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Document 32019R2013R(02)

Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2013 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung elektronischer Displays und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 der Kommission (Amtsblatt der Europäischen Union L 315 vom 5. Dezember 2019)

C/2021/959

ABl. L 48 vom 11.2.2021, p. 7–7 (PL)
ABl. L 48 vom 11.2.2021, p. 9–12 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/2013/corrigendum/2021-02-11/oj

11.2.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 48/9


Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2013 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung elektronischer Displays und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 der Kommission

( Amtsblatt der Europäischen Union L 315 vom 5. Dezember 2019 )

Seite 5, Artikel 2 Nummer 12 Satz 3 Buchstabe c:

Anstatt:

„c)

integriert oder speziell zur Ausführung der in Buchstabe b genannten Software mit einem Computer bestimmt,“

muss es heißen:

„c)

mit integriertem Computer zur Ausführung der in Buchstabe b genannten Software oder speziell dafür bestimmt, mit einem Computer zusammen verwendet zu werden, um die in Buchstabe b genannte Software auszuführen,“.

Seite 7, Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e:

Anstatt:

„e)

jede visuell wahrnehmbare Werbung für ein bestimmtes Modell eines elektronischen Displays, auch im Internet, die Energieeffizienzklasse und den für das Label verfügbaren Bereich der Effizienzklassen gemäß Anhang VII und Anhang VIII enthält;“

muss es heißen:

„e)

jede visuell wahrnehmbare Werbung für ein bestimmtes Modell eines elektronischen Displays, auch im Internet, die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der für das Label verfügbaren Effizienzklassen gemäß Anhang VII und Anhang VIII enthält;“.

Seite 7, Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe f:

Anstatt:

„f)

jedes technische Werbematerial zu einem bestimmten Modell eines elektronischen Displays, in dem dessen spezifische technische Parameter beschrieben werden, auch im Internet, die Energieeffizienzklasse dieses Modells sowie den für das Label verfügbaren Bereich der Effizienzklassen gemäß Anhang VII enthält;“

muss es heißen:

„f)

jedes technische Werbematerial zu einem bestimmten Modell eines elektronischen Displays, in dem dessen spezifische technische Parameter beschrieben werden, auch im Internet, die Energieeffizienzklasse dieses Modells sowie das Spektrum der für das Label verfügbaren Effizienzklassen gemäß Anhang VII enthält;“.

Seite 7, Artikel 4 Buchstabe d:

Anstatt:

„d)

jede visuell wahrnehmbare Werbung für ein bestimmtes Modell eines elektronischen Displays, auch im Internet, die Energieeffizienzklasse und den für das Label verfügbaren Bereich der Effizienzklassen gemäß Anhang VII enthält;“

muss es heißen:

„d)

jede visuell wahrnehmbare Werbung für ein bestimmtes Modell eines elektronischen Displays, auch im Internet, die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der für das Label verfügbaren Effizienzklassen gemäß Anhang VII enthält;“.

Seite 7, Artikel 4 Buchstabe e:

Anstatt:

„e)

jedes technische Werbematerial zu einem bestimmten Modell eines elektronischen Displays, in dem dessen spezifische technische Parameter beschrieben werden, auch im Internet, die Energieeffizienzklasse dieses Modells sowie den für das Label verfügbaren Bereich der Effizienzklassen gemäß Anhang VII enthält.“

muss es heißen:

„e)

jedes technische Werbematerial zu einem bestimmten Modell eines elektronischen Displays, in dem dessen spezifische technische Parameter beschrieben werden, auch im Internet, die Energieeffizienzklasse dieses Modells sowie das Spektrum der für das Label verfügbaren Effizienzklassen gemäß Anhang VII enthält.“

Seite 24, Anhang VI Nummer 7 letzter Teil des Satzes:

Anstatt:

„so sind gegebenenfalls in der technischen Dokumentation die Einzelheiten dieser Berechnung, die vom Lieferanten vorgenommene Bewertung der Genauigkeit der Berechnung und gegebenenfalls die Erklärung zur Identität der Modelle verschiedener Lieferanten aufzuführen;“

muss es heißen:

„so sind gegebenenfalls in der technischen Dokumentation die Einzelheiten dieser Berechnung, die von den Lieferanten vorgenommene Bewertung der Genauigkeit der Berechnung und gegebenenfalls die Erklärung zur Gleichwertigkeit der Modelle verschiedener Lieferanten aufzuführen;“.

Seite 25, Anhang VII Nummer 1:

Anstatt:

„1.

Zur Gewährleistung der Einhaltung der Anforderungen in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e und Artikel 4 Buchstabe d sind in visuell wahrnehmbarer Werbung die Energieeffizienzklasse und der Bereich der für das Label verfügbaren Energieeffizienzklassen gemäß Nummer 4 dieses Anhangs anzugeben.“

muss es heißen:

„1.

Zur Gewährleistung der Einhaltung der Anforderungen in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e und Artikel 4 Buchstabe d sind in visuell wahrnehmbarer Werbung die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der für das Label verfügbaren Effizienzklassen gemäß Nummer 4 dieses Anhangs anzugeben.“

Seite 25, Anhang VII Nummer 2:

Anstatt:

„2.

Zur Gewährleistung der Einhaltung der Anforderungen in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 4 Buchstabe e sind in technischem Werbematerial die Energieeffizienzklasse und der Bereich der für das Label verfügbaren Energieeffizienzklassen gemäß Nummer 4 dieses Anhangs anzugeben.“

muss es heißen:

„2.

Zur Gewährleistung der Einhaltung der Anforderungen in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 4 Buchstabe e sind in technischem Werbematerial die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der für das Label verfügbaren Effizienzklassen gemäß Nummer 4 dieses Anhangs anzugeben.“

Seite 25, Anhang VII Nummer 3:

Anstatt:

„3.

Im papiergestützten Fernabsatz sind die Energieeffizienzklasse und der Bereich der für das Label verfügbaren Effizienzklassen gemäß Nummer 4 dieses Anhangs anzugeben.“

muss es heißen:

„3.

Im papiergestützten Fernabsatz sind die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der für das Label verfügbaren Effizienzklassen gemäß Nummer 4 dieses Anhangs anzugeben.“

Seite 25, Anhang VII Nummer 4 Absatz 1 einleitender Satz:

Anstatt:

„Die Energieeffizienzklasse und der Bereich der Energieeffizienzklassen werden gemäß Abbildung 1 wie folgt angegeben:“

muss es heißen:

„Die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der Energieeffizienzklassen sind gemäß Abbildung 1 wie folgt anzugeben:“

Seite 25, Anhang VII Nummer 4 Absatz 1 Buchstabe c:

Anstatt:

„c)

der Bereich der verfügbaren Energieeffizienzklassen wird zu 100 % in schwarzer Farbe angegeben und“

muss es heißen:

„c)

das Spektrum der verfügbaren Energieeffizienzklassen ist zu 100 % in schwarzer Farbe anzugeben und“.

Seite 25, Anhang VII Nummer 4 Abbildung 1 Überschrift:

Anstatt:

Mehrfarbiger/einfarbiger linker/rechter Pfeil mit dem verfügbaren Bereich der Energieeffizienzklassen

muss es heißen:

Mehrfarbiger/einfarbiger linker/rechter Pfeil mit dem Spektrum der verfügbaren Energieeffizienzklassen

Seite 25, Anhang VII Nummer 5:

Anstatt:

„5.

Im Fernabsatz über Telemarketing sind die Kunden ausdrücklich über die Energieeffizienzklasse des Produkts und den Bereich der für das Label verfügbaren Energieeffizienzklassen sowie über die Tatsache zu informieren, dass die Kunden das Label und das Produktdatenblatt über die Website der Produktdatenbank abrufen oder als gedruckte Exemplare anfordern können.“

muss es heißen:

„5.

Im Fernabsatz über Telemarketing sind die Kunden ausdrücklich über die Energieeffizienzklasse des Produkts und das Spektrum der für das Label verfügbaren Effizienzklassen sowie über die Tatsache zu informieren, dass die Kunden das Label und das Produktdatenblatt über die Website der Produktdatenbank abrufen oder als gedruckte Exemplare anfordern können.“

Seite 26, Anhang VIII Nummer 2 Buchstabe c:

Anstatt:

„c)

gibt den Bereich der verfügbaren Energieeffizienzklassen zu 100 % in schwarzer Farbe an und“

muss es heißen:

„c)

gibt das Spektrum der verfügbaren Energieeffizienzklassen zu 100 % in schwarzer Farbe an und“.

Seite 26, Anhang VIII Nummer 2 Abbildung 2 Überschrift:

Anstatt:

Mehrfarbiger linker/rechter Pfeil mit dem verfügbaren Bereich der Energieeffizienzklassen

muss es heißen:

Mehrfarbiger linker/rechter Pfeil mit dem Spektrum der verfügbaren Energieeffizienzklassen


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