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Document 32018D1657
Council Implementing Decision (CFSP) 2018/1657 of 6 November 2018 implementing Decision (CFSP) 2016/849 concerning restrictive measures against the Democratic People's Republic of Korea
Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/1657 des Rates vom 6. November 2018 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/1657 des Rates vom 6. November 2018 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
ST/13089/2018/INIT
ABl. L 276 vom 7.11.2018, p. 12–18
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
7.11.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 276/12 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2018/1657 DES RATES
vom 6. November 2018
zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP (1), insbesondere auf Artikel 33 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 27. Mai 2016 den Beschluss (GASP) 2016/849 angenommen. |
(2) |
Am 3. Oktober 2017 hat der mit der Resolution 1718 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzte Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (im Folgenden „Ausschuss des VN-Sicherheitsrat“) vier Schiffe für ein Verbot des Einlaufens in Häfen benannt. |
(3) |
Am 28. Dezember 2017 hat der mit der Ausschuss des VN-Sicherheitsrates vier weitere Schiffe für ein Verbot des Einlaufens in Häfen benannt. |
(4) |
Am 30. März 2018 hat der Ausschuss des VN-Sicherheitsrates 15 Schiffe für ein Einfrieren von Vermögenswerten, 25 Schiffe für ein Verbot des Einlaufens in Häfen und zwölf Schiffe für einen Entzug des Rechts des Führens der Flagge benannt. |
(5) |
Diese Schiffe sind in Anhang IV des Beschlusses (GASP) 2016/849 aufgeführt. |
(6) |
Der Ausschuss des VN-Sicherheitsrates hat auf der Liste der benannten Schiffe weitere Angaben zu einigen dieser Schiffe veröffentlicht. |
(7) |
Anhang IV des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang IV des Beschlusses (GASP)2016/849 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 6. November 2018.
Im Namen des Rates
Der Präsident
H. LÖGER
ANHANG
1. |
In Anhang IV des Beschlusses (GASP) 2016/849 erhalten die Einträge 1 bis 12 unter der Überschrift „A. Schiffe, denen das Recht entzogen wurde, die Flagge zu führen“ folgende Fassung:
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2. |
In Anhang IV des Beschlusses (GASP) 2016/849 erhalten die Einträge 1 bis 33 unter der Überschrift „D. Schiffe, denen das Einlaufen in Häfen verboten ist“ folgende Fassung:
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3. |
In Anhang IV des Beschlusses (GASP) 2016/849 erhalten die Einträge 1 bis 15 unter der Überschrift „E. Schiffe, die mit dem Einfrieren von Vermögenswerten belegt sind“ folgende Fassung:
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