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Document 32011D0698
Council Implementing Decision 2011/698/CFSP of 20 October 2011 implementing Decision 2011/486/CFSP concerning restrictive measures directed against certain individuals, groups, undertakings and entities in view of the situation in Afghanistan
Durchführungsbeschluss 2011/698/GASP des Rates vom 20. Oktober 2011 zur Durchführung des Beschlusses 2011/486/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan
Durchführungsbeschluss 2011/698/GASP des Rates vom 20. Oktober 2011 zur Durchführung des Beschlusses 2011/486/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan
ABl. L 276 vom 21.10.2011, p. 47–49
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force: This act has been changed. Current consolidated version: 20/10/2011
21.10.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 276/47 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2011/698/GASP DES RATES
vom 20. Oktober 2011
zur Durchführung des Beschlusses 2011/486/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
Gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2011/486/GASP des Rates vom 1. August 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan (1), insbesondere auf Artikel 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 1. August 2011 den Beschluss 2011/486/GASP angenommen. |
(2) |
Am 4. Oktober 2011 hat der gemäß Nummer 30 der Resolution 1988 (2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzte Ausschuss des Sicherheitsrats die Aufnahme von drei weiteren Personen in die Liste der Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gebilligt. |
(3) |
Der Anhang des Beschlusses 2011/486/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Personen werden in die Liste im Anhang des Beschlusses 2011/486/GASP aufgenommen.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 20. Oktober 2011.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. SAWICKI
(1) ABl. L 199 vom 2.8.2011, S. 57.
ANHANG
LISTE DER PERSONEN NACH ARTIKEL 1
1. |
Faizullah Noorzai Akhtar Mohammed Mira Khan (alias (a) Hajji Faizullah Khan Noorzai, (b) Haji Faizuulah Khan Norezai, (c) Haji Faizullah Khan, (d) Haji Fiazullah Khan, (e) Haji Faizullah Khan Noori, (f) Haji Faizullah Noor, (g) Haji Pazullah Noorzai, (h) Haji Mullah Faizullah). Titel: Haji. Anschrift: Boghra Straße, Dorf Miralzei, Chaman, Provinz Belutschistan, Pakistan. Geburtsdatum: (a) 1962, (b) 1961, (c) zwischen 1968 und 1970. Geburtsort: (a) Lowy Kariz, Bezirk Spin Boldak, Provinz Kandahar, Afghanistan, (b) Kadanay, Bezirk Spin Boldak, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: (a) bedeutender Geldgeber der Taliban; (b) lieferte seit Mitte 2009 Waffen, Munition, Sprengstoff und medizinische Ausrüstung an Kämpfer der Taliban; beschaffte Geld für die Taliban und sorgte für ihre Ausbildung in der afghanisch-pakistanischen Grenzregion; (c) hatte zuvor Operationen der Taliban in der Provinz Kandahar in Afghanistan organisiert und finanziert; (d) reiste seit 2010 nach Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) und nach Japan, wo er Unternehmen besitzt; (e) gehört dem Stamm der Nurzai, Unterstamm der Miralzai, an; (f) Bruder von Malik Noorzai; (g) Name des Vaters: Akhtar Mohammed (alias Haji Mira Khan). Tag der VN-Bezeichnung: 4.10.2011. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Faizullah Noorzai Akhtar Mohammed Mira Khan diente als bedeutender Geldgeber der Taliban, bei dem führende Vertreter der Taliban Geld angelegt haben. Er sammelte für die Taliban über 100 000 USD von Gebern aus der Golfregion und spendete 2009 einen Teil seines eigenen Geldes. Außerdem hat er einen Taliban-Befehlshaber in der Provinz Kandahar finanziell unterstützt und Mittel zur Unterstützung der Ausbildung von Taliban- und Al-Qaida-Kämpfern bereitgestellt, die Angriffe auf die Einsatzkräfte der Koalition und die afghanischen Streitkräfte führen sollten. Ab Mitte 2005 organisierte und finanzierte Faizullah Operationen der Taliban in der afghanischen Provinz Kandahar. Neben seiner finanziellen Unterstützung hat Faizullah anderweitig zu Ausbildung und Operationen der Taliban beigetragen. Seit Mitte 2009 lieferte er Waffen, Munition, Sprengstoff und medizinische Ausrüstung an Taliban-Kämpfer aus Südafghanistan. Mitte 2008 war Faizullah für die Unterbringung von Selbstmordattentätern der Taliban und deren Einschleusung von Pakistan nach Afghanistan verantwortlich. Faizullah hat auch Flugabwehrraketen an die Taliban geliefert und bei der Verlegung von Taliban-Kämpfern in der afghanischen Provinz Helmand geholfen; er hat Selbstmordattentate der Taliban begünstigt und Taliban-Mitgliedern in Pakistan Funkgeräte und Fahrzeuge zur Verfügung gestellt. Seit Mitte 2009 betrieb Faizullah eine Religionsschule (Madrassa) in der afghanisch-pakistanischen Grenzregion, wo Zehntausende Dollar für die Taliban gesammelt wurden. Das Gelände von Faizullahs Madrassa wurde genutzt, um Taliban-Kämpfer in der Herstellung und dem Einsatz von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) auszubilden. Seit Ende 2007 wurden in Faizullahs Madrassa Al-Qaida-Kämpfer ausgebildet, die später in die Provinz Kandahar in Afghanistan entsandt wurden. 2010 unterhielt Faizullah Büros in Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), wo er möglicherweise Immobilien, darunter Hotels, besaß. Mit seinem Bruder Malik Noorzai (TI.N.154.11) reiste er regelmäßig nach Dubai und Japan, um Autos und Autozubehör sowie Bekleidung zu importieren. Seit Anfang 2006 besaß Faizullah Unternehmen in Dubai und Japan. |
2. |
Malik Noorzai (alias: (a) Hajji Malik Noorzai, (b) Hajji Malak Noorzai, (c) Haji Malek Noorzai, (d) Haji Maluk, (e) Haji Aminullah). Titel: Haji. Geburtsdatum: (a) 1957, (b) 1960. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: (a) Geldgeber der Taliban; (b) besitzt Unternehmen in Japan und reist häufig nach Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) und nach Japan; (c) unterstützt seit 2009 Aktivitäten der Taliban, unter anderem durch Rekrutierungen und die Bereitstellung von logistischer Unterstützung; (d) soll sich in der afghanisch-pakistanischen Grenzregion aufhalten; (e) gehört zum Stamm der Nurzai; (f) Bruder von Faizullah Noorzai Akhtar Mohammed Mira Khan. Tag der VN-Bezeichnung: 4.10.2011. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Malik Noorzai ist ein in Pakistan lebender Geschäftsmann, der finanzielle Unterstützung für die Taliban bereitgestellt hat. Malik und sein Bruder Faizullah Noorzai Akhtar Mohammed Mira Khan (TI.M.153.11) haben für die Taliban Millionen von Dollar in verschiedene Unternehmen investiert. Ende 2008 wandten sich Taliban-Vertreter an Malik als Geschäftsmann, um Gelder der Taliban bei ihm anzulegen. Seit mindestens 2005 hat Malik auch persönlich Zehntausende Dollar eingebracht und Hunderttausende Dollar an die Taliban verteilt, die teils von Gebern in der Golfregion und in Pakistan und teils aus Maliks eigenen Mitteln stammten. Malik unterhielt ferner ein Hawala-Konto in Pakistan, auf das alle paar Monate Zehntausende Dollar aus der Golfregion überwiesen wurden, um Aktivitäten der Taliban zu unterstützen. Malik unterstützte auch die Aktivitäten der Taliban. Seit 2009 war Malik 16 Jahre lang Hauptverwalter einer Religionsschule (Madrassa) in der afghanisch-pakistanischen Grenzregion, die von den Taliban zur Indoktrinierung und Ausbildung von Rekruten genutzt wurde. So stellte er unter anderem Mittel zur Unterstützung der Madrassa bereit. Zusammen mit seinem Bruder hat Malik auch eine Rolle bei der Lagerung von Fahrzeugen gespielt, die für Selbstmordattentate der Taliban genutzt werden sollten, und er hat bei der Verlegung von Taliban-Kämpfern in der afghanischen Provinz Helmand geholfen. Malik besitzt Unternehmen in Japan und reist häufig aus geschäftlichen Gründen nach Dubai und Japan. Bereits 2005 besaß Malik ein Fahrzeugimportunternehmen in Afghanistan, das Fahrzeuge aus Dubai und Japan einführte. Er hat Autos und Autoteile sowie Bekleidung aus Dubai und Japan für seine Unternehmen eingeführt, in die zwei Taliban-Befehlshaber investiert hatten. Mitte 2010 haben Malik und sein Bruder die Freigabe von Hunderten Frachtcontainern mit einem gemeldeten Wert von mehreren Millionen Dollar bewirkt, die von den pakistanischen Behörden zu einem früheren Zeitpunkt im Jahr 2010 beschlagnahmt worden waren, weil sie annahmen, dass die Empfänger mit dem Terrorismus in Verbindung standen. |
3. |
Abdul Aziz Abbasin (alias: Abdul Aziz Mahsud). Geburtsdatum: 1969. Geburtsort: Dorf Sheykhan, Gebiet Pirkowti, Bezirk Orgun, Provinz Paktika, Afghanistan. Weitere Angaben: bedeutender Befehlshaber im Haqqani-Netzwerk unter Sirajuddin Jallaloudine Haqqani (TI.H.144.07.). Taliban-Schattengouverneur für den Bezirk Orgun, Provinz Paktika in Afghanistan seit Anfang 2010; betrieb ein Ausbildungslager für nichtafghanische Kämpfer in der Provinz Paktika; war an Waffentransporten nach Afghanistan beteiligt. Tag der VN-Bezeichnung: 4.10.2011. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Abdul Aziz Abbasin ist ein bedeutender Befehlshaber des Haqqani-Netzwerks, einer mit den Taliban verbundenen Gruppe von Militanten, die aus der Agentur für Ostafghanistan und Nordwasiristan (Eastern Afghanistan and North Waziristan Agency) in den Stammesgebieten unter Bundesverwaltung in Pakistan heraus operiert. Seit Anfang 2010 erhielt Abbasin Anweisungen von Sirajuddin Haqqani, (TI.H.144.07) und wurde von ihm zum Schattengouverneur der Taliban für den Bezirk Orgun in der afghanischen Provinz Paktika ernannt. Abbasin befehligt eine Gruppe von Taliban-Kämpfern und hat am Betrieb eines Ausbildungslagers für ausländische Kämpfer in der Provinz Paktika mitgewirkt. Er war ferner an Angriffen aus dem Hinterhalt auf Fahrzeuge, die die afghanischen Regierungstruppen belieferten, und am Transport von Waffen nach Afghanistan beteiligt. |