Reaktion auf die Krisensituation mit Schwerpunkt auf Nothilfemaßnahmen und Wiederaufbau, dann ein Übergang zu mehr Unterstützung für den politischen, institutionellen und wirtschaftlichen Übergang und schließlich eine dritte Phase, in der der Nachdruck auf die Vorbereitung auf den Assoziierungsprozess und seine Umsetzung gelegt wird. Im Großen und Ganzen steht die erste dieser Phasen kurz vor der Vollendung. Die zweite und die dritte Phase befinden sich je nach Land in verschiedenen Umsetzungsstadien. Obwohl sich CARDS auf die Aufrechterhaltung der strategischen Prioritäten konzentriert, zeigt die Reaktion auf die Krise des letzten Jahres in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, wie die CARDS-Hilfe angepasst werden kann, wenn sich die Lage vor Ort ändert. In diesem Fall leistete CARDS Unterstützung für die von der EU als Reaktion auf die Krise getroffenen Maßnahmen und für das Abkommen von Ohrid durch Hilfe für Flüchtlinge und Vertriebene sowie Wiederaufbauhilfe, die erfolgreich von der Europäischen Agentur für Wiederaufbau erbracht wurde. >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> Ende 2002 wurden die Aufträge für 66% der Mittelzuweisungen aus 2001 vergeben und 45% der Mittel ausgezahlt (Schaubild 3). Allerdings variiert die Leistung von Land zu Land je nach Tätigkeitsschwerpunkt, Umsetzungsmechanismen und - in den Ländern, in denen die Verwaltung dezentralisiert wurde, vor allem in Albanien - nach Aufnahmekapazitäten der nationalen Verwaltungen für die Hilfe. >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> Das Niveau von Auftragsvergabe und Auszahlungen liegt in den Bereichen Infrastrukturen und Festigung der Demokratie hoch, bei Projekten für Justiz und Inneres sowie Verwaltungsaufbau dagegen niedriger (Schaubild 4). Dies spiegelt die Unterschiedlichkeit der Tätigkeiten in diesen Sektoren wider - vor allem die zusätzlichen Vorarbeiten, die für die Hilfe für Justiz und Inneres sowie den Aufbau von Verwaltungskapazitäten oft erforderlich sind. Sowohl die Europäische Agentur für Wiederaufbau als auch der dekonzentrierte Ansatz im Allgemeinen - wie durch die Leistungen der Kommissionsdelegation in BiH veranschaulicht - haben sich bei der Erbringung der Hilfe vor Ort als wirksam erwiesen. Die Dekonzentration wurde mit Wirkung vom 1.12.02 bzw. 1.1.02 auf Albanien und Kroatien ausgedehnt. Ziel ist sowohl die Beschleunigung der Umsetzung als auch die Nutzung des Know-hows und der Erfahrungen, die vor Ort erworben wurden. Der derzeitige Schwerpunkt der Gemeinschaftshilfe, der auf dem Institutionenaufbau und dem Bereich Justiz und Inneres liegt - wobei auch Infrastrukturprojekte, vor allem in Serbien und Montenegro noch umfangreiche Unterstützung erhalten - spiegelt die 2001 festgelegten Prioritäten wider. Es wird besonderes Gewicht auf die Stärkung der Kapazitäten der nationalen Verwaltungen für die Durchführung der Reformen gelegt, die im Kontext der Assoziierung notwendig sind. Mit der Gemeinschaftshilfe für Justiz und Inneres wird ein langfristiger Rahmen für die Einführung bzw. Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit geschaffen, die eine Voraussetzung für die Verwirklichung des umfassenderen Ziels der demokratischen, institutionellen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung darstellt. Die 2002 durchgeführten Sondierungsmissionen haben einen detaillierten Überblick über die derzeitige Lage und eine Beurteilung der Bedürfnisse ermöglicht. Auf der Grundlage dieser Beurteilung entwickelt die Kommission ihr Konzept für die Region im Bereich Justiz und Inneres weiter und unterstützt die Vollzugsbehörden der Länder bei der Annäherung an europäische oder internationale Standards und bewährteste Methoden. Die Entwicklung der Reformen in den einzelnen Ländern ist das Ergebnis einer Reihe interagierender Faktoren: nationale Initiativen der Regierungen, Bemühungen der nationalen Institutionen und Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft - insbesondere die Europäische Union. Ziel dieses Berichts ist es, die Fortschritte im Reformprozess insgesamt zu beurteilen. CARDS als Instrument wird Gegenstand einer separaten eigenen Überprüfung sein, wie in der CARDS-Verordnung vorgesehen [gemäß Artikel 13 Abs. 2 spätestens bis 30. Juni 2004]. 3. Sonderfinanzhilfe/makrofinanzielle Hilfe der Gemeinschaft Die Gemeinschaft hat eine Reihe der vom IWF geförderten Stabilisierungs- und Reformprogramme in den westlichen Balkanländern mit makrofinanzieller Hilfe und Sonderfinanzhilfe unterstützt. 2002 genehmigte der Rat zwei neue makrofinanzielle Hilfemaßnahmen zugunsten von Serbien und Montenegro (bis zu 130 Mio. EUR) und BiH (bis zu 60 Mio. EUR), beide in Form von Zuschüssen und Darlehen. Die Auszahlungen im Jahr 2002 (einschließlich der Zahlungen für zuvor beschlossene Maßnahmen zugunsten von Serbien und Montenegro, des Kosovo und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien) beliefen sich auf 152 Mio. EUR. Die Freigabe dieser Art von Hilfe ist von der zufriedenstellenden Durchführung der vom IWF geförderten Programme und von der Erfuellung der mit den Behörden vereinbarten wirtschaftspolitischen Bedingungen abhängig. (Eine detailliertere Aufstellung dieser Maßnahmen ist den SAP-Jahresberichten für die einzelnen Länder sowie dem noch zu erstellenden Jahresbericht 2002 über die Durchführung der Finanzhilfe zu entnehmen). ANHANG II ALBANIEN Bericht über den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess ZUSAMMENFASSUNG Albanien ist bei der Bewältigung der zahlreichen Herausforderungen, vor denen es steht, nur bedingt vorangekommen. Die Empfehlungen des Berichts 2002 über den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP) wurden nur teilweise befolgt. Die relative, allerdings noch nicht sehr gefestigte politische Stabilität und der im Frühjahr 2002 wiederaufgenommene Dialog zwischen den Parteien ermöglichten die reibungslose Wahl eines neuen Präsidenten, auf die jedoch noch keine nennenswerten Reformen gefolgt sind. In diesem neuen politischen Klima wurden gewisse Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen der internationalen Gemeinschaft für die Verbesserung der Wahlverfahren erzielt. Jedoch reichen sie noch nicht aus, um die verfassungsmäßigen Anforderungen hinsichtlich der Landrückgabe und der Entschädigung für die Enteignungen der kommunistischen Ära zu erfuellen. Zwar sind beim Aufbau einer guten regionalen Zusammenarbeit Fortschritte zu verzeichnen, doch wird das Rechtsstaatsprinzip nach wie vor nur ungenügend umgesetzt, insbesondere wegen der Schwäche der für den Gesetzesvollzug zuständigen Behörden, der begrenzten Verwaltungskapazität und der Korruption und organisierten Kriminalität. Die Achtung der individuellen Freiheiten und Menschenrechte ist im albanischen Recht verankert, doch besteht hier in der Praxis noch deutlicher Verbesserungsbedarf. Bei der Behandlung von Minderheiten verhält sich Albanien grundsätzlich konstruktiv, bemüht sich aber nicht sonderlich um die Erhöhung der Standards. Das BIP Albaniens wuchs weiter, allerdings nur noch um 4,5 % bis 5 % gegenüber 6,5 % im Jahr 2001. Insgesamt ist die Wirtschaftsleistung im Berichtszeitraum jedoch hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Die wichtigsten Gründe hierfür waren die anhaltenden Probleme im Elektrizitätssektor, die generell schlechte weltwirtschaftliche Lage, das geringe Wachstum im Agrarsektor und die unzureichenden Leistungen der Zoll- und Steuerbehörden. Trotz der ungünstigen Rahmenbedingungen konnten Teilerfolge verbucht werden: Sowohl das Haushaltsdefizit als auch die Inflationszahlen blieben innerhalb der festgelegten Grenzen. Bei der Privatisierung und der Umstrukturierung des Finanzsektors wurden nur wenige Fortschritte erzielt. Das allgemeine Geschäftsklima hat sich trotz verschiedener Initiativen zur Förderung der Unternehmen und der in- und ausländischen Investitionstätigkeit nicht nennenswert verbessert. Es mangelt noch an Rechtssicherheit, und die Wirtschaftsgesetze sind nicht geeignet, um die Unternehmensentwicklung zu fördern. Albanien hat einiges getan, um die insgesamt schlechte Lage in verschiedenen Wirtschaftssektoren wie Verkehr, Energie oder Landwirtschaft zu verbessern. Jedoch werden diese Anstrengungen auf längere Sicht fortgesetzt werden müssen, wenn sie erfolgreich sein sollen. Nach Verzögerungen, die auf die Schwierigkeiten Albaniens zurückzuführen waren, politische Stabilität zu garantieren und Reformen vorzunehmen, wurden Ende Januar 2003 die Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) offiziell eröffnet. Jedoch könnten sie sich angesichts des gegenwärtigen Reformtempos recht langwierig gestalten. Bevor sie abgeschlossen werden können, wird Albanien zeigen müssen, dass es in der Lage ist, das künftige Abkommen auch anzuwenden, und die von der Europäischen Union im Rahmen ihrer verschiedenen Berichte und Monitoring-Instrumente ermittelten Prioritäten angehen müssen. Albanien sollte dem Bereich Justiz und Inneres besondere Aufmerksamkeit widmen, wenn es im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess nennenswert vorankommen will. Bei der Kontrolle der illegalen Einwanderung in die EU sind gewisse Verbesserungen zu verzeichnen, doch sind Menschenhandel, Drogenschmuggel und andere Formen der organisierten Kriminalität sowie Korruption in so einschlägigen Bereichen wie der Justiz, dem Zoll und der Polizei nach wie vor sehr besorgniserregend. Im Justizwesen wurden kaum Verbesserungen erreicht und die Strafverfolgung war unzureichend, auch wenn sich die Zahl der Verhaftungen erhöht hat. Albanien wird diese Schwierigkeiten nur bewältigen können, wenn die Regierung, die politischen Kräfte und die Gesetzesvollzugsbehörden (einschließlich Staatsanwalt- und Richterschaft) wirklich fest dazu entschlossen sind, sich auch in der Praxis dafür einzusetzen. BOSNIEN UND HERZEGOWINA Bericht über den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess ZUSAMMENFASSUNG Bosnien und Herzegowina (BiH) muss ein aus sich selbst heraus tragfähiger Staat werden, unabhängig davon, ob es einen EU-Beitritt anstrebt oder nicht. Ohne diese Tragfähigkeit ist BiH weder in der Lage, die Grundbedürfnisse seiner Bürger im Hinblick auf Sicherheit, institutionell abgesicherte Freiheit und wirtschaftlichen Wohlstand zu erfuellen, noch kann es sich in die europäische Ordnung integrieren. Eine selbsttragende politische Ordnung ist daher Voraussetzung, dass BiH von der Bewältigung der Kriegsfolgen (Wiederaufbau und Umsetzung des Friedens) zu einer Transformationsagenda gelangen kann, in deren Rahmen es sich wie seine mittel- und osteuropäischen Nachbarn auf die für die Integration in die EU notwendigen Reformen und technischen Anpassungen konzentrieren kann. Im vergangenen Jahr ist es zu wichtigen Fortschritten gekommen, doch eine selbsttragende politische Ordnung ist noch nicht gewährleistet. An den Beschlüssen der neuen Regierungen, die unlängst ihre vierjährige Amtszeit angetreten haben, wird sich messen lassen, ob dies innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens zu bewältigen ist. Die allgemeinen Wahlen im Oktober 2002 haben bestätigt, dass BiH allen politischen und institutionellen Problemen zum Trotz die Grundprinzipien der Demokratie achtet. Der Beschluss über die Umsetzung der "Volksgruppen-Entscheidung" des Verfassungsgerichts von BiH aus dem Jahr 2000 war ein Wendepunkt in der Dynamik der nationalen Politik und hat die Integration vorangetrieben. Weitere Errungenschaften wie der allmähliche Abbau von Parallelstrukturen innerhalb der Föderation von Bosnien und Herzegowina (FBiH), der Einsatz des Staatlichen Grenzschutzdienstes an allen Grenzübergängen und der erfolgreiche Abbau der Streitkräfte zeugen von Fortschritten auf breiter Front. Dennoch halten sich die Nachweise einer echten Eigenverantwortung für die Reform und einer nachhaltigen innenpolitischen Dynamik in Grenzen, denn für viele der eingeleiteten Reformen war nach wie vor der Druck seitens des Hohen Repräsentanten und der internationalen Gemeinschaft entscheidend. Ein Beispiel für den misslungenen Übergang von der Nachkriegsagenda zu einer Transformationsagenda ist die anhaltende Straflosigkeit erwiesener Kriegsverbrecher wie Radovan Karadzic in der Republika Untätigkeit in diesen Fragen ist mit der Integration in die EU-Strukturen nicht vereinbar. Die langfristige Nachhaltigkeit der wirtschaftlichen Lage ist nach wie vor bei Weitem nicht sichergestellt. Nach den durch die Wiederaufbauhilfe bedingten hohen Wachstumsraten in der ersten Hälfte der 1990er Jahre ist inzwischen ein gebremstes Wirtschaftswachstum zu verzeichnen. Das geschätzte BIP liegt immer noch unter der Hälfte seines Vorkriegsstands (den BiH voraussichtlich erst 2010 oder später erreichen wird), selbst wenn diese Zahl durch das Gewicht der Schattenwirtschaft verzerrt sein mag. Die wirtschaftlichen und sozialen Kosten unzureichender interner Harmonisierung und Koordinierung behindern die Effizienz des Staates und merzen die Vorteile der Dezentralisierung aus. Die öffentlichen Ausgaben sind nach wie vor übertrieben hoch, obwohl die Zahlungsbilanz von BiH sowohl beim Handel als auch bei den laufenden Konten weiterhin ein Defizit aufweist. Im Laufe des Jahres 2002 jedoch hielt BiH die gesamtwirtschaftliche Stabilität aufrecht, die Inflation niedrig und setzte seine Anstrengungen zur Senkung des Haushaltsdefizits fort. Das Volumen ausländischer Direktinvestitionen ist im Jahr 2002 gestiegen, doch BiH muss mehr tun, um ausländische Investoren anzuziehen. Wenig deutet darauf hin, dass BiH seiner chronischen Hilfeabhängigkeit beigekommen ist, obwohl sich diese Frage im Zuge des Rückgangs der internationalen Hilfe mit zunehmender Dringlichkeit stellt. Beim Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP) waren Fortschritte festzustellen. Bis September 2002 wurde der Fahrplan (Road Map) "im Wesentlichen abgeschlossen". Der Fahrplan war selbstverständlich niemals ein Rezept für perfektes Regieren oder einen unmittelbaren EU-Beitritt, sondern Anhaltspunkt für einige drängende Probleme und Messlatte für den politischen Willen, sie zu lösen. Bedauerlicherweise dauerte der Abschluss des Fahrplans zu lange und seine vollständige Umsetzung erfordert anhaltende Aufmerksamkeit. Die nächste SAP-Etappe bildet ein Durchführbarkeitsbericht, in dem geprüft wird, ob BiH bereit ist, Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zu eröffnen. Wenn BiH seine Nachbarn aufholen soll, von denen einige bereits in die Übergangsphase eingetreten sein könnten, muss es die Reformen beschleunigen, auch die im letzten SAP-Bericht erwähnten Reformen, und eine wirklich selbsttragende Ordnung schaffen. KROATIEN Bericht über den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess ZUSAMMENFASSUNG Politisch ist Kroatien insgesamt gesehen stabil geblieben, und angesichts der weiteren Festigung der demokratischen Verhältnisse ist die Situation allgemein nach wie vor befriedigend. Mit Blick auf die Rechtsstaatlichkeit hat die Regierung weiterhin ihre Entschlossenheit unter Beweis gestellt, eine voll funktionsfähige Demokratie aufzubauen. Die regionale Kooperation ist enger geworden, das Minderheitenschutzgesetz konnte ebenso verabschiedet werden wie einschneidende Gesetzesänderungen, mit denen die Rückführung von Flüchtlingen nun leichter geworden ist. Dieser positiven Entwicklung steht gegenüber, dass nicht genug geschehen ist, um die übrigen im letzten Jahresbericht angesprochenen kurzfristig zu lösenden prioritären Fragen entsprechend anzupacken. Im Februar wurde das neue Rundfunkgesetz verabschiedet, mit dem das HRT (Kroatisches Radio und Fernsehen) jedoch immer noch nicht vollständig gegen eventuelle direkte oder indirekte Einflussnahme seitens der Politik und staatlicher Organe gefeit ist. Zum ISGJ unterhält die Regierung nach wie vor recht laue Beziehungen. In der Praxis hat sich bezüglich der Rückkehr der Flüchtlinge und der Integrierung der serbischen Minderheit nur wenig getan. Es wurde zwar eine Strategie verabschiedet, doch der immer noch zu schwache Justizapparat schafft nach wie vor ernste Probleme, so dass es in diesem Bereich noch gezielterer Anstrengungen bedarf. Der Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität muss ebenfalls intensiviert werden. Wirtschaftlich hat sich die Lage weiter verbessert. Für 2002 wird das Wirtschaftswachstum auf 5 % geschätzt, und die Aussichten für die weitere Entwicklung sind gut. Trotz der finanziellen Anpassungen auf zentralstaatlicher Ebene stehen die Staatsfinanzen weiter auf schwachen Füßen, was sich nachteilig auf die Wirtschaft auswirkt. Die hohe Arbeitslosigkeit bleibt die größte Sorge. Die Strukturreformen sind in letzter Zeit nur langsam vorangekommen, wofür die Ursachen in der Schwäche der Regierungskoalition und der ablehnenden Haltung der Öffentlichkeit zu suchen sind. Fortschritte hat es bei der Rationalisierung der Sozialleistungen und der Umsetzung der zweiten Säule des Rentensystems gegeben, und es wurde mit der Dezentralisierung der Finanzen und der Einführung einer einheitlichen Finanzverwaltung begonnen. In anderen Bereichen - Privatisierung, Bildungs- und Gesundheitswesen - sind die Reformen in Verzug geraten. Die Reform des Arbeitsmarkts im Sinne einer stärkeren Flexibilisierung ist noch nicht verabschiedet. Die Regierung ist mit viel Elan an die Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziationsabkommens sowie des Interimsabkommens herangegangen. Außerdem hat sie mit Blick auf die Integration in die Europäische Union ein ehrgeiziges Programm verabschiedet, das auch einen Plan für die Harmonisierung der kroatischen Gesetzgebung mit dem Gemeinschaftlichen Besitzstand enthält. So hat das Land damit begonnen, seine Gesetzgebung zu harmonisieren und die Mehrzahl der im Jahresbericht 2002 als prioritär ausgewiesenen Aufgaben anzupacken. In den zurückliegenden zwölf Monaten wurden Gesetze zu so wichtigen Bereichen wie staatliche Beihilfen, Rechte an geistigem Eigentum und Verbraucherschutz vorbereitet, die es jetzt mit Vorrang zu verabschieden gilt. Gleichzeitig müssen die entsprechenden Verwaltungskapazitäten - eingeschlossen eine unabhängige Aufsichtsbehörde für staatliche Beihilfen - geschaffen werden, damit die neuen Gesetze erfolgreich umgesetzt werden können. An der Umsetzung bereits vorhandener Gesetze hapert es immer noch, sei es, weil die Durchführungsbestimmungen auf sich warten lassen, oder sei es, weil die Verwaltung nicht über genügend Kapazitäten verfügt. Ganz allgemein muss sich Kroatien mit Nachdruck um eine Verstärkung der öffentlichen Verwaltung bemühen, um den entscheidenden Ministerien und sonstigen öffentlichen Behörden die Möglichkeit zu geben, die vielen Gesetzesreformen ordnungsgemäß durchzuführen, zu denen das Land sich verpflichtet hat. Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Bericht über den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess ZUSAMMENFASSUNG Nach einer weitgehend von Instabilität geprägten Zeit im Anschluss an die Krise des Jahres 2001 bewegt sich die politische Lage in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf der Grundlage des Rahmenabkommens von Ohrid stetig auf eine Normalisierung zu. Die Europäische Union hat diesen Prozess (gemeinsam mit ihren Partnern in der OSZE sowie mit der NATO und den Vereinigten Staaten) konsequent unterstützt. Die für März geplante Übernahme der NATO-Militärmission durch die EU ist ein weiteres Zeugnis für das Engagement der EU für Frieden und Stabilität im Land. Die Wahlen vom 15. September haben gezeigt, dass ein schrittweiser Übergang zum normalen politischen Leben vollzogen wird. Die Bildung einer multiethnischen Koalitionsregierung ist ein sehr positives Anzeichen für eine weitere Bereitschaft zu Zusammenarbeit und Kompromissen. Es ist sehr wichtig, dass alle Unterzeichner des Rahmenabkommens, einschließlich der Oppositionsparteien, diesen Weg bis zu seiner vollständigen Umsetzung fortsetzen, da dies die einzig mögliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Stärkung des Institutionen des Landes und für die Fähigkeit zu einer engeren Annäherung an die EU darstellt. Nach ersten Fortschritten müssen die Reformen beschleunigt werden. Die von allen größeren Parteien geäußerte politische Unterstützung für die europäische Integration dürfte auch bei der Einleitung der notwendigen politischen und wirtschaftlichen Reformen hilfreich sein. Es bleibt noch viel zu tun und die Regierung muss nun die erforderlichen Initiativen ergreifen und umsetzen. Die Wirtschaftsleistung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien blieb 2002 hinter den Erwartungen zurück, obwohl die Währungs- und Wechselkursstabilität aufrecht erhalten wurde. Die negativen Auswirkungen der Krise von 2001 übertrugen sich auch auf das Jahr 2002 und wurden durch das schwache außenwirtschaftliche Umfeld noch verstärkt. Die politische Ungewissheit vor den Parlamentswahlen im September und die Tatsache, dass bis Februar keine Vereinbarung mit dem IWF zustande kam, wirkten sich nachteilig auf das Wirtschafts- und Geschäftsklima aus. Die Umsetzung der schließlich mit dem IWF getroffenen Vereinbarung (die noch zu genehmigen ist) wird das Vertrauen darauf, dass die neue Regierung eine tragfähige marktorientierte Wirtschaftspolitik fördert, um so eine Verbesserung des Wirtschaftsklimas und eine Ankurbelung des Wachstums zu ermöglichen, weiter stärken. Nur so kann die Regierung die Kosten der Reformen tragen. Weitere wesentliche Herausforderungen, die die Regierung bewältigen muss, sind der Einsatz eines modernen Finanzverwaltungssystems und eine dezentrale Verwaltung der Finanzen von Staat und öffentlicher Hand. Was die Struktur und das Funktionieren der Verwaltung betrifft, so muss der Rechtsrahmen für die Dezentralisierung der öffentlichen Verwaltung noch verabschiedet und umgesetzt werden, um zur generellen Stabilität des Landes beizutragen. Wie bereits im Bericht 2002 hervorgehoben, hat die öffentliche Verwaltung noch einen weiten Weg vor sich, bis sie alle Aufgaben angemessen ausüben kann, die in einer auf Rechtsstaatlichkeit basierenden funktionierenden Demokratie auf sie zukommen. Sehr wichtig ist, dass die Regierung zusätzliche effiziente Maßnahmen gegen die Korruption ergreift. Weitere vorrangige Reformen betreffen die Sicherheit und wirksame Maßnahmen zur Beseitigung der Schwächen des Justizsystems. Eine rasche Umsetzung des Rahmenabkommens wird auch die Fortschritte im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess verstärken, einschließlich der bereits laufenden Ratifizierung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA). In der Zwischenzeit sollte die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien dafür sorgen, dass sämtliche aus dem Interimsabkommen erwachsenden Verpflichtungen uneingeschränkt erfuellt werden und dass die notwendigen Vorbereitungen auf die Umsetzung des gesamten SAA abgeschlossen werden, damit die Arbeiten aufgenommen werden können, sobald es in Kraft tritt. SerbiEN Und Montenegro Bericht über den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess ZUSAMMENFASSUNG [16] [16] Der Staat Serbien und Montenegro setzt sich aus der Republik Serbien, dem Kosovo, der gemäß Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats vom 10. Juni 1999 unter internationaler Verwaltung steht, und der Republik Montenegro zusammen. Bei diesem Staat handelt es sich um dasselbe Völkerrechtssubjekt wie die Bundesrepublik Jugoslawien. In Serbien und Montenegro waren Fortschritte zu verzeichnen, doch bleibt noch viel zu tun, wenn das Land den qualitativen Sprung nach vorne schaffen will, der notwendig ist, um aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess den vollen Nutzen zu ziehen. Die tragische Ermordung des serbischen Premierministers Zoran Djindjic, der sich mutig für den Aufbau der Demokratie einsetzte und bei der Durchbrechung der Isolation Serbiens eine Schlüsselrolle spielte, war ein Schock für die Region und für die internationale Gemeinschaft. Dieses Verbrechen erinnert an das schwierige Erbe der Vergangenheit, ist aber auch ein Fingerzeig für die Notwendigkeit, dass die Regierung mit unvermindertem Tempo an Stabilisierung, Demokratisierung und Reformen weiterarbeitet. Zoran Djindjic setzte sich dafür ein, Serbien und Montenegro auf EU-Kurs zu halten. Der vorliegende Bericht und der gesonderte Bericht über Serbien und Montenegro greifen die Reformen auf, die nötig sind, um seine Vision am besten voranzubringen. Die Kommission wird die Behörden von Serbien und Montenegro bei ihren Anstrengungen zur Bekämpfung der Kräfte, die versucht haben, die serbische Demokratie anzugreifen, weiter mit allen möglichen Mitteln unterstützen. Die Fortschritte bei den politischen Reformen fielen unterschiedlich aus: Während im Bereich der Menschen- und Minderheitenrechte und bei der regionalen Zusammenarbeit erhebliche Fortschritte erzielt werden konnten, waren die Ergebnisse bei der Justiz- und Polizeireform eher gemischt, und die Fortschritte beim schwierigen Umbau des Staates und dem Aufbau stabiler, effizienter und glaubwürdiger Institutionen blieben hinter den Erwartungen zurück. Der Reformwille ist noch vorhanden, doch stehen der Umsetzung von Reformmaßnahmen noch einige ernsthafte Hindernisse im Wege. Die Hinterlassenschaften des alten Regimes, das Fortbestehen überkommener Strukturen, die Nichterfuellung internationaler Verpflichtungen wie beispielsweise bei der Zusammenarbeit mit dem IStGHJ, politische Streitigkeiten über Auslegung und Umsetzung der Verfassungscharta und langwierige parteipolitische Auseinandersetzungen - all diese Faktoren haben das Reformtempo in einigen wichtigen Bereichen gebremst. Die Ermordung des serbischen Premierministers Djindjic erinnert nur allzu deutlich daran, wie notwendig es ist, die Kräfte der organisierten Kriminalität und die Extremismen in der gesamten Region zu bekämpfen. Die wirtschaftliche Lage verbesserte sich zwar dank einer stabilitätsorientierten Wirtschaftspolitik, doch muss noch einiges getan werden, um die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen und die Tragfähigkeit der Finanzlage gegenüber dem Ausland zu gewährleisten. Vor allem im Banken- und Unternehmenssektor wurden die Strukturreformen fortgesetzt, doch auch hier muss das Reformtempo erhöht werden. Wichtigste Voraussetzungen dafür, dass der neue Staat sein wirtschaftliches Potential voll ausschöpfen und vertragliche Beziehungen zur EU aufbauen kann, bleiben die Errichtung eines Binnenmarkts und die Verfolgung einer einheitlichen Handelspolitik. Die europapolitische Agenda und der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess sind nach wie vor die wichtigsten Katalysatoren für wirtschaftliche und politische Reformen. Doch im Jahr 2002 wurde viel Zeit verloren, und der Staat muss das Reformtempo nun anziehen und für eine wirksamere Umsetzung der neuen Gesetze sorgen, will er sein Potential verwirklichen. Durch die Fokussierung auf verfassungsrechtliche Fragen wurde andere wichtige Bereiche vernachlässigt - bis auch hier Lösungen gefunden werden, wird der Staat es schwer haben, das notwendige Reformtempo zu erreichen. Viele Empfehlungen des Vorjahresberichts, früherer Berichte und der Beratenden Task-Force EU/BRJ wurde noch nicht umgesetzt. Die Umsetzung dieser Empfehlungen ist allerdings Voraussetzung für den Abschluss eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA). Erfolg und Tempo von Verhandlungen über ein SAA werden davon abhängen, dass der neue Staat seine Fähigkeit zur Umsetzung eines solchen Abkommens unter Beweis stellt, wobei seine Bilanz bei der Durchführung von Reformen ausschlaggebend sein wird. Die Kommission wird den Staat weiterhin dabei unterstützen und beraten. Doch die Bemühungen der EU, auch in derselben Größenordnung wie in den letzten Jahren, können den politischen Willen innerhalb des neuen Staats nicht ersetzen. Nur durch das uneingeschränkte Engagement und die uneingeschränkte Zusammenarbeit aller Beteiligten und durch entschlossenes Handeln zur Beschleunigung der Reformen wird der Staat in der Lage sein, die notwendigen Fortschritte zu erzielen. Die Lage im Kosovo ist aufgrund der Präsenz einer internationalen Zivil- und Militärverwaltung durch besondere Faktoren gekennzeichnet, doch auch dort sind ähnliche Probleme festzustellen. Die Maßnahmen zum Aufbau von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und zur Umsetzung weiterer EU-kompatibler Reformen, auch im Wirtschaftsbereich, werden fortgesetzt. In Zukunft kommt es vor allem darauf an, dass die Institutionen der provisorischen Selbstverwaltung im Rahmen der ihr übertragenen Befugnisse mehr Verantwortung für den Reformprozess übernehmen und weniger Zeit und Ressourcen darauf verwenden, die Autorität der UNMiK in Frage zu stellen oder voreilig eine Debatte über die Statusfrage anzustreben.