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Document 32012D0658

2012/658/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 9. Oktober 2012 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal

ABl. L 295 vom 25.10.2012, p. 14–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2012/658/oj

25.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 295/14


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

vom 9. Oktober 2012

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal

(2012/658/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 3 Absatz 9 des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU des Rates (2) hat die Kommission zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und in Abstimmung mit der Europäischen Zentralbank (EZB) zum fünften Mal die Fortschritte der portugiesischen Behörden bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen nach dem wirtschaftlichen und finanziellen Sanierungsprogramm (im Folgenden „Programm“) sowie ihre Wirksamkeit und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen überprüft.

(2)

Der Abbau von Ungleichgewichten in der portugiesischen Wirtschaft vollzieht sich rascher als erwartet. Nach einem Nullwachstum im ersten Quartal schrumpfte das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im zweiten Quartal 2012 um erhebliche 1,2 % gegenüber dem Vorquartal. Für das Gesamtjahr wird unverändert mit einem Rezessionstempo von -3 % gerechnet. Mit einem Rückgang auf 3 % des BIP im Jahr 2012 von fast 10 % noch vor zwei Jahren verringert sich das Leistungsbilanzdefizit rascher als erwartet. Diese Anpassung vollzieht sich vor dem Hintergrund kräftiger Exporte und rasch nachlassender Importe. In der Vorausschau wird der Konjunkturverlauf durch nachlassende Impulse von Seiten der Auslandsnachfrage und die Auswirkungen der weiteren Haushaltskonsolidierung beeinträchtigt werden. Infolgedessen wurde die BIP-Wachstumserwartung sowohl für 2013 als auch für 2014 um rund 1 Prozentpunkt auf rund -1 bzw. +1 % heruntergeschraubt.

(3)

Trotz eines rigorosen Haushaltsvollzugs auf der Ausgabenseite weisen die Daten bis Juli gegenüber den Haushaltplänen auf eine Haushaltslücke von 1 ¾ % des BIP im Jahr 2012 hin. Die unerwartet rasche Verlagerung von der Inlandsnachfrage hin zu den Exporten ist zwar zu begrüßen, wirkt sich allerdings in zweierlei Weise auf den Haushaltsvollzug aus. Erstens werden beschäftigungsintensive inländische Sektoren wie die Bauwirtschaft höchst negativ davon beeinflusst, und die resultierende höhere Arbeitslosigkeit belastet die Sozialversicherungshaushalte. Zweitens lässt die Steuerergiebigkeit von Produktion und Konsum nach, was merkliche Einnahmenausfälle zur Folge hat. Der von der Wachstumszusammensetzung ausgehende Einnahmeneffekt verstärkt sich durch kategorieinterne Verlagerungen von höher besteuerten Posten wie langlebigen Gebrauchsgütern hin zu niedriger besteuerten Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs. Auch verschärft sich die Schwäche der direkten Besteuerung durch die negative schleichende Steuerprogression, da sinkende Einkommen zu niedrigeren Sätzen besteuert werden und die Steuereinnahmen aus Gewinnen sinken. Im Gegensatz dazu haben sich die Ausgaben insgesamt planmäßig entwickelt, wobei die Einsparungen bei den Arbeitsentgelten höher ausfielen als erwartet. Die niedriger als erwartet ausfallenden Zinsausgaben und die Anpassung des Europäischen Strukturfonds kommen dem Haushaltsvollzug zu Gute. Auch wenn sich die Haushaltslücke im Jahr 2012 durch verschiedene einmalige Faktoren auf rund ¾ % des BIP verringern könnte, bliebe doch ein hoher Übertrag von annähernd 1 ½ des BIP für 2013 und 2014, so dass die haushaltspolitischen Programmziele für 2012-2014 nicht mehr zu erreichen wären.

(4)

Angesichts der hohen Einnahmenausfälle und der gedämpfteren Wachstumsaussichten wurden die Defizitziele angepasst und betragen nun 5,0 % des BIP für 2012, 4,5 % des BIP für 2013 und 2,5 % des BIP für 2014. Da sich die Haushaltslücke der Bewertung zufolge im Wesentlichen der Kontrolle der Regierung entzieht, scheint eine Anpassung der Ziele, die einem Teil des Fehlbetrags Rechnung trägt, angemessen. Selbst bei den revidierten Zielen werden 2013 bzw. 2014 noch signifikante Konsolidierungsanstrengungen im Umfang von 3 % bzw. 1 ¾ % des BIP erforderlich sein. Um die Glaubwürdigkeit des Programms zu wahren, ist eine gewisse Frontlastigkeit der Anpassung gerechtfertigt.

(5)

Die revidierten haushaltspolitischen Ziele werden durch eine Reihe struktureller ausgaben- und einnahmenseitiger Maßnahmen untermauert. Um das Ziel von 5 % des BIP zu erreichen, sollten noch im Jahr 2012 Maßnahmen im Wert von ¼ % des BIP ergriffen werden. Dazu gehören unter anderem Ausgabenstopps und das Vorziehen einiger für 2013 geplanter Maßnahmen. Für das Jahr 2013 sollten Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 3 % des BIP in den Haushalt aufgenommen werden, um das Ziel von 4,5 % des BIP zu erreichen. Dazu gehören eine weitere Senkung der Lohnsumme vor allem durch den Abbau der Anzahl öffentlicher Bediensteter, eine Kürzung bei den Vorleistungen, Einschnitte bei den Sozialtransfers, eine weitere Rationalisierung im Gesundheitsweisen, eine Einschränkung der Investitionsausgaben sowie eine Steigerung der Einnahmen durch eine Einkommensteuerreform, bei der die Steuerstruktur vereinfacht, die Steuerbemessungsgrundlage durch Abschaffung bestimmter Steuervergünstigungen verbreitert und der durchschnittliche Steuersatz bei gleichzeitiger Verbesserung der Progression angehoben werden soll, eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer durch Abschaffung der Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen, eine Anhebung der Verbrauchsteuern und Veränderungen bei der Vermögensbesteuerung. Für das Jahr 2014 wurde eine umfassende Ausgabenüberprüfung eingeleitet, um Einsparmöglichkeiten (im Umfang von 4 Mrd. EUR im Zeitraum von zwei Jahren) zu ermitteln und so ein Haushaltsdefizit von 2,5 % des BIP zu erreichen.

(6)

Instrumente zur Kontrolle der öffentlichen Ausgaben werden eingeführt. Das neue System der Verpflichtungskontrolle wird eingeführt, doch muss seine vollumfängliche Einhaltung sichergestellt werden, um ein weiteres Auflaufen neuer Zahlungsrückstände zu verhindern. Die Fragmentierung des Haushalts sollte abgebaut und teuere Ineffizienzen auf breiter Basis angegangen werden. Dazu gehört die Eindämmung der Verluste staatseigener Unternehmen, die Neuverhandlung öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) und die Forcierung weiterer Einsparungen im Gesundheitswesen.

(7)

Ausgehend von den aktuellen Projektionen der Kommission für das nominale BIP-Wachstum (-1,0 % 2011, -2,7 % 2012, 0,3 % 2013 und 2,2 % 2014) und den revidierten haushaltspolitischen Zielen wird für das Verhältnis zwischen öffentlichem Schuldenstand und BIP folgender Pfad erwartet: 107,8 % im Jahr 2011, 119,1 % im Jahr 2012, 123,7 % im Jahr 2013 und 123,6 % im Jahr 2014. Die Schuldenquote würde also bei unter 124 % stabilisiert und unter der Annahme weiterer Fortschritte beim Defizitabbau 2014 auf einen rückläufigen Pfad geführt. Die Schuldenstandsentwicklung wird durch mehrere unter dem Strich erfasste Transaktionen beeinflusst, darunter erhebliche Übernahmen finanzieller Vermögenswerte, insbesondere für die mögliche Rekapitalisierung von Banken und die Finanzierung staatseigener Unternehmen, sowie Differenzen zwischen aufgelaufenen und kassenwirksamen Zinszahlungen.

(8)

Die Liquiditäts- und Solvenzlage des Bankensystems hat sich seit der vierten Überprüfung verbessert, worin der noch anhaltende Abbau des Fremdkapitalanteils (Deleveraging), die außerordentlichen Liquiditätshilfen des Eurosystems und eine Kapitalaufstockung im Wert von über 7 Mrd. EUR zum Ausdruck kommen. Die Banken haben ihre aktualisierten Finanzierungs- und Kapitalpläne (4. Ausgabe) vorgelegt. Trotz etwas weniger optimistischer Annahmen für das Einlagenwachstum wollen alle Banken den Richtwert von 120 % für das Kredit-Einlagen-Verhältnis bis 2014 erreichen. Alles in allem entspricht die Umsetzung der Vereinbarung über die spezifischen wirtschaftspolitischen Auflagen (Memorandum of Understanding on Specific Economic Policy Conditionality — „Memorandum of Understanding“) im Finanzsektorbereich den zur Erhaltung der Finanzstabilität festgelegten Zielen. In einigen Banken sind noch Anstrengungen nötig, um die von der Banco de Portugal für 2012 festgesetzte Zielquote von 10 % für das harte Kernkapital (Eigenkapital der Klasse 1) bis Jahresende zu erreichen.

(9)

Die Fortschritte bei der Umsetzung von Reformen zur Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Wachstumspotenzial sind weitgehend zufriedenstellend. Die Arbeitsrechtnovelle ist im August 2012 in Kraft getreten. Weitere bedeutende Reformen im Bereich der Abfindungsregelungen und Tarifverhandlungen sind bis Ende September 2012 geplant. Die portugiesische Regierung hat unlängst verschiedene aktive Arbeitsmarktmaßnahmen beschlossen mit dem Ziel, die Funktionsweise der staatlichen Arbeitsvermittlung zu verbessern, die Schaffung von Arbeitsplätzen zu unterstützen, die Aktivierung zu verstärken und effektivere Fortbildungsmöglichkeiten zu schaffen. Die Justizreformen im Bereich der zivilrechtlichen Verfahren und der Organisation des Gerichtswesens, die die Streitverfahren im Zivil- und Handelsrecht beschleunigen und Staus im Gerichtswesen beseitigen werden, kommen gut voran. Mit der Annahme von Änderungen am Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (3) und der Annahme eines Gesetzesentwurfs zur Verbesserung der Funktionsweise stark reglementierter Berufe wurden durch die portugiesische Regierung Schritte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Anerkennung von Berufsqualifikationen unternommen. Bei den sektorspezifischen Rechtsvorschriften sind die Arbeiten zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (4) stetig vorangekommen, wobei bis Ende 2012 mit dem Erlass der noch notwendigen sektorspezifischen Gesetzesänderungen gerechnet wird. Weitere Anstrengungen zur Umsetzung der Initiative „genehmigungsfreie Projekte“ und zur Etablierung eines einheitlichen Ansprechpartners nach Maßgabe der Richtlinie 2006/123/EG sind von zentraler Bedeutung, um den Bürokratieaufwand zu verringern. Um den Finanzierungszugang kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu erleichtern, hat sich die portugiesische Regierung verpflichtet, erforderlichenfalls eine Reihe zusätzlicher Initiativen zu beschließen, einschließlich Mechanismen zur Stärkung der Exportorientierung von KMU.

(10)

Aufbauend auf dem unabhängigen Bericht der wichtigsten nationalen Regulierungsbehörden wird Portugal ein Rahmengesetz ausarbeiten, welches das öffentliche Interesse schützt und die Markteffizienz fördert. Das Rahmengesetz wird die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden sowie deren finanzielle, administrative und operative Eigenständigkeit gewährleisten, damit sie ihre Aufgaben in voller Übereinstimmung mit dem Unionsecht wahrnehmen können. Das Rahmengesetz wird auch dazu beitragen, dass die Wettbewerbsbehörde die Wettbewerbsvorschriften wirksam durchsetzen kann, womit das unlängst verabschiedete Wettbewerbsgesetz in seiner Wirkung unterstützt und ergänzt wird.

(11)

Die fünfte Aktualisierung des Memorandum of Understanding enthält einen ganzen Abschnitt über die Förderung eines unternehmensfreundlichen Lizenz- und Genehmigungswesens, in dem ein ausführlicherer Zeitplan und genaue Etappenziele bei der Überarbeitung einiger bedeutender Rechtsbereiche aufgestellt werden, etwa der Lizenz- und Genehmigungsverfahren in Umwelt- und Raumplanung, Industrie, Handel und Tourismus.

(12)

Angesichts dieser Entwicklungen sollte der Durchführungsbeschluss 2011/344/EU des Rates geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 3 des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU wird wie folgt geändert:

1.

Die Absätze 3 und 4 erhalten folgende Fassung:

„(3)   Das gesamtstaatliche Defizit darf den Vorgaben des geänderten Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit entsprechend 2011 nicht über 5,9 % des BIP, 2012 nicht über 5,0 % des BIP, 2013 nicht über 4,5 % des BIP und 2014 nicht über 2,5 % des BIP hinausgehen. Nicht in die Berechnung dieses Defizits einbezogen sind die Kosten, die dem Haushalt durch die Stützung von Banken im Rahmen der Strategie der portugiesischen Regierung für den Finanzsektor entstehen könnten. Die Konsolidierung soll durch dauerhafte Maßnahmen hoher Qualität unter Minimierung der Auswirkungen der Konsolidierung auf schwache Bevölkerungsgruppen erreicht werden.

(4)   Portugal erlässt die in den Absätzen 5 bis 8 genannten Maßnahmen vor Ablauf des jeweils angegebenen Jahres, wobei die genauen Fristen für die Jahre 2011-2014 im Memorandum of Understanding niedergelegt sind. Bei einer Abweichung von den Zielvorgaben ist Portugal zur Einleitung zusätzlicher Konsolidierungsmaßnahmen bereit, um das Defizit bis 2014 auf unter 3 % des BIP abzusenken.“

2.

Die Absätze 6 bis 9 erhalten folgende Fassung:

„(6)   Portugal trifft in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Memorandum of Understanding im Laufe des Jahres 2012 folgende Maßnahmen:

a)

Das gesamtstaatliche Defizit 2012 darf 5,0 % des BIP nicht übersteigen. Portugal behält die Haushaltsentwicklungen weiterhin genau im Auge und führt weitere Politikanpassungen durch, um das Ziel für 2012 zu erreichen. Zu diesem Zweck friert Portugal einen Teil der im Haushalt 2012 vorgesehenen Mittel für noch nicht eingeleitete Investitionsvorhaben ein, erhöht die Stempelsteuern auf Immobilien mit hohem Wert, hebt die Steuersätze für Kapitalerträge an, zieht einige der im Haushalt 2013 vorgesehenen sozialleistungswirksamen Maßnahmen vor, und setzt zusätzliche Maßnahmen um, die Einsparungen bei den Vorleistungen und höhere andere Einnahmen bewirken, um das Defizitziel für 2012 zu wahren.

b)

Portugal strebt an, 2012 Ausgaben in Höhe von mindestens 6,8 Mrd. EUR zu kürzen, unter anderem durch eine Lohn- und Stellenkürzung im öffentlichen Sektor, Rentenkürzungen, eine umfassende Reorganisation der Zentralverwaltung zur Beseitigung von Redundanzen und anderen Ineffizienzen, eine Verringerung der Transferzahlungen an staatseigene Unternehmen, eine Reorganisation und Reduzierung der Zahl der Kommunen und Gemeinden, Kürzungen im Bildungs- und Gesundheitswesen, Kürzungen bei den Transferzahlungen an Regional- und Kommunalverwaltungen und Kürzungen bei den Investitionsausgaben sowie anderen im Programm genannten Ausgaben.

c)

Auf der Einnahmenseite führt Portugal Maßnahmen im Umfang von mindestens 3 Mrd. EUR durch, unter anderem durch eine Verbreiterung der MwSt.-Bemessungsgrundlagen durch den Abbau von Ausnahmeregelungen und die Überarbeitung der Listen der Waren und Dienstleistungen, für die ermäßigte, mittlere und höhere MwSt.-Sätze gelten, eine Erhöhung der Verbrauchsteuern, eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen für die Körperschafts- und Einkommensteuer durch Abbau steuerlicher Abzugsmöglichkeiten und Sonderregelungen, die Gewährleistung der Konvergenz der für Renten und Arbeitseinkommen geltenden steuerlichen Abzugsmöglichkeiten sowie Änderungen bei der Vermögensbesteuerung durch erhebliche Einschränkung der Ausnahmeregelungen. Diese Maßnahmen werden durch Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und Schattenwirtschaft ergänzt.

d)

Portugal trifft weiterhin Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Finanzverwaltung. Portugal setzt die im neuen Haushaltsrahmengesetz vorgesehenen Maßnahmen um, wozu auch die Aufstellung eines mittelfristigen Haushaltsrahmens zählt. Der Haushaltsrahmen für Kommunen und Regionen wird beträchtlich gestärkt, indem insbesondere die jeweiligen Finanzierungsgesetze an die Vorgaben des Haushaltsrahmengesetzes angepasst werden. Portugal verbessert die Finanzberichterstattung, verstärkt die Überwachung der öffentlichen Finanzen und verschärft die Regeln und Verfahren für den Haushaltsvollzug. Die portugiesische Regierung wendet die Strategie für die Validierung und Begleichung von Zahlungsrückständen an und beschleunigt die Umsetzung des Verpflichtungskontrollgesetzes, um die Entstehung neuer Zahlungsrückstände zu verhindern. Portugal implementiert den neuen rechtlichen und institutionellen Rahmen für ÖPP. Bevor der neue Rahmen nicht in vollem Umfang in Kraft getreten ist, wird keine neue ÖPP gestartet. Ausgehend von einer Studie einer internationalen Wirtschaftsprüfungsfirma entwickelt Portugal einen detaillierten Strategieplan, der in voller Übereinstimmung mit geltendem Unionsrecht einschließlich des EU-Vergaberechts steht, um erhebliche Fiskalgewinne zu erzielen, während die Schuldenlast minimiert und ein nachhaltiger Abbau staatlicher Verbindlichkeiten sichergestellt wird. Portugal erlässt ein Gesetz über die Gründung und Funktionsweise staatseigener Unternehmen auf zentraler, regionaler und kommunaler Ebene.

e)

Portugal wendet das neue Gesetz zur Reorganisation und erheblichen Reduzierung der Zahl der kommunalen Verwaltungseinheiten an. Diese Änderungen sind spätestens zum Beginn des nächsten Kommunalwahlzyklus wirksam. Zudem intensiviert Portugal seine Anstrengungen zur Verschlankung des öffentlichen Sektors durch Reduzierung der Einheiten und Verbesserung der Aufgabenteilung auf allen Ebenen der Verwaltung.

f)

Portugal intensiviert die Reform der Einnahmenverwaltung, indem es die Verbindungen zwischen der Autoridade Tributária e Aduaneira und den für den Beitragseinzug zuständigen Stellen der Sozialversicherung ausbaut, die Zahl der kommunalen Ämter verringert und die nach wie vor bestehenden Engpässe innerhalb des Rechtsbehelfssystems im Steuerbereich beseitigt.

g)

Portugal wendet die finanzielle Vereinbarung mit der Autonomen Region Madeira an.

h)

Portugal trifft Maßnahmen, um die Effizienz und Nachhaltigkeit staatseigener Unternehmen auf zentraler, regionaler und kommunaler Ebene zu steigern. Portugal lotet Optionen zur Bewältigung der hohen Schuldenlast staatseigener Unternehmen einschließlich der Parpública aus und prüft Möglichkeiten zur Verbesserung der Bedingungen für eine Finanzierung über die Märkte. Portugal wirkt darauf hin, bis Ende 2012 operationelle Ausgewogenheit auf Sektorebene zu erreichen.

i)

Portugal fährt mit der Umsetzung seines Privatisierungsprogramms fort. Die direkte Veräußerung der Versicherungssparte der Caixa Geral de Depósitos (Caixa Seguros) ist im Gange.

j)

Die portugiesische Regierung legt dem portugiesischen Parlament einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Abfindungszahlungen an den Unionsdurchschnitt von 8 bis 12 Tagen pro Arbeitsjahr und zur Einrichtung eines Fonds für Abfindungszahlungen vor.

k)

Zur Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte fördert Portugal eine Lohnentwicklung, die den Zielen Beschäftigungsförderung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen entspricht. Eine Anhebung der Mindestlöhne findet im Programmzeitraum nur statt, wenn dies durch Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklungen gerechtfertigt ist. Es werden Maßnahmen getroffen, um Unzulänglichkeiten in den derzeitigen Tarifverhandlungssystemen zu beheben, einschließlich Rechtsetzungsmaßnahmen zur Neufestlegung der Kriterien und Modalitäten für die Ausweitung von Tarifverträgen und zur Erleichterung von Betriebsvereinbarungen. Von Vertragsverlängerungen wird so lange abgesehen.

l)

Portugal verbessert die Wirksamkeit seiner aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen weiter und stützt sich hierbei auf die Ergebnisse des Bewertungsberichts und den Aktionsplan zur Verbesserung der Funktionsweise der staatlichen Arbeitsvermittlung.

m)

Portugal setzt die in seinen Aktionsplänen zur qualitativen Verbesserung der Sekundarausbildung sowie der beruflichen Aus- und Weiterbildung vorgesehenen Maßnahmen um.

n)

Die Funktionsweise des Gerichtswesens wird verbessert, indem die im Fahrplan für die Justizreform vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt und gezielte Maßnahmen zum schrittweisen Abbau des Rückstands anhängiger Gerichtsverfahren und zur Förderung der alternativen Streitbeilegung getroffen werden.

o)

Portugal öffnet seine Wirtschaft weiter für den Wettbewerb. Die portugiesische Regierung trifft die notwendigen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass durch ihr Handeln keine Hemmnisse für den freien Kapitalverkehr entstehen, und dass weder der portugiesische Staat noch eine andere öffentliche Stelle in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner Vereinbarungen schließen, die den freien Kapitalverkehr behindern oder die Unternehmensführung beeinflussen können. Das Funktionieren fachlicher Dienstleistungen wird durch die Verbesserung des Rahmens für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen und durch die Aufhebung unnötiger Beschränkungen im Bereich der reglementierten Berufe gefördert. Im Bau- und Immobiliensektor lockert Portugal die Anforderungen für grenzüberschreitend tätige Anbieter und überprüft die Hemmnisse für die Niederlassung von Dienstleistern.

p)

Der wettbewerbsrechtliche und regulatorische Rahmen wird verbessert. Portugal stärkt die Unabhängigkeit, Autonomie und Governance der wichtigsten nationalen Regulierungsbehörden, setzt das Wettbewerbsgesetz mit dem Ziel um, Tempo und Wirksamkeit der Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften zu erhöhen, überwacht die Fallzugänge und erstattet Bericht über die Tätigkeit des Gerichts für Wettbewerb, Regulierung und Aufsicht.

q)

Im Energiesektor trifft Portugal Maßnahmen zur Erleichterung des Markteintritts, zur Förderung des Aufbaus des iberischen Gasmarktes sowie weitere Maßnahmen zur vollen Umsetzung des dritten EU-Energiepakets. Um die Unabhängigkeit, Eigenständigkeit, und Befugnisse der Nationalen Regulierungsbehörde nach dem dritten EU-Energiepaket sicherzustellen, verabschiedet Portugal die im Juli 2012 mit der Europäischen Kommission, der EZB und dem IWF vereinbarte neue Regulierungsbehörden-Satzung bis zum dritten Quartal 2012 und trägt dafür Sorge, dass sie bis Ende 2012 rechtzeitig zur Liberalisierung des Elektrizitäts- und Gasmarkts in Kraft ist. Portugal trifft ferner Maßnahmen zur Überprüfung der Förder- und Vergütungsregelungen im Bereich der Stromerzeugung. Portugal trifft Maßnahmen zur Verringerung überzogener Renten und zum Abbau des tarifären Defizits bis 2020 und legt dabei den Schwerpunkt insbesondere auf den Ausgleichsmechanismus für die Leistungsgarantie, die Sonderregelung (erneuerbare Energien — mit Ausnahme der Fälle, bei denen die Genehmigung im Rahmen von Ausschreibungsverfahren erfolgte — und Kraft-Wärme-Kopplung) sowie die Standardregelung (CMEC und CAE).

r)

Für die anderen Netzindustrien, insbesondere Verkehr, Telekommunikation und Postdienste, erlässt Portugal zusätzliche Maßnahmen zur Förderung von Wettbewerb und Flexibilität.

s)

Portugal beschließt eine Reihe von Maßnahmen, um die Effizienz des Lizenz-. und Genehmigungswesens für die Bereiche Raumplanung, Industrie, Handel und Tourismus zu erhöhen. Außerdem unterzieht die portugiesische Regierung Genehmigungsanträge für geplante Investitionsvorhaben, die seit mehr als 12 Monaten anhängig sind, einer Prüfung und beschleunigten Bearbeitung.

t)

Portugal arbeitet einen Aktionsplan mit Maßnahmen aus, um Unternehmen und insbesondere KMU den Zugang zu Finanzierungen und zu den Exportmärkten zu erleichtern.

(7)   Portugal trifft in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Memorandum of Understanding im Laufe des Jahres 2013 folgende Maßnahmen:

a)

Das gesamtstaatliche Defizit 2013 darf 4,5 % des BIP nicht übersteigen. Im Haushaltsplan 2013 werden dauerhafte Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 3 % des GDP vorgesehen, die auf einen Abbau des gesamtstaatlichen Defizits innerhalb des in Absatz 3 genannten Zeitrahmens abzielen. Die portugiesische Regierung prüft Möglichkeiten, den Anteil der Ausgabenkürzungen an der für 2013 geplanten Gesamtkonsolidierung zu erhöhen, um eine eher ausgabenseitige mittelfristig wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung sicherzustellen. Die portugiesische Regierung setzt im Laufe von 2013 Eventualmaßnahmen ein, falls angesichts der möglichen Umsetzungsrisiken Abweichungen auftreten.

b)

Der Haushaltsplan für 2013 beinhaltet einnahmenseitige Maßnahmen wie eine Einkommensteuerreform, bei der die Steuerstruktur vereinfacht, die Steuerbemessungsgrundlage durch Abschaffung bestimmter Steuervergünstigungen verbreitert und der durchschnittliche Steuersatz bei gleichzeitiger Verbesserung der Progression angehoben werden soll, eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer, eine Erhöhung des Kapitalertragssteuersatzes, eine Anhebung von Verbrauchsteuern sowie Veränderungen bei der Vermögensbesteuerung.

c)

Auf der Ausgabenseite enthält der Haushaltsplan 2013 Maßnahmen wie Ausgabenkürzungen bei der Zentralverwaltung, im Bildungssektor, im Gesundheitswesen und bei den Sozialleistungen, eine Straffung der öffentlichen und privaten Sozialtransfers und Subventionen, geringere Transferzahlungen an Kommunal- und Regionalverwaltungen, eine Verringerung der Lohnsumme durch Abbau von dauerhaften und befristeten Planstellen und Senkung der Überstundenvergütung sowie eine Kürzung der Betriebs- und Investitionsausgaben staatseigener Unternehmen.

d)

Portugal arbeitet den Rückstand an Gerichtsverfahren vollständig auf.

e)

Portugal verbessert die Rahmenbedingungen für Unternehmen durch Bürokratieabbau mittels Ausweitung der Reformen zur Verwaltungsvereinfachung auf alle Sektoren (einheitliche Ansprechpartner — Points of Single Contact, kurz: PSC — und genehmigungsfreie Projekte). Insbesondere passt Portugal die beim PSC verfügbaren Inhalte und Informationen an, um die Einhaltung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (5) und der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (6) sicherzustellen. Portugal entlastet die angespannte Kreditlage kleiner und mittlerer Unternehmen, unter anderem durch Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (7).

f)

Portugal passt die beim PSC verfügbaren Inhalte und Informationen bezüglich der in 44 Bereichen anwendbaren Rechts- und Verwaltungsvorschriften an, die geändert wurden um die Einhaltung der Richtlinie 2006/123/EG herzustellen, und passt die beim PSC verfügbaren Inhalte und Informationen bezüglich der in 13 Bereichen anwendbaren Rechts- und Verwaltungsvorschriften an, die geändert wurden, um Übereinstimmung mit der Richtlinie 2005/36/EG sicherzustellen.

g)

Portugal führt die Umsetzung seines Privatisierungsprogramms fort und erweitert es um weitere Unternehmen und Vermögenswerte über die im Memorandum of Understanding für eine Veräußerung oder Konzessionierung im Jahr 2013 vorgesehenen hinaus.

(8)   Das gesamtstaatliche Defizit 2014 darf 2,5 % des BIP nicht übersteigen. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt Portugal ein durchgreifendes Ausgabensenkungsprogramm im Wert von rund 4 Mrd. EUR im Zeitraum 2014-2015 um. Für die sechste Überprüfung wird eine umfassende Ausgabenüberprüfung durchgeführt, um sämtliche zusätzlichen Einsparungsmöglichkeiten zu ermitteln, und bis Februar 2013 werden die entsprechenden Maßnahmen ausführlich festgelegt. Im Stabilitätsprogramm 2013 werden die Konsolidierungspläne für 2014-2015 vollumfänglich dargelegt.

(9)   Um das Vertrauen in den Finanzsektor wiederherzustellen, ist Portugal angehalten, eine angemessenere Kapitalausstattung im Bankensektor sicherzustellen und für einen geordneten Fremdkapitalabbau sorgen. Zur Wahrung der Finanzstabilität setzt Portugal die mit der Kommission, der EZB und dem IWF abgestimmte Strategie für den portugiesischen Bankensektor um. Insbesondere wird Portugal

a)

die Banken zu einer nachhaltigen Aufstockung ihrer Sicherheitspuffer anhalten;

b)

sicherstellen, dass die Banken das Programmziel einer Kernkapitalquote (Eigenkapital der Klasse 1) von 10 % bis spätestens Ende 2012 erreichen;

c)

einen ausgewogenen und geordneten Schuldenabbau im Bankensektor gewährleisten, der für die dauerhafte Beseitigung von Finanzierungsungleichgewichten nach wie vor von zentraler Bedeutung ist. Die Finanzierungspläne der Banken zielen darauf ab, das Kredit-Einlagen-Verhältnis bis 2014 auf einen Richtwert von rund 120 % abzusenken und die Abhängigkeit von der Finanzierung durch das Eurosystem auf mittlere Sicht zu verringern. Diese Finanzierungspläne werden vierteljährlich überprüft;

d)

die staatseigene CGD weiter verschlanken;

e)

den Prozess der Verwertung der von der BPN auf die drei staatseigenen Zweckgesellschaften übertragenen Aktiva optimieren, indem die Verwaltung dieser Aktiva ausgelagert und einem professionellen Dritten übertragen wird mit dem Mandat, die Aktiva im Laufe der Zeit schrittweise zu verwerten. Die portugiesische Regierung wählt die mit der Kreditverwaltung betraute Stelle im Wege eines auf konkurrierenden Geboten basierenden Verfahrens aus und sieht im Mandat angemessene Anreize vor, um die Rückflüsse zu maximieren und die Betriebskosten zu minimieren. Die portugiesische Regierung stellt eine zeitige Veräußerung der Tochterunternehmen und Vermögenswerte der beiden anderen staatseigenen Zweckgesellschaften sicher;

f)

ausgehend von den vorgelegten vorläufigen Vorschlägen zur Förderung einer Diversifizierung der Finanzierungsalternativen des Unternehmenssektors die verschiedenen Optionen weiterentwickeln und bewerten, um Prioritäten festzulegen. Die portugiesische Regierung bewertet die Effektivität staatlich finanzierter Exportkreditversicherungsprogramme, welche die Vorgaben der Union einhalten, um angemessene Maßnahmen zur Exportförderung zu ergreifen;

g)

in zwei Schritten die anfängliche und die periodische Finanzierung des Abwicklungsfonds sicherstellen, erstens durch Verabschiedung eines Gesetzesdekrets über die Beiträge der Banken zum Abwicklungsfonds bis November 2012 und zweitens durch Erlass eines Aufsichtsentscheids über die periodischen Beiträge der einzelnen Banken einen Monat später; die Aufsichtsentscheide über die Sanierungspläne bis Ende Oktober 2012 erlassen; bis Ende November 2012 die Verordnung über Abwicklungspläne erlassen und bis Ende Oktober 2012 die EU-wettbewerbsrechtskonformen Bestimmungen für die Errichtung und den Betrieb von Brückenbanken annehmen. Priorität wird der Überprüfung der Sanierungs- und der anschließenden Abwicklungspläne der Banken mit systemischer Bedeutung eingeräumt;

h)

einen Rahmen für die außergerichtliche Restrukturierung von Schulden privater Haushalte sowie kleiner und mittlerer Unternehmen durch Finanzinstitute schaffen und einen Aktionsplan zur Information der Öffentlichkeit über die Restrukturierungsinstrumente umsetzen.

3.

Folgender Absatz wird angefügt:

„(10)   Um die reibungslose Umsetzung der Programmauflagen sicherzustellen und eine nachhaltige Korrektur der Ungleichgewichte zu unterstützen, steht die Kommission dem Land bei der Haushalts-, Finanzmarkt- und Strukturreform weiterhin beratend und anleitend zur Seite. Während der Laufzeit des finanziellen Beistands für Portugal überprüft die Kommission regelmäßig zusammen mit dem IWF und in Abstimmung mit der EZB die Wirksamkeit und die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der vereinbarten Maßnahmen und empfiehlt die nötigen Korrekturen, um das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum zu erhöhen, die notwendige Konsolidierung der öffentlichen Finanzen sicherzustellen und negative soziale Auswirkungen, insbesondere auf die schwächsten Gruppen der portugiesischen Gesellschaft, möglichst gering zu halten.“

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet.

Geschehen zu Luxemburg am 9. Oktober 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. D. MAVROYIANNIS


(1)  ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1.

(2)  ABl. L 159 vom 17.6.2011, S. 88.

(3)  ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22.

(4)  ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.

(5)  ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.

(6)  ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22.

(7)  ABl. L 48 vom 23.2.2011, S. 1.“


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