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Document 32009L0164R(02)

    Berichtigung der Richtlinie 2009/164/EU der Kommission vom 22. Dezember 2009 zur Änderung von Anhang II und III der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt ( ABl. L 344 vom 23.12.2009 )

    ABl. L 210 vom 11.8.2010, p. 36–36 (DE)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/164/corrigendum/2010-08-11/oj

    11.8.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 210/36


    Berichtigung der Richtlinie 2009/164/EU der Kommission vom 22. Dezember 2009 zur Änderung von Anhang II und III der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 344 vom 23. Dezember 2009 )

    Auf Seite 41, Erwägungsgrund 1:

    anstatt:

    „konkretes und reines Blütenöl der Verbena“

    muss es heißen:

    „Concrète und Absolue der Verbena“.

    Auf Seite 41, Erwägungsgrund 2, dritte Zeile:

    anstatt:

    „reine Blütenöl“

    muss es heißen:

    „Absolue“.

    Auf Seite 41, Erwägungsgrund 2, sechste Zeile:

    anstatt:

    „reine Blütenöl“

    muss es heißen:

    „Absolue“.

    Auf Seite 41, Erwägungsgrund 2, dreizehnte Zeile:

    anstatt:

    „des reinen Blütenöls“

    muss es heißen:

    „von Verbena Absolue“.

    Auf Seite 43, Anhang, Nummer 1, dritte Zeile:

    anstatt:

    „reines Blütenöl“

    muss es heißen:

    „Verbena Absolue“.

    Auf Seite 43, Anhang, Nummer 2, Buchstabe b, Spalte b:

    anstatt:

    „reines Blütenöl der Verbena“

    muss es heißen:

    „Verbena Absolue“.


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