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Document 32024D0421
Council Decision (CFSP) 2024/421 of 29 January 2024 amending Decision 2011/72/CFSP concerning restrictive measures directed against certain persons and entities in view of the situation in Tunisia
Beschluss (GASP) 2024/421 des Rates vom 29. Januar 2024 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien
Beschluss (GASP) 2024/421 des Rates vom 29. Januar 2024 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien
ST/17103/2023/INIT
ABl. L, 2024/421, 30.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/421/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
Amtsblatt |
DE Serie L |
2024/421 |
30.1.2024 |
BESCHLUSS (GASP) 2024/421 DES RATES
vom 29. Januar 2024
zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 31. Januar 2011 den Beschluss 2011/72/GASP (1) über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien angenommen. |
(2) |
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/72/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2025 verlängert sowie im Anhang des genannten Beschlusses die Einträge zu drei Personen gestrichen werden. |
(3) |
Der Beschluss 2011/72/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2011/72/GASP wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 5 erhält folgende Fassung: „Artikel 5 (1) Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Januar 2025. (2) Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er kann gegebenenfalls verlängert oder geändert werden, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.“ |
2. |
Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 29. Januar 2024.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
H. LAHBIB
(1) Beschluss 2011/72/GASP des Rates vom 31. Januar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien (ABl. L 28 vom 2.2.2011, S. 62).
ANHANG
In den Abschnitten A und B des Anhangs des Beschlusses 2011/72/GASP werden die Einträge zu folgenden Personen gestrichen:
14.
Samira Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI;
26.
Dorsaf Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI;
27.
Sirine (Cyrine) Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/421/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)