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Document 22018X0210(01)
Notice concerning the provisional application of the Economic Partnership Agreement between the European Union and its Member States, of the one part, and the SADC EPA States, of the other part
Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits
Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits
ABl. L 38 vom 10.2.2018, p. 1–1
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
10.2.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 38/1 |
Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits
Die Europäische Union und die Republik Mosambik haben den Abschluss der für die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits (1) notwendigen Verfahren nach Artikel 113 dieses Abkommens notifiziert. Folglich wird das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mosambik ab dem 4. Februar 2018 vorläufig angewandt. Artikel 12 Absatz 4 wird aufgrund des Artikels 3 Absatz 2 des Beschlusses (EU) 2016/1623 des Rates über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens nicht vorläufig angewandt.
(1) ABl. L 250 vom 16.9.2016, S. 3.