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Document 32008D0210

    2008/210/EG: Beschluss des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/54/EG

    ABl. L 80 vom 19.3.2008, p. 1–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2008/210/oj

    19.3.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 80/1


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 18. Februar 2008

    über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/54/EG

    (2008/210/EG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 des Rates vom 22. März 2004 über die Gründung Europäischer Partnerschaften im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (1) in der geänderten Fassung, insbesondere auf Artikel 2,

    auf Vorschlag der Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki die Einführung von Europäischen Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanländer gebilligt.

    (2)

    Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 beschließt der Rat über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaften sowie über spätere Anpassungen. Darin ist auch bestimmt, dass die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere anhand der von der Kommission vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichte, überprüft wird.

    (3)

    Der Rat hat am 30. Januar 2006 die zweite Europäische Partnerschaft mit Albanien beschlossen (2).

    (4)

    Die Mitteilung der Kommission „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006-2007“ sieht für Ende 2007 eine Aktualisierung der Partnerschaften vor.

    (5)

    Am 17. Juli 2006 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) (3) angenommen, mit der der Rahmen für die finanzielle Unterstützung der Heranführungsländer angepasst wurde.

    (6)

    Es ist daher angezeigt, eine aktualisierte Fassung der Europäischen Partnerschaft anzunehmen, in der anhand der Erkenntnisse aus dem Fortschrittsbericht 2007 über die Vorbereitungen Albaniens auf eine weitere Integration in die Europäische Union neue Prioritäten für die künftigen Maßnahmen gesetzt werden.

    (7)

    Zur Vorbereitung der weiteren Integration in die Europäische Union sollten die zuständigen Behörden Albaniens einen Zeitplan und spezifische Maßnahmen für die Umsetzung der Prioritäten der Europäischen Partnerschaft erarbeiten.

    (8)

    Der Beschluss 2006/54/EG sollte daher aufgehoben werden —

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien sind im Anhang festgelegt.

    Artikel 2

    Die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere der von der Kommission vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichte, überprüft.

    Artikel 3

    Der Beschluss 2006/54/EG wird aufgehoben.

    Artikel 4

    Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 18. Februar 2008.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    D. RUPEL


    (1)  ABl. L 86 vom 24.3.2004, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 269/2006 (ABl. L 47 vom 17.2.2006, S. 7).

    (2)  Beschluss 2006/54/EG des Rates vom 30. Januar 2006 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/519/EG (ABl. L 35 vom 7.2.2006, S. 1).

    (3)  ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 82.


    ANHANG

    EUROPÄISCHE PARTNERSCHAFT MIT ALBANIEN 2007

    1.   EINLEITUNG

    Der Europäische Rat hat die Einführung der Europäischen Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanstaaten gebilligt. Mit diesem Vorschlag für eine überarbeitete Partnerschaft soll die zweite Partnerschaft anhand der Erkenntnisse aus dem Fortschrittsbericht 2007 der Kommission über Albanien aktualisiert werden. In dem Vorschlag werden neue Handlungsprioritäten festgelegt, weiterhin gültige werden übernommen. Die neuen Prioritäten sind auf die spezifischen Bedürfnisse und den Vorbereitungsstand des Landes abgestimmt und werden gegebenenfalls aktualisiert. Von Albanien wird erwartet, dass das Land einen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten der Europäischen Partnerschaft ausarbeitet. Die Partnerschaft bietet auch Orientierungshilfen für die finanzielle Unterstützung des Landes.

    2.   GRUNDSÄTZE

    Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess bildet in der gesamten Zeit bis zum künftigen Beitritt der westlichen Balkanländer auch weiterhin den Rahmen für den von ihnen verfolgten europäischen Kurs. Die Prioritäten, die für Albanien ermittelt wurden, betreffen seine Fähigkeit, die 1993 vom Europäischen Rat in Kopenhagen aufgestellten Kriterien und die Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu erfüllen, insbesondere die Bedingungen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 29. April 1997 und vom 21. und 22. Juni 1999, in der Abschlusserklärung des Gipfels von Zagreb vom 24. November 2000 und in der Agenda von Thessaloniki genannt werden.

    3.   PRIORITÄTEN

    Die in dieser Europäischen Partnerschaft genannten Prioritäten wurden so ausgewählt, dass von Albanien auch tatsächlich erwartet werden kann, dass es diese in den kommenden Jahren ganz oder zu einem wesentlichen Teil umsetzt. Hierbei wird unterschieden zwischen kurzfristigen Prioritäten, die innerhalb von ein bis zwei Jahren umgesetzt werden sollten, und mittelfristigen Prioritäten, die innerhalb von drei bis vier Jahren umgesetzt werden sollten. Die Prioritäten betreffen sowohl Rechtsvorschriften als auch deren Umsetzung.

    Was die Festsetzung neuer Prioritäten betrifft, so kommen mit Sicherheit weitere Aufgaben auf Albanien zu, die im Rahmen einer künftigen Partnerschaft, auch unter Berücksichtigung künftiger Fortschritte des Landes, zu Prioritäten erklärt werden können.

    Unter den kurzfristigen Prioritäten wurden bestimmte Hauptprioritäten ermittelt, die zu Beginn aufgelistet sind. Die Reihenfolge dieser Schlüsselprioritäten spiegelt nicht deren Bedeutung wider.

    3.1.   KURZFRISTIGE PRIORITÄTEN

    Hauptprioritäten

    Stärkung der Verwaltungskapazität in Vorbereitung auf die Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) und der Verpflichtungen des Interimsabkommens (IA).

    Förderung eines konstruktiven Dialogs zwischen den politischen Parteien sowie mit den Betroffenen über die Durchführung der Reformen.

    Verbesserung der Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und Transparenz des Justizsystems, u. a. durch die Stärkung des verfassungsmäßigen Schutzes der Richter, die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten durch Auswahlverfahren, die Einrichtung eines leistungsorientierten Systems für die Beurteilung von Staatsanwälten und die Festlegung objektiver Regeln für die Fallzuweisung an Richter.

    Umsetzung der Korruptionsbekämpfungsstrategie 2007-2013 und der Empfehlungen aus dem Bewertungsbericht 2005 der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) des Europarats; konsequente Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung von Korruptionsfällen innerhalb des Polizei- und des Justizapparats.

    Umsetzung der vom OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte abgegebenen Empfehlungen für die Durchführung von Wahlen, insbesondere durch Verbesserung der Wählerlisten und Änderung des Wahlgesetzes im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission, rechtzeitig vor den nächsten Parlamentswahlen.

    Weitere Stärkung der Governance im öffentlichen Sektor durch die Förderung von Qualität und Unparteilichkeit des öffentlichen Dienstes und die Stärkung der Abteilung für öffentliche Verwaltung.

    Abschluss der Entflechtung des staatlichen Elektrizitätsunternehmens KESH und Privatisierung seines Vertriebsarms. Stabilisierung der finanziellen Lage von KESH durch eine effizientere Gebührenerhebung und Anhebung der Preise auf ein kostendeckendes Niveau sowie Ausbau der Kapazitäten für die Stromerzeugung und die Vernetzung

    Erzielung weiterer konkreter Ergebnisse bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens, insbesondere durch nachrichtendienstlich unterstützte Polizeiarbeit und die Gewährleistung einer effizienten strafrechtlichen Verfolgung.

    Politische Kriterien

    Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

    Regierung

    Rechtzeitige Annahme der Nationalen Strategie für Entwicklung und Integration, damit diese im Haushaltsverfahren 2008/2009 berücksichtigt werden kann, wobei den Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Europäischen Integration Rechnung getragen werden muss; Bereitstellung angemessener Finanzmittel und Beginn der Umsetzung.

    Vollständige und wirksame Nutzung des integrierten Planungssystems, um engere Verbindungen zwischen politischen Zielen und der Haushaltsplanung und -durchführung zu schaffen.

    Bessere Koordinierung der auf Integration in die EU ausgerichteten Maßnahmen auf allen Ebenen der Regierung durch eine umfassendere und konsistentere Konsultation der Ministerien, einschließlich der für die einschlägigen Rechtsvorschriften zuständigen Stellen und EU-Sachverständigen.

    Gewährleistung einer angemessenen Ausstattung und Bereitstellung entsprechend geschulter Mitarbeiter für das Ministerium für Europäische Integration und die für EU-Integration zuständigen Stellen der Fachministerien.

    Gewährleistung einer ausreichenden Koordinierung der Verbesserung von Personenstandsregister und Adressenverzeichnis mit der Einführung des elektronischen Personalausweises und des biometrischen Reisepasses.

    Öffentliche Verwaltung

    Gewährleistung der Durchsetzung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst und der einschlägigen Vorschriften in der öffentlichen Verwaltung.

    Gewährleistung der Einhaltung dieser Vorschriften bei der Einstellung, Ernennung, Beförderung, Versetzung und Entlassung von Bediensteten, um einen rechenschaftspflichtigen und effizienten öffentlichen Dienst mit entsprechenden Kriterien für die berufliche Laufbahnentwicklung aufzubauen.

    Justizsystem

    Abschluss, Annahme und Umsetzung des Gesetzes über die Justizreform und Verbesserung der Infrastruktur im Justizsektor.

    Verbesserung der Koordinierung zwischen den Staatsanwälten und der Polizei, insbesondere durch den Einsatz des Fallbearbeitungssystems.

    Sicherstellung der erforderlichen Rechtsvorschriften und Ressourcen für einen ausreichenden Zeugenschutz.

    Korruptionsbekämpfung

    Harmonisierung des Zivil-, Handels- und Verwaltungsrechts mit dem Zivilrechtsübereinkommen des Europarates über Korruption.

    Ausbau der institutionellen Kapazitäten zur Ermittlung in Korruptionsfällen und zur Verfolgung der Täter.

    Umsetzung der Rechtsvorschriften über Bestechung mit gebührender Berücksichtigung der interinstitutionellen Koordinierung.

    Stärkung der Verfahren zur Durchsetzung des Gesetzes über die Vermögensangabe.

    Klarere Formulierung der Vorschriften über die Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Ausübung öffentlicher Ämter.

    Klarere Formulierung der Vorschriften für den öffentlichen Zugang zu Informationen im Einklang mit den internationalen Standards.

    Reduzierung der Zahl der Amtsträger, die Immunität genießen, und Gewährung der Immunität nur dann, wenn es wirklich angebracht ist.

    Menschenrechte und Schutz von Minderheiten

    Einhaltung der internationalen Menschenrechtsvorschriften

    Gewährleistung, dass alle für den Rechtsvollzug zuständigen Organe ihre Verpflichtungen im Menschenrechtsbereich kennen und sie im Einklang mit dem Verhaltenskodex für den Strafvollzug und den von Albanien ratifizierten internationalen Übereinkommen, insbesondere der Europäischen Menschenrechtskonvention, konsequent umsetzen.

    Gewährleistung der Achtung der menschlichen Würde und persönlichen Sicherheit in Haftanstalten, Gefängnissen und psychiatrischen Einrichtungen im Einklang mit den internationalen Übereinkommen.

    Bürgerliche und politische Rechte

    Angemessene Strafverfolgung von Angehörigen der Vollzugsorgane, die Misshandlungen begangen haben.

    Besserer Zugang zur Justiz.

    Gewährleistung der Einhaltung einschlägiger internationaler Übereinkünfte bei der Errichtung und dem Betrieb neuer Strafanstalten.

    Angleichung des albanischen Gesetzes gegen Verleumdung an die EU-Standards und Anwendung dieser Rechtsvorschriften.

    Beschleunigung des Erlasses wirksamer Rechtsvorschriften zur Gewährleistung transparenter Eigentumsverhältnisse bei den Medien.

    Vollständige Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften für die Printmedien und die Unabhängigkeit der Journalisten sowie Koordinierung neuer Rechtsvorschriften über die Meinungsfreiheit und Ausarbeitung umfassender Rechtsvorschriften für elektronische Medien im Einklang mit den EU-Standards.

    Soziale und wirtschaftliche Rechte

    Weitere Maßnahmen zur Vermeidung häuslicher Gewalt.

    Weitere Maßnahmen gegen Kinderarbeit, einschließlich des Erlasses angemessener Rechtsvorschriften und der Bereitstellung von Mitteln zur Gewährleistung der Rechte von Kindern.

    Aufbau gemeindenaher Dienste und Hilfe für Betreuungsbedürftige, auch im Bereich der geistigen Gesundheit.

    Gewährleistung eines umfassenden Schutzes vor jeglicher Form von Diskriminierung, auch durch Umsetzung von Rechtsvorschriften und Stärkung von Strukturen für die Gleichstellung von Frauen und Männern.

    Beschleunigung der Erstregistrierung von Eigentumsrechten und der Bearbeitung von Entschädigungsansprüchen sowie Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Entschädigungsverfahren und deren angemessener Koordination mit der Initiative zur Klärung von Eigentumsfragen.

    Minderheitenrechte, kulturelle Rechte und Minderheitenschutz

    Erfüllung der im Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten verankerten Verpflichtungen in ganz Albanien, insbesondere hinsichtlich der Verwendung von Minderheitensprachen bei Kontakten mit den Behörden, der Ausschilderung traditioneller Ortsnamen und der Festlegung angemessener Vorschriften für den Unterricht in den Minderheitensprachen.

    Umsetzung der Nationalen Strategie für die Roma (als Teil der Regierungsstrategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung) und Bereitstellung der dafür erforderlichen Finanzmittel.

    Förderung der Registrierung, einschließlich der Geburtenregistrierung, bei den Angehörigen der Roma-Minderheit.

    Bereitstellung zuverlässiger Daten über Minderheitengruppen in Albanien.

    Regionale Angelegenheiten und internationale Verpflichtungen

    Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses in Bezug auf die regionale Zusammenarbeit und gutnachbarliche Beziehungen, u. a. durch Förderung des Übergangs vom Stabilitätspakt zu einem stärker von der Region getragenen Kooperationsrahmen sowie der wirksamen Umsetzung des mitteleuropäischen Freihandelsabkommens (CEFTA).

    Abschluss und wirksame Umsetzung von Abkommen mit den Nachbarländern, insbesondere in den Bereichen grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des illegalen Handels und des Schmuggels, Zusammenarbeit im Justizbereich, Grenzschutz, Rückübernahme, Umweltschutz, Verkehr und Energie.

    Wirtschaftliche Kriterien

    Fortsetzung einer auf Stabilität ausgerichteten Finanzpolitik, die auf die Konsolidierung des Haushalts, eine niedrige Inflationsrate und eine tragfähige Zahlungsbilanzposition ausgerichtet ist.

    Fortsetzung der Finanzreform mit dem Ziel, die Steuerverwaltung und die Kapazitäten für das Schuldenmanagement zu stärken.

    Fortsetzung einer Währungspolitik, die darauf abzielt, Preisstabilität zu erreichen und zu erhalten, um die Inflationserwartungen zu dämpfen und auf einem angemessenen Niveau zu stabilisieren.

    Vollständige Einrichtung der Zentralstelle für Kreditinformation, um das rasch wachsende Kreditportfolio im Bankensystem abzusichern.

    Einschränkung der Schattenwirtschaft durch effiziente und diskriminierungsfreie Durchsetzung des Steuerrechts und durch intensivere Bekämpfung von Steuerbetrug.

    Europäische Standards

    Binnenmarkt

    Freier Warenverkehr

    Weitere Sensibilisierung der Wirtschaftsbeteiligten für das Konzept der Normung und Zertifizierung und seine Bedeutung im internationalen Handel.

    Annahme und Beginn der Umsetzung der nationalen Marktüberwachungsstrategie für Industrieerzeugnisse und Nahrungsmittel.

    Annahme neuer Rechtsvorschriften für den Verbraucherschutz, die mit dem Besitzstand im Einklang stehen. Ausbau der Abteilung für Verbraucherschutz.

    Freizügigkeit, Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsrecht

    Klare Unterscheidung zwischen vorübergehender und dauerhafter Bereitstellung von Dienstleistungen und Erfüllung der Anforderungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens.

    Stärkung des Regelungsrahmens für die Aufsicht über den Banken- und Nichtbankensektor und Ausbau der Kapazität der Finanzaufsichtsbehörde.

    Freier Kapitalverkehr

    Genehmigung des Immobilienerwerbs durch Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten in den durch die besonderen Verpflichtungen im Rahmen des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) festgelegten Grenzen.

    Zoll und Steuern

    Weitere Angleichung der Zollvorschriften und -verfahren an den EU-Besitzstand; insbesondere Gewährleistung, dass die Regeln und Verfahren in Bezug auf Transit, Zolllager, Zollwert, physische Kontrollen und Risikomanagement den EU-Standards angeglichen werden. Gewährleistung der fristgerechten Aktualisierung des nationalen Zolltarifs anhand der neuesten Kombinierten Nomenklatur.

    Vollständige Einführung des EDV-Systems für die Zollanmeldungen und die Bearbeitung von Zolldaten in allen Zollämtern.

    Weitere Angleichung der Steuerbestimmungen, insbesondere der Verbrauchsteuervorschriften, an den EU-Besitzstand und Verpflichtung zur Einhaltung der Grundsätze des Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung, wobei gewährleistet werden muss, dass neue steuerliche Maßnahmen diesen Grundsätzen entsprechen.

    Ausbau der Kapazitäten der Steuerverwaltung, insbesondere im Bereich Kontrollen und Audit, um eine wirksamere Durchsetzung der Steuervorschriften zu sichern und die Steuerhinterziehung zu bekämpfen.

    Abschluss der Computerisierung der Zollämter.

    Wettbewerb

    Stärkung der Wettbewerbskontrolle durch die Verbesserung des bestehenden Kartellrechts und seine Angleichung an den Besitzstand.

    Ausbau der Verwaltungskapazität der Wettbewerbsbehörde sowie Bereitstellung von qualifiziertem Personal und Schulungsmaßnahmen.

    Annahme von Durchführungsbestimmungen für staatliche Beihilfen.

    Weitere Aktualisierung des Verzeichnisses der staatlichen Beihilferegelungen.

    Öffentliches Auftragswesen

    Durchsetzung der Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen und vollständige Angleichung an die EU-Standards, insbesondere im Versorgungssektor und in Bezug auf Rechtsbehelfe.

    Weitere Stärkung der Verwaltungskapazität des Amts für das öffentliche Auftragswesen, der für die öffentliche Auftragsvergabe zuständigen Stellen in den Fachministerien und den lokalen Behörden sowie der zuständigen Gerichte.

    Gewährleistung der Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung von Vergehen in diesem Bereich.

    Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

    Ausarbeitung einer nationalen Strategie und eines Aktionsplans für weitere Rechtsanpassungen und die Stärkung der Rechte des geistigen Eigentums.

    Stärkung der Kapazitäten von Verwaltung und Justiz für den Schutz dieser Rechte.

    Intensivere Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie.

    Weitere Sensibilisierung der Wirtschaftsbeteiligten, der Vollzugsorgane und der Justiz für die Rechte des geistigen Eigentums.

    Verbesserung der Rechtsvorschriften im Bereich des gewerblichen Eigentums.

    Beschäftigungs- und Sozialpolitik

    Verbesserung der Sozialschutzsysteme und Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung.

    Annahme von Maßnahmen zur Erzielung höherer Schulbesuchsquoten im Sekundärbereich und der Kinder in ländlichen Gebieten, insbesondere Mädchen, sowie bei berufsbildenden Schulen.

    Aufbau angemessener Verwaltungsstrukturen und -kapazitäten im Bereich Gesundheits- und Verbraucherschutz.

    Bildung und Forschung

    Weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Verwaltung des Bildungswesens, der Lehrerausbildung und der Bildungsinfrastruktur.

    Umsetzung des neuen Gesetzes über Hochschulbildung. Verstärkte Anstrengungen für eine umfassendere Teilnahme am Programm Tempus.

    WTO-Angelegenheiten

    Stärkung der Verwaltungskapazität der Abteilung des Wirtschaftsministeriums für Beziehungen zur WTO und wirtschaftliche Zusammenarbeit.

    Sektorbezogene Politik

    Industrie und KMU

    Beschleunigung der Umsetzung der Europäischen Charta für kleine und mittlere Unternehmen.

    Weitere Umsetzung der Aktionspläne für die Beseitigung administrativer Hindernisse für Unternehmen und Investitionen sowie die Bekämpfung der Schattenwirtschaft und Sicherstellung, dass die unternehmensbezogenen Rechtsvorschriften, Regeln und Verfahren ohne Ermessensspielraum oder Diskriminierung ordnungsgemäß angewandt werden. Abbau obsoleter und ineffizienter Rechtsvorschriften durch einen „Guillotine-Mechanismus“.

    Stärkung der politikorientierten Forschung zur Förderung der Innovationstätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Kleinunternehmen und Durchführung von Förderprogrammen.

    Landwirtschaft und Fischerei

    Annahme eines neuen Lebensmittelgesetzes im Einklang mit den EU-Standards, Stärkung des Lebensmittelsicherheitssystems und der entsprechenden Kontrollsysteme.

    Ausbau der Laborkapazitäten in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Veterinärdienste und Pflanzenschutz.

    Verbesserung der Lebensmittelsicherheits-, Pflanzenschutz- und Veterinärvorschriften und Beginn ihrer Umsetzung.

    Verbesserung des Systems für die Kennzeichnung von Rindern und die Registrierung ihrer Verbringung und Beginn der Einführung eines solchen Kennzeichnungs- und Registrierungssystems für Schweine, Schafe und Ziegen.

    Verbesserung der Tierseuchenkontrolle, einschließlich der Bereiche Probenahme und Berichterstattung.

    Umwelt

    Stärkung der Verwaltungskapazität und der Koordinierung auf nationaler und lokaler Ebene.

    Vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

    Annahme einer Strategie zur weiteren Angleichung der Umweltvorschriften an den Besitzstand der EU und zur ordnungsgemäßen Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften, insbesondere in Bezug auf die Durchsetzung.

    Weitere Maßnahmen, um gegen die ökologischen Gefahrenherde auf der Sharra-Deponie für feste Abfälle und im Erdölförderungsgebiet Patos-Marinez vorzugehen.

    Weitere Entwicklung und Umsetzung der Nationalen Strategie für die Wasserver- und -entsorgung und der Strategie für Wasserver- und -entsorgung im ländlichen Raum sowie Entwicklung und Beginn der Umsetzung einer Strategie für die schrittweise Angleichung an den Besitzstand in diesem Bereich.

    Umsetzung der internationalen Übereinkommen im Bereich des Naturschutzes, denen Albanien beigetreten ist.

    Verkehr

    Umsetzung des Nationalen Verkehrsentwicklungsplans einschließlich der Planung und Haushaltserstellung für die Instandhaltung der Sachwerte im Verkehrsbereich; Annahme und Umsetzung der nationalen Strategie für den Verkehrssektor, einschließlich der Strategie für den Eisenbahnsektor.

    Weitere Umsetzung der Vereinbarung über den Aufbau des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes und Stärkung der Zusammenarbeit mit der Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa.

    Verbesserung der Straßensicherheit u. a. durch die Angleichung an den Besitzstand der EU in den Bereichen Gewichte und Abmessungen, technische Überwachung, Kontrolle der Verkehrssicherheit, Führerscheine, Fahrtenschreiber und Kfz-Zulassungspapiere.

    Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Bautätigkeit entlang neuer Straßen, insbesondere von gefährlichen privat errichteten Zugangsstraßen.

    Vorbereitung der Schienennetz-Nutzungsbedingungen für einen offenen Zugang zur Infrastrukturnutzung sowie Annahme und Umsetzung eines Geschäftsplans für den Schienenverkehr.

    Erfüllung der Verpflichtungen, die Albanien in der ersten Übergangsphase des Abkommens über den Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraum eingegangen ist, einschließlich der Umsetzung der einschlägigen Luftverkehrsvorschriften.

    Umsetzung des Aktionsplans zur Beseitigung der in der Zivilluftfahrtbehörde aufgetretenen Mängel bei der Sicherheitskontrolle der nationalen Fluggesellschaften.

    Verbesserungen im Bereich Seeverkehrsicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der im Rahmen der Pariser Vereinbarung festgehaltenen albanischen Schiffe.

    Energie

    Annahme und Umsetzung der überarbeiteten Nationalen Energiestrategie, wobei die Bedeutung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) durchgängig zu berücksichtigen ist.

    Erfüllung der im Vertrag über die Energiegemeinschaft verankerten Verpflichtungen in Bezug auf die Bereiche Gas und Strom.

    Informationsgesellschaft und Medien

    Gewährleistung der Übereinstimmung der Rechtsvorschriften für elektronische Kommunikation mit dem EU-Besitzstand und ihrer Durchsetzung; Maßnahmen zur Schaffung eines Wettbewerbsmarktes für elektronische Kommunikationsnetze und -dienstleistungen

    Stärkung von Kompetenz und Kapazität der Regulierungsbehörde für Telekommunikation.

    Angleichung der albanischen Rechtsvorschriften an das Europäische Übereinkommen über grenzüberschreitendes Fernsehen und die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“.

    Ausbau der Verwaltungskapazität des Nationalen Rundfunk- und Fernsehrats und Annahme der Strategie für die Entwicklung des Rundfunk- und Fernsehsektors und eines aktualisierten Nationalen Plans für analoge und digitale Radio- und Fernsehfrequenzen.

    Finanzkontrolle

    Überprüfung des Strategiepapiers für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und des entsprechenden Aktionsplans sowie klare Definition der internen Auditfunktionen in Abgrenzung zu anderen Kontroll- und Inspektionsfunktionen. Aufbau eines angemessenen Inspektionsdienstes für die Betrugsbekämpfung.

    Gewährleistung der Übereinstimmung des Gesetzes über das interne Audit und des Entwurfs der Haushaltsordnung mit den international anerkannten Standards.

    Stärkung der Unabhängigkeit der obersten Rechnungsprüfungsbehörde.

    Statistik

    Stärkung der Kapazitäten des Statistikamtes.

    Recht, Freiheit und Sicherheit

    Visa, Grenzkontrolle, Asyl und Migration

    Ausstellung von Reisedokumenten im Einklang mit internationalen Standards, Sicherstellung der dafür erforderlichen Verwaltungskapazitäten und Einrichtung eines zentralen IT-Netzwerkes zur Visa-Verwaltung.

    Änderungen des Ausländergesetzes zur Angleichung der Visa-Rechtsvorschriften an die EU-Standards.

    Umsetzung einer Strategie und eines Aktionsplans für die integrierte Grenzverwaltung unter besonderer Berücksichtigung der Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Grenzschutzbehörden an den Landesgrenzen.

    Gewährleistung der Übereinstimmung der Grenzverwaltung mit den EU-Standards an allen Grenzübergangsstellen, insbesondere in den Häfen Durrës und Vlorë.

    Umsetzung des Rückübernahmeabkommens zwischen der EG und Albanien sowie Verhandlungen über entsprechende Rückübernahmeabkommen mit Ländern, aus denendie durchreisenden Migranten stammen.

    Bereitstellung ausreichender Verwaltungs- und Finanzkapazitäten zur Umsetzung der Rechtsvorschriften über Asyl und Migration sowie entsprechender nationaler Strategien und Aktionspläne.

    Geldwäsche

    Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen zur wirksameren Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere was die Vorbeugung, die Verurteilung von Straftätern sowie die Einziehung, Beschlagnahme und das Einfrieren der entsprechenden Erträge anbetrifft.

    Erweiterung der Kapazität der Zentralstelle für Verdachtsanzeigen, der Staatsanwaltschaft und der für die Wirtschaftskriminalität zuständigen Polizeieinheit durch die Gewährleistung entsprechender finanzieller und IT-Ressourcen sowie die Verbesserung der dienstübergreifenden Zusammenarbeit.

    Angleichung des Geldwäschebekämpfungsgesetzes an die EU-Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche“ und des Moneyval-Ausschusses des Europarats.

    Stärkung der Kapazitäten des Amtes für die Verwaltung von beschlagnahmten oder eingezogenen Vermögensgegenständen.

    Weitere Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Behörden anderer Länder.

    Gewährleistung einer korrekten Durchsetzung der Meldepflicht und Überprüfung der Berichtsschwellen für Transaktionen.

    Ergreifung wirksamerer Maßnahmen zur Verringerung der Verwendung von Bargeld in der Wirtschaft.

    Drogen

    Umsetzung der Nationalen Drogenbekämpfungsstrategie sowie des entsprechenden Aktionsplans und der Empfehlungen der Mini-Dublin-Gruppe.

    Bessere Ausbildung, Ausstattung und Verwaltungskontinuität für die in der Drogenbekämpfung tätigen Polizeibeamten; weitere Maßnahmen zur Gewährleistung einer effizienteren Koordinierung der Drogenbekämpfung im Inland sowie mit den Partnern in anderen Ländern.

    Identifizierung und strafrechtliche Verfolgung aller für Korruption im Zusammenhang mit Drogenhandel verantwortlichen Personen auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung.

    Gewährleistung größerer Transparenz bei den Zahlen zu Beschlagnahmen sowie Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Vernichtung beschlagnahmter Drogenbestände.

    Umsetzung einer ausgewogenen Gesamtstrategie zur Verringerung der Drogennachfrage u. a. durch Suchtprävention, Behandlung und Rehabilitation von Drogenabhängigen.

    Polizei

    Gewährleistung der uneingeschränkten Anwendung der Dienstgradvorschriften des neuen Gesetzes über die Staatspolizei.

    Stärkung der Managementkapazitäten innerhalb der albanischen Staatspolizei.

    Stärkung der Polizeiabteilung für innere Angelegenheiten sowie Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Verfolgung von straffälligen Polizeibeamten.

    Erstellung und Anwendung eines konsolidierten Verfahrenshandbuchs für alle Kriminalpolizisten.

    Umsetzung der Strategie für bürgernahe Polizeiarbeit.

    Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus

    Weitere Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen, an der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus beteiligten staatlichen Einrichtungen, insbesondere zwischen den Justizbehörden und der Polizei.

    Ergreifung weiterer Maßnahmen zur Einrichtung eines kohärenten und koordinierten Systems zur Informationsbeschaffung und -verarbeitung.

    Erweiterter Einsatz spezieller Ermittlungstechniken, des Abhörens von Telefongesprächen und der nachrichtendienstlichen Erkenntnisse.

    Ergreifung dringend erforderlicher konkreter Maßnahmen zur Gewährleistung des Zeugenschutzes.

    Stärkung der Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene bei der Bekämpfung des Menschenhandels und personelle Aufstockung der zuständigen Polizeieinheit.

    Maßnahmen zur Bereitstellung besserer Ausrüstung und Ausbildung für die im Bereich der Terrorismusabwehr tätigen Analysten und Ermittler.

    Schutz personenbezogener Daten

    Angleichung des geltenden Gesetzes über den Schutz von personenbezogenen Daten an den EU-Besitzstand und das Übereinkommen des Europarats über den Schutz personenbezogener Daten.

    Einrichtung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz mit ausreichenden Befugnissen gegenüber dem öffentlichen und dem privaten Sektor und ausreichenden finanziellen Mitteln und Personal.

    3.2.   MITTELFRISTIGE PRIORITÄTEN

    Politische Kriterien

    Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

    Staatsführung

    Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Überwachung der Nationalen Strategie für Entwicklung und Integration.

    Öffentliche Verwaltung

    Gewährleistung einer ausreichenden Schulung und Ausstattung der Verwaltungsbereiche, die für die Anwendung der SAA-Bestimmungen zuständig sind, sowie jener, die an der Durchführung der EG-Finanzhilfe beteiligt sind, damit diese ihre Aufgaben wahrnehmen können.

    Einführung ergebnisorientierter Managementverfahren und Schulungen für öffentliche Bedienstete.

    Konzeption und Umsetzung eines Gehaltsschemas für den öffentlichen Dienst, das eine korrekte Haushaltsplanung und eine motivierende Laufbahnentwicklung ermöglicht.

    Gewährleistung der Nachhaltigkeit von Reformen innerhalb der öffentlichen Verwaltung.

    Justizsystem

    Gewährleistung der Strafverfolgung schwerer Straftaten, insbesondere der organisierten Kriminalität, unter besonderer Berücksichtigung der Mechanismen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit.

    Durchsetzung der Bestimmungen über den Zeugenschutz.

    Gewährleistung einer kontinuierlichen und angemessenen Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten, u. a. in den Bereichen Menschenrechte, Ethik, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie SAA-spezifische Fragen.

    Gewährleistung einer nachhaltigen finanziellen Basis der Richterakademie.

    Überprüfung der Funktion und der Qualifikationen gerichtlich eingesetzter Verwalter und deren schrittweise Übernahme in den öffentlichen Dienst mit gleicher Entlohnung wie bei Bediensteten der Ministerien.

    Korruptionsbekämpfung

    Umsetzung der von Albanien ratifizierten Übereinkommen des Europarats gegen Korruption (Strafrecht und Zivilrecht) und der einschlägigen VN-Übereinkommen.

    Erzielung deutlicher Ergebnisse bei der Korruptionsbekämpfung auf allen Ebenen und in allen Bereichen, indem die einschlägigen Bestimmungen durchgesetzt werden.

    Menschenrechte und Schutz von Minderheiten

    Einhaltung der internationalen Menschenrechtsvorschriften

    Gewährleistung der Behandlung von Strafgefangenen und Untersuchungshäftlingen nach den internationalen Standards.

    Bürgerliche und politische Rechte

    Verbesserung der Jugendstrafrechtspflege.

    Gewährleistung der Einhaltung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe.

    Annahme eines umfassenden Antidiskriminierungsgesetzes und Gewährleistung angemessener institutioneller Unterstützung für die Opfer, auch durch die bereits bestehenden Menschenrechtsinstitutionen.

    Anwendung der Vorschriften über die Rückgabe von bzw. Entschädigung für Eigentum, das unter dem Kommunismus konfisziert worden war.

    Vollendung der Katastererstellung.

    Sicherstellung vorschriftsgemäßer Eigentumsübertragungen und der ordnungsgemäßen Funktionsweise aller beteiligten Stellen (Notariate, Eigentumsregister usw.).

    Durchsetzung der Rechtsvorschriften für Print- und elektronische Medien unter Berücksichtigung der EU-Standards.

    Sicherstellung der fairen und nicht diskriminierenden Vergabe von Fernsehfrequenzen im Einklang mit dem nationalen Plan und der uneingeschränkten Einhaltung der Vorschriften durch die Sendeanstalten. Stärkung der Neutralität der staatlichen Fernsehgesellschaft.

    Förderung der aktiven Teilnahme von Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen der Zivilgesellschaft am Entscheidungsfindungsprozess der Regierung sowie einer stetigen qualitativen Verbesserung des Journalismus.

    Regionale Angelegenheiten und internationale Verpflichtungen

    Weitere Förderung des regionalen Dialogs, der Stabilität, der gutnachbarlichen Beziehungen und der Zusammenarbeit.

    Gewährleistung, dass das Abkommen mit den Vereinigten Staaten über die Bedingungen für die Überstellung von Personen an den Internationalen Strafgerichtshof mit den vom Europäischen Rat im September 2002 angenommenen Leitprinzipien der EU in Einklang gebracht wird.

    Wirtschaftliche Kriterien

    Verringerung der Lohnsteuer und Stärkung der Anreizstrukturen und der Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt, um die Erwerbsbeteiligung und die Beschäftigungsquoten zu erhöhen und gleichzeitig die Steuereinnahmen durch eine breitere Steuerbemessungsgrundlage und wirksamere Durchsetzung der Steuervorschriften zu sichern und so schrittweise und durch angemessene Maßnahmen eine Konsolidierung der öffentlichen Finanzen zu erreichen.

    Verbesserung des Bildungssystems, um gezielt den auf dem Arbeitsmarkt bestehenden Bedarf zu decken, die Beschäftigung zu fördern und das langfristige Wirtschaftswachstum zu stärken.

    Modernisierung der Infrastruktur des Landes, insbesondere der Energie- und Verkehrsinfrastruktur, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft insgesamt zu stärken.

    Beschleunigung der Privatisierung von staatlichen Unternehmen, um das unternehmerische Handeln zu stärken und quasifiskalische Verluste zu verringern.

    Verbesserung des unternehmerischen Umfelds, um ausländische Direktinvestitionen in neue Vorhaben zu fördern.

    Schaffung effizienter Verfahren für die Aufdeckung, Behandlung und Weiterverfolgung von (mutmaßlichen) Betrugsfällen und sonstigen Unregelmäßigkeiten, die nationale und von internationaler Seite bereitgestellte Mittel betreffen.

    Europäische Standards

    Binnenmarkt

    Freier Warenverkehr

    Bereitstellung der für die Anwendung der betreffenden SAA- und IA-Bestimmungen erforderlichen Verwaltungskapazitäten.

    Weitere Fortschritte bei der Übernahme europäischer Normen and verstärkte Bemühungen um eine Vollmitgliedschaft in europäischen Normungsorganisationen.

    Fortschritte bei der Umsetzung der Richtlinien nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept sowie der Richtlinien nach dem alten Konzept.

    Vollständige Einrichtung eines Marktüberwachungssystems.

    Gewährleistung eines besseren Funktionierens der für die Normung, Akkreditierung und Zertifizierung sowie der für Messwesen und Kalibrierung zuständigen Stellen unter Berücksichtigung vorbildlicher EG-Verfahren.

    Gewährleistung der Mitgliedschaft Albaniens in der Europäischen Organisation für die Zusammenarbeit im Bereich Akkreditierung.

    Freizügigkeit, Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsrecht

    Annahme von Rechtsvorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte und Ergreifung von Maßnahmen zur Koordinierung der Dienste für soziale Sicherheit.

    Gewährleistung einer fairen und unparteiischen Umsetzung der Rechtsvorschriften über das Niederlassungsrecht.

    Freier Kapitalverkehr

    Fortschritte bei der Erfüllung der von Albanien im Rahmen des SAA eingegangen Verpflichtungen bezüglich der vollständigen Liberalisierung des Kapitalverkehrs, einschließlich der Gewährleistung der Gleichbehandlung von EU-Staatsangehörigen und albanischen Staatsangehörigen bei Portfolio-Investitionen und Finanzkrediten mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr.

    Zoll und Steuern

    Gewährleistung der weiteren Angleichung der albanischen Rechtsvorschriften im Bereich Zoll und Steuern an den Besitzstand der EU sowie weiterer Ausbau der Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung der Zoll- und Steuervorschriften sowie für die Bekämpfung der Korruption, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der Steuerhinterziehung.

    Verbesserung der Transparenz und des Informationsaustauschs mit den Mitgliedstaaten der EU zur leichteren Durchsetzung der Maßnahmen gegen Steuerumgehung und -hinterziehung.

    Wettbewerb

    Weitere Verbesserung der Durchsetzungsbilanz im Kartellbereich und in der Beihilfenkontrolle.

    Vollständige Angleichung der staatlichen Beihilferegelungen an die EU-Wettbewerbsvorschriften gemäß dem Interimsabkommen.

    Öffentliches Auftragswesen

    Gewährleistung der Angleichung des albanischen Rechtsrahmens an den Besitzstand der EU.

    Schaffung voll einsatzfähiger Strukturen für das öffentliche Auftragswesen, Gewährleistung der strengen Einhaltung der Vergabeverfahren nach dem albanischen Recht und den SAA-Bestimmungen.

    Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

    Vollständige Umsetzung der von Albanien ratifizierten internationalen Übereinkommen im Bereich der Rechte an geistigem, kommerziellem und gewerblichem Eigentum.

    Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Umsetzung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums und bessere Ergebnisse bei der Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie.

    Schaffung ausreichender Verwaltungskapazitäten zur Erfüllung der SAA-Anforderungen in diesem Bereich.

    Beschäftigungs- und Sozialpolitik

    Förderung der Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt und ihrer Einbindung in den Entscheidungsfindungsprozess.

    Integration von Beschäftigungs- und Berufsbildungsstrategien in die Sozial-, Bildungs-, Steuer-, Unternehmens- und Regionalpolitik. Inangriffnahme der Umsetzung internationaler Verpflichtungen im Gesundheitsbereich, insbesondere hinsichtlich der internationalen Gesundheitsvorschriften.

    Fortschritte bei der Angleichung der Qualitätsstandards für die Transfusion von Blut und Blutbestandteilen an die EU-Vorschriften.

    Beginn der Umsetzung der nationalen Strategie für das Gesundheitssystem 2007-2013.

    Bildung und Forschung

    Weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Qualität der Bildung und zur Schaffung eines modernen Berufsbildungssystems; Förderung der regionalen Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulbildung.

    Sektorbezogene Politik

    Industrie und KMU

    Durchsetzung des verbesserten Handelsrechts.

    Ausrichtung der Strategie zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft an den aktuellen Entwicklungen in diesem Sektor.

    Weiterentwicklung spezieller Strukturen für die Unternehmensförderung (z. B. Gründerzentren und Cluster) sowie Prüfung der Möglichkeiten für den Aufbau eines Unternehmens-/Technologieparks.

    Beginn der Planung und Anwendung einer integrierten Forschungspolitik sowie weitere Entwicklung von Maßnahmen zur Ankurbelung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovationstätigkeit kleinerer Unternehmen.

    Einführung von Standards zum Thema Offenlegung und Finanzberichte im Einklang mit entsprechenden EU-Standards sowie Gewährleistung ihrer wirksamen Umsetzung.

    Weitere Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen.

    Landwirtschaft und Fischerei

    Entwicklung von Strategien für Bodennutzung, Grundstücksmarkt, ländliche Entwicklung und Diversifizierung der Tätigkeiten landwirtschaftlicher Betriebe sowie Förderung einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft.

    Herbeiführung deutlicher Verbesserungen hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit und der Pflanzenschutz- und Veterinärkontrollen im Einklang mit den EG-Anforderungen.

    Bewertung der Einhaltung einschlägiger EU-Vorschriften durch die agrar- und ernährungswirtschaftlichen Betriebe; Ausarbeitung eines Programms zur Modernisierung dieser Betriebe und Beginn seiner Umsetzung.

    Einleitung von Maßnahmen zur Gewährleistung einer wirksamen Kontrolle der heimischen Pflanzenerzeugung, insbesondere für Produkte, für die spezifische EU-Anforderungen gelten, sowie Bereitstellung analytischer Kapazitäten im Pflanzenschutzbereich.

    Maßnahmen zur Gewährleistung einer weiteren Angleichung der albanischen Fischereipolitik an die EU-Standards, insbesondere in den Bereichen Ressourcenbewirtschaftung, Inspektion und Kontrollen sowie Markt- und Strukturpolitik.

    Umwelt

    Erstellung eines vollständigen Verzeichnisses aller ökologischen Gefahrenherde und Fortsetzung der Maßnahmen zur Beseitigung der bereits ermittelten Gefahrenherde.

    Reduzierung der Verschmutzung durch die Raffinerie Balsh, u. a. der Einleitungen in den Fluss Gjanica, und Bekämpfung der Wasserverschmutzung im Allgemeinen.

    Verbesserung der Umweltüberwachung und Verhängung ausreichend abschreckender Sanktionen gegen Verschmutzer.

    Weitere Umsetzung der einschlägigen Verpflichtungen auf regionaler und internationaler Ebene.

    Verkehr

    Weitere Umsetzung des albanischen Verkehrsentwicklungsplans.

    Abschluss der notwendigen institutionellen Reformen zur Verbesserung der Vermögensverwaltung im Verkehrssektor, der Festsetzung von Investitionsprioritäten, der Politikgestaltung sowie der Beteiligung des privaten Sektors.

    Erzielung deutlicher Fortschritte bei der Rehabilitation der Häfen Durrës und Vlorë sowie Konsolidierung des Hafenbetriebs.

    Erzielung besserer Ergebnisse im Bereich der Straßensicherheit (einschließlich der Einführung des digitalen Tachografen) und Ergreifung zusätzlicher Maßnahmen zur weiteren Angleichung an den Besitzstand in Bezug auf den Marktzugang (Beschäftigung) und die Sozialvorschriften.

    Weitere Umsetzung der Vereinbarung über den Ausbau des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes und Zusammenarbeit mit der Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa.

    Schaffung von Wettbewerbsvoraussetzungen im Schienenverkehrssektor, einschließlich Aufbau der für Regulierung und Sicherheit zuständigen Stellen.

    Erfüllung der in der zweiten Übergangsphase des Abkommens über den Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraum eingegangenen Verpflichtungen.

    Erzielung deutlicher Ergebnisse bei der Verbesserung der Seeverkehrsicherheit, auch in Bezug auf die Stellen für die Hafenstaatkontrolle und ein leistungsfähiges Schiffsregister, wie in der Pariser Vereinbarung festgelegt.

    Energie

    Weitere Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Umsetzung von Aktionsplänen für den Elektrizitäts- und Gassektor und weitere Fortschritte bei der Umsetzung der albanischen Energiestrategie.

    Fristgerechte Durchführung der verschiedenen Vorhaben zur Verbesserung der Infrastruktur für die Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Strom.

    Weitere Umsetzung der energiepolitischen Verpflichtungen auf regionaler und internationaler Ebene im Hinblick auf die Schaffung eines wettbewerbsorientierten regionalen Energiemarkts.

    Konsequentere Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes.

    Informationsgesellschaft und Medien

    Weitere Übernahme und Anwendung des EU-Rahmens für elektronische Kommunikation.

    Fortsetzung des Angleichungsprozesses im Hinblick auf das Europäische Übereinkommen über grenzüberschreitendes Fernsehen sowie die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“.

    Finanzkontrolle

    Entwicklung und Umsetzung von Grundsätzen einer dezentralen Rechenschaftspflicht der Verwaltung sowie eines funktionell unabhängigen internen Audits in Übereinstimmung mit internationalen Standards und vorbildlichen EU-Verfahren.

    Entwicklung von Verfahren und Verwaltungskapazitäten zur Gewährleistung eines wirksamen Schutzes der finanziellen Interessen der EU.

    Gewährleistung der Übereinstimmung des Gesetzes über das externe Audit mit den Leitlinien für die Organisation der obersten Rechnungsprüfungsbehörde.

    Weitere Stärkung der Kapazitäten für das externe Audit, das Management der Finanzkontrolle und das interne Audit.

    Statistik

    Verbesserung der landwirtschaftlichen und der makroökonomischen Statistiken, Entwicklung der Sozialstatistiken, einschließlich der Bildungs- und Gesundheitsstatistiken sowie Fortschritte bei der Umsetzung aller europäischen Klassifikationen einschließlich der Klassifikation der statistischen Regionen.

    Recht, Freiheit und Sicherheit

    Visa, Grenzkontrolle, Asyl und Migration

    Gewährleistung einer vollständigen Übereinstimmung aller albanischen Reisedokumente mit internationalen Standards.

    Umsetzung aller von Albanien im Bereich der Grenzverwaltung eingegangenen internationalen Verpflichtungen.

    Durchsetzung der Asylgesetzgebung und Einführung eines echten Asylsystems im Einklang mit internationalen Standards, einschließlich der Aufnahme von Asylsuchenden.

    Umsetzung der albanischen Nationalen Migrationsstrategie und des Nationalen Aktionsplans für Asyl.

    Gewährleistung, dass Albanien in der Lage ist, die SAA-Anforderungen für EU-Bürger, die in Albanien arbeiten und/oder leben, zu erfüllen.

    Schrittweise Abschluss, Ratifizierung und Umsetzung aller wichtigen internationalen Übereinkommen im Bereich der Migration.

    Geldwäsche

    Verstärkte Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkriminalität einschließlich Geldwäsche und Geldfälschung.

    Erzielung greifbarer Ergebnisse bei der Bekämpfung der Geldwäsche innerhalb und außerhalb des Finanzsektors.

    Drogen

    Deutliche Verbesserung der Ergebnisse bei der Bekämpfung des Drogenhandels, insbesondere bei synthetischen Drogen, Heroin und Kokain.

    Polizei

    Weitere Angleichung der Polizeidienste an die europäischen Standards, vor allem durch angemessene Schulung und Ausrüstung.

    Erzielung deutlicher Ergebnisse bei der Bekämpfung der Kriminalität sowie der Korruption und sonstigen kriminellen Verhaltens innerhalb der Polizei.

    Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus

    Weiterer Ausbau der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus.

    Weitere spürbare Fortschritte in Bezug auf die relative und absolute Zahl sowie die Qualität der strafrechtlichen Verfolgungen von Straftaten im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität und illegalem Handel sowie hinsichtlich der Beschlagnahme von Erträgen aus Straftaten.

    Vollständige Übernahme in nationales Recht und Umsetzung der von Albanien ratifizierten internationalen Übereinkommen und Protokolle zur Terrorismusbekämpfung.

    Schutz von personenbezogenen Daten

    Gewährleistung einer wirksamen Kontrolle und Durchsetzung der nationalen Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten.

    4.   PROGRAMMPLANUNG

    Die Gemeinschaftshilfe im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses für die westlichen Balkanländer wird über die bestehenden Finanzierungsinstrumente, insbesondere im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 (IPA) und im Falle der vor 2007 angenommenen Programme im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 (CARDS) (1), bereitgestellt. Die Finanzierungsvereinbarungen bilden die Rechtsgrundlage für die Umsetzung der konkreten Programme. Folglich wird dieser Beschluss keine finanziellen Auswirkungen haben.

    Albanien kommt auch für Finanzierungen aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen in Betracht.

    5.   KONDITIONALITÄT

    Die Gemeinschaftshilfe für die westlichen Balkanländer wird von Fortschritten bei der Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen sowie bei der Umsetzung der in der Europäischen Partnerschaft festgelegten Prioritäten abhängig gemacht. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen könnte dazu führen, dass der Rat geeignete Maßnahmen auf der Grundlage des Artikels 21 der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 bzw. bei Programmen, die vor 2007 beschlossen wurden, auf der Grundlage des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 ergreift. Für die Gemeinschaftshilfe gelten ferner die vom Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 29. April 1997 festgelegten Bedingungen, insbesondere was die Verpflichtung der Empfängerländer anbelangt, demokratische, wirtschaftliche und institutionelle Reformen durchzuführen. In die einzelnen Jahresprogramme wurden außerdem besondere Bedingungen aufgenommen. Die Finanzierungsbeschlüsse werden durch eine Finanzierungsvereinbarung ergänzt, die mit Albanien geschlossen wird.

    6.   ÜBERWACHUNG

    Die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere der von der Kommission vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichte, überprüft.


    (1)  ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2112/2005 (ABl. L 344 vom 27.12.2005, S. 23).


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