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Document 32018R0414

    Delegierte Verordnung (EU) 2018/414 der Kommission vom 9. Januar 2018 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung der Schiffsausrüstungsgegenstände, die elektronisch gekennzeichnet werden können (Text von Bedeutung für den EWR. )

    C/2017/9017

    ABl. L 75 vom 19.3.2018, p. 3–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2018/414/oj

    19.3.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 75/3


    DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/414 DER KOMMISSION

    vom 9. Januar 2018

    zur Ergänzung der Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung der Schiffsausrüstungsgegenstände, die elektronisch gekennzeichnet werden können

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Richtlinie 96/98/EG (1), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 3,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Um es den Marktteilnehmern zu ermöglichen, freiwillig elektronische Kennzeichnungen zu verwenden sowie die Marktüberwachung zu erleichtern und der Fälschung spezifischer Schiffsausrüstungsgegenstände vorzubeugen, wird der Kommission in der Richtlinie 2014/90/EU die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um festzulegen, welche spezifischen Schiffsausrüstungsgegenstände mit einer elektronischen Kennzeichnung versehen werden können.

    (2)

    Es muss sichergestellt werden, dass die Ziele der Richtlinie 2014/90/EU in allen Mitgliedstaaten einheitlich erreicht werden. Dies wird durch die Annahme einer Verordnung erreicht, die Rechtssicherheit für alle Interessenträger, einschließlich der Schiffsausrüstungshersteller, der zuständigen Behörden und der Schiffsbauer und Reeder, bietet. Die Form der Verordnung gewährleistet einen kohärenten Rahmen für alle Marktteilnehmer und in bestmöglicher Weise gleiche Ausgangsbedingungen und einheitliche Wettbewerbsbedingungen. Darüber hinaus schafft sie die Möglichkeit, die Liste der spezifischen Schiffsausrüstungsgegenstände, die elektronisch gekennzeichnet werden können, direkt anzuwenden. Eine Verordnung entlastet außerdem die Verwaltungen der Mitgliedstaaten, da sie nicht in nationales Recht umgesetzt werden muss.

    (3)

    Gemäß der Richtlinie 2014/90/EU hatte die Kommission eine Kosten-Nutzen-Analyse in Bezug auf die Verwendung der elektronischen Kennzeichnung als Ergänzung oder Ersatz für das Steuerrad-Kennzeichen vorzunehmen.

    (4)

    Dem Ergebnis der Kosten-Nutzen-Analyse zufolge ist davon auszugehen, dass die Hersteller von Schiffsausrüstungsgegenständen durch die elektronische Kennzeichnung besser vor Fälschungen geschützt sein werden, dass die Schiffseigner/-betreiber Ausrüstungen leichter zurückverfolgen und Bestände besser überwachen können und dass die Marktaufsichtsbehörden direkten und einfachen Zugang zu den einschlägigen Datenbanken erhalten, was die Gültigkeitsprüfungen von Zertifikaten verbessern wird.

    (5)

    In der Kosten-Nutzen-Analyse wird der Schluss gezogen, dass die Investitionen insgesamt im Vergleich zum erwarteten Nutzen gering sein werden und die entstehenden Kosten für die Behörden und die Branche tragbar sind, weil die Einführung der elektronischen Kennzeichnung freiwillig und schrittweise erfolgen kann. Zudem kann laut der Analyse durch weitere Investitionen des privaten und öffentlichen Sektors ein zusätzlicher Nutzen erzielt werden.

    (6)

    Die Kommission führte im Zusammenhang mit der Kosten-Nutzen-Analyse mehrere Konsultationen, Workshops und Demonstrationsprojekte mit Fachleuten und Interessenträgern der Mitgliedstaaten durch.

    (7)

    Bei diesen Konsultationen waren sich die Interessenträger darin einig, dass es technisch möglich ist, Schiffsausrüstungen, mit der ein EU-Schiff ausgestattet oder auszustatten ist und für die die Zulassung durch die Verwaltung des Flaggenstaats durch die in Artikel 2 der Richtlinie 2014/90/EU festgelegten internationalen Instrumente vorgeschrieben ist, mithilfe unterschiedlicher Kennzeichnungsarten elektronisch zu kennzeichnen. Deshalb sollte die Möglichkeit geschaffen werden, solche Schiffsausrüstungen elektronisch zu kennzeichnen —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die im Anhang dieser Verordnung aufgeführten Schiffsausrüstungsgegenstände können elektronisch gekennzeichnet werden.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 9. Januar 2018

    Für die Kommission

    Der Präsident

    Jean-Claude JUNCKER


    (1)  ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 146.


    ANHANG

    Die in dieser Liste aufgeführten Gegenstände können elektronisch gekennzeichnet werden:

    1.   LSA (Life saving appliance) — Rettungsausrüstung

    Nummer und Bezeichnung

    MED/1.1

    Rettungsringe

    MED/1.2a

    Positionslaternen für Rettungsmittel:

    a)

    für Überlebensfahrzeuge und Bereitschaftsboote,

    b)

    für Rettungsringe,

    c)

    für Rettungswesten.

    MED/1.3

    Selbstzündende Rauchsignale für Rettungsringe

    MED/1.4

    Rettungswesten

    MED/1.5

    Eintauchanzüge und Wetterschutzanzüge, bestimmt zum Tragen MIT Rettungsweste:

    a)

    Eintauchanzug ohne eigene Isolierung,

    b)

    Eintauchanzug mit eigener Isolierung,

    c)

    Wetterschutzanzüge.

    MED/1.6

    Eintauchanzüge und Wetterschutzanzüge, bestimmt zum Tragen OHNE Rettungsweste:

    a)

    Eintauchanzug ohne eigene Isolierung,

    b)

    Eintauchanzug mit eigener Isolierung,

    c)

    Wetterschutzanzüge.

    MED/1.7

    Wärmeschutzhilfsmittel

    MED/1.8

    Fallschirm-Leuchtraketen (Pyrotechnik)

    MED/1.9

    Handfackeln (Pyrotechnik)

    MED/1.10

    Schwimmfähige Rauchsignale (Pyrotechnik)

    MED/1.11

    Leinenwurfgeräte

    MED/1.12

    Aufblasbare Rettungsflöße

    MED/1.13

    Starre Rettungsflöße

    MED/1.14

    Automatisch selbstaufrichtende Rettungsflöße

    MED/1.15

    Beidseitig verwendbare Rettungsflöße mit Schutzdach

    MED/1.16

    Aufschwimmvorrichtungen für Rettungsflöße (hydrostatische Auslösevorrichtungen)

    MED/1.17

    Rettungsboote:

    a)

    über Davit ausgesetzte Rettungsboote:

    teilweise geschlossen,

    vollständig geschlossen.

    b)

    Freifallrettungsboote.

    MED/1.18

    Starre Bereitschaftsboote

    MED/1.19

    Aufgeblasene Bereitschaftsboote

    MED/1.20

    Schnelle Bereitschaftsboote:

    a)

    aufgeblasen,

    b)

    starr,

    c)

    starr/aufgeblasen.

    MED/1.21

    Aussetzvorrichtungen mit Läufern (Davits)

    MED/1.23

    Vorrichtungen zum Aussetzen von Rettungsbooten im freien Fall

    MED/1.24

    Aussetzvorrichtungen für Rettungsflöße

    (Davits)

    MED/1.25

    Aussetzvorrichtungen für schnelle Bereitschaftsboote

    (Davits)

    MED/1.26

    Auslösemechanismus für:

    a)

    (mit Läufer(n) ausgesetzte) Rettungsboote und Bereitschaftsboote,

    b)

    (mit Läufer(n) ausgesetzte) Rettungsflöße,

    c)

    Freifallrettungsboote.

    MED/1.27

    Schiffsevakuierungssysteme

    MED/1.28

    Bergungsmittel

    MED/1.29

    Einbootungsleitern

    MED/1.30

    Reflexstoffe

    MED/1.33

    Radarreflektor für Rettungsboote und Bereitschaftsboote

    (passiv)

    MED/1.36

    Antriebsmotor für Rettungsboote und Bereitschaftsboote

    MED/1.37

    Antriebsmotor für Bereitschaftsboote/Außenbordmotor

    MED/1.38

    Suchscheinwerfer zur Verwendung in Rettungsbooten und Bereitschaftsbooten

    MED/1.39

    Beidseitig verwendbare offene Rettungsflöße

    MED/1.41

    Winden für Überlebensfahrzeuge und Bereitschaftsboote:

    a)

    über Davit ausgesetzte Rettungsboote,

    b)

    Freifallrettungsboote,

    c)

    Rettungsflöße,

    d)

    Bereitschaftsboote,

    e)

    schnelle Bereitschaftsboote.

    MED/1.43

    Starre/aufgeblasene Bereitschaftsboote

    2.   Verhütung der Meeresverschmutzung

    Nummer und Bezeichnung

    MED/2.1

    Öl-Filteranlage (für einen Ölgehalt des Ausflusses von höchstens 15 ppm)

    MED/2.2

    Messgeräte zur Bestimmung der Grenzfläche zwischen Öl und Wasser

    MED/2.3

    Ölgehaltsmessgeräte

    MED/2.5

    Überwachungs- und Kontrollgerät für das Einleiten von Öl bei Öltankschiffen

    MED/2.6

    Abwassersysteme

    MED/2.7

    Verbrennungsöfen an Bord

    (Verbrennungsanlagen mit Kapazitäten über 1 500 kW und bis zu 4 000 kW)

    MED/2.8

    NOx-Analysegerät zur bordseitigen Verwendung gemäß Technischer NOx-Vorschrift 2008

    MED/2.10

    Bordanlagen zur Reinigung der Abgase

    3.   Brandschutzausrüstung

    Nummer und Bezeichnung

    MED/3.1

    Unterboden-Dünnschichtbeläge für Decks

    MED/3.2

    Tragbare Feuerlöscher

    MED/3.3

    Brandschutzausrüstung: Schutzkleidung (Hitzeschutzanzug)

    MED/3.4

    Brandschutzausrüstung: Stiefel

    MED/3.5

    Brandschutzausrüstung: Handschuhe

    MED/3.6

    Brandschutzausrüstung: Helm

    MED/3.7

    Pressluftatmer

    MED/3.8

    Druckluft-Schlauchatemgerät

    MED/3.9

    Bestandteile von Berieselungsanlagen für Unterkünfte, Diensträume und Überwachungseinrichtungen entsprechend SOLAS-74-Regel II-2/12 (beschränkt auf Düsen und ihre Leistungsmerkmale)

    (Hierzu zählen Düsen für feste Berieselungssysteme auf Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (HSC))

    MED/3.10

    Düsen für fest eingebaute Druckwasser-Sprühfeuerlöschanlagen für Maschinenräume und Ladungspumpenräume

    MED/3.11

    Trennflächen vom Typ „A“ und „B“, Feuerbeständigkeit:

    a)

    Trennflächen vom Typ „A“,

    b)

    Trennflächen vom Typ „B“.

    MED/3.12

    Sicherheitseinrichtungen, die den Durchgang von Flammen in die Ladetanks bei Öltankschiffen verhindern

    MED/3.13

    Nicht brennbare Werkstoffe

    MED/3.15

    Nicht aus Stahl bestehende Werkstoffe für Rohrleitungen zur Beförderung von Öl oder Heizöl:

    a)

    Plastikrohre und Plastik-Rohrverbindungsstücke,

    b)

    Ventile,

    c)

    Schlauchverbindungen und Kompensatoren,

    d)

    Rohrleitungselemente aus Metall mit federnden und Elastomer-Dichtungen.

    MED/3.16

    Feuertüren

    MED/3.17

    Bestandteile von Feuertürsteuerungsanlagen

    MED/3.18

    Oberflächenwerkstoffe und Bodenbeläge mit geringem Brandausbreitungsvermögen:

    a)

    Dekorfurniere,

    b)

    Anstrichsysteme,

    c)

    Bodenbeläge,

    d)

    Isolierverkleidungen für Rohre,

    e)

    beim Bau von Trennflächen vom Typ „A“, „B“ und „C“ verwendete Klebstoffe,

    f)

    Membran brennbarer Kanäle.

    MED/3.19

    Gardinen, Vorhänge und andere hängende Textilwerkstoffe

    MED/3.20

    Polstermöbel

    MED/3.21

    Bettzeug

    MED/3.22

    Feuerklappen

    MED/3.25

    Feuerfeste eckige und runde Schiffsfenster der Klassen „A“ und „B“

    MED/3.26

    Durchführungen durch Trennflächen vom Typ „A“:

    a)

    Durchgänge elektrischer Kabel,

    b)

    Durchführungen von Rohren, Schächten, Lüftungsnetzenden usw.

    MED/3.27

    Durchführungen durch Trennflächen vom Typ „B“:

    a)

    Durchgänge elektrischer Kabel,

    b)

    Durchführungen von Rohren, Schächten, Lüftungsnetzenden usw.

    MED/3.28

    Berieselungssysteme (beschränkt auf Berieselungsdüsen)

    (Hierzu zählen Düsen für feste Berieselungssysteme auf Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (HSC))

    MED/3.29

    Feuerlöschschläuche

    Feuerlöschdruckschläuche (Flachschläuche), Innendurchmesser 25-52 mm

    MED/3.30

    Tragbare Sauerstoffanalyse- und Gasspürgeräte

    MED/3.32

    Feuerdämmende Werkstoffe (ausgenommen Möbel) für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge

    MED/3.33

    Feuerdämmende Werkstoffe für Möbel für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge

    MED/3.34

    Feuerbeständige Trennflächen für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge

    MED/3.35

    Feuertüren auf Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen

    MED/3.36

    Feuerklappen auf Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen

    MED/3.37

    Durchführungen durch feuerbeständige Trennflächen in Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen:

    a)

    Durchgänge elektrischer Kabel,

    b)

    Durchführungen von Rohren, Schächten, Lüftungsnetzenden usw.

    MED/3.38

    Tragbare Feuerlöscher für Rettungsboote und Bereitschaftsboote

    MED/3.39

    Düsen für gleichwertige Wassernebel-Löschanlagen für Maschinenräume und Ladungspumpenräume

    MED/3.40

    Bodennahe Sicherheitsleitsysteme (nur Bestandteile)

    MED/3.41

    Fluchtretter (EEBD)

    MED/3.42

    Bestandteile von Inertgasanlagen

    MED/3.43

    Düsen von Feuerlöschanlagen für Frittiergeräte (selbsttätige oder manuelle Bedienung)

    MED/3.44

    Brandschutzausrüstung: Rettungsleine

    MED/3.45

    Gleichwertige Bestandteile fest eingebauter Gas-Löschanlagen (Löschmittel, Ventile und Düsen) für Maschinenräume und Ladungspumpenräume

    MED/3.46

    Gleichwertige fest eingebaute Gas-Löschanlagen für Maschinenräume (Aerosolanlagen)

    MED/3.47

    Konzentrat für fest eingebaute hochwirksame Schaumlöschanlagen für Maschinenräume und Ladungspumpenräume

    MED/3.48

    Bestandteile fest eingebauter, örtlich einzusetzender Feuerlöschsysteme auf Wasserbasis für Maschinenräume vom Typ „A“.

    MED/3.49a

    Fest eingebaute Löschanlagen auf Wasserbasis für Ro-Ro-Räume, Fahrzeugräume und Sonderräume:

    a)

    vorschriftenbasierte Systeme entsprechend Rundschr. 1430 Klausel 4,

    b)

    leistungsbasierte Systeme entsprechend Rundschr. 1430 Klausel 5.

    MED/3.51

    Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume:

    a)

    Brandmeldeanlagen.

    b)

    Energieversorgungseinrichtungen,

    c)

    Wärmemelder — Punktförmige Melder,

    d)

    Rauchmelder: Punktförmige Melder nach dem Streulicht-, Durchlicht- oder Ionisationsprinzip,

    e)

    Flammenmelder: Punktförmige Melder,

    f)

    Handbediente Meldestellen,

    g)

    Kurzschlussisolatoren,

    h)

    Eingangs-/Ausgangsgeräte,

    i)

    Kabel.

    MED/3.52

    Nicht tragbare und nicht bewegliche Feuerlöscher

    MED/3.53

    Feuermeldeanlagen — Signaltongeber

    MED/3.54

    Fest eingebaute Sauerstoffanalyse- und Gasspürgeräte

    MED/3.55

    Mehrzweckstrahlrohre

    (Sprüh-/Vollstrahlrohre)

    MED/3.56

    Ortsfeste Feuerlöschschlauchsysteme

    Schlauchhaspeln mit formstabilem Schlauch

    MED/3.57

    Bestandteile von Mittelschaum (ME)-Feuerlöschanlagen — fest eingebaute Deckanlage für Tankschiffe

    MED/3.58

    Bestandteile von fest eingebauten Schwerschaum (SE)-Feuerlöschanlagen für Maschinenräume und Deckschutz auf Tankschiffen.

    MED/3.59

    Feuerlöschschaummittel (Konzentrat) für fest eingebaute Feuerlöschanlagen auf Chemie-Tankschiffen

    MED/3.60

    Düsen für fest eingebaute Druckwasser-Sprühfeuerlöschanlagen für Kabinenbalkone

    MED/3.61a

    Leichtschaum-Feuerlöschsysteme für geschlossene Räume zum Schutz von Maschinenräumen und Ladungspumpenräumen, Fahrzeug- und Ro-Ro-Räumen, Sonderräumen und Frachträumen.

    MED/3.61b

    Leichtschaum-Feuerlöschsysteme für Außenbereiche zum Schutz von Maschinenräumen und Ladungspumpenräumen, Fahrzeug- und Ro-Ro-Räumen, Sonderräumen und Frachträumen.

    MED/3.62

    Pulver-Feuerlöschsysteme

    MED/3.63

    Bestandteile von Rauchmeldeanlagen mit Probenahme

    MED/3.64

    Trennflächen vom Typ „C“

    MED/3.65

    Fest installierte Detektoren für Kohlenwasserstoffe

    MED/3.66

    Evakuierungsleitsysteme als Alternative zu bodennahen Sicherheitsleitsystemen

    MED/3.67

    Schaum-Feuerlöschgeräte für Helikoptervorrichtungen

    MED/3.68

    Bestandteile von fest eingebauten Feuerlöschanlagen für Dunstabzugs-Abluft von Kombüsen

    MED/3.69

    Tragbarer Wassermonitor für Schiffe, die am oder nach dem 1. Januar 2016 fertiggestellt wurden und für die Beförderung von fünf oder mehr Lagen von Containern auf dem Wetterdeck oder darüber ausgelegt sind

    MED/3.70

    Feuerlöschschläuche

    formstabile Schläuche für ortsfeste Systeme

    MED/3.71

    Ortsfeste Feuerlöschschlauchsysteme

    Systeme mit Flachschläuchen

    4.   Navigationsausrüstung

    Nummer und Bezeichnung

    MED/4.1

    Magnetkompass

    Klasse A für Schiffe

    MED/4.2

    Steuerkurstransmitter THD (Magnetkompass)

    MED/4.3

    Kreiselkompass

    MED/4.6

    Echolotanlage

    MED/4.7

    Geräte zum Anzeigen der Geschwindigkeit und der zurückgelegten Distanz (SDME)

    MED/4.9

    Gerät zum Anzeigen der Drehgeschwindigkeit

    MED/4.14

    GPS-Ausrüstung

    MED/4.15

    GLONASS-Ausrüstung

    MED/4.16

    Kursregelungssystem (HCS)

    MED/4.18

    Ortungsgeräte für Suche und Rettung (SRLD):

    9-GHz-Radartransponder für Suche und Rettung (SART)

    MED/4.20

    Ruderlagenanzeiger (Ruderwinkelanzeiger)

    MED/4.21

    Anzeiger der Propellerdrehzahl

    MED/4.22

    Anzeiger der Propellersteigung

    MED/4.23

    Magnetkompass Klasse B für Rettungsboote und Bereitschaftsboote

    MED/4.29

    Schiffsdatenschreiber (VDR)

    MED/4.30

    Elektronisches Seekartendarstellungs- und Informationssystem (ECDIS), mit Backup, und Rastersystem zur Darstellung von Seekarten (RCDS)

    MED/4.31

    Kreiselkompass für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge

    MED/4.32

    Weltweites automatisches Schiffsidentifizierungssystem (AIS)

    MED/4.33

    Bahnführungssystem

    (einsatzfähig ab Mindestmanövriergeschwindigkeit bis max. 30 Knoten)

    MED/4.34

    Radaranlage CAT 1

    MED/4.35

    Radaranlage CAT 2

    MED/4.36

    Radaranlage CAT 3

    MED/4.37

    Radaranlage für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge (CAT 1H und CAT 2H)

    MED/4.38

    Radaranlage, zugelassen mit Seekartenoption, nämlich:

    a)

    CAT 1C,

    b)

    CAT 2C,

    c)

    CAT 1HC,

    d)

    CAT 2HC.

    MED/4.39

    Radarreflektor (passiv)

    MED/4.40

    Kursregelungssystem für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge

    MED/4.41

    Steuerkurstransmitter THD (GNSS-Methode)

    MED/4.42

    Suchscheinwerfer für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge

    MED/4.43

    Nachtsichtgerät für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge

    MED/4.44

    Korrektursignalempfänger für DGPS- und DGLONASS-Anlagen

    MED/4.46

    Steuerkurstransmitter THD (Kreiselkompass)

    MED/4.47

    Vereinfachter Schiffsdatenschreiber (S-VDR)

    MED/4.49

    Lotsenleiter

    MED/4.50

    DGPS-Ausrüstung

    MED/4.51

    DGLONASS-Ausrüstung

    MED/4.52

    Tagsignalscheinwerfer

    MED/4.53

    Aktiver Radarreflektor

    MED/4.54

    Kompasspeileinrichtung

    MED/4.55

    Ortungsgeräte für Suche und Rettung (SRLD):

    AIS-SART-Geräte

    MED/4.56

    Galileo-Ausrüstung

    MED/4.57

    Wachalarmsystem für Kommandobrücke (BNWAS)

    MED/4.58

    Schallsignal-Empfangsanlage

    MED/4.59

    Integriertes Navigationssystem

    5.   Funkausrüstung

    Nummer und Bezeichnung

    MED/5.1

    UKW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk

    MED/5.2

    UKW-DSC-Wachempfänger

    MED/5.3

    NAVTEX-Empfänger

    MED/5.4

    EGC-Empfänger

    MED/5.5

    KW-MSI-Empfänger (KW-NBDP-Empfänger)

    MED/5.6

    Satelliten-EPIRB 406 MHz (COSPAS-SARSAT)

    MED/5.10

    GW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk

    MED/5.11

    GW-Funk-DSC-Wachempfänger

    MED/5.13

    Inmarsat-C SES

    MED/5.14

    GW-KW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC, NBDP und Sprechfunk

    MED/5.15

    GW-KW-DSC- Wachempfänger mit Scanfunktion

    MED/5.17

    Tragbare UKW-Sprechfunkgeräte (Sender/Empfänger) für Überlebensfahrzeuge

    MED/5.18

    Fest eingebaute UKW-Sprechfunkgeräte (Sender/Empfänger) für Überlebensfahrzeuge

    MED/5.19

    Inmarsat-F77

    6.   Ausrüstung nach COLREG 72

    Nummer und Bezeichnung

    MED/6.1

    Navigationslichter

    7.   Sicherheitsausrüstung für Massengutschiffe

    Dieses Kapitel enthält derzeit keine Gegenstände.

    8.   Ausrüstung nach SOLAS-Kapitel II-1

    Nummer und Bezeichnung

    MED/8.1

    Wasserstandsmelder


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