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Document 32012D0658
2012/658/EU: Council Implementing Decision of 9 October 2012 amending Implementing Decision 2011/344/EU on granting Union financial assistance to Portugal
2012/658/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 9. Oktober 2012 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal
2012/658/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 9. Oktober 2012 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal
ABl. L 295 vom 25.10.2012, p. 14–19
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
25.10.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 295/14 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES
vom 9. Oktober 2012
zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal
(2012/658/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Gemäß Artikel 3 Absatz 9 des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU des Rates (2) hat die Kommission zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und in Abstimmung mit der Europäischen Zentralbank (EZB) zum fünften Mal die Fortschritte der portugiesischen Behörden bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen nach dem wirtschaftlichen und finanziellen Sanierungsprogramm (im Folgenden „Programm“) sowie ihre Wirksamkeit und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen überprüft. |
(2) |
Der Abbau von Ungleichgewichten in der portugiesischen Wirtschaft vollzieht sich rascher als erwartet. Nach einem Nullwachstum im ersten Quartal schrumpfte das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im zweiten Quartal 2012 um erhebliche 1,2 % gegenüber dem Vorquartal. Für das Gesamtjahr wird unverändert mit einem Rezessionstempo von -3 % gerechnet. Mit einem Rückgang auf 3 % des BIP im Jahr 2012 von fast 10 % noch vor zwei Jahren verringert sich das Leistungsbilanzdefizit rascher als erwartet. Diese Anpassung vollzieht sich vor dem Hintergrund kräftiger Exporte und rasch nachlassender Importe. In der Vorausschau wird der Konjunkturverlauf durch nachlassende Impulse von Seiten der Auslandsnachfrage und die Auswirkungen der weiteren Haushaltskonsolidierung beeinträchtigt werden. Infolgedessen wurde die BIP-Wachstumserwartung sowohl für 2013 als auch für 2014 um rund 1 Prozentpunkt auf rund -1 bzw. +1 % heruntergeschraubt. |
(3) |
Trotz eines rigorosen Haushaltsvollzugs auf der Ausgabenseite weisen die Daten bis Juli gegenüber den Haushaltplänen auf eine Haushaltslücke von 1 ¾ % des BIP im Jahr 2012 hin. Die unerwartet rasche Verlagerung von der Inlandsnachfrage hin zu den Exporten ist zwar zu begrüßen, wirkt sich allerdings in zweierlei Weise auf den Haushaltsvollzug aus. Erstens werden beschäftigungsintensive inländische Sektoren wie die Bauwirtschaft höchst negativ davon beeinflusst, und die resultierende höhere Arbeitslosigkeit belastet die Sozialversicherungshaushalte. Zweitens lässt die Steuerergiebigkeit von Produktion und Konsum nach, was merkliche Einnahmenausfälle zur Folge hat. Der von der Wachstumszusammensetzung ausgehende Einnahmeneffekt verstärkt sich durch kategorieinterne Verlagerungen von höher besteuerten Posten wie langlebigen Gebrauchsgütern hin zu niedriger besteuerten Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs. Auch verschärft sich die Schwäche der direkten Besteuerung durch die negative schleichende Steuerprogression, da sinkende Einkommen zu niedrigeren Sätzen besteuert werden und die Steuereinnahmen aus Gewinnen sinken. Im Gegensatz dazu haben sich die Ausgaben insgesamt planmäßig entwickelt, wobei die Einsparungen bei den Arbeitsentgelten höher ausfielen als erwartet. Die niedriger als erwartet ausfallenden Zinsausgaben und die Anpassung des Europäischen Strukturfonds kommen dem Haushaltsvollzug zu Gute. Auch wenn sich die Haushaltslücke im Jahr 2012 durch verschiedene einmalige Faktoren auf rund ¾ % des BIP verringern könnte, bliebe doch ein hoher Übertrag von annähernd 1 ½ des BIP für 2013 und 2014, so dass die haushaltspolitischen Programmziele für 2012-2014 nicht mehr zu erreichen wären. |
(4) |
Angesichts der hohen Einnahmenausfälle und der gedämpfteren Wachstumsaussichten wurden die Defizitziele angepasst und betragen nun 5,0 % des BIP für 2012, 4,5 % des BIP für 2013 und 2,5 % des BIP für 2014. Da sich die Haushaltslücke der Bewertung zufolge im Wesentlichen der Kontrolle der Regierung entzieht, scheint eine Anpassung der Ziele, die einem Teil des Fehlbetrags Rechnung trägt, angemessen. Selbst bei den revidierten Zielen werden 2013 bzw. 2014 noch signifikante Konsolidierungsanstrengungen im Umfang von 3 % bzw. 1 ¾ % des BIP erforderlich sein. Um die Glaubwürdigkeit des Programms zu wahren, ist eine gewisse Frontlastigkeit der Anpassung gerechtfertigt. |
(5) |
Die revidierten haushaltspolitischen Ziele werden durch eine Reihe struktureller ausgaben- und einnahmenseitiger Maßnahmen untermauert. Um das Ziel von 5 % des BIP zu erreichen, sollten noch im Jahr 2012 Maßnahmen im Wert von ¼ % des BIP ergriffen werden. Dazu gehören unter anderem Ausgabenstopps und das Vorziehen einiger für 2013 geplanter Maßnahmen. Für das Jahr 2013 sollten Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 3 % des BIP in den Haushalt aufgenommen werden, um das Ziel von 4,5 % des BIP zu erreichen. Dazu gehören eine weitere Senkung der Lohnsumme vor allem durch den Abbau der Anzahl öffentlicher Bediensteter, eine Kürzung bei den Vorleistungen, Einschnitte bei den Sozialtransfers, eine weitere Rationalisierung im Gesundheitsweisen, eine Einschränkung der Investitionsausgaben sowie eine Steigerung der Einnahmen durch eine Einkommensteuerreform, bei der die Steuerstruktur vereinfacht, die Steuerbemessungsgrundlage durch Abschaffung bestimmter Steuervergünstigungen verbreitert und der durchschnittliche Steuersatz bei gleichzeitiger Verbesserung der Progression angehoben werden soll, eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer durch Abschaffung der Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen, eine Anhebung der Verbrauchsteuern und Veränderungen bei der Vermögensbesteuerung. Für das Jahr 2014 wurde eine umfassende Ausgabenüberprüfung eingeleitet, um Einsparmöglichkeiten (im Umfang von 4 Mrd. EUR im Zeitraum von zwei Jahren) zu ermitteln und so ein Haushaltsdefizit von 2,5 % des BIP zu erreichen. |
(6) |
Instrumente zur Kontrolle der öffentlichen Ausgaben werden eingeführt. Das neue System der Verpflichtungskontrolle wird eingeführt, doch muss seine vollumfängliche Einhaltung sichergestellt werden, um ein weiteres Auflaufen neuer Zahlungsrückstände zu verhindern. Die Fragmentierung des Haushalts sollte abgebaut und teuere Ineffizienzen auf breiter Basis angegangen werden. Dazu gehört die Eindämmung der Verluste staatseigener Unternehmen, die Neuverhandlung öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) und die Forcierung weiterer Einsparungen im Gesundheitswesen. |
(7) |
Ausgehend von den aktuellen Projektionen der Kommission für das nominale BIP-Wachstum (-1,0 % 2011, -2,7 % 2012, 0,3 % 2013 und 2,2 % 2014) und den revidierten haushaltspolitischen Zielen wird für das Verhältnis zwischen öffentlichem Schuldenstand und BIP folgender Pfad erwartet: 107,8 % im Jahr 2011, 119,1 % im Jahr 2012, 123,7 % im Jahr 2013 und 123,6 % im Jahr 2014. Die Schuldenquote würde also bei unter 124 % stabilisiert und unter der Annahme weiterer Fortschritte beim Defizitabbau 2014 auf einen rückläufigen Pfad geführt. Die Schuldenstandsentwicklung wird durch mehrere unter dem Strich erfasste Transaktionen beeinflusst, darunter erhebliche Übernahmen finanzieller Vermögenswerte, insbesondere für die mögliche Rekapitalisierung von Banken und die Finanzierung staatseigener Unternehmen, sowie Differenzen zwischen aufgelaufenen und kassenwirksamen Zinszahlungen. |
(8) |
Die Liquiditäts- und Solvenzlage des Bankensystems hat sich seit der vierten Überprüfung verbessert, worin der noch anhaltende Abbau des Fremdkapitalanteils (Deleveraging), die außerordentlichen Liquiditätshilfen des Eurosystems und eine Kapitalaufstockung im Wert von über 7 Mrd. EUR zum Ausdruck kommen. Die Banken haben ihre aktualisierten Finanzierungs- und Kapitalpläne (4. Ausgabe) vorgelegt. Trotz etwas weniger optimistischer Annahmen für das Einlagenwachstum wollen alle Banken den Richtwert von 120 % für das Kredit-Einlagen-Verhältnis bis 2014 erreichen. Alles in allem entspricht die Umsetzung der Vereinbarung über die spezifischen wirtschaftspolitischen Auflagen (Memorandum of Understanding on Specific Economic Policy Conditionality — „Memorandum of Understanding“) im Finanzsektorbereich den zur Erhaltung der Finanzstabilität festgelegten Zielen. In einigen Banken sind noch Anstrengungen nötig, um die von der Banco de Portugal für 2012 festgesetzte Zielquote von 10 % für das harte Kernkapital (Eigenkapital der Klasse 1) bis Jahresende zu erreichen. |
(9) |
Die Fortschritte bei der Umsetzung von Reformen zur Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Wachstumspotenzial sind weitgehend zufriedenstellend. Die Arbeitsrechtnovelle ist im August 2012 in Kraft getreten. Weitere bedeutende Reformen im Bereich der Abfindungsregelungen und Tarifverhandlungen sind bis Ende September 2012 geplant. Die portugiesische Regierung hat unlängst verschiedene aktive Arbeitsmarktmaßnahmen beschlossen mit dem Ziel, die Funktionsweise der staatlichen Arbeitsvermittlung zu verbessern, die Schaffung von Arbeitsplätzen zu unterstützen, die Aktivierung zu verstärken und effektivere Fortbildungsmöglichkeiten zu schaffen. Die Justizreformen im Bereich der zivilrechtlichen Verfahren und der Organisation des Gerichtswesens, die die Streitverfahren im Zivil- und Handelsrecht beschleunigen und Staus im Gerichtswesen beseitigen werden, kommen gut voran. Mit der Annahme von Änderungen am Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (3) und der Annahme eines Gesetzesentwurfs zur Verbesserung der Funktionsweise stark reglementierter Berufe wurden durch die portugiesische Regierung Schritte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Anerkennung von Berufsqualifikationen unternommen. Bei den sektorspezifischen Rechtsvorschriften sind die Arbeiten zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (4) stetig vorangekommen, wobei bis Ende 2012 mit dem Erlass der noch notwendigen sektorspezifischen Gesetzesänderungen gerechnet wird. Weitere Anstrengungen zur Umsetzung der Initiative „genehmigungsfreie Projekte“ und zur Etablierung eines einheitlichen Ansprechpartners nach Maßgabe der Richtlinie 2006/123/EG sind von zentraler Bedeutung, um den Bürokratieaufwand zu verringern. Um den Finanzierungszugang kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu erleichtern, hat sich die portugiesische Regierung verpflichtet, erforderlichenfalls eine Reihe zusätzlicher Initiativen zu beschließen, einschließlich Mechanismen zur Stärkung der Exportorientierung von KMU. |
(10) |
Aufbauend auf dem unabhängigen Bericht der wichtigsten nationalen Regulierungsbehörden wird Portugal ein Rahmengesetz ausarbeiten, welches das öffentliche Interesse schützt und die Markteffizienz fördert. Das Rahmengesetz wird die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden sowie deren finanzielle, administrative und operative Eigenständigkeit gewährleisten, damit sie ihre Aufgaben in voller Übereinstimmung mit dem Unionsecht wahrnehmen können. Das Rahmengesetz wird auch dazu beitragen, dass die Wettbewerbsbehörde die Wettbewerbsvorschriften wirksam durchsetzen kann, womit das unlängst verabschiedete Wettbewerbsgesetz in seiner Wirkung unterstützt und ergänzt wird. |
(11) |
Die fünfte Aktualisierung des Memorandum of Understanding enthält einen ganzen Abschnitt über die Förderung eines unternehmensfreundlichen Lizenz- und Genehmigungswesens, in dem ein ausführlicherer Zeitplan und genaue Etappenziele bei der Überarbeitung einiger bedeutender Rechtsbereiche aufgestellt werden, etwa der Lizenz- und Genehmigungsverfahren in Umwelt- und Raumplanung, Industrie, Handel und Tourismus. |
(12) |
Angesichts dieser Entwicklungen sollte der Durchführungsbeschluss 2011/344/EU des Rates geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 3 des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU wird wie folgt geändert:
1. |
Die Absätze 3 und 4 erhalten folgende Fassung: „(3) Das gesamtstaatliche Defizit darf den Vorgaben des geänderten Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit entsprechend 2011 nicht über 5,9 % des BIP, 2012 nicht über 5,0 % des BIP, 2013 nicht über 4,5 % des BIP und 2014 nicht über 2,5 % des BIP hinausgehen. Nicht in die Berechnung dieses Defizits einbezogen sind die Kosten, die dem Haushalt durch die Stützung von Banken im Rahmen der Strategie der portugiesischen Regierung für den Finanzsektor entstehen könnten. Die Konsolidierung soll durch dauerhafte Maßnahmen hoher Qualität unter Minimierung der Auswirkungen der Konsolidierung auf schwache Bevölkerungsgruppen erreicht werden. (4) Portugal erlässt die in den Absätzen 5 bis 8 genannten Maßnahmen vor Ablauf des jeweils angegebenen Jahres, wobei die genauen Fristen für die Jahre 2011-2014 im Memorandum of Understanding niedergelegt sind. Bei einer Abweichung von den Zielvorgaben ist Portugal zur Einleitung zusätzlicher Konsolidierungsmaßnahmen bereit, um das Defizit bis 2014 auf unter 3 % des BIP abzusenken.“ |
2. |
Die Absätze 6 bis 9 erhalten folgende Fassung: „(6) Portugal trifft in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Memorandum of Understanding im Laufe des Jahres 2012 folgende Maßnahmen:
(7) Portugal trifft in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Memorandum of Understanding im Laufe des Jahres 2013 folgende Maßnahmen:
(8) Das gesamtstaatliche Defizit 2014 darf 2,5 % des BIP nicht übersteigen. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt Portugal ein durchgreifendes Ausgabensenkungsprogramm im Wert von rund 4 Mrd. EUR im Zeitraum 2014-2015 um. Für die sechste Überprüfung wird eine umfassende Ausgabenüberprüfung durchgeführt, um sämtliche zusätzlichen Einsparungsmöglichkeiten zu ermitteln, und bis Februar 2013 werden die entsprechenden Maßnahmen ausführlich festgelegt. Im Stabilitätsprogramm 2013 werden die Konsolidierungspläne für 2014-2015 vollumfänglich dargelegt. (9) Um das Vertrauen in den Finanzsektor wiederherzustellen, ist Portugal angehalten, eine angemessenere Kapitalausstattung im Bankensektor sicherzustellen und für einen geordneten Fremdkapitalabbau sorgen. Zur Wahrung der Finanzstabilität setzt Portugal die mit der Kommission, der EZB und dem IWF abgestimmte Strategie für den portugiesischen Bankensektor um. Insbesondere wird Portugal
|
3. |
Folgender Absatz wird angefügt: „(10) Um die reibungslose Umsetzung der Programmauflagen sicherzustellen und eine nachhaltige Korrektur der Ungleichgewichte zu unterstützen, steht die Kommission dem Land bei der Haushalts-, Finanzmarkt- und Strukturreform weiterhin beratend und anleitend zur Seite. Während der Laufzeit des finanziellen Beistands für Portugal überprüft die Kommission regelmäßig zusammen mit dem IWF und in Abstimmung mit der EZB die Wirksamkeit und die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der vereinbarten Maßnahmen und empfiehlt die nötigen Korrekturen, um das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum zu erhöhen, die notwendige Konsolidierung der öffentlichen Finanzen sicherzustellen und negative soziale Auswirkungen, insbesondere auf die schwächsten Gruppen der portugiesischen Gesellschaft, möglichst gering zu halten.“ |
Artikel 2
Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet.
Geschehen zu Luxemburg am 9. Oktober 2012.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. D. MAVROYIANNIS
(1) ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1.
(2) ABl. L 159 vom 17.6.2011, S. 88.
(3) ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22.
(4) ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.
(5) ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.
(6) ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22.
(7) ABl. L 48 vom 23.2.2011, S. 1.“