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Document 52001DC0527
Report from the Commission to the Council and the European Parliament on actions taken following the resolutions on european standardisation adopted by the Council and the European Parliament in 1999
Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die massnahmen auf grundlage der entschliessungen über die europäische normung, die 1999 vom Rat und vom Europäischen Parlament verabschiedet wurden
Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die massnahmen auf grundlage der entschliessungen über die europäische normung, die 1999 vom Rat und vom Europäischen Parlament verabschiedet wurden
/* KOM/2001/0527 endg. */
Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die massnahmen auf grundlage der entschliessungen über die europäische normung, die 1999 vom rat und vom Europäischen Parlament verabschiedet wurden /* KOM/2001/0527 endg. */
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT ÜBER DIE MASSNAHMEN AUF GRUNDLAGE DER ENTSCHLIESSUNGEN ÜBER DIE EUROPÄISCHE NORMUNG, DIE 1999 VOM RAT UND VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT VERABSCHIEDET WURDEN I. Einleitung 1. Im Jahr 1999 hat sowohl der Rat [1] als auch das Europäische Parlament [2] eine Entschließung zur Normung verabschiedet. Diese Entschließungen nehmen Bezug auf die Mitteilung der Kommission über "Effizienz und Verantwortlichkeit in der europäischen Normung im Rahmen des neuen Konzepts" [3]. Beide Entschließungen anerkennen die Ergebnisse der europäischen Normung nach dem neuen Konzept. Sie benennen die wichtigsten Herausforderungen und enthalten klare Vorgaben für die zukünftigen Arbeiten. Dabei hat sich die Entschließung des Rates als "Aktionsplan" für die an der europäischen Normung interessierten Gruppen erwiesen. [1] Entschließung des Rates vom 28. Oktober 1999 zur Funktion der Normung in Europa, ABl. C 141 vom 19.5.2000. [2] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Februar 1999 zu dem Bericht der Kommission, ABl. C 150 vom 28.5.1999. [3] KOM(1998) 291 endg. vom 13.5.1998. 2. In diesem Bericht der Kommission sollen die wichtigsten Entwicklungen seit dem Jahr 1999 vorgestellt werden, wie dies vom Rat und Parlament gefordert wurde. Nach einer Beschreibung des weiteren Normungsumfelds in der Gemeinschaft und in der EFTA werden die Entwicklungen in den spezifischeren, von den Entschließungen angeführten Schlüsselbereichen analysiert. Da einige der in den Entschließungen genannten Maßnahmen noch andauern, sollte der vorliegende Bericht als Zwischenbericht verstanden werden. Seine Sicht der europäischen Normungsangelegenheiten ist im Wesentlichen horizontal. II. Das weitere Umfeld: Meilensteine seit dem Jahr 1999 und ihre Auswirkungen auf die europäische Normung 3. Die europäische Normung ist eine freiwillige Tätigkeit, die von den interessierten Parteien und für diese in Verfolgung ihrer Bedürfnisse durch den Entwurf gemeinsamer Normen und technischer Spezifikationen ausgeübt wird. Diese gemeinsamen Spezifikationen werden nach allgemein akzeptierten Grundsätzen von den rechtlich anerkannten europäischen Normenorganisationen CEN, CENELEC und ETSI vereinbart. Europäische Normen sind zu einem entscheidenden Faktor für die Funktion des Binnenmarktes und des Europäischen Wirtschaftsraums geworden. Eine wichtige Rolle spielen sie auch bei der Unterstützung anderer politischer Gemeinschaftsziele wie etwa Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, Innovation, Gesundheits- und Sicherheitsschutz, Verbraucherinteressen und Umweltschutz. Die Notwendigkeit gemeinsamer Normen wird durch die zunehmende Globalisierung des Handels und die Konvergenz der Technologien noch unterstrichen. 4. Seit dem Jahr 1999 sind einige politische Meilensteine gesetzt worden, die für die europäische Normung von Bedeutung sind: 4.1. Die derzeitigen Überlegungen zum Regieren in Europa [4] konzentrieren sich auf alternative Regelungsformen, auf die demokratische Legitimität und auf Sachkenntnisse. Das neue Konzept der Gemeinschaft, das in vielen Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt Anwendung findet und sich zu ihrer Unterstützung gemeinsamer europäischer Normen bedient, darf heute als ein gut umgesetztes Koregulierungsmodell gelten. Die Nutzung von Normen in Verbindung mit den Rechtsvorschriften und Politiken der Gemeinschaft erfordert die Beachtung gewisser Grundsätze für den Normungsprozess und die dafür zuständigen Organisationen; diese Grundsätze betreffen insbesondere die umfassende Beteiligung aller einschlägig interessierten Parteien. [4] Vgl. Europäisches Regieren: Ein Weißbuch, KOM(2001) 428 endg. vom 25.7.2001. 4.2. Der Europäische Rat von Lissabon [5] hat seine Absicht erklärt, die europäische Wettbewerbsfähigkeit auf Weltniveau zu heben, und den Ausdruck e-Europe geprägt. In Feira hat der Europäische Rat danach den Vorschlag der Kommission zu einem Aktionsplan e-Europe gebilligt, der den Weg zu einer europäischen Informationsgesellschaft ebnen wird. Normen und gemeinsame technische Spezifikationen sind eine notwendige Vorbedingung für die Schaffung von e-Europe. [5] Europäischer Rat (Lissabon), 23. und 24. März 2000: Schlussfolgerungen des Vorsitzes, SN100/00. 4.3. Auf der Tagung des Europäischen Rates in Göteborg wurde eine Strategie für die nachhaltige Entwicklung angenommen [6]. Nach dieser Strategie müssen ab dem Jahr 2003 alle Beschlussvorlagen in den gemeinschaftlichen Politikbereichen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen bewertet werden. Die Berücksichtigung von Umweltbelangen ist ein zentraler Punkt des sechsten Umweltaktionsprogramms 'Unsere Zukunft liegt in unserer Hand' 2001-2010 [7]. Das Programm verweist auch auf die Notwendigkeit, Anforderungen des Umweltschutzes in andere gemeinschaftliche Politikbereiche einschließlich der Normung einzubinden. Umweltaspekte gelten als Motor für Innovationen und geschäftliche Möglichkeiten; sie sollten in allen Lebenszyklusphasen eines Produkts berücksichtigt werden. Das Grünbuch der Kommission zur integrierten Produktpolitik (IPP) [8] anerkennt die wichtige Rolle, die Normen bei der Konzeption, Herstellung, Verwendung, Wiederverwendung und beim Recycling umweltfreundlicher Produkte spielen könnten. [6] Vgl. http://ue.eu.int/en/Info/eurocouncil/index.htm [7] KOM(2001) 31 endg. vom 24.1.2001. [8] KOM(2001) 68 endg. vom 7.2.2001. 4.4. Das Wachstum des globalen Handels setzt sich fort. Durch die Anwendung internationaler Normen kann der Marktzugang verbessert und der Handel erleichtert werden. Die internationale Normung bietet den Betroffenen global gültige Lösungen. Fehlen internationale, global anerkannte Normen, kann dies für den Handel zu einer Quelle von Reibungen werden. 4.5. Die Gemeinschaft legt großes Gewicht darauf, dass der Verbraucherschutz in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit auf einem hohen und konsistenten Niveau gewährleistet ist. Nach einem Vorschlag der Kommission ist im Rahmen des Gemeinschaftsrechts von Europäischen Normen zur allgemeinen Produktsicherheit extensiv Gebrauch zu machen; dies belegt den Beitrag, den Normen zur ordnungsgemäßen Funktion des Binnenmarkts und zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern leisten können. 4.6. Angesichts ihrer Verpflichtung zu einer soliden Finanzverwaltung legt die Kommission Wert auf einen engen Zusammenhang zwischen finanzieller Förderung und der Umsetzung ihrer Politiken beispielsweise durch eine tätigkeitsbezogene Haushaltsplanung. Auch wenn die europäische Normung im Großen und Ganzen privat finanziert wird, verfolgt die Kommission ihre Politik, den europäischen Normenorganisationen finanzielle Unterstützung zu gewähren. Häufig leistet auch die EFTA einen Beitrag zur gemeinschaftlichen Förderung. III. Wichtige politische Themen III.1. Normungsgrundsätze 5. Das Gemeinschaftsrecht erkennt CEN, CENELEC und ETSI als europäische Normenorganisationen an [9]. Außerdem gibt es eine Reihe gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften, in denen die Bedeutung der Normen definiert wird [10]. Diese Definitionen sind zwar nicht identisch, generell aber mit denjenigen der einschlägigen Leitfäden und den Definitionen zur Normung und zu verwandten Tätigkeiten im Einklang, die von den internationalen Normenorganisationen veröffentlicht werden [11]. [9] Anhang I der Richtlinie 98/34/EG. [10] Z.B. Artikel 1 der Richtlinie 98/34/EG; Artikel 1 Absatz 3 des Beschlusses 87/95 des Rates; Anhang III der Richtlinie 93/36/EWG. [11] ISO/IEC-Leitfaden 2: 1996 6. In seiner Entschließung aus dem Jahr 1999 hat der Rat die Grundsätze der europäischen Normung wiederholt und bekräftigt, dass es sich dabei um eine freiwillige, vom Konsens getragene Tätigkeit handelt, die auf Grundlage von Offenheit und Transparenz im Rahmen unabhängiger und anerkannter Normenorganisationen durchgeführt wird. Er hat außerdem betont, dass Normen durch die umfassende Beteiligung aller einschlägig interessierten Parteien am Normungsprozess einen hohen Akzeptanzgrad aufweisen, untereinander kohärent sein, sich auf eine solide wissenschaftliche Forschung [12] stützen und technologische Innovationen und Wettbewerb zulassen sollten. Die europäischen und die nationalen Normenorganisationen haben diese Grundsätze seit langem umgesetzt [13]. [12] Das Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration weist die prä- und konormative Forschung als vorrangige Ziele aus. Im 5. Rahmenprogramm wurden spezielle Forschungsprojekte zur Förderung der Normung ausgeschrieben und mit Gemeinschaftsmitteln von etwa EUR 30 Millionen unterstützt. Als Instrument zur Nutzung ihrer Ergebnisse leistet die Gemeinsame Forschungsstelle außerdem Beiträge zur Arbeit von technischen Ausschüssen und Arbeitsgruppen der europäischen Normenorganisation, die insbesondere der Harmonisierung, der Validierung und dem Benchmarking analytischer Verahren gelten. [13] Vgl. die gemeinsame Erklärung von CEN/CENELEC/ETSI: "Basic principles and organisation of European standards work", Luxemburg, 3.-4.12.1991. 7. Seit der Entschließung ist die Bedeutung dieser Grundsätze weiter untermauert worden. 7.1. Auf internationaler Ebene unterscheidet das Übereinkommen über technische Handelshemmnisse der Welthandelsorganisation (WTO-TBT) klar zwischen Normen, deren Einhaltung freigestellt ist, und technischen Vorschriften, die eingehalten werden müssen. WTO-Mitglieder sollen sich bei technischen Vorschriften auf internationale Normen stützen, sofern diese ihrer Auffassung nach geeignet sind, legitime Ziele und das erwünschte Maß an Schutz im Inland zu erreichen. Die Anwendung internationaler Normen schafft ein ebenes Spielfeld und erlaubt die Konformitätsvermutung im Hinblick auf internationale Handelsregelungen. Das Übereinkommen betont zwar die Verwendung internationaler Normen als Grundlage für technische Vorschriften, legt aber nicht fest, was internationale Normen sind oder welche Organisationen sie erarbeiten. Diese Lage veranlasste die Welthandelsorganisation, Grundsätze für die Entwicklung internationaler Normen festzulegen, die auf die Kernbestimmungen des TBT-Übereinkommens Bezug nehmen. Nach Auffassung der Welthandelsorganisation sind Transparenz, Offenheit, Unparteilichkeit, Konsens, Effektivität, Sachdienlichkeit und Kohärenz die Hauptgrundsätze, die für die internationale Normung gelten sollten (siehe auch III.6). 7.2. Im Hinblick auf eventuelle Wettbewerbsbeschränkungen durch horizontale Kooperationsvereinbarungen zwischen Unternehmen, die auf derselben Marktstufe tätig sind, hat die Kommission eine Bekanntmachung zur Anwendbarkeit von Artikel 81 EG-Vertrag veröffentlicht [14]. In dieser Bekanntmachung wird die Normung als eine Art von Vereinbarung über horizontale Zusammenarbeit betrachtet, die zwischen Privatunternehmen oder unter Aufsicht öffentlicher Einrichtungen oder von Einrichtungen geschlossen wird, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut sind, wie die gemäß der Richtlinie 98/34/EG anerkannten Normenorganisationen. [14] ABl. C 3 vom 6.1.2001, S. 2-30. 7.3. Vorbehaltlich einer Analyse im Einzelfall beschränken Normen den Wettbewerb nahezu immer, wenn sie im Rahmen einer umfassenderen Absprache als Instrument für den Ausschluss tatsächlicher oder potenzieller Wettbewerber eingesetzt werden. Sie können den Wettbewerb einschränken, wenn sie den Parteien die gemeinsame Kontrolle der Produktion und/oder von Innovationen erlauben. Dabei hängt die Wettbewerbsbeschränkung davon ab, in welchem Maße die Beteiligten die Freiheit behalten, alternative Normen oder Produkte zu entwickeln, die mit der vereinbarten Norm nicht übereinstimmen. Normen können den Wettbewerb ebenfalls beschränken, wenn sie bestimmten Einrichtungen das ausschließliche Recht gewähren, die Übereinstimmung zu prüfen, oder wenn sie Beschränkungen bei der Feststellung der Vereinbarkeit auferlegen, sofern diese nicht behördlich veranlasst werden. Nach Auffassung der Kommission beschränken Normungs vereinbarungen den Wettbewerb grundsätzlich nicht, wenn sie von anerkannten Normenorganisation erlassen werden und auf nichtdiskriminierenden, offenen und transparenten Verfahren beruhen. 8. Die Akzeptanz von Normen hängt in starkem Maß von der umfassenden Beteiligung aller einschlägig interessierten Parteien ab. Die Beteiligung der gesellschaftlichen Interessengruppen [15] am Normungsprozess erzeugt eine starke Komponente von Verantwortlichkeit. Sie hebt die Konsensqualität und macht die Normen repräsentativer. Der Rat hat deshalb alle Interessenten eingeladen, an der Erarbeitung der Normen aktiv teilzunehmen und zum Management des Normungsprozesses beizutragen. [15] Die gesellschaftlichen Interessengruppen vertreten Verbraucher-, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltinteressen bei der Normung. 9. Auch wenn die Normung in den meisten Sektoren eine durch den Markt motivierte und eigenfinanzierte Tätigkeit bleibt, besteht öffentliches Interesse an der Erhaltung einer Normungsinfrastruktur, die offen, unparteilich und in ihrer Arbeit transparent ist. Besonders wichtig ist dies in Bereichen, in denen die Normen Rechtsvorschriften unterstützen. Die Normenentwicklung ist zeitaufwändig und kostspielig wegen des Personals und der finanziellen Mittel, die bereitgestellt werden müssen, um einen sinnvollen Beitrag zum Prozess zu leisten. So kann die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und gesellschaftlicher Interessengruppen dadurch behindert werden, dass ihnen Mittel und technische Fachkenntnisse fehlen. Erhebliche Unterschiede im Niveau der dargelegten Fachkenntnisse können auch die Konsensfindung erschweren und damit die Normenentwicklung verzögern. 10. Bei der finanziellen Förderung durch Behörden muss dies berücksichtigt werden. Im dezentralisierten europäischen Normungswesen muss die Beteiligung der Interessengruppen insbesondere auf nationaler Ebene ausgewogen sein, da die meisten europäischen und internationalen Normenentwürfe vor ihrer endgültigen Annahme ein nationales Einspruchsverfahren durchlaufen. Ebenso wichtig ist eine ausgewogene Beteiligung der Interessengruppen auf der europäischen Ebene des Normungsprozesses. Die Kommission hat die Beteiligung der verschiedenen Interessengruppen am europäischen Normungsprozess analysiert und ist zu folgenden Ergebnissen gekommen: 10.1. Der Europäische Verband für die Koordinierung der Verbrauchervertretung bei der Normung, ANEC, wurde im Jahr 1995 gegründet und ist von der Kommission durchgehend finanziell gefördert worden. ANEC beteiligt sich an Normungsarbeit durch Koordinierung eines europaweiten Netzes technischer Sachverständiger und fordert, Interessierte und Betroffene an der Normung ausgewogen zu beteiligen [16]. Nach einer Untersuchung der nationalen Regelungen für die Verbraucherbeteiligung an der Normung in EU und EFTA [17] kam der Verband zu dem Ergebnis, dass sich die Lage im Vergleich zum Jahre 1995 verbessert habe. Allerdings gebe es weiterhin eine Kluft zwischen der wohlentwickelten Verbrauchervertretung bei der nationalen Normung im Norden Europas und einer unbefriedigenden in den südeuropäischen Ländern. [16] Positionspapier vom März 2001 zur Entschließung des Rates aus dem Jahr 1999 zur Funktion der Normung in Europa, (ANEC2001/GA/007). [17] Bericht vom Mai 2001 zur Verbraucherbeteiligung an der Normung, (ANEC2001/GA/014). 10.2. Das Europäische Technikbüro der Gewerkschaften für Gesundheit und Sicherheit, TGB, vertritt die Interessen der Arbeitnehmer im Hinblick auf die Gesundheits- und Sicherheitsaspekte der europäischen Normung und koordiniert ein Netz technischer Sachverständiger. Es ist von der Kommission durchgehend finanziell gefördert worden. Kommission und TGB überwachen gemeinsam die Arbeit von CEN und CENELEC, und zwar insbesondere in den Bereichen Maschinensicherheit, Ausrüstung für den Körperschutz und ergonomisches Design. 10.3. NORMAPME, das Europäische Büro des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe für die Normung, vertritt die Interessen dieser Unternehmen an der europäischen Normung. Die Kommission fördert NORMAPME seit 1995. Kürzlich hat die Kommission eine Ausschreibung mit dem Ziel veröffentlicht, den KMU einen stabilen Dienst anzubieten; dadurch soll ihre Position in der europäischen Normung gestärkt werden [18]. [18] Vgl. offene Ausschreibung 2001/S117-079423, ABl. S 117 vom 21.6.2001. 10.4. Die Kommission beabsichtigt, mit den europäischen Normenorganisation und den Betroffenen weiter zusammenzuarbeiten, um ihre Umweltziele zu erreichen. Außerdem plant sie die Unterstützung eines Dienstes, der für die Vertretung von Umweltinteressen bei den europäischen Normenorganisationen zuständig ist [19]. Für eine umfassende Integration der Umweltbelange ist die bloße Teilnahme von Vertretern dieses Dienstes nicht ausreichend. Sie muss sich auch auf die Bereitschaft aller am Normungsprozess Beteiligten stützen. Die Kommission beabsichtigt, im Jahr 2002 ein Papier zur Normung und zum Umweltschutz zu erarbeiten. [19] Vgl. offene Ausschreibung 2001/S71-048238, ABl. S 71 vom 11.4.2001. III.2. Normung und Markterfordernisse 11. In der Entschließung des Rates aus dem Jahr 1999 werden die europäischen Normenorganisationen ermutigt, sich neuen Markterfordernissen anzupassen, indem sie die Palette ihrer Produkte und Dienstleistungen diversifizieren und ein abgestuftes System von Produkten entwickeln. Außerdem wird die Kommission um die Prüfung ersucht, auf welche Weise ein Gemeinschaftsrahmen von Grundsätzen für die Anwendung neuer Normungsprodukte entwickelt werden sollte, und wie Unterschiede zwischen der Normung im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie und der in anderen Bereichen angegangen werden sollten [20]. [20] Entschließung des Rates vom 28.10.1999, Paragraf 13-15, ABl. C 141 vom 19.5.2000. 12. Die Akzeptanz der Normung hängt nicht nur von der Beteiligung der betroffenen Parteien ab, sondern auch von der Marktrelevanz der Normen. Die Marktrelevanz ergibt sich zum größten Teil aus der Qualität und technologischen Fortschrittlichkeit der Normen, ihrer Anwendbarkeit, der Wahrnehmung ihrer Neutralität und aus ihrer Entwicklungsdauer. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass der Katalog der harmonisierten Normen infolge von Aufträgen nach dem neuen Konzept und anderen europäischen Richtlinien [21] zwar gewachsen ist, die Mehrzahl der Europäischen Normen aber ausschließlich in Reaktion auf Markterfordernisse entwickelt wird. Da sich die Markterfordernisse aber dauernd entwickeln, können neue Normungsprodukte und -dienstleistungen für ihre Anwender wertschöpfend wirken und die vorhandene Palette von Produkten und Dienstleistungen der Normenorganisationen ergänzen. [21] Vgl. Binnenmarktanzeiger Nr. 6 vom 22. Mai 2000, Nr. 7 vom 24. November 2000 und Nr. 8 vom 28 Mai 2001. 13. In einigen Bereichen und insbesondere dem der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) hat die rasche Entwicklung der Technologien und Prozesse dazu geführt, dass ebenso rasch gemeinschaftliche Spezifikationen geschaffen werden müssen. Über die Funktion der Normung für die Erleichterung des Wettbewerbs und die Befriedigung öffentlicher Interessen sowie die Funktion der neuen globalen Industrieforen im IKT-Sektor muss weiter nachgedacht werden. Aber auch in anderen Bereichen wie etwa der Umwelt ist die Entwicklungszeit einer europäischen Norm von Belang, da die Umweltprobleme währenddessen fortbestehen und gegebenenfalls sogar drängender werden. Wegen der gelegentlich allzu langen Verfahren der Normenorganisationen sind private Konsortien und Foren wie Pilze aus dem Boden geschossen, um die vom Markt benötigten Spezifikationen zu erarbeiten. Immerhin lässt sich im IKT-Bereich ein wieder erwachendes Interesse an stabileren geschäftlichen und technischen Lösungen beobachten, so dass mit einer Annäherung zwischen Konsortien und Normenorganisation zu rechnen ist. 14. Der Trend, gemeinsame Spezifikationen außerhalb der Normenorganisationen zu entwickeln, ist nicht auf den IKT-Bereich beschränkt geblieben; auch anderweitig ist die Notwendigkeit, rasch zu einem Konsens zu kommen und gemeinsame Spezifikationen prompt zu entwickeln, zu einem generellen Aspekt der Normung geworden. Die besonderen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts für die Normung im IKT-Bereich [22] (insbesondere im öffentlichen Beschaffungswesen) sind deshalb weniger wichtig geworden. Auch gibt es eine Tendenz, in bestimmten Bereichen oder Tätigkeitsfeldern nicht-technische Konsenspapiere wie Leitlinien und Verhaltenskodizes zu verwenden. Zu den sonstigen normungsbegleitenden Tätigkeiten gehören die Beratung und Unterstützung von Normenanwendern und Funktionen der Marktbeobachtung. [22] Vgl. Beschluss 87/95/EWG des Rates über die Normung auf dem Gebiet der Informationstechnik und der Telekommunikation. 15. Die Notwendigkeit, Normungsprodukte schneller vorzulegen (d.h. die Zeit bis zur Markteinführung zu verkürzen), hat zu einem neuen Lieferprogramm der europäischen Normenorganisationen geführt. CEN hat mit der Produktion von Workshop-Agreements (CWA) begonnen. Jede interessierte Partei kann Vorschläge zu Workshops auf europäischer Ebene machen, und die Teilnahme steht allen Interessenten offen (nicht nur den Mitgliedern). Das Agreement stützt sich grundsätzlich auf einen Geschäftsplan, der zur Stellungnahme ins Web gestellt wird. Das CWA stellt dann den Konsens der Workshop-Teilnehmer dar. Die ETSI-Norm ist ein normatives Dokument, das nach Abstimmung der ETSI-Mitglieder angenommen wird, und kann im geeigneten Verfahren zu einer Europäischen Norm gemacht werden. 16. CEN, CENELEC und ETSI haben sich außerdem auf drei neue gemeinsame Normungsprodukte geeinigt, die ihre jeweilige Sammlung Europäischer Normen (EN) ergänzen, und diese in ihr Lieferprogramm aufgenommen. Die Technische Spezifikation könnte als Zugangsinstrument für Spezifikationen dienen, die außerhalb des formalen Normungswesen entwickelt wurden. Der Leitfaden ist ein informatives Papier, das sich sowohl an die Anwender als auch an die Entwickler von Normen richtet. Auch der Technische Bericht ist ein informatives Papier, in dem technische Lösungen erörtert und Hinweise zur Anwendung der Normen gegeben werden können. 17. Die europäischen Normenorganisationen haben bei der Entwicklung neuer Produkte große Flexibilität bewiesen und sich darauf vorbereitet, auf politische Initiativen einzugehen. Bemühen sie sich weiter, in Reaktion auf (neue) Markterfordernisse neue Normungsprodukte zu fördern, sollte dies neue Teilnehmer ansprechen. Diesbezüglich ist die Bereitschaft der Normenorganisationen, von neuen Teilnehmern begonnene Arbeiten in einer offenen und aufgeschlossenen Weise einzubinden, von entscheidender Bedeutung. Erste Ergebnisse des erweiterten Lieferprogramms der europäischen Normenorganisationen lassen sich anhand der Erfolgsgeschichte der CWA illustrieren. Seit dem Jahr 1998 wurden in verschiedenen IKT- und anderen Bereichen über 30 Workshops organisiert. Diese Workshops haben über 1300 Teilnehmer angezogen und zu 36 CWA geführt. 18. Im Juni 2000 hat der Europäische Rat von Feira (Portugal) den umfassenden Aktionsplan e-Europe 2002 [23] gebilligt, der sich auf die e-Europe-Initiative der Kommission vom Dezember 1999 stützt. Die Initiative zielt darauf ab, europaweit für ein beschleunigtes Verständnis digitaler Technologien und dafür zu sorgen, dass alle Europäer über die für ihre Anwendung erforderlichen Fähigkeiten verfügen. Sie spielt eine zentrale Rolle in der Agenda für die wirtschaftliche und soziale Erneuerung Europas, die von der Kommission für den Europäischen Rat in Lissabon aufgestellt wurde. Für diese Initiative wurden ehrgeizige Ziele und knappe Fristen vorgegeben. Im Juni 2000 haben die drei europäischen Normenorganisationen einen gemeinsamen rollierenden Aktionsplan vorgelegt: den Beitrag der europäischen Normung zur e-Europe-Initiative [24]. Dieses gemeinsame Programm beschreibt die Normungstätigkeiten, die für das Erreichen der politischen Ziele und die Einhaltung der Fristen erforderlich sind, und ihre Überwachung. Anschließend haben sich Kommission und europäische Normenorganisationen über die gemeinschaftliche Förderung geeinigt, soweit diese für Normungsmaßnahmen benötigt wird. [23] KOM(2001) 140 endg. vom 13.3.2001. [24] http://www.cenorm.be/isss/Major_Activities/eEurope/eeur.htm http://www.etsi.org/eeurope/eeurope.htm 19. Die Kommission und die Beratende Gruppe hoher Beamter für die Normung und Konformitätsbewertung haben die Sachdienlichkeit neuer Normungsprodukte für die Politik erörtert. Dabei kam man zu dem Ergebnis, dass die Behörden die Entwicklung neuer Normungsprodukte gegebenenfalls überwachen oder daraufhin überprüfen sollten, ob sie schädliche Auswirkungen auf den Wettbewerb haben können [25]. In bestimmten Fällen kann die Nutzung neuer Normungsprodukte für die Gemeinschaftspolitiken von Interesse sein. So könnten sie für alle gemeinschaftlichen Tätigkeiten und für die Bereiche genutzt werden, für die ein Konsens oder ein Konsensverfahren vergleichsweise kurzfristig erforderlich ist. Als Marktinstrumente sind sie von besonderer Bedeutung für Tätigkeiten, die die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen verbessern, den Binnenmarkt stützen und die Verzahnung zwischen Forschung, Entwicklung und Innovation stärken sollen. Allerdings dürfen die neuen Normungsprodukte nicht mit formalen Normen verwechselt werden. Wie die Diskussion weiter gezeigt hat, scheinen neue Normungsprodukte in dieser Entwicklungsphase kein angemessener Ersatz für harmonisierte Normen zu sein; auch für Richtlinien nach dem neuen Konzept oder für die Behandlung von Themen wie Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sind sie nicht hilfreich. Allerdings ist dies auch nicht ihre Funktion. [25] Vgl. Leitlinien zur Anwendbarkeit von Artikel 81 EG-Vertrag auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit, ABl. C 3 vom 6.1.2001, S. 2-30. 20. Sollen neue Normungsprodukte in der Politik verwendet werden, dann müssen die Dokumente, Abläufe und die sie erstellenden Organisationen bestimmten Grundsätzen entsprechen, damit ihre Akzeptanz gewährleistet ist. Auf die Entschließung des Rates aus dem Jahr 1999 haben die Dienststellen der Kommission ein vorläufiges Papier [26] erarbeitet, das diese Kriterien ausführlich darlegt, und ein Beratungsgremium aus Vertretern der Mitgliedstaaten zu diesen Grundsätzen konsultiert. Sobald die europäischen Normenorganisationen und ihre Mitglieder weitere Beschlüsse zu einem abgestuften System von Normungsprodukten und zu einem erweiterten Lieferprogramm gefasst haben, wird dieses Papier überarbeitet werden. Erforderlichenfalls wird es einen formaleren Status erhalten. [26] SOGS N363R3. 21. Die neuen europäischen Normungsprodukte und -dienstleistungen scheinen auf nationaler Ebene nicht immer umfassend unterstützt zu werden. Das Engagement der nationalen Normenorganisationen und der Mitgliedstaaten ist aber für die Unterstützung neuer Normungsprodukte und die Verhinderung widersprüchlicher Lösungsansätze unverzichtbar. Tauschten die nationalen und die europäischen Normenorganisation regelmäßig Informationen über neue Normungsprodukte aus, würde dies die rechtzeitige Nutzung von Synergien und von auf europäischer Ebene aufgenommenen Arbeiten gestatten, wenn dies angemessen ist. III.3. Die Rolle der Behörden 22. Öffentliche Politiken müssen Unvollkommenheiten des Marktes ausgleichen und versuchen, einen Teil des potenziellen sozioökonomischen Normungsnutzens wie etwa die Förderung von KMU sowie die von Arbeitnehmer-, Verbraucher- und Umweltinteressen wirksam werden zu lassen. Entsprechend muss die Innovationspolitik einen Ausgleich zwischen den Instrumenten zum Schutz von Innovatorenrechten wie etwa Patenten und denen der Innovationsverbreitung über offene und freiwillige Normen herstellen. Es liegt deshalb im Interesse der Behörden, einen stabilen und transparenten rechtlichen, politischen und finanziellen Normungsrahmen zu erhalten [27]. [27] Entschließung des Rates vom 28.10.1999, ABl. C 141 vom 19.5.2000. 23. Die Entschließung des Rates aus dem Jahr 1999 [28] unterstreicht das legitime Interesse der Behörden an der europäischen Normung angesichts der neuen Dimension, die diese durch ihre umfassende Verwendung in den Gemeinschaftspolitiken gewonnen hat. Die Kommission hat das Potenzial der Normen in ihrer Mitteilung über die stärkere Nutzung der Normung in der Gemeinschaftspolitik erläutert [29]. Im Anschluss haben die europäischen Normenorganisationen auf die europäischen Politiken mit einer Ausweitung ihres Tätigkeitsbereiches reagiert. Dies belegt den Geist der Partnerschaft, der zwischen der europäischen Regulierungsbehörde und den europäischen Normenorganisationen herrscht, und für den im Folgenden noch Beispiele vorgestellt werden. [28] Siehe oben. [29] KOM(1995) 412 endg. vom 30.10.1995. 23.1. Europäische Normen können im militärischen Beschaffungswesen der nationalen Verteidigungsministerien und Rüstungsagenturen eine bedeutende Rolle spielen. Untersuchungen haben gezeigt, dass der Ersatz nationaler militärischer Spezifikationen durch europäische oder internationale zivile Normen die Effizienz steigern und die staatlichen Beschaffungskosten senken könnte. Im November 2000 hat die Kommission eine Konferenz über das europäische militärische Beschaffungswesen im 21. Jahrhundert organisiert, auf der unter anderem die Möglichkeit untersucht wurde, die Normungsprozesse des Verteidigungsbereichs auf europäischer Ebene zu harmonisieren und Schnittstellen zur zivilen Normung zu schaffen. Die europäischen Normenorganisation waren eingeladen, zur Debatte beizutragen; dabei wurde CEN als Plattform für die Erstellung eines europäischen Handbuchs der militärischen Normen und Verfahren gewählt. 23.2. Das Anfang des Jahres 2000 veröffentlichte Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit [30] belegt, dass die Kommission besonders strenge Normen zur Lebensmittelsicherheit in der EU als eine ihrer höchsten Prioritäten ansieht. Hierbei ist zu beachten, dass analytische Verfahren benötigt werden, mit denen die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen an Lebensmittel oder an Stoffe, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, geprüft werden kann. Da in der Entwicklung analytischer Verfahren sehr schnell Fortschritte erzielt werden, versucht die Kommission grundsätzlich zu vermeiden, in den Rechtsvorschriften spezifische Analyseverfahren vorzuschreiben, selbst wenn sie dies gelegentlich für angemessen hält. Die Vorgabe von Qualitätskriterien für validierte Verfahren ist flexibler und als Ansatz vorzuziehen. Validierte Verfahren dienen Überwachungsbehörden, Industrie und Zertifizierungslabors als Instrumente für die Gewährleistung, dass die vom Gesetz vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden. Die Anwendung Europäischer Normen bietet eine Möglichkeit, diesen Bereich in gewissem Grade zu harmonisieren; so hat CEN im Bereich der "Lebensmittelanalyse - Horizontale Methoden" bereits etwa 50 Normen ermittelt und einen Auftrag über 28 Analyseverfahren im Bereich von Stoffen erhalten, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. [30] KOM(1999) 719 endg. vom 12.1.2000. 23.3. Die neuen elektronischen Dienstleistungen und andere Entwicklungen der Informationsgesellschaft bilden einen weiteren Bereich, in dem die europäische Normung die europäische Rechtsetzung und politische Initiativen wie e-Europe unterstützen kann. Die Richtlinie über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (1999/93/EG) [31] und der Vorschlag für eine Richtlinie über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste [32] sind hierfür Beispiele. Die Erstere berücksichtigt die von einer Fachgruppe für elektronische Signaturen, CEN und ETSI gemeinsam geleisteten Arbeiten zur Bereitstellung von Normen, die für die Untermauerung der von der Richtlinie für elektronische Signaturen gestellten Anforderungen benötigt werden [33]. Der Letztere sieht für elektronische Kommunikationsdienste die Wahl geeigneter technischer Lösungen vor, die zur Erhaltung von Kohärenz und Interoperabilität des Binnenmarktes von den europäischen Normengremien zu formalisieren wären. [31] Richtlinie 1999/93/EG, ABl. L 13 vom 19.1.2000, S. 12. [32] KOM(2000) 393 endg. vom 12.7.2000. [33] Weitere Informationen über die Europäischen Initiative zur Normung elektronischer Signaturen (EESSI) siehe http://www.ict.etsi.fr/eessi/EESSI-homepage.htm. 23.4. Im Bereich Straßentelematik und intelligenter Verkehr macht die europäische Normung Fortschritte bei der Erhebung, dem Austausch und dem Senden von Verkehrsdaten, bei der dedizierten Nahbereichskommunikation (Dedicated Short Range Communication, DSRC) für Anwendungen wie der Gebührenerhebung, bei der automatischen Fahrzeugerkennung, bei Normen für die Mensch-Maschine-Schnittstelle und bei intelligenten Chipkarten. Um die europäischen Verkehrsströme nicht zu behindern, müssen Systeme zur elektronischen Gebührenerhebung über nationale Grenzen hinaus interoperabel sein. Die Kommission hat CEN gebeten, seine Arbeiten zur Entwicklung, Validierung und Prüfung von DSRC- und anderen verwandten Normen zum Abschluss zu bringen [34]. In diesem Bereich wurden Fortschritte nicht nur durch die Arbeiten bei CEN, sondern auch durch Foren und Konsortien sowie durch "Memoranda of Understanding" der interessierten Parteien erzielt. [34] KOM(1998) 795 endg. vom 21.12.1998. 24. Die umfassendere behördliche Anwendung von Normen steht in Zusammenhang mit den erheblichen Bemühungen um die Verbesserung und Vereinfachung des rechtlichen Umfelds in der EU. Der Europäische Rat von Lissabon hat betont, dass Wirtschaft und Bürger ein rechtliches Umfeld brauchen, das unzweideutig, effizient und praxisgerecht und damit dem sich rasch wandelnden globalen Markt angemessen ist, und dass die formale Regelung nicht immer der richtige Weg ist [35]. Alternativ können ergänzende Konzepte manchmal effizientere Lösungen liefern. Die Herausforderung besteht darin, ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten und dabei eine Überregulierung zu vermeiden [36]. Das neue Konzept für die technische Harmonisierung und Normung ist ein Modell, das diese beiden Anforderungen zusammenfasst, und der Rat hat die Kommission um Prüfung ersucht, ob sich das neue Konzept auf bislang nicht erfasste Bereiche anwenden lässt, um die Rechtsvorschriften zu vereinfachen und zu verbessern, wann immer dies möglich ist [37]. [35] KOM(2001) 79 endg. vom 7.2.2001. [36] KOM(2001) 130 endg. vom 7.3.2001. [37] Entschließung des Rates zur Funktion der Normung in Europa, ABl. C 141 vom 19.5.2000. 24.1. Der Vorschlag der Kommission für eine neue Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit als Ersatz der Richtlinie 92/59/EWG des Rates [38] verfolgt unter anderem das Ziel, die Kriterien für die Bewertung der Produktsicherheit besser zu definieren und die diesbezügliche Funktion der europäischen und nationalen Norm zu klären. In Übereinstimmung mit der Philosophie des neuen Konzepts gewährleistet der Vorschlag, dass Produkte, die mit von den europäischen Normenorganisationen im Auftrag der Kommission festgelegten und durch sie veröffentlichten Normen übereinstimmen, die Vermutung ihrer Konformität mit den allgemeinen Sicherheitsanforderungen der Richtlinie gestatten. [38] KOM(2000) 139 endg. vom 29.3.2000. 24.2. Am 7. Februar 2001 hat die Kommission ein Grünbuch zur integrierten Produktpolitik (IPP) [39] angenommen. Es will eine Debatte über die Rolle Gemeinschaft und mögliche Maßnahmen anstoßen, die auf europäischer Ebene eingeleitet werden könnten, um das Umweltverhalten einer breiten Palette von Produkten über deren gesamten Lebenszyklus zu verbessern. Im Grünbuch wird die Normung als eines der Instrumente anerkannt, die möglicherweise zur Verwirklichung der IPP-Ziele beitragen können. Das Grünbuch fordert demgemäß zu Stellungnahmen auf, wie sich das neue Konzept bei neuen Initiativen im Bereich des Produktdesigns am besten anwenden lässt, und wie sich Umweltmerkmale systematisch in Produktnormen integrieren lassen. [39] KOM(2001) 68 endg. vom 7.2.2001. 24.3. Derzeit erarbeitet die Kommission einen Vorschlag, wie die Anforderungen an das umweltfreundliche Design von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) harmonisiert und die Anwendung harmonisierter Normen ermöglicht werden können [40]. Die Richtlinie soll den freien Verkehr dieser Produkte im Binnenmarkt gewährleisten, ihre Umweltfreundlichkeit insgesamt verbessern und so für eine effiziente Ressourcennutzung und ein hohes Umweltschutzniveau sorgen, das mit einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang steht [41]. [40] http://europa.eu.int/comm/enterprise/electr_equipment/eee/index.htm. [41] Siehe auch die "Strategie zur Einbeziehung der Belange der Umwelt und der nachhaltigen Entwicklung in die Binnenmarktpolitik", Ratsdokument 8970/01 für den Europäischen Rat in Göteborg, 15.-16. Juni 2001. 25. Die Partnerschaft zwischen der Gemeinschaft und den europäischen Normenorganisationen weist allen Beteiligten individuelle Rollen zu. Dies wurde vom Rat im Jahre 1999 unterstrichen, als er neue Mechanismen für die Zusammenarbeit und die Schaffung von Transparenz forderte [42]. Zusätzlich zu den Allgemeinen Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und den europäischen Normenorganisationen aus dem Jahr 1984 [43] und der Entschließung des Rates aus dem Jahr 1992 [44] haben die Dienste der Kommission ein vorläufiges Arbeitspapier über die Rolle der Behörden bei der Normung erarbeitet [45]. Ausgangspunkt dieses Papiers ist, dass die Behörden im öffentlichen Interesse Pflichten wahrnehmen, dabei aber die freiwillige Natur der Normung und die Unabhängigkeit der Normenorganisationen respektieren müssen. Das Papier konzentriert sich auf die Normung nach dem neuen Konzept. [42] Vgl. Entschließung des Rates vom 28.10.1999, ABl. C 141 vom 19.5.2000. [43] Die Leitlinien wurden ursprünglich von der Kommission, CEN und CENELEC vereinbart. Sie werden derzeit überarbeitet, wobei die Tätigkeiten des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI) und sonstige einschlägige Entwicklungen seit dem Jahr 1984 berücksichtigt werden. [44] Vgl. Entschließung des Rates vom 18.6.1992, ABl. C173 vom 9.7.1992. [45] SOGS N 302. 26. Wenn Behörden zu der Auffassung gelangen, dass eine harmonisierte Norm den grundlegenden Anforderungen einer Richtlinie nach dem neuen Konzept nicht vollständig entspricht, kann die Veröffentlichung von Verweisen auf diese Norm oder deren einschlägigen Teil zurückgezogen werden. Dies erfolgt im "Verfahren zur Anfechtung einer Norm", das auch als "formeller Einwand" bezeichnet wird. Für das Verwaltungsverfahren bei einem formellen Einwand der Mitgliedstaaten oder der Kommission gegen europäische harmonisierte Normen wurden in Zusammenarbeit mit dem Beratenden Ausschuss nach Richtlinie 98/34/EG ausführliche Leitlinien erarbeitet [46]. Allerdings ist zu beachten, dass von den vielen harmonisierten Normen nach dem neuen Konzept seit dem Jahr 1999 nur zehn Normen Gegenstand eines formellen Einwands waren. [46] Vgl. Dokument Nr. 49/99 Rev. 2 des 98/34-Ausschusses vom 3. April 2000. 27. Um das System noch weiter zu verbessern und um formelle Einwände zu verhindern, könnten die europäischen Normenorganisationen zusätzliche, vom Rat und vom Europäischen Parlament vorgeschlagene Mechanismen einsetzen. Eine Option wäre, die Transparenz des europäischen Normungswesens weiter zu erhöhen und Informationen über verbleibende Vorbehalte seitens nationaler Interessengruppen bereitzustellen. Die Kommission hat diesen Vorschlag anlässlich von Diskussionen mit den europäischen Normenorganisationen vorgetragen. Nach den vorliegenden Informationen ist diese Angelegenheit nur von CEN weiter verfolgt worden. III.4. Effizienz 28. Industrie, Behörden und andere Betroffene sind an einem effizienten Normungswesen interessiert, in dem Normen hoher Qualität entwickelt und vereinbart werden können, die in angemessener Zeit verfügbar sind und so am Markt effektiv eingesetzt werden können. Für die Normung sind in erster Linie die europäischen Normenorganisationen und deren Mitglieder zuständig. Seit dem Jahr 1999 haben die europäischen Normenorganisationen ihre Abläufe kontinuierlich überprüft, um die Effizienz zu erhöhen und den Konsens zu verbessern. 29. Online-Verfahren, die unentgeltliche Bereitstellung von Normungsprodukten über das Internet und der vermehrte Einsatz webgestützter Anwendungen haben ETSI hinsichtlich der Effizienz in eine Spitzenposition gebracht. Bei CEN macht die Umsetzung eines ähnlichen Projekts mit der Bezeichnung e-CEN, das die Erarbeitung, den Abruf und die Bestellung von Normen über das Internet anstrebt, gute Fortschritte. Außerdem hat CEN mit einer Benchmark-Initiative begonnen, um die besten Verfahrensweisen für verschiedene Bereiche zu ermitteln. CENELEC hat ein Prüfsystem eingerichtet, um die Funktion seiner technischen Gremien auf Grundlage definierter Benchmarks zu bewerten. Auch wenn sich die drei europäischen Normenorganisation in ihrem Aufbau und in den organisatorischen Regelungen unterscheiden, können sie durch Austausch der besten Verfahrensweisen sicher voneinander lernen. Entsprechend dem Ersuchen des Rates [47] hat ETSI Probeabstimmungen eingeführt, um den Zugang für alle Interessenten in der frühestmöglichen Verfahrensphase zu erleichtern, und um Engpässe mit der Gefahr unnötiger Verzögerungen zu vermeiden. Auch die elektronischen Verfahren bei CEN werden Probeabstimmungen ermöglichen. [47] Entschließung des Rates vom 28.10.1999, Paragraf 23, ABl. C 141 vom 19.5.2000. 30. Auf nationaler Ebene sind eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet worden: ein gutes Beispiel ist das Benchmark-Projekt der finnischen Normenorganisationen, das von der Kommission finanziell gefördert wird. Das Projekt führte zur Ermittlung der 59 besten Verfahrensweisen bei den Normungsabläufen von vier nationalen Normenorganisationen. Dabei ging es um die Bereiche Kundendienst, Management, Vertrieb und Marketing. Das Projekt schloss mit einer Reihe betrieblicher Empfehlungen für die teilnehmenden Normenorganisationen insgesamt und mit spezifischen Empfehlungen für jede einzelne. Außerdem sind die Auswirkungen von Normen in mehreren Studien unter verschiedenen Gesichtspunkten untersucht worden [48]. [48] Vgl. DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (Hrsg): Gesamtwirtschaftlicher Nutzen der Normung, Beuth Verlag, GmbH, Berlin/Wien/Zürich 2000; und Swann, G.M.P., The economics of standardisation: report for the Standards and Technical Regulations Directorate of the Department of Trade and Industry, Manchester Business School, 2000. 31. Um das Bild abzurunden und Bereiche für weitere Verbesserungen der Normung und der Normungsstrategien zu ermitteln, hat die Kommission entsprechend der Aufforderung des Rates eine Studie über die gesamten Auswirkungen der Normung in der EU und EFTA veranlasst [49]. Eine externe Studiengruppe wurde mit der Untersuchung beauftragt, welche wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aspekte durch Normen beeinflusst worden sind, und in welchem Ausmaß [50]. In der Studienplanung wird vorgeschlagen, sich mit Aspekten wie Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern, Verbraucherschutz, Umwelt, Innovation und Handel zu befassen. Das Belegmaterial für eine derartige Folgenabschätzung wird für einige Bereiche erhoben, die nach dem neuen Konzept reguliert sind. Ebenfalls untersucht werden zukünftige Wachstumsbereiche, in denen das Potenzial europäischer Normen beträchtlich sein könnte. Eine weitere Studie wird im Rahmen des gemeinschaftlichen Forschungsprogramms für wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Wachstum durchgeführt. Sie befasst sich mit der Wechselwirkung zwischen "Normung und geistigen Eigentumsrechten" [51] und soll die technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen dem Normungsprozess und der Registrierung geistiger Eigentumsrechte (Patente, Warenzeichen, Urheberrecht, Schutz von Software) untersuchen. [49] Entschließung des Rates vom 28.10.1999, Paragraf 25, ABl. C 141 vom 19.5.2000. [50] Vgl. Bekanntmachung der Auftragsvergabe Nr. 043202, ABl. S 63 vom 30.3.2001. [51] Vgl. ABl. S 15 vom 22.1.2000. 32. Die Arbeit an den europäischen Normen hat seit 1999 Fortschritte gemacht. Anhang 1 zeigt, wie sich die Anzahl der angenommenen europäischen Normen in den letzten 18 Monaten entwickelt hat. Ersichtlich wird nur ein kleiner Anteil der europäischen Normen im Auftrag der Kommission entwickelt. Die große Mehrheit wird ausschließlich durch den Markt veranlasst. Dies wird durch den Umstand untermauert, dass die Kosten der europäischen Normung zu über 90% von Marktteilnehmern getragen werden. 33. Was die Normung in Zusammenhang mit Richtlinien nach dem neuen Konzept betrifft, so ist das Programm der harmonisierten Normen in den Bereichen Spielzeug, nichtselbsttätige Waagen, Gasverbrauchseinrichtungen und einfache Druckbehälter nahezu abgeschlossen. In den Bereichen Ausrüstung für den Körperschutz und medizinische Geräte, die beide von Richtlinien nach dem neuen Konzept erfasst werden, sind gute Fortschritte zu vermelden. Die europäische Normungsarbeit im Bereich Maschinensicherheit ist vorangekommen; es gibt dort nunmehr über 360 harmonisierte Normen, von denen 250 die Vermutung der Konformität mit den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts erlauben. Im Zusammenhang mit der Druckgeräte-Richtlinie ist ein Programm mit mehr als 700 harmonisierten Normen geplant. Bis Mitte des Jahres 2001 waren etwa 450 Normen (darunter 50 harmonisierte) fertiggestellt. In den Bereichen Verpackungen und Verpackungsabfall, Explosivstoffe für zivile Zwecke, explosionsgefährdete Bereiche und Sportboote stehen voraussichtlich noch erhebliche Arbeiten an. Die Normungsarbeiten dort werden von der Internationalen Normenorganisation (ISO) durchgeführt. Auch die elektrotechnische Normung macht Fortschritte; bis Ende des Jahres 2000 sind 84% der harmonisierten Normen ratifiziert worden. Grundlage dieser Arbeiten sind im Wesentlichen die entsprechenden Arbeiten der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) in den Bereichen elektromagnetische Verträglichkeit, Elektrogeräte für den Einsatz in der Human- und Veterinärmedizin, elektrische Ausrüstung für Eisenbahnen und elektrische Sicherheit von Maschinen. 34. Bis vor Kurzem gab es keine harmonisierten Normen für Bauprodukte. Dies hat sich geändert, da mit dem Übereinkommen über die ersten harmonisierten Normen für Bauprodukte ein wichtiger Schritt zurückgelegt werden konnte. Zu dieser ersten Gruppe von harmonisierten Bauproduktnormen gehören harmonisierte Normen für Zement, Brandbekämpfungssysteme, Geotextilien, strukturelle Lagerungen und Hebevorrichtungen. Weitere 60 Normen befinden sich in der Endphase ihrer Entwicklung, und eine ähnliche Anzahl soll bis Ende des Jahres 2001 fertiggestellt werden. Der Binnenmarkt für Bauprodukte dürfte so erheblichen Auftrieb erhalten, da technische Handelshemmnisse beseitigt, neue Märkte geschaffen und die Befolgungskosten von Vorschriften zurückgeschnitten werden. Unter allgemeinen Gesichtspunkten und zur Effizienzsteigerung bei Normungsmandaten hat die Kommission jetzt für die einzelnen Bereiche regelmäßige Überprüfungssitzungen eingerichtet; sie sollen die Fortschritte verfolgen und die finanzielle Förderung in den Bereichen einstellen, in denen keine Fortschritte erzielt werden. 35. Normungsmandate sind Referenzdokumente für Normungstätigkeiten, mit denen Behörden die europäischen Normenorganisationen um die Entwicklung technischer Spezifikationen ersuchen. Für den Mandatsentwurf bildet die Richtlinie 98/34/EG einen allgemeinen Rahmen, der durch Bestimmungen einzelner Richtlinien, die dieses Instrument verwenden, ergänzt werden kann. Normungsmandate sind wichtige Schnittstellen zwischen der Politik und dem freiwilligen Normungsumfeld. Seit 1999 hat die Kommission den europäischen Normenorganisation 26 Normungsmandate erteilt. Von diesen Mandaten stehen 13 in Zusammenhang mit dem neuen Konzept, 7 befassen sich mit Anforderungen des Verbraucherschutzes beispielsweise an Feuerzeuge, Leitern, die Feuerbeständigkeit von Nachtwäsche, die Sicherheit von Kindern usw. Die restlichen Mandate beziehen sich auf Rechtsvorschriften für Bereiche wie Energie, Umweltpolitik und Binnenmarkt (Postdienste). Die Normungstätigkeiten zur Interoperabilität des Hochgeschwindigkeits-Schienennetzes haben zu 52 Europäischen Normen geführt, während an 49 weiteren noch gearbeitet wird. Ein weiteres Beispiel für ein im öffentlichen Interesse erteiltes Normungsmandat bilden die zur humanitären Minenräumung angeforderten Arbeiten. 36. Der Rat hat unterstrichen, dass Normungsmandate [52] präzise und effizient vorzubereiten, und dass durch Mandate abgedeckte Normungsverfahren sorgfältig zu überwachen sind [53]. Um einerseits den Geltungsbereich, den Entwurf und das Management von Normungsmandaten weiter auszubauen und zu verbessern und andererseits die zukünftige Ausgabe des Leitfadens für das neue Konzept zu ergänzen, haben die Dienste der Kommission ein vorläufiges Dokument abgefasst und mit den Mitgliedstaaten diskutiert, das sich mit der Funktion und der Vorbereitung von Normungsmandaten befasst [54]. Ihm wird ein ähnliches Dokument zur Überwachung von Normungsmandaten folgen. [52] Vgl. Entschließung des Rates vom 7.5.1985, ABl. C 136 vom 4.6.1985. [53] Vgl. Entschließung des Rates vom 28.10.1999, ABl. C 141 vom 19.5.2000. [54] SOGS N404. III.5. Finanzierung 37. Die Frage, wie die europäische Normung zukünftig zu finanzieren ist, wird an Bedeutung gewinnen. Damit die Industrie ihren Beitrag weiterhin leistet, muss das System seine Attraktivität behalten und seine Wertschöpfung für die Wettbewerbsfähigkeit beweisen. Im Gegensatz zu ETSI, das sich eher durch Mitgliederbeiträge finanziert, stützt sich das CEN- und CENELEC-System stark auf den Verkauf von Normen durch seine nationalen Mitglieder. Dieser Verkauf gerät zunehmend unter Druck. Die nationalen Normenorganisation in Europa stellen derzeit nicht nur fest, dass ihre Normensammlungen immer ähnlicher werden, sie werden elektronisch auch leichter verfügbar. Der Wettbewerb um den Verkauf wird deshalb härter und transnationaler. Damit stellt sich die Frage, wie ein europäisches Normungswesen, das sich auf dezentrale nationale Organisationen unterschiedlicher Größe stützt, finanziell weiter lebensfähig bleiben kann. Da abzusehen ist, dass die europäischen Normenorganisationen in den nächsten Jahren zusätzlich die verhältnismäßig kleinen Normenorganisationen der Beitrittsländer aufnehmen, stellt sich diese Frage noch viel dringlicher. 38. Der Rat hat diesen Punkt angesprochen, und die Kommission hat angeregt, dass die europäischen Normenorganisation eine gemeinsame Studie zu dieser Angelegenheit durchführen. Die drei Organisationen haben untersucht, wie sie den anstehenden Herausforderungen am besten begegnen können - allerdings auf unterschiedliche Weise. 38.1. CEN hat eine Unternehmensberatung mit der Untersuchung seines Finanzierungssystems beauftragt. Die Studie zeigte, dass das CEN-System im Wesentlichen von Marktteilnehmern finanziert wird. Im Jahr 2000 betrug ihr Beitrag 93% der geschätzten Gesamtkosten von EUR 700 Millionen. Im Vergleich zum verhältnismäßig starken Einfluss, den die Europäische Gemeinschaft und die EFTA bei der Förderung ihrer Politiken über dieses System ausüben, wird man sagen dürfen, dass die vergleichsweise kleinen EG- und EFTA-Beiträge (2%) ihr Geld wert sind. Die Studie macht außerdem sehr deutlich, dass das Engagement der Marktteilnehmer und insbesondere der Industrie davon abhängt, ob die Effizienz und Anwenderfreundlichkeit des Systems verbessert wird. Eine Empfehlung der Studie ist, dass alternative Finanzierungsmöglichkeiten für die Normungstätigkeiten und neue Normungsarten wie Workshop-Agreements (siehe auch III.2) weiter untersucht werden sollten. Eine Diversifizierung von Normungsprodukten und anderen Dienstleistungen sei wesentlich, wenn das CEN-System seine Attraktivität erhalten wolle. Die Kommission begrüßt die CEN-Initiative zur Untersuchung seines Finanzierungssystems und betont, dass die Untersuchungsergebnisse im Großen und Ganzen den Prioritäten für die CEN-Förderung durch EG und EFTA entsprechen. Die Kommission ist allerdings der Auffassung, dass die Rolle des CEN-Management-Centre immer wichtiger wird, und zwar insbesondere für die Stärkung des Zusammenhalts im expandierenden System. 38.2. Die ETSI-Studie macht auch deutlich, dass der überwiegende Teil der Normungskosten von den Mitgliedern durch direkte Beteiligung an den Arbeiten gezahlt wird. ETSI beabsichtigt, seine Mitgliederbasis zu erhalten und auszubauen, beispielsweise durch die Aufnahme von "Internet-Teilnehmern". Um weiterhin neue Mitglieder zu gewinnen, muss nach Auffassung von ETSI eine hohe Arbeitseffizienz, eine breite Produktpalette und die Offenheit gegenüber Projekten mit Partnern gewährleistet sein, die sich den Grundsätzen der Normung verpflichtet sehen, wie dies beim Partnerschaftsprojekt der dritten Generation der Fall ist. Die Studie hält außerdem fest, dass die Anerkennung und Unterstützung der EG-/EFTA-Politik für ETSI-Mitglieder von entscheidender Bedeutung ist. 38.3. CENELEC scheint vor denselben Herausforderungen zu stehen, geht sie aber nach einem Beschluss, Maßnahmen auf die Ergebnisse der CEN-Studie zu stützen, weniger proaktiv an. 39. Seit dem Jahr 1990 haben die Europäische Gemeinschaft und die EFTA ihre Förderung des europäischen Normungswesens auf die Erstellung harmonisierter Normen für die Umsetzung von Richtlinien nach dem neuen Konzept konzentriert. Ab dem Jahr 1998 stützt sich die finanzielle Förderung der EG/EFTA auf drei Säulen. Gefördert wurden (a) die Zentralsekretariate der europäischen Normenorganisationen, (b) die Qualität des Normungsprozesses und (c) die Vorbereitung spezifischer Arbeiten. Zu den qualitätsverbessernden Maßnahmen gehören die Arbeit der Berater für das "Neue Konzept" und Übersetzungen in weniger verbreitete Gemeinschaftssprachen. Spezifische Arbeiten galten der Erstellung harmonisierter Normen in Zusammenhang mit Richtlinien nach dem neuen Konzept, Europäischen Normen mit Bezug auf Gemeinschaftspolitiken wie den Verbraucherschutz und Normungstätigkeiten in Zusammenhang mit europapolitischen Initiativen wie e-Europe. 40. Im Jahr 2001 wurde die EG-/EFTA-Förderung der europäischen Normenorganisationen überprüft, um die Kohärenz, Effizienz und Sichtbarkeit der europäischen Normung auf europäischer und internationaler Ebene erhöhen. Um diese Ziele besser und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen eines soliden Finanzmanagements erreichen zu können, hat die Kommission mit den europäischen Normenorganisationen eine Aufgabenliste vereinbart und um regelmäßige Berichte über die einzelnen Aufgaben ersucht. Die neue Regelung setzt folgende Prioritäten: (a) Verbesserung der Sensibilisierungsmaßnahmen für und der Planung von neue(n) Normungstätigkeiten; (b) Gewährleistung eines besseren Managements der Normungsarbeiten und der jeweiligen finanziellen Verfahren; (c) Einführung elektronischer Arbeitsinstrumente zur Beschleunigung des Normungsprozesses und zur Förderung einer breiteren Beteiligung; (d) Verbesserung der Leistung und der Marktrelevanz durch Einführung eines Benchmark-Programms für die drei europäischen Normenorganisationen; und (e) verstärkte Information und Kommunikation über den Nutzen der europäischen Normung für die EU-Politiken. III.6. EU-Erweiterung und die internationale Dimension 41. Normen und insbesondere internationale Normen können Handel und Marktzugang erleichtern, die Qualität und Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen verbessern sowie Kenntnisse, Technologien und Managementverfahren grenzüberschreitend verbreiten. Aus diesem Grund sind sie zu einem entscheidenden Element der wirtschaftlichen Integration und des Welthandels geworden. Hinsichtlich der europäischen Integration hat der Rat im Jahr 1999 ausdrücklich die Bemühungen der Beitrittsländer und ihrer Normenorganisationen begrüßt, Mitglieder der europäischen Normenorganisationen zu werden [55]. [55] Entschließung des Rates vom 28.10.1999, Paragraf 17, ABl. C 141 vom 19.5.2000. 42. Nahezu alle Beitrittsländer sind Vollmitglieder bei ETSI, meistens über ihre bestehende Mitgliedschaft bei der Europäischen Konferenz der Post- und Telekommunikationsbehörden (CEPT) und die direkte Beteiligung von Unternehmen und Verwaltungen an ETSI. Außerdem sind die Normenorganisationen der Beitrittsländer assoziierte Mitglieder von CEN und CENELEC und verfolgen die Absicht, Vollmitglieder zu werden. Die nationale Normenorganisation der Tschechischen Republik ist seit dem Jahr 1997 Vollmitglied bei CEN und CENELEC. Seit dem Jahr 1999 haben die assoziierten Mitglieder der europäischen Normenorganisationen erhebliche Anstrengungen unternommen, um sich auf die Vollmitgliedschaft vorzubereiten. Die wichtigsten Qualifikationen für die Vollmitgliedschaft sind die Übertragung von 80% der Europäischen Normen (EN) und die Annahme der Urheberrechtspolitik von CEN und CENELEC. Außerdem müssen die Beitrittsländer einen rechtlichen Rahmen schaffen, in dem die Normung als freiwillige, nichtstaatliche Tätigkeit ausgeübt werden kann. Nach Auskunft von CEN und CENELEC haben einige nationale Normenorganisationen der Beitrittsländer ihren förmlichen Antrag auf Vollmitgliedschaft im Jahr 2001 gestellt. Weitere dürften im Jahr 2002 folgen. 43. Die Bemühungen der Beitrittsländer und ihrer Normenorganisationen, Vollmitglieder bei CEN und CENELEC zu werden, wurden durch eine finanzielle Förderung aus dem regionalen technischen Hilfsprogramm der Gemeinschaft begleitet, das darauf abzielte, die Qualitätssicherungssysteme der Beitrittsländer insgesamt zu verbessern (PRAQ) [56]. Das Programm PRAQIII ist Ende des Jahres 2000 ausgelaufen. Im Rahmen der Beitrittspartnerschaften wird aber länderweise weiter finanzielle Förderung und technische Hilfe über das PHARE-Programm gewährt, wobei die spezifischen Bedürfnisse der Empfänger im jeweiligen Beitrittsland berücksichtigt werden. [56] Programme régional relatif à l'Assurance Qualité (PRAQ). 44. Wichtig ist, dass der Ausbau der Mitgliedschaft bei CEN und CENELEC nicht hinter der Erweiterung der Gemeinschaft zurückbleibt. Für die Funktion eines erweiterten Binnenmarktes wäre es schädlich, wenn neue Mitgliedstaaten die Rechtsvorschriften in Kraft gesetzt hätten, sich aber nicht am europäischen Normungswesen beteiligten, das die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und Politiken unterstützt. Der Ausbau der Mitgliedschaft bei CEN und CENELEC lässt auch Veränderungen ihrer internen Verfahren erforderlich werden. Deshalb erarbeiten CEN und CENELEC derzeit Empfehlungen für strukturelle und verfahrenstechnische Änderungen; dabei werden auch neue institutionelle Regelungen und Regeln für die Gemeinschaft erwogen, wie sie der Vertrag von Nizza vorsieht. Die Kommission begrüßt diese Initiativen. 45. Für international gehandelte Güter werden internationale Normen benötigt, sofern dies möglich ist. Da die Normung hauptsächlich durch den Markt motiviert wird, ist es für die europäischen Interessengruppen besonders wichtig, das europäische System und enge Verbindungen zum internationalen Normungswesen außerhalb Europas zu fördern. Die Kommission ermutigt die europäischen Interessengruppen, ihre diesbezüglichen Bemühungen fortzusetzen. Die Normung und Anwendung von Normen ist auch Bestandteil der gemeinschaftlichen Außenhandelspolitik [57], und die Gemeinschaft muss internationale Verträge über Normen erfuellen, etwa das Übereinkommen über technische Handelshemmnisse der Welthandelsorganisation (TBT-Übereinkommen). Ergänzend haben die Dienste der Kommission ein Papier über die Prinzipien der europäischen Politik betreffend internationale Normung [58] erarbeitet. Hierzu wurden die europäischen Gruppen angehört, die Interesse an der internationalen Normung haben. Darin wird die derzeitige Politik zwecks Verbesserung der Koordinierung und Kohärenz zusammengefasst und weiter erläutert. Dieses Papier kann entsprechend der Forderung des Rates als Referenzdokument und Anleitung dienen. [57] KOM(96) 564 endg. vom 13.11.1996. [58] SEC(2001) 1296 vom 26.7.2001. 46. Die Gemeinschaftspolitik im Bereich Normen und Normung ist für internationale und multilaterale Verhandlungen sowie für bilaterale und interregionale Abkommen von Bedeutung. Im Prinzip gibt es diesbezüglich drei Arten gemeinschaftlicher Tätigkeiten. Die Gemeinschaft (1) fördert ein gemeinsames Verständnis der Grundsätze für die internationale Normung, (2) ermutigt die Schaffung normenorientierter rechtlicher Verhältnisse, und (3) unterstützt Drittländer dabei, ihre Infrastruktur in den Bereichen Regulierung, Normung und Konformitätsbewertung an die europäischen und internationalen Anforderungen anzupassen. Eines der Ziele, das die technische Hilfe der Gemeinschaft verfolgt, ist die bessere Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft, indem ihre effiziente Beteiligung an der internationalen Normung gefördert wird. Seit dem Jahr 1999 wurden in diesen Bereichen eine Reihe von Aktivitäten verfolgt. 46.1. Die zweite dreijährliche Überprüfung des TBT-Übereinkommens hat die Möglichkeit eröffnet, sich über die gemeinschaftliche Auffassung [59] der Grundsätze internationaler Normung mit etwa 140 Ländern auszutauschen. Die Gemeinschaft erläuterte, dass internationale, für die Rechtsvorschriften benötigte Normen im Geiste der Offenheit und Unparteilichkeit gegenüber allen teilnehmenden Nationen und in transparenter Weise abzufassen seien. Die Gemeinschaft betonte, dass internationale Normen kohärent sein müssten, also keine unterschiedlichen oder widersprüchlichen Anforderungen stellen dürften. Folglich hält die Gemeinschaft den Status der Gremien für bedeutsam, von denen die internationalen Normen erstellt werden. Die Bildung eines internationalen Gremiums wird als Vorbedingung dafür angesehen, dass die unparteiische Behandlung nationaler Positionen und die Konsistenz der internationalen Normen gewährleistet werden kann. Bei den Diskussionen in der WTO hat die Gemeinschaft den Grundsatz der Singularität gebilligt: in jedem Normungsbereich darf nur ein internationales Gremium tätig sein [60]. [59] G/TBT/W/87 vom 14.9.1998 und Rev. 1 vom 30.9.1999; G/TBT/W/133 vom 11.4.2000 und G/TBT/W/149 vom 1.11.2000 [60] Vgl. G/TBT/W/149 vom 1.11.2000. 46.2. Im November 2000 wurde die zweite dreijährliche Überprüfung des TBT-Übereinkommens unter anderem mit einem Beschluss über die Grundsätze für die Entwicklung internationaler Normen [61] beendet. Die Gemeinschaft hält die Vereinbarung für geeignet, die Umsetzung des TBT-Übereinkommens zu verbessern. Auch wenn er keine ausdrücklichen Kriterien für Gremien enthält, die internationale Normen abfassen, gewährleistet der Beschluss, dass die Beteiligung an einer bestimmten internationalen Normungstätigkeit den einschlägigen Gremien zumindest aller WTO-Mitglieder offen steht [62]. Er unterstreicht, dass die Beteiligung möglichst durch eine Delegation erfolgen solle, von der die einschlägige Normungstätigkeit im Hoheitsgebiet eines WTO-Mitglieds vertreten wird. Außerdem gewährleistet der Kriteriensatz, dass die internationalen Normen konsistent sind und einander nicht widersprechen. Nach Auffassung der Kommission sind internationale Gremien, die sich bei ihrer Arbeit auf nationale Vertretungen stützen, für die Umsetzung dieser Grundsätze geeignet. [61] Anhang 4 von G/TBT/9 vom 10.11.2000. [62] Vgl. Entschließung des Rates, Paragraf 39, ABl. C 141 vom 19.5.2000; dort wird hervorgehoben, dass Interessengruppen wie z.B. die der Arbeitnehmer, der Verbraucher und der Umweltschützer uneingeschränkt auf allen maßgeblichen Ebenen am Normungsprozeß beteiligt werden sollten. 46.3. Die Funktion, die internationale Normen für die Erleichterung des Handels und den Marktzugang haben können, wird beeinträchtigt, wenn man sie im Regelungsbereich ignoriert. Der Rat hat die Handelspartner Europas auch aufgerufen, normenorientierte Regelungsmodelle einzuführen [63]. Um diesbezüglich eine stärkere Konvergenz mit den Handelspartnern zu erzielen, wurden bereits erste Schritte eingeleitet. Beispielsweise hat sich die ASEM [64]-Tagung über Normen und Konformitätsbewertung auf Leitlinien für die besten regulatorischen Verfahrensweisen geeinigt. Die Anwendung dieser Leitlinien ist zwar freiwillig, sie dienen den ASEM-Partnern aber als praktisches Referenzmaterial bei der Erfuellung ihrer Verpflichtungen aus dem TBT-Übereinkommen. Die Leitlinien legen unter anderem fest, dass Regelungen, wenn denn Regelungsbedarf besteht, anhand von Leistungsmerkmalen getroffen werden sollten; die Konformität oder die Konformitätsvermutung ergibt sich dann aus der Einhaltung von Normen, die möglichst weitgehend an internationale Normen angepasst sind. [63] Vgl. Entschließung des Rates, Paragraf 34, ABl. C 141 vom 19.5.2000. [64] Am Europäisch-Asiatischen Gipfeltreffen nehmen 15 Mitgliedstaaten der EU und 10 asiatische Staaten teil: Brunei Darussalam, China, Indonesien, Japan, Korea, Malaysia, Philippinen, Singapore, Thailand und Vietnam 46.4. Der Nutzen normenorientierter Regelungsmodelle war auch Gegenstand von Diskussionen in der OECD. Die OECD hat die Erfahrungen analysiert und diskutiert, die einige ihrer Mitglieder mit regulatorischen Reformen in diesem Bereich gesammelt haben. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die internationale Harmonisierung technischer Vorschriften beispielsweise durch internationale Normen ein Instrument für die Vermeidung unnötiger Handelshemmnisse sein kann. Zu diesem Zweck wurde ein neues Projekt aufgelegt, in dem die Möglichkeiten und Vorbedingungen einer internationalen Harmonisierung und die Rolle untersucht werden sollen, die Normen im Bereich der Telekommunikationsendgeräte spielen können [65]. [65] TDTC/WP(2001)11 REV 1. 46.5. Die UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN/ECE) und insbesondere ihre Arbeitsgruppe für technische Harmonisierung und Normungspolitiken bildet eine Schnittstelle zwischen der Regulierungs- und der Normungsgemeinschaft. Für zwei Jahre hat eine Ad-hoc-Gruppe von Sachverständigen für Normungs- und Regulierungsverfahren an einem internationalen Modell für die technische Harmonisierung durch die Anwendung internationaler Normen [66] gearbeitet. Dieses Konzept erlaubt die staatliche Zusammenarbeit bei grundlegenden rechtlichen Anforderungen, wenn für bestimmte Produkte oder Produktgruppen Regelungen erforderlich sind. Die Staaten würden auch festlegen, welche internationalen Normen sachdienlich sind, und welches Konformitätsbewertungsverfahren anzuwenden ist, um die gemeinsamen Regelungsziele zu erreichen. [66] UN/ECE/TRADE/WP.6/2000/8 47. In Bezug auf die Schnittstelle zwischen Regulierung und Normung und hinsichtlich der Unabhängigkeit der jeweiligen Parteien betont der Rat die Notwendigkeit, die kohärente Darstellung europäischer Interessen in internationalen Normenorganisationen und zwischenstaatlichen Foren zu gewährleisten [67]. Dies erfordert geeignete Mechanismen für den Informationsaustausch und die Konsultation zwischen den zuständigen Parteien. Die Dienste der Kommission haben eine Newsgroup für den Austausch sachdienlicher Informationen zwischen den hohen Beamten der Mitgliedstaaten, der EFTA und der Beitrittsländer eingerichtet. Auch die Beratende Gruppe hoher Beamter für die Normung und Konformitätsbewertung und der Beratende Ausschuss nach Richtlinie 98/34/EG [68] tauschen sich regelmäßig über internationale Angelegenheiten aus. [67] Entschließung des Rates vom 28.10.1999, Paragraf 37, ABl. C 141 vom 19.5.2000. [68] Der Beratende Ausschuss nach Richtlinie 98/34/EG hält zweimal im Jahr mit den teilnehmenden Beobachtern, den nationalen und den europäischen Normenorganisationen Sitzungen ab. 48. Auch zu den europäischen Normenorganisationen wurden engere Arbeitsbeziehungen geschaffen. Die einschlägigen internationalen Entwicklungen werden von ETSI sehr aufmerksam verfolgt. CENELEC hat für seine Mitglieder eine Plattform eingerichtet, die in der internationalen Normung aktiv ist. CEN hat eine Gruppe gebildet, die sich regelmäßig zur Diskussion internationaler Fragen trifft. Zur Teilnahme an dieser Gruppe sind Mitarbeiter der Kommission mit Beobachterstatus eingeladen. Zu beachten ist, dass die drei europäischen Normenorganisationen auch engere Verbindungen zu regionalen Normenorganisationen Süd- und Lateinamerikas aufgenommen haben (etwa zum AMN, dem Mercosur-Verband für Normung). 49. Die europäischen Parteien bestätigen zwar das starke Engagement Europas für die internationale Normung - der Rat betonte die exemplarische Natur der Kooperationsvereinbarungen zwischen den europäischen Normen organisationen und ihren internationalen Partnern - müssen aber die einschlägigen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und nationalen Anforderungen berücksichtigen. Der Rat verwies ausdrücklich auf die grundlegenden Anforderungen der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und der nationalen Anforderungen in nicht harmonisierten Bereichen wie Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz und Sicherheitsvorschriften [69]. Dies führt dazu, dass fallweise zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang sich beispielsweise eine harmonisierte Norm auf die einschlägigen internationalen Arbeiten stützen kann. Bei CEN und CENELEC erfolgt diese Bewertung nach Maßgabe ihrer Rahmenvereinbarungen mit ISO und IEC, den Übereinkünften von Wien bzw. Dresden. Im Bereich der Telekommunikation haben ITU und ETSI eine Kooperationsvereinbarung getroffen. Um die Übertragung der internationalen Normen zu erleichtern und ein Maximum an Kohärenz zu ermöglichen, sollten Normen modular abgefasst werden und produktbezogene Aspekte je nach Sachlage gesondert von zugehörigen Prozessen, Produktionsverfahren und Umweltanforderungen behandeln. [69] Entschließung des Rates vom 28.10.1999, Paragraf 38, ABl. C 141 vom 19.5.2000. IV. Schlussfolgerung 50. Bei diesem Dokument handelt es sich um einen mittelfristigen Bericht zu den Entschließungen des Rates und des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 1999. Er beschreibt eine Reihe von abgeschlossenen oder laufenden Initiativen zur Verbesserung des europäischen Normungswesens, das auf den Ausbau der Mitgliedschaft vorbereitet und international gefördert werden soll. Die Kommission schlägt vor, diesen Bericht mit dem Rat und dem Europäischen Parlament im Hinblick darauf zu erörtern, dass sie Stellungnahmen und Anleitungen zur weiteren Arbeit und Berichterstattung erhält. Anhang 1 Anzahl der Europäischen Normen am 31.10.1999 und am 30.6.2001 >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>