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Document 32013D0270
Council Decision 2013/270/CFSP of 6 June 2013 amending Decision 2010/413/CFSP concerning restrictive measures against Iran
Beschluss 2013/270/GASP des Rates vom 6. Juni 2013 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
Beschluss 2013/270/GASP des Rates vom 6. Juni 2013 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
ABl. L 156 vom 8.6.2013, p. 10–14
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
In force
8.6.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 156/10 |
BESCHLUSS 2013/270/GASP DES RATES
vom 6. Juni 2013
zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
gestützt auf den Beschluss 2010/413/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (1), insbesondere auf Artikel 23,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 26. Juli 2010 den Beschluss 2010/413/GASP angenommen. |
(2) |
Am 20. Dezember 2012 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Resolution des Sicherheitsrates der VN) 1737 (2006) eingesetzt wurde, die Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die gemäß den Resolutionen des Sicherheitsrates der VN 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) und 1929 (2010) ein Reiseverbot sowie das Einfrieren ihrer Vermögenswerte verhängt wurde, insofern geändert, als zwei Einrichtungen zu der Liste hinzugefügt wurden. Diese Einrichtungen sollten in die in Anhang I des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltene Liste von Personen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden. |
(3) |
Darüber hinaus ist der Rat der Auffassung, dass weitere Einrichtungen mit Verbindungen zu bereits gelisteten Einrichtungen in die in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten. |
(4) |
Der Rat ist ferner der Auffassung, dass die Einträge zu bestimmten in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP aufgeführten Personen und Einrichtungen geändert werden sollten. |
(5) |
Es liegen keine Gründe mehr dafür vor, bestimmte Einrichtungen weiterhin auf der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltenen Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, zu führen. |
(6) |
Der Beschluss 2010/413/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Anhänge I und II des Beschlusses 2010/413/GASP werden nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 6. Juni 2013.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. SHATTER
(1) ABl. L 195 vom 27.7.2010, S. 39.
ANHANG
I. Folgende Einrichtungen werden in die in Anhang I des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltene Liste aufgenommen:
A. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind
Einrichtungen
(1) |
Yas Air: Yas Air ist der neue Name für Pars Air, eine Gesellschaft, die im Eigentum der Pars Aviation Services Company stand, die ihrerseits vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der Resolution 1747 (2007) bezeichnet wurde. Yas Air hat die Pars Aviation Services Company, eine von den Vereinten Nationen bezeichnete Einrichtung, dabei unterstützt, gegen Ziffer 5 der Resolution 1747 (2007) zu verstoßen. Adresse: Mehrabad International Airport, Next to Terminal No. 6, Teheran, Iran. Datum der Bezeichnung durch die VN: 10.12.2012. |
(2) |
SAD Import Export Company: SAD Import Export Company hat die Parchin Chemical Industries und die 7th of Tir Industries, eine von den Vereinten Nationen bezeichnete Einrichtung, dabei unterstützt, gegen Ziffer 5 der Resolution 1747 (2007) zu verstoßen. Adresse: Haftom Tir Square, South Mofte Avenue, Tour Line No. 3/1, Teheran, Iran; P.O. Box 1584864813. Datum der Bezeichnung durch die VN: 10.12.2012. |
II. Folgende Einrichtungen werden in die in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltene Liste aufgenommen:
I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen
B. Einrichtungen
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Name |
Angaben zur Identität |
Gründe |
Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste |
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1 |
Petropars Iran Company (alias: PPI) |
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Tochterunternehmen der bezeichneten Einrichtung Petropars Ltd |
8.6.2013 |
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2. |
Petropars Oilfield Services Company (alias: POSCO) |
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Tochterunternehmen der bezeichneten Einrichtung Petropars Iran Company |
8.6.2013 |
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3. |
Petropars Operation & Management Company (alias: POMC) |
|
Tochterunternehmen der bezeichneten Einrichtung Petropars Iran Company |
8.6.2013 |
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4. |
Petropars Resources Engineering Ltd (alias: PRE) |
|
Tochterunternehmen der bezeichneten Einrichtung Petropars Iran Company |
8.6.2013 |
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5. |
Iranian Oil Company (U.K.) Limited (IOC) |
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Die IOC ist alleiniges Eigentum der Naftiran Intertrade Company (NICO). Die NICO wiederum ist im Rahmen von EU-Sanktionen bezeichnet, weil sie alleiniges Eigentum der National Iranian Oil Company (NIOC) ist, die ebenfalls von der EU bezeichnet wurde, weil sie Finanzmittel für die iranische Regierung bereitstellt. Alle dreiVorstandsmitglieder der IOC (Stand vom 18. Dezember 2012) waren zuvor in leitender Stellung bei der NIOC tätig, was ein weiterer Beleg für die engen Verbindungen zwischen der IOC und der NIOC ist. |
8.6.2013 |
III. Die unten aufgeführten Einträge zu den in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP aufgeführten Personen und Einrichtungen erhalten folgende Fassung:
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Bezeichnung |
Angaben zur Identität |
Gründe |
Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste |
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1. |
Sorinet Commercial Trust (SCT) (alias: SCT Bankers; SCT Bankers Kish Company (PJS); SCT Bankers Company Branch; Sorinet Commercial Trust Bankers) |
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Sorinet Commercial Trust (SCT) hilft bezeichneten Einrichtungen bei Verstößen gegen die Bestimmungen der EU-Verordnung zu Iran und stellt der iranischen Regierung finanzielle Unterstützung bereit. SCT ist Teil der Sorinet Group, deren Eigentümer und Betreiber Babak Zanjani ist. Wird zur Kanalisierung von Zahlungen aus iranischen Ölgeschäften genutzt. |
22.12.2012 |
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2. |
Mohammad Moghaddami FARD |
Geburtsdatum: 19.7.1956, Pass-Nr.: N10623175 (iranischer Pass), ausgestellt am 27.3.2007, gültig bis 26.3.2012. |
Ehemaliger Regionaldirektor der IRISL in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Geschäftsführer der von der Europäischen Union mit Sanktionen belegten Pacific Shipping und der Great Ocean Shipping Company alias Oasis Freight Agency, die ebenfalls von der Europäischen Union mit Sanktionen belegt wurde. Hat 2010 im Zuge von Bestrebungen, die Bezeichnung der IRISL durch die EU zu umgehen, die Crystal Shipping FZE gegründet. |
1.12.2011 |
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3. |
Ahmad Sarkandi |
Geboren am 30.9.1953, iranischer Staatsangehöriger. |
Ehemaliger Finanzdirektor der IRISL (seit 2011). Ehemaliger Exekutivdirektor mehrerer Tochterfirmen der IRISL, die von der EU mit Sanktionen belegt wurden; verantwortlich für die Gründung mehrerer Scheinfirmen, für die er noch immer als Geschäftsführer und Teilhaber registriert ist. |
1.12.2011 |
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4. |
Good Luck Shipping Company |
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Für die IRISL tätiges Unternehmen. Unter der Kontrolle von Mohammad Moghddami Fard. Die Good Luck Shipping Company wurde als Nachfolgeunternehmen der Oasis Freight Company, auch bekannt als Great Ocean Shipping Services, die von der EU mit Sanktionen belegt wurde und sich im gerichtlichen Vergleichsverfahren befindet, gegründet. Die Good Luck Shipping Company hat gefälschte Frachtpapiere für die IRISL und für Einrichtungen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL stehen, ausgestellt. Ist im Namen der von der EU bezeichneten HDSL und der Sapid in den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig. Im Juni 2011 als Reaktion auf die Sanktionen als Nachfolgeunternehmen der Great Ocean Shipping Services gegründet. |
1.12.2011 |
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5. |
Azores Shipping Company alias Azores Shipping FZE LLC |
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Unter der Kontrolle von Mohammad Moghddami Fard. Erbringt Leistungen für die Valfajre Shipping Company, eine von der EU bezeichnete Tochterfirma der IRISL. Scheinfirma im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Sie ist die Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz oder unter der Kontrolle der IRISL befindet. Moghddami Fard ist einer der Geschäftsführer des Unternehmens. |
1.12.2011 |
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6. |
Pacific Shipping |
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Handelt im Nahen Osten im Namen der IRISL. Ist eine Tochtergesellschaft der Azores Shipping Company. Geschäftsführer ist Mohammad Moghaddami Fard. War im Oktober 2010 an der Gründung von Scheinfirmen beteiligt, um zur Vermeidung von Sanktionen deren Namen auf Frachtbriefen zu verwenden. Ist weiterhin an der Einsatzplanung der Schiffe der IRISL beteiligt. |
1.12.2011 |
IV. Folgende Einrichtungen werden von der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltenen Liste gestrichen:
1. |
Sad Export Import Company (a.k.a. SAD Import & Export Company) |
2. |
Yas Air |
3. |
Oasis Freight Agency |
4. |
Great Ocean Shipping Services (GOSS) |