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Document 52001DC0580

Mitteilung der Kommission über die Durchführung der ersten Phase des Europäischen Programms zur Klimaänderung (ECCP)

/* KOM/2001/0580 endg. */

52001DC0580

Mitteilung der Kommission über die Durchführung der ersten Phase des Europäischen Programms zur Klimaänderung (ECCP) /* KOM/2001/0580 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION über die Durchführung der ersten Phase des Europäischen Programms zur Klimaänderung (ECCP)

INHALTSVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG

2. VORSCHLAEGE DER KOMMISSION

2.1. 1. Abschnitt - Übergreifende Themen

2.1.1. Förderung der effizienten Umsetzung der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

2.1.2. Vorschlag für eine Richtlinie über die Verknüpfung projektbezogener Mechanismen einschließlich JI und CDM mit der EG-Regelung über den Emissionshandel

2.1.3. Vorschlag für eine Überarbeitung des Überwachungsmechanismus

2.2. 2. Abschnitt - Energiefragen

2.2.1. Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie für Mindesteffizienzanforderungen an Endverbrauchsgeräte

2.2.2. Vorschlag für eine Richtlinie über das Energienachfragemanagement

2.2.3. Vorschlag für eine Richtlinie zur Förderung der Kraft-/Wämekopplung (KWK)

2.2.4. Zusätzliche, nicht legislative Vorschläge

2.2.4.1. Initiativen über eine höhere Energieeffizienz im öffentlichen Auftragswesen

2.2.4.2. Kampagne zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Anschubkampagne

2.3. 3. Abschnitt - Verkehr

2.3.1. Vorschlag zur Wiederherstellung eines ausgewogeneren Verhältnisses zwischen den Verkehrsträgern

2.3.2. Vorschlag für Verbesserungen bei der Infrastrukturnutzung und der Wegekostenanrechnung

2.3.3. Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehr

2.4. Industriesektor

2.4.1. Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie über fluorierte Gase

3. DAS ECCP - NÄCHSTE STUFE

1. Einleitung

Politischer Kontext

Auf der Tagung des Europäischen Rates im Juni 2001 in Göteborg haben die Staats- und Regierungschefs erklärt, dass die Bekämpfung der Klimaänderung zu den Prioritäten im Rahmen der Strategie der Europäischen Union für eine nachhaltige Entwicklung zählt. Sie bekräftigten die Entschlossenheit der Europäischen Union, ihren Verpflichtungen im Rahmen des Protokolls von Kyoto nachzukommen und es zu ratifizieren, damit es 2002 in Kraft treten kann.

Die wieder aufgenommene Sechste Konferenz der Vertragsparteien (COP 6) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCC) im Juli 2001 in Bonn war ein großer Erfolg, da eine weltweite politische Einigung über die noch ausstehenden Fragen im Hinblick auf die Umsetzung des Kyoto-Protokolls erzielt werden konnte. Auf der COP 7 im November 2001 in Marrakesch soll die Umsetzung dieser erfolgreichen Einigung in konkrete Beschlüsse abgeschlossen werden.

Die führende Rolle der EU auf der wieder aufgenommenen COP 6 hat nicht nur den Verhandlungsverlauf maßgeblich beeinflusst, sondern auch entscheidend zur Bestätigung des multilateralen Ansatzes im Kampf gegen weltweite Umweltbedrohungen beigetragen. Nun gilt es, diese Dynamik zu erhalten und die von den Staats- und Regierungschefs in Göteborg aufgestellten Leitlinien entschlossen weiterzuverfolgen. In dieser Mitteilung geht es um konkrete Umsetzungsmaßnahmen, die in den kommenden zwei Jahren in das Arbeitsprogramm der Kommission aufgenommen werden müssen. Die Mitteilung ist Teil eines Paketes, zu dem außerdem ein Vorschlag zur Ratifizierung des Kyoto-Protokolls im Namen der Europäischen Gemeinschaft sowie ein Vorschlag für eine Richtlinie über den Handel mit Treibhausgasemissionen in der EU gehören.

Das vorgeschlagene Paket kommt zur rechten Zeit. Bis zur angestrebten Ratifizierung im Jahr 2002 bleibt nicht viel Zeit. Außerdem hat die Erfahrung gezeigt, dass Vorschläge für Maßnahmen Zeit brauchen, bis sie angenommen, umgesetzt und von den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Zudem dauert es in der Regel Jahre, bevor sich der emissionsmindernde Effekt der Maßnahmen wirklich bemerkbar macht. Vor diesem Hintergrund müssen die politischen Maßnahmen für den Beginn des ersten Verpflichtungszeitraums von Kyoto im Jahr 2008 eher früher als später ergriffen werden. Dies gilt insbesondere für politische Konzepte, die für die EU neu sind, wie beispielsweise den Emissionshandel.

Es wurden mehrere wirtschaftliche Analysen des Kyoto-Protokolls und seiner Auswirkungen auf die EU durchgeführt. Die Erfuellungskosten des Kyoto-Protokolls insgesamt sind bis zu einem gewissen Grad ungewiss und könnten sich zwischen schätzungsweise etwa 0,06 % des BIP im Jahr 2010 - sofern den kostenwirksamen Maßnahmen konsequent Vorrang eingeräumt wird [1] - und bis zu 0,3% bewegen. Zwar liegt bisher keine umfassende ökonomische Bewertung der Auswirkungen der auf der wieder aufgenommenen COP 6 gefassten Beschlüsse vor, alles deutet jedoch darauf hin, dass die tatsächlichen Erfuellungskosten noch niedriger sein könnten als ursprünglich erwartet. Das liegt daran, dass die breitere Akzeptanz verschiedener Senkenkategorien und der Verzicht auf quantitative Vorschriften über die Begrenzung der Kyoto-Mechanismen ("supplementarity") zu flexibleren und somit vielfältigen Optionen für Niedrigkostenmaßnahmen geführt haben. Andererseits könnten zusätzliche Kosten durch Maßnahmen entstehen, die aus anderen Gründen als der Verminderung der Treibhausgasemissionen gerechtfertigt sind. Diese Maßnahmen stehen eher im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit im Energiebereich.

[1] Economic Evaluation of Quantitative Objectives for Climate Change (http://europa.eu.int/comm/environment/enveco/studies2.htm

5

Unsicherheiten werden jedoch bleiben, da die wirtschaftliche und politische Entwicklung der nächsten zehn Jahre nur schwer vorauszusagen ist. Ein Entschluss der Vereinigten Staaten, dem Kyoto-Protokoll beizutreten, würde zweifellos weltweit und insbesondere in der EU begrüßt, da dadurch die Umweltwirksamkeit des Kyoto-Protokolls erheblich gesteigert würde. Außerdem entfielen die potenziellen Wettbewerbsauswirkungen auf Wirtschaftsbranchen, die auf den internationalen Märkten einem starken Wettbewerb ausgesetzt sind.

Der Weg nach vorn

Nach dem gemäß der Entscheidung 99/296/EG des Rates demnächst erscheinenden zweiten Fortschrittsbericht für 2001 sind die Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union seit 1990 um 4 % zurückgegangen. Das lässt darauf schließen, dass die EU als Ganzes 1999 ihre Zielvorgaben für 2000 und 2008-2012 erfuellt hat. Vorhersagen der Mitgliedstaaten und der Kommission zufolge werden sich, wenn neben den bereits umgesetzten oder in Vorbereitung befindlichen Maßnahmen keine weiteren getroffen werden, die Treibhausgasemissionen jedoch voraussichtlich lediglich auf dem Niveau von 1990 stabilisieren. Es bliebe eine Lücke von -8% (etwa 340 Mio. t CO2 -Äquivalent). Um diese Lücke zu schließen, müssen die Mitgliedstaaten und die EU weitere Maßnahmen ergreifen. Da nach wie vor Ungewissheit herrscht über das Niveau des Wirtschaftswachstums sowie darüber, in wie weit die vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich greifen werden, ist zu erwarten, dass das -8%-Ziel eher das Mindest- als das Hoechstmaß des Erforderlichen darstellt.

Angesichts dieser Unsicherheiten und der Schwierigkeiten, denen sich die meisten Mitgliedstaaten bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der Lastenteilungsvereinbarung gegenüber gestellt sehen, sind energische und rechtzeitige Maßnahmen für eine EU-weite Klimaänderungsstrategie unerlässlich.

Die Kommission hat wiederholt ihr Engagement für das Kyoto-Protokoll bekräftigt und im Rahmen des 6. Umweltaktionsprogramms (6EAP) und der von ihr in Göteborg vorgelegten Strategie für eine nachhaltige Entwicklung weitere Schritte angekündigt. Vergangenes Jahr wurde ein Europäisches Programm zur Klimaänderung [2] erstellt, um mit Vertretern der Mitgliedstaaten, Unternehmen und Nichtregierungsorganisatinen gemeinsame und koordinierte Politiken und Maßnahmen auf EU-Ebene zu erarbeiten.

[2] KOM(2000)88 endg.

Ein Abschlussbericht wurde im Juni 2001 veröffentlicht. Darin wurden die Ergebnisse zweier verschiedener Konzepte vorgelegt, eine "top-down" sektorübergreifende Studie über eine kosteneffiziente Bewertung der EU-Emissionsminderungsziele und eine "bottom-up"-Bewertung der Politiken und Maßnahmen durch Sachverständigen-Arbeitsgruppen der einzelnen Sektoren. Auf der Grundlage der Kriterien der Kosteneffizienz [3], des Emissionsminderungspotenzials, des Zeithorizonts und der politischen Akzeptanz wurden von den Sachverständigengruppen etwa 40 mögliche Maßnahmen ermittelt, deren CO2-Emissionsminderungspotenzial zusammengenommen 664-765 Mio. t CO2-Äquivalent beträgt.

[3] Auf der Grundlage einer für das ECCP erstellten groben Analyse werden die Kosteneffizienzkriterien auf höchstens 20 EUR je Tonne CO2-Äquivalent geschätzt.

Auf einer goßen Konferenz, die im Juli 2001 in Brüssel stattfand, wurde das ECCP-Konzept begrüßt. Gleichzeitig wurde die Kommission nachdrücklich aufgefordert, so bald wie möglich Vorschläge für konkrete Maßnahmen vorzulegen.

Der in dem ECCP enthaltene Maßnahmenkatalog muss auch vor dem Hintergrund der Erweiterung der EU gesehen werden, da diese vielfach für die Bewerberländer besonders relevant sind. An der ECCP-Konferenz nahmen Sachverständige aus zahlreichen Beitrittsländern teil. Dabei wurden Schwerpunktbereiche für eine Zusammenarbeit, u.a. in den Bereichen Biokraftstoffe, Kraft-/Wärmekopplung (KWK), Energieeinsparung in Gebäuden, erneuerbare Energieträger, und die Umsetzung der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC-Richtlinie) besonders hervorgehoben. Die Bewerberländer nahmen auch an der Diskussion über den Vorschlag für eine Richtlinie über den Emissionshandel teil.

2. VORSCHLAEGE DER KOMMISSION

Diese Mitteilung enthält ein Paket von Maßnahmen, die die Kommission im Laufe der nächsten zwei Jahre vorzulegen beabsichtigt. Sie sind in vier Abschnitte unterteilt: Übergreifende Themen, Energie, Verkehr und Industrie.

Diese Maßnahmen stellen ein kosteneffizientes Minderungspotenzial von etwa 122-178 Mio. t CO2-Äquivalent dar. In dem ECCP wird jedoch auch die Bedeutung von Maßnahmen hervorgehoben, die langfristig besonders vielversprechend sind, und für die die Kosteneffizienzauflage von 20EUR je Tonne CO2-Äquivalent qualifiziert werden muss. Das Emissionsminderungspotenzial könnte somit angesichts pro-aktiver Politiken in den Bereichen KWK und Biokraftstoffe um weitere 100 Mio. t CO2-Äquivalent steigen. Auf jeden Fall sind die Ziffern des Emissionsminderungspotenzials mit Vorsicht zu interpretieren. Eine Quantifizierung hat sich bei einigen dieser Maßnahmen als schwierig erwiesen. Das gilt besonders für Aktionen im Verkehrsbereich. Die Maßnahmen wurden dem vor kurzem angenommen Weißbuch über eine Europäische Verkehrspolitik [4] entnommen, das ein Bündel von insgesamt 60 Maßnahmen vorschlägt, von denen einige auch der Verminderung der Treibhausgasemissionen dienen.

[4] Europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft, KOM(2001)370endg.

Der in dieser Mitteilung vorgeschlagene Maßnahmenkatalog muss vor dem Hintergrund der Anstrengungen gesehen werden, die die Kommission derzeit zur Einbeziehung der Umweltaspekte in andere Politikbereiche unternimmt. Zu den jüngsten Initiativen gehören: Eine Richtlinie über eine weitere Liberalisierung des Elektrizitäts- und Erdgasmarktes in der EU [5], eine Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt [6], ein Aktionsplan zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Europäischen Gemeinschaft [7], ein Grünbuch über die Energieversorgung [8] und die Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen im Umweltschutz [9] sowie eine Überarbeitung der Leitlinien des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Ein älterer, aber noch immer hoch aktueller Vorschlag für eine Richtlinie zur Umstrukturierung des Gemeinschaftsrahmens für die Besteuerung von Energieprodukten [10] wurde im Rat wieder aufgegriffen, und die Kommission hält nach wie vor an dem darin beschriebenen Ansatz fest.

[5] Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 96/92/EG und 98/30/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und den Gasbinnenmarkt, KOM(2001) 125 endg.

[6] KOM(2000)279: Diese Richtlinie wird zur Verdoppelung des Anteils der erneuerbaren Energiequellen am Energieverbrauch in Europa (von derzeit 6% auf 12% im Jahre 2010) beitragen, die in dem Weißbuch von 1997 für eine Gemeinschaftsstrategie und einen Aktionsplan über erneuerbare Energieträger vorausgesagt wurde (KOM(97)599.

[7] Aktionsplan zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Europäischen Gemeinschaft, KOM(2000)247 endg.

[8] Grünbuch Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit, KOM(2000)769 endg.

[9] Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen, 2001/C37/03, ABl. C 37 vom 3.2.2001, S.3.

[10] KOM(2000)30 endg.

Das ECCP bestätigt auch die Notwendigkeit, die Forschungsarbeiten in den Bereichen Klimaschutz, technologische Entwicklung und Innovation fortzusetzen. Weitere Aktionen sind erforderlich, um die Entwicklung des Phänomens der Klimaänderung und ihrer potenziellen Auswirkungen insbesondere in Europa genauer und zuverlässiger zu definieren. Auch zur Ermittlung künftiger kosteneffizienter und für die Gesellschaft akzeptabler Technologien in den Bereichen Energie und Verkehr sowie damit verbundenen Aktionen und Methologien zur Bekämpfung der Klimaänderung sind Forschungsarbeiten wesentlich.

Die Investitionen in die Klimaforschung müssen unbedingt fortgesetzt werden. Dies spiegelt sich in der Kommissionsinitiative zur Errichtung eines Europäischen Forschungsraums [11] und dem neuen Rahmenprogramm [12] wieder. Sie stellen zusammen mit der Initiative zur globalen Umwelt- und Sicherheits-Überwachung (GMES) die Mittel für die Umsetzung der obigen Ziele bereit.

[11] KOM(2000)612 vom 4.10.2000.

[12] KOM(2001)94 vom 26.10.2001.

Eine weitere Priorität der Kommission besteht darin, die Forscher stärker in den Entscheidungsfindungsprozess einzubeziehen, um eine wissenschaftlich fundierte Unterstützung zu gewährleisten. Diesbezüglich kann die Einrichtung eines europäischen wissenschaftlichen "Help Desks" sowohl der Umsetzung des ECCP als auch der wissenschaftlich fundierten Ausarbeitung künftiger Politiken zugute kommen.

2.1. 1. Abschnitt - Übergreifende Themen

2.1.1. Förderung der effizienten Umsetzung der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Hintergrund

Die IPPC-Richtlinie umfasst ein integriertes Konzept über die Vermeidung und Überwachung der Umweltverschmutzung in großen gewerblichen und landwirtschaftlichen Einrichtungen. Das bedeutet, dass die Unternehmen und die Behörden die Maßnahmen festlegen sollten, die für die Umwelt als Ganzes die besten Ergebnisse erbringen. Der Schwerpunkt der IPP-Richtlinie liegt auf der Vorbeugung. Dabei werden vorbeugende Maßnahmen (wie saubere Technologien) nachgeschalteten Maßnahmen zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung vorgezogen.

Das ECCP enthält die deutliche Empfehlung, von der bestehenden .IPPC-Richtlinie besseren Gebrauch zu machen. Die Richtlinie wurde nicht speziell für den Klimaschutz konzipiert. Sie führt jedoch die Verpflichtung ein, alle Formen der Umweltverschmutzung zu vermeiden und sparsam mit der Energie umzugehen. Die auf EU-Ebene ausgearbeiteten technischen Referenzdokumente, die sogenannten BREF, dürften zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zu einer effizienteren Nutzung der Energie in den betreffenden Sektoren beitragen. Die die Genehmigungen erteilenden einzelstaatlichen Behörden müssen sicherstellen, dass Treibhausgas emissionen vermieden oder vermindert werden, es sei denn, sie sind Gegenstand des künftigen Emissionshandels für Treibhausgase.

Aktion der Kommission

- Wichtigste Elemente der Vorschläge

Die Kommission wird eine IPPC-Gruppe technischer Sachverständiger, die vom Europäischen IPPC-Büro in Sevilla koordiniert wird, beauftragen, eine besondere "horizontale" BREF über generische Energieeinspartechniken zu erstellen. Ferner wird sie darauf hinwirken, dass sich die betreffenden technischen Sachverständigengruppen in Bezug auf Energieeinspartechniken stärker um die Bereitstellung von Informationen und die Festlegung verbindlicher Ergebnisse bemühen.

Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, nationale Strategien für den Umgang mit Energieeffizienzanforderungen im Rahmen der IPPC-Genehmigungen zu entwickeln und diese in bestehenden IPPC-Anlagen bereits vor dem Umsetzungstermin vom Oktober 2007 schrittweise anzuwenden, damit die Unternehmen über eine vernünftige Vorlaufzeit zur Einführung der BVT und der Energieeffizienztechniken verfügen.

- Umwelteffizienz und Kosten

Das ECCP enthält keine Schätzungen über die Umwelteffizienz und die Kosten dieser Aktionen. Aus einer für die GD Umwelt durchgeführten Studie über "Energy Management and Optimisation in Industry [13] geht jedoch hervor, dass erhebliche kosteneffiziente Einsparungen von bis zu 60-70 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr für sämtliche unter die IPPC-Richtlinie fallenden Produktionsanlagen (ohne KWK) erzielt werden können.

[13] http://europa.eu.int/comm/environment/ippc/index.htm (under "IPPC-related documents")

- Zeitplan

Die Kommission wird die wirksame Umsetzung der IPPC-Richtlinie weiter fördern, sich jedoch in den Jahren 2002 und 2003 besonders für die obigen Aktionen einsetzen.

2.1.2. Vorschlag für eine Richtlinie über die Verknüpfung projektbezogener Mechanismen einschließlich JI und CDM mit der EG-Regelung über den Emissionshandel

Hintergrund

Die vorgeschlagene Richtlinie soll die Rahmenrichtlinie über den Handel mit Emissionen ergänzen. Darin wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Emissionsreduktionskredite aufgrund projektbezogener Mechanismen beim Handel mit Treibhausgasemissionen bei den Berechtigungen angerechnet werden können. Sie sollte parallel zu der EG-Regelung für den Handel mit Emissionen 2005 in Kraft treten.

Aktion der Kommission

- Wichtigste Elemente der Vorschläge

Der Vorschlag wird voll im Einklang mit den Vorschriften der einschlägigen UNFCCC-Beschlüsse stehen. Unter die projektbezogenen Mechanismen fallen Projekte, die zwischen Anhang-B-Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (Joint Implementation) und Nicht-Anhang-B-Vertragsparteien (Clean Development Mechanism) durchgeführt werden. Ferner sieht der Vorschlag vor, dass Sektoren in der Gemeinschaft, die nicht unter die Regelung des Emissionshandels fallen, Emissionsminderungsprojekte durchführen dürfen. Über die Beschlüsse über JI und CDM wird auf internationaler Ebene noch verhandelt, sie dürften jedoch bis zur COP7 in Marrakesch im November 2001 abgeschlossen sein.

Der Vorschlag soll so ausgelegt werden, dass die Kohärenz mit der Entwicklungspolitik der Gemeinschaft gewährleistet ist, damit das Gesamtziel der nachhaltigen Entwicklung in Entwicklungsländern und Ländern, deren Volkswirtschaften sich im Umbruch befinden, beibehalten wird.

- Umwelteffizienz und Kosten

Die Zulässigkeit von Emissionsreduktionskrediten aufgrund projektbezogener Mechanismen einschließlich JI und CDM wird zu einer Senkung der Erfuellungskosten in der Europäischen Gemeinschaft beitragen. Bei der Einführung der Regelung werden voraussichtlich beträchtliche Transaktionskosten entstehen, z.B. für die Errichtung des institutionellen Rahmens in den Anhang-B- und Nicht-Anhang-B-Vertragsparteien (insbesondere in den Entwicklungsländern), die Ausarbeitung der notwendigen Projektdokumentation und die Anbahnung der Kontakte zwischen Investor und Gastland. Das könnte zu einer weniger als optimal wirksamen Nachfrage nach Emissionsreduktionskrediten führen. Daher wird die Kommission gleichzeitig sondieren, ob diese Anfangsprobleme während der Lernphase durch öffentliche Anreize überwunden werden könnten (z.B. Unterstützung beim Aufbau institutioneller Kapazitäten in Partnerländern, angemessene Beihilferegelung für die Projektvorbereitung, Starthilfe-Fazilität für JI/CDM, freiwillige Kennzeichnung von Emissionsreduktions krediten). Solche Anreize sollten grundsätzlich zeitlich befristet und mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen vereinbar sein.

- Zeitplan

Die Kommission beabsichtigt, den Vorschlag für eine Richtlinie über die Verknüpfung projektbezogener Mechanismen einschließlich JI und CDM mit der EG-Regelung über den Emissionshandel im zweiten Halbjahr 2003 anzunehmen.

2.1.3. Vorschlag für eine Überarbeitung des Überwachungsmechanismus

Hintergrund

Gemäß der Entscheidung 93/389/EWG des Rates, in der Fassung der Entscheidung 99/296/EG, über ein System zur Beobachtung der Emissionen von CO2 und anderen Treibhausgasen in der Gemeinschaft, muss die Kommission die Fortschritte bewerten, die auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der EU durch die Umsetzung der entsprechenden Politiken und Maßnahmen zur Einhaltung der Zielvorgaben von Kyoto erzielt wurden. Der Jahresbericht umfasst die Entwicklung der Emissionsinventare seit 1990 sowie eine Bewertung der Auswirkungen der derzeitigen und künftigen Politiken und Maßnahmen. Die in der derzeit geltenden Entscheidung festgelegten Vorschriften reichen nicht aus, um den Berichterstattungs verpflichtungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls, die auf der wieder aufgenommenen COP 6 in Bonn vereinbart wurden, und den auf der COP 7 in Marrakesch erwarteten Beschlüssen nachzukommen. Daher wird eine Überarbeitung der Entscheidung 93/389/EWG des Rates erforderlich sein. Entsprechend dem Überwachungsmechanismus wird die Kommission durch den Überwachungsausschuss unterstützt, in dem alle Mitgliedstaaten vertreten sind.

Aktion der Kommission

Im Einklang mit den Beschlüssen der wieder aufgenommenen COP 6 in Bonn zu dem Kyoto-Protokoll (Art. 5 Absatz 1) sind in einem künftigen Überwachungsmechanismus Berichterstattungsanforderungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls vorzusehen, die denjenigen für ein EU-weites "Greenhouse Gas Inventory System" (Inventar der Treibhausgase) und für Senken (Sequestration des Kohlenstoffs in forstwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Tätigkeiten) entsprechen.

Ferner hat sich gezeigt, dass die Bestimmungen über die Berichterstattung über nationale Politiken und Maßnahmen einschließlich Vorausschauen nicht ausreichen, um der Kommission die erforderlichen Daten zur Überwachung der Entwicklung und Wirksamkeit der Politiken und Maßnahmen zur Klimaänderung mit einem gewissen Genauigkeitsgrad bereitzustellen. Eine Überarbeitung der derzeitigen Bestimmungen ist notwendig, um die Zuverlässigkeit des EU-Überwachungssystems zu erhöhen. Dies ist besonders für eine rechtzeitige Bewertung der Frage von Bedeutung, ob die Mitgliedstaaten ihre jeweiligen Zielvorgaben im Rahmen der "Lastenteilungsvereinbarung" einhalten. In Bezug auf die vorgeschlagene Richtlinie über die EU-Regelung für den Handel mit Emissionen wird die Kommission (gemeinsam mit dem Überwachungsausschuss) spezifische Leitlinien ausarbeiten und vorschlagen. Die Überwachungstätigkeiten im Rahmen der Regelung über den Handel mit Emissionen sind damit eng verknüpft und erfordern eine umfassende Koordinierung mit dem Überwachungsmechanismus für Treibhausgase.

Zeitplan

Die Kommission beabsichtigt, bis zum zweiten Halbjahr 2002 eine Änderung der Entscheidung 93/389/EG des Rates über einen Überwachungsmechanismus auszuarbeiten.

2.2. 2. Abschnitt - Energiefragen

Dieser zweite Abschnitt behandelt Fragen des Energieverbrauchs in Haushalten und in der Industrie. Die Kommission hat vor kurzem ein Grünbuch über die Versorgungssicherheit im Energiebereich angenommen, das als Rahmen für alle energiebezogenen Aktionen dient. In den letzten Monaten wurden bereits zwei Vorschläge vorgelegt, die Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt und der Vorschlag für eine Richtlinie über das Energieprofil von Gebäuden [14]. Die Tatsache, dass in der EU über 40% des Energieverbrauchs auf Gebäude entfallen, ist ein starker Anreiz, ein kohärentes Bündel von Einsparungsmaßnahmen vorzuschlagen. Außerdem wird eine Reihe flankierender Maßnahmen vorgeschlagen.

[14] Richtlinie über das Energieprofil von Gebäuden, KOM(2001)226 endg.

2.2.1. Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie für Mindesteffizienzanforderungen an Endverbrauchsgeräte

Hintergrund

Für Handelsgüter geltende Energieeffizienzanforderungen müssen gemeinschaftsweit festgelegt werden, um Verzerrungen des Binnenmarktes zu vermeiden, die durch einzelstaatliche Anforderungen geschaffen werden könnten. Der Vorschlag wird alle Typen der auf dem EU-Markt verkauften Endverbrauchsgeräte abdecken, die einen entsprechenden Stromverbrauch aufweisen, einschließlich Standardbauteilen (z.B. Vorschaltgeräte, Elektromotoren, Netzanschlüsse, usw.) und bei denen ein signifikantes Energieeinsparpotenzial vorhanden ist. Ferner können Haushaltsgeräte, Beleuchtungseinrichtungen, Kompressoren, Pumpen, Ausrüstungen in Gebäuden wie Heizungs- und Warmwasseranlagen, Klimaanlagen usw. einbezogen werden. Es soll dafür Sorge getragen werden, dass die Leistung der Geräte nicht beeinträchtigt wird und den Auswirkungen auf die Hersteller berücksichtigt werden.

Aktion der Kommission

- Wichtigste Elemente des Vorschlags

Durch in Umsetzungsrichtlinien festgelegte Mindesteffizienz anforderungen sollen ehrgeizige und kosteneffiziente Energieeffizienzziele umgesetzt werden. Diese Arbeiten werden von einem Regelungsausschuss durchgeführt, der sich aus Sachverständigen der Mitgliedstaaten zusammensetzt und dem in der Rahmenrichtlinie ein Mandat erteilt wird. Der Festlegung von Mindesteffizienzanforderungen kommt als Ergänzung zu der Kennzeichnung von Erzeugnissen (Richtlinie 92/75/EWG des Rates) und freiwilligen Verpflichtungen der Industrie eine bedeutende Rolle zu.

- Umwelteffizienz und Kosten

Vorgeschlagen werden sollen nur Effizienzstandards, die mit bestehenden, handelsüblichen und kosteneffizienten Verbesserungen bei Auslegung und Technologie verwirklicht werden können. Diese Maßnahme wird voraussichtlich ab dem Jahr 2008 allmählich zu substantiellen Einsparungen bei den CO2-Emissionen führen.

- Zeitplan

Die Kommission beabsichtigt, im Jahre 2002 einen Vorschlag vorzulegen.

2.2.2. Vorschlag für eine Richtlinie über das Energienachfragemanagement

Hintergrund

Die Vollendung des Binnenmarkts im Energiebereich durch die Entwicklung und Förderung der Energieeffizienz auf der Nachfrageseite, insbesondere wenn diese durch öffentliche Versorgungsanlagen und verwandte Diensteanbieter in Form von Dienstleistungen im Energiebereich angeboten wird, ist für die Verminderung der Treibhausgasemissionen von entscheidender Bedeutung.

Aktion der Kommission

- Wichtigste Elemente des Vorschlags

Die Mitgliedstaaten sollen Zielvorgaben zur Förderung und Unterstützung des Energienachfragemanagements durch effiziente Technologien und neue Dienste und Programme, insbesondere für kleinere Energieverbraucher wie Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen festlegen. Dazu gehört ein Rechtsrahmen für die Umsetzung, Finanzierung und Überwachung der Zielsetzungen zur Effizienzverbesserung von Diensten im Energiebereich, die dem liberalisierten Markt des jeweiligen Mitgliedstaats angepasst sind. In der Richtlinie soll ferner ein bestimmtes Mindestniveau von Investitionen in das Energieeffizienz- und Nachfragemanagement, hauptsächlich durch "business-driven"-Tätigkeiten, festgelegt werden. Diese Investitionen werden normalerweise zu den von den staatlichen Behörden finanzierten Energieeffizienzmaßnahmen noch hinzukommen.

Die Mitgliedstaaten sollen die Errichtung eines Markts für energieeffiziente Technologie und Nachfragemanagementdienste unterstützen. Sie müssen der Europäischen Kommission jährlich über die Höhe der Investitionen, die Energieeinsparungen und, wenn möglich, über die Kosteneffizienz der Investitionen Bericht erstatten. Die Mitgliedstaaten sollten einheitliche Bewertungsverfahren zur Überwachung der Energieeinsparungen und der Kosteneffizienz der eingeführten Tätigkeiten sowie bei ihrer Berichterstattung an die Europäische Kommission anwenden.

- Umwelteffizienz und Kosten

Bei Erfuellung der Anforderungen im Jahre 2006 könnte diese Maßnahme bis 2010 zwischen 40 und 55 Mio. t CO2 /Jahr einsparen.

- Zeitplan

Die Kommission beabsichtigt, im Jahre 2002 einen Vorschlag vorzulegen.

2.2.3. Vorschlag für eine Richtlinie zur Förderung der Kraft-/Wärmekopplung (KWK)

Hintergrund

Ziel der Richtlinie ist die Ergänzung und Verstärkung der bestehenden Maßnahmen zur Förderung der KWK entsprechend der Zielsetzung der Gemeinschaft, nach der der Anteil der KWK bei der Stromerzeugung in der EU von 9% 1994 auf 18% 2010 verdoppelt werden soll. Da eine lange Vorlaufzeit erforderlich ist, bis neue Anlagen in Betrieb genommen werden können, wird der vorgesehene Zeitrahmen für die Einhaltung dieser Zielvorgabe möglicherweise nicht vollständig eingehalten werden.

Aktion der Kommission

- Wichtigste Elemente der Vorschläge

Die Annahme einer KWK-Richtlinie folgt bis zu einem gewissen Grad dem Muster der Richtlinie über die Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern. Die Richtlinie sollte eine Definition der KWK-Qualität und der KWK-Zertifizierung enthalten, um sicherzustellen, dass nur für effiziente KWK-Systeme Anreize geschaffen werden. Die Richtlinie sollte auch Fragen des Netzzugangs und der Anschlusskosten sowie der Rationalisierung der Verwaltungsverfahren behandeln und Vorschriften enthalten, nach denen die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, nationale Zielvorgaben im Einklang mit den EU-weiten KWK-Zielvorgaben von 1997 festzulegen.

Die KWK-Richtlinie wird Technologien abdecken, die von kleinen KWK-Anlagen in Haushalten oder im Dienstleistungssektor bis zu industriellen KWK-Anlagen und Fernwärmeanlagen reichen, und besondere Vorschriften zur Förderung kleiner und mit erneuerbaren Energiequellen betriebener KWK-Anlagen enthalten.

Der Anstoß für eine KWK-Initiative der EU ist untrennbarer Teil einer allgemeinen Kampagne zur Förderung der Energieeffizienz, ähnlich derjenigen zur Förderung der Entwicklung erneuerbarer Energiequellen.

- Umwelteffizienz und Kosten

Für die KWK wurde ein Verminderungspotenzial von bis zu 65 Mio. t CO2-Äquivalent ermittelt, was der Zielvorgabe eines Anteils von 18% an der Stromerzeugung entspricht. Davon könnten bis zu 12 Mio. t CO2 zu Kosten von 20EUR bis 50EUR erreicht werden. Die gegenwärtig zu verzeichnenden Verminderungen unterliegen jedoch Ungewissheiten, weil es sich bei der vorgeschlagenen KWK-Richtlinie um eine Rahmenrichtlinie handelt, bei der die Wahl der Umsetzungsstrategie und die spezifischen Fördermechanismen zugunsten der KWK den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen werden.

- Zeitplan

Die Kommission beabsichtigt, im Jahre 2002 einen Vorschlag vorzulegen.

2.2.4. Zusätzliche, nicht legislative Vorschläge

2.2.4.1. Initiativen über eine höhere Energieeffizienz im öffentlichen Auftragswesen

Hintergrund

Ziel dieser Initiative ist die Förderung der Nachfrage nach energieeffizienten Technologien im öffentlichen Sektor. Dem öffentlichen Auftragswesen sollen Leitlinien für energieeffiziente Technologien an die Hand gegeben werden.

- Wichtigste Elemente der Initiativen

Die Kommission plant Folgemaßnahmen zu der vor kurzem erschienen "Interpretierenden Mitteilung der Gemeinschaft über das auf das Öffentliche Auftragswesen anwendbare Gemeinschaftsrecht und die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" [15]. Ziel ist die Einbeziehung spezifischer Leitlinien über die Energieeffizienz. Dazu sollen Leitlinien und Beispiele für bewährte Praktiken gehören, die vom öffentlichen Sektor zur Einbeziehung der Energieeffizienzaspekte in ihre Bechaffungsverfahren angewendet werden können. Ein Handbuch über grünes öffentliches Auftragswesen, das derzeit ausgearbeitet wird, soll Beispiele zu der Frage enthalten, wie im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht grüne Ausschreibungen abzufassen sind.

[15] KOM(2001) 274endg. Das Handbuch über grünes öffentliches Auftragswesen ist auch in der Mitteilung zur integrierten Produktpolitik erwähnt, KOM(2001) 68endg.

Im Anschluss an eine Überprüfung der Auswirkungen der vorgeschlagenen Leitlinien und Beispiele für bewährte Praktiken soll festgestellt werden, ob u.U. weitere rechtliche Initiativen im Bereich des energieeffizienten öffentlichen Auftragswesens erforderlich sind.

- Umwelteffizienz und Kosten

Das kosteneffiziente Minderungspotenzial ist schwer zu schätzen, da es sich bei dieser Initiative um eine Unterstützungsmaßnahme handelt.

- Zeitplan

Die Initiativen sollen im Jahre 2002 vorgelegt werden.

2.2.4.2. Kampagne zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Anschubkampagne

Hintergrund

Die Fortschritte bei der Verbreitung der Informationen in den Bereichen Nachfragemanagement und Fortschrittsüberwachung sowie die Bereitstellung der dafür erforderlichen Vergleichsanalysen sind für die Verbesserung der Energieeffizienz unerlässlich. Um auf diese Probleme aufmerksam zu machen und zur Messung der Fortschritte beizutragen, sollen im Jahre 2002 eine Kampagne zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und eine Anschubkampagne eingeleitet werden. Die Anschubkampagne soll hinweisende Zielvorgaben zur Messung der Fortschritte bereitstellen, den Entscheidungsträgern und Planern als Benchmarks dienen und neue Argumente für die bereits eingeleitete Kampagne für erneuerbare Energiequellen liefern und die dort gemachten Erfahrungen nutzen.

Die Kampagne hat zum Ziel, die Ergebnisse von Pilotaktionen zu verbreiten, bewährte Praktiken bekannt zu machen und das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu wecken. Das soll die Bürger Europas ermutigen, in Erzeugnisse und Gebäude zu investieren und Techniken anzuwenden, die nicht nur Geld sparen helfen sondern sich auch positiv auf die Umwelt auswirken. Die Kampagne definiert die Rolle, die den Beteiligten zukommt, und erleichtert die Einführung der kosteneffizientesten Kohlendioxid-Minderungstechnologien. Die Kampagne wird von der Kommission koordiniert und von den Mitgliedstaaten auf nationaler und lokaler Ebene organisiert.

Aktion der Kommission

- Wichtigste Elemente der Vorschläge

Den Teilnehmern auf nationaler Ebene in den Mitgliedstaaten werden sorgfältig ausgewählte Zielvorgaben vorgeschlagen, beispielsweise ein bestimmter Anteil an Geräten mit 'A'-Kennzeichnung in den Haushalten der EU, eine bestimmte Zahl von Einzelhandelsgeschäften mit einem großen Angebot an energieeffizienten Geräten oder eine bestimmte Zahl von Energiespar-Glühbirnen je Haushalt.

- Energieeffizienz und Kosten

Die Anschubkampagne und die Kampagne zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit sind unterstützende Maßnahmen. Daher ist eine Quantifizierung ihrer Auswirkungen schwierig. Die Erfahrungen aus vergleichbaren Kampagnen haben jedoch gezeigt, dass die Auswirkungen beträchtlich sein können. Ebenso wie bei der Anschubkampagne für erneuerbare Energieträger und kombiniert mit dieser wird die Kampagne für Energieeffizienz zu privaten Investitionen bei begrenzter Nutzung öffentlicher Mittel führen.

- Zeitplan

Die Kommission beabsichtigt, im Jahre 2002 einen Vorschlag vorzulegen.

2.3. 3. Abschnitt - Verkehr

Das Weißbuch über eine Europäische Verkehrspolitik [16] enthält etwa 60 auf Gemeinschaftsebene zu treffende Maßnahmen, von denen einige ab 2010 zu einer Verminderung der Treibhausgasemissionen beitragen werden.

[16] KOM(2001)370.

Im Einklang mit dem Weißbuch sind für den Verkehrsbereich die folgenden Maßnahmen einzubeziehen:

2.3.1. Vorschlag zur Wiederherstellung eines ausgewogeneren Verhältnisses zwischen den Verkehrsträgern

Hintergrund

Vorhersagen zufolge werden die Treibhausgasemissionen im Verkehrsbereich - wenn sich die Trends der letzten Jahre fortsetzen - im Zeitraum zwischen 1990 und 2010 um etwa 50% zunehmen. Allein auf den Straßenverkehr entfallen derzeit 84% aller verkehrsbezogenen CO2-Emissionen. Der Luftverkehr ist der Verkehrsträger mit der höchsten Wachstumsrate bei den Treibhausgasemissionen. Einer Verlagerung des Straßen- und Luftverkehrs auf schadstoffärmere Verkehrsträger wie die Eisenbahn und die Binnenschifffahrt kommt daher bei der Eindämmung der Zunahme der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor oberste Priorität zu.

Aktion der Kommission

Ein Bündel von Maßnahmen soll gewährleisten, dass das Wachstum im Verkehrssektor eingedämmt wird und das Verhältnis zwischen den Verkehrsträgern von 1998 im Jahre 2010 wieder hergestellt wird. Die Ziele der wichtigsten Aktionen sind:

* Wiederbelebung der Eisenbahn mit einem Bündel von Maßnahmen zur Liberalisierung, Verbesserung der Sicherheit, Verstärkung der Interoperabilität und der Sicherstellung der Dienstequalität, die von der Kommission Ende 2001 vorgelegt werden sollen

* Verbesserung der Binnenschifffahrt durch die Standardisierung der technischen Anforderungen, die Harmonisierung der Schifferpatente und die Harmonisierung der Arbeitsbedingungen. Zu all diesen Themen wird die Kommission im Jahre 2002 Vorschläge vorlegen.

* Förderung des Kurzstreckenseeverkehrs durch die Verbesserung der Qualität der Hafendienste und die Entwicklung der erforderlichen Infrastruktur für die Schaffung von Hochgeschwindigkeitsseewegen.

* Förderung der Intermodalität durch das neue Programm zur Förderung von Alternativen zum Straßenverkehr (Marco Polo), das 2003 eingeführt werden soll, und einen neuen Gemeinschaftsrahmen zur Entwicklung des Berufs des Güterverkehrskonsolidators und zur Normung der Beförderungseinheiten und der Güterladeverfahren, die von der Kommission im Jahre 2003 vorgeschlagen werden sollen.

- Umwelteffizienz und Kosten

Eine große Zahl lokaler oder unternehmensgestützter Intermodalitätssysteme und Verbesserungen der Logistik haben in einigen Sektoren zu Verminderungen der CO2-Emissions von bis zu 50% geführt. Eine Extrapolation auf eine EU-weite Anwendung ergäbe ein enormes Verminderungspotenzial.

2.3.2. Vorschlag für Verbesserungen bei der Infrastrukturnutzung und der Wegekostenanrechnung

Hintergrund

Die Verkehrsüberlastung reduziert nicht nur die Effizienz im Verkehr sondern erhöht darüber hinaus auch noch die Treibhausgasemissionen. Eine Eindämmung der Verkehrsüberlastung kann daher zu einer Verminderung der CO2-Emissionen beitragen. Die Preise im Verkehr spiegeln nicht die vollen Kosten wieder, und sie werden bei den einzelnen Verkehrsträgern unterschiedlich gehandhabt. Eine weitere Integration der externen Kosten und eine faire und ausgewogene Anlastung der Wegekosten bei den einzelnen Verkehrsträgern dürfte zu einer Verringerung des Verkehrswachstums insgesamt beitragen und ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen den Verkehrsträgern wiederherstellen helfen.

Aktion der Kommission

* Eine Rahmenrichtlinie über die Grundsätze und die Struktur eines Systems zur Anlastung der Wegekosten und eine gemeinsame Methodologie zur Festlegung der Gebührensätze und die verkehrsträgerübergreifende Finanzierung sollen von der Kommission 2002 vorgeschlagen werden.

* Eine einheitliche Kraftstoffbesteuerung für den gewerblichen Straßengüterverkehr soll von der Kommission 2003 vorgeschlagen werden.

- Umwelteffizienz und Kosten

Die Arbeitsgruppe Verkehr des ECCP hat ermittelt, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastrukturnutzung und der Wegekostenanlastung eine Verminderung der CO2-Emissionen um 40-60 Mio. t/Jahr bewirken können.

2.3.3. Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehr

Hintergrund

Grundlegendes Ziel ist die Schaffung eines Gemeinschaftsrahmens zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehr in der EU. Dabei handelt es sich um eine Folgemaßnahme des Weißbuchs für eine Gemeinschaftsstrategie und einen Aktionsplan über erneuerbare Energiequellen von 1997.

Aktion der Kommission

- Wichtigste Elemente der Vorschläge

Im Hinblick auf einen ersten Richtlinienvorschlag prüft die Kommission, ob die Mitgliedstaaten verpflichtet werden sollen, Rechtsvorschriften einzuführen und die erforderlichen Maßnahmen zur Förderung eines höheren Anteils an Biokraftstoffen im Verkehr zu ergreifen. Die zur Erreichung bestimmter Zielvorgaben ergriffenen Maßnahmen könnten in einem Bericht beschrieben werden, der der Kommission von den Mitgliedstaaten jährlich vorgelegt wird.

Im Hinblick auf einen weiteren Richtlinienvorschlag prüft die Kommission die Möglichkeit, den Mitgliedstaaten zu erlauben, bestimmte, Biokraftstoffe enthaltende Mineralöle und Biokraftstoffe von der Verbrauchssteuer zu befreien.

- Umwelteffizienz und Kosten

Die in dem Grünbuch über die Versorgungssicherheit [17] enthaltenen Vorhersagen sprechen von einer möglichen Einsparung von Diesel- und Ottokraftstoff ab 2010 in Höhe von etwa 17,5 Mio. TRÖe. Das würde eine Einsparung von CO2-Emissionen von 35-40 Mio. t bei Kosten von 100EUR je Tonne bedeuten.

[17] KOM(2000)769 endg.

- Zeitplan

Der Vorschlag für eine Richtlinie zur Förderung von Biokraftstoffen im Verkehrssektor wird von der Kommission voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2001 angenommen.

2.4. Industriesektor

2.4.1. Vorschlag für eine Rahmenrichtline über fluorierte Gase

Hintergrund

Auf die fluorierten Gase entfallen nur etwa 2% der gesamten Treibhausgasemissionen der EU, sie haben jedoch ein hohes "globales Erwärmungspotenzial". Prognosen zufolge werden sie von 64 Mio. t CO2-Äquivalent im Jahre 1995 auf etwa 96 Mio. t CO2-Äquivalent im Jahre 2010 steigen. Dieser Trend ist für die Umwelt nicht tragbar, und in dem ECCP wurde eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die auf EU-Ebene zur Verminderung der Emissionen und zur Verbesserung der Überwachung umgesetzt werden sollten. Verantwortlich für diese Situation sind in erster Linie die Sektoren Kühlgeräte und Klimaanlagen.

Aktion der Kommission

- Wichtigste Elemente des Vorschlags

Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Politikempfehlungen weiter konkretisiert und in eine Rahmenrichtlinie über fluorierte Gase eingebracht werden sollten, mit dem Ziel, die Emissionen sektorübergreifend zu reduzieren. Die Richtlinie sollte so ausgelegt sein, dass sie die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Begrenzung und Überwachung fluorierter Gase ergänzt. Die Förderung der Entwicklung und Verwendung alternativer und neuartiger Technologien soll ebenfalls eingehender geprüft werden.

Der Vorschlag für eine Richtlinie hätte vor allem die folgenden Merkmale:

Begrenzung - die alle praktikablen Maßnahmen erfordert, um die Emissionen in der Phase der Konstruktion, der Fertigung, des Einbaus, des Betriebs und der Entsorgung der Geräte zu minimieren;

Überwachung - die erfordert, dass die Hersteller, Importeure, Exporteure und bestimmte Nutzer jährlich über die Mengen der in Verkehr gebrachten, exportierten und verwendeten fluorierten Gase Bericht erstatten müssen;

Inverkehrbringen und Verwendungsbeschränkung für bestimmte Anwendungen fluorierter Gase.

- Umwelteffizienz und Kosten

Auf der Grundlage der ausführlichen, für das ECCP durchgeführten Analyse werden die Kosten mit etwa 20 EUR je Tonne CO2-Äquivalent veranschlagt, wobei die Emissionsminderungen 2010 in der Größenordnung von 21 Mio. t CO2-Äquivalent liegen werden.

- Zeitplan

Die Kommission wird ihren Vorschlag voraussichtlich im ersten Halbjahr 2002 abschließen.

3. DAS ECCP - NÄCHSTE STUFE

In dieser Mitteilung wird eine Reihe bedeutender, in den nächsten Jahren durchzuführender Aktionen erläutert. Die Emissionsminderungswirkungen dieser Maßnahmen werden jedoch vermutlich nicht ausreichen, um die Zielvorgabe von Kyoto von -8% zu erreichen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass weitere Maßnahmen geprüft werden. Diese sollten unter den 42 im ECCP festgelegten Maßnahmen ausgewählt werden, wobei von der Kommission bereits entwickelte Politikausrichtungen gebührend zu berücksichtigen sind. In diesem Zusammenhang wird die Kommission weiterhin die Umwelt- und wirtschaftlichen Auswirkungen bewerten, die diese Politiken und Maßnahmen insbesondere auf die Wettbwerbsfähigkeit der EU-Industrie haben werden.

Mögliche Maßnahmen für weitere Gemeinschaftsaktionen, die jedoch noch in Bezug auf ihr Emissionsminderungspotenzial und ihre Kosteneffizienz genauer ausgearbeitet werden müssen, sind:

* Initiative zur Förderung der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern;

* Energie-Audit und -managementsystem E2MAS;

* Initiative "Motor Challenge Programme";

* Umweltvereinbarung mit der Automobilindustrie über leichte Nutzfahrzeuge;

* ein Rahmen für steuerliche Maßnahmen für Personenkraftwagen entsprechend der Gemeinschaftsstrategie, die eine Emissionszielvorgabe von 120g CO2/km anstrebt;

* Folgemaßnahmen der 'Bonner Vereinbarung' über Fragen im Zusammenhang mit der Forstwirtschaftspolitik zur Verbesserung der Sequestration des Kohlenstoffs durch Erstaufforstung, Wiederaufforstung und Waldbewirtschaftung;

* Errichtung eines Rahmens für projektbezogene Mechanismen

Dies bedeutet, dass anstelle des in der ersten Phase des ECCP angewendeten sektoralen Konzepts nunmehr ein themenspezifischeres Konzept gewählt wird. Technische Sitzungen mit interessierten Kreisen sollen flexibel und problemorientiert sein.

Diese Tätigkeiten werden vom ECCP-Lenkungsausschuss koordiniert, in dem alle einschlägigen Generaldirektionen der Kommission vertreten sind. Ein Follow-up-Bericht, ähnlich dem vom Juni 2001, soll Ende 2002 ausgearbeitet werden.

FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN

Politikbereich: Energie

Tätigkeit: Kampagne zur Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit über die Energieeffizienz

Bezeichnung der Maßnahme: Kampagne über die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Anschubkampagne für die Energieeffizienz

1. HAUSHALTSLINIE: B4-1031:SAVE

2. ALLGEMEINE ZAHLENANGABEN

2.1. Gesamtmittelausstattung der Maßnahme (Teil B): 2,8 Mio. EUR (VE)

2.2. Laufzeit: 2001 -2004

2.3. Mehrjährige Gesamtvorausschätzung der Ausgaben

(a) Fälligkeitsplan für Verpflichtungsermächtigungen/Zahlungsermächtigungen (finanzielle Intervention) (vgl. Ziffer 6.1.1.)

in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(b) Technische und administrative Hilfe und Unterstützungsausgaben (vgl. Ziffer 6.1.2.)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(c) Gesamtausgaben für Humanressourcen und Verwaltung (vgl. Zifern 7.2 und 7.3)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2.4. Vereinbarkeit mit der Finanzplanung und der Finanziellen Vorausschau

Der Vorschlag ist mit der derzeitigen Finanzplanung vereinbar.

2.5. Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen:

Keinerlei finanzielle Auswirkungen

3. HAUSHALTSTECHNISCHE MERKMALE

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

4. RECHTSGRUNDLAGE

Entscheidung 647/2000/EG SAVE.

5. BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG

5.1. Notwendigkeit einer Maßnahme der Gemeinschaft

5.1.1. Ziele

Der Vorschlag dient der Verbreitung der Informationen über das Nachfragemanagement, stellt Vergleichsanalysen und hinweisende Zielvorgaben für Entscheidungsträger und Planungsbeauftragte bereit und ermöglicht die Überwachung der Fortschritte gegenüber quantifizierten und messbaren Zielvorgaben. Er soll ferner die Aufmerksamkeit interessierter Kreise auf wichtige Fragen im Bereich der Energieeffizienz lenken. Die Kampagne zielt außerdem darauf ab, die Ergebnisse von Pilotaktionen der Gemeinschaftsprogramme bekannt zu machen und bewährte Praktiken zu verbreiten. Die Kampagne wird parallel zu der bestehenden Anschubkampagne für erneuerbare Energieträger laufen und diese verstärken. Ferner wird sie sie bei der Anschubkampagne für erneuerbare Energieträger gewonnenen Erfahrungen nutzen. Eine Bewertung soll die Auswirkungen der Kampagne auf Verhaltensänderungen, Anerkennung usw. messen.

5.1.2. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ex-ante-Bewertung

Es soll die Methodologie der Bewertung bei der Kampagne für erneuerbare Energieträger angewendet werden, d.h. Sensibilisierung und Verhalten vor und nach der Kampagne.

5.2. Geplante Einzelmaßnahmen und Modalitäten der Intervention zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts

- Zielgruppe(n): Zahlreiche Unternehmen, Gemeinden, Hochschulen, Berufsverbände usw. werden teilnehmen,

- spezifische Ziele: Erreichung der Zielvorgaben und Verbreitung der Informationen und bewährten Praktiken; Hinweis auf die Energieeffizienz und die Zielvorgaben zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Hervorheben der in den einzelnen Sektoren erzielten Ergebnisse,

- konkrete Maßnahmen:Mit den teilnehmenden Partnern sollen Verträge geschlossen werden über die Durchführung von Aktionen zur Erreichung der Zielvorgaben für die Verbreitung der Technologien,

- unmittelbare Teilergebnisse: Die Auswirkungen auf die Energieeffizienz werden gemessen. Indirekte Messungen schließen Erhebungen bei interessierten Kreisen ein, die von der Anschubkampagne betroffen sind,

- erwartete Folgenauswirkungen: Das Ziel ist letztlich die Einhaltung der Zielvorgaben und somit die Verbesserung der Energieeffizienz in der EU.

5.3. Durchführungsmodalitäten

Direktverwaltung durch die Kommission zur Umsetzung der geplanten Aktionen mit Statutspersonal und externem Personal. Gemeinsame Verwaltung mit den Mitgliedstaaten - nationale, regionale und lokale Behörden, wobei mitunter die Dienste von Beraterfirmen hinzugezogen werden.) Die Ausgaben betreffen Informationsmaterial, dessen Design, Ausarbeitung und Verbreitung.

6. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN

6.1. Finanzielle Gesamtbelastung für Teil B des Haushalts (während des gesamten Planungszeitraums)

6.1.1. Finanzielle Intervention

VE in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

6.2. Berechnung der Kosten für jede zu Lasten von Teil B vorgesehene Einzelaktion (während des gesamten Planungszeitraums) [18]

[18] Weitere Informationen sind den beigefügten Leitlinien zu entnehmen.

VE in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

7. AUSWIRKUNGEN AUF PERSONAL- UND VERWALTUNGSAUSGABEN

7.1. Auswirkungen im Bereich der Humanressourcen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

7.2. Finanzielle Gesamtbelastung durch die Humanressourcen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anzugeben sind jeweils die Beträge, die den Gesamtausgaben für 12 Monate entsprechen.

7.3. Sonstige Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit der Maßnahme

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anzugeben sind jeweils die Beträge, die den Gesamtausgaben für 12 Monate entsprechen.

I. Jährlicher Gesamtbetrag (7.2. + 7.3.)

II. Dauer der Maßnahme

III. Gesamtkosten der Maßnahme (I x II) // 33000EUR

4 Jahre

132000EUR

8. ÜBERWACHUNG UND BEWERTUNG

8.1. Überwachung

Noch festzulegen.

8.2. Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertung

Einzelheiten sind auf der Grundlage der Anschubkampagne für erneuerbare Energieträger noch festzulegen.

9. BETRUGSBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

Übliche Ausschreibungs- und Vertragsverfahren und Überprüfungen.

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