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Document 22020X0225(02)

    Unterrichtung über das Inkrafttreten des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits

    SN/1218/2020/INIT

    ABl. L 51 vom 25.2.2020, p. 2–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    25.2.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 51/2


    Unterrichtung über das Inkrafttreten des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits

    Das am 21. Dezember 2015 in Astana unterzeichnete Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits (1) tritt im Einklang mit Artikel 281 Absatz 1 des Abkommens am 1. März 2020 in Kraft. Die letzte Ratifikations- oder Genehmigungsurkunde ist am 20. Januar 2020 hinterlegt worden.


    (1)  ABl. L 29 vom 4.2.2016, S. 3.


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