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Document 32013D0481

    2013/481/EU: Beschluss des Rates vom 26. September 2013 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banco de España

    ABl. L 262 vom 4.10.2013, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2013/481/oj

    4.10.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 262/9


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 26. September 2013

    zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banco de España

    (2013/481/EU)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 4 über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,

    gestützt auf die Empfehlung EZB/2013/32 der Europäischen Zentralbank vom 2. September 2013 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banco de España (1),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken des Eurosystems werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden, geprüft.

    (2)

    Das Mandat der gegenwärtigen externen Rechnungsprüfer der Banco de España endete nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2012. Es ist deshalb erforderlich, ab dem Geschäftsjahr 2013 externe Rechnungsprüfer zu bestellen.

    (3)

    Die Banco de España hat KPMG Auditores, S.L. als externe Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2013 bis 2017 ausgewählt.

    (4)

    Der EZB-Rat hat empfohlen, KPMG Auditores, S.L. als externe Rechnungsprüfer der Banco de España für die Geschäftsjahre 2013 bis 2017 zu bestellen.

    (5)

    Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG des Rates (2) entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Artikel 1 Absatz 3 des Beschlusses 1999/70/EG erhält folgende Fassung:

    „(3)   KPMG Auditores S.L werden als der externe Rechnungsprüfer der Banco de España für die Geschäftsjahre 2013 bis 2017 anerkannt.“

    Artikel 2

    Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss ist an die Europäische Zentralbank gerichtet.

    Geschehen zu Brüssel am 26. September 2013.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    E. GUSTAS


    (1)  ABl. C 264 vom 13.9.2013, S. 1.

    (2)  Beschluss 1999/70/EG des Rates vom 25. Januar 1999 über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken (ABl. L 22 vom 29.1.1999, S. 69).


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