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Document 32010L0048R(01)

Berichtigung der Richtlinie 2010/48/EU der Kommission vom 5. Juli 2010 zur Anpassung der Richtlinie 2009/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger an den technischen Fortschritt ( ABl. L 173 vom 8.7.2010 )

ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2010/48/corrigendum/2014-08-27/oj

27.8.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 253/4


Berichtigung der Richtlinie 2010/48/EU der Kommission vom 5. Juli 2010 zur Anpassung der Richtlinie 2009/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger an den technischen Fortschritt

( Amtsblatt der Europäischen Union L 173 vom 8. Juli 2010 )

Auf Seite 68, im Anhang zur Ersetzung des Anhangs II der Richtlinie 2009/40/EG, Nummer 4, in der Tabelle unter Position 8.2.1.2 „Abgase“:

anstatt:

„Messung mit Hilfe eines den Vorschriften (a) entsprechenden Abgasanalysegeräts. Ersatzweise kann bei Fahrzeugen mit geeigneten bordeigenen Diagnosesystemen anstatt mehrerer Abgasmessungen die einwandfreie Funktion durch entsprechendes Ablesen derselben und Prüfung ihrer ordnungsgemäßen Funktion im Leerlauf entsprechend den Warmlaufempfehlungen des Fahrzeugherstellers und unter Einhaltung sonstiger Vorschriften (a) kontrolliert werden.“

muss es heißen:

„Messung mit Hilfe eines den Vorschriften (a) entsprechenden Abgasanalysegeräts. Ersatzweise kann bei Fahrzeugen mit geeigneten bordeigenen Diagnosesystemen (OBD) anstatt der Abgasmessungen bei Leerlauf des Motors die einwandfreie Funktion des Abgasnachbehandlungssystems durch entsprechendes Auslesen des OBD und Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion des OBD entsprechend den Konditionierungsempfehlungen des Fahrzeugherstellers und unter Einhaltung sonstiger Vorschriften (a) kontrolliert werden.“


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