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Document 32024D1770
Council Decision (CFSP) 2024/1770 of 24 June 2024 concerning restrictive measures in view of Russia’s actions destabilising the situation in Ukraine
Beschluss (GASP) 2024/1770 des Rates vom 24. Juni 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Beschluss (GASP) 2024/1770 des Rates vom 24. Juni 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
ST/10398/2024/INIT
ABl. L, 2024/1770, 24.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1770/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
Amtsblatt |
DE Reihe L |
2024/1770 |
24.6.2024 |
BESCHLUSS (GASP) 2024/1770 DES RATES
vom 24. Juni 2024
über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 31. Juli 2014 den Beschluss 2014/512/GASP (1) angenommen. |
(2) |
Der Rat hat am 17. Mai 2024 den Beschluss (GASP) 2024/1429 (2) angenommen, mit dem der Beschluss 2014/512/GASP geändert und weitere restriktive Maßnahmen mit dem Ziel eingeführt wurden, die Sendetätigkeiten bestimmter im Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/1429 genannter Medien in der Union oder an die Union gerichtete Sendetätigkeiten solcher Medien einzustellen. Gemäß Artikel 1 jenes Beschlusses hängt die Anwendbarkeit solcher Maßnahmen in Bezug auf eines oder mehrere dieser Medien von einem weiteren Beschluss des Rates ab. |
(3) |
Nach Prüfung der jeweiligen Fälle ist der Rat zu dem Schluss gelangt, dass die restriktiven Maßnahmen nach Artikel 4g des Beschlusses 2014/512/GASP ab dem 25. Juni 2024 auf alle im Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/1429 aufgeführten Organisationen Anwendung finden sollten — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die in Artikel 4g des Beschlusses 2014/512/GASP genannten restriktiven Maßnahmen finden ab dem 25. Juni 2024 auf alle im Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/1429 aufgeführten Organisationen Anwendung.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 24. Juni 2024.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. BORRELL FONTELLES
(1) Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13).
(2) Beschluss (GASP) 2024/1429 des Rates vom 17. Mai 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L, 2024/1429, 17.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1429/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1770/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)