This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32020D1657
Council Decision (CFSP) 2020/1657 of 6 November 2020 amending Decision (CFSP) 2019/1894 concerning restrictive measures in view of Turkey’s unauthorised drilling activities in the Eastern Mediterranean
Beschluss (GASP) 2020/1657 des Rates vom 6. November 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1894 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer
Beschluss (GASP) 2020/1657 des Rates vom 6. November 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1894 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer
ABl. L 372I vom 9.11.2020, p. 16–17
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
9.11.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 372/16 |
BESCHLUSS (GASP) 2020/1657 DES RATES
vom 6. November 2020
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1894 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 11. November 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/1894 (1) über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer angenommen. |
(2) |
Auf der Grundlage einer Überprüfung der im Beschluss (GASP) 2019/1894 festgelegten restriktiven Maßnahmen hat der Rat beschlossen, diese Maßnahmen bis zum 12. November 2021 zu verlängern. |
(3) |
Die Einträge in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1894 sollten aktualisiert und geändert werden. |
(4) |
Der Beschluss (GASP) 2019/1894 sollte entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss (GASP) 2019/1894 wird wie folgt geändert:
(1) |
Artikel 8 erhält folgende Fassung: „Artikel 8 Dieser Beschluss gilt bis zum 12. November 2021 und wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“ |
(2) |
Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 6. November 2020.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. ROTH
(1) Beschluss (GASP) 2019/1894 des Rates vom 11. November 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer (ABl. L 291 vom 12.11.2019, S. 47).
ANHANG
Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1894 erhalten die Einträge 1 und 2 folgende Fassung:
|
Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste |
||||||||||||
„1. |
Mehmet Ferruh AKALIN |
Geburtsdatum: 9.12.1960 Nummer des Passes oder Personalausweises: 13571379758 Staatsangehörigkeit: türkisch Geschlecht: männlich |
Mehmet Ferruh Akalın ist Vizepräsident (stellvertretender Generaldirektor) und Mitglied des Verwaltungsrats der Turkish Petroleum Corporation (TPAO). Er leitet die Abteilung für Exploration, das FuE-Zentrum und die Abteilung für Informationstechnologien von TPAO. In seiner Funktion als Vizepräsident von TPAO und Leiter der Abteilung für Exploration ist er verantwortlich für die Planung, Steuerung und Umsetzung der Tätigkeiten von TPAO im Bereich der Offshore-Kohlenwasserstoffexploration. Zu diesem Bereich gehören die nachstehend dargelegten Bohrtätigkeiten von TPAO, die von der Republik Zypern nicht genehmigt wurden. Diese nicht genehmigten Bohrtätigkeiten wurden von folgenden Schiffen durchgeführt:
|
27.2.2020 |
||||||||||||
2. |
Ali Coscun NAMOGLU |
Geburtsdatum: 27.11.1956 Nummer des Passes oder Personalausweises: 11096919534 Staatsangehörigkeit: türkisch Geschlecht: männlich |
Ali Coscun Namoglu ist der stellvertretende Direktor der Abteilung für Exploration der Turkish Petroleum Corporation (TPAO). In dieser Funktion ist er an der Planung, Steuerung und Umsetzung der Tätigkeiten von TPAO im Bereich der Offshore-Kohlenwasserstoffexploration beteiligt. Zu diesem Bereich gehören die nachstehend dargelegten Bohrtätigkeiten von TPAO, die von der Republik Zypern nicht genehmigt wurden. Diese nicht genehmigten Bohrtätigkeiten wurden von folgenden Schiffen durchgeführt:
|
27.2.2020“ |