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Document 32001R0044R(01)

Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 12 vom 16.1.2001)

ABl. L 307 vom 24.11.2001, p. 28–28 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2001/44/corrigendum/2001-11-24/oj

32001R0044R(01)

Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 12 vom 16.1.2001)

Amtsblatt Nr. L 307 vom 24/11/2001 S. 0028 - 0028


Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

(Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 12 vom 16. Januar 2001)

Seite 15, Artikel 69:

1. Zwischen dem zweiten Gedankenstrich betreffend das französisch-italienische Abkommen vom 3. Juni 1930 und dem vierten Gedankenstrich betreffend das deutsch-italienische Abkommen vom 9. März 1936 werden die folgenden zwei Gedankenstriche eingefügt: "- das am 18. Januar 1934 in Paris unterzeichnete britisch-französische Abkommen über die gegenseitige Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen mit Protokoll;

- das am 2. Mai 1934 in Brüssel unterzeichnete britisch-belgische Abkommen über die gegenseitige Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen mit Protokoll;"

2. Zwischen dem achten Gedankenstrich betreffend das belgisch-österreichische Abkommen vom 16. Juni 1959 und dem neunten Gedankenstrich betreffend den Vertrag vom 4. November 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland werden die folgenden zwei Gedankenstriche eingefügt: "- das am 14. Juli 1960 in Bonn unterzeichnete deutsch-britische Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen;

- den am 14. Juli 1961 in Wien unterzeichneten britisch-österreichischen Vertrag über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und das am 6. März 1970 in London unterzeichnete Protokoll;"

3. Zwischen dem zwölften Gedankenstrich betreffend das niederländisch-österreichische Abkommen vom 6. Februar 1963 und dem dreizehnten Gedankenstrich betreffend das französisch-österreichische Abkommen vom 15. Juli 1966 wird folgender Gedankenstrich eingefügt: "- das am 7. Februar 1964 in Rom unterzeichnete britisch-italienische Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und das am 14. Juli 1970 in Rom unterzeichnete Zusatzprotokoll;"

4. Zwischen dem dreizehnten Gedankenstrich betreffend das französisch-österreichische Abkommen vom 15. Juli 1966 und dem vierzehnten Gedankenstrich betreffend das französisch-spanische Abkommen vom 28. Mai 1969 wird folgender Gedankenstrich eingefügt: "- das am 17. November 1967 in Den Haag unterzeichnete britisch-niederländische Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen;".

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