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Document 32014R1276
Council Implementing Regulation (EU) No 1276/2014 of 1 December 2014 implementing Article 17(1) of Regulation (EU) No 224/2014 concerning restrictive measures in view of the situation in the Central African Republic
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1276/2014 des Rates vom 1. Dezember 2014 zur Durchführung des Artikels 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1276/2014 des Rates vom 1. Dezember 2014 zur Durchführung des Artikels 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik
ABl. L 346 vom 2.12.2014, p. 19–22
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
2.12.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 346/19 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1276/2014 DES RATES
vom 1. Dezember 2014
zur Durchführung des Artikels 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 224/2014 des Rates vom 10. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik (1), insbesondere auf Artikel 17 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 10. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 224/2014 angenommen. |
(2) |
Am 4. November 2014 hat der gemäß der Resolution 2127 (2013) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzte Sanktionsausschuss die Angaben zu drei Personen in der Liste der Personen und Einrichtungen aktualisiert, die den Maßnahmen gemäß den Nummern 30 und 32 der Resolution 2134 (2014) unterliegen. |
(3) |
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 wird durch den Anhang der vorliegenden Verordnung ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 1. Dezember 2014.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
B. LORENZIN
(1) ABl. L 70 vom 11.3.2014, S. 1.
ANHANG
„ANHANG I
LISTE DER PERSONEN UND ORGANISATIONEN NACH ARTIKEL 5
A. Personen
1. François Yangouvonda BOZIZÉ (Aliasname: a) Bozizé Yangouvonda ).
Geburtsdatum: 14. Oktober 1946.
Geburtsort: Mouila, Gabun.
Staatsangehörigkeit: Zentralafrikanische Republik.
Anschrift: Uganda.
Weitere Angaben: Name der Mutter: Martine Kofio.
Tag der Benennung durch die VN: 9. Mai 2014.
Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Die Benennung von Bozizé erfolgte am 9. Mai 2014 gemäß Nummer 36 der Resolution 2134 (2014) mit der Begründung: ‚Nimmt Handlungen vor, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik untergraben, oder unterstützt diese.‘
Weitere Angaben
Bozizé hat zusammen mit seinen Unterstützern zu dem Angriff auf Bangui vom 5. Dezember 2013 aufgerufen. Seither hat er weiter versucht, destabilisierende Operationen durchzuführen, um die Spannungen in der Hauptstadt der Zentralafrikanischen Republik aufrechtzuerhalten. Bozizé war Berichten zufolge Gründer der Anti-Balaka-Milizgruppe, ehe er am 24. März 2013 aus der Zentralafrikanischen Republik floh. Bozizé hat seine Miliz in einem Kommuniqué aufgefordert, die Gräueltaten gegen das derzeitige Regime und die Islamisten fortzusetzen. Bozizé hat Berichten zufolge Milizionäre finanziell und materiell unterstützt, die auf eine Destabilisierung des derzeitigen Übergangs aus sind und seine Rückkehr an die Macht betreiben. Ein Großteil der Anti-Balaka-Milizionäre gehörte den Streitkräften der Zentralafrikanischen Republik an, die nach dem Staatsstreich in den ländlichen Gebieten verstreut waren und anschließend von Bozizé neu organisiert wurden. Bozizé und seine Unterstützer haben über die Hälfte der Anti-Balaka-Einheiten unter ihrer Kontrolle.
Kräfte, die loyal zu Bozizé stehen, waren mit Sturmgewehren, Mörsern und Raketenwerfern ausgerüstet und zunehmend an Vergeltungsschlägen gegen die muslimische Bevölkerung der Zentralafrikanischen Republik beteiligt. Die Lage in der Zentralafrikanischen Republik hat sich nach dem Angriff von Anti-Balaka-Kräften in Bangui vom 5. Dezember 2013, bei dem mehr als 700 Menschen den Tod fanden, rasch verschlechtert.
2. Nourredine ADAM (Aliasnamen: a) Nureldine Adam; b) Nourreldine Adam; c) Nourreddine Adam; d) Mahamat Nouradine Adam).
Benennung: Bezeichnung: a) General; b) Minister für Sicherheit; c) Generaldirektor des ‚Außerordentlichen Ausschusses für die Verteidigung der demokratischen Errungenschaften‘.
Geburtsdatum: a) 1970 b) 1969 c) 1971 d) 1. Januar 1970.
Geburtsort: Ndele, Zentralafrikanische Republik.
Staatsangehörigkeit: Zentralafrikanische Republik. Reisepass-Nr.: D00001184.
Anschrift: Birao, Zentralafrikanische Republik.
Tag der Benennung durch die VN: 9. Mai 2014.
Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Die Benennung von Nourredine erfolgte am 9. Mai 2014 gemäß Nummer 36 der Resolution 2134 (2014) mit der Begründung: ‚Nimmt Handlungen vor, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik untergraben, oder unterstützt diese.‘
Weitere Angaben
Noureddine ist einer der ursprünglichen Anführer der Séléka. Er war nachweislich sowohl General als auch Präsident einer der bewaffneten Rebellengruppen der Séléka, nämlich der Central PJCC, einer Gruppe, die früher unter dem Namen Konvention der Patrioten für Gerechtigkeit und Frieden und der Abkürzung CPJP (Convention des patriotes pour la justice et la paix) bekannt war. Als ehemaliger Anführer der ‚fundamentalistischen‘ Splittergruppe der Konvention der Patrioten für Gerechtigkeit und Frieden (CPJP/F) war er der militärische Koordinator der Ex-Séléka während der Offensiven im Rahmen des früheren Aufstands in der Zentralafrikanischen Republik zwischen Anfang Dezember 2012 und März 2013. Ohne die von Noureddine geleistete Hilfe und seine engen Verbindungen zu tschadischen Spezialkräften wäre die Séléka wahrscheinlich nicht in der Lage gewesen, den früheren Präsidenten der Zentralafrikanischen Republik, François Bozizé, aus dem Amt zu jagen.
Nach der Ernennung von Catherine Samba-Panza zur Übergangspräsidentin am 20. Januar 2014 war er einer der führenden Köpfe hinter dem taktischen Rückzug der Ex-Séléka in Sibut; dabei verfolgte er das Ziel, seinen Plan zur Schaffung einer muslimischen Hochburg im Norden des Landes umzusetzen. Er hat seine Kräfte unmissverständlich aufgefordert, die Anordnungen der Übergangsregierung und der militärischen Führer der Internationalen Unterstützungsmission in der Zentralafrikanischen Republik unter afrikanischer Führung (MISCA) zu missachten. Noureddine leitet aktiv die Ex-Séléka — die früheren Séléka-Kräfte, die Berichten zufolge von Djotodia im September 2013 aufgelöst wurden —, und er leitet Operationen gegen christliche Gemeinschaften; ferner wird das Vorgehen der Ex-Séléka in der Zentralafrikanischen Republik von ihm weiterhin in erheblichem Umfang unterstützt und geleitet.
Die Benennung von Nourredine erfolgte am 9. Mai 2014 zudem gemäß Nummer 37 Buchstabe b der Resolution 2134 (2014) mit der Begründung: ‚Beteiligt an der Planung, Leitung oder Begehung von Taten, die internationale Menschenrechtsnormen bzw. das humanitäre Völkerrecht verletzen.‘
Weitere Angaben
Nachdem die Séléka am 24. März 2013 die Kontrolle in Bangui übernommen hatte, wurde Nourredine Adam Minister für Sicherheit, danach wurde er zum Generaldirektor des ‚Außerordentlichen Ausschusses für die Verteidigung der demokratischen Errungenschaften‘ (Comité extraordinaire de défense des acquis démocratiques — CEDAD, ein inzwischen abgeschaffter Geheimdienst der Zentralafrikanischen Republik) ernannt. Nourredine Adam nutzte den CEDAD als seine persönliche politische Polizei, die zahlreiche willkürliche Verhaftungen, Folterungen und außergerichtliche Hinrichtungen durchgeführt hat. Außerdem war Noureddine eine der Hauptfiguren hinter der blutigen Operation in Boy Rabe. Boy Rabe, eine Gemeinde in der Zentralafrikanischen Republik, die als Bastion der Anhänger von François Bozizé und seiner ethnischen Gruppe gilt, wurde im August 2013 von Séléka-Kräften gestürmt. Unter dem Vorwand, Waffenverstecke zu suchen, haben die Séléka-Truppen Berichten zufolge eine sehr hohe Zahl von Zivilisten getötet; anschließend kam es zu wilden Plünderungen. Als sich diese Angriffe auf andere Viertel ausdehnten, strömten Tausende Einwohner auf den internationalen Flughafen, der aufgrund der Anwesenheit französischer Truppen als sicherer Ort galt, und besetzten die Startbahn.
Die Benennung von Nourredine erfolgte am 9. Mai 2014 zudem gemäß Nummer 37 Buchstabe d der Resolution 2134 (2014) mit der Begründung: ‚Leistet Unterstützung für bewaffnete Gruppen oder kriminelle Netze durch illegale Ausbeutung natürlicher Ressourcen.‘
Weitere Angaben
Anfang 2013 spielte Nourredine Adam eine wichtige Rolle in den Finanzierungsnetzen der Ex-Séléka. Er reiste nach Saudi-Arabien, Katar und in die Vereinigten Arabischen Emirate, um Gelder für den früheren Aufstand zu sammeln. Er war auch als Vermittler für einen tschadischen Diamantenschmugglerring tätig, der zwischen der Zentralafrikanischen Republik und dem Tschad operierte.
3. Levy YAKETE (Aliasnamen: a) Levi Yakite; b) Levy Yakété; c) Levi Yakété).
Geburtsdatum: a) 14. August 1964 b) 1965.
Geburtsort: Bangui, Zentralafrikanische Republik.
Staatsangehörigkeit: Zentralafrikanische Republik.
Anschrift: Nantes, Frankreich.
Weitere Angaben: Name des Vaters: Pierre Yakété; Name der Mutter: Joséphine Yamazon.
Tag der Benennung durch die VN: 9. Mai 2014.
Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Die Benennung von Yakete erfolgte am 9. Mai 2014 gemäß Nummer 36 der Resolution 2134 (2014) mit der Begründung: ‚Nimmt Handlungen vor, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik untergraben, oder unterstützt diese.‘
Weitere Angaben
Yakete wurde am 17. Dezember 2013 politischer Koordinator der neu gebildeten Anti-Balaka-Rebellengruppe ‚Volkswiderstandsbewegung für die Reform der Zentralafrikanischen Republik‘. Er war unmittelbar an Entscheidungen einer Rebellengruppe beteiligt, die an Taten beteiligt war, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit in der Zentralafrikanischen Republik untergraben haben, insbesondere am und nach dem 5. Dezember 2013. Außerdem waren dieser Gruppe in den Resolutionen 2127, 2134 und 2149 solche Taten ausdrücklich zugeschrieben worden. Yakete wird beschuldigt, die Festnahme von Personen angeordnet zu haben, die mit der Séléka in Verbindung standen, zu Angriffen auf Personen aufgerufen zu haben, die Präsident Bozizé nicht unterstützten, und junge Milizionäre rekrutiert zu haben, um Regimegegner mit Macheten zu attackieren. Nach dem März 2013 gehörte er weiter dem Gefolge von François Bozizé an und trat der Front für die Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung in der Zentralafrikanischen Republik (Front pour le Retour à l'Ordre Constitutionnel en CentrAfrique — FROCCA) bei, deren Ziel es war, den abgesetzten Präsidenten mit allen Mitteln wieder an die Macht zu bringen.
Im Spätsommer 2013 reiste er nach Kamerun und Benin, wo er versuchte, Menschen für den Kampf gegen die Séléka zu rekrutieren. Im September 2013 versuchte er, die Kontrolle über Operationen wiederzuerlangen, die von Pro-Bozizé-Kämpfern in Städten und Dörfern in der Nähe von Bossangoa durchgeführt wurden. Yakete wird auch verdächtigt, die Verteilung von Macheten unter jungen arbeitslosen Christen zu fördern, um deren Angriffe auf Muslime zu erleichtern.
B. Organisationen“